Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 25.08.2005

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

BV Uekermann eröffnet die  Sitzung, begrüßt die Gemeindevertreter, Bgm. Liebing,  KD Winter, OAR Rück, die OBR-Vorsitzenden Schulz, Ingwers, Kennel und Petersen, Herrn VA Carstensen als Protokollführer, den Auszubildenden, Herrn Lehmann sowie die  anwesenden Zuhörer und die Presse. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. BV Uekermann bittet, die TO wie folgt zu ändern: Im öffentlichen Teil werden die TOP 18 und 19 abgesetzt, im nicht-öffentlichen Teil werden die TOP 20: Vertragsangelegenheiten, 21: Stundungsantrag und 22: Vergaben neu aufgenommen. Einstimmig so beschlossen.


2. Einwohnerfragestunde

Herr A. Bartling spricht den künftigen Katastrophenschutz auf Sylt – hier im Sylter Osten – an und verweist dabei darauf, dass das AlR von den bisher 35 – 40 Beschäftigten jetzt nur noch 4 – 5 im Einsatz  sind. Auch muss berücksichtigt werden, dass die Bundeswehr, die sehr unterstützt hat, in absehbarer Zeit die Insel verlässt. Bgm. Liebing teilt  dazu mit, dass der Katastrophenplan jetzt neu konzeptionisiert wird. Richtig ist, dass die Bundeswehr bisher sehr stark eingebunden war. In absehbarer  Zeit wird eine Katastrophenrahmenplanübung durchgeführt (ohne Bundeswehr), um festzustellen, an  welchen Stellen dann zusätzliche Kräfte eingebunden werden sollten.


3. Mitteilungen und Anfragen

BV Uekermann teilt folgendes mit:
Fusionsausschuss Finanzen
Die Gemeinden Hörnum und List haben zum ersten Mal an Fusionsgesprächen teilgenommen. Die Haushalte der Kommunen Sylt-Ost, Westerland, Hörnum und List werden ausgetauscht. Es  soll auf der Grundlage des Jahresabschlusses 2004 ein gemeinschaftlicher Haushalt  aufgestellt werden. Hier sollen die evtl. Vor- und Nachteile für die fusionswilligen Gemeinden aufgezeigt  werden.

Sylt Marketing GmbH
In der Gesellschafterversammlung der SMG sind Herr Rusko für Herrn Lippka und  Herr Lasse Lorenzen für Herrn KD Winter in den Aufsichtsrat gewählt  worden. Weiter wird zur Kenntnis genommen, dass Frau Glaser ihre Position zum 01.10.2005 gekündigt hat. Zum 01. April 2006 wird die Stelle  neu ausgeschrieben. Für die Zwischenzeit steht Frau Glaser aber als Übergangsvertreterin zur Verfügung. Die Vereinbarung beinhaltet eine monatliche Kündigungsfrist für beide Seiten von einem Monat. Dies ist einstimmig durch die Gesellschafterversammlung beschlossen worden.

Bgm. Liebing teilt folgendes mit:
Fusionsgespräche
Es haben Fusionsgespräche der Arbeitskreise Tourismus sowie Verwaltung und Struktur stattgefunden. Es soll nunmehr geprüft werden, ob eine Unterbringung der gesamten Verwaltung im Westerländen Rathaus möglich ist.

Hotelprojekte
In der letzten Bgm.-Dienstversammlung hat Amtsvorsteher Jansen erklärt, dass er die Bildung eines Gremiums zur Erfassung der Bettenkapazität auf Sylt initiiert wird. Es soll eine ein Konzept erarbeitet  werden bei enger Terminvorgabe. Die Akzeptanz der Gemeindevertretungen ist Voraussetzung, damit die Ergebnisse, die von dem Gremium erarbeitet werden, auch schnell umgesetzt werden können. Weiterhin soll das seinerzeit begonnene „Offene Tourismusforum“ fortgeschrieben werden.

Lärmschutzregelung
Laut einer Rechtsauskunft des Ministeriums in Kiel können besondere Ruhezeiten z. Zt. nicht festgesetzt werden. Es soll jetzt versucht  werden, eine entsprechende Gesetzesvorlage für eine  Ermächtigung von örtlichen Lärmschutzbedingungen zu erreichen. In diesem Zusammenhang wird mitgeteilt, dass die Sperrzeit aufgehoben werden und die Ladenöffnungszeiten verlängert werden sollen.

Wattenmeerkooperation
Der Abschlussbericht des „Wadden Sea Forum“ liegt vor, die Ergebnisse sollen in die Novembersitzung mit einfließen.

Brücke in Morsum
Nach fast 3 Jahren Vorlaufzeit wird nunmehr mit dem Bau der Brücke über  die Gleise im Bahnhof Morsum begonnen. Die Brückenkonstruktion wird in „Z-Form“ errichtet und erhält einen grauen Anstrich. Zusätzlich wird eine Wartehalle errichtet. Die Fertigstellung soll Ende Oktober 2005 sein.

Schulentwicklungsplan
Es haben Gespräche mit den drei Rektorinnen stattgefunden. Dabei ist festgehalten worden, dass für das Schuljahr 2005/06 noch ausreichend Schüler vorhanden sind. In den kommenden Jahren dagegen sinken die  Schülerzahlen in Keitum und Morsum. In einem Gespräch mit  der Schulrätin ist von ihr auch andiskutiert worden, die Grundschulen an den Inselenden (Hörnum, List und Morsum) zu schließen. Zwischenzeitlich hat  das Land von der Schließung der Grundschule Morsum Abstand genommen. Problematisch sei weiterhin die sinkende Schülerzahl der Grundschule Keitum.

Sodann gratuliert der Vorsitzende den GV Lars Schmidt zum heutigen Geburtstag und den GV Horst  Jacobsen  und Holger Stocki nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Buchgeschenk der Gemeinde.


4. Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen zum Stand 30. 6. 2005.

Die Vorlage  der Verwaltung (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch Bgm. Liebing stimmt die Vertretung den Überschreitungen gem. Vorlage einstimmig zu.


5. Beratung und Beschlussfassung über die Bildung eines Gemeindewahlausschusses und Bestellung eines Gemeindewahlleiters

Die Vorlage der Verwaltung vom 08.08.2005 (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch den Vors. des HauptA, GV Schmatloch, beschließt die Vertretung einstimmig:

1. Die Gemeindevertretung wählt  diejenigen acht Personen sowie deren Vertreter/innen zu Mitgliedern/Beisitzern(innen) des Gemeinde- wahlausschusses, die aus der Mitte der vertretenden Parteien/Wählergruppen vorgetragen werden.

2. Zum Gemeindewahlleiter wird  Herr AR Hans W. Hansen, zur stellv. Gemeindewahlleiterin VA Nicole Möller gewählt.

3. Die Fraktionen geben die Namen der Beisitzer(innen) wie  folgt bekannt:
CDU-Fraktion: Herr Uwe Dau / Herr Wolfgang Schulz
Herr Klaus Mungard / Herr Hans Meinert Ingwers
Herr Mario Pennino / Herr Bay Christiansen
Herr Ernst-Otto Petersen / Herr Peter-M. Wedell

SPD-Fraktion: Frau Dr. Simone Wilhelms-Kind / Herr Volker Andersen

WSO-Fraktion: Herr Arnold Bussius / Herr Dr. Herbert Sieg
Frau Maiken Vester / Herr Bernd Christensen

SSW-Fraktion: Herr Stephan Froeschel / Herr Hans-Jürgen Widmayer


6. Beratung und Beschlussfassung über den 2. Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Sylt-Ost und dem Amt Landschaft Sylt betr. Nutzung des Amtsgebäudes

Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Es handelt sich um die Verlängerung des Nutzungsvertrages für das Verwaltungsgebäude in der C.-P.-Hansen-Allee 9 um 3 Jahre bis zum 31.12.2008. Nach kurzer Erläuterung durch Bgm. Liebing stimmt die Vertretung der Verlängerung einstimmig zu.


7. Beratung und Beschlussfassung über eine Verlängerung des Pachtvertrages mit dem Amt Landschaft Sylt über Teilflächen des ehem. Pionierlagers

Die Vorlage der Verwaltung vom 20. Juli 2005 (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung  durch Bgm. Liebing beschließt die Vertretung den 2. Nachtrag zum Pachtvertrag vom 16.07. / 12.09.1990 über die Nutzung des ehem. „Pionierlagers“ zur Unterbringung von Obdachlosen gemäß Vorlage.


8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf zur Neufassung der Ortsgestaltungssatzung Sylt-Ost für alle Ortsteile

Die Vertretung beschließt einstimmig, diesen TOP abzusetzen und zur erneuten Beratung in die Ortsbeiräte zu verweisen.


9. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 88 „Marine Golfplatz“, OT Tinnum /Keitum

Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 08.08.2005 (Anlage 6 zur Urschrift  dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch den stellv. Vors. des Bau-/Planungsausschusses, GV Manthey, beschließt die Vertretung einstimmig:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet des Marine Golfplatz nördlich der Kasernenanlage Fliegerhorst im Ortsteil Tinnum wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung  sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange sind zu unterrichten.


10. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 60 (beidseitig Westerhörn und südlich Gurtstich) , OT Keitum

Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 04.08.2005 (Anlage 7 zur Urschrift  dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch den stellv. Vors. des Bau-/Planungsausschusses, GV Manthey, beschließt die Vertretung einstimmig:

1. Der Entwurf der vereinfachten 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Keitum, für den Bereich Westerhörn, Süderstraße  und Benendikenwai wird in der vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes, bestehend aus Textlichen Festsetzungen und Begründung ist öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Wesentliches Ziel ist die Zulassung der Überschreitung von Baugrenzen.


11. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der vereinfachten 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das FlSt 166, 216-218 südlich Skellinghörn und ca. 100 m westlich der Bahnhofstraße, OT Morsum

Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 11.07.2005 (Anlage 8 zur Urschrift  dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch den stellv. Vors. des Bau-/Planungsausschusses, GV Manthey, beschließt die Vertretung einstimmig:

1. Der Entwurf der vereinfachten 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet der Flst. 166, 216 – 218 südlich Skelinghörn und ca. 100 m westlich der Bahnhofstraße im Ortsteil Morsum, wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Form gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.


12. Beratung und Beschlussfassung über eine Übertragung der Aufgabe „Einrichtung, Unterhaltung und Pflege der Reitwege“ an den Landschaftszweckverband Sylt

Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 9 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Der Landschaftszweckverband (LZV) hat  die Reitwege bisher auch schon betreut. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch Bgm. Liebing beschließt die Vertretung einstimmig:
Die Gemeindevertretung überträgt die Aufgabe der Einrichtung, Unterhaltung und Pflege der Reitwege einschließlich des Satzungs- und Verordnungsrechtes gemäß § 3 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit an den Landschaftszweckverband Sylt.


13. Beratung und Beschlussfassung über das Bauvorhaben für junge Sylter Familien in Archsum
a) Ankauf eines Grundstücks und Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe
b) Vergabeverfahren

Die Vorlage der Verwaltung vom 15.08.2005 (Anlage 10 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Es liegen bis heute 31 konkrete Bewerbungen vor. Bgm. Liebing teilt ergänzend mit, dass sich der Quadratmeterpreis auf 8 € beläuft, somit für ds Gesamtgrundstück mit einer Größe  von 2.637m² auf 21.096 €. Die Gemeinde stimmt dem Ankauf des Grundstücks einstimmig zu. Der Leistung dieser außerplanmäßigen Ausgabe stimmt die Vertretung ebenfalls einstimmig zu.
Die Gemeindevertretung überträgt die Vergabeentscheidung  dem Sozialausschuss und dem Ortsbeirat Archsum zur geminsamen Beratung und Beschlussfassung. Mit Vorrang sollen Bewerber mit Bezug zum Ortsteil Archsum (in Archsum aufgewachsen, bereits seit mehreren Jahren in Archsum wohnhaft) berücksichtigt werden. Im zweiten Schritt sollen andere Bewerber aus Sylt-Ost berücksichtigt werden. Sollten nicht ausreichend Bewerber aus der eigenen Gemeinde vorhanden sein, werden weitere Bewerber aus anderen Gemeinden auf der Insel Sylt berücksichtigt. Dabei sollen entsprechend dem Vergabeverfahren in Morsum, Bauvorhaben Terpstich, die Zahl der Kinder, die Dauer des Wohnsitzes auf Sylt und die individuellen Wohnungsverhältnisse Berücksichtigung finden.


14. Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer privat finanzierten mobilen Geschwindigkeitsmessanlage insbes. für den Gurtstich, OT Keitum

Die Vorlage der Verwaltung vom 10.08.2005 (Anlage 11 zur Urschrift  dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Nach kurzer ergänzender Erläuterung durch den Vorsitzenden des OBR Keitum, Herrn Kennel, stellt GV Widmayer den Antrag auf Zurückverweisung an den Ortsbeirat Keitum. Über diesen Antrag wird wie folgt abgestimmt: 7 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen; damit ist der Antrag abgelehnt. In einer anderen amtsangehörigen Gemeinde  wurden bereits Erfahrungen mit der Errichtung einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage dahingehend gemacht, dass diese seitens vieler Verkehrsteilnehmer eher zu dem (fast wettbewerbsartigen) Test genutzt wurde, bis zu welcher (Höchst)-Grenze denn Geschwindigkeiten überhaupt angezeigt werden. Eigene Beobachtungen der Ordnungsbehörde haben zudem ergeben, dass sich seitens der Verkehrsteilnehmer auch sehr schnell ein Gewöhnungsprozess gegenüber dem Gerät entwickelt, denn der blinkende Geschwindigkeitshinweis wurde entweder gar nicht wahrgenommen oder schlichtweg ignoriert, denn eine Ahndung einer zu hohen Geschwindigkeit als Verkehrsordnungswidrigkeit zog diese nicht nach sich. Vor dem Hintergrund dieser bereits mit einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage gemachten    (eher negativen) Erfahrungen, beschließt die Gemeindevertretung mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung von der Errichtung einer solchen Anlage Abstand zu nehmen.


15. Beratung und Beschlussfassung über eine  Stellungnahme betr. neue  Kabeltrasse für Off-Shore Windparks

GV Froeschel erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Die Vorlagen (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und  ländliche Räume vom 14. Juli 2005 (Anlage 12 zur Urschrift  dieser Niederschrift) sowie die Vorlage der Verwaltung vom 15. August 2005 (Anlage 13 zur Urschrift  dieser Niederschrift) liegen der Vertretung vor. Nach weiteren Erläuterungen durch Bgm. Liebing geben die  Fraktionen wie  folgt ihre Stellungnahmen ab:
CDU-Fraktion: Unverändert kritisch gegenüber der Kabeltrasse;

SPD-Fraktion:  Unverändert kritisch gegenüber der Kabeltrasse;

WSO-Fraktion: Zustimmung und Ergänzung des Beschlusses mit dem Hinweis auf § 70 des Landeswassergesetzes (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 5 von 1992), in dem u. a. heißt:
(1) Jede Benutzung des Deiches, die seine Wehrfähigkeit beeinträchtigen kann, ist unzulässig. Insbesondere ist es verboten, auf oder in dem Deich………..
„4. ..    Anlagen zu errichten oder wesentlich zu ändern sowie Gegenstände aller Art, insbesondere Badekabinen, Strandkörbe, Bänke, Buden oder Stände aufzustellen, zu lagern oder abzulagern, Zäune, Brücken oder Deichtreppen zu errichten sowie Rohre oder Kabel zu verlegen“.

SSW-Fraktion: Zustimmung mit dem Hinweis auf Küstenschutzmaßnahmen

Dem Ergänzungsantrag der WSO-Fraktion wird von allen Fraktionen zugestimmt. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, gegenüber der Landesregierung festzustellen, dass gemeindliche  Interessen durch den neuen Kabletrassenvorschlag nicht berührt werden. Weiter wird auf den Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.06.2205 (TOP 06) sowie auf die Vorschriften des § 70 des Landeswassergesetzes verwiesen.

GV Froeschel betritt den Sitzungssaal und wird informiert.


16. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2003 der Kurverwaltung Sylt-Ost

Die Vorlage des Gemeindeprüfungsamtes vom 27.06.2005 (Anlage 14 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Danach wurde ein Verlust in Höhevon 111.327,91 € erwirtschaftet. Dies ist u. a. darauf zurückzuführen, dass durch die Einstellung von zwei zusätzlichen Mitarbeitern in den Kurbüros erforderlich war und die Zahlung von Finanzierungsumlagen an die SMG zusätzlich belasteten. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den Vors. des KurA., GV Johannsen, beschließt  die Vertretung einstimmig:
a) die Feststellung des Jahresabschlusses in der geprüften Fassung
b) den Jahresfehlbetrag in Höhe von 111.327,91 € auf neue Rechnung vorzutragen.


17. Beratung und Beschlussfassung über die Angleichung von Saisonzeiten  und –preise zwischen den Gemeinden Rantum und Sylt-Ost

Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 15 zur Urschrift  dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. KD Winter teilt folgendes ergänzend mit:
Die heutige Situation zwischen Rantum und Sylt-Ost weist eine unglückliche Situation aus. Rechts bezahlt der Gast z.B. im Strandabschnitt Sylt-Ost 2,35 EUR Kurtaxe für die Hauptsaison und links Strandabschnitt Rantum 2,50 EUR. Die Nebensaison Sylt-Ost beträgt z.Zt. 1,50 EUR, in Rantum wird Zwischen- und Nebensaison berechnet. Die Betriebsleitung empfiehlt, die Hauptsaison für Sylt-Ost auf 01.05-30.09. festzusetzen und auf 2,50 EUR zu erhöhen und somit Rantum gleichzusetzen. Die Nebensaison für Sylt-Ost beträgt 1,50 EUR, für die Zeit vom  20.12.-03.01. 2,35 € und ist somit höher als  Westerland mit 1,40 EUR, was zu Beschwerden seitens der Gäste führte. Die Betriebsleitung teilt mit, dass Rantum für 2007 eine Erhöhung der Kurtaxe plant. Für 2006 bleiben die Kurtaxpreise und –zeiten in Rantum bestehen. Für 2007 kann durchaus eine Angleichung zwischen den Gemeinden erfolgen. Herr Uekermann sieht Unterschiede in den einzelnen Orten. Eine Erhöhung der Kurtaxe macht auch ein besseres Angebot der Infrastruktur erforderlich und empfiehlt auf Rantum zu warten um gleichzeitig eine Erhöhung vorzunehmen. Der Kurausschuss empfiehlt eine Angleichung der Saisonzeit vom 01.05. – 30.09. Der Kurtaxsatz wird auf 2,50 EUR für jede Person ab Vollendung des 18. Lebensjahres angehoben. Für die übrige Zeit für jede Person ab Vollendung des 18. Lebensjahres beträgt der Kurtaxsatz 1,50 EUR. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind weiterhin kurtaxfrei. Die Zwischenzeit vom 20.12.-03.01. wird aufgehoben. Die Betriebsleitung wird beauftragt mit Rantum Verhandlungen dahingehend zu führen, die Saisonzeiten und –preise anzupassen.


18. Beratung und Beschlussfassung über Mietverträge und Mietpreise im Muasem Hüs für Veranstaltungen

Dieser TOP wird abgesetzt.


19. Neubesetzung von Ausschüssen

Dieser TOP wird abgesetzt.



Der Vorsitzende schließt um 20:10 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.