Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 15.12.2005

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

BV Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gemeindevertreter, den amtierenden Bgm., Christoph Schmatloch, die Herren Joachim Rück, Bernd Neumann,  Hans-Wilhelm Hansen,  Uwe Mügge, die OBR-Vors. Ingwers und Kennel, Herrn VA Carstensen als Protokollführer, sowie die anwesenden Zuhörer und die Presse. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung erheben sich die Anwesenden von ihren Plätzen und gedenken den verstorbenen Dr. Claus Andersen und Jens Janke (Jonny) Ipsen. Sodann wird die Tagesordnung auf Antrag einstimmig wie folgt erweitert:
TOP 15c: B + B über den Verkauf von gemeindlichen Grundstücken zur Finanzierung des Eigenanteils der „Keitum Therme“

TOP 19: B + B über die Gewährung eines Zuschusses für das Behandlungs- und Beratungszentrum (Suchtberatung)

TOP 20: B + B über die Aufhebung der Stellenausschreibung des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/in

Sodann gratuliert der Vorsitzende GV Körner-Möhring, Manthey und Froeschel nachträglich zum Geburtstag und überreicht namens der Gemeinde ein Buchgeschenk.


2. Einwohnerfragestunde

Auf Anfrage von Frau Stockmann, wer Investor für das Bauvorhaben ehemals „Mülheim“ ist, und ob sich die TIU dahinter verbirgt, teilt Bgm. Schmatloch mit, dass die Koch-Planungsgruppe das Anwesenverkauft hat an Firma IGP, die wiederum im Auftrag der Fa. Althoff Hotel & Residenz  (5 Sterne) tätig ist. Die Planung erfolgt gemeinsam mit der Landes- und Kreisplanungsbehörde sowie der Bauabteilung der Gemeinde Sylt-Ost und wird dann erneut zur Beratung vorgelegt. Heute  soll nur ein Grundsatzbeschluss gefasst werden.

Auf weitere Anfrage teilt Bgm. Schmatloch mit, dass eine Teilung des Grundstücks nicht weiter möglich ist, es können also keine eigenen Grundbuchblätter gebildet werden.

Auf Anfrage von Olaf Carstensen, ob sich die Gemeinde bei diesem Hotelkonzept  im Vorwege Gedanken darüber gemacht hat, dass die gemeindlichen Interessen (Sozialbildung) stärker berücksichtigt werden als dies bei dem Bauvorhaben „Fährhaus“ in Munkmarsch der Fall war? Dazu teilt Bgm. Schmatloch mit, dass die Gemeinde einen positiven Bauvorbescheid erteilt hatte, der jedoch vom Kreis NF abgelehnt  worden ist. Jetzt ist es so, dass erst bei Einigung zwischen Investor und Gemeinde ein entsprechender B-Plan zur weiteren Beratung vorgelegt wird.

Auf weitere Anfrage aus der Zuhörerschaft teilt Bgm. Schmatloch mit, dass nicht die Gemeinde das Grundstück  „Mülheim“ überplant, vielmehr geschieht dies als touristische Entwicklung für das geplante Thermalbad. Da entsprechende Parkplätze gebaut, Verkehrsführungen geplant werden müssen, steht dieser Punkt heute zur Beratung auf der TO.

Auf die  Frage, warum die Gemeinde einen Teil ihrer eigenen Liegenschaften veräußert, teilt Bgm. Schmatloch mit, dass der Erlös als Eigenanteil mit zur Finanzierung des Thermalbades beitragen soll. Ursprünglich war geplant, in der Arena ein Hotel zu bauen, dieser Beschluss muss heute aufgehoben werden.

Auf Anfrage, wie die Gemeinde den Kauf der Verladestraße finanzieren will, teilt Bgm. Schmatloch mit, dass in der Gemeinde  schon fast 10 Jahre über einen Ankauf diskutiert worden ist. Jetzt kommt hinzu, dass der Baustoffhandel Karstensen aus diesem Gebiet ins Gewerbegebiet Flugplatz umgesiedelt werden soll.  Auch ist eine Ausweitung der Bebauung  zu einem späteren Zeitpunkt nicht  möglich.

Zur geplanten Bebauung für junge Sylter teilt Bgm. Schmatloch mit, dass seitens der Verwaltung noch kein Vorschlag herausgegangen ist. Dies muss noch politisch  diskutiert werden.

Auf Anfrage von Herr Wieda teilt Bgm. Schmatloch mit, dass der Kreis NF noch Mittel zur Verfügung hat, die in den Bau des Kreisels fließen werden, da aus dem Bau der Umgehungsstraße noch Mittel zur Verfügung steht. Wie hoch dieser Betrag ist, kann derzeit nicht gesagt werden, da die Schlussrechnung noch aussteht. Herr Wieda schlägt vor, dieses Geld nicht für den Bau eines Kreisels zu verwenden, sondern vielmehr in den Ausbau des Gurtstich zu stecken, um die Anliegerkosten zu verringern.


3. Mitteilungen und Anfragen

des Bürgervorstehers:
OBR-Vors. Kennel hatte angefragt, ob er als Vors. des Ortsbeirates an Besprechungen mit der Landesplanung teilnehmen kann. Die Kommunalaufsicht in Husum hat ausgesagt, das bei verwaltungsinternen Gesprächen Mitglieder der Ortsbeiräte nicht zugelassen sind.

Frau Schaller hat für den Erhalt  der GS Keitum eine Unterschriftenliste überreicht.

Am 9.11.2005 hat ein Gespräch mit der Schulrätin Frau Geisler stattgefunden, in dem u. a. über Konzepte für die Schulen gesprochen wurde (verlässliche Grundschule, betreute Grundschule).

Die Strom- und Wasserversorgung auf dem Flugplatz wird vom Abwasserzweckverband mit Wirkung 01.01.2006 auf die EVS übergeben.

Im Gewerbegebiet Tinnum hat der Zweckverband Flugplatz Sylt der Schaffung eines Veranstaltungsplatzes zugestimmt. Die Kosten für die Erschließung belaufen sich auf 75.000 €. Dieser Betrag wird vom Zweckverband gezahlt und belastet den Gemeindehaushalt nicht.

Es hat am 02.12.2005 ein Statusseminar „Schutz der Westküste von Sylt“ in Westerland stattgefunden. Teilgenommen haben u. a. Minister v. Boetticher, Richard Jorissen, Prof. Dr. Oumeraci sowie Thorsten Piontkowitz.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus der Andreas-Peter-Jensen Stiftung der GS Morsum ein Betrag von 400 €, die Team Sylt ein Betrag von 250 € und dem Kindergarten Tinnum ein solcher von 400 €  zugesprochen wurde.

des Bürgermeisters:
Heute findet in Archsum parallel zur Gemeindevertretersitzung ein weiteres Gespräch mit den neuen „Bauherren“ der Grundstücke  „Bauen für junge Sylter“ statt, in den die Anträge zur Erlangung der Eigenheimzulage fertig gestellt werden sollen.


4. Verpflichtung neuer Gemeindevertreter

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Herren Johannsen und Stocki aus persönlichen Gründen ihre Mandate zurückgegeben haben. Für die zurückgetretenen GV Claas-Erik Johannsen und Holger Stocki werden Herr Jörg Ipsen und Herr Carl Rasmus Petersen per Handschlag vom Vorsitzenden zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihr Amt eingeführt.


5. Umbesetzung von Ausschüssen

Seitens der WSO-Fraktion werden folgende Vorschlage unterbreitet:
Finanzausschuss: Herr Jörg Ipsen
Vorsitz Kurausschuss: Hier finden noch Gespräche statt.
Arbeitskreis Tourismus: Hier finden noch Gespräche statt.
Schulausschuss: Herr Uwe Jakobsen/Vertreter Herr Olaf Klein
RechnungsprüfungsA.: Herr Jörg Ipsen (stellv. Vors.)
Hauptausschuss: Stellv. für Dr. Sieg Herr Jörg Ipsen
Ortsbeirat Keitum: Herr Jörg Decker für Jörg Ipsen
Umweltausschuss: Herr Bernd Christensen

Einstimmig so beschlossen.

Seitens der CDU-Fraktion werden folgende Vorschläge unterbreitet:
Hauptausschuss: Herr Wolfgang Schulz
Vertreter für Herrn Manfred Uekermann – Carl Rasmus Petersen
Sozialausschuss: Herr Carl Rasmus Petersen
Vertreter für KiGa Archsum und Tinnum: Werden vom Sozialausschuss gewählt
Kurausschuss: Herr Hans Meinert Ingwers
Wahlprüfungsausschuss: Herr Horst Jacobsen
Amtsausschuss: Vertreter für Christoph Schmatloch Herr Carl Rasmus Petersen
Zweckverband Flugplatz: Vertreter für Christoph Schmatloch Herr Kai Espersen
Umbesetzung Land- und WegeA.: Für H. M. Ingwers Herr August Uekermann

Einstimmig so beschlossen.


6. Sachstandsbericht des Bürgervorstehers über die Beschlussfassung im Amtsausschuss zu dem Amtsmodell Sylt

BV Uekermann berichtet aus der Sitzung des Amtsausschusses in Westerland vom 24.11.2005. Dort ist die Rechtslage (Verwaltungsstruktur in Schleswig-Holstein) dargestellt worden. Danach sind alle Verwaltungen unter 8.000 Einwohner aufgefordert, sich zusammenzuschließen. Dabei wird ist Probleme geben, wenn die Stadt Westerland und Sylt-Ost zusammengehen, da die restlichen Einwohner des Amtsbezirks unter 6.000 liegen. Weiter sieht die Verwaltungsstruktur eine Verlagerung von weiteren Aufgaben des Landes auf die Kommunen vor. Ein Grundsatzbeschluss für eine neues „Amt Sylt“ mit einer hauptamtlichen Verwaltungsspitze (Amtsdirektor) und dem vorhandenen Personal wurde gefasst. Es ist nicht daran gedacht, betriebliche Kündigungen auszusprechen. GV Lorenzen teilt dazu mit, dass er irritiert darüber sei, wenn jetzt von einem Amtsmodell gesprochen wird, da die Gemeinde Sylt-Ost bisher noch keinen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Mit einem Amt Sylt gibt es in Sylt-Ost keine Selbstverwaltung mehr. GV Schmidt  unterstützt die Ausführungen von GV Lorenzen mit der Überlegung, wo man sich wohl bei einem Amtsmodell Sylt  wieder findet. Darüber sollte in den Fraktionen und zuständigen Gremien noch ausführlich diskutiert  werden. GV Widmayer führt aus, dass sich die Gemeindevertretung mehrheitlich für eine Fusion ausgesprochen hat. Von daher ist das Amtsmodell derzeitig eine richtige Lösung.


7. Beratung und Beschlussfassung über den Grundsatzbeschluss zur Übertragung von Anteilen der Gemeinde am Abwasserbeseitigungszweckverband auf die Energieversorgung Sylt (EVS) und die Übernahme von Gesellschaftsanteilen der EVS

Die Vorlage der Verwaltung vom 30.11.2005 (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Die Gemeinde Sylt-Ost ist Mitglied im Abwasserbeseitigungszweckverband. Es bestehen Überlegungen, wonach eine Übertragung der Anteile der Gemeinde auf die EVS erfolgen soll, als Gegenleistung soll EVS der Gemeinde Sylt-Ost Gesellschaftsanteile an der GmbH übertragen. Feinheiten dieser Absicht müssen noch mit der Geschäftsleitung der EVS ausgehandelt werden. Die Gemeindevertretung beschließt: einstimmig ihr grundsätzliches Einverständnis, in Verhandlungen mit der EVS einzutreten mit dem Ziel, dass die Anteile der Gemeinde Sylt-Ost am Abwasserzweckverband  mit der Maßgabe übertragen werden, dass Sylt-Ost eine Stimme in der Verbandsversammlung behält und von der EVS Geschäftsanteile übertragen erhält.


8. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Planungsleistungen für den Ausbau „Kampende“ / „Dirksstraße“ im OT Tinnum

Für die  vorstehende Ausbaumaßnahme wurde vom Ingenieurbüro M.I.C. (Merkel Ingenieur Consult) ein Honorarangebot für die Planungsleistungen der Leistungsphase 1 – 9 (Genehmigungs-, Ausführungsplanung und Bauleitung) vorgelegt. Das Ingenieurbüro M.I.C. war bereits mit dem Ausbau des Silwai betraut. Das Honorarangebot schließt mit einer Summe von € 111.983,84 ab, die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Auftrag an das Büro M.I.C. zu vergeben.


9. Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des B-Planes 83 für das Gebiet nördlich der Ladestraße und des Ladegleises, westlich der Straße „Am Gleis“, südlich und westliche der Straße „Zum Fliegerhorst“ in Tinnum

Die Vorlage der Verwaltung vom 28.11.2005 (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Die Herren GV Christensen und Schmidt  erklären sich nach § 22 GO für befangen und verlassen den Sitzungssaal. GV Lorenzen stellt den Antrag, den TOP abzusetzen und an den Ortsbeirat Tinnum zurück zu verweisen. Die Begründung ist Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt. Sodann beschließt die Vertretung:

1. Aufstellungsbeschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet nördlich der Landstraße und des Ladegleises, westlich der Straße „Am Gleis“, südlich und westlich der Straße „Zum Fliegerhorst“. Wesentliche Planungsziele sind Ausdehnung des Sondergebietes SO „Baustoffhandel“ und des Maßes für bauliche Nutzung in den Sondergebieten, SO Baustoffhandel sowie die Erweiterung eines Baufensters im Norden des Plangebiets (GE-Fläche). Der Geltungsbereich der Planänderung ist in der beigefügten Anlage dargestellt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen
4  Nein-Stimmen
3  Enthaltungen

Die Herren Christensen und Schmidt betreten den Sitzungssaal und werden informiert.


10. Beratung und Beschlussfassung über die Umgestaltung der Ortseingangssituation westlich Keitum zur Verbesserung der Verknüpfung „Gurtstich“ / K 118 und der Nebenstraßen mit einem Kreisverkehrsplatz

Die Vorlage der Verwaltung vom 02.12.2005 (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Im Rahmen einer kurzen Aussprache wird von GV Schmidt hinerfragt, ob die Möglichkeit besteht, den Kreisel weiter westlich unmittelbar an die Umgehungsstraße zu bauen, während Frau Körner-Möhring keine Notwendigkeit für den Bau sieht. DR. Sieg verweist indessen auf den Beschluss aus der vorletzten Ortsbeiratssitzung des OBR Keitum, in der sich mehrheitlich für den Bau eines Kreisels ausgesprochen wurde. Auf Anfrage von Herrn Widmayer, wie viel an Mitteln aus dem Bau der Umgehungsstraße an die Gemeinde vom Kreis zurückgezahlt  würden, teilt Bgm. Schmatloch mit, dass die Schlussabrechnung noch aussteht und von daher keine Zahlen genannt werden können. Frau Dr. Wilhelms-Kind schlägt eine Zurückverweisung in den OBR Keitum vor und Herr Widmayer hält es für sinnvoll, wenn die vom Kreis NF zu erwartenden rückerstatteten Beträge in den Ausbau des Gurtstich eingebracht werden. Gleichzeitig widerspricht er den teilweise vorgetragenen „unhaltbaren Zuständen“ an der jetzigen Ortseinfahrt. Sodann beschließt die Vertretung wie folgt:

1. Die Gemeindevertretung stimmt der Planung zur Umgestaltung der Ortseingangssituation Keitum (Verbindung K 117 / K 118) zu.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Haushaltsberatungen 2006 ein Finanzierungskonzept für die Maßnahmen vorzulegen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die vorliegende Planung die notwendigen Verträge mit dem Kreis NF vorzubereiten und alle Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren durchzuführen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die vorliegende Planung Fördermittel in Zusammenarbeit mit dem Kreis NF nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) einzuwerben.

Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen
4  Nein-Stimmen
4 Enthaltungen


11. Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf und die Verwendung der ehemaligen Ladestraße am Bahnhof Keitum

Die Vorlage der Verwaltung vom 06.12.2005 (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. GV Christensen und Ipsen erklären sich nach § 22 GO für befangen und verlassen den Sitzungssaal. Bgm. Schmatloch erläutert kurz den Sachverhalt. Durch die DB-Immobilien ist der Gemeinde Sylt-Ost die ehemalige Ladestraße am Bahnhof Keitum mit einer Fläche von ca. 12.000 m² für 350.000 € zum Kauf angeboten worden. Über das z. Zt. als Privatgrundstück zu qualifizierende Grundstück sind mehrere anliegende Grundstücke erschlossen. Für die Absicherung der fehlenden öffentlich rechtlichen Erschließung ist die Übernahme eines Teiles der Ladestraße notwendig. Das Grundstück kann allerdings nur in einen Stück übernommen werden. Für die Weiterverwertung der restlichen Flächen in einer Größe von ca. 6.000 – 7.000 m² ist die Weiterveräußerung an die Anlieger möglich. Die betroffenen Anlieger sind durch die Verwaltung zur Interessenbekundung angeschrieben worden. Bis zum heutigen Tage liegen 6 positive Rückmeldungen vor. Ein Anlieger soll sich auf der Grundlage von Vorgesprächen mit einem Festbetrag von 100.000 € an dem Erwerb beteiligen. Sodann beschließt die Vertretung:
Die Gemeindevertretung stimmt  vom Grundsatz her für einen Erwerb der Ladestraße. Die Verwaltung  wird beauftragt, mit der DB-Immobilien konkrete Kaufverhandlungen durchzuführen und einen Refinanzierungsplan zu entwickeln sowie in Verhandlungen mit dem Anlieger wegen der Gewährung  eines für den Ankauf bestimmten Festbetrages von 100.000 € einzutreten.

Abstimmungsergebnis:
16 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme

Die Herren Christensen und Ipsen betreten den Sitzungssaal und werden informiert.


12. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses betr. Hotel in der Arena in Keitum

Die Vorlage der Verwaltung vom 15.12.2005 (Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch Bgm. Schmatloch beschließt die Vertretung einstimmig gemäß Vorlage den am 23. September 2005 zu ZOP 15 im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschluss zu Ziffer 3 + 4 aufzuheben.


13. Beratung und Beschlussfassung über einen Grundsatzbeschluss zur öffentlichen Nutzung der Arena in Keitum als Kunstmuseum mit integrierter Open-Air-Bühne

Die Vorlage der Verwaltung vom 15.12.2005 (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. GV Dr. Sieg erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:

1. Die Gemeindevertretung stimmt im Grundsatz der Überplanung des Grundstücks Keitum Arena zur öffentlichen Nutzung der Arena als Kunstmuseum mit integrierter Open-Air-Bühne zu.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die vorliegende Planung der notwendigen Verträge mit der Sylter Kunstmuseumsstiftung (Dr. Herbert Sieg) vorzubereiten.

3. Die Verwaltung wird gebeten, für die vorliegende Planung Fördermittel einzuwerben und eine  Gesamtfinanzierung vorzustellen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegende  Planung mit der Landes- und Kreisplanung abzustimmen.

5. Zusatzantrag der WSO-Fraktion: Die Realisierung des Kunstmuseums mit Open-Air-Bühne soll nur analog besser in Verbindung mit dem Bau der Therme/Schwimmbad erfolgen.

GV Dr.  Sieg betritt den Sitzungssaal und wird informiert.


14. Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung des Golfplatzes in Morsum von einer 9 auf eine 18 Loch-Anlage

Die Vorlage der Verwaltung vom 13.12.2005 (Anlage 8 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. OBR-Vors. Ingwers erläutert kurz den Sachverhalt. Der Gemeinde liegt eine generelle Anfrage des Morsumer Golfclubs zur Erweiterung der Anlage von 9 auf 18 Loch vor. Im Vorwege wurde diese Thematik bereits mit Kreis und Landesplanung abgestimmt, die der Erweiterung im Ergebnis grundsätzlich zugestimmt haben. Auch der OBR Morsum hat die Planung beraten und ihr grundsätzlich zugestimmt. Die Vertretung beschließt sodann einstimmig:

1. Der Erweiterung des Clubhauses um einen Wintergarten wird zugestimmt.

2. Der Erweiterung des vorhandenen Schuppens zur Unterbringung der Caddies wird zugestimmt.

3. Der Erweiterung des Golfplatzes von 9 auf 18 Loch wird grundsätzlich zugestimmt, sofern die vorhandenen Entwässerungen erhalten bleiben.


15. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für das Gebiet
a) des Flurstücks 18 (Teilbereich A)
b) das Flurstück 75 (Teilbereich B) südlich „Am Tipkenhoog“ und nördlich  „Ingiwai“
c) über den Verkauf von gemeindlichen Grundstücken zur Finanzierung des Eigenanteils der „Keitum Therme“

Die Vorlagen der Verwaltung (Anlage 9, 10 und 11 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dienen, liegen der Vertretung vor. GV Wedell erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Der amtierende Bgm., GV Schmatloch, erläutert kurz den Sachverhalt und derzeitigen Stand. Sowohl der OBR Keitum als auch der Bau-/Planungsausschuss haben über die Punkte a) + b) ausführlich beraten und bei Stimmengleichheit abgelehnt. GV Lars Schmidt betragt namentliche Abstimmung. GV Dr. Herbert Sieg (Fraktionsvorsitzender der WSO) teilt folgendes mit: Sowohl der Ortsbeirat als auch der Bau-/Planungsausschuss geben Empfehlungsbechlüsse ab, die von der Gemeindevertretung bestätigt werden müssen. Bei den knappen Abstimmungs- Ergebnissen ( 5:5) muss man sich Gedanken darüber machen, wie die Vertretung mit solchen Ergebnissen arbeiten soll. Jeder Gemeindevertreter hat das Recht und die Pflicht nach seinem Gewissen zu entscheiden. Zur Finanzierung der Therme und weiterer Projekte ist es erforderlich,  entsprechende Beschlüsse zu fassen. So sind jetzt auf dem Grundstück ehemals „Mülheim“ 30 Einheiten weniger geplant, als ursprünglich gefordert. Hinzu kommt noch zur Finanzierung der Therme ein Baukostenzuschuss in Höhe von 1.00.000 €. Wenn jetzt keine Entscheidung getroffen wird, dann besteht die Gefahr, dass das Projekt Keitum Therme „verschlafen“ wird. Die SPD-Fraktion teilt mit, dass sie den Vorhaben nicht zustimmen wird und schlägt vielmehr für den Bereich ehem. Mülheim die Schaffung eines Seniorenheimes  vor. Die SSW-Fraktion sieht das Vorhaben als Gesamtmaßnahme und wird zustimmen. Sodann stimmt die Vertretung wie folgt namentlich ab:

Zu a): des Flurstücks 18 (Teilbereich A):
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost beschließt nach eingehender Beratung und Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für das Gebiet Flurstück 18 südlich „Am Tipkenhoog“ und nördlich „Ingiwai“. Festsetzung eines Sondergebietes Hotel auf dem nördlichen Teil des Grundstückes Mülheim (Flurstück 18) mit Regelungen zur Anzahl der Einheiten – maximal 90, zum Maß der baulichen Nutzung zur Bauweise und zur Gestaltung. Regelung zum Ausschluss von Bebauung auf dem südlichen Teil des Grundstücks Mülheim. Festsetzung einer öffentlichen  Verkehrsfläche als Erschließung zwischen Am Tipkenhoog und Ingiwai.
2. Um dem Entwicklungsgebot Rechnung zu tragen, soll im Parallelverfahren die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Ja Nein Enthaltung
Herr Volker Andersen x
Herr Bernd Christensen x
Herr Kai Espersen x
Herr Stephan Froeschel x
Herr Jörg Ipsen x
Herr Horst Jacobsen x
Herr Uwe Jakobsen x
Frau Ingeborg Körner-Möhring x
Herr Lasse Lorenzen x
Herr Winfried Manthey x
Herr Carl Rasmus Petersen x
Herr Christoph Schmatloch x
Herr Lars Schmidt x
Herr Wolfgang Schulz x
Herr Dr. Herbert Sieg x
Herr Manfred Uekermann x
Herr Peter-M. Wedell - - -
Herr Hans-Jürgen Widmayer x
Frau Dr. Simone Wilhelms-Kind x

-----------------------------------------

Gesamt 12 5 1

Zu b) das Flurstück 75 (Teilbereich B)
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost beschließt nach eingehender Beratung und Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für das Gebiet Flurstück 75 südlich „Am Tipkenhoog“ und nördlich „Ingiwai“. Wesentliche Planungsziele sind:
Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes WA auf der südlichen Hälfte des Grundstückes Christiansen (FlSt. 75) mit weiteren Regelungen zur Anzahl der Gebäude – maximal 5, zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zur Gestaltung;
Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes WA (Wohnbebauung für junge Sylter) auf der nördlichen Hälfte des Grundstücks Christiansen (FlSt. 75) mit weiteren Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zur Gestaltung, zu öffentlichen Stellplätzen sowie zum Schallschutz zwischen nördlicher und südlicher Grundstückshälfte;
2. Um den Entwicklungsgebot Rechnung zu tragen, soll im Parallelverfahren die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja Nein Enthaltung
Herr Volker Andersen x
Herr Bernd Christensen x
Herr Kai Espersen x
Herr Stephan Froeschel x
Herr Jörg Ipsen x
Herr Horst Jacobsen x
Herr Uwe Jakobsen x
Frau Ingeborg Körner-Möhring x
Herr Lasse Lorenzen x
Herr Winfried Manthey x
Herr Carl Rasmus Petersen x
Herr Christoph Schmatloch x
Herr Lars Schmidt x
Herr Wolfgang Schulz x
Herr Dr. Herbert Sieg x
Herr Manfred Uekermann x
Herr Peter-M. Wedell - - -
Herr Hans-Jürgen Widmayer x
Frau Dr. Simone Wilhelms-Kind x

-----------------------------------------

Gesamt 12 5 1

Zu c)  über den Verkauf von gemeindlichen Grundstücken zur Finanzierung des Eigenanteils der „Keitum Therme“
Die Gemeindevertretung stimmt einem Verkauf der gemeindlichen   Grundstücke in Keitum im Mühlenweg 2/4 und Gurtstich 23 zu, um den   Verkaufserlös zur Finanzierung des gemeindlichen Eigenanteils für die Keitum Therme zu nutzen

 

Abstimmungsergebnis:

Ja Nein Enthaltung
Herr Volker Andersen x
Herr Bernd Christensen x
Herr Kai Espersen x
Herr Stephan Froeschel x
Herr Jörg Ipsen x
Herr Horst Jacobsen x
Herr Uwe Jakobsen x
Frau Ingeborg Körner-Möhring x
Herr Lasse Lorenzen x
Herr Winfried Manthey x
Herr Carl Rasmus Petersen x
Herr Christoph Schmatloch x
Herr Lars Schmidt x
Herr Wolfgang Schulz x
Herr Dr. Herbert Sieg x
Herr Manfred Uekermann x
Herr Peter-M. Wedell - - -
Herr Hans-Jürgen Widmayer x
Frau Dr. Simone Wilhelms-Kind x

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Gesamt 11 5 2

GV Wedell betritt den Sitzungssaal und wird informiert.


16. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 60, 4. Änderung der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet beidseitig Westerhörn südlich des Gurtstieg in Keitum

Die Vorlage der Verwaltung vom 23.11.2005 (Anlage 12 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/PlanungsA beschließt die Vertretung einstimmig:

1. Der vorliegende Entwurf zur 4. Änderung des B-Planes Nr. 60 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet Westerhörn, Süderstraße und Benendikenwai wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt. Wesentliches Ziel der Planung ist es, die Überschreitung von Baugrenzen im Ausnahmefall zu regeln.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.


17. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet beidseitig der Koogstrasse südlich der K117 in Keitum

Die Vorlage der Verwaltung vom 23.11.2005 (Anlage 13 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des Bau-/PlanungsA. erläutert.  Die Gemeindevertretung nimmt von der Empfehlung der Landesplanung für einen verkleinerten Geltungsbereich Kenntnis, folgt dieser Empfehlung nach eingehender Beratung aber nicht. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:

1. Der Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet beidseitig der Koogstraße südlich der K 117 in Keitum wird einschließlich des Erläuterungsberichtet in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf  des Planes sowie dessen Erläuterungsbericht sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.


18. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 55a der Gemeinde Sylt- Ost für das Gebiet beidseitig der Koogstrasse südlich der K 117 in Keitum

Die Vorlage der Verwaltung vom 23.11.2005 (Anlage 14 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des Bau-/PlanungsA. erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55 a der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet beidseitig  der Koogstraße ca. 200 m südlich der Bahntrasse im Ortsteil Keitum wird einschließlich Begründung in der  vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf  des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.


19. Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Zuschusses für das Behandlungs- und Beratungszentrum (Suchtberatung)

Die Vorlage der Verwaltung vom 09.12.2005 (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Die Finanzierung des BBZ steht zur Zeit auf unsicheren Füssen. Nicht alle Gemeinden haben der Verteilung der Kosten nach Maßgabe der Einwohnerzahlen zugestimmt. Unter anderem hat die Gemeinde Sylt-Ost an ihrem früheren Beschluss festgehalten, nur nach der Finanzkraft zu zahlen und den Betrag zur Verfügung gestellt, der im Vorjahr gezahlt wurde. Insgesamt ergibt sich für das BBZ ein Zuschussbedarf von rd. 13.900 EURO für das Jahr 2005 . Die Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden haben insgesamt signalisiert, dass dieser Zuschuss ausgeglichen werden sollte. Über das genaue Verfahren besteht allerdings noch keine Einigkeit, weil dies auch der Be­schlussfassung gemeindlicher Gremien bedarf. Für die Gemeinde Sylt-Ost steht eine Differenz (Nachzahlung) von 3.8884,67 EURO zu Buche. Es wird vorgeschlagen, darüber zu beraten und zu beschließen, ob dieser Betrag im Vorgriff auf eine kommende Regelung ab 2006 ausgezahlt werden kann. Das Signal der anderen Gemeinden ist da, ebenfalls im Sinne eines Ausgleichs des Minusbetrages zu beschließen. Offen ist der  Verteilungsmaßstab für das kommende Jahr und für die Folgejahre . Einige Gemeinden haben sich für die Einwohnerzahl ausgesprochen. Hierüber muss aber noch gesondert und intensiv beraten und beschlossen werden. Dies wird Anfang des Jahres 2006 erfolgen. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
Die Gemeindevertretung nimmt davon Kenntnis, dass auf Grund des von ihr angewandten Verteilungsmaßstabes für das BBZ ein anteiliger Unterschuss für Sylt-Ost in Höhe von 3.884,67 Euro verbleiben ist. Die Vertretung beschließt, diesen Unterschuss auszugleichen und ermächtigt den Bürgermeister zur Auszahlung dieses Betrages


20. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der Stellenausschreibung des/der  hauptamtlichen Bürgermeisters/in

Gemeindewahlleiter H. W. Hansen erläutert kurz den derzeitigen Sachstand. Die Kommunalaufsicht  des Kreises NF hat in einer Stellungnahme vom 12. Dezember 2005 mitgeteilt, dass die Hauptamtlichkeit der amtangehörigen Gemeinde Sylt-Ost so lange erhalten  bleibt, wie sie die Geschäfte des Amtes führt. Dieses ist eindeutig aus dem derzeit geltenden § 49 Abs. 1 GO, aber auch aus dem neuen § 48 Abs. 1 GO, der sehr wahrscheinlich Anfang 2006 im Rahmen des Ersten Verwaltungsstrukturreformgesetzes beschlossen wird, zu entnehmen. Eine evtl. angedachte  Interimslösung mit einem Stellv. Bürgermeister, um die endgültige Lösung weiter erörtern zu können, hat hierauf keine Auswirkungen. Es liegen bislang 8 Bewerbungen vor. Die Vertretung beschließt sodann einstimmig die Aufhebung der Stellenausschreibung des/der hauptamtlichen Bürgermeisters/in.



Der Vorsitzende schließt  um 21:45 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.