Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
BV Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gemeindevertreter, Bgm. Schmatloch, Herrn VA Carstensen als Protokollführer, die OBR-Vors. Ingwers, Kennel und Petersen, sowie die anwesenden Zuhörer und die Presse. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Sodann gratuliert BV Uekermann den GV Andersen, Christensen und OBR-Vorsitzenden Ingwers nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Buchgeschenk.
2. Einwohnerfragestunde
Auf Anfrage von Frau Stockmann teilt Bgm. Schmatloch mit, dass nunmehr neuer Eigentümer des Grundstücks ehem. Kinderheim Mülheim die Fa. Zech-Bau aus Bremen ist (damit Nachfolgerin der Koch-Planungsgruppe). Es ist nicht geplant, das Grundstück zu teilen. Der Hotelbau soll auf dem nördlichen Grundstücksteil erfolgen.
3. Mitteilungen und Anfragen
BV Uekermann teilt folgendes mit:
In der WSO-Fraktion hat es eine Änderung dahin gegeben, dass der Vorsitz ab sofort vakant ist, da der bisherige Fraktionsvorsitzende, GV Dr. Herbert Sieg, mit sofortiger Wirkung von dem Amt des Fraktionsvorsitzenden und aus der WSO Sylt-Ost zurückgetreten ist. Die Fraktion wird derzeit von GV Bernd Christensen geleitet.
Die Eheleute Mager ( Fa. Foto-Mager ) haben anlässlich ihrer Geschäftsübergabe auf ihren Sohn der Gemeinde Sylt-Ost zwei Bilder überlassen; diese werden im Sprechzimmer des Bürgermeisters angebracht.
Bgm. Schmatloch teilt folgendes mit:
Am 26.01.2006 wird die Überplanung der Grundstücke ehem. Mülheim und Christiansen im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ab 19 Uhr im „Friesen-Saal“ vorgestellt.
Die Gemeinde Sylt-Ost hat jetzt einen Antrag auf Tiefenbohrung für die Keitum Therme beim Landesbergamt in Clausthal-Zellerfeld gestellt.
GV Schmidt regt an, künftig nicht nur die Protokolle ins Internet einzustellen, sondern auch die entsprechenden Einladungen.
4. Umbesetzung von Ausschüssen
Für die Neubesetzung des Abwasserzweckverbandes benennt die CDU-Fraktion folgende Gemeindevertreter, die von der Vertretung einstimmig bestätigt werden: GV Winfried Manthey, GV Hans-Jürgen Widmayer, Bürgermeister kraft Amtes. Als Stellvertreter im Hauptausschuss für GV Wolfgang Schultz wird einstimmig GV Kai Espersen benannt.
5. Beratung und Beschlussfassung über
a) die Übertragung von Anteilen der Gemeinde am Abwasserzweckverband auf die Energieversorgung Sylt (EVS)b) die Übernahme von Gesellschaftsanteilen der EVS auf die Gemeinde Sylt-Ost
Die Vorlagen der Verwaltung vom 05.01.2006 (Anlagen zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dienen, liegen der Vertretung vor. Nach kurzer Aussprache beschließt die Vertretung einstimmig:
1. die Übertragung der Anteile der Gemeinde Sylt-Ost auf die EVS;
2. durch Satzungsänderung werden an die EVS 3 Stimmen von Sylt-Ost übertragen, Sylt-Ost behält eine Stimme;
3. das Stammkapital wird bis auf 582,56 € auf die EVS übertragen;
4. der Umlagesatz der Gemeinde Sylt-Ost beträgt 1 v. H.
Die Mitglieder der Gemeinde in der Verbandsversammlung werden zur entsprechenden Stimmabgabe ermächtigt. Sollte im Innenverhältnis zwischen Gemeinde Sylt-Ost und EVS eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung erforderlich werden, so wird der Bürgermeister zu deren Unterzeichnung mit den o. g. Eckpunkten ermächtigt. Diese Beschlussfassung stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass EVS und Gemeinde die Vereinbarung über die Übertragung von Geschäftsanteilen gem. Anlage abschließen.
6. Beratung und Beschlussfassung über den Neuabschluss eines Konzessionsvertrages
a) für die Wasserversorgung im Gemeindegebiet
b) für die Stromversorgung im Gemeindegebiet
Der Vorsitzende verweist zunächst auf die Vorlagen zu diesen Beratungspunkten und von Herrn OAR Rück kommen sodann weitere Erläuterungen des Inhalts, dass die Konzessionsverträge keinen echten Neuabschluss darstellen, sondern lediglich eine Verlängerung der bestehenden Verträge darstellen, die selbst noch eine mehrjährige Laufzeit hätten. Die vorzeitige Verlängerung sei unter dem Kontext der vorangegangene Beschlussfassung (Übernahme von Anteilen der EVS) zu sehen und als Zeichen für eine engere Zusammenarbeit zu verstehen. Die Konzessionsverträge gegenüber dem alten Recht auch nicht mehr das ausschließliche Recht des Energieversorgers zur Versorgung im Gemeindegebiet dar. Es sind durchaus andere Anbieter für Stromlieferungen zugelassen, sodass die Wettbewerbsfreiheit bestehen bleibe. Die Verträge können nur noch als reine Wegenutzungsverträge verstanden werden. Außerdem seien weiterhin die gesetzlich höchstzulässigen Konzessionsabgaben vereinbart. Die vorzeitige Verlängerung eines Strom-Konzessionsvertrages muss mit einer Frist von drei Monaten bekannt gemacht werden, danach kann die Unterzeichnung erfolgen. Nach kurzer Aussprache beschließt die Vertretung einstimmig:
Zu a):
Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages mit der Energieversorgung Sylt GmbH für die Versorgung des Gemeindegebietes mit Frischwasser gemäß Anlage. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag für die Gemeinde zu unterzeichnen
Zu b):
Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss eines Konzessions-vertrages für die Stromversorgung mit der Energieversorgung Sylt GmbH. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Abschluss der vorgeschriebenen Bekanntmachung nach den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes den als Anlage beigefügten Vertrag zu unterzeichnen.
7. Beratung und Beschlussfassung über
a) Haushaltssatzung
b) Haushaltsplan mit Investitionsprogramm
c) Stellenplan
der Gemeinde Sylt-Ost für das Haushaltsjahr 2006
Die Vorlage der Verwaltung liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal schwerpunktmäßig von BV Uekermann erläutert.
Einnahmeveränderungen:
An Rückflüssen aus dem FZV Sylt wurden für die Jahre 2006 - 2008 jeweils 50 TEUR in die Finanzplanung eingestellt. Im HHJ 2006 werden jedoch mindestens 135 TEUR unter der HHSt. 8830.33000an die Gemeinde ausgeschüttet. Die weitere Entwicklung in den Folgejahren lässt sich dafür momentan noch nicht genau abschätzen. Weitere Einnahmen können aus der Übertragung von Anteilen der Gemeinde Sylt-Ost am AZV Sylt an die EVS erzielt werden. Unter der HHSt. 8170.33000 werden dafür 1.100 TEUR an Einnahmen eingestellt. Durch die "Auflösung" des Meerwasserschwimmbades Keitum fließen 100 TEUR an den Anteilseigner , die Gemeinde Sylt-Ost, unter der HHSt. 8600.33000 zurück. Aus Grundstücksverkäufen, HHSt. 8800.34000, sollen 155 TEUR erzielt werden.
Ausgabeveränderungen:
Alle unter 9. aufgeführten Investitionen waren bisher nicht in der Finanzplanung vorgesehen! Lediglich für die Sanierung der Bahnbrücke in Morsum, HHSt. 6300.96006, waren 172 TEUR im HHJ 2006 vorgesehen und weitere 170 TEUR für 2007. Durch die Untersuchungen in 2006 soll nun der tatsächliche Sanierungsaufwand ermittelt werden. Für die Planungskosten "Dirksstr:/ Kampende", HHSt. 6300.96015, waren weitere 20 TEUR im HHJ 2006 vorgesehen, die nicht mehr benötigt werden.
Die Einnahmen und Ausgaben belaufen sich im Verwaltungshaushalt auf 9.678.800 € und im Vermögenshaushalt 1.905.700 €. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.400.000 € festgesetzt. Sodann nimmt die Vertretung zur Kenntnis, dass ein Antrag der Söl’ring Foriining vorliegt, in dem um einen Zuschuss von 5.000 € anlässlich der 100-Jahr-Feier 2006 gebeten wird. Die Vertretung stimmt vorab insofern einer Reduzierung des Ansatzes für das Öko-Konto von 30.000 € auf 25.000 € zu und beschließt die Zuschusszahlung an die Söl’ring Foriining in Höhe von 5.000 €. Sodann stimmt die Vertretung wie folgt ab:
a) Haushaltssatzung 2006
Abstimmungsergebnis
16 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen
b) Haushaltsplan 2006
Abstimmungsergebnis
16 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen
Investitionsprogramm 2005 – 2009
Abstimmungsergebnis
16 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen
c) Stellenplan
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf eines Fusions- vertrages mit der Stadt Westerland und ein Angebot an die Stadt Westerland zur Zusammenlegung der beiden Gemeinden auf der Grundlage des Entwurfs
Die Vorlagen der Verwaltung vom 2.1.2006 (Anlagen zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegen der Vertretung vor. Sodann geben die Fraktionen wie folgt ihre Stellungnahme ab:
CDU-Fraktion: Der Entwurf des Vertrages wird als Diskussionspapier angesehen; die Fraktion stimmt zu.
SPD-Fraktion: Der Fusionsvertrag wird abgelehnt.
WSO-Fraktion: Dem Vertragsentwurf wird zugestimmt.
SSW-Fraktion: Dem Entwurf wird ebenfalls zugestimmt.
Über den Entwurf eines Fusionsvertrages mit der Stadt Westerland mit dem Angebot an die Stadt zur Zusammenlegung der beiden Gemeinden auf der Grundlage des Entwurfs wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis
16 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
9. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme zur Bildung eines Amtes Sylt mit der Stadt Westerland
Die Vorlage der Verwaltung vom 28.12.2005 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Der Sachverhalt wird noch einmal kurz von Bgm. Schmatloch erläutert. Die Fraktionen geben wie folgt ihre Stellungnahmen ab:
SPD-Fraktion: Zustimmung
WSO-Fraktion: Zustimmung
SSW-Fraktion: Stellen den Antrag, den TOP zurückzustellen, bis nach dem 31.03.2006 bzw. Abschluss der Fusionsverhandlungen. Die Fraktion hat allerdings kein Problem damit, wenn dieses Verfahren neben den Fusionsverhandlungen herläuft.
CDU-Fraktion: Stellen einen Antrag auf Sitzungsunterbrechnung (19:55 ).
Dem Antrag der CDU-Fraktion wird mehrheitlich zugestimmt. Um 20:05 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt. Im Rahmen einer kurzen Aussprache weist GV Manthey darauf hin, dass der Wählerauftrag seinerzeit mehrheitlich für eine Fusion gestimmt hatte. GV Petersen unterstützt diese Aussage. Frau GV Dr. Wilhelms-Kind teilt mit, dass sie immer davon ausgegangen war, dass ein Amtsmodell angestrebt werde. Von daher weiß sie nicht, warum jetzt ein Fusionsvertrag abgeschlossen werden soll. GV Dr. Sieg sieht die Fusionsverhandlungen an erster Stelle und regt an , der Stadt Westerland ein entsprechende kurzes Signal zukommen zu lassen, allerdings ohne Fristsetzung. Die SSW-Fraktion wiederholt ihren Antrag auf Zurückstellung bis nach dem 31.03.2006. OAR Rück weist ausdrücklich darauf hin, dass der Amtsausschuss ein Votum zum Amtsmodell zur nächsten Sitzung erwartet. Sodann erklärt die CDU-Fraktion, dem Antrag der SSW-Fraktion auf Zurückstellung zuzustimmen, allerdings ohne Fristsetzung, worauf die SSW-Fraktion ihren Antrag und das Datum 31.03.2006 zurückzieht. Sodann stellt die Vertretung die Beratung und Beschlussfassung über diesen Punkt zunächst zurück.
Abstimmungsergebnis
16 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
10. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss von Erbbaurechtsverträgen mit den Bauherren des Wohnungsbauprojektes in Archsum
Die Vorlage der Verwaltung vom 3.1.2006 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz von Bgm. Schmatloch erläutert. Ergänzend führt BV Uekermann aus, dass die Bauherren mit einem Änderungswunsch zu §1 an Herrn Rück herangetreten sind. Dies wird zur Kenntnis genommen, aber auf Grund der Kurzfristigkeit an den OBR Archsum verwiesen. Die Vertretung stimmt dem Abschluss der Erbbaurechtsverträge sowie der Verweisung an den OBR Archsum einstimmig zu.
11. Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung und Erstellung des Erschließungsweges für das Bauvorhaben in Archsum (Bauland für Sylter)
Die Vorlage der Verwaltung vom 2.1.2006, (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch Bgm. Schmatloch beschließt die Vertretung einstimmig:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Herstellung der Erschließungsstraße für die Wohnbaumassnahme in Archsum öffentlich auszuschreiben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag sodann an den günstigsten Bieter zu erteilen. Nach Durchführung der Maßnahme soll die Fläche an die Eigentümer der anliegenden Baugrundstücke als Gemeinschaftsfläche übereignet werden. Die Refinanzierung der Baumassnahme soll durch die eingehenden Erbbauzinsbeträge erfolgen.
12. Beratung und Beschlussfassung über Erweiterung des Angebots der Keitumer Grundschule mit Ganztagsbetreuung
Die Vors., Frau Dr. Wilhelms-Kind, erläutert kurz den Sachverhalt und berichtet von der Sitzung des Ausschusses am 17.01.2006. In der Sitzung hatte Herr Wahrenburg vom Gemeinnützigen Verein für Jugenderholung über Finanzierung und Machbarkeit sowie pädagogisches Konzept einer Schule mit Ganztagesbetreuung informiert. Die Fraktionen erklären, dass sie grundsätzlich dem Empfehlungsbeschluss des Fachausschusses folgen werden. Bgm. Schmatloch teilt ergänzend mit, dass es jetzt so aussieht, dass Tinnumer Schüler nach Keitum kommen und in die GS Keitum eingeschult werden. Oberste Priorität für Keitum muss sein, dass Keitum als Schulstandort bestehen bleibt. Die Sicherung der Tinnumer und Keitumer Schule muss an erster Stelle stehen. Sollte die GS Keitum Außenstellen der GS Tinnum werden, würde dies eine Schülerzahl von ~ 120 ausmachen. Dies wäre dann der erste Schritt zum Erhalt einer Ganztagsschule in Keitum. Vom Grundsatz her muss die Verwaltung jetzt beauftragt werden zu prüfen, wo und wie entsprechende Mittel für die Umsetzung eingeworben werden können. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
a) Die Gemeindevertretung beschließt im Grundsatz, eine Ganztagsbetreuung in der GS Keitum als Pilotprojekt zu ermöglichen.
b) Als Teil des Gesamtprojekts sollen alle 3 Schulen ggf. zusammengeführt werden unter der Bedingung, dass die Finanzierung seitens des Landes erbrachten wird.
Der Vorsitzende schließt mit Dank um 20:40 Uhr die Sitzung.