Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 16.03.2006

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

BV Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gemeindevertreter, stellv Bgm. Schmatloch, Herrn OAR Rück, den OBR-Vors. Kennel, Gemeindewehrführer Jens Uwe Petersen, Ortswehrführer Wolfgang Holst, die Herren Ströh und Holst sowie Herrn Peter Carstensen als Protokollführer, sowie die anwesenden Zuhörer und die Presse. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Vor Eintritt in die weitere TO gratuliert BV Uekermann den GV Horst Jacobsen, Carl Rasmus Petersen und Hans-Jürgen Widmayer nachträglich zum Geburtstag und überreicht  ein Buchgeschenk der Gemeinde. Sodann teilt BV Uekermann mit, dass die WSO-Fraktion gegen das Protokoll der Sitzung vom 19. Januar 2006 insoweit Widerspruch eingelegt  hat (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift), als dass Herr GV Dr. Herbert Sieg nicht „mit sofortiger Wirkung von dem Amt des Fraktionsvorsitzenden und aus der WSO Sylt-Ost zurückgetreten ist“, sondern vielmehr „mit sofortiger Wirkung aus der WSO Sylt-Ost ausgeschlossen wurde“. Dazu teilt GV Dr. Sieg mit, dass die WSO Sylt-Ost keine Satzung hat. Auf der letzten Fraktionssitzung, die ergeleitet habe, habe er die Vertrauensfrage gestellt. Das Vertrauen wurde ihm dann verwehrt. Die Vertretung nimmt dies zur Kenntnis. Da die beteiligten Vertreter der Feuerwehren Sylt-Ost heute noch einen weiteren Termin wahrnehmen müssen, werden die TOP 05 und 06 nach TOP 02 abgehandelt.


2. Einwohnerfragestunde

Der Förderverein „Grundschule Keitum“ möchte wissen, wie es weitergehen soll mit den 3 Sylt-Oster Grundschulen, insbesondere, was im einzelnen geplant ist. Bgm. Schmatloch teilt dazu mit, dass zum einen der Beschluss der Gemeindevertretung bekannt sein dürfte. Zu den bisher angemeldeten einzuschulenden Kindern für die GS Keitum sind mittlerweile 6 weitere aus anderen Sylt-Oster Dörfern und gestern ist eine weitere Anmeldung hinzu gekommen, zu der allerdings noch die Stellungnahme der Schulleiterinnen fehlt. Eine Angedachte Ganztagsschule ist bereits vom Kreis Nordfriesland abgelehnt worden. Die Vorgaben  für die Schulstunden kommen nicht von der Gemeinde, sondern vom Land. Zu der Bemerkung, die Gemeinde kümmere sich nicht genug um die Angelegenheit, führt Bgm. Schmatloch aus, dass in der Vergangenheit 3 Gespräche beim Kreis NF und bei der Schulrätin stattgefunden habe. Die mündlichen Anträge sind bereits im Vorwege abgelehnt worden; von daher ist kein weiterer schriftlicher Antraggestellt worden. Es finden aber weiterhin regelmäßig Gespräche mit den Schulleiterinnen statt, um in Ruhe alles zu erörtern, was der Sache dienlich wäre. Die Vors. der Fachausschusses, Frau GV Dr. Wilhelms-Kind teilt folgendes mit:
a) Im Internet ist festzustellen, dass Staatssekretär Maurus in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen hat, dass Sylt bei den Schulen besonders berücksichtigt werden muss.

b) Im Schulausschuss ist ein Beschluss dahin gefasst worden, in dem der Ausschuss der Gemeindevertretung empfiehlt, eine Ganztagsbetreuung in der GS Keitum als Pilotprojekt zu beschließen. Als Teil des Gesamtprojekts sollen alle 3 Schulen zukunftsfähig gemacht  werden.

c) Im Bescheid der Schulrätin ist ganz klar gesagt worden, dass eine Ausweitung der Betreuung allein Sache der Gemeinde ist.

Bgm. Schmatloch kritisiert, dass Dinge nach Außen getragen werden, die noch nicht endgültig in Kiel abgeklärt sind. Man sollte vermeiden, den Eltern immer wieder Hoffnungen zu machen, auch wenn es dafür keine Garantie gibt. BV Uekermann führt abschließend aus, dass sicherlich keiner in der Gemeinde, bzw. im Fachausschuss ist, der leichtfertig über die Sylt-Oster Schulen diskutiert. Die Gemeinde wird sich weiterhin um den Erhalt der Grundschulen bemühen und hebt insbesondere noch einmal das Engagement des Förderkreises für den Erhalt der GS Keitum hervor.


3. Mitteilungen und Anfragen

BV Uekermann teilt folgendes mit:
Betreuertreffen
Am 22. April 2006 findet im „Muasem Hüs“ ein Betreuertreffen des Landesamtes für Natur und Umwelt statt.

Vogelgrippe
Ab dem 18.02. 06 werden auf ganz Sylt täglich Vogelkadaver gesammelt, zunächst 3 Tage lang durch den in Westerland stationierten Löschzug Gefahrgut der Feuerwehr, dann wurden in allen Gemeinden insgesamt 25 Vogelsammler, davon in Sylt-Ost 9 Personen (s. Anhang), benannt, eingewiesen und mit Schutzkleidung ausgestattet. Zur Hilfeleistung bei lebend aufgefundenen Tieren haben sich etliche Jäger (s. Anhang) und die Tierärztin Frau Kobilinski bereit erklärt. Durch Zeitungsartikel und Aushänge wurde die Handy-Nr. 0170 316 19 17 des Umweltbeauftragten Norbert Grimm bekannt gegeben und dient seitdem als zentrale Anlaufstelle für Vogelmeldungen und Anfragen zum Thema Vogelgrippe. In nunmehr 27 Tagen wurden inselweit 115 Vögel eingesammelt, davon in Sylt-Ost 10 Tiere. Das Verteilungsmuster und der Zustand der Vogelfunde ergab keinerlei auffällige Hinweise auf eine Epidemie, sondern offenbarte normale Winterausfälle sowie Opfer von Verkehr, Gebäuden (bzw. Scheiben) Öl etc. Ein gutes Drittel der geborgenen Vögelkadaver (37 Enten und 2 Schwäne) wurden als Indikatorarten zur Untersuchung an das Kreis-Veterinäramt verbracht. Alle Analyse-Ergebnisse waren bisher negativ.

Akademie der Geowissenschaften
Für den Wettbewerb „Die bedeutendsten Geotope Deutschlands“ wurde der Vorschlag "Das Morsum-Kliff auf Sylt" eingereicht und von der Jury als national bedeutender Geotop ausgewählt. Am 12. Mai 2006 wird in Hannover dazu das entsprechende Prädikat verliehen.

Fusionsverhandlungen mit der Stadt Westerland
Die Stadt Westerland hat sich bis heute nicht zu dem übersandten Entwurf eines Fusionsvertrages zwischen der Gemeinde Sylt-Ost und der Stadt Westerland gemeldet. Im Rahmen der letzten Bgm.-Dienstversammlung wurde ein „Fahrplan“ für das weitere Procedere erstellt, dem auch BV Wimmer und Bgm. Reiber zugestimmt haben. Im Ältestenrat ist am 15.03.2006 beschlossen worden, am 27. März 2006 eine Sondersitzung der Gemeindevertretung anzuberaumen, in der u. a. auch über den Stand der Fusionsverhandlungen berichtet wird.

Bgm. Schmatloch teilt folgendes mit:
Keitum Therme
Am 6.3.2006 hat eine ganztägige Verhandlung mit den Bietern für die Keitum Therme stattgefunden. In der Sondersitzung der Gemeindevertretung am 27.03.2006 soll auch die Entscheidung getroffen werden, welcher Bieter den Auftrag für das Vorhaben erhält. Die SPD-Fraktion fragt an, welche Nutzung in absehbarer Zeit für den Gebäudekomplex Grundschule Keitum / „Friesen-Saal“ von der Verwaltung angedacht wird. Dazu teilt BV Uekermann mit, dass die Gemeinde bisher noch keine weiteren Überlegungen angestellt hat, was auch der amt. Bgm. Schmatloch bestätigt. Sollte sich in nächsten Zeit etwas ergeben, dann werden die Fachausschüsse entsprechend unterrichtet.


4. Nach-/Umbesetzung von Ausschüssen

Herr GV Jörg Ipsen gibt seinen Sitz im Finanzausschuss ab, für ihn rückt Herr Torsten Reckermann nach. Nachfolgerin für den ausgeschiedenen Claas-Erik Johannsen im KurA wird Frau Cornelia Kamp, die dann auch gleichzeitig den Vorsitz innehat. Der Umbesetzung wird einstimmig zugestimmt. In diesem Zusammenhang teilt OAR Rück mit, dass die EVS um Klarstellung gebeten hat, wie die Nachfolge für den ausgeschiedenen Herrn Liebing geregelt ist. Herr Schmatloch, der als amtierenden Bürgermeister kraft Amtes die Gemeinde Sylt-Ost bei der EVS vertritt, wird einstimmig bestätigt.


5. Bestätigung der Wahl und Ernennung des´
a) Wehrführers der Ortswehr Keitum
b) Stellv. Wehrführers der Ortswehr Keitum

Die Gemeindevertretung stimmt der Wiederwahl des Herrn Gerd-Peter Christensen zum Ortswehrführer sowie der Wahl des Herrn Stephan Ströh zum stellvertretenden Wehrführer der Ortswehr Keitum zu. Nachdem sich die Anwesenden von ihren Plätzen erhoben haben, wird der Wehrführer der Ortswehr Keitum, Herr Gerd-Peter Christensen, unter Berufung auf das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter bis zum 15. März 2012 zum Ortswehrführer der FF Keitum ernannt und spricht mit erhobener rechter Hand die Eidesformel nach. Herrn Stephan Ströh wird die Eidesformel vorgelesen. Er wurde auf die Bedeutung des Diensteides hingewiesen und wiederholte unter Erheben der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel. Er wird unter Berufung auf das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter bis zum 15. März 2012 zum stellvertretenden Ortswehrführer der FF Keitum ernannt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufsichtsbehörde über die Zustimmung zu informieren.


6. Bestätigung der Wahl und Ernennung des stellv. Wehrführers der Ortswehr Archsum

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des Herrn Jens-Peter Holst zum stellvertretenden Wehrführer der Ortswehr Archsum zu. Nachdem sich die Anwesenden von ihren Plätzen erhoben haben, wird Herr Jens-Peter Holst unter Berufung auf das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter bis zum 15. März 2012 zum stellvertretenden Ortswehrführer der FF Archsum ernannt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufsichtsbehörde über die Zustimmung zu informieren.


7. Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung an einem insularen touristischen Gesamtkonzept

Die Vorlage der Verwaltung vom 09. Februar 2006 (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz von OAR Rück erläutert. So wurde im Rahmen einer Bürgermeisterdienstversammlung die Fragegestellt, ob in Anbetracht der vorangegangenen öffentlichen Diskussionen über Hotelprojekte ein insulares, touristisches Gesamtkonzept in Auftrag gegeben werden soll. Die Kosten hierfür  betragen max. 50.000 €. Nachdem die Fraktionen ihre Stellungnahmen abgegeben haben, beschließt die Vertretung: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost nimmt von dem Vorschlag zur Erstellung eines insularen touristischen Gesamtkonzeptes Kenntnis. Ein solches Konzept wird jedoch nur dann für sinnvoll erachtet, wenn die Aussagen der Studie allgemeinverbindlich anzuwenden sind. Da dies verwaltungsrechtlich nicht umsetzbar ist, wird die Erstellung einer solchen Studie als nicht sinnvoll erachtet. Die Gemeinde Sylt-Ost beschließt, sich an der Erstellung des Konzeptes nicht zu beteiligen. Die CDU-Fraktion erklärt, zum jetzigen Zeitpunkt nicht zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
16  Ja-Stimmen
2  Nein-Stimmen
0 Enthaltungen


8. Beratung und Beschlussfassung über Kündigung des Mietverhältnisses Polizei-Station Sylt-Ost

Die Vorlage der Verwaltung vom 07. März 2006 (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom stellv. Bgm. Schmatloch erläutert. Eine ehemalige Wohnung wird zur Zeit von der Polizei als Station und zur Unterbringung von Saisonpersonal genutzt. Der Pachtvertrag sieht ein vorzeitiges Kündigungsrecht für den Fall vor, dass die Gemeinde das Grundstück für gemeindliche Interessen benötigt. Die Kündigung wäre zum 31.12.2006 möglich. Die Fraktionen geben wie folgt ihre Stellungnahmen ab:
CDU-Fraktion: Zusätzlich sollte beschlossen werden, dass der Standort Sylt-Ost/Keitum aufrecht erhalten bleiben muss und die Gemeinde ihre Unterstützung bei der Unterbringungssuche zusichert.

SPD-Fraktion: Wir unterstützen den Vorschlag der CDU-Fraktion.

WSO-Fraktion: Die Fraktion stimmt zu mit dem Hinweis, dass die Zustimmung nur für den Fall gilt, dass das Projekt „Keitum Therme“ positiv beschieden wird.

Die SSW-Fraktion schließt sich den Ausführungen der CDU-Fraktion an.

Bgm. Schmatloch teilt ergänzend mit, dass parallel zu den Gesprächen mit der Polizei-Station auch mit dem zweiten Mieter im Haus, Herrn Horst Retzlaff, entsprechende Gespräche geführt werden. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig die Kündigung des Pachtvertrages mit der Polizei zum 31.12.2006 mit dem vorgenannten Ergänzungen.


9. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der Entschädigungssatzung (Erhöhung der Sätze auf das höchstzulässige Maß)

Die Vorlagen der Verwaltung vom 08. März 2006 (Anlage 4 + 5 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegen der Vertretung vor. Auf Anfrage teilt OAR Rück mit, dass das Sitzungsgeld von jetzt 23,01 € auf 25 €, die Aufwandsentschädigung für den Bürgervorsteher von bisher 255,65 € auf 281 €, diejenige des Bürgermeisters von bisher 1.012,50 € auf 1.114 € erhöht wird. Die Ortsbeiratsvorsitzenden und die Feuerwehr bleiben  unberücksichtigt, da schon die Höchstsätze gezahlt werden. Frau GV Körner-Möhring teilt im Rahmen einer kurzen Aussprache mit, dass sie gegen eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung ist, sie betrachte dieses Amt als Ehrenamt. Die SPD-Fraktion wird nicht zustimmen und stellt den Antrag, diesen TOP zu einem späteren Zeitpunkt neu zu beraten. GV Widmayer stellt  sodann den Antrag auf Ende der Diskussion. Über den Antrag der SPD-Fraktion wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimmen
13 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Sodann beschließt die Vertretung  eine Neufassung der Entschädigunsgverordnung mit dem Ziel, die höchstzulässigen Entschädigungsbeträge gemäß der Verordnung des Landes zu gewähren. Die als Anlagebeigefügte Satzung wird  beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen
5  Nein-Stimmen
2  Enthaltungen


10. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der Form der öffentlichen Bekanntmachung (Internet)

Die Vorlage der Verwaltung vom 06. März 2006 (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz von OAR Rück erläutert. Die Gemeindevertretung nimmt von der neuen Möglichkeit der Bekanntmachungsform im Internet Kenntnis. Im Interesse der Bürgerfreundlichkeit und einer umfassenden Bekanntmachung einer breiten Öffentlichkeit wird von einer Umstellung der Bekanntmachungsart zunächst Abstand genommen. Einstimmig so beschlossen.


11. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 91 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet Ortsteil Archsum, südlich der K 117, westlich des Uaster Reeg, östlich des Knotenpunktes Dorfstraße / Bob Terp und nördlich der  Flurstücke 16/4 und 16/5

Es wird festgestellt, dass keine Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen sind. Die Vorlagen der Verwaltung vom 09.  und 17.März 2006 (Anlage 6 + 7 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegen der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom stellv Vors. des Bau-/PlanungsA, GV Winfried Manthey, erläutert. Krüppelwalmdächer. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1. E/A-Beschluss (1): Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 91 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Archsum, für das Gebiet Ortsteil Archsum, südlich der K 117, westlich des Uaster Reeg, östlich des Knotenpunktes Dorfstraße / Bob Terp und nördlich der Flurstücke 16/4 und 16/5 wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. E/A-Beschluss (2): Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.


12. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbe- -schluss zur vereinfachten 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 a für das Gebiet Gurtstich 58 „Hotel Äenne“ , OT Keitum, Flurstück 494/159 südlich des Einmündungsbereiches Gurtstich / C.-P.-Hansen Allee in Keitum

Es wird festgestellt, dass Keine Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 09.  März 2006 (Anlage 8 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom stellv.  Vors. des Bau-/PlanungsA, GV Winfried Manthey, erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Der vorliegende Entwurf zur vereinfachten 6. Änderung des B-Planes Nr. 44a der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet Gurtstich 58 „Hotel Aenne“ Flst. 494/159 südlich des Einmündungsbereiches Gurtstig / C.P. Hansen Allee wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 i.V.m § 13 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.


13. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbe schluss zur vereinfachten 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 für das Gebiet „Hotel Pfalzgraf“, OT Keitum, FlSt. 89/4 ca. 30 m nördlich des Erich-Johannsen-Wai und östlich Gurtstich

Es wird festgestellt, dass Keine Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 09.  März 2006 (Anlage 9 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom stellv. Vors. des Bau-/PlanungsA, GV Winfried Manthey, erläutert. Die CDU-Fraktion regt an, grundsätzlich zuzustimmen, danach soll das Verfahren aber ruhen, bis alle Eigentümer der Anlage zugestimmt haben. Sodann beschließt die Vertretung bei 1 Gegenstimme:
1. Der vorliegende Entwurf zur vereinfachten 3. Änderung des B-Planes Nr. 58 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet „Hotel Pfalzgraf“ Flst. 89/4 ca. 30 m nördlich des Erich Johannsen Wai und östlich Gurtstig in Keitum wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 i.V.m § 13 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.


14. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbe- schluss zur 43. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13, „Alte Vogtei“, OT Tinnum, für das Gebiet Flurstücke 140 und 27/2 – 27/4, nördlich Kampende

Es wird festgestellt, dass GV Peter-M. Wedell nach § 22 GO befangen ist. Er verlässt den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 09.  März 2006 (Anlage 10 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom stellv. Vors. des Bau-/PlanungsA, GV Winfried Manthey, erläutert. Da es sich bei der „Alten Vogtei“ um ein eingetragenes Baudenkmal handelt und mit der Denkmalbehörde noch einige Punkte geklärt werden müssen, wird dieser TOP heute zurückgestellt. Einstimmig so beschlossen. Herr Wedell betritt den Sitzungssaal und wird informiert.


15. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbe- schluss für den Bebauungsplan Nr. 72 a, OT Morsum, für das Gebiet südlich Guart Muasem und westlich des Einmündungsbereiches Heefwai

Es wird festgestellt, dass Keine Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 09.  März 2006 (Anlage 11 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom stellv. Vors. des Bau-/PlanungsA, GV Winfried Manthey, erläutert. Sodann beschließt die Vertretung bei 1 Enthaltung:
1. Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan 72 a der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet südlich Guartmuasem und westlich Einmündungsbereich  Heefwai bis zum Rand der Ortslage wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 i.V.m § 13 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.



Der Vorsitzende schließt um 20:25 den öffentlichen Teil der Sitzung.