Tagesordnung
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
BV Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gemeindevertreter, den stellv. Bgm. Schmatloch, Herrn KD Winter, die OBR-Vors., Herrn VA Carstensen als Protokollführer sowie die anwesenden Zuhörer und die Presse. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Auf Antrag wird die Tagesordnung einstimmig wie folgt ergänzt bzw. erweitert: Im öffentlichen Teil: TOP 08 wird gestrichen, da seitens der Landesregierung gebeten worden ist, zu dem TOP heute keinen Beschluss herbeizuführen. Darüber hinaus wird eine Abordnung der Keitumer Eltern zu einem Gespräch nach Kiel fahren. Neuer TOP 08: B + B über Rückabwicklung des Verkaufs des Meerwasserschwimmbad Dr. B. Beyschlag GmbH & Co. KG an die Kurverwaltung Sylt-Ost Neuer TOP im nicht-öffentlichen Teil: TOP 15: B + B über die Aufstellung des B-Planes Nr. 92 (Fliegerhorst)
Vor dem weiteren Eintritt in die Tagesordnung gratuliert BV Uekermann Frau GV Dr. Wilhelms-Kind und Herrn GV Wolfgang Schulz nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Buchgeschenk der Gemeinde.
2. Einwohnerfragestunde
Herr Alfred Bartling fragt zum einen an, was die Aussage der Schulrätin zu bedeuten hat, dass es künftig nur noch zwei Schulstandorte auf Sylt geben könnte. Weiter fragt er an, ob es richtig ist, dass die Wehren in den einzelnen Ortsteilen nur noch einen Fortbestand bis zum Ende der Legislaturperiode haben werden. BV Uekermann teilt zu den Fusionsverhandlungen mit, dass ein Vertragsentwurf an die Stadt gegeben wurde mit der Bitte um Stellungnahme. Bis heute liegt indessen noch keine Antwort vor. In dem Vertragsentwurf steht ausdrücklich drin, dass man den Erhalt der einzelnen Wehren in den Sylt-Oster Dörfer erhalten will. Allerdings ist eine Übergangsfrist von 5 Jahren angedacht.
Bgm Schmatloch teilt mit, dass im Gespräch mit Schulrätin Frau Geißler von ihr berichtet wurde, dass in Zukunft aufgrund der demographischen Entwicklung auf Sylt wahrscheinlich nur noch zwei Grundschulen existieren können. Die Schülerzahl würde dann nach den heute vorliegenden Zahlen je Grundschule ca. 150 Schüler betragen. Tinnum könnte als Schulstand in Frage kommen.
Auf weitere Anfrage zu einer Städtebaulichen Beratung zu einem Grundstück in Keitum teilt Bgm. Schmatloch mit, dass es sich um den Bereich ehemals „Mühlheim“ handelt. Der Beratungspunkt ist aber zurückgestellt worden, da noch Ergänzungen gewünscht werden. Sobald dies erfolgt ist, findet eine erneute Beratung in der Gemeindevertretung statt.
3. Mitteilungen und Anfragen
Vorsitzender BV Uekermann berichtet:
von einem Gespräch am 19. April 2006 mit Innenminister Dr. Stegner und dem Chef der Staatskanzlei Heinz Maurus, in dem es u. a. um Kommunale Verwaltungsstrukturreformen und dem Sachstand Fusionsverhandlungen auf Sylt ging;
von einer Tagung der Landschaftsschutzgebietsbetreuer des Landes Schl.-Holst. mit Umweltminister v. Boetticher, die auf Einladung der Söl’ring Foriining erfolgte. Die Veranstaltung war sehr gut besucht;
von einer Sitzung im Kreis NF zum Thema „Weltnaturerbe“. Dieses Thema wird noch in der Gemeinde zu behandeln sein.
Bgm. Schmatloch teilt folgendes mit: die Genehmigung für die Thermalbohrung ist nach Kiel weitergeleitet worden; in den nächsten Wochen wird von dort mit einer endgültigen Genehmigung oder Absage gerechnet;
in der vergangenen Wochehaben Gespräche mit der Bahn stattgefunden, in dem es um den Ankauf der Ladestraße und des Bahnhofsgebäudes in Keitum ging. Parallel dazu steht auch der Bahnhof Morsum mit Verladestraße zum Verkauf.
In der kommenden Woche können endlich die Erbbaurechtsverträge mit den künftigen Bauherren in Archsum abgeschlossen werden.
Auf Anfrage von GV Körner-Möhring teilt Bgm. Schmatloch mit, dass die nächste Sitzung im so genannten „Bieter-Verfahren“ Schwimmbad/Therme Keitum am 28. 04. 2006 stattfindet.
Auf Anfrage von GV Ipsen teilt Bgm. Schmatloch mit, dass bereits in der Sitzung des OBR Keitum am 16. 03. 2005 über die Situation im Bereich des ehemaligen „SPAR-Marktes“ diskutiert wurde. Der damalige Beschluss lautete, Verhandlungen mit dem Betreiber des SPAR-Marktes aufzunehmen um Wall und Vitrine zu entfernen und die Zugangsmöglichkeit zu verbessern. Die Auswirkungen dieser Maßnahme sollten dann Ende September nochmals diskutiert werden um dann gegebenenfalls weitere Entscheidungen zu treffen.
4. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der SPD-Fraktion auf Änderung der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Schmutzwasser
Die Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion ohne Datum (eingegangen am 30.03.2006) (Anlage 1) zur Urschrift dieser Niederschrift), liegt der Vertretung vor. Er wird noch einmal von GV Andersen mündlich erläutert. Bgm. Schmatloch teilt mit, dass zwischenzeitlich ein Gespräch mit Herrn Wilfer (EVS) stattgefunden hat; dort wird z. Zt. die Satzung überarbeitet. BV Uekermann führt ergänzend aus, dass Bgm. Schmatloch und GV Jacobsen die Gemeinde Sylt-Ost in der EVS/Abwasserzweckverband vertreten und sich entsprechend des Antrages der SPD-Fraktion dort einsetzen werden. Einstimmig so beschlossen.
5. Beratung und Beschlussfassung über eine zeitlich befristete Zwischenlagerung von Erdaushub nördlich des Bahndammes in Keitum
Die Vorlage der Verwaltung vom 13.4.2006 (Anlage 2) zur Urschrift dieser Niederschrift), liegt der Vertretung vor. GV Andersen und GV Jacobsensen erklären sich nach § 22 GO für befangen und verlassen den Sitzungssaal. Bgm. Schmatloch teilt ergänzend mit, dass es sich um einen Vorratsbeschluss handelt. Wenn die Therme gebaut wird, muss der Erdaushub von dort zwischengelagert werden. Der Grundstückseigentümer wird einer zeitlich befristeten Zwischenlagerung zustimmen. Auf Anfragen wird mitgeteilt, dass es sich zum einen bei dem Aushub für die Therme um Kies handelt, der sich unter der Humusschicht befindet. Zum anderen können auch die Grundstückseigentümer (Christiansen und ehemals „Mühlheim“) dort den Erdaushub ablagern. Das Material soll dann für den Bahndamm verwendet werden. Auf Anfrage der WSO-Fraktion teilt BV Uekermann mit, dass von den Kosten für die Dammverstärkung das Land einen Großteil trägt, weil es sich um einen Landesschutzdeich handelt. Darüber hinaus könnte die Zweigleisigkeit auf dem Damm mit in Angriff genommen werden. Die Vertretung stimmt einer zeitlich befristeten Zwischenlagerung einstimmig zu mit dem Hinweis, dass dort kein Bauschutt abgelagert werden darf. GV Andersen und Jacobsen betreten den Sitzungssaal und werden informiert.
6. Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis einer unvermuteten Kassenprüfung
Die Vorlage der Verwaltung vom 12.4.2006 (Anlage 3) zur Urschrift dieser Niederschrift), liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch OAR Rück nicht die Vertretung den Bericht zur Kenntnis und stimmt der Stellungnahme der Verwaltung einstimmig zu.
7. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan der Kurverwaltung Sylt-Ost für das Wirtschaftsjahr 2006
Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 4) zur Urschrift dieser Niederschrift), liegt der Vertretung vor. KD Winter trägt den Wirtschaftsplan schwerpunktmäßig vor. Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für 2006 endet mit einem Jahresverlust von 53.000 €. Die Vertretung stimmt dem vorgelegten Wirtschaftsplan sowie dem Stellenplan für 2006 einstimmig zu.
8. Beratung und Beschlussfassung über die Rückabwicklung des Verkaufs der Meerwasserschwimmbad Dr. Bernhard Beyschlag GmbH & Co KG an die Kurverwaltung Sylt-Ost
Die Vorlage der Verwaltung vom 27.04.2006 (Anlage 5) zur Urschrift dieser Niederschrift), liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz von Bgm. Schmatloch erläutert. Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass sich die Notarkosten auf max. 15.000 € belaufen. Die Vertretung beschließt sodann bei 1 Stimmenthaltung: Die Gemeindevertretung beschließt die Rückabwicklung des Verkaufs der Meerwasserschwimmbad Dr. Bernhard Beyschlag GmbH & Co KG an die Kurverwaltung Sylt-Ost und beauftragt die Wirtschaftsgesellschaft Bremer mit der Erstellung der neuen Jahresabschlüsse.
9. Ortsteil Tinnum, Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 11b sowie Satzungsbeschluss (Gebiet südlich der Keitumer Landstraße (K 117), nördlich der Bahnanlagen, östlich Königskamp und westlich Bahnüberführung Dirkstraße)
Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 20.04.2006 (Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des Bau-/-PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig: 1. Nördlich des Grünstreifens an der Südgrenze des Flurstücks 14/22 wird in Fortsetzung der Verkehrsfläche westlich der Anschlussbahn zum Gewerbegebiet ein 6 m breiter Streifen als Fläche, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten (hier: Geh- und Fahrrecht-) zu belasten ist, festgesetzt.
2. ABWÄGUNG: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
4. Satzungsbeschluss: Auf Grund des § 10 Abs. 1des Baugesetzbuch beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 11 b der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet Ortsteil Tinnum, südlich der Keitumer Landstraße (K 117), nördlich der Bahnanlagen, östlich Königskamp und westlich Bahnüberführung Dirksstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. Hierbei werden die Flächen östlich der Betriebsflächen der Fa. Ipsen und des Flurstücks 77 vom Satzungsbeschluss ausgenommen.
5. Die Begründung wird gebilligt.
6. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
10. Ortsteil Keitum, Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der erneuten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen Stellungnahmen zur 4: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 sowie Satzungsbeschluss (Gebiet südlich Gurtstich, beidseitig Süderstraße und nördlich der Eisenbahngleise)
Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 60 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet südlich Gurtstich, beidseitig Süderstraße und nördlich der Eisenbahngleise bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Beschluss des bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
11. Ortsteil Morsum, Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen Stellungnahmen zur 14 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 sowie Satzungsbeschluss (Gebiet der Flurstücke 166, 216-218 südlich Skellinghörn und ca. 100 m westlich der Bahnhofstraße im Ortsteil Morsum)
Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 8 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 9 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet der Flurstücke 166, 216 – 218 südlich Skelinghörn und ca. 100 m westlich der Bahnhofstraße im Ortsteil Morsum, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Beschluss des bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
12. Ortsteil Morsum, Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 11. Änderung des B-Plan Nr. 8 für das Gebiet der Flurstücke 19/4 und 176 südlich und östlich des Feskerdam in Morsum.
Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 9 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig: 1. Der vorliegende Entwurf zur 11. Änderung des B-Planes Nr. 8 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet der Flurstücke 19/4 und 176 südlich und östlich des Feskerdam in Morsum wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf sowie dessen Begründung sind nach § 3 BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 14 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.
Der Vorsitzende schließt um 19:55 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.
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