Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
BV Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gemeindevertreter, den stellv. Bgm. Liebing, KD Winter, OAR Rück, GF Luft (Sdie OB-Vorsitzenden Kennel und Ingwers, Frau VA Bonhoff-Luber, Herrn VA Carstensen als Protokollführer, Frau Kamp als Vors. des KurA. sowie die anwesenden Zuhörer und die Presse. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Vor Eintritt in die weitere TO wird diese auf Antrag einstimmig geändert bzw. erweitert, TOP 12 wird von der Verwaltung zurückgezogen.´Sodann gratuliert der Vors. den Herren Jacobsen und Kennel nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Buchgeschenk der Gemeinde.
2. Einwohnerfragestunde
Auf Anfrage von Frau Stockmann, warum die diesjährigen Lammtage nicht in der Arena in Keitum, sondern in Westerland auf der Promenade stattgefunden haben, teilt BV Uekermann mit, dass diese Entscheidung von der DEHOGA Sylt getroffen wurde, die Gemeinde Sylt-Ost keinen Einfluss darauf hatte.
Auf weitere Anfrage von Herrn Karl-Heinz Thomsen, ob der Widerspruch der Anlieger gegen den geplanten Ausbau der Dirksstraße an den Vors. des OB-Tinnum und die Fraktionsvorsitzenden weitergeleitet worden ist, teilt der amtierende Bgm. Schmatloch mit, dass eine Anschriften-Überprüfung stattgefunden hat; die Unterlagen werden morgen (23.06.) entsprechend weitergeleitet.
3. Mitteilungen und Anfragen
BV Uekermann teilt folgendes mit:
Zum Thema „Keitum Therme“ findet am Donnerstag, d. 06. Juli 2006 eine Sondersitzung der Gemeindevertretung statt. Was öffentlich behandelt werden kann, trägt der Vorsitzende noch einmal kurz vor. Die entsprechenden Unterlagen liegen für alle Gemeindevertreter ab Montag im Gemeindebüro aus, die Fraktionsvorsitzenden bekommen die Unterlagen zugestellt.
Zur Belegung des Gemeindehauses Tinnum teilt BV Uekermann folgendes mit:
Die ev. Kirchen hat ihre bisherigen Mittwochstermine auf Dienstags vorverlegt. Dies ist auch von den übrigen Nutzern des Gemeindehauses (Kurverwaltung, Gemeinde + DRK) begrüßt und mitgetragen worden. Die Gemeinde Sylt-Ost wird die Trachtengruppe der Söl’ring Foriining bei der Suche nach geeigneten Übungsräumen unterstützen. Der amtierende Bgm. Schmatloch wird mit der Rektorin der GS Morsum in Verbindung treten wegen der Nutzung der Turnhalle.
Am kommenden Freitag (23.06.2006) findet die Unterzeichnung der Erbbauverträge mit dem Bauherren der Grundstücke in Archsum statt.
Der amt. Bgm., Herr Schmatloch, teilt folgendes mit:
Einer der am Bieterverfahren für die Keitum Therme Beteiligten, Herr Deyle, hat sich heute bereit erklärt, auf der Sondersitzung am 6.7.2006 zu diesem Thema vorzutragen, auch wenn er sich damit selbst bei einer späteren Vergabe damit schädigen könnte. Weiter führt Bgm. Schmatloch aus, dass von den beantragt 6 Millionen Zuschuss bereit 3 Millionen schriftlich zugesagt worden sind. Schließlich kann Keitum durch den Bau der Keitum Therme den Status „Heilbad“ erlangen.
Auf Anfrage von HV Uwe Jakobsen, ob es richtig ist, dass auf dem Grundstück für junge Sylter in Archsum ein kompletter Bodenaushub stattgefunden hat, teilt Bgm. Schmatloch mit, dass dies richtig sei, die Bauherren aber entsprechend informiert waren, dass dies erforderlich sei und sie die Kosten zu tragen haben.
Auf Anfrage von Hans Meinert Ingwers, wann die Banketten in Morsum reguliert werden, teilt Bgm. Schmatloch mit, dass er dieses Thema bereits an die Bauabteilung weitergegeben hat. (Anmerkung des Protokollführers: Die Arbeiten sind laut Auskunft der Bauabteilung –VI/11 – vergeben worden und werden in Kürze durchgeführt.).
4. Umbesetzung von Ausschüssen
Herr Wolfgang Schulz ist gestern als Vorsitzender des Ortsbeirates Tinnum aus persönlichen Gründen zurückgetreten. Als Nachfolger in den OB Tinnum wird Herr Winfried Manthey vorgeschlagen und einstimmig gewählt.
5. Beratung und Beschlussfassung über das Projekt „Pionierlager“ des Diakonischen Werkes (Grundsatzbeschluss)
Die Vorlage der Verwaltung vom 7.6.2006 (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Herr Jörg Ipsen erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Der Kirchenkreis Südtondern hat dem Amtsausschuss ein Konzept zur Sanierung der Obdachlosenunterkunft Pionierlager vorgelegt, das mit einer inhaltlichen Änderung der Aufgabenstellung einhergeht. Das Konzept sah neben der Sanierung der reinen Obdachlosenunterkünfte auch die Schaffung von Wohnraum für Wohnungsnotfälle, die Errichtung und Einrichtung einer Werkstatt für Arbeitstrainingsmaßnahmen sowie die Einrichtung einer Begegnungsstätte bzw. eines Kulturcafes vor. Dieser Aufgabenbereich fällt nicht in den Bereich der Weisungsangelegenheiten, die vom Amt als eigene Aufgabe zu erledigen sind, es werden viel mehr Bereiche betroffen, die die Selbstverwaltung der Gemeinden betreffen. Insbesondere die Gemeinde Sylt-Ost ist von dem Projekt betroffen, da sie die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen muss und zudem Eigentümerin der Flächen ist. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 11.2.2004 bereits den Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 gefasst, ohne dass die Planung aber inhaltlich weiter gekommen ist. Im Rahmen des Projektes sollen 14 bis 15 Wohnungen als Notunterkünfte erstellt werden sollen, die einer gewissen Fluktuation durch die Mieter unterliegen sollen, und die keine Aufgaben im Rahmen der direkten Obdachlosenunterbringung übernehmen sollen. Eine Verbindung mit dem Projekt in Westerland sei denkbar, hier seien wechselseitige Nutzungen möglich. Außerdem sei ein Kulturzentrum mit etwa 60 Plätzen vorgesehen, sowie eine Werkstatt für Qualifizierungszwecke. Die Jugendfeuerwehr und der Motorradclub können in dem Areal bleiben. Der Motorradclub müsse evtl. andere Räume nutzen. Die Frage, ob die Betriebsgruppe der Gemeinde Sylt-Ost verbleiben soll, wird vom Grundsatz her mit ja beantwortet. Hinsichtlich der Trägerschaft und der Übernahme der wirtschaftlichen Risiken ist vorgesehen, dass eine gemeinnützige GmbH gegründet werden soll, die zu 49 Prozent von den Sylter Gemeinden und zu 51 Prozent von der Diakonie gehalten wird. Sie übernimmt das Objekt insgesamt, das wirtschaftliche Risiko und die Aufgabe der Obdachlosenunterbringung für den Bereich des Amtes Landschaft Sylt. Als Grundvoraussetzung bedarf es einer Entscheidung der Gemeinde Sylt-Ost über ihre Bereitschaft, das Grundstück und Gebäude für diese Zwecke zur Verfügung zu stellen. Die Zahlung einer angemessenen Pacht sei denkbar. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die Vertretung bestätigt ihren früheren Beschluss, wonach das Grundstück insgesamt sportlichen Zwecken dienen soll, und zwar als Hauptnutzung
2. Dem Diakonischen Werk wird für diese Fläche eine Absage erteilt.
3. Die GV regt an, dass die Diakonie Gebäude und Liegenschaft der alten Standortverwaltung in Westerland prüft, da hier auch der Bezug zum „Projekt Sjipwai“ gegeben ist.
4. Für die Schlichtwohnungen im Pionierlager soll lediglich eine Instandsetzung überlegt werden; Hierfür wäre der AmtsA zuständig.
5. Der AmtsA soll über diese Beschlussfassung informiert werden.
Herr Ipsen betritt den Sitzungssaal und wird informiert.
6. Beratung und Beschlussfassung über die Finanzierung der Büchereizentrale hier: Überragungsbeschluss auf das Amt Landschaft Sylt
Die Vorlage der Verwaltung vom 9.6.2006 (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch OAR Rück beschließt die Vertretung einstimmig:
Die Gemeindevertretung ist damit einverstanden, dass im Amtshaushalt eine Haushaltsstelle für die Bezuschussung der Bücherei aufgenommen wird. Die Haushaltsstelle soll nicht nach der Finanzkraft (Amtsumlage) ausgeglichen werden, sondern nach Maßgabe der tatsächlich entliehenen Bücher aus dem jeweiligen Gemeindebücherei.
7. Beratung und Beschlussfassung über eine Bezuschussung der Geschäftsführung der Söl’ring Foriining
Die Vorlage der Verwaltung vom 7.6.2006 (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch Bgm. Schmatloch und die Vors. des Schul-, Jugend-, Kultur- und Sportausschusses, Frau Dr. Wilhelms-Kind, führt OAR Rück abschließend aus, dass in diesem Fall das Gleichheitsgesetz gewürdigt werden müsse. Die Gemeindeordnung gibt nicht vor, wer oder was gefördert wird. Angedacht werden könnte ein Zuschuss in Höhe von 1 ct. Pro Übernachtung. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
Die Gemeindevertretung beschließt über die Bezuschussung der Geschäftsführung der Söl’ring Foriining unter Maßgabe erneut und abschließend zu beraten, wenn die Entscheidungserhebenden Grundlagen zusammengetragen, vom Verwaltungsrat gebilligt und der Gemeindevertretung vorgelegt worden sind.
8. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme zum Weltnaturerbe „Wattenmeer“
Das Schreiben des Kreises NF vom 09.05.2006 nebst Anlagen (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift), dass als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Aussprache beschließt die Vertretung wie folgt: Die Gemeindevertretung bekräftigt noch einmal ihren Beschluss vom 27.11.2003 und beschließt bei 3 Stimmenthaltungen das Weltnaturerbe als Auszeichnung z. Zt. abzulehnen. Diese praktische Politik hat Ängste und Sorgen, dass mit der Auszeichnung des Wattenmeeres als Welterbe neue Einschränkungen oder Reglementierungen verbunden sein könnten oder diese Auszeichnung instrumentalisiert werden könnte, um weitere Reglementierungen durchzusetzen.
9. Beratung und Beschlussfassung über den Ausbau der Tinnumer Grundschule zur offenen Ganztagsschule
Die Vorlage der Verwaltung vom 22.6.2006 (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung durch Bgm. Schmatloch werden 2 alternative Beschlussvorschläge seitens der Verwaltung vorgestellt:
Alternative 1:
Die GV beschließt, von der Einrichtung einer offenen Ganztagsschule Abstand zu nehmen.
Alternative 2:
1. Die GV beschließt die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule in Tinnum.
2. Zunächst sollen die Zustimmungen des Schulamtes Kreis NF sowie der Schulkonferenz eingeholt werden.
3. Die Verwaltung wird sodann beauftragt, die hierfür erforderlichen Um- und Ausbaumaßnahmen darzustellen und den daraus resultierenden Kostenaufwand zu ermitteln.
4. Die Verwaltung soll prüfen, ob diese Kosten im Nachtrag 2006 bereitgestellt werden können.
5. Sodann soll eine erneute Beratung über die Gesamtmaßnahme erfolgen einschließlich der Entscheidung über die Trägerschaft.
Sodann stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag: Einführung der offenen Ganztagsschule in Tinnum nur in Zusammenhang mit einem gemeinsamen Schulverband „Grundschule Sylt“ – quasi als Schreibstube für die einzelnen Grundschulen, vorausgesetzt in der Präambel des entsprechenden Vertrages wird festgeschrieben, dass die bestehenden Schulorte in Sylt-Ost (Tinnum, Keitum und Morsum) erhalten bleiben. Begründung: Unserer Ansicht nach bietet so ein Schulverband, der sich um die administrativen Dinge kümmert, dann auch genau die Möglichkeit, die kleinen Schulen sowohl mit Lehrpersonal wie auch mit Sachmitteln zu versorgen. Gerade in Zeiten, wo ansteht, dass die Fahrt zur Schule alleine von den Eltern getragen werden soll, sollte eine verantwortungsbewusste und bürgerfreundliche Gemeindepolitik sich unbedingt für wohnortnahe Schulstandorte einsetzen. Dem Argument von „mindestens 80“ Schülern pro Schule können so begegnet werden, da ja so ein Schulverband sehr viel leichter als bisher kreative Lösungen finden kann (Lehrerpools usw.), wie etwa das „Wirtschaften aus dem Portemonnaie“, nicht zuletzt von der Schulrätin selbst vorgeschlagen. Die durch so einen Schulverband – zwingend mit der Präambel auf Bestandschutz versehen – dann eingesparten Mittel, kämen direkt der Qualitätsverbesserung der Dorfschulen zugute, weil Verwaltungskosten gespart würden. Es wird wie folgt abgestimmt:
1. Alternative 1: Keine Stimmen
2. SPD-Antrag: 6 Ja-Stimmen
3. Alternative 2: 9 Ja-Stimmen
10. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltsüberschreitung der Feuerwehren aus dem Jahr 2003
Die Vorlage der Verwaltung vom 09.06.2006 (Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Die Verwaltung schlägt vor, die Feuerwehren und Jugendfeuerwehr in Sylt-Ost in Zukunft nicht mehr mit einem Budget auszustatten, sondern die Haushaltsstellen der Feuerwehren wieder über einen Deckungskreis (DK) anzuwickeln (wie es bereits voreinigen Jahren der Fall gewesen ist). Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass die Nachzahlungen GEZ noch einmal überprüft und erneut vorgelegt werden sollen. Darüber hinaus wird der Fachausschuss aufgefordert, die Mehrkosten in den einzelnen HHSt aufzuschlüsseln. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Überschreitungen aus dem Jahre 2003 in Höhe von 10.971,08 € nicht durch Einsparung bei den Feuerwehren ausgeglichen werden müssen, da sie zum größten Teil aus nicht vorhersehbaren Umständen resultieren, die die Feuerwehren nicht zu verantworten haben.
11. Ortsteil Archsum, Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 91 sowie Satzungsbeschluss
Die Vorlage der Verwaltung vom 08.06.2006 (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die Stellungnahmen aus der erneuten eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 91 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Archsum, für das Gebiet südlich der K 117, westlich des Uaster Reeg, östlich des Knotenpunktes Dorfstraße/Bob Terp und nördlich der Flurstücke 16/4 und 16/5 hat die Gemeinde mit o. g. Ergebnis geprüft: Es wurden keine Anregungen vorgetragen, es ergeben sich keine weiteren Änderungen des Planentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 91. Im Übrigen hat die Abwägung in der Sitzung der Gemeindevertretung am 23.05.2006 stattgefunden. Der Bürgermeister wird auftragt, durch die Verwaltung diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 91 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Archsum für das Gebiet südlich der K 117, westlich des Uaster Reeg, östlich des Knotenpunktes Dorfstraße/Bob Terp und nördlich der Flurstücke 16/4 und 16/5, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplans Nr. 91 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
12. Ortsteil Tinnum, Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 88 „Marinegolfclub“ der Gemeinde Sylt-Ost sowie Satzungsbeschluss
Dieser TOP ist abgesetzt.
13. Ortsteil Munkmarsch, Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 69 „Kiesgruben Munkmarsch“ sowie Satzungsbeschluss
Die Vorlage der Verwaltung vom 12.06.2006 (Anlage 8 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Sodann beschließt die Vertretung bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung gemäß der anliegenden Übersicht mit entsprechendem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr.69 für das Gebiet nördlich des OT Munkmarsch, südlich bzw. westlich der K118 im Bereich der ehemaligen Kiesgruben im Ortsteil Munkmarsch, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Text Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
14. Ortsteil Tinnum, Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 31 „Campingplatz Tinnum“ sowie Satzungsbeschluss
Die Vorlage der Verwaltung vom 12.06.2006 (Anlage 9 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung gemäß der anliegenden Übersicht mit entsprechendem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr.31 für das Gebiet westlich des Ziegeleiweges, südlich des Strandweges und nördlich des Koogweges im Ortsteil Tinnum bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Text Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
15. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des B-Planes Nr. 83 für das Gebiet nördlich der Ladestraße und des Ladegleises, westlich der Straße „Am Gleis“, südlich und westlich der Straße „Zum Fliegerhorst“
Die Vorlage der Verwaltung vom 08.06.2006 (Anlage 10 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Sodann beschließt die Vertretung bei einer Gegenstimme:
1. Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet nördlich der Ladestraße und des Ladegleises, westlich der Straße „Am Gleis“, südlich und westlich der Straße „Zum Fliegerhorst“ wird erneut beschlossen. Wesentliche Planungsziele sind Ausdehnung und Änderung des Sondergebietes SO „Baustoffhandel“ + „Baustoffmarkt“ und des Maßes der baulichen Nutzung in diesem Sondergebiet sowie die Erweiterung eines Baufensters im Norden des Plangebiets (GE-Fläche).
2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.
16. Beratung und Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des F-Planes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet nördlich der Ladestraße und des Ladegleises, westlich der Straße „Am Gleis“, südlich und westlich der Straße „Zum Fliegerhorst“
Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 8.6.2006 (Anlage 11 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Sachlage: Die frühzeitige TÖB Beteiligung zur 3. Änderung des B-Planes ergab folgende Problematik: Der bisher ausgewiesene Teilbereich SO Baustoffhandlung ist nicht geeignet einen Baumarkt anzusiedeln. Daher ist der Bereich in SO Baustoffhandel + Baustoffmarkt zu ändern. Im Zuge dessen ist der F-Plan für diesen Teilbereich des SO großflächigen Einzelhandels anzupassen. Sodann beschließt die Vertretung bei 1 Stimmenthaltung:
1. Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost beschließt die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der Ladestraße und des Ladegleises, westlich der Straße „Am Gleis“, südlich und westlich der Straße „Zum Fliegerhorst“. Wesentliche Planungsziele sind die Änderung des Sondergebietes SO „Baustoffhandel“+ „Baustoffmarkt“.
2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.
17. Beratung und Beschlussfassung über Austritt aus der Sylt Marketing Gesellschaft (SMG)
Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 12 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung als Tischvorlage vor. BV Uekermann teilt ergänzend mit, dass diese Vorlage das Ergebnis der Sitzung des Ältestenrates ist. Nach kurzer Erläuterung durch KD Winter trägt der Geschäftsführer der SMG, Herr Luft, vor, dass es unglücklich ist, wenn der Bürgervorsteher und der Bürgermeister nichts von der letzten Gesellschafterversammlung der SMG gewusst haben.Durch die Kündigung der SMG an der NTS zum 31.12.2007 würden grundsätzlich die bereits bewilligten Fördergelder in Frage gestellt. Nach verschiedenen Wortmeldungen und einer längeren Aussprache beschließt die Vertretung wie folgt: Im Falle eines Austritts der SMG aus der NTS beschließt die Gemeinde Sylt-Ost den Austritt aus der SMG und die Einzelmitgliedschaft in der NTS. Um die Kündigungsfrist zu wahren, wird der Bürgermeister der Gemeinde Sylt-Ost beauftragt, spätestens zum 30.06.2006 eine vorsorgliche Kündigung der SMG-Mitgliedschaft zum 31.12.2006 auszusprechen.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
5 Enthaltungen
18. Beratung und Beschlussfassung über den II. Bauabschnitt der Oberflächenentwässerung Boy-Nielsen-Strasse / Zur Eiche
Im Bereich Ingewai, Boy-Nielsen-Straße ist der erste Bauabschnitt der Entwässerung fertig gestellt worden. Zum Abschluss der Arbeiten ist jetzt noch der Abschnitt vom Mittelweg bis zur Fußgängerbrücke herzustellen. Der Baubeginn kann zum 15.09.06 erfolgen Zur möglichen Refinanzierung über Anliegerbeiträge wurde für den ersten Abschnitt ein Bauprogramm beschlossen. Die Baukosten für diesen Abschnitt wurden mit ca. 165.000.-€ ermittelt. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig Umsetzung der Maßnahme gemäß Bauprogramm und die Ausschreibung der Bauleistung.