Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
BV Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gemeindevertreter, stellv. Bgm. Schmatloch, KD Winter, OAR Rück, AR Hansen, Herrn VA Carstensen als Protokollführer, die OBR-Vors. Ingwers, Kennel, Frau Kamp und Herrn Jensen sowie die anwesenden Zuhörer und die Presse. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Vor Eintritt in die weitere TO teilt BV Uekermann mit, dass drei Anträge der Fraktionen CDU, SPD und WSO sowie ein E + A-Beschluss zum B-Plan Nr. 83 (3. Änderung) vorliegen. Darüber hinaus ist noch über die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Mandatsträger im nicht-öffentlichen Teil zu beraten. Der Ergänzung / Erweiterung der vorliegenden Tagesordnung wird einstimmig zugestimmt.
2. Einwohnerfragestunde
Frau Stockmann weist darauf hin, dass für den Fall, dass jetzt keine Verknüpfung mehr mit den Komplexen ehemals „Kinderheim Mühlheim“, „Bauvorhaben Christiansen“ und der „Keitum Therme“ besteht, hinreichend Parkplätze vorhanden sind. Wie aber soll das von ihr und Frau Meyer jetzt persönlich gezählte Verkehrsaufkommen umgeleitet werden? Dazu teilt Bgm. Schmatloch mit, dass die Bauabteilung beauftragt ist, den Parkplatzbedarf für die gesamten Vorhaben auszuarbeiten. Es ist erneut zu prüfen, ob es nicht ausreicht, den Verkehr über eine neu zu erstellende Straße über den Ingiwai und Gurtstich abzuwickeln.BV Uekermann teilt abschließend mit, dass der Gemeinde keine Verkehrzählungsergebnisse von Frau Stockmann und Frau Meyer vorliegen.
3. Mitteilungen und Anfragen
GV Ipsen fragt an, warum das Protokoll vom 02.08.2006 noch immer nicht vorliegt. Dazu teilt Bgm. Schmatloch mit, dass es noch nicht vom stellv. BV unterschrieben wurde.
BV Uekermann teilt mit, dass mittlerweile mehr Bewerber für Grundstücke auf dem Flugplatz vorhanden sind, als Grundstücke selbst.
In Sachen Fusionsverhandlungen ist in der nächsten GV-Sitzung ein Antrag der Stadt Westerland mit aufzunehmen, wonach ein Amt Sylt mit hauptamtlicher Verwaltung (Amtsdirektor oder Verwaltungsspitze) durch die Stadt Westerland zu beraten ist. Der Fusionsantrag der Gemeinde Sylt-Ost ist indessen bis heute nicht in den Gremien der Stadtvertretung behandelt worden. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Westerland noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass sie sich ihre Tagesordnungen nicht von der Gemeinde Sylt-Ost vorschreiben lässt.
Bgm. Schmatloch teilt mit, dass die Bohrgenehmigung für die Therme vorliegt. Am 19.09.2006 erfolgt die Vorstellung der geplanten „Keitum Therme“ in der Zeit von 09:00 - 14:00 Uhr. Die GV erhalten noch eine gesonderte Einladung.
4. Beratung und Beschlussfassung über einen Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsamtes vom 10.2.2006
Die Vorlage der Verwaltung vom 15.8.06 (Anlage1 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Nach kurzer ergänzender Erläuterung durch OAR Rück beschließt die Vertretung einstimmig: die Stellungnahme zum Kassenprüfungsbericht des Gemeindprüfungsamtes des Kreises Nordfriesland bei der Amts- und Gemeindekasse vom 10.02.2006 gemäß Vorlage der Verwaltung vom 29.03.2006.
5. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltsüberschreitungen und die Jahresrechnung, beides Haushaltsjahr 2005
Die Vorlagen der Verwaltung (Anlage 2 + 3 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegen der Vertretung vor. Dem Vermögenshaushalt konnte 17.335,78 € mehr zugeführt werden, als ursprünglich vorgesehen. Dies ist vor allem auf Mehreinnahmen aus Steuern und Umlagen zurückzuführen. Die Schulden beliefen sich am Ende des Haushaltsjahres auf 5.924.288,10 Uhr, die Gemeinde hatte Darlehnsforderungen in Höhe von 585.562,33 €. Die Haushaltsüberschreitungen beliefen sich am Ende des Haushaltsjahres auf 132.638,29 € im Verwaltungshaushalt und 4.023,61 € im Vermögenshaushalt, insgesamt 137.561,90 €. Hiervon sind von der Gemeinde insgesamt 80.714,29 € zu genehmigen, die restlichen 56.847,61 € unterliegen lediglich der Bekanntmachungspflicht des Bürgermeisters. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 29.06.2006 Unterlagen stichprobenweise geprüft. Vors. Schulz teilt ergänzend mit, dass der Haushaltsplan eingehalten wurde. Die Abweichungen von den Haushaltsansätzen liegen in einem vertretbaren Rahmen. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden – soweit geprüft – sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet. Die Vertretung beschließt sodann einstimmig:
a) Die Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2005 zu genehmigen
b) Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005 anzuerkennen.
Abschließend teilt Bgm. Schmatloch mit, dass der freie Finanzspielraum pro Einwohner im Jahre 2005 65,23 € beträgt (im Vorjahr 8,17 €).
6. Beratung und Beschlussfassung über Empfehlungen an den Amtsaus- schuss über Maßnahmen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs
Die Vorlage der Verwaltung vom 08.08.2006 (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal eingehend von AR Hansen schwerpunktmäßig vorgetragen. In den Jahren 1997 und 1998 hatte die Gemeinde Sylt-Ost eine Verkehrsüberwacherin eingestellt. Die Defizitzahlen lauteten 1997 ~ 17.500 DM und 1998 ~ 21.600 DM. Deshalb hat man von einer Einstellung nach 1998 abgesehen, da sich nichts an den Zahlen ändern würde. Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion, bei der es zu keiner Einigung kommt, weist Bgm. Schmatloch noch einmal auf die Verkehrssituationen im Bereich der Bahnhöfe Keitum und Morsum hin. GV Widmayer führt in diesem Zusammenhang aus, dass es nicht so einfach ist, Fahrzeuge zu entfernen, da man keine Stellmöglichkeiten auf der Insel hat. Zusammenfassend wird festgestellt, dass Handlungsbedarf besteht. Die Gemeinde beschließt grundsätzlich eine Verkehrsüberwachung (400 € -Basis) und regt für den Amtsausschuss an, mit den anderen Insel-Gemeinden zu klären, wie hoch die finanzielle Belastung für jede einzelne Kommune wäre und das Ergebnis in einer der nächsten GV zur Beschlussfassung wieder vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen
6 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
7. Beratung und ggf. Beschlussfassung über das Projekt des Behandlungs- und Beratungszentrums zum Pionierlager
GV Ipsen verlässt nach § 22 GO den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 10.8.06 (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. OAR Rück erläutert noch einmal kurz den Sachverhalt. Die Fraktionen geben sodann wie folgt ihre Stellungnahmen ab:
CDU-Fraktion: Wir bleiben bei der Absage, da andere dringende gemeindliche Entscheidungen anstehen.
SPD-Fraktion: Halten am Beschluss vom 22.06.2006 fest.
WSO-Fraktion: Halten am Beschluss vom 22.06.2006 fest.
SSW-Fraktion: Halten am Beschluss vom 22.06.2006 fest.
Auf Anfrage von Frau Körner-Möhring, ob sich das BBZ schon mit einem anderen Standort beschäftigt habe, wird von Herrn Jensen mitgeteilt, dass das BBZ den Bereich „Pionierlager“ favorisiert. Nach den Stellungnahmen der Fraktionen sieht die Vertretung keinen Handlungsbedarf, erneut abzustimmen und hält am Beschluss vom 22.06.2006 fest. GV Ipsen betritt den Sitzungssaal und wird informiert.
8. Beratung und Beschlussfassung über den Verteilungsmaßstab der künftigen Bezuschussung des Behandlungs- und Beratungszentrums für Suchtkranke (Vorlage)
Die Vorlage der Verwaltung vom 04.08.20006 (Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. ie Gemeinde Sylt-Ost hat die Bezuschussung auch für das Jahr 2005 und 2006 durchgeführt. Eine Regelung für die Zeit ab 2007 fehlt jedoch noch. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost beschließt einstimmig, das BBZ mit einem jährlichen Zuschuss nach Maßgabe der statistischen Einwohnerzahl (Stand 31.03 des Vorjahres) zu bezuschussen.
9. Antrag der SPD-Fraktion: Beratung und Beschlussfassung über Verlängerung der Betreuungszeiten an der GS Keitum bis 15 Uhr
Der Antrag der SPD-Fraktion wird noch einmal vorgetragen. Die Fraktion beantragt eine verlängerte Betreuung der Kinder an der GS Keitum bis 15 Uhr. Die Kosten. Die auf die Gemeinde zusätzlich zukommen, belaufen sich auf ca. 660 € monatlich. Finanziert werden sollte das Projekt aus Mitteln für „gemeindliche Kulturarbeit“, da auch angedacht ist, während der betreuten Zeit einen Kinderchor aufzubauen. Die CDU-Fraktion bittet den Fachausschuss aus Gleichbehandlungsgründen, die Möglichkeiten einer Betreuung an den GS Tinnum und Morsum zu überprüfen und dann erneut Zahlen vorzulegen um zu wissen, ob das Bedürfnis auch an den GS Tinnum und Morsum vorhanden ist. GV Körner-Möhring wirft der CDU-Fraktion vor, für Keitumer Kinder würde nicht genug getan. Dies weist BV Uekermann ausdrücklich zurück. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
a) die Betreuungszeiten an der GS Keitum sollen von 13 – 15 Uhr ausgedehnt werden;
b) der Bedarf an Betreuungszeiten an den GS Tinnum und Morsum soll ermittelt werden.
Anschließend ist erneut darüber zu beraten.
10. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 (Bebauungsplan Nr. 83.3.) für das Gebiet Ortsteil Tinnum, Gewerbegebiet „Inselflugplatz Sylt“ nördlich der Keitumer Landstraße (K117), östlich des Zubringers zur Landesstraße (L 24) nach Norden, südlich des Inselflugplatzes Sylt sowie westlich der Kratzmühle
Es wird festgestellt, dass keine Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 04.08.20006 (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des Bau-/PlanungsA und dem Vors. des ZwV erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig wie folgt:
1. E/A-Beschluss(1): Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 (Bebauungsplan Nr. 83.3) der Gemeinde Sylt-Ost für dass Gebiet Ortsteil Tinnum, Gewerbegebiet „Inselflugplatz Sylt“ nördlich der Keitumer Landstraße (K117), östlich des Zubringers zur Landesstraße (L 24) nach Norden, südlich des Inselflugplatzes Sylt sowie westlich der Kratzmühle, wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. E/A-Beschluss(2): Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind Nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.
3. Die Veraltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.
11. Antrag der CDU-Fraktion: Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen zur Bekämpfung
a) des Fluglärm über Archsum und Keitum
b) des Lärm der Deutschen Bahn AG
c) des Lärm der Nord-Ostsee-Bahn
Der Antrag wird von GV Peter-M. Wedell kurz vorgetragen und erläutert. Die Gemeinde Sylt-Ost muss sowohl bei den Flugplänen als auch bei den Fahrplangestaltungen der DB und NOB mitbestimmen dürfen. Da auch die Stadt Westerland und die Gemeinde Wenningstedt vom Fluglärm mit betroffen sind, sollte versucht werden, gemeinsam eine Lösung anzustreben. Dies wird von der SPD-Fraktion unterstützt. Bgm. Schmatloch teilt ergänzend mit, dass versucht werden soll, Starts und Landungen in den Mittags- und Abendstunden zu vermeiden. Darüber hinaus ist ein Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben worden. Der Fachausschuss wird beauftragt, sich der Sache anzunehmen in Abstimmung mit den betroffenen Ortsbeiräten. Einstimmig so beschlossen.
Der Vorsitzende schließt und 20:45 den öffentlichen Teil der Sitzung.