Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 21.09.2006

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

BV Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gemeindevertreter, stellv. Bgm. Schmatloch, KD Winter, OAR Rück, Herrn VA Carstensen als Protokollführer, den OBR-Vors. Kennel, Frau Kamp als Vors. vom KurA sowie die anwesenden Zuhörer und die Presse. Auf Antrag wird die Tagesordnung wie folgt einstimmig geändert bzw. ergänzt:
TOP 09: „K 117/K 118“
TOP 16: B+B über eine Grundstücksangelegenheit
TOP 17: Personalangelegenheiten
Sodann gratuliert der Vorsitzende GV Dr. Herbert Sieg nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Buchgeschenk der Gemeinde Sylt-Ost.


2. Einwohnerfragestunde

Frau Stockmann teilt mit, dass sie am 12.06.2006 ein Schreiben an Bgm. Schmatloch zum Thema „Brechanlage“ gerichtet habe,  auf das sie bis heute ohne Antwort geblieben ist. Nunmehr ist auch BV Uekermann angeschrieben worden. BV Uekermann teilt mit, dass er den Inhalt des Schreibens im Ältestenrat der Gemeinde vorgetragen hat und auf der heutigen Sitzung über einen Standort entschieden werden soll.  Es handelt sich um zwei Standorte in Keitum und einen in Munkmarsch. Bgm. Schmatloch teilt ergänzend mit, dass er das Schreiben ebenfalls erhalten habe, nur nicht wisse, was er darauf antworten soll, da es nur Beschuldigen enthält.


3. Mitteilungen und Anfragen

Einladung Gemeindevertretersitzung
GV Jakobsen moniert, dass auch zu dieser GV-Sitzung die Tagesordnung früher in der Zeit als bei den Gemeindevertretern war. Dazu wird mitgeteilt, dass in der Sitzung am 02.08.2006 Wert darauf gelegt wurde, dass die Bekanntmachung rechtzeitig in der Presse erfolgt. Es gibt keine Vorschrift, wonach die Tagesordnung zum gleichen Zeitpunkt bei den Gemeindevertretern vorliegen muss. Jetzt hat man sich aber im Ältestenrat dahin verständigt, dass künftig die Einladung per E-Mail – soweit möglich – vorab erfolgt.

Fahrzeugübergabe FF Tinnum
Herr GV Uwe Jakobsen moniert, dass er keine Einladung zur Fahrzeugübergabe der FF Tinnum erhalten habe. Dazu wird mitgeteilt, dass die Einladung durch den jeweiligen Wehrführer erfolgt. Ergänzend hierzu teilt GV Widmayer mit, dass selbst er als stellv. Vors. des Feuerschutzausschusses keine Einladung erhalten habe und sieht dies als sehr peinlich an.

Insel- und Halligkonferenz
BV Uekermann teilt mit, dass am 11.10.2006 im  ADS-Heim in Rantum ein Vortrag zur Nutzung von Holzpallets stattfindet. Weiter teilt BV Uekermann mit, dass ein Fragebogen zum Thema Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb der Gremien der Insel- und Halligkonferenz vorliegt.


4. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltsüberschreitungen der  Gemeinde Sylt-Ost nach dem Stand vom 30.06.2006

Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 1 zur Urschrift  dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlusslage dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal schwerpunktmäßig von Bgm. Schmatloch vorgetragen und erläutert. Auf Nachfrage von GV Christensen zu den Kosten „Quellerschließung“ teilt Bgm. Schmatloch mit, dass für die Kosten der Bohrung die Mittel vorab beschlossen waren. Die Genehmigung vom Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld liegt nunmehr der Gemeinde vor. Die Vertretung stimmt den Haushaltsüberschreitungen gemäß Vorlage einstimmig zu.


5. Beratung und Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt 2006

Die Vorlage der Verwaltung, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlusslage dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird schwerpunktmäßig von BV Uekermann erläutert. GV Wedell regt an, künftig die HHSt  „Kunstmuseum in Keitum“ um das Wort „Veranstaltungsplatz“ zu ergänzen. Die Vertretung stimmt der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 in der vorgelegten Fassung zu.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen
2  Nein-Stimmen
0  Enthaltungen


6. Ortsteil Keitum, Beratung und Beschlussfassung über einen erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet beidseitig der Koogstraße südlich der K 117

Es wird festgestellt, dass nach § 22 GO kein Gemeindevertreter befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 2 zur Urschrift  dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlusslage dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal schwerpunktmäßig vom Vors. des Bau-/Planungsausschuss vorgetragen, der ergänzend über den Beschluss des  Bau-/Planungsausschusses informiert. Sodann beschließt die Vertretung nach Vorlage des Bau-/Planungsausschuss einstimmig:
1. Der Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet beidseitig der Koogstraße südlich der K 117 in Keitum wird einschließlich der Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die nordöstlich gelegene gemischte Baufläche ist mit in den Geltungsbereich aufzunehmen.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Erläuterungsbericht sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB erneut öffentlich auszulegen. Gem. § 4 a Abs. 3 BauGB soll eine verkürzte Auslegung durchgeführt werden. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange  sind von der Auslegung zu unterrichten.


7. Ortsteil Keitum, Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 55a „Koogstraße“ der Gemeinde Sylt-Ost

Es wird festgestellt, dass nach § 22 GO kein Gemeindevertreter befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 3 zur Urschrift  dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlusslage dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal schwerpunktmäßig vom Vors. des Bau-/Planungsausschuss vorgetragen, der ergänzend über den Beschluss des  Bau-/Planungsausschusses informiert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55 a der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet beidseitig der Koogstraße ca. 200 m südlich der Bahntrasse im Ortsteil Keitum, wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die nordöstlich gelegene gemischte Baufläche ist mit in den Geltungsbereich aufzunehmen.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB erneut öffentlich auszulegen. Gem. § 4 a Abs. 3 BauGB soll eine verkürzte Auslegung durchgeführt werden. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden  und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.


8. Ortsteil Keitum, Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur vereinfachten 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44a für das Gebiet Gurtstich 58 „Hotel Aenne“ Flst. 494/159 südöstlich des Einmündungsbereiches Gurtstich / C.-P.-Hansen-Allee in Keitum  sowie Satzungsbeschluss

Es wird festgestellt, dass nach § 22 GO kein Gemeindevertreter befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlusslage dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal schwerpunktmäßig vom Vors. des Bau-/Planungsausschuss vorgetragen und erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die vereinfachte 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 a für das Gebiet Gurtstich 58 „Hotel Aenne“ Flst. 494/159 südlich des Einmündungsbereiches Gurtstich C.-P.-Hansen-Allee in Keitum bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Text Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


9. Beratung und Beschlussfassung über die Planung zur Umgestaltung der Ortseingangssituation Keitum K 117 / K 118

Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlusslage dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal schwerpunktmäßig vom Vors. des Bau-/Planungsausschuss vorgetragen und erläutert. Sodann beschließt die Vertretung: Die Gemeindevertretung stimmt der Planung zur Umgestaltung der Ortseingangssituation Keitum (Verbindung K 117 / K 118) zu. Die Verwaltung wird beauftragt, für die vorliegende Planung die notwendigen Verträge mit dem Kreis NF vorzubereiten und alle Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, für die vorliegende Planung in Zusammenarbeit mit dem Kreis NF Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) einzuwerben.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen
0  Nein-Stimmen
4  Enthaltungen


10. Beratung und Beschlussfassung Beratung und Beschlussfassung über die Bildung eines gemeinsamen Amtes Sylt mit der Stadt Westerland und einer hauptamtlichen Verwaltung durch eine/n Amtdirektor/in

Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlusslage dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal schwerpunktmäßig von OAR Rück wie folgt,  vorgetragen. Die Stadt Westerland hat das Modell eines gesamtinsularen Amtes erneut ins Gespräch gebracht und den amtsangehörigen Gemeinden das Angebot gemacht, gemeinsam ein solches Amt zu bilden. Die Verwaltungsleitung soll durch eine hauptamtliche Amtsdirektorin oder einen hauptamtlichen Amtsdirektor erfolgen. Dies zieht nach den geltenden kommunalverwaltungsrechtlichen Bestimmungen zwingend nach sich, dass die hauptamtliche Bürgermeisterfunktion in der Gemeinde Sylt- Ost entfällt. Die Gemeinden des Amtes hatten sich – wie auch der Amtsausschuss – schon in früheren Beschlussfassungen für ein solches Amt ausgesprochen. Feinheiten einer vertraglichen Umsetzung sind noch nicht besprochen worden. Im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs mit allen Bürgermeistern im Rathaus der Stadt Westerland wurde dieses Modell noch einmal angesprochen und die alten Beschlussfassungen in Erinnerung gerufen. Das Protokoll dieser Besprechung liegt als Anlage bei. Einigkeit bestand darin, dass alle Gemeinden vor einer endgültigen Beschlussfassung im Amtsausschuss noch einmal zu dem Amtsmodell gehört werden sollen und ihr Votum hierzu abgeben sollen. Die Stellungnahme der Gemeinde Sylt-Ost steht zurzeit aber noch aus. Aktuelle Beschlusslage ist dort immer noch das Fusionsangebot mit der Stadt Westerland. Seitens der Stadt Westerland wird die Forderung erhoben, dass die seit Jahr­zehnten in den einzelnen Gemeinden etablierten „Gemeindebüros“ aufge­ho­ben werden. Dies gilt auch für Sylt-Ost Die Gemeindebüros sind mit Bediensteten des Amtes besetzt und bereiten die Sitzungen der gemeindlichen Gremien vor und erledigen auch Aufgaben, die sich aus den Beschlüssen ergeben. Sie halten außerdem der Kernverwaltung Aufgaben des täglichen Geschäftes von der Hand, arbei­ten dem ehrenamtlichen Bürgermeister zu und sind Außenstellen der Melde­behörde. Nach einer Organisationsvorstellung der Stadt Westerland sollen diese Gemeindebüros aufgelöst und nur noch die Funktion eines reinen Bür­ger­büros haben. Hieraus folgt, dass sämtliche vorbereitenden Arbeiten in der Kernverwaltung (Amtsverwaltung) zentral erledigt werden. Dies wäre eine Umstrukturierung, die sich auf die Arbeit der Gemeinde Sylt-Ost  elementar auswirken würde und daher zu beraten ist. Der AmtsA hat sich in seiner Sitzung am 11.9.2006 mit dem Amtsmodell befasst. In der Beratung wurden folgende Fragen aufgeworfen, die letztlich dazu  führten, dass eine Beschlussfassung zurückgestellt wurde, und zwar:
1. Im Fall der Gemeinde Kampen greift § 31 a GO (Unvereinbarkeit), weil Bgm Johannsen als Beamter des gehobenen Dienstes bei der Stadt Westerland bzw. dem späteren Amt beschäftigt ist und damit nicht her Bürgermeister sein kann. Kampen möchte Herrn Johannsen aber als Bürgermeister behalten.

2. Der Entfall der Gemeindebüros wird als nicht akzeptabel angesehen. Alle Gemeinden haben sich – zwingend – für den dauerhaften Erhalt der Büros ausgesprochen.

3. Die von der KLM hochgerechnete Miete für die Verwaltungsräume im Rathaus wird als zu hoch angesehen.

4. Durch das Amtsmodell entfällt zwingend die Hauptamtlichkeit der Bürgermeisterfunktion in Sylt-Ost

Die Fraktionen geben ihre Stellungnahme wie folgt ab:
CDU-Fraktion: Spricht sich weiterhin gegen ein Amtsmodell aus, weiterhin für Fusion.
SPD-Fraktion: Spricht sich weiterhin für eine insulare Verwaltung aus.
WSO-Fraktion: Wird einer Amtslösung nicht zustimmen, weiterhin für Fusion.
SSW-Fraktion: Spricht sich weiterhin gegen ein Amtsmodell aus, weiterhin für Fusion.

GV Dr. Sieg weist noch einmal darauf hin, dass die Bevölkerung seinerzeit gefragt worden war, welche Lösung bevorzugt würde. Man hat sich mehrheitlich ganz klar und deutlich für eine Fusion ausgesprochen. Jetzt nach 3 ½ Jahren muss festgestellt werden, dass man keinen Schritt vorangekommen ist. BV Uekermann führt ergänzend aus, dass der Stadt seitens der Gemeinde im Januar/Anfang Februar 2006 der Entwurf eines Fusionsvertrages übersandt wurde, der bis heute ohne Antwort geblieben ist. Sodann wird über das „Amtsmodell“ wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
3 Ja-Stimmen
10 Nein-Stimmen
0  Enthaltungen


11. Beratung und Beschlussfassung über die Unterbringung der Kurverwal-tung während der Bauphase der Keitum-Therme

Der geplante Standort auf dem westlichen Parkplatz am Ortsrand von Keitum wird auf einem Lageplan dargestellt. Die KurA-Vors., Frau Kamp,  trägt ergänzend vor, dass ein Teil der Verwaltung auf die Außenbüros Morsum und Tinnum verlagert wird, der reine      Informationsbereich für den Gast muss aber Keitum bleiben. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
- Während der Bauphase Therme / Schwimmbad wird die Information sowie die Verwaltung der Kurverwaltung in Containern auf dem westlichen Parkplatz Ortseingang Keitum ausgelagert;

- Es ist eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, ob auf dem Parkplatz westlicher Ortseingang Keitum grundsätzlich eine Information der Kurverwaltung Sylt-Ost sowie der Sparkasse (so genannter I-Point) fest installiert werden soll;

- Die Verwaltung wird beauftragt, ein Raumprogramm zu entwickeln, die Folgekosten zu ermitteln sowie die Verwendung der Fördermittel abzuklären.


12. Beratung und Beschlussfassung über einen Standort der Brechanlage im Zuge des Abbruchs des Schwimmbades

Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal von Bgm. Schmatloch erläutert. Danach würden 3 Standorte in Frage kommen. Zum einen der Bereich „Arena“, hier wären die begrenzte Flächengröße und Emissionen im Ort von Nachteil. Eine weitere Möglichkeit wäre die vorhandene Brechanlage in Munkmarsch; hier wäre die doppelte Anzahl von LKW-Fahrten mit Abbruchmaterial durch den gesamt Ort von Nachteil. Die dritte Möglichkeit wäre ein Standort unmittelbar an der Bahn, wobei hierfür schon eine Duldung durch den Kreis NF in Aussicht gestellt worden ist. Die Maßnahme soll ca. 4 -6 Wochen dauern. Nach kurzer Beratung stimmt die Vertretung gemäß Alternativabstimmung ab.  Abstimmungsergebnis für den Standort:
a) Arena: 2 Ja-Stimmen
b) Bahn:  11 Ja-Stimmen
c) Munkmarsch: 0 Stimmen


13. Beratung und Beschlussfassung über Vergabe für den II. Bauabschnitt der Oberflächenentwässerung Boy-Nielsen-Strasse / Zur Eiche

Es liegen 4 Angebote vor; der preisgünstigste Bieter liegt bei 176.324,55 € und erhält den Zuschlag. Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Einstimmig so beschlossen.



Der Vorsitzende schließt und 20:45 den öffentlichen Teil der Sitzung.