Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
BV Manfred Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gemeindevertreter, den stellv. Bgm. Christoph Schmatloch, Herr KD Uwe Winter, Frau VA Jutta Hinz, Herrn Jürgen Scheil, Herrn AR Hans-Wilhelm Hansen, Herrn OAR Joachim Rück, Herrn VA Carstensen als Protokollführer, die OBR-Vors. Ingwers und Kennel, sowie die anwesenden Zuhörer und die Presse. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Sodann teilt der Vors. eine redaktionelle Änderung in der TO Punkt 09 dahingehend mit, als dass es richtig heißen muss: B-Plan Nr. 41 b und 41 c. Weiter liegt ein Antrag der SSW-Fraktion zu TOP 09 vor, der wie folgt lautet: „Der SSW beantragt, die Beratung und Beschlussfassung in Sachstandsbericht über Alternativlösung „Mülheim“ (Einzelbebauung oder Hotel und Seniorenheim), bei Christiansen-Parkplatz Alternativen (Tiefgarage oder oberirdischer Parkplatz)“ zu ändern. Die Vertretung stimmt einstimmig zu. Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung gratuliert der Vorsitzende den Gemeindevertretern Jörg Ipsen, Winfried Manthey und Lars Schmidt nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Buchgeschenk der Gemeinde.
2. Einwohnerfragestunde
Auf Anfrage von Frau Stockmann teilt Bgm. Schmatloch folgendes mit: Hinter den B-Plan-Bezeichnungen 41 a) – 41 c) verbirgt sich folgendes:
41 a) = Bereich Therme + Schwimmbad
41 b) = Bereich ehemals Kinderheim Mülheim
41 c) = Bereich Grundstück Christiansen
Auf weitere Anfrage von Frau Stockmann teilt Bgm. Schmatloch mit, dass heute ein neuer E + A-Beschluss zum B-Plan 91 (Archsum) gefasst werden muss, um noch einmal den Ausdruck „Krüppelwalmdach“ näher zu definieren. „Krüppelwalmdach“ ist festgelegt worden auf Grund der engen Bebauung. Schließlich fragt Frau Stockmann nach den Zufahrten zu den Parkpätzen ehemals Kinderheim Mülheim. Bgm. Schmatloch führt dazu aus, dass im Januar der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des B-Planes beschlossen worden ist und eine vorgezogene Bürgerbeteiligung stattgefunden hat. Damals ist die Zufahrt zur Tiefgarage bzw. oberirdischen Parkplatz über den Gurtstich, Ingiwai und Grundstück Mülheim vorgestellt worden, damit der Tipkenhoog gar nicht erst belastet wird.
Auf Anfrage von Herrn Duwe, wie die Gemeinde den weiteren Verlauf des Projektes „Pionierlager“ sieht, teilt Bgm. Schmatloch mit, dass die Gemeinde in entsprechenden Sitzungen 2 x klar ausgesagt hat, dass dort eine Vergrößerung, wie von Herrn Jensen geplant, nicht durchgeführt werden kann. Auch der Amtsausschuss hat sich mit der Angelegenheit befasst. Die Gemeinde ist sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst; in der nächsten Woche ist vorgesehen, noch einmal ein gemeinsames Gespräch am „Runden Tisch“ zu führen.
Weiter wird hinterfragt, welche Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung auf der Kreisstraße in Archsum (Bereich Neubaugebiet) gegeben sind. Dazu teilt Bgm. Schmatloch mit, dass das Straßenbauamt dort Verkehrsberuhigende Maßnahmen nicht zulässt. Die Grundstücksgrenzen reichen so nah an die Kreisstraße, dass es nicht möglich ist, Schwellen pp. zur Verkehrsberuhigung einzubauen.
3. Mitteilungen und Anfragen
des Bürgermeisters:
Am 07.11.2006 hat eine Verkehrsschau stattgefunden, in der u. a. Vorfahrtsregelungen in Gurtstich, Zonenhalteverbot Gurtstich, Aufhebung Bushaltestelle Keitum-West, Busverbot für den gesamten Innerortsbereich Keitum, Beseitigung Wegweiser „Zentrum“ an der Einmündung K 117/K118 sowie Radfahrregelungen in den Einbahnstraße „Am Kliff“, „Weidemannweg“ und „Uwe-Jens-Lornsen-Wai“ für den OT Keitum verhandelt wurde.
Am 07.11.2006 gab es eine Zusammenkunft von Netzbetreibern wegen Aufstellung von weiteren Sendemasten im Amtsbereich des ALS. Ziel sei es u. a. mit den Netzbetreibern die besondere Situation der Insel Sylt unter den Aspekten des Naturschutzes, des Denkmalschutzes und der touristischen Bedeutung eines unversehrten Landschaftsbildes zu diskutieren und möglichst zu sensibilisieren.
Es sind 3 Mio € auf dem Konto der Kurverwaltung eingegangen; weitere 3 Mio € aus KIF-Mitteln sind für 2007 vorgesehen. Anlässlich eines Abstimmungsgespräches in Kiel am 27.10.2006 ist zugesichert worden, dass voraussichtlich im Dezember 2006 ein Bewilligungsbescheid über 2,69 Mio € für den Bau des Schwimmbades erfolgt.
Die Gemeinde Sylt-Ost wird nicht mehr in der im Konversionsprogramm der Landesregierung vom 02.11.2004 geführt. Dort waren nur die damals neu von der Schließung oder vom Abbau betroffenen Konversionskommunen aufgeführt.
Die ersten beiden Container für den Umzug der Kurverwaltung auf den westlichen Parkplatz Keitum sind aufgestellt, die restlichen kommen am 03. November 2006.
Auf schriftliche Anfrage von Herrn Johannsen (Benen-Diken-Hof), wo genau beabsichtigt ist, den Bauschutt zwischen zu lagern, wo werden die LKW fahren und werden sich die Handwerkerfirmen an touritikfreundliche Arbeitszeiten halten, teilt Bgm. Schmatloch mit, dass der Bauschutt unmittelbar an die Brechanlage transportiert wird über das Gelände ehemals Kinderheim Mülheim, Ingiwai zum Standort östlich der Halle von Jan Andersen. Zudem erfolgt eine öffentliche Informationsveranstaltung im „Friesen-Saal“ voraussichtlich Ende Januar 2007.
des Bürgervorstehers:
In Sachen Sylter Flughafen ./. Bgm. Schmatloch hat die Gegenseite bislang auf 4 Schreiben seitens der Verwaltung nicht reagiert. Den Prozessbevollmächtigten der Gegenseite ist bekannt gegeben worden, dass heute eine entsprechende öffentliche Miteilung auf der Gemeindvertretung erfolgt.
Herr Christiansen (Bereich B-Plan Nr. 41c) hat gegenüber der Verwaltung geäußert, dass er nunmehr nach fast 5 Jahren bis zum 15. 12. 2006 ein konkretes Ergebnis der seiner Ansicht nach schleppenden Verhandlungen erwartet, ansonsten würde er seine „Akten schließen“.
Die Terminbörse der Kurverwaltung wird wieder durchgeführt. Termin: 04.12.2006 ab 18:30 Uhr im „Friesen-Saal“.
4. Beratung und Beschlussfassung über den weiteren Verbleib der Gemeinde Sylt-Ost in der Sylt Marketing Gesellschaft
Herr Winter fasst die Ergebnisse der letzten Sitzungen und Besprechungen zusammen. „Gemeinsam mit den anderen „Leuchttürmen“ (Büsum / Dithmarschen, St. Peter-Ording; Amrum, Föhr, Sylt) wurden folgende Kritikpunkte an der NTS formuliert:
- Es gibt immer noch keinen abgestimmten Maßnahmenplan.
- Der Messeeinsatz ist nicht abgestimmt (vor allem Messen im Ausland). Für inländische Messen wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: die SMG schließt sich der ARGE Nordsee an. Der ARGE-Stand wird im Design der NTS gestaltet, die NTS selbst kauft sich mit 10.000 Euro für die Prospektauslage und Standbetreuung ein. Die operative Abwicklung verbleibt weiterhin bei der ARGE.
- Wie sind die einzelnen Gremien der NTS besetzt? Insbesondere der Strategiekreis ist in der Diskussion. D.h. die grundsätzlichen Strukturen sind nicht geklärt.
- Grundsätzlich wird die NTS als „Erfüllungsgehilfe“ der Orte / Gemeinden gesehen. Doch die von dort kommende Kritik zu bestimmten Themen wurden bislang von der NTS nicht beachtet (z.B. Strandfinder: Gastronomie ist nicht berücksichtigt, Angaben zur Behindertenfreundlichkeit und zur online Buchbarkeit fehlen völlig).
- es gibt noch immer keine Angaben zum Budget des Urlaubsmagazins und zu den ca. 30.000 verschwundenen Prospekten.
Es ist vorgesehen, gemeinsam mit den anderen Leuchttürmen einen Maßnahmenplan 2007 für die NTS zu erstellen, den letztlich alle tragen können und der dazu führen kann, dass die von der SMG angekündigte Kündigung aus der NTS zum 31.12.2007 nicht ausgesprochen werden muss. Die nächste Gesellschafterversammlung und Aufsichtsratsitzung wird am 21.11.2007 durchgeführt. Aufgrund dieser Entwicklung empfehle ich die Kündigung aus der SMG wieder aufzuheben“. Sodann beschließt die Vertretung bei 1 Gegenstimme, die ausgesprochene Kündigung aufzuheben und in der SMG zu verbleiben. GV Wedell hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
5. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur vereinfachten 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet für Erich Johannsen Wai 4a (FlSt. 232 und 234) südwestlich des Einmündungsbereiches Erich-Johansen-Wai / Munkmarscher Chaussee im Ortsteil Keitum
Die Vorlage der Verwaltung vom 16.10.2006 (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Es wird festgestellt, dass nach § 22 GO kein Gemeindevertreter befangen ist. Nach kurzer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/Planungsausschusses, GV Christensen, beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Der vorliegende Entwurf zur vereinfachten 4. Änderung des B-Planes Nr. 58 der Gemeinde Sylt-Ost für das o. g. Gebiet wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.
GV Wedell hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
6. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen Stellungnahmen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 „Gewerbegebiet Inselflugplatz Sylt“ für das Gebiet nördlich der Keitumer Landstrasse (K117), östlich des Zubringers zur L 24 nach Norden, südlich des Flugplatzes und westlich der Kratz-mühle in Tinnum- sowie erneuter Auslegungsbeschluss
Die Vorlage der Verwaltung vom 27.10.2006 (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. GV Christensen und Schmidt erklären sich für befangen und verlassen nach § 22 GO den Sitzungssaal. Nach kurzer Erläuterung durch den stellv. Vors. des Bau-/Planungsaus-schusses, GV Manthey, beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen.
2. Erneuter E/A Beschluss: Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Gem. § 4 a Abs. 3 BauGB können nur Anregungen zu geänderten Teilen vorgebracht werden. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei (2) Wochen verkürzt.
3. Gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB werden die von der Änderung des Entwurfs betroffenen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend zu verfahren.
GV Wedell hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. GV Christensen und Schmidt betreten den Sitzungssaal und werden informiert.
7. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 91 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Archsum, für das Gebiet südlich der K 117, westlich des Uaster Reeg, östlich des Knotenpunktes Dorfstraße / Bob Terp und nördlich der Flurstücke 16/4 und 16/5.
Die Vorlage der Verwaltung vom 16.10.2006 (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Die wird noch einmal kurz von OAR Rück erläutert. Sodann beschließt die Vertretung wie folgt:
1. Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 91 der Gemeinde Sylt-Ost vom 22.06.2006 wird aufgehoben.
2. Die textliche Formulierung im Bebauungsplan Nr. 91 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Archsum, für das Gebiet südlich der K 117, westlich des Uaster Reeg, östlich des Knotenpunktes Dorfstraße/Bob Terp und nördlich der Flurstücke 16/4 16/5 hinsichtlich der Dachform wird wie folgt klargestellt: „Als Dachform sind ausschließlich Krüppelwalmdächer zulässig. Der Krüppelwalm hat dabei in Höhe der Kehlbalkenanlage zu beginnen und am First zu enden".
3. Erneuter E/A Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost beschließt, den Bebauungsplan Nr. 91der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Archsum, für das Gebiet südlich der K 117, westlich des Uaster Reeg, östlich des Knotenpunktes Dorfstraße / Bob Terp und nördlich der Flurstücke 16/4 und 16/5 mit der nun klargestellten Formulierung gem. § 4 A Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und die berührten Behörden erneut zu beteiligen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend zu verfahren.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
8. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen Stellungnahmen zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet der Flurstücke 19/4 und 176 südlich und östlich des Feskerdam im Ortsteil Morsum sowie Satzungsbeschluss
Die Vorlage der Verwaltung vom 16.10.2006 (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Die wird noch einmal kurz vom Bau- und Planungsausschussvorsitzenden, GV Christensen, erläutert. Nach eingehender Beratung beschließt die Vertretung einstimmig wie folgt: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung gemäß der anliegenden Übersicht mit entsprechendem Ergebnis geprüft.
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 11. Änderung des B-Planes Nr. 8 für das o. g. Gebiet, stehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Text Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen werden kann.
9. Sachstandsbericht über Planungsinhalte der Bebauungspläne Nr. 41 b und 41 c in Keitum
Bgm. Schmatloch teilt vorab noch einmal mit, dass in der Sitzung am 15.12.2005 die GV folgende Beschlüsse gefasst hat (namentliche Abstimmung):
A) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost beschließt nach eingehender Beratung und Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für das Gebiet Flurstück 18 südlich „Am Tipkenhoog“ und nördlich „Ingiwai“.
- Festsetzung eines Sondergebietes Hotel auf dem nördlichen Teil des Grundstückes Mülheim (Flurstück 18) mit Regelungen zur Anzahl der Einheiten – maximal 90, zum Maß der baulichen Nutzung zur Bauweise und zur Gestaltung
- Regelung zum Ausschluss von Bebauung auf dem südlichen Teil des Grundstücks Mülheim
- Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche als Erschließung zwischen Am Tipkenhoog und Ingiwai
B) Um dem Entwicklungsgebot Rechnung zu tragen, soll im Parallelverfahren die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost erfolgen.
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost beschließt nach eingehender Beratung und Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für das Gebiet Flurstück 75 südlich „Am Tipkenhoog“ und nördlich „Ingiwai“. Wesentliche Planungsziele sind:
- Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes WA auf der südlichen Hälfte des Grundstückes Christiansen (FlSt. 75) mit weiteren Regelungen zur Anzahl der Gebäude – maximal 5, zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zur Gestaltung;
- Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes WA (Wohnbebauung für junge Sylter) auf der nördlichen Hälfte des Grundstücks Christiansen (FlSt. 75) mit weiteren Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zur Gestaltung, zu öffentlichen Stellplätzen sowie zum Schallschutz zwischen nördlicher und südlicher Grundstückshälfte;
2. Um den Entwicklungsgebot Rechnung zu tragen, soll im Parallelverfahren die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost erfolgen.
Zum Grundstück Mülheim hat eine Verwaltungssitzung Gemeinde-/Kreis-und Land stattgefunden, in der die soziale Bindung und künftige Nutzung abgeklärt werden sollte. Der Kreis NF und das Land haben diese aber abgelehnt. Weiter ist dann eine Einzelhausbebauung erörtert worden mit einer Ortsbesichtigung. Dies ist ebenfalls abgelehnt worden, da dies dem Regionalplan V widerspricht. Die CDU-Fraktion nimmt den Sachstandbericht zur Kenntnis. Die SPD--Fraktion würde einer Einzelhausbebauung zustimmen. Ein weiteres Hotel dagegen wird abgelehnt. Die WSO-Fraktion kritisiert, dass sie zu Gesprächen mit der Landsregierung am 20.06.2006 und 31.08.2006 nicht eingeladen war und zweifelt die Aussage der Verwaltung an. Bgm. Schmatloch verbietet sich in diesem Zusammenhang, die Aussage der Verwaltung/Landesregierung anzuzweifeln. Frau Körner-Möhring regt an, ein Seniorenheim zu errichten und einen Investor zu suchen. Herr Ipsen vermisst ein städtebauliches Gesamtkonzept (Verkehr/ Gesamtplanung). Dr. Sieg spricht sich für ein Bauvorhaben für junge Sylter aus, während Frau Dr. Wilhelms-Kind befürchtet, dass man jetzt wieder dorthin kommt, wo man vor Monaten schon war, und schlägt vor, die Miete pro qm zu senken und als Ausgleich dafür die Gebühren für den Parkplatz zu erhöhen. Abschließend gibt Herr Christensen zu bedenken, dass das geplante Bauvorhaben in diesem Bereich riesenhaft wirkt (Hotelanlage und Wohnen für junge Sylter). Er appelliert dann, kleiner zu bauen.
10. Beratung und Beschlussfassung über eine Lärmkartierung (Bahn, Umgehungsstraße, Fluglärm) in Sylt-Ost
Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 5) zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. In der Resolution lautet es wie folgt:
Resolution zur Minderung der Belästigungen durch Fluglärm
Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (sog. Umgebungslärmrichtlinie) hat zum Ziel, schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Hauptaufgabe der Umgebungslärmrichtlinie ist es, für Hauptlärmquellen und Ballungsräume zunächst Lärmkarten und anschließend Lärmaktionspläne zu erstellen und zwar u. a. auch für Flughäfen, jedoch nur für solche mit >50.000 Bewegungen/Jahr. Damit ist die Umgebungslärmrichtlinie auf den Flughafen Sylt mit < 10.000 Bewegungen/Jahr nicht anzuwenden. Zudem mangelt es in Schleswig-Holstein an immissionsrechtlichen Regelungen, um durch eine Verordnung zeitliche Beschränkungen für (u. a. durch Starts und Landungen verursachten) Lärm vornehmen zu können. Die dringende (touristische) Notwendigkeit zur Schaffung einer landesweiten gesetzlichen Regelung zur Beschränkung Lärm verursachender Tätigkeiten zu bestimmten Tageszeiten in von Tourismus geprägten Gebieten haben jüngst alle amtsangehörigen Gemeinden in einer Resolution an den Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herrn Dr. Christian von Boetticher gerichtet, in der Hoffnung, mit seiner Unterstützung noch rechtzeitig vor Beginn der Saison 2007 eine entsprechende gesetzliche Regelung zu erhalten. Das Gebot der nach dem Landesverwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein um 22.00 Uhr beginnenden Nachtruhe reicht nicht aus und ist zudem ad absurdum geführt, wenn die Bevölkerung auch nach 22.00 Uhr vom Lärm landender und startender Flugzeuge gestört wird. Dass dies kein ausschließlich theoretisches Problem, sondern nahezu tägliche Praxis darstellt, zeigt die Vielzahl der sicherlich nicht nur bei der Gemeinde Sylt-Ost eingehenden Beschwerden aus der Bevölkerung. Es sind Beschwerden sowohl Einheimischer als auch Ruhesuchender Gäste, die die gewünschte Urlaubsqualität nicht erhalten. Wenn auch der Flughafen Sylt über eine seit dem 15. Januar 1996 unbefristet geltende "Genehmigung zum Betrieb eines Verkehrsflughafens des allgemeinen Verkehrs (Verkehrsflughafen) für die Durchführung von Flügen nach Sicht- und Instrumentenflugregeln bei Tage und bei Nacht ......." verfügt, fordert die Gemeinde Sylt-Ost die SFG Sylter Flughafen GmbH & Co. Betriebs- und Service KG auf, sich der Beschränkung zu unterwerfen, dass für Starts und Landungen eine tägliche Betriebszeit, nämlich jeweils von 08.00 Uhr – 20.00 Uhr gilt.
Die Vertretung beschließt sodann einstimmig, diese Resolution an die Flughafengesellschaft zur nächsten Gesellschafterversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Insbesondere sollten sich die Flugbewegungen künftig auf die Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr beschränken.
11. Beratung und Beschlussfassung über einen Prüfauftrag an die Verwaltung auf Erweiterung der Betreuungszeiten in den GS Tinnum und GS Morsum analog zur GS Keitum
Die Vorlage des Gemeinnützigen Vereins für Jugenderholung e. V. vom 26. September 2006 liegt der Vertretung vor (Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift). Danach nutzen bisher regelmäßig 39 Kinder das Betreuungsangebot an der GS Tinnum. Es wird z. Zt. eine Betreuung von 07:30 bis 13:30 Uhr angeboten. Auf Grund der hohen Schülerzahlen ist zum 01.08. 1996 eine weitere Betreuungskraft auf 400 €-Basis eingestellt worden. Eine Umfrage von Frau Bengsch hat ergeben, dass 21 Kinder Bedarf für eine Erweitung der Betreuungszeiten bis 15 Uhr wünschen. Bei einer Erweiterung auf 15 Uhr ist von folgenden Mehrkosten auszugehen:
Zusätzliche Personalkosten 18.500 € / Jahr
Zusätzliche Elternkosten 4.500 € / Jahr
Zusätzlicher Anteil Gemeinde 14.000 € / Jahr
Beschlussfassung: Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Betreuungszeiten der Grundschule Tinnum analog zu Keitum zu erweitern.
12. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Vereinbarung mit der Stadt Westerland über Aufgaben des Sozialzentrums
Mit der Stadt Westerland und dem Amt Landschaft Sylt ist bereits eine öffentlich-rechtliche Vereinbahrung darüber geschlossen worden, dass das Sozialzentrum künftig weitere Aufgaben übernimmt, die ansonsten in Teilbereichen noch beim Amt Landschaft Sylt bzw. der Gemeinde Sylt-Ost angesiedelt wären. Der bestehende Vertrag sieht vor, dass der Vertragsinhalt nach einer Überprüfung des praktischen Ablaufes noch einmal überarbeitet werden soll. Diese Überarbeitung hat in einem gemeinsamen Gespräch zwischen der Stadt Westerland und Vertretern der Gemeinde Sylt-Ost stattgefunden. Der Vertrag ist in einigen Bereichen modifiziert worden, wobei die Eckpunkte des Vertragsinhaltes nicht verändert worden sind. Die Anpassungen haben allesamt Vorteile für den Bereich der amtsangehörigen Gemeinden. Wesentlicher Inhalt ist der, dass der Kostenanteil von 0,30 Vollzeitstelle auf 0,15 Vollzeitstelle ermäßigt werden konnte. Die Gemeindevertretung nimmt von dem überarbeiteten Text des öffentlich-rechtlichen Vertrages Kenntnis und beschließt einstimmig den Abschluss des Vertrages in dieser Fassung.
Der Vorsitzende schließt um 20:50 den öffentlichen Teil der Sitzung.