Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 21.12.2006

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

BV Manfred Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gemeindevertreter, den amtierenden Bgm. Christoph Schmatloch, Herr KD Uwe Winter, die OBR-Vors. Ingwers und Kennel, sowie die Mitarbeiter der Verwaltung  und die anwesenden Zuhörer und die Presse. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Der Bürgervorsteher bittet um eine Umstellung der Tagesordnungspunkte. Die Umstellung ist aus verwaltungsrechtlichen Gründen geboten. Die Gemeindevertretung beschließt sodann auf Empfehlung, dass die Tagesordnungspunkte 08 und 09 vorgezogen und neu zu den Tagesordnungspunkten 06 und 07 werden. Die folgenden TOP werden automatisch zu TOP 8 und 9, TOP 10 ff im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung bleiben bestehen, TOP 11 wird von „Beratung und Beschlussfassung…“ in „Sachstandsbericht…“ geändert. Sodann beschließt die Gemeindevertretung ebenfalls einstimmig eine Erweiterung der Tagesordnung im nicht-öffentlichen Teil um den Tagesordnungspunkt 14, der da lautet: "Beratung und Beschlussfassung über eine Vertragsangelegenheit"

Die Gemeindevertretung übermittelt sodann dem Gemeindevertreter Peter-Michael Wedell und dem Verwaltungsangestellten Peter Carstensen die besten Genesungswünsche; beide Herren befinden sich zurzeit in der Klinik. Gemeindevertreter Bernd Christensen beantragt die Absetzung der Tagesordnungspunkte 06, 07, 08, 09, 10 und 11 und begründet dies damit, dass er vor der Beratung und Beschlussfassung in der Gemeindevertretung noch eine Beratung im gemeindlichen Bauausschuss für erforderlich erachtet. Der Bauausschuss habe zuletzt am 27.06.2006 über die Angelegenheit beraten, wurde danach nicht mehr beteiligt. Er rügt außerdem, dass ein Gespräch mit der Landesplanungsbehörde und dem Kreisbauamt ohne seine Beteiligung stattgefunden habe. Er erklärt, dass er durch dieses Verhalten einen Verstoß gegen demokratische Grundsätze sieht und erklärt, dass er dem Bürgermeister sein Vertrauen entziehe. Er erklärt außerdem, dass er sich rechtliche Schritte vorbehält. Der Bürgermeister antwortet hierauf direkt, dass es sich um Verwaltungsgespräche gehandelt habe ihm in seiner Funktion als Bürgermeister freisteht, wen er zum Gespräch dazu lädt.  Im Übrigen verweist er auf die Zuständigkeiten von Ausschussvorsitzenden, die nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung selbst nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht haben, ihre Ausschüsse einzuberufen und die Tagesordnungen so festzusetzen, wie die Praxis es jeweils aktuell erfordert. Die Gemeindevertretung beschließt sodann mit 3 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen, dem Antrag der WSO auf Absetzung der Tagesordnungspunkte nicht zu folgen. Der Bürgervorsteher überreicht sodann den Gemeindevertretern Kai Espersen und Stephan Fröschel ein Buchgeschenk aus Anlass ihres zurückliegenden Geburtstages.


2. Einwohnerfragestunde

Frau Cornelia Kamp meldet sich in ihrer Eigenschaft als Kurausschussvorsitzende und moniert eine nicht ausreichende Beteiligung der Ausschüsse an dem Projekt der Keitum Therme und des Hotelprojektes unter anderem eine fehlende Beteiligung des Finanzausschusses. Auch hierauf wird geantwortet, dass Ausschussvorsitzende in eigener Zuständigkeit ihre Sitzungen terminieren müssen, wenn sie es für geboten erachten. Wenn also der Finanzausschuss nicht getagt hat, liegt dies in der Entscheidung des Vorsitzenden. Ein Vorwurf gegenüber dem Bürgermeister sei nicht gerechtfertigt.

Der Ortsbeiratsvorsitzende von Keitum, Herr Erik Kennel meldet sich zu Wort und rügt, dass die Bebauungsplanentwürfe nicht im Ortsbeirat behandelt wurden. Auch Gemeindevertreter Jörg Ipsen spricht die im Bebauungsplanentwurf dargestellte Wohnbebauung und die Möglichkeit der Errichtung einer Tiefgarage an, worauf der Bürgermeister antwortet, dass diese Bebauung  noch nicht Beschlusslage sei, sondern lediglich eine Option, dass diese Bebauung in dieser Form stattfinden könne. Es sei also noch nichts entschieden.

Dr. Blanck erwähnt, dass nach seinem Wissen die Mitglieder der SPD-Fraktion gebeten worden seien, sich der Stimme zu enthalten und fragt nach, welcher Schaden denn bei einer Rückabwicklung der Verträge für die Gemeinde entstehen könne. Hierauf ergeht der Hinweis, dass für die Weiterentwicklung der Keitum Therme Planungssicherheit bestehen müsse, da das Hotelprojekt bzw. das Hotelgrundstück eine planungsrechtliche Schlüsselstellung hinsichtlich der künftigen Erschließung habe, denn das Thermengrundstück sei allein über die vorhandenen Wege bzw. Straßenanbindungen nicht optimal erreichbar. Das Verkehrskonzept geht daher von der Schaffung einer neuen Wegeparzelle zu Lasten des kommenden Hotelgrundstückes aus, um den Verkehrsfluss zur und von der  Therme zu optimieren.

Frau Cornelia Kamp spricht die aktuelle Situation der SMG und ihren Austritt aus der NTS an. Sie weist auf die Folgen hinsichtlich des Internetauftrittes unter „Sylt.de“ an. Der Bürgervorsteher verweist auf die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes im nichtöffentlichen Teil.

Herr Klein fragt nach dem Stand der Überplanung der Ladestraße in Keitum. Der Bürgermeister antwortet hierauf, dass ein Kaufangebot der DB vorliegt und dass der Investor für die geplante Wohnbebauung für Einheimische wegen der langen Diskussionen in der Gemeinde ohne konkrete Entscheidungen abgesprungen sei.

Eine Bürgerin fragt nach, ob die Nutzungsbindungen hinsichtlich der Wohnnutzung für Einheimische bzw. der Hotelnutzung durch Beschlussfassung der Gemeindevertretung aufgehoben werden können und ob ein Altenheim seitens der Kreisplanungsbehörde abgelehnt worden sei. Der Bürgermeister bestätigt dies und erklärt weiter, dass die Landesplanung der Gesamtplanung nur zugestimmt hat, wenn die Beschlüsse der Gemeindevertretung Bestand haben, also die Nutzungsbindungen nicht im Nachhinein aufgehoben werden können.

Herr Christoph Freier fragt nach einer Verbindung der Grundstücke „Mühlheim“ und dem der Geschwister Christiansen. Beide Bebauungspläne sollen unabhängig voneinander entwickelt werden und sie sind deshalb auch in verschiedene Planbereiche abgetrennt worden. Der Bebauungsplan für das Hotel sieht auf dem eigenen Grundstück die für das Hotel erforderlichen Stellplätze vor. Auf dem Grundstück der Geschwister Christiansen sollen die öffentlichen Stellplätze für die Therme nachgewiesen werden. Dadurch soll, so bestätigt auch Frau Dr. Wilhelms-Kind, eine faktische Verbesserung der Verkehrssituation und des ruhenden Verkehrs erfolgen.

Dr. Blanck ergänzt seine vorangegangenen Bedenken und weist darauf hin, dass aus seiner Sicht die Mehrheit der Keitumer Bürgerrinnen und Bürger gegen die zur Beschlussfassung anstehenden Planungen seien und plädiert dafür, die Tagesordnungspunkte doch noch abzusetzen.

Aus der Bevölkerung wird nachgefragt, ob Herr Deyle die Therme größer baue als vorgegeben war. Hierauf wird geantwortet, dass der Bauantrag erneut und modifiziert eingereicht wird und die jetzt vorgelegten neuen Anträge mit den zulässigen Höhenangaben übereinstimmen.


3. Mitteilungen und Anfragen

Der Bürgervorsteher berichtet, dass
- der Ministerpräsident am 18.01.2006 den Zuwendungsbescheid für die Mittelgewährung durch die Landesregierung überbringen wird und dass an diesem Tage eine Abbruchparty für die Öffentlichkeit geplant sei.
- der Einsatz  der Brechanlage für das Abbruchmaterial geklärt sei.

Gemeindevertreter Jörg Ipsen fragt nach, ob in einer Bauangelegenheit (Grundeigentümer, Standort Brechanlage), seitens der Gemeinde hinsichtlich einer Abbruchverfügung Zugeständnisse gemacht worden sein, was seitens der Gemeinde verneint wird.

Gemeindevertreter Bernd Christensen fragt nach dem Stand der Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Frau Cornelia Kamp und Herrn Erik Kennel wegen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht. OAR Rück  erklärt hierzu, dass seitens der Beschuldigten zwar eingeräumt worden ist, die Äußerungen gemacht zu haben, dass sie aber davon ausgegangen sind, dass die genannten Zahlen nicht mehr der Vertraulichkeit unterliegen und dass die Gemeindeordnung für die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zwingend voraussieht, dass der Vorsatz für das Handeln nachgewiesen werden muss. Das heißt, beiden Personen muss nachgewiesen werden, dass sie in voller Kenntnis der Rechtswidrigkeit und mit der Absicht, die sich daraus ergebenen Folgen für die Gemeinde herbeizuführen, gehandelt haben. Dies werde kaum möglich sein, so dass mit der Einstellung der beiden Verfahren gerechnet werden müsse. Weder Politik noch Bürgermeister oder der Bürgervorsteher haben Einfluss auf dieses Ordnungswidrigkeitenverfahren, das allein von der Verwaltung nach den Grundsätzen des Ordnungswidrigkeitengesetzes durchgeführt wird.

Gemeindevertreter Jörg Ipsen rügt, dass die vorhandenen Planungen in Keitum nicht auf einem städtebaulichen Gesamtkonzept beruhen. Hierauf wird geantwortet, dass das Konzept zwar zunächst zurückgestellt, jetzt aber erneut angeschoben werden solle und dass die hierfür erforderlichen Beschlüsse demnächst gefasst werden sollen. Herr Ipsen sieht durch dieses Verfahren, dass „das Pferd von hinten aufgezäumt“ wird.


4. Beratung und Beschlussfassung über die Vertragsverlängerung Pionierlager

Herr Rück verweist auf die erstellte Vorlage, erläutert die Hintergründe für die erbetende Vertragsverlängerung zum Zwecke der Optimierung der Unterbringung der Obdachlosen und im Hinblick auf die zwingend erforderliche Sanierung dieses Gebäudeteiles. Die Gemeindevertretung stimmt einer Vertragsverlängerung sodann einstimmig gemäß Vorlage vom 11.12.2006 zu unter der Maßgabe, dass die Vertragsverlängerung nur dann erfolgen soll, wenn sichergestellt ist, dass die Sanierung auch tatsächlich durchgeführt wird. Für den Fall, dass der Sanierungsaufwand sehr hoch wird, signalisiert die Gemeindevertretung eine noch weitergehende Verlängerung des Vertrages über die Nutzung des Pionierlagers. Hierüber muss aber erneut berichtet und sodann beraten und beschlossen werden.


5. Beratung und Beschlussfassung über B-Plan 91

Allen Gemeindevertreterrinnen und Gemeindevertretern liegt eine umfangreiche Beschlussvorlage der Verwaltung vor. Weitere Fragen werden hierzu nicht gestellt. Die Beschlussfassung erfolgt sodann bei einer Stimmenenthaltung gemäß Vorlage der Verwaltung.´


6. Beratung und Beschlussfassung über die erste Teilfortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet der Flurstücke 18 und 75 südlich „Am Tipkenhoog“ und nördlich „Ingewai“ in Keitum

Herr Bernd Christensen beantragt namentliche Abstimmung für die Tagesordnungspunkte 06, 07, 08 und 09 und erklärt sich als Bauausschussvorsitzender sodann für nicht in der Lage, zu diesem Tagesordnungspunkt zu berichten. Gemeindevertreter Volker Andersen verliest sodann eine Stellungnahme, die die Landesplanungsbehörde zu dem Hotelprojekt verfasst hat und die bestätigt, dass die Gemeinde insoweit die Planungshoheit habe. Ortsbeiratsvorsitzender Kennel erklärt, der Ortsbeirat selbst habe keiner Bebauungsplanänderung zugestimmt und es lägen 450 Unterschriften gegen die Planung vor. Er sieht es so, dass der gesamte Ort von der Gemeindevertretung überstimmt werde und ergibt sodann dem Bürgervorsteher die Unterschriftenlisten. Frau Dr. Wilhelms-Kind bittet um Erklärung, welche Vorteile für Keitum durch die anstehenden Beschlüsse kommen können, worauf der Bürgermeister auf die vorliegenden Studien und Entwicklungen in anderen Fremdenverkehrsgemeinden verweist. Herr Bernd Christensen verweist auf die Vorgaben des Regionalplanes V und sieht dessen Vorgaben durch die anstehenden Planungen als nicht eingehalten. Die Verwaltung stellt den Antrag auf Ergänzung der Beschlussvorlage:
Die Gemeindevertretung sieht den Entwurfsbeschluss in einem untrennbaren Zusammenhang mit dem wirksamen Abschluss der hierzu erforderlichen städtebaulichen Verträge. Der Bürgermeister wird daher beauftragt, die Auslegungsbeschlüsse erst nach wirksamer Unterzeichnung der städtebaulichen Verträge auszuführen. Die Beschlussfassung mit der Ergänzung erfolgt sodann mit 12 Ja und 5 Nein-Stimmen, und zwar wie folgt:

Volker Andersen Nein
Bernd Christensen Nein
Kai Espersen Ja
Stephan Froeschel Ja
Jörg Ipsen Nein
Horst Jacobsen Ja
Uwe Jakobsen Nein
Lasse Lorenzen Ja
Winfried Manthey Ja
Carl Rasmus Petersen Ja
Christoph Schmatloch Ja
Lars Schmidt Ja
Wolfgang Schulz Ja
Dr. Herbert Sieg Ja
Hans-Jürgen Widmayer Ja
Dr. Simone Wilhelms-Kind Nein
Manfred Uekermann Ja


07.
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 5. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet der Flurstücke 18 und 75 südlich „Am Tipkenhoog“ und nördlich „Ingewai“ in Keitum

Bernd Christensen sieht sich wiederum nicht in der Lage, zu diesem Tagesordnungspunkt zu berichten und beantragt erneut namentliche Abstimmung. Die Verwaltung stellt den Antrag auf Ergänzung der Beschlussvorlage:
Die Gemeindevertretung sieht den Entwurfsbeschluss in einem untrennbaren Zusammenhang mit dem wirksamen Abschluss der hierzu erforderlichen städtebaulichen Verträge. Die Beschlussfassung erfolgt sodann gemäß Vorlage mit 12 Ja und 5 Nein-Stimmen. Die namentliche Abstimmung ergab folgendes Ergebnis:

 

Volker Andersen Nein
Bernd Christensen Nein
Kai Espersen Ja
Stephan Froeschel Ja
Jörg Ipsen Nein
Horst Jacobsen Ja
Uwe Jakobsen Nein
Lasse Lorenzen Ja
Winfried Manthey Ja
Carl Rasmus Petersen Ja
Christoph Schmatloch Ja
Lars Schmidt Ja
Wolfgang Schulz Ja
Dr. Herbert Sieg Ja
Hans-Jürgen Widmayer Ja
Dr. Simone Wilhelms-Kind Nein
Manfred Uekermann Ja


8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs und Auslegungsbeschluss B-Plan 41 b der Gemeinde Sylt-Ost und des dazu gehörigen Grünordnungsplanes für das Gebiet des Flurstückes 18  (Grundstück Mülheim)südlich „Am Tipkenhoog“ und nördlich „Ingewai“

Herr Bernd Christensen erklärt sich auch in diesem Fall für nicht in der Lage, zu diesem Tagesordnungspunkt zu berichten und beantragt ebenfalls namentliche Abstimmung. Die Beschlussfassung erfolgt sodann gemäß Vorlage der Verwaltung mit 12 Ja und 5 Nein-Stimmen. Die Gemeindevertretung sieht den Entwurfsbeschluss in einem untrennbaren Zusammenhang mit dem wirksamen Abschluss, der hierfür erforderlichen städtebaulichen Verträge. Der Bürgermeister wird daher beauftragt, die Auslegungsbeschlüsse erst nach wirksamer Unterzeichnung der städtebaulichen Verträge auszuführen. Die namentliche Abstimmung hat folgendes Ergebnis ergeben:

 

Volker Andersen Nein
Bernd Christensen Nein
Kai Espersen Ja
Stephan Froeschel Ja
Jörg Ipsen Nein
Horst Jacobsen Ja
Uwe Jakobsen Nein
Lasse Lorenzen Ja
Winfried Manthey Ja
Carl Rasmus Petersen Ja
Christoph Schmatloch Ja
Lars Schmidt Ja
Wolfgang Schulz Ja
Dr. Herbert Sieg Ja
Hans-Jürgen Widmayer Ja
Dr. Simone Wilhelms-Kind Nein
Manfred Uekermann Ja


9. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 41 c der Gemeinde Sylt-Ost und des dazugehörigen Grünordnungsplanes für das Gebiet des Flurstücks 75 (Grundstück Christiansen) südlich „Am Tipkenhoog“ und nördlich „Ingiwai“

Herr Bernd Christensen erklärt sich wiederum nicht in der Lage, zu diesem Tagesordnungspunkt zu berichten und beantragt ebenfalls namentliche Abstimmung. Die Beschlussfassung erfolgt sodann gemäß Vorlage der Verwaltung mit 12 Ja und 5 Nein-Stimmen. Die namentliche Abstimmung hat folgendes Ergebnis ergeben: Die Gemeindevertretung sieht den Entwurfsbeschluss in einem untrennbaren Zusammenhang mit dem wirksamen Abschluss der hierfür erforderlichen städtebaulichen Verträge. Der Bürgermeister wird daher beauftragt, die Auslegungsbeschlüsse erst nach wirksamer Unterzeichnung der städtebaulichen Verträge auszuführen.

 

Volker Andersen Nein
Bernd Christensen Nein
Kai Espersen Ja
Stephan Froeschel Ja
Jörg Ipsen Nein
Horst Jacobsen Ja
Uwe Jakobsen Nein
Lasse Lorenzen Ja
Winfried Manthey Ja
Carl Rasmus Petersen Ja
Christoph Schmatloch Ja
Lars Schmidt Ja
Wolfgang Schulz Ja
Dr. Herbert Sieg Ja
Hans-Jürgen Widmayer Ja
Dr. Simone Wilhelms-Kind Nein
Manfred Uekermann Ja




Der Vorsitzende schließt um 20:10 den öffentlichen Teil der Sitzung.