1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
2. Einwohnerfragestunde
Da keine Zuhörer anwesend sind, entfällt dieser TOP.
3. Mitteilungen und Anfragen
Bgm. Schmatloch teilt mit, dass das Amt eine Überplanung des Pionierlagers über den Arch. Jörg Ipsen hat erarbeiten lassen. Die Räumlichkeiten sollen jetzt renoviert werden. Derzeitig scheitern diese Arbeiten daran. Dass die Eheleute Mungard eine ca. 130 m² große Wohnung bewohnen zu einem Preis von ca. 400 € und diese Wohnung nicht verlassen wollen.
Jetzt hat das Amt eine Wohnung von ca. 60 m² angemietet, in die die Eheleute Mungard umziehen sollen, damit mit den Arbeiten begonnen werden kann. Die Mietdifferenz zwischen Wohnung Pio-Lager und der neuen Wohnung wird vom Amt übernommen. Die Heizradiatoren – von der Fa. Schlüter leihweise für das Pionierlager zur Verfügung gestellt – werden in Kürze abgezogen.
Der Vorsitzende teilt mit, dass
- das Vergabeverfahren für freie Kindergartenplätze zwischenzeitlich so gelöst werden konnte, dass die 6 freien Plätze, die im KG Keitum zu besetzen waren, alle von Familien aus Keitum in Anspruch genommen worden sind. Familien aus anderen Ortsteilen konnten in Gesprächen dahingehend umgestimmt werden, als dass sie ihre Kinder jeweils in dem wohnortnahesten KG untergebracht haben;
- der Inseljugendring am 17.02.2008 im Congress Centrum Sylt (CCS) sein Konzept zur 1. Ehrenamt Messe auf Sylt vorstellen wird;
- die Gemeinde Sylt-Ost am 17.08.2007 eine Aktie im Wert von 50 € vom BBZ „Werkstatt 36“ gezeichnet hat;
- ein Antrag auf Wohnungssuche vorliegt, in dem die Wohnungssuchende (Azubi) ihre sehr schwierige derzeitige Lage schildert – Vater sehr häufig betrunken, randaliert dann in der Wohnung, Herdplatte nicht ausgeschaltet – Mutter hat neuen Lebensgefährten (Ausländer, andere Kultur und völlig fremde Mentalität), so dass hier dringend Abhilfe geboten erscheint. Es besteht Einigkeit darüber, dass durch die Verwaltung vorab im Sozialzentrum Sylt geklärt werden soll, ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt werden würde. Darüber hinaus ist die Antragstellerin bei der Vergabe einer kleinen Wohnung vorrangig zu behandeln.
4. Nachbesprechung Seniorenfahrt 2007
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Senioren von der Fahrt begeistert waren und Frau Hannelore Strauch für ihre unermüdlichen Bemühungen noch einmal besonderer Dank des Ausschusses ausgesprochen wird. Bgm. Schmatloch teilt ergänzend mit, dass es das erste Mal war, das nach einer Seniorenfahrt auf Grund von schlechtem Benehmen einer Mitfahrerin eine Nachbesprechung stattfinden musste. Unschön war, dass es zum Eklat kam, als eine Einwohnerin aus Keitum, in Keitum in den von Archsum kommenden Bus einstieg und grundlos eine Frau aus Archsum, die bereits im Bus saß, mit unschönen Worten angriff. Dies wird von den Reisebegleitern Frau Christine Wiedmann und Herrn Carl Rasmus Petersen noch einmal bestätigt. Da in den kommenden Jahren immer mehr ältere Personen berücksichtigt werden müssen, besteht Einigkeit darüber, für die Fahrten Betreuer bei Zivis, DRK und Kirche zu suchen.
5. Sachstandsbericht Idee KiTa in der ehemaligen GS Keitum (Boy Lornsen Schule)
Am 6.8.2007 fand auf Initiative des Ortsbeiratsvorsitzenden Erik Kennel ein Gespräch zur möglichen Erweiterung des Kindergartens Keitum um eine Krippengruppe statt. An dem Gespräch nahmen weiterhin teil: Lasse Lorenzen (Vorsitzender Sozialausschuss), Oliver Ewald (Ortsbeirat Keitum), Eike Frese Leiterin (GVfJ Kindergarten Keitum), Tobias Wahrenburg (Gemeinnütziger Verein für Jugenderholung). Die Anwesenden diskutieren mögliche Folgenutzungen des ehemaligen Schulgebäudes in Keitum. Als eine mögliche Folgenutzung wird die Schaffung eines Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von null bis drei Jahren (Krippengruppe) favorisiert. Der Gemeinnützige Verein für Jugenderholung ist Träger des bereits im Schulgebäude bestehenden Kindergartens und wird gebeten zu prüfen, in welcher Höhe Investitionskosten und laufende Betriebskosten für die Erweiterung des Kindergartens Keitum um eine Krippengruppe entstehen würden. Allgemeines: Im Zeitraum Oktober 2005 bis Januar 2006 wurde vom Kreis Nordfriesland eine Abfrage nach Betreuungsbedarf unter anderem für Kinder im Alter von 0-3 Jahren durchgeführt. Für den Bereich der Gemeinde Sylt-Ost ist laut dieser Bestandsaufnahme das Angebot im Krippenbereich nicht gedeckt. In der Gemeinde Sylt-Ost fehlen nach der Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2006 ca. 30 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 0-3 Jahren (Krippenplätze). Die Gemeinde Sylt-Ost ist vom Kreis Nordfriesland aufgefordert worden, Pläne zur Bedarfsdeckung zu entwickeln und vorzulegen. Eine mögliche Lösung für die Bedarfsdeckung wäre die Erweiterung des Kindergartens Keitum um eine Krippengruppe. Bei der Planung sind wir davon ausgegangen, dass der bestehende Kindergarten mit seiner einen Elementargruppe um eine weitere Krippengruppe mit 10 Plätzen erweitert wird. Gemäß Kindertagesstättenverordnung ist derzeit nur eine Gruppenstärke von 10 Krippenkindern pro Gruppe zulässig. Es besteht in Keitum aufgrund der räumlichen Situation auch die Möglichkeit der Schaffung einer 2. Krippengruppe für weitere 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren. Bei unseren weiteren Planungen sind wir jedoch vorerst nur von der Schaffung einer Krippengruppe ausgegangen. In Anlehnung an die Öffnungszeiten der Krippe der Stadt Westerland sind wir von Öffnungszeiten von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr ausgegangen. Raumprogramm: Für die Schaffung des zusätzlichen Raumbedarfs für das Krippenangebot haben wir die vorhandenen Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Schulgebäudes in Keitum zusammen mit unserem Architekturbüro in Augenschein genommen. Hier ließen sich in den Klassenräumen mit relativ geringem Aufwand die erforderlichen Räumlichkeiten für das Krippenangebot schaffen. Benötigt werden aus unserer Sicht folgende Räume:
- Gruppenraum (Krippe) mindestens 42,0 m2
- Sanitärraum mit Wickeltisch 7,0 m2
- Garderobe (vorhandener Flur)
- Raum für Kleingruppenarbeit Kindergarten (vorhandener 2. Klassenraum)
- Personalraum (vorhandenes Lehrerzimmer)
Bisher sind die Räumlichkeiten der bestehenden Elementargruppe (Kinder im Alter 3-6 Jahre) des Kindergartens sehr eng bemessen. In der täglichen Praxis zeigt sich, dass ein zusätzlicher Raum für Kleingruppenarbeit, Arbeit mit den Schulanfängern und für die Einzelförderung von Kindern mit besonderem Förderbedarf fehlt. Hier wäre wünschenswert, wenn der zweite Klassenraum im Erdgeschoss hierfür zu Verfügung stehen könnte. Die Räumlichkeiten im Obergeschoss des Schulgebäudes haben wir bei unser Planungen nicht mit einbezogen. Diese stehen für z.B. gemeindlichen Bedarf zur Verfügung. Wünschenswert wäre jedoch, sofern eine Fremdnutzung des Obergeschosses geplant ist, eine Erschließung des Obergeschosses über einen getrennten Eingang z.B. über die jetzige Fluchttreppe vorzusehen. In der Anlage haben wir einen ersten Entwurf für eine mögliche Realisierung des zusätzlichen Raumbedarfs aufgezeigt. Neben dem neuen Sanitärbereich sind vor allem der Terrassenausgang zum Schulhof und die Außenanlagen herzustellen. Die Möglichkeit eines Anschluss des Sanitärbereichs an die vorhandene Grundleitung des gegenüberliegenden WC´s kann erst nach einer nochmaligen Bestandsuntersuchung abschließend geklärt werden. Bei der Kostenschätzung unserer Architekten haben wir neben Abriss- und Rohbauarbeiten sämtliche Ausbauarbeiten wie Maler, Bodenbeläge, Elektrik mit Beleuchtung und Lüftung, Sanitär und Heizung mit An- und Umschluss sowie Landschaftsbauarbeiten berücksichtigt. Für diese Arbeiten halten wir nach erster Bestandsuntersuchung eine Summe von circa 50.000,00 € inklusive Baunebenkosten und Mehrwertsteuer für realistisch. Für die Ausstattung mit Inventar und Grundausstattung an Beschäftigungsmaterial haben wir 25.000,-- EUR vorgesehen.(Anmerkung: Am 2. April 2007 haben sich Bund, Länder und Kommunen darauf verständigt, die Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren bis zum Jahr 2013 auf 750.000 Plätze in Kindertagespflege oder in Tageseinrichtungen zu erhöhen. Der Bund wird sich zu einem Drittel an der Finanzierung beteiligen. Noch in diesem Jahr soll ein Gesetz verabschiedet werden, das den Ausbau der Kinderbetreuung verbindlich regelt. Die genauen Inhalte dieses Gesetzentwurfes sind uns noch nicht bekannt. Wir gehen jedoch davon aus, dass die entstehenden Investitionskosten förderfähig sind). Wichtig ist – wie in Tinnum zukünftig per Vertrag vorgesehen – ein Qualitätsmanagement durch jährliche Evaluation durchzuführen sowie vorher im Vertrag mit dem Betreuer Kriterien für die Qualifikation des Personals nicht zu vergessen (gerade bei diesen kleinen Kindern besonders wichtig!). Zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses ist Herr Tobias Wahrenburg eingeladen, die Mitglieder des Ausschusses werden gebeten, sich Gedanken über eine Betreuung von Kindern unter drei Jahren zu machen. Alsdann soll eine gemeinsame Beratung und Beschlussfassung mit dem OB Keitum erfolgen. Darüber hinaus ist auch eine Besichtigung der Räumlichkeiten aller Kindergärten in Sylt-Ost geplant.
6. Abstimmung Besichtigungstermine
a) KiGa’s Sylt-Ost
b) Pionierlager
Am Mittwoch, d. 14. November 2007 findet eine Begehung der KG Sylt-Ost statt. Beginn ist um 15 Uhr im KG Keitum. Herr Wahrenburg wird um Begleitung gebeten, Herr Schulz möge den Schulbus ab 15:30 Uhr ab Keitum zur Verfügung zu halten.
Am Freitag, d. 16. November 2007 soll eine Besichtigung des Pionierlagers stattfinden. Treffpunkt: 15 Uhr am Pionierlager.
7. Haushaltsberatung 2008 (u. a. Kostenausgleich Danks Skoleforening)
Es liegt ein Antrag auf Bezuschussung des Dänischen Kindergartens vor. Auf Sylt wird der Dänische KG Unterschiedlich bezuschusst; so zahlen die Gemeinden Hörnum und Rantum jeweils 80 € pro Monat/Kind, während Westerland einen Betrag von 104 € pro Monat/Kind zahlt. Bgm. Schmatloch teilt ergänzend mit, dass es bis heute keine Vorschrift in Schleswig-Holstein gibt, welcher Satz monatlich pro Kind an den Dänischen KG gezahlt werden soll. Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss einstimmig, einen Betrag von monatlich 100 € pro Kind zu zahlen. Der Betrag ist im Haushalt 2008 festzusetzen. In diesem Jahr soll er noch angewiesen werden.
Der Antrag der Telefon Seelsorge Sylt (Frau Lasch-Pittkowski) wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss verweist diesen Antrag an die Bgm.-Dienstversammlung mit der Bitte, dort einen Zuschussbetrag festzulegen. Bei 1 Stimmenthaltung so beschlossen.
Es liegt ein Antrag der Guttempler auf Bezuschussung vor. Der SozialA beschließt einstimmig, einen Zuschuss von 250 € zur Unterstützung der Arbeit zu zahlen.
Der Antrag des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. wird zur Kenntnis genommen. Eine Zuschusszahlung wird einstimmig abgelehnt.
Weiter liegt ein Antrag der „Werkstatt 36“ in Höhe von 11.640 € zur Unterstützung des Projektes vor. Nach eingehender Erörterung der Sachlage lehnt der Ausschuss eine Bezuschussung zu diesem Zeitpunkt einstimmig ab und empfiehlt, einen Zuschussantrag an das Sozialzentrum in Westerland zu stellen, zumal die Gemeinde Sylt-Ost an das BBZ bereits über 50.000 € Zuschuss zahlt.
Die HHSt 59100 (Altenbetreuung) ist auf 6.000 € zu setzen auf Grund des steigenden Alters der Senioren und die Teilnehmerzahl stetig steigt. Bei der HHSt 67200 (Leistungsbeteiligung) wird die Summe in das Ermessen der Kämmerei gestellt. Im übrigen spricht sich der Sozialausschuss für eine Übernahme der Summen aus dem Haushalt 2007 aus.
8. Beratung und Beschlussfassung über Vergabekriterien für das Wohnungsbauvorhaben in Keitum
Den Ausschussmitgliedern liegt ein Entwurf für Vergabekriterien vor. Er wird ergänzt und soll erst einmal als vorläufige Grundlage dienen. Weitere Anre- gungen werden gern entgegen genommen. Bgm. Schmatloch weist vorab darauf hin, dass das alleinige Vorschlagsrecht bei der Gemeinde liegt, die Vergabe soll durch Frau Ebert erfolgen. Es sind 26 Wohnungen mit einer Größe von 90 – 100 m² geplant. Frau Ebert wird an der Planung mitarbeiten. Es wird kein Wohnberechtigungsschein erforderlich sein, die Kaltmiete ist auf 8,50 € festgelegt. Eine Mieterhöhung ist nur bei einem neuen Index möglich. In Anbetracht der vorliegenden Größen der Wohnungen (bis 110 m²) soll in einem Gespräch mit Frau Ebert überprüft werden, ob es nicht möglich ist, Wohnungen mit einer Größe von 70 – 100 m² zu erstellen.
Der Vorsitzende schließt mit Dank um 20:45 Uhr die Sitzung.