Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 20.04.2007

Schul-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Vorsitzende Frau Dr. Wilhelms-Kind eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Mitglieder des Schul-, Jugend-, Kultur- und Sportausschusses, die Rektorinnen der Grundschulen und die Gäste. Sie eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Anfragen und Mitteilungen

Bürgermeister Schmatloch erklärt, dass ein neuer Schulbus bestellt sei und Anfang August mit der Lieferung zu rechnen ist.

Er teilt mit, dass aufgrund einer Eilentscheidung, dass VOF Verfahren EU-weit ausgeschrieben wird. Anfang nächster Woche erfolgt die Veröffentlichung. Bis August muss die Beantragung der Fördermittel erfolgt sein, damit der vorgegebene Zeitplan eingehalten wird.

Er berichtet, dass in der Schülerbeförderung zunächst kein Satzungsbeschluss für die Eigenbeteilung der Eltern getroffen wurde. Bis Ende Juni ist mit einer Umsetzung einer Eigenbeteiligung nicht zu rechnen. Ende Juni ist die nächste Sitzung des Kreistages vorgesehen.


4. Vortrag mit anschließender Aussprache von Henning Braband, Mitarbeiter der Agentur für Ganztagsschule am IQSH

Die Vorsitzende dankt Herrn Braband für sein Kommen und erteilt ihm das Wort. Herr Braband stellt sich vor und dankt für die Einladung. Er erklärt seine Funktion in der Serviceagentur. Er teilt mit, wie viele Ganztagsschulen bereits in SH vertreten sind und informiert über die Rechtsgrundlagen. Eine Ganztagsschule verbindet Unterricht und weitere schulische Angebote zu einer pädagogischen Einheit. Das Angebot orientiert sich an dem jeweiligen Bedarf der Kinder und Eltern. Eine Grundlage sind Kooperationen als Eckpfeiler des Konzepts. Eine offene Ganztagsschule muss an mindestens 3 Wochentagen mit mindestens 7 Zeitstunden Schulzeit erfolgen. Die Teilnahme erfolgt freiwillig, jedoch nach Anmeldung für 1 Jahr verbindlich. Ein Mittagsangebot muss vorgehalten werden und die offene Ganztagsschule ist auf Dauer angelegt. Der Auslastungsgrad sollte sich auf ca. 30 bis 50 Prozent belaufen. Er weist auf Rahmenvereinbarungen zur Kooperation im Rahmen offener Ganztagsschulen hin. Diese Rahmenvereinbarungen sind von erheblicher Bedeutung, Vereinbarungen per Handschlag empfiehlt er nicht. Herr Braband zeigt Beispiele für Unterrichtsergänzende Angebote auf und benennt mögliche Kooperationspartner. Herr Braband erläutert, wie die laufenden Kosten gedeckt werden. Die Finanzierung erfolgt über Elternbeiträge, Beiträge des Schulträgers, Zuschüsse des Landes, Engagement von außerschulischen Partnern und über Ehrenämter. Als Richtwert kann 1 Cent pro Minute angenommen werden.  Herr Bürgermeister Möller aus Büchen hat eine offene Ganztagsschule eingerichtet und steht gern für offene Fragen zur Verfügung. Er trägt die Fördermöglichkeiten des Landes für die Betriebs- und Personalkosten vor. Ein wichtiges Kriterium ist der Versicherungsschutz. Der Betrieb als Ganztagsschule ist der Unfallkasse Schleswig-Holstein durch den Schulträger anzuzeigen. Auch die Beschäftigten im Rahmen der Ganztagsschule sind über den Träger der Unfallkasse S-H anzuzeigen. Zuständiger Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für diese Beschäftigten ist die Berufsgenossenschaft in Hamburg. Herr Braband legt die Voraussetzungen und den Verfahrensablauf zur Genehmigung von Schulen als offene Ganztagsschule dar. Er zeigt Kriterien der Arbeit an einer offenen Ganztagsschule wie z.B. Kommunikation, Kooperation, Konzept, Kompetenz und Qualität, Kontrakt und Koordination sowie Kontrolle auf. Den Besuchern wird die Möglichkeit offeriert Fragen zu stellen, die von Herrn Braband beantwortet werden. Herr Braband zeigt an einem Beispiel einer offenen Ganztagsschule in Bickbargen, wie offene Ganztagsschule sich darstellt. Die Pflege der gegenseitigen Information und das Backoffice sowie regelmäßige Schullehrerkonferenzen sind für einen guten Ablauf von wichtiger Bedeutung. Verträge mit den Eltern sollten für die Teilnahme an der offenen Ganztagsschule getroffen werden. Beitragseinzüge per Bankabruf werden empfohlen. Eine qualifizierte Hausaufgabenhilfe ist für Eltern ein erheblicher Bestandteil einer offenen Ganztagsschule. Bestimmte Teilbereiche einer Ganztagsschule können für Eltern als verbindlich erklärt werden. Während des Vortrags wird den Anwesenden die Möglichkeit gegeben Fragen zu stellen, die entsprechend beantwortet werden.


5. Vorstellung der Konzeption offene Ganztagsschule Sylt-Ost in Tinnum

Bürgermeister Schmatloch erklärt, dass ein Konzept durch Herrn Wahrenburg bereits in der letzten Sitzung vorgestellt wurde. Feinheiten können jederzeit noch verändert werden. Hierfür wird gesondert ein Elternabend stattfinden. Herr Wahrenburg stellt  das Konzept den An­we­senden vor. Der Elternbeitrag wird sich auf ca. 70 EURO pro Monat belaufen zzgl. der Kosten von ca. 2,50 € pro Tag für das Mittagessen. Er erklärt, dass es sich in dem geplanten Konzept um wiederkehrende Angebotsreihen handelt. Es wird verschiedene Angebote geben, die parallel laufen werden. Die geplanten Öffnungszeiten sind montags bis Donnerstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr und am Freitag bis 14.00 Uhr auch in den Ferienzeiten ist die Betreuung sichergestellt. Herr Braband wird verabschiedet und ihm wird für die Präsentation gedankt. Bürgermeister Schmatloch ergänzt, dass im Schulverband Sylt Beratungsbedarf aufgrund der Abschaffung des dreigliedrigen Schulsystems und der Diskussion um Regional oder Gemeinschaftsschule besteht. Er erkundigt sich bei Herrn Braband, ob er in diesem Zusammenhang auch zur Verfügung stehen würde. Herr Braband signalisiert seine Bereitschaft. In diesem Zusammenhang bittet die Vorsitzende auf Wunsch des Bürgermeisters Frau Warnecke einen Zwischenbericht zum Sachstand der Planungen für den Ausbau von Tinnum zur offenen Ganztagsschule abzugeben. Frau Warnecke gibt einen kurzen Überblick über das vorgesehene Raumprogramm. Sie legt kurz dar, dass das VOF  Verfahren eines Gesamtplaners, um noch im vorgegebenen Zeitplan zu liegen, angeschoben wurde. Eine Auftragsverpflichtung erfolgt dadurch jedoch nicht. Die Fertigstellung der Bauphase ist für das Jahr 2009 geplant.


6. Beratung und Beschlussfassung über die Zukunft der Grundschulen in Sylt-Ost

a) GS Morsum b) GS Keitum c) GS Tinnum

Die Vorsitzende empfindet den heutigen Tag als sehr traurig, da durch die Auswirkungen des Schulgesetzes über die Zukunft der Sylt-Oster Grundschulen beraten werden muss.
a) Bürgermeister Schmatloch erklärt, dass die Grundschule Morsum die Verlässlichkeit an ihrer Schule herstellen kann. Er teilt mit, dass bei einer Veranstaltung in Husum mitgeteilt wurde, dass Außenstellen möglich sind, jedoch die Verlässlichkeit an einer Schule muss sichergestellt werden. Die kleinteilige Schulträgerschaft soll koordiniert werden. Bis zum Jahre 2009 kann das freiwillig erfolgen. Danach behält sich das Land Entscheidungen hinsichtlich der Schulträgerschaft vor. Er sieht eine Möglichkeit darin, die Schulträgerschaft auf das Amt zu übertragen. Frau Dr. Gottschalk teilt mit, dass die Grundschule Morsum bereits seit 1990 eine ganze Halbtagsschule von 08.00 bis 13.00 Uhr vorhält, die bundesweit bekannt ist. Die eingeführte Verlässlichkeit ab dem kommenden Schuljahr erfüllt Morsum schon lange. Nach kurzer Diskussion beschließt der Ausschuss als Empfehlung für die Gemeindevertretung einstimmig, die Grundschule Morsum in der bestehenden Form zu führen. Sollte das nicht mehr möglich sein, soll die Grundschule Morsum solange Morsum die Verlässlichkeit herstellen kann als Außenstelle von Tinnum geführt werden.

b)  Hierzu erteilt die Vorsitzende Herrn  OBV Kennel das Wort, da der Ortsbeirat für den Erhalt der Keitumer GS war. Sie erklärt, dass ursprünglich angedacht war die Ausschusssitzung gemeinsam mit den Ortsbeiräten Tinnum und Keitum und auf Wunsch des OBV von Archsum auch der Ortsbeirat Archsum. Frau Dr. Wilhelms-Kind bittet Herrn Kennel um Ausführung. Herr Kennel erklärt, dass er nicht nachvollziehen kann, warum in Morsum eine Außenstellenlösung möglich ist und in Keitum nicht. Hierzu wird ergänzt, dass Morsum die Verlässlichkeit aus eigener Kraft herstellen kann. Nach kurzer Diskussion bittet die Vorsitzende um Abstimmung, dass die Grundschule Keitum auch nicht als Außenstelle fortgeführt werden kann. Herr Klein sieht keine Veranlassung darüber abzustimmen und wird auch nicht abstimmen. Seiner Auffassung nach ist die GS Keitum schon seit längerem geschlossen und er mutmaßt, dass das von der Verwaltung gesteuert worden ist. Wenn keine Kinder da sind, macht es keinen Sinn die Schule zu erhalten. (Anmerkung der Protokollführerin: In den §§ 57, 58 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 59 SchulG sind die Vorgaben für die Auflösung einer Schule geregelt.  Dazu ist „eine Entscheidung des Schulträgers“ erforderlich). Bürgermeister Schmatloch stellt abschließend aus der Diskussion heraus fest, dass die Schule in  Keitum auch nicht als Außenstelle fortgeführt werden kann, da die Verlässlichkeit an der Keitumer GS nicht hergestellt werden kann. Ein Beschluss wird in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung erfolgen.

c) Bürgermeister Schmatloch verweist auf den bestehenden Beschluss die GS Tinnum zukunftsfähig zur offenen Ganztagsschule zu erweitern. Nach kurzer Diskussion beschließt der Ausschuss einstimmig mit 6 Stimmen die GS Tinnum als offene Ganztagsschule zu erweitern.



Gegen 21.05 Uhr schließt die Vorsitzende die Sitzung mit Dank den Anwesenden.