Tagesordnung
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Vors. eröffnet die 17. Sitzung des Ausschusses, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Frau Dr. Wilhelms-Kind entschuldigt sich für die Kurzfristigkeit der Sitzung, die damit begründet wird, dass der Vors. des Finanzausschusses, Herr Uekermann, bis zum 30.10.2007 die Anmeldungen für den Haushalt 2008 benötigt.
2. Einwohnerfragestunde
Da keine Zuhörer anwesend sind, entfällt dieser TOP.
3. Anfragen und Mitteilungen
Dieser TOP entfällt, da weder Anfragen noch Mitteilungen vorliegen.
4. Sachstandsbericht zu einem insularen Grundschulverband Berichterstatter: OAR Joachim Rück ggf. Beratung und Beschlussfassung hierüber
Herr OAR Rück leitet in das Thema ein mit dem Hinweis, dass der TOP „Sachstandsbericht“ irreführend sein kann, wenn hinter diesem Wort vermutet wird, dass bereits im Hintergrund Aktionen in Richtung Bildung eines solchen Verbandes gelaufen sind. Dies ist nicht richtig. Richtig ist lediglich, dass im Vorfeld zur Neuorganisation der Schullandschaft auf Sylt Anfang des Jahres 2007 auch das Modell eines Gesamtinsularen Schulverbandes für die Grundschulen (GS) angesprochen worden ist. Dieser Gedanke ist dann aber nicht weiter verfolgt worden, nachdem die GS List und Norddörfer fusioniert haben und auch im Bereich der Gemeinde Sylt-Ost die vom Schulgesetz geforderte Schülerzahl erreicht wurde (Schließung der Schule Keitum). Frau Bgm. Reiber hat, um die Frage des Insularen Schulverbandes abzuschließen, nachgefragt, wie der Beratungsstand in Sylt-Ost sei und ob Sylt-Ost bereit sei, von dem Widerstand gegen einen solchen Abstand zu nehmen, wenn durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zumindest der Standort in Tinnum auf Dauer gesichert werden würde. Herr OAR Rück stellt sodann die Grundlagen für einen möglichen Zusammenschluss dar. Die Rechtsgrundlage für eine insulare Verbindung wäre das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit. Danach wäre die Besetzung der künftigen Schulverbandsversammlung nicht zwingend vorgegeben, sondern würde durch die Hauptsatzung des Schulverbandes geregelt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass auf jeden Fall der Bereich der Stadt Westerland mit einer Stimmenmajorität versehen werden würde, wobei dann davon auszugehen ist, dass die Entwicklung der Schullandschaft auf Sylt stets von Westerland bestimmt werden würde. Ähnliches gilt für die Frage der Kosten. Das Schulgesetz sieht lediglich vor, dass die Kosten gerecht zu verteilen sind. Hier würde die Verbandsversammlung den Kostenverteilungsmaßstab durch Hauptsatzung festlegen. In Frage kommen könnten z. B. Einwohnerzahlen, Finanzkraft oder auch Schülerzahlen. Bei einem Zusammenschluss ist zwingend davon auszugehen, dass die beitretenden Mitglieder einen Investitionszuschuss zu den bereits vorhandenen Einrichtungen zahlen müssen. Die vorhandenen Standorte und Gebäude können aber durchaus im Eigentum der jeweiligen Gemeinde verbleiben. Es ist nicht zwingend vorgesehen, dass das Grund- und Gebäudevermögen in den Schulverband übergeht. Der Verbandsvorsteher Norddörfer hat bereits bekundet, dass gegen einen Schulverband Sylt für die Grundschulen zwar inhaltlich grundsätzlich keine Bedenken bestehen, er sieht jedoch für die nächste Zukunft keinen Handlungsbedarf für den Schulverband Norddörfer, weil dieser über die ausreichenden Schülerzahlen verfügt. Ähnliches gilt für den Bereich der Gemeinde Sylt-Ost, lediglich der Schulverband Hörnum/Rantum muss sich einer anderen Schule anschließen, weil dort auf Dauer die erforderliche Mindestschülerzahl nicht erreicht werden wird. Dem Vernehmen nach tendiert der Schulverband zu einem Anschluss an die Stadt Westerland, dort an die Nicolaischule. Bgm. Schmatloch bringt den Gedanken eines Schulverbandes im Amtsverbund zur Sprache. Ein aktueller Handlungsbedarf sei zwar nicht gegeben, er sieht aber taktische Vorteile für den Fall, dass künftig Neuerungen auf die Schulträger zukommen, die wiederum zu einem Handlungsbedarf führen. In einem solchen Fall hätte man bei einem Zusammenschluss als Amtsschulträger eine stärkere Verhandlungsposition gegenüber der Stadt Westerland. Auf jeden Fall regt er an, dass gegenüber dem Schulverband Hörnum/Rantum bekundet werden soll, dass man grundsätzlich zu einer Zusammenarbeit bereit sei. Ob dieses Angebot angenommen wird oder nicht, obliegt dann dem Schulverband selbst. Nach einer regen Diskussion beschließt der Ausschuss folgende Eckpunkte: 1. Die Grundschulträgerschaft Sylt-Ost als Gemeinde soll erhalten bleiben. Abstimmung: einstimmig
2. Der Schulträger Sylt-Ost bleibt offen für andere Kommunen. Der Bürgermeister wird gebeten, im Rahmen einer Bürgermeisterdienstversammlung dieses Thema anzusprechen und die Stimmungslage zu ergründen. Abstimmung: Bei einer Gegenstimme so beschlossen
5. Haushaltsanmeldungen 2007
Dem Ausschuss liegen die Haushaltsansätze des Haushaltes 2007 vor. Es besteht Einigkeit darüber, die Haushaltsansätze der Grundschule (GS) Keitum denjenigen der GS Tinnum zu übertragen. Der Haushaltsansatz Geschäftsausgaben der GS Morsum (2110.65001) ist um 1.000 € auf 2.400 € zu erhöhen, so dass der Deckungskreis sich auf 11.000 € beläuft. Der neue Haushaltsansatz Geschäftsausgaben der GS Tinnum ist nach der Übertragung derjenigen der GS Keitum um 1.700 € zu erhöhen, so dass der Ansatz der HHSt 2110.65003 nunmehr 4.500 € für 2008 beträgt, der Deckungskreis insgesamt also 25.000 €. Mit aufgenommen werden muss für den Haushalt 2008: - Containermiete für die GS Tinnum ist neu einzustellen - Zusätzliche Container an der GS Keitum - Umzugskosten der GS Tinnum zur GS Keitum während der Umbauphase - Anpassen (heraussetzen) der Betriebskosten für den neuen Schulbus - Kosten für die Einstellung einer Sekretärin an der GS Tinnum als ½-Tagskraft Die Abstimmung erfolgt einstimmig, Herr Bernt Callsen hat an der Abstimmung gem. § 22 GO nicht teilgenommen.
Aufgrund der aufgetretenen Verstopfungen im Jungen-WC an der GS Morsum wird Herr Böhm gebeten, die Kosten für eine Erneuerung der Abwasserentsorgung in den Toiletten an der GS Morsum zu ermitteln, die Kosten sind im Vermögenshaushalt einzustellen. Einstimmig so beschlossen; Herr Bernt Callsen hat an der Abstimmung gem. § 22 GO nicht teilgenommen. Im Vermögenshaushalt ist die HHSt 93502 (Erwerb von beweglichen Sachen im OT Keitum zu streichen, die HHSt 93503 bei der GS Tinnum ist auf 2.500 € zu reduzieren.
6. Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschussantrag zur 1. Ehrenamt Messe auf Sylt
Der Antrag des Inseljugendrings zum Konzept „1. Ehrenamt Messe auf Sylt“ liegt den Ausschussmitgliedern vor. Der Inseljugendring benötigt für die Realisierung finanzielle Unterstützung der Sylter Gemeinden. Nach kurzer Aussprache besteht Einigkeit darüber, einmalig einen Zuschuss von 1.000 € zu zahlen und empfiehlt dem Finanzausschuss, diesen Betrag zur Verfügung zu stellen. Weiter besteht Einigkeit darüber, den Abiturienten für 2008 den Keitumer Friesensaal anzubieten und einmalig die Saalmiete zu übernehmen. Bgm. Schmatloch nimmt dies als positives Stimmungsbild mit.
Die Vorsitzende schließt mit Dank um 18:30 Uhr die Sitzung.
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