Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 25.09.2007

Ortsbeirat Tinnum

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden OBR-Mitglieder, den stellv. Bgm. Chr. Schmatloch, Frau Bergmann von der „SR“, Herrn GV M. Müller, Herrn Claas Bigos von der Bauverwaltung, VA Peter Carstensen als Protokollführer sowie die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung ist  form- und fristgerecht erfolgt. Einwände werden nicht erhoben.


2. Einwohnerfragestunde

Da keine Fragen gestellt werden, entfällt dieser TOP.


3. Mitteilungen und Anfragen

Der Vors. teilt folgendes mit:
Die Baumaßnahmen Dirksstraße / Kampende haben im östlichen Bereich begonnen. Der Baubegleitende Ausschuss kommt nächste Woche (04.10.2007) zusammen, um die weiteren Schritte des Ausbaues zu besprechen (Teilabschnitte).

In Sachen Radwegenetz (hier: Ringweg) ermittelt die Bauabteilung derzeit die Kosten und Bezuschussung. Die Maßnahme selbst soll i. R. des Ausbaues der Dirksstraße umgesetzt werden.

In diesem Zusammenhang weist Bgm. Schmatloch darauf hin, dass die finanzielle Haushaltssituation sich besser als erwartet darstellt, so dass es ggf. möglich sein wird, in den jeweiligen Ortsteilen – je nach Priorität – zusätzlich eine Straße oder einen Weg zu sanieren. Dazu wird es dann zu jeder Straße eine Anliegerbeteiligung geben. Danach wird die Entscheidung zum Ausbau durch die Fachgremien beraten und der GV zur Beratung und Beschlussfassung übermittelt.

Weiter ist geplant, die Straße „Zur Eiche“ auszubauen. Hierzu wird zu gegebener Zeit eine Bürgerversammlung einberufen.

Bgm. Schmatloch teilt mit, dass der Schulausschuss gemeinsam mit dem Baubegleitenden Ausschuss für die Offene Ganztagsschule GS Tinnum der Gemeindevertretung mehrheitlich empfohlen, den reinen Schulkörper in zweigeschossiger Bauweise zu errichten. Die Vorstellung des Konzeptes erfolgt auf der öffentlichen GV-Sitzung am 04.10.2007. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 3,7 Mio Euro; über die Bushaltestelle ist noch nicht beschlossen worden. Mit der zweigeschossigen Bauweise soll vermieden werden, dass sich Baukörper auf den vorhandenen Sportplatz ausdehnen. Die Länge des zweigeschossigen Gebäudes beträgt ca. 50 m, die Firsthöhe liegt knapp unter derjenigen der vorhandenen Turnhalle.

Der Platz für das künftige Buswartehäuschen an der K 117 bei Jonny Andersen ist zwischenzeitlich gepflastert worden.

Der Schulname für die GS Tinnum – jetzt „Boy Lornsen Schule Grundschule Tinnum“ jetzt offiziell vom Schulamt genehmigt  worden ist.

Auf Anfrage von Herrn Bussius, was mit den Kindern während der Umbauphase an der GS Tinnum geschieht, teilt Bgm. Schmatloch mit, dass angedacht ist, alle Schüler in der ehemaligen GS Keitum und drei Containern unterzubringen. Die Umsiedlung soll nach Möglichkeit noch in den Weihnachtsferien passieren. Die Lehrerschaft der GS Tinnum hat sich sehr lobenswert über die Unterbringung der Kinder in Containern geäußert, die Schüler fühlen sich laut eigener Aussage dort sehr wohl.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass das Netz am Sportplatz (Bolzplatz) wieder defekt sein soll. Bgm. Schmatloch teilt dazu mit, dass nach seinem Kenntnisstand bereits ein neues Netz über die Bauabteilung bestellt ist. (Anm. Protokollführer: Lt. Aussage von Herrn Böhm ist heute per Fax  bei der Lieferfirma das durchgescheuerte Ballfangnetz gerügt und die Firma aufgefordert worden, das Netz im Rahmen der Gewährleistung  zu ersetzen).

Auf Anfrage von Uwe Dau nach dem Stand des Baues eines Kreisels an der Brück auf die K 118 teilt Bgm. Schmatloch mit, dass im Kreis NF in der vergangenen Woche ein Gespräch stattgefunden hat, in dem u. a. mitgeteilt wurde, dass die Gemeinde die Kosten für diesen Kreisel dann allein tragen muss (ca. 320.000 €). Diese Kreuzung ist bekanntlich sehr unfallträchtig. Jetzt soll erst einmal das Ergebnis einer möglichen Umstellung der Ampelschaltung abgewartet werden.

Herr Dau regt an, mehr Veranstaltungen für Gäste in den Ort Tinnum zu holen. Für die Kurtaxe, die sie zahlen müssen, wird kaum oder fast gar nichts geboten.

Auf Anfragen von Frau Strauch zu
a) dem Preis der Erneuerung und des Ausbaues der Dirksstra0e / Kamp –ende für die einzelnen Anlieger (Ausbaubeiträge)
b) den Instandsetzungsarbeiten im Silwai nach dem Gasunfall
c) dem Halteverbot in der Dirksstraße
d) Straßenschäden im Borrigwai – Bahn / alte Ausfahrt Gehlsen (verursacht u. a. durch Fa. Netzer)
teilt Bgm. Schmatloch wie folgt mit:
Zu a): Eine konkrete Berechnung liegt noch nicht vor; Herr Vahl befindet    sich z. Zt. auf einem Lehrgang.
Zu b): Am 26.09.2007 findet ein Gespräch bei der EVS statt; dort wird auch dieses Thema angesprochen.´
Zu c): Hier sind Politessen zuständig. Der Bgm. bittet noch einmal darum, dass der Verwaltung Schwerepunkte aufgegeben werden, damit der ruhende Verkehr entsprechend überwacht werden kann.
Zu d): Die Verwaltung wird die angemeldeten Schäden begutachten und versuchen, die festgestellten Schäden geltend zu machen. Auf Grund des Alters der Straße teilt der Bgm. mit, dass dies schwer sein wird.

Weiter teilt Frau Strauch mit, dass in der „Sylter Rundschau“ vom 15.09.2007 ein Artikel der Stadt Niebüll unter der Überschrift „Unterstützung der Sylter Kommunen“ erschienen ist. Darin heißt es, dass die Niebüller Stadtvertretung eine Resolution verabschiedet hat, in der sie die Forderung der Gemeinden auf Sylt anschließt (zweigleisiger Ausbau, Verkürzung der Reisezeit, Einsatz umweltfreundlicher Lokomotiven). In diesem Zusammenhang teilt Bgm. Schmatloch mit, dass in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt am 22.08.2007 von der NOB deutlich erklärt worden ist, wodurch Verspätungen zustande kommen (teilweise marode Gleiskörper). Im nächsten Termin in der Landesregierung wird dieses Thema angesprochen.

Herr Stephan Froeschel weist darauf hin, dass in der Straße Liiger Hörn viele Radfahrer gegen die Einbahnstraßenregelung verstoßen, so dass es dort bei Begegnungen mit PKW teilweise zu brenzliger Situationen kommt. Es wird angeregt, bei der nächsten Verkehrsschau darauf aufmerksam zu machen und ggf. ein Hinweisschild „Radfahrer bitte absteigen“ dort aufzustellen.


4. Beratung und Beschlussfassung über Gewichtsbeschränkung im Peter-Andresen-Wai

Der Vors. berichtet von einem Schreiben eines Anliegers im Peter Andresen-Wai. Er beklagt, dass in einem großen Maße Schwerverkehr über 7,5 t diese Straße nutzen und empfiehlt eine Gewichtsbeschränkung auf 2.5 t. Bgm. Schmatloch regt an, ein Verkehrsgutachten – analog zu Keitum – erstellen zu lassen. Im Amtsausschuss sollte der Antrag gestellt werden, die Verkehrsführung – gemeinsam mit der Stadt Westerland – untersuchen zu lassen. Über den Antrag auf Gewichtsbeschränkung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
1 Ja-Stimme
5 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
Sodann wird einstimmig eine Anmeldung bei der nächsten Verkehrsschau empfohlen.


5. Beratung und Beschlussfassung über Änderung der Festsetzungen für Grundstückszufahrten im Gewerbegebiet „Inselflugplatz Sylt“ (Bebauungsplan Nr. 83.3)

Die Vorlage der Verwaltung vom 28.08.2007 (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt den OB-Mitgliedern vor. Herr Claas Bigos erläutert kurz den Sachverhalt; danach hat die Fa. Autopflege Akgün im Rahmen der derzeitigen Planänderung eine Überarbeitung der Regelungen hinsichtlich der Grundstückszufahrten beantragt. Bislang ist eine Zufahrt bis 8,00 m Breite zulässig, ausnahmsweise zwei Zufahrten, wenn diese als Ein- und Ausfahrt ausgestaltet sind (Einbahnverkehr) und die Grundstücksfront mindestens 40 m breit ist und betriebliche Gründe vorliegen. Bei der Fa. Akgün wird ein Kriterium nicht erfüllt, das der 40 m langen Grundstücksfront, weshalb die errichtete Autowaschanlage nicht (optimal) betrieben werden kann. Nach eingehender Aussprache empfiehlt  der Ortsbeirat dem Bauausschuss, die bisherige Regelung „ALT“ beizubehalten.
Abstimmungsergebnis:
6  Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
2  Enthaltungen


6. Beratung und Beschlussfassung über Änderung der Festsetzungen für Werbeanlagen im Gewerbegebiet „Inselflugplatz Sylt“ (Bebauungsplan Nr. 83.3)

Die Vorlage der Verwaltung vom 30.08.2007 (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt den OB-Mitgliedern vor. Nach kurzer Erläuterung durch Herrn Bigos empfiehlt der Ortsbeirat dem Bauausschuss wie folgt:
1. Zur Sichtwerbung (Außenwerbung) gehören alle ortsfesten und transportablen Werbeanlagen, die der Ankündigung oder Anpreisung auf Gewerbe, Beruf oder Veranstaltung dienen und vom  öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Insbesondere zählen zu den Werbeanlagen Schilder, Aufsteller, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbung, Schaukästen, Warenautomaten, Unterhaltungsautomaten, Transparente und die für Zettel- und Bogenanschläge oder Lichtwerbung genutzten Säulen, Tafeln und Flächen.

2. Werbeanlagen als Firmen- bzw. Hinweisschilder oder Zeichen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig; abweichend hiervon sind freistehende Werbeanlagen als Gemeinschaftsanlagen an derer Stelle als der Stätte der Leistung zulässig, wenn der Zweck der Werbung z. B. wegen der Lage des Grundstückes nicht erreicht werden kann.

3. Die Fläche von Werbeanlagen in den Gewerbegebieten GE 1 bis GE 5 und im Sondergebiet SO 1 „Lagerfläche“ darf in der Summe je Gebäudeseite einen max. Anteil von 2 % der Fassadenfläche dieser Gebäudeseite nicht überschreiten, jedoch nur bis zu einer max. Fläche von 20 m². (Fassadenfläche ist die Wandfläche zwischen Geländeoberfläche und Traufe  bzw. zwischen  Geländeoberfläche und Ortgang bei Giebelwänden).

4. Werbeflächen sind in den Gewerbegebieten GE 1 bis GE 5 und im Sondergebiet SO 1 „Lagerfläche“ max. an zwei (2) Gebäudeseiten zulässig.

5. Werbeanlagen sind nur an Gebäuden zulässig und dürfen die Traufhöhe nicht überschreiten. Innerhalb der Giebeldreiecke sind Werbeanlagen auch oberhalb der Traufhöhe zulässig. An Gebäudeteilen, die der Unterbringung technischer Anlagen dienen oder an baulichen Nebenanlagen sind Werbeanlagen unzulässig.

6. Freistehende Werbeanlagen sind mit einer maximalen Höhe von 4,50 m bei einer maximalen Werbefläche von 6,50 m je Seite und einer maximalen Grundfläche von 0,50 m zulässig.  Ihre höchstzulässige Anzahl darf eine (1) freistehende Werbeanlage je 20,o m Länge des Grenzverlaufes zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Grundstücksfläche, jedoch maximal drei (3) freistehende Werbeanlagen je Baugrundstück, nicht überschreiten. Unzulässig sind jedoch
a) Schriftzeichen über 0,45 m Höhe,
b) Selbstleuchtende Werbeanlagen sowie Werbeanlagen mit wechseln dem und bewegtem Licht,
c) Lichtwerbung in grellen Farben und mit Farbenvielfalt sowie
d) Werbeanlagen an Bäumen und Zäunen.

7. Werbeanlagen mit wechselndem, weit strahlendem, reflektierendem oder bewegtem Licht sowie Lichtwerbung in grellen Farben und mit Farbenvielfalt sind nicht zulässig.

8. Fremdwerbung ist abgesehen von Punkt 2 unzulässig.

9. Es darf nur auf die eigene Leistung hingewiesen werden.

Wegweiser sind keine Werbeanlagen im Sinne dieser Vorschrift und werden somit nicht erfasst. Die Anzahl der Fahnenmasten wird noch einmal im BauA behandelt.
Abstimmungsergebnis:
6  Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
2  Enthaltungen


7. Beratung und Beschlussfassung über Änderung der Festsetzungen für Werbeanlagen (Aufstellen von Werbepylonen) im Gewerbegebiet „Inselflugplatz Sylt“ (Bebauungsplan Nr. 83.3)

Die Vorlage der Verwaltung vom 18.07.2007 (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt den OB-Mitgliedern vor. Sie wird noch einmal kurz von Herrn Bigos erläutert. Die derzeitig maximale zulässige Fläche von Werbungsanlagen von max. 20 m² steht in keinem Verhältnis zu den Fassadenflächen des Baumarktes (C.G. Christiansen). Weiter wird darum gebeten, einen selbstleuchtenden Werbepylon mit einer Größe von 2,00 x 5,00 m rechtlich zuzulassen. Die Stellungnahme der Fa. C. G. Christiansen ist inhaltlich nachvollziehbar, die dort vorgetragenen Änderungsvorschläge für das höchstzulässige Maß an Werbeanlagen weichen nicht von dem üblichen Maß für derartige Gebiete in anderen Gemeinden ab. Zu berücksichtigen ist auch, dass es sich bei dem Baumarkt um einen Betrieb handelt, der Waren im Gebiet direkt an den Endverbraucher verkauft und daher auf ‚Werbeanlagen im angemessenen Umfang angewiesen ist. Nach eingehender Erörterung empfiehlt der OB dem BauA einstimmig:
1) Werbeanlagen in den Sondergebieten SO „Bau- und Gartenmarkt / Baustoffhandel“ dürfen nicht größer als 10 % der jeweiligen Wandfläche sein, max. 90 m². Es darf auf allen Fassadenseiten geworben werden.

2) Es ist in den Sondergebieten SO „Bau- und Gartenmarkt / Baustoffhandel“ ein (1) Werbepylon mit Beleuchtung mit einer Fläche von max. 5,00 m Höhe und einer Fläche von 10,00 m²  pro Seite zulässig. Die Grundfläche darf 2,5 m² nicht überschreiten.


8. Beratung und Beschlussfassung über Änderung der Festsetzungen für das Sondergebiet SO 2 im Gewerbegebiet „Inselflugplatz Sylt“ (Bebauungsplan Nr. 83.3)

Die Vorlage der Verwaltung vom 28.08.2007 (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt den OBR-Mitgliedern vor. Sie wird noch einmal kurz von Herrn Bigos erläutert. Die Fa. Baustoff Karstensen und Ipsen sollen aus der Ortslage Keitum ins Gewerbegebiet „Inselflugplatz Sylt“ ausgesiedelt werden, um einen langen bestehenden städtebaulichen Missstand in Keitum beheben zu können. Für die Firma Karstensen ist eine Sondergebietsfläche (Sondergebiet SO 2) im Bebauungsplanentwurf Nr. 83.3. mit einer Größe vom 15.398 m² vorgesehen. Die Firma Karstensen ist nicht zwingend auf die Fläche angewiesen. Der Bauhandwerksbetrieb Ipsen wäre – um ausgelagert zu werden- auf eine eigene Fläche von etwa 1.600 – 2.000 m² im Gewerbegebiet angewiesen. Diese kann nicht ohne weiteres zur Verfügung gestellt werden, da Flächen dieser Größe inzwischen vergeben sind oder hier Optionen bestehen. Denkbar wäre, einen kleinen Teil aus dem Sondergebiet SO 2 auszuschneiden und als Gewerbefläche GE für die Firma Ipsen zur Verfügung zu stellen. Sinnvoll wäre hierbei ggf. eine Verpflichtungserklärung, nach der sich die Fa. Ipsen verpflichtet, die neu gebildete GE-Fläche auch zu erwerben und im Gegenzug den Standort von Keitum nach Tinnum zu verlagern, damit der Bebauungsplan an der genannten Stelle nicht vergebens geändert wird. Nach eingehender Erörterung besteht Einigkeit darüber, dem BauA die Entscheidung zu überlassen, wobei die Aussage getroffen wird, dass eine GRZ von 0,6 nicht überschritten wird. Einstimmig so beschlossen.


9. Beratung und Beschlussfassung über die Ausgestaltung des Ortes Tinnum  mit Weihnachtsbeleuchtung

Nach kurzer Beratung besteht Einigkeit darüber, 60 Weihnachtssterne – analog dem vorliegenden Modell, wie in Rantum verwendet und auch im OB Morsum – Nr. MB 26 (Kosten ca. 230 €) anzuschaffen.



Der Vorsitzende schließt sodann um 21:45 Uhr mit Dank die Sitzung.