Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vors. eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Mitglieder des Ortsbeirates sowie die erschienenen Bürgerinnen und Bürger und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er bittet sodann auf Anregung der Schulleiterin der GS Tinnum um eine Erweiterung der Tagesordnung um folgenden Tagesordnungspunkt:
2. Beratung und Beschlussfassung über die Namensgebung der Grundschule Tinnum.
Die Erweiterung der Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.
3. Einwohnerfragestunde
Bernd Christensen, Keitum, fragt nach der Bushaltestelle in Munkmarsch, die durch einen Balken nur schwer begehbar ist. Der Bgm. erklärt hierzu, dass das möglicherweise mit der Verlegung der Bushaltestelle in Zusammenhang steht und sichert zu, sich um die Angelegenheit zu kümmern.
Eine Bürgerin beschwert sich über den Fluglärm und fragt nach den zulässigen An- und Abflugszeiten. Bgm. Schmatloch berichtet hierzu, dass grundsätzlich nur bis 22 Uhr geflogen werden darf, es sei denn, es ergeben sich zwingende Ausnahmen durch Anschlussflüge, die sich verzögert haben. Ab 20 Uhr sollen grundsätzlich keine Privatflugzeuge mehr fliegen. Er bittet die Bürgerinnen und Bürger um konkrete Angaben von Datum und Uhrzeiten, damit eine konkrete Nachfrage beim Tower erfolgen kann. Den Beschwerden werde dann konsequent nachgegangen werden.
Frau Regine Skoluda bittet um bessere Informationen über den Fortgang und die Terminierung der Straßenbauabschnitte. Der Bgm. gibt hierzu Informationen über die anstehenden Terminpläne und dass ein Flyer in Vorbereitung sei, der die Bürgerinnen und Bürger ausreichend informieren werde. Der jetzige Bauabschnitt soll am 29.06.2007 beendet sein. Der nächste Bauabschnitt für die Strecke bis zum Grünhof sei vom 02.07. – 05.10.2007 geplant.
Frau Cornelia Kamp moniert die lange Bauphase im Bereich ihres Hotels.
Eine weitere Wortmeldung betrifft den Melnwai, dessen freiwilliger und von den Anliegern gewünschter Ausbau im Juli und August 2007 erfolgen kann, weil die Bauarbeiten dort die Saison nicht stören würden.
Auf Anfrage von Olaf Klein wird erklärt, dass der Tower nach 20 Uhr nur noch für angemeldete Ankunftszeiten bestimmter Maschinen besetzt sei, sonst nicht mehr.
Frau Quadt, Keitum, fragt nach geänderten Vorgaben für die Einflugschneise über Keitum. Es wird angeregt, zu dieser Frage den Geschäftsführer der Flughafen GmbH einzuladen, da nur von ihm zu diesen detaillierten Fragen qualifizierte Antworten erfolgen können.
Frau Stockmann fragt nach der Schaffung vonRechtsgrundlagen für den Erlass von allgemeinen Ruhezeiten im gesamten Bereich des Amtes Landschaft Sylt. Ihr ist bekannt, dass für den Erlass einer neuen Amtsverordnung z. Zt. noch die Rechtsgrundlage fehlt. Hierzu berichtet Herr AR H.-W.-Hansen über den aktuellen Sachstand und über die beim Innenministerium vorliegenden Eingaben, die nicht nur von Sylt, sondern auch von anderen Fremdenverkehrsgemeinden erfolgt sind. Alle sind einig darin, dass eine Rechtsgrundlage für individuelle Ruhezeiten geschaffen werden müsse.
Frau Weber, Keitum, fragt nach dem Status „Luftkurort“ für Keitum. Dieser sei durch Kerosin und Lärm so sehr belastet, dass der Status als Luftkurort kaum noch gerechtfertigt sei. Bgm. Schmatloch gibt hierzu Erläuterungen, die von Herrn KD Winter unterstützt werden. Danach sind Belastungen dieser Art von der Verordnung, die die Anerkennung regelt, durchaus zulässig. Ein Widerspruch ist insoweit nicht zu sehen. Auch andere Kurorte müssen mit gewissen Immissionen und Beeinträchtigungen leben und werden in ihrem Status nicht angezweifelt.
In diesem Zusammenhang regt Herr Dr. Klockenhoff den Besuch von Herrn Douven im Ortsbeirat an und wird mit diesem Wusch von Ortsbeiratsmitglied Oliver Ewald vehement unterstützt. Dr. Blanck weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht immer um gemessene Werte, sondern bei Menschen vornehmlich um die subjektive Belastung geht, die gerade bei Gästen sehr empfindsam ausgeprägt sein kann. Eine subjektive Belastung kann daher durchaus zu einer Änderung des künftigen Buchungsverhaltens für die Destination der Insel führen. Er erinnert Bgm. Schmatloch in diesem Zusammenhang an die Beantwortung seines Briefes, die noch ausstehe. Herr Schmatloch erwidert hierauf, dass es sich bei dem Schreiben um einen „offenen Brief“ gehandelt habe, der allgemein verteilt worden sei und er daher keine Veranlassung sehe, diesen Brief zu beantwortet. Im übrigen verweist er auf eine Antwort, die Herrn Dr. Blanck von einem Morsumer Bürger zugegangen sei, der er inhaltlich voll beitrete.
Es wird nach dem Stand der Wahl eines neuen hauptamtlichen Bürgermeister gefragt. Der Bürgervorsteher antwortet hierauf, dass dies ein Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am 21. Juni 2006 sein wird.
Herr Olaf Klein fragt nach dem Sachstand hinsichtlich des Ersatzes von Heideflächen. Hierauf wird geantwortet, dass eine Antwort des Kreises NF als zuständige Behörde für diese Frage z. Zt. noch ausstehe, man aber an die Antwort erinnern werde.
Frau Stockmann moniert die Verlegung von Flugzeiten in die Abendstunden. Hierauf wird geantwortet, dass die Flughafen Sylt GmbH darauf hinarbeiten wird, dass die Flugzeiten vornehmlich während der Tageszeiten sein werden.
Frau Weber fragt pauschal nach, ob bei Bau der Keitum Therme die behördlichen Auflagen eingehalten werden. Hierauf wird geantwortet, dass die Einhaltung behördlicher Genehmigungen für die Gemeinde als Träger des Projektes selbstverständlich sei. In diesem Zusammenhang wird auch eine weitergehende Frage zum Baustil für die Keitum Therme (Bäderstil) beantwortet.
4. Mitteilungen und Anfragen
Der Bgm. berichtet, dass durch einen Flächentausch mit einem Keitumer Bürger im Bereich des Park & Ride-Parkplatzes am Keitumer Bahnhof eine Optimierung der Parkfläche beabsichtigt sei. Er dankt dem Keitumer in diesem Zusammenhang für seine Bereitschaft zu diesem Flächentausch.
Der Bgm. berichtet, dass im Zuge des Ausbaus des Gurtstichs Anlieger von 4 weiteren Straßenzügen darum gebeten haben, dass ihre Straßen ebenfalls ausgebaut werden ollen und dass diesem Wunsch nach Möglichkeiten Rechnung getragen werden sollte.
5. Sachstandsbericht zu
a) Bau einer Therme in Keitum Der Bürgermeister berichtet, dass entgegen einiger Vermutungen keine Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde geltend gemacht worden sind, lediglich über eine Entschädigung für die Ausfallzeiten werde z. Zt. diskutiert. Man ist mit der Baufirma einig, dass ein Schiedsgutachten die Frage möglicher Entschädigungsansprüche aufgrund der Ausfallzeiten regeln soll. Die Frage der notwendigen Stellplätze sei geregelt. Zurzeit werden sie noch auf dem Altgrundstück nachgewiesen. Der Baustellenverkehr durch Keitum werde zu einem Problem führen. In diesem Zusammenhang wird eine mangelnde Beteiligung des OB Archsum gerügt, da der Verkehr z. T. auch diesen Ortsteil belasten wird. Der Bgm. erläutert hierzu, dass eine Beteiligung hierzu sehr wohl stattgefunden habe und dass der entsprechende Protokollauszug vorgelegt werden würde. Dr. Klockenhoff weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei der Beteiligung der Naturschutzverbände nur die Bahndammverstärkung angesprochen worden sei, nicht aber die möglichen Störungen des angrenzenden Naturschutzgebietes durch den Baustellenverkehr. Insofern sei hier eine erneute Stellungnahme des Verbandes einzuholen und mit einer Verzögerung zu rechnen. Soweit der Ingiwai durch den Baustellenverkehr beschädigt werde, wird die Instandsetzung durch den Investor und auf dessen Kosten erfolgen, erklärt der Bürgermeister. In der 25. KW gehen die Bauarbeiten weiter, Fertigstellung soll im September 2008 sein.
b) Bebauung auf dem Grundstück Christiansen Der Bgm. berichtet, dass durch die Einsichtnahme in die Grundbuchunterlagen festgestellt wurde, dass auf dem Grundstück (teilweise) ein Vorkaufsrecht laste. Der Verkäufer wird diese Angelegenheit regeln, damit der Gemeinde das Grundstück lastenfrei übergeben kann. Der Notar wird hierzu alternative Behandlungsvorschläge erarbeiten. Vorher könne der Satzungsbeschluss nicht gefasst werden.
c) Hotelprojekt Mülheim Mit dem Abbruch des Gebäudes wird in der 25 KW begonnen. Die Bauphase selbst wird termingerecht im September 2007 in Angriff genommen werden können.
d) Baustrasse nach Archsum Der Bgm. teilt mit, dass z. Zt. die Verlängerung Ingiwai in Richtung Archsum nicht mehr als Baustellenzufahrt angedacht ist, sondern der Baustellenverkehr für Keitum Therme, Mülheim und Christiansen auf dem neu zu erstellenden Treibselweg nördlich des Bahndammes abgewickelt werden soll. Durch diese Planänderung entfällt die Kostenübernahme der Sanierung nach Abschluss der Arbeiten durch den Investor.
e) Verkauf Bauamt und Lehrerdienstgebäude Der Verkauf der beiden Liegenschaften dient der Finanzierung der Keitum Therme. Z. Zt. besteht jedoch noch kein aktueller Handlungsbedarf. Die Aktualisierung der Bebauungspläne soll noch abgewartet werden.
f) Ortsentwicklung Keitum Auf Nachfrage wird berichtet, dass Herr Dallmann von der LEG in den nächsten 14 Tagen zu einer nächsten Gesprächsrunde einberufen wird.
g) Folgenutzung Marinegelände und Kino Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Unterschutzstellung des Kinos kontraproduktiv zur Renaturierung der Gesamtfläche zu sehen ist und in einem Widerspruch zu dem Beschluss der Gemeindevertretung vom Januar 2006 stehe, dass Folgenutzungen nicht beabsichtigt sind. Es wird angesprochen, dass die Renaturierung Kosten verursachen wird und dass der Abbruch der militärischen Anlagen dem Bund obliegt. Die Gemeinde halte weiter an der Planungsabsicht fest, dass in diesem Bereich keine weitere bauliche Entwicklung stattfinden soll.
h) Ladestraße Keitum Der Bürgermeister berichtet, dass der Kaufvertrag umgesetzt worden sei und dass die bestehenden Nutzungsverträge mit Räumungsfristen zum 30.06.2007 gekündigt sind. Durch die Räumung der Ladestraße soll endlich erreicht werden, dass der Anblick für die Benutzer der Bahn verbessert werde. Eine Überplanung der Ladestraße ist noch nicht erfolgt. Es ist nicht angedacht, zusätzliche Parkflächen für Pkws zu schaffen. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage angesprochen, inwieweit der Park & Ride-Parkplatz bewirtschaftet werden könne (Gebührenerhebung).
i) Status Kurort Keitum Herr KD Winter berichtet fußend auf der vorangegangenen Nachfrage einer Bürgerin, dass die Angelegenheit in Kiel behandelt werde. Der Fluglärm alleine sei kein Grund, den Status abzuerkennen und er verweist insoweit erneut auf die rechtlichen Bestimmungen. Angesprochen wird auch, dass bei einer Aberkennung die Folge sei, dass die Kurabgabe nicht mehr erhoben werden dürfe. Die Verwaltung sei aber sicher, dass es zu einem solchen Verfahren nicht kommen wird.In diesem Zusammenhang fragt Dr. Klockenhoff nach einer Interimslösung für die Bäderabteilung. Hingewiesen wird darauf, dass die Krankenkassen sehr hohe und qualifizierte Auflagen fordern, die allein im Rahmen einer Interimslösung kaum eingehalten werden können. Herr Winter verweist darauf, dass es machbar und auch zulässig sei, für eine Übergangszeit auf Angebote von Nachbargemeinden zu verweisen. Es ergeht in diesem Zusammenhang der Appell an alle Beteiligten, alles zu tun, damit die Therme schnell fertig werde und diese Interimslösungen nicht mehr diskutiert werden müssen. In der Keitum Therme selbst wird später eine Bäderabteilung vorgehalten werden.
j) Munkmarsch Hafen Der Bgm. berichtet, dass der Vertrag zur Errichtung der öffentlichen Toilettenanlage unterschrieben worden sei. Die Verkleidung der Bootshalle muss noch mit den Beteiligten abgestimmt werden.
k) Entschilderung von Keitum Es wird berichtet, dass eine Begehung des Ortes stattgefunden habe. Die entbehrlichen Schilder werden von der Betriebsgruppe abgebaut werden, sobald die Anordnung der Verkehraufsicht vorliegt. In diesem Zusammenhang wird auf Nachfrage erklärt, dass es für den Ausbau des Gurtstichs keine öffentlichen Zuschüsse gibt. Der Haushalt sah auch keine Zuschüsse für diese Baumaßnahme vor.
6. Beratung und Beschlussfassung über Um- / Neubenennung verschiedener Plätze
Der Vorsitzende berichtet über einen Antrag, die Heidefläche vor Keitum in „Liebing-Heide“ oder „Liebing-Hiir“ umzubenennen. Aus dem Ortsbeirat heraus wird die Frage gestellt, ob dieser Vorschlag wirklich ernst gemeint sei, worüber eingehend diskutiert wird. Der BV erinnert an historische Begebenheiten und regt eine Grundsatzentscheidung an, ob und inwieweit frühere Politiker, die sich einen Namen gemacht haben, durch Benennung von Plätzen, Straßen u. ä. geehrt werden sollen. Die Beschlussfassung hierüber erfolgt einstimmig.
7. Beratung und Beschlussfassung über die Folgenutzung der Keitumer Schule
Herr Ewald erklärt für die CDU, dass eine soziale Folgenutzung der Schule gewünscht sei, z. B. als Kindergarten mit der Schaffung von Hortplätzen für die ein- bis dreijährigen Kinder. Bedarf bestehe auch an Fraktionsräumen, die dort etabliert werden könnten. Hierzu erklärt der Bgm., dass bislang noch keine Gremien Überlegungen über Folgenutzungen angestellt haben, diese werden aber in Aussicht gestellt. Angesprochen wird, dass hier auch eine Altenbegegnungsstätte oder ein generationsübergreifendes Wohnen etabliert werden könne. Dies sei eine gute Ergänzung zu dem geplanten Wohnungsbau auf dem Nachbargrundstück. In naher Zukunft werde, so der Bgm., die Schule aber als mögliches Ausweichquartier für die Bauzeit im Bereich der Tinnumer Schule benötigt. Der Ortsbeirat beschließt sodann auf Empfehlung des Bürgervorstehers, dass der OB Keitum selbst Ideen für eine Folgenutzung entwickeln soll. Dieser Beschluss erfolgt einstimmig.
8. Beratung über den Busverkehr in Keitum; ggf. Beschlussfassung hierzu
Das Problem der Bushaltestellen in Keitum wird sehr eingehend erörtert. Die historischen Überlegungen für Standorte, die sich zum Teil nicht realisieren ließen, werden besprochen. Der Ortsbeirat habe verschiedentlich angebotene Lösung abgelehnt, so dass es zu der verkehrsrechtlich problematischen Lösung am Gurtstich gekommen sei. Der Bgm. wird insoweit angegriffen, weil er sich mit der Verlegung der Haltestelle gegen den Beschluss durchgesetzt habe. Er erklärt hierzu, dass er hierzu verpflichtet sei, da die Polizei eine sofortige Schließung der Bushaltestelle gefordert habe. OB-Mitglied Jörg Strempel liest das Protokoll der Verkehrsschau vor und entlastet dadurch den Bürgermeister in seiner Entscheidung. Dieser stellt dar, dass er für Leben und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger verantwortlich sei und insoweit keinen Handlungsspielraum gehabt habe. Hätte er die Angelegenheit verzögert und wäre es während der Verzögerung zu einem Unfall gekommen, so hätte der Staatsanwalt gegen ihn ermittelt. Dieses Verfahren kann ihm jetzt nicht zum Vorwurf gemacht werden. AR Hansen regt an, nur eine Beratung vorzunehmen, aber keine Beschlussfassung und bietet seine Beratung für die endgültige Standortfrage an. Herr Olaf Klein erklärt, dass er die jetzige Lösung selbst zwar in Ordnung finde, aber weiterhin das schnelle Handeln des Bgm. ohne politische Legitimation rüge. Herr Hansen erläutert weitergehend die rechtlichen Hintergründe und zwar die Verpflichtung der Sylter Verkehrsgesellschaft, aufgrund der erteilten öffentlich-rechtlichen Betriebsgenehmigung den Busverkehr durchzuführen. Die SVG habe damit nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht auf eine Bushaltestelle. Der Ortsbeirat beendet diesen TOP einstimmig mit der Auffassung, dass das Thema noch einmal gründlich durchgearbeitet werden sollte und zwar aufgrund der neuen Erkenntnisse.
9. Beratung und Beschlussfassung über Veräußerung einer Wegeparzelle in Munkmarsch
Der HauptA hatte die Frage der Entbehrlichkeit des Weges an den Ortsbeirat mit der Bitte um Prüfung verwiesen. Es wird festgestellt, dass dieser Weg Teil eines Wegekonzeptes ist und zwar Teil des Pflege- und Entwicklungskonzeptes für das Flughafengelände der Insel Sylt – Heide-Erlebnispfand -. Da der Ankauf des Bundeswehrgeländes z. Zt. noch nicht realisiert ist und daher noch keine konkreten Planungen für dieses Wegekonzept möglich sind, soll z. Zt. noch kein Verkauf erfolgen. Erst nach einem Eigentumsübergang kann über das vorliegende Wegekonzept oder eine Änderung beraten und beschlossen werden. Die Empfehlung an die Gemeindevertretung, den Weg zur Zeit noch nicht zu veräußern, erfolgt einstimmig.
10. Namensgebung der Grundschule Tinnum Das Schreiben der Schulleiterin liegt allen Mitgliedern des Ortsbeirates als Tischvorlage vor. Herr Klein regt an, dass die Frage der Namensgebung auch in den Ortsbeiräten Tinnum und Morsum abgefragt werden sollte. Der Bgm. weist darauf hin, dass es eine Pflicht zur Namensgebung gibt und das hier Fristen eingehalten werden müssen. Die Beteiligung der beiden anderen Ortsbeiräte könne insoweit nachgeholt werden. Der OB Keitum spricht sich sodann einstimmig für die beantragte Namensgebung „Boy-Lornsen-Schule Grundschule Tinnum“ aus.
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