Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende, Carl Rasmus Petersen, begrüßt die erschienenen Mitglieder des Ortsbeirates, den amt. Bgm. Christoph Schmatloch, Herrn VA Claas Bigos sowie den Protokollführer, Herrn VA Peter Carstensen. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Sodann wird die TO auf Antrag wie folgt einstimmig ergänzt: TOP 09: B + B über Durchführung von Radarkontrollen im OT Archsum TOP 10: B + B über Verkehrsführung von Archsum nach Keitum („Ingiwai“) TOP 11: B + B über Bauverkehr in Keitum (Verkehrsführung) Vor den weiteren Eintritt in die Tagesordnung wird diese in Anbetracht der Tatsache, dass Bgm. Schmatloch um 20 Uhr noch einen anderen Termin wahrnehmen muss, der bisherige TOP 8 vorgezogen.
2. Einwohnerfragestunde
Herr Peter Jensen spricht die Baufahrzeuge am Bauvorhaben Thaysen an. Dort stehen teilweise die Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen. Es gibt dort wohl keine Möglichkeit, die Fahrzeuge anderweitig zu parken. Ist es möglich, dort bewegliche Schilder aufzustellen? Kann abgeschleppt werden? Bgm. Schmatloch teilt mit, dass dort ein Halteverbot während der Bauphase eingerichtet werden könnte. In diesem Zusammenhang sollte die Verwaltung dann beauftragt werden, den ruhenden Verkehr zu überwachen. Bei Abschleppen von Fahrzeugen muss der Auftrag durch die Polizei erfolgen.
Herr Pennino sen. teilt mit, dass im Boysenweg ein großes Fliedergewächs auf Gemeindegrundstück steht. Kann dieses Gewächs durch die Gemeindarbeiter entfernt werden?
Weiter fragt er nach dem derzeitigen Stand Ausbau Möösgraav. Dazu teilt GV Widmayer mit, dass dieses Thema schon seit Jahren immer wieder auf der Tagesordnung steht. Die Eigentümer wollen aber nicht alle den Ausbau auf Grund der zu zahlenden Ausbaubeiträge.
Herr Holst weist wieder auf die Strohballen in den Wiesen hin, die sich noch immer unverändert dort befinden. Hinzu kommt noch, dass jetzt „Stallmist“ abgeladen wird. Bgm. Schmatloch teilt mit, dass laut Aussage des Ordnungsamtes Heuballen für 1 Jahr gelagert werden können. Der zusätzliche Misthaufen wird derzeitig vom Kreisbauernverband geprüft. Eine Privilegierung liegt indessen vor, die Verwaltung bleibt aber „am Ball“. Bgm. Schmatloch weist aber schon jetzt auf Schwierigkeiten bei der Verfolgung der Angelegenheit hin. Er spricht in diesem Zusammenhang auch das Bauvorhaben südlich vom Bahnhof Keitum an, das auch schon über mehrere Jahre unvollendet auf dem Gelände steht und sich zum „wilden Lagerplatz“ entwickelt hat.
3. Mitteilungen und Anfragen
Bgm. Schmatloch teilt mit, dass die Verbreiterung des Bahndamms zum Schutz der Bevölkerung abgeschlossen ist. Die Stellungnahme von Dr. Klockenhoff (Naturschutzgemeindschaft) und Sönke Andersen (Söl’ring Foriining) erhebt keinen Widerspruch gegen die Verstärkung des Bahndamms, allerdings haben bis heute 3 Zählungen der Brutvögelgelege stattgefunden. Man hofft jetzt, dass der vorzeitige Baubeginn von der Bahn (DB Netz) genehmigt wird. Lediglich über den Bau des Treibselweguntergrunds wurde bislang diskutiert. Der Schwertransport müsste über diesen Weg abgewickelt werden, um diese Fahrzeuge nicht über den Gurtstich fahren zu lassen. Die Verlängerung Ingiwai > Archsum würde dann – wenn gefahren werden kann – nach Beendigung der Bauvorhaben Therme und Mülheim komplett ohne Kosten für die Gemeinde Sylt-Ost wiederhergestellt werden. Jetzt muss noch das Genehmigungsverfahren mit der Unteren Naturschutzbehörde in Gang gesetzt werden. Abschließend teilt Bgm. Schmatloch mit, dass für den Fall, dass keine Einigung mit der Naturschutzgemeinschaft erzielt werden kann, der Baustellenverkehr auch während der Saison durch den Ort Keitum führen wird.
Zu dem Einwand von Herrn Thaysen, der Norderingiwai soll durch Kleitransport der Gemeinde defekt sein, teilt Bgm. Schmatloch mit, dass die Wege in der Landwirtschaft den neuen schweren Maschine angepasst werden müssen. Die Tragschichten, wie sie vor 20 Jahren aufgebracht wurden, sind für die heutigen schweren Fahrzeuge zu dünn.
8. Beratung und Beschlussfassung über Namensgebung der Grundschule Tinnum
Bgm. Schmatloch teilt vorab mit, dass , wenn die Schule in Keitum aufgegeben wird, den Kindern das Gefühl gegeben werden soll, dass ihre Schule weiter besteht. Die Elternschaft hat bereits beschlossen, dass die Tinnumer Schule künftig „Boy-Lornsen-Schule Grundschule Tinnum“ heißen soll. Die Ortsbeiräte Keitum und Morsum haben bereits darüber beraten, wobei Morsum bis 2009 eine eigenständige Grundschule bleibt, dann aber Außenstelle der GS Tinnum wird. Der OB Tinnum wird darüber am 10.07.2007, die Gemeindevertretung am 12.07.2007 beraten. Es kommt zu verschiedenen Wortmeldungen. So wird auf Anfrage von Herrn B. Petersen mitgeteilt, dass an eine Auslagerung der Tinnumer Schule bzw. eine Gesamtschule in den Bereich der zentralern Sportanlage nicht gedacht ist, da es sich um Außenbereich handelt. Auf weitere Anfrage von GV Widmayer teilt Bgm. Schmatloch mit, dass es sich um „Mobile Klassenräume“ handelt, die nicht mit Baucontainern zu vergleichen sind. So befinden sich in den Containern Waschbecken und sie haben eine Wärmeisolierung. Auch die Nutzung der Keitumer Schule während der Umbauphase wird verneint, da die Verlässlichkeit nicht mehr gegeben ist. Der Ortsbeirat Archsum empfiehlt sodann einstimmig die künftige Namensgebung „Boy-Lornsen-Schule Grundschule Tinnum“.
6. Beratung und Beschlussfassung über den Standort einer Bushaltestelle für Kinder der Grundschule Sylt-Ost
Vorab wird zur Kenntnis genommen, dass Anfang des nächsten Schuljahres ein neuer Bus mit 22 Schülerplätzen in Sylt-Ost fahren wird. Um einen sicheren Ein-/Ausstieg zu gewähren, beschließt der Ortsbeirat einstimmig, die Kinder auf dem Parkplatz „Alte Schule“ abholen zu lassen.
11. Beratung und Beschlussfassung über Bauverkehr in Keitum (Verkehrsfüh- rung)
Vorab wird noch einmal mitgeteilt, dass der „Norderingiweg“ als Weg für die Baufahrzeuge zur Verstärkung des Bahndammes genutzt werden soll. Es wird insofern auf die Ausführungen in TOP 3 verwiesen. Nach der sich anschließenden teilweise kontrovers geführten Diskussion, empfiehlt der Ortsbeirat Archsum, die Straße „Norderingiweg“ für den Baustellenverkehr zur Verstärkung des Bahndammes zu nutzen. Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen
Die Wiederherstellung des Weges erfolgt nach Beendigung der Baumaßnahmen am Damm ohne Kosten für die Gemeinde.
7. Beratung und Beschlussfassung über Ausbesserungsarbeiten bzw. Sanierungen von Straßen, Wegen und Gräben
Der Vorsitzende legt eine Übersicht der durchzuführenden Maßnahmen vom 23. Mai 2007 vor, die die Ortsbeiratsmitglieder als Tischvorlage erhalten. Darin sind die Schäden bzw. Maßnahmen wie folgt aufgeführt:
Weetstich Durch die Baustellenfahrzeuge ist die Fahrbahn und die Bankette sehr stark beschädigt. Gräben müssen auch ausgehoben werden.
Borig Von der Ecke Uaster Reeg bis Borig Nr. 1 sind die Schwarzdecke zu erneuern und die Gräben zum Osten auszuheben.
Uaster Reeg Von Uaster Reeg bis Deichweg ist die Südseite des Weesterstich (Bankette) auszubessern.
Vor dem Neubaugebiet (ehemals Pesel) ist die Bankette auszubessern.
Im Boysenweg und Norderende (bis Thoms) ist die Bankette ausbessern.
Die Verlängerung des Norderweg von der Bahn bis zur Kreisstraße ist sanierungsbedürftig. Die Banketten vom Heleeker bis zur Kreisstraße haben Löcher, die aufgefüllt werden müssen.
Die wassergebundenen Wege sind auszubessern.
1. Bütspring bis Jöl Jarm die tiefen Löcher auffüllen
2. Vom Deichweg aus den Tjüüls Inge Weg einzelne, tiefe Löcher auffüllen.
Auch vor und hinter der Brücke (diese ist abgängig) Helligenört (Bollhörn) sind die tiefen Löcher aufzufüllen. Der Vorsitzende weist in diesem Zusammenhang noch einmal – wie in der Vergangenheit in jedem Jahr – darauf hin, zu überprüfen, ob die Sicherheit der Brücke überhaupt noch gewährleistet ist.
Kliffweg Löcher auffüllen.
Der Graben nördlich der Hofstelle C. R. Petersen müsste aufgenommen werden.
In den Vorflutern von Lütje Thaysen bis zu C. R. Petersen sind die versandeten Rohre der Überfahrten zu spülen bzw. zu erneuern (hier muss eine Grundreinigung erfolgen und der Flugsand muss gebunden werden).
Auch die Verrohrung unter dem Deichweg müsste überprüft werden.
Im Deichweg / östlich Jöl Jarm stand bei starken Regenfällen alles unter Wasser. Wurde der Schaden behoben?
Sodann erklärt der Vorsitzende: Auf Grund der vielen Anfragen von Bauherren an die Gemeinde und an mich zwecks Verrohrung der Gemeindegräben möchte ich einen Beschluss fassen, der beinhaltet, dass in Zukunft keinen Verrohrungen der Gemeindegräben mehr stattgegeben wird, sondern die Gräben offen gehalten werden. Der Grund ist, dass wegen unsachgemäßer Verrohrung in den letzten Jahren viele Grundstücke bei starken Regenfällen unter Wasser standen.
Graben Walserstich Herr B. Petersen führt aus, dass die Schwarzdecke Borig erneuert werden müsste.
4. Beratung und Beschlussfassung über Radewegekonzept
Der Vors. teilt mit, dass er gemeinsam mit Herrn Thaysen ein Gespräch beim Landschaftszweckverband (Hr. Christiansen) hatte. Zu dem erarbeiteten Radwegenetz führt er aus: „Wenn Sie über den Nössedeichfahrradweg kommend in Richtung Morsum fahren, lohnt es sich, einen Abstecher über den Deichweg in das alte Friesendorf ARCHSUM zu machen. Über den Weesterstich und Uaster Reeg erreichen Sie den Mittelpunkt unseres Dorfes. In der „Alten Schule“ lädt das Restaurant mit Sonnenterrasse zum Verweilen ein. Gepflegte öffentliche Toiletten sind vorhanden. Neben der „Alten Schule“ ist eine Sehenswürdigkeit, eine Steinsetzung, die bei der Jahrhundertausgrabung (1963 – 1974) gefunden und wieder aufgebaut wurde. Von der „Alten Schule“ aus oder über den Walseekerstich erreichen die Radfahrer einen gepflegten Kinderspielplatz mit einer großen Spielwiese und Sitzbänken. Wenn Sie auf dem Weesterstich in Richtung Keitum radeln, kommen Sie an einer Lamaherde vorbei. Über den Walseekerstich erreichen Sie jenseits des Verkehrsschildes MORSUM. Eine andere Route können Sie auswählen, indem Sie die Hauptstraße an der „Alten Schule“ überqueren, am Hotel Christian der VIII vorbei, in den Weg Norderende einbiegen und nach kurzer Fahrt MORSUM erreichen. Auch können Sie vom Heleeker aus in gerader Richtung des Bahndamm überqueren und durch das Landschaftsschutzgebiet der Archsumer Salzwiesen KEITUM erreichen. Viele seltene Wat- und Wiesenvögel haben hier ihre Heimat. Zuletzt gibt es die Alternative, auf dem Radfahrweg an der Hauptstraße entlang von MORSUM, durch ARCHSUM, an KEITUM vorbei durch TINNUM nach WESTERLAND zu fahren“. Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang eine Beschilderung, die erkennen lässt, dass der stark befahrene Rundweg Bobterp – Jöljarm keine Abkürzung nach Westerland ist und das der Ingewai durch die Archsumer Salzwiesen eine neue Teerdecke erhält. Einstimmig so beschlossen.
5. Beratung und Beschlussfassung über den Standort und Ausgestaltung des Ortseingangsschildes in Archsum
Zunächst wird festgestellt, dass keine Ortsbeiratsmitglieder nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind. Sachlage: Der Ortsbeirat Archsum hat die Verwaltung im Zuge des Bebauungsplanverfahrens B-Plan 91 („Bauen für junge Sylter“) mehrfach darum gebeten, einen geeigneten Standort für öffentliche Werbeanlage ausfindig zu machen. Diese soll künftig dazu dienen, auf Veranstaltungen in Archsum (z. B. Dorffest, Feuerwehrfest u. ä.) aufmerksam zu machen. Bislang wurden auf der ehemaligen Wiese, welche jetzt durch das Projekt „Bauen für junge Sylter“ überbaut ist, temporäre Werbeanlagen im Zeitraum der jeweiligen Veranstaltungen aufgebaut. Die neue Werbeanlage soll dauerhaft und repräsentativ für den Ort sein. Als idealer Standort hat sich das Grundstück der EVS-Umspannstation in der Ortseinfahrt herauskristallisiert, da hier eine Werbeanlage aufgestellt werden kann, die sofort für in den Ort einfahrende Autofahrer sichtbar ist und damit den beabsichtigten Werbezweck erfüllt. Die Fläche befindet sich im Eigentum der EVS, welche Zustimmung für das Aufstellen einer Werbeanlage an der genannten Stelle signalisiert hat. Der Standort wurde zudem mit dem zuständigen Straßenmeister abgestimmt, der grundsätzlich keine Bedenken hat, jedoch gefordert hat, die Werbeanlage mindestens 4,50 m vom Straßenrand entfernt aufzustellen, damit im Falle eines Unfalles schwerere Verletzungen durch Kollision mit der Werbeanlage ausgeschlossen werden können. Es wird davon ausgegangen, dass bei im Kurvenbereich von der Straße abkommende Fahrzeuge bei ausreichendem Abstand der Werbeanlage von der Straße vor Kollision dieser durch das Hochbord u. ä. abgebremst werden. Der ungefähre Standort der Werbeanlage ist in der beigefügten Anlage dargestellt. Der Standort ist insofern vorteilhaft, da Fahrzeuge aufgrund der Kurvensituation hier in der Regel ihre Geschwindigkeit verringern werden und die Werbeanlage und die Schriftgröße nicht zu groß ausfallen müssen, um noch bei der Einfahrt lesbar zu sein. Somit ist eine Werbeanlage in der Größenordnung wie bei der Ortseinfahrt Keitum zwar möglich, jedoch nicht zwingend erforderlich. Eine Werbeanlage, welche in etwa 60 – 70 % der Größe der Keitumer Werbeanlage aufweist, würde Kosten in der Größenordnung von 5.000 bis 6.000 € verursachen. Eine solche Werbeanlage mit Reetdach hätte in Archsum die folgenden Maße: Grundfläche: ca. 2,00 m x 1,20 m Höhe: ca. 3,50 m Firsthöhe (Reetdach) von Geländeoberkante bis Oberkante Werbeschild ca. 2,70 m Dachüberstand Reetdach: ca. 0,50 m zu allen Seiten Ein weiterer Vorteil der Werbeanlage wäre, dass sie die wenig repräsentative Umspannstation kaschiert und somit sogar zu einer Aufwertung der Ortseinfahrt beiträgt. Die EVS bietet neben der Zurverfügungstellung der Grundstücksfläche auch eine Versorgung der Werbeanlage mit Strom auf ihre Kosten an. Als Gegenleistung bitte die EVS, sich in dezenter Form auf der Werbeanlage präsentieren zu dürfen. Sollten sich Ortsbeirat und Gemeindevertretung für den Aufbau einer Werbanlage an dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Standort entscheiden, würde diese in Abstimmung mit der EVS den genauen Standort auf der in Rede stehenden Fläche festlegen, um im Gelände verlaufende Leitungen nicht zu beeinträchtigen. Beschlussvorschlag: Der Ortsbeirat Archsum empfiehlt einstimmig der Gemeindevertretung, wie folgt zu beschließen: 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost beschließt, auf dem Grundstück der EVS im Ortseingangsbereich Archsum (Gemarkung Archsum, Flur 7, Flurstück 109) mit Zustimmung der EVS eine öffentliche Werbeanlage mit einer Grundfläche 2,00 m x 1,20 m und einer Gesamthöhe von ca. 3,50 m (Höhe des Werbeschildes über Geländeoberkante ca. 2,70 m) aufzustellen.
2. Der EVS wird gestattet, sich in dezenter Form auf der Werbeanlage zu präsentieren.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der EVS und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr den genauen Standort auf dem unter 1 genannten Flurstück festzulegen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Gestaltungsentwurf für eine Werbeanlage an dem genannten Standort vorzulegen, der sich an den Werbeanlagen Keitum Parkplatz bzw. Keitum Kirche (Holzkonstruktion, Reetdach) orientiert, jedoch nur etwa 60% bis 70% der dortigen Maße aufweist.
Es besteht Einigkeit darüber, das Bild „Rapsfeld“ zu verwenden. GV Widmayer empfiehlt, für jede Veranstaltung dann ein Logo zu erstellen, das in der Größe des Rapsfeldes (ca. ½ der Gesamtfläche des Schildes) angebracht wird. Bei einer Werbefläche für die EVS wäre eine Wand am Trafohaus zu überdenken.
9. Beratung und Beschlussfassung über Durchführung von Radarkontrollen im OT Archsum
Dieser zusätzliche TOP ist auf Antrag von GV Widmayer mit auf die TO genommen worden. Nach kurzer Beratung wird vorgeschlagen, in Archsum Radarkontrollen durchzuführen am Ortseingang, Ortsmitte und Ortsausgang. Die Verwaltung wird gebeten, die Polizeistation Westerland entsprechend zu beauftragen. Einstimmig so beschlossen.
10. Beratung und Beschlussfassung über Verkehrsführung von Archsum nach Keitum („Ingiwai“)
Dieser TOP ist bereits unter TOP 3 + 4 abgehandelt worden.
12. Verschiedenes
Herr Thaysen bittet um Berichtigung des Protokolls vom 09.01.2007 wie folgt: Auf Seite 2 erster Absatz muss es richtig heißen: „Bahndammverstärkung“ statt Deichverstärkung, im zweiten Absatz: „Uaster Reeg“ statt „Bob Terp“, auf Seite 3 TOP 4 dritter Absatz: „Reitwege“ statt Radwege. Der Ortsbeirat beschließt einstimmig die Änderung.
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