Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
BV Manfred Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gemeindevertreter, den amtierenden Bgm. Christoph Schmatloch, Herrn KD Uwe Winter, Herrn Jürgen Scheil, den OBR-Vors. Erik Kennel, den ehemaligen Stadtrat und MdL Ernst-W. Stojan, VA Peter Carstensen als Protokollführer, die anwesenden Zuhörer und die Presse. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. GV Christensen hatte das Protokoll der letzten Gemeindevertretersitzung vom 15.02.2007 hinsichtlich der Äußerung des Bürgermeisters zu TOP 07, die da lautet: „Abschließend weist Bgm. Schmatloch noch einmal darauf hin, dass der Ausbau der GS Tinnum gleichzeitig die Schließung der GS Keitum bedeute“, moniert. Dazu führt er aus, dass diese Bemerkung von Herrn Chr. Schmatloch nicht in seiner Eigenschaft als stellv. Bürgermeister, sondern als Gemeindevertreter und als persönliche Äußerung getan wurde. Das Gemeindevertreterprotokoll ist entsprechend geändert. Sodann beantragt und empfiehlt die WSO-Fraktion dringend, die Beratung und Beschlussfassung betreffend Änderung B-Plan 41 b zurückzuverweisen in das Fachgremium Bauausschuss (TOP 11 – 14). Begründung: Die laut Vorlage pauschalen und schnellen Abwägungen und Zurückweisungen der vorgebrachten Bürger-Einwände gegen die Änderung des B-Plans 41 stehen in keinem Verhältnis zu den massiven Unmutsäußerungen der Keitumer: Rund 250 Dorfbewohner haben auf über 200 Seiten ihre Bedenken und Einwände formuliert, zum Teil Existenzängste artikuliert. Wir schulden den Keitumer Bürgern eine respektvolle, ernsthafte und gründliche Auseinandersetzung mit ihren Einwänden. Wenn diese mit stereotypen Zurückweisungen vom Tisch gefegt werden, weil das verwaltende Gremium unter Zeitdruck von Seiten möglicher Investoren steht, ist ein erheblicher und irreparabler demokratischer Flurschaden in Keitum zu befürchten. Die Bürger werden sich in ihren Grundrechten missachtet fühlen. Bgm. Schmatloch weist darauf hin, dass der TOP 14 im Bauausschuss behandelt und mehrheitlich positiv beschieden worden ist. Von daher wird keine Veranlassung gesehen, diesen TOP ebenfalls zurück zu verweisen. BV Uekermann lässt über angesprochenen TOP abstimmen. Die Vertretung beschließt sodann mit großer Mehrheit die Zurückverweisung der TOP 11 – 13 an den Bau-/Planungsausschuss. Diese Punkte sollen im Rahmen einer Sondersitzung am Mittwoch, d. 21. März 2007, abgearbeitet werden. Der TOP 14 dagegen wird in dieser Sitzung abgehandelt. Es wird noch einmal ausdrücklich auf § 46 der Gemeindeordnung zur Vorbereitung der Tagesordnung der jeweiligen Ausschüsse verwiesen. Es kommt sodann noch zu verschiedenen Wortmeldungen und einer – teilweise kontrovers – geführten Aussprache, auf deren Wiedergabe im Einzelnen hier verzichtet wird. Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung gratuliert der Vorsitzende GV Carl Rasmus Petersen und Hans-Jürgen Widmayer nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Buchgeschenk der Gemeinde.
2. Einwohnerfragestunde
Auf Anfrage von Frau Stockmann teilt Bgm. Schmatloch mit, dass sich relativ viele Bürger für die Mitarbeit in der Ortsentwicklung beworben haben. Da es aber nur einen kleinen Kreis geben wird, wäre es ein Vorschlag der Verwaltung, die Mitarbeiter in einem Losverfahren zu ermitteln. Hinzu kommt jetzt noch ein von der Söl’ring Foriining geplantes Erweiterungsprojekt, bei dem mit jährlich 150.000 Besuchern gerechnet wird. Dies muss noch im Vorwege mit in die geplanten Maßnahmen für die Ortsentwicklung eingearbeitet werden. Darüber hinaus kann eine Dorfentwicklung erst eingeleitet werden, wenn die entsprechenden Verträge unterzeichnet sind. Entsprechende Terminabsprachen werden jetzt geführt.
Auf Anfrage von Dr. Thomas Blanck, warum nur Bürger aus dem Bereich „Am Tipkenhoog“ in dem Arbeitskreis zur Ortsentwicklung Keitum mitarbeiten dürfen. Bgm. Schmatloch teilt dazu mit, dass alle Bürger des Dorfes mitarbeiten könnten, verweist auf seine Ausführung zur Zusammensetzung des Arbeitskreises.
Zu Fragen zum Ausbau „Gurtstich“ teilt Bgm. Schmatloch mit, dass in der vergangenen Woche ein Gespräch mit Vertretern der EVS, Telekom, pp. stattgefunden hat. Die Abwasserversorgungsleiten sind nicht betroffen und an den Kosten für Strom- und Telefonleitungen werden die Anlieger nicht beteiligt. Der I. Bauabschnitt ist für den Bereich vom „Grünhof“ bis zum „Landschaftlichen Haus“ geplant. Teilweise laufen Baumaßnahmen parallel (Bereich Therme) und Ausbau „Gurtstich“.
In diesem Zusammenhang weist Bgm. Schmatloch auch darauf hin, dass die Genehmigung für die Deichverstärkungsmaßnahmen jetzt vorliegt.
Auf weitere Anfrage wird mitgeteilt, dass der so genannte „Treibselweg“ bis Mitte Mai fertig gestellt sein soll. Derzeitig sind Maßnahmen mit schweren Fahrzeugen auf Grund des aufgeweichten Untergrundes nicht möglich.
Auf Anfragen von Dr. Blanck, nach welchen Kriterien die Auswahl der Mitglieder des Arbeitskreises zur Ortsentwicklung von Keitum erfolgt und warum die Fusionsverhandlungen mit der Stadt Westerland wieder ins Stocken geraten sind, teilt Bgm. Schmatloch folgendes mit: Sowohl Herr Douven als auch er selbst haben an dem vertraulichen 2. Fusionsgespräch am 06.03.2007 im Gemeindehaus Tinnum nicht teilgenommen und insbesondere vereinbart, nicht an die Presse zu gehen. Die Stadt Westerland wollte gern Einsicht nehmen in die Finanzierung der Therme und den Wirtschaftsplan für die kommenden 5 Jahre. Dafür sollte eine Arbeitsgruppe gebildet werden (Bgm. Reiber, 1. Stadtrat C. Kerkamm und Finanzausschussvors. W. Jensen). Frau Bgm. Reiber wurde dann darüber informiert, dass die gewünschte Einsicht in die Unterlagen genommen werden kann. Da KD U. Winter die entsprechenden Verträge zur Therme vom 1. Tag an begleitet hat, würde er auch zu evtl. Fragen zur Verfügung stehen. Aber dann war – entgegen der Abmachung – in der Presse zu lesen, dass die Fusionsverhandlungen wieder stocken. Zu den Kriterien des Auswahlverfahrens wird nochmals auf die anfänglichen Ausführungen des Bgm. verwiesen.
Auf Anfrage von Frau Stockmann sen. teilt Bgm. Schmatloch mit, dass für das Hotel auf dem ehem. „Mühlheim-Grundstück“ max. 90 Einheiten gebaut werden und die Bettenzahl festgeschrieben ist. Separate Wohnungen für Mitarbeiter werden nicht erstellt. Geplant ist der Bau von 30 Mietwohnungen auf dem Grundstück Baustoff Karstensen im Bahnhofsbereich sowie 30 Wohneinheiten neben der Keitum Therme.
Auf Anfrage von Frau Stockmann jun., ob auch Singles und Senioren die Möglichkeit haben, sich bei dem Projekt „Bauen für junge Sylter“ zu bewerben, teilt Herr Scheil mit, dass dies möglich ist. Das Belegungs- / Vergaberecht liegt bei der Gemeinde.
Auf Anfrage von Frau Kamp teilt Bgm. Schmatloch mit, dass gestern Gespräche zur Erschließung einer Thermalsohle mit der I-Bank stattgefunden haben. In Kürze soll eine betriebswirtschaftliche Berechnung vorgelegt werden.
Zum Bauvorhaben „Bauen für junge Sylter“ teilt BV Uekermann mit, dass mit diesem Vorhaben jungen Familien bzw. solchen, die die Gründung einer Familie planen, ermöglichst werden soll, relativ günstig an Bauland/Wohnraum zu gelangen. Die Auswahl erfolgt dann in vertraulicher Sitzung im Sozialausschuss nach festgelegten Vergabekriterien. So ist auch die Vergabe der Grundstücke in Archsum erfolgt.
Auf die Frage, ob die südlich der Bahn gelegene halb fertig gestellt Halle „verschwinden“ kann, teilt BV Uekermann mit, dass die Gemeinde keine Möglichkeit hat, jetzt tätig zu werden; vielmehr ist der Kreis NF gefordert. Ergänzend dazu führt Bgm. Schmatloch aus, dass der Kreis NF vor Ort war und einen Baustopp verfügt hat, da festgestellt wurde, dass die Statik fehlerhaft ist. Angeordnet ist, dass das Grundstück umgehend aufgeräumt werden muss.
3. Mitteilungen und Anfragen
Bgm. Schmatloch berichtet noch einmal kurz vom derzeitigen Stand der Fusionsverhandlungen mit der Stadt Westerland. So war zwar in der vertraulichen Besprechung am 06.03.2007 beschlossen worden, die Gespräche am 16.03.2007 fortzusetzen. Nunmehr ist der Termin vor erst von der Stadt wieder abgesetzt worden, weil noch keine Einsicht in die erbetenen Unterlagen erfolgt ist.
Die von der Gemeinde Sylt-Ost angemeldeten Maßnahmen im Rahmen der ÖPNV-Förderung sind alle bewilligt worden. Daraufhin sind sofort 2 Bushaltestellenwartehäuschen für die Haltestelle „ALDI“ und „KEITUM KIRCHE“ in Auftrag gegeben.
Die Vors. des Schul-, Jugend-, Kultur- und Sportausschusses, Frau Dr. Wilhelms-Kind, teilt mit, dass am 30.03.2007 eine Sitzung in der GS Tinnum geplant ist, in der u. a. ein Sachstandsbericht zum Konzept der öffentlichen Ganztagsschule vorgestellt werden soll. Ggf. wird auch über das weitere Verfahren entschieden. Für den 20. April 2007 ist eine gemeinsame Sitzung des SchulA mit den OBR Keitum und Tinnum geplant ist, in der u. a. ein Mitarbeiter der Agentur für Ganztagsschulen am IQSH einen Vortrag mit anschließender Aussprache halten wird. In diesem Zusammenhang moniert der Vors. des OBR Archsum, GV Carl Rasmus Petersen, dass der OBR Archsum in der Vergangenheit keine Einladung zu den Gespräche im SchulA, die Schließung der GS Keitum betreffend, erhalten hat. Aus Archsum sind auch Schulkinder betroffen. Zu den Einladungen der Ausschüsse weist BV Uekermann noch einmal darauf hin, dass dafür die jeweiligen Vorsitzenden zuständig sind. Der Verwaltung ist aber zu jeder Zeit die Möglichkeit gegeben, aus wichtigen Gründen zusätzliche Punkte mit auf die Tagesordnung zu nehmen. Die Tagesordnung für den Bau-/Planungsausschuss wird in Absprache von der Bauverwaltung (Herr Scheil) vorbereitet. Bgm. Schmatloch führt ergänzend aus, dass der Bauausschussvorsitzende, wenn er korrekt gearbeitet hätte, den Bgm. sofort hätte informieren müssen, dass die strittigen TOP noch nicht im Bauausschuss behandelt worden sind. Dies monierte er dann erst in der Sitzung des Ältenrates am Mittwoch (14.03.2007). Die Einladungen zu den Bau-/ Planungsausschusssitzungen sind in den vergangenen Jahren von der Bauverwaltung gefertigt worden.
Herr GV Ipsen moniert, dass er die Unterlagen zu den TOP, die heute abgesetzt werden, so kurzfristig erhalten hat, dass es ihm unmöglich war, die umfangreichen Papiere durchzuarbeiten.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Bgm. Schmatloch – ohne vorherige Absprache mit dem Vorsitzenden des Bau-/PlanungsA – eine Sondersitzung des Ausschusses für den 07.03.2007 anberaumt hat, um die abgesetzten TOP abzuarbeiten. Dies, um Schaden von der Gemeinde abzuwenden.
OB-Vorsitzender Kennel beklagt, dass am 16.04.2007 eine Sitzung des Ortsbeirates anberaumt worden ist, ohne mit ihm im Vorwege diesen Termin abzustimmen. Bgm. Schmatloch führt dazu aus, dass dies im Hinblick auf die beabsichtigten Erweitung der „Söl’ring Foriining“ geschah. Zu dieser Sitzung sind auch der Museeumsdirektor Prof. Dr. Dr. Schulte-Welfer und der Architekt Riemann eingeladen, um das geplante Objekt vorzustellen. Herr Kennel ist auch unmittelbar nach Absprache mit dem Museeumsdirektor und dem Architektenbüro durch das Gemeindebüro informiert worden.
4. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2004 der Kurverwaltung Sylt-Ost
Die Vorlage der Verwaltung vom 22.11.2006 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal schwerpunktmäßig von der KurA-Vors., Frau Kamp, erläutert. Der Jahresabschluss ist durch die Prüfungsgesellschaft Wirtschaftsrat geprüft und mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen worden. Am 27. April 2006 hatte die Gemeindevertretung beschlossen, den Kauf des Schwimmbadanlagevermögens rückgängig zu machen und eine Rückabwicklung des Jahresabschlusses vorzunehmen. Durch die Rückabwicklung des Anlagevermögens spart die Kurverwaltung an Abschreibungen für das Jahr 2004 € 38.210,89 und für 2005 € 80.216,62. Der Kur- und Finanzausschuss haben sich mit dem Jahresabschluss befasst und der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss 2004 gemäß Vorlage festzustellen. Sodann beschließt die Gemeindevertretung einstimmig:
a) die Feststellung des Jahresabschlusses in der geprüften Fassung
b) den Jahresfehlbetrag in Höhe von € 571.650,15 auf neue Rechnung vorzutragen.
5. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2005 der Kurverwaltung Sylt-Ost
Die Vorlage der Verwaltung vom 06.12.2006 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal schwerpunktmäßig von der KurA-Vors., Frau Kamp, erläutert. Der Jahresabschluss ist durch die Prüfungsgesellschaft Wirtschaftsrat geprüft und mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen worden. Der Kur- und Finanzausschuss haben sich mit dem Jahresabschluss befasst und der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss 2005 festzustellen. Sodann beschließt die Gemeindevertretung einstimmig:
a) die Feststellung des Jahresabschlusses in der geprüften Fassung
b) den Jahresfehlbetrag in Höhe von € 495.176,42 auf neue Rechnung vorzutragen.
6. Sachstandsbericht über die vorläufigen Zahlen für das Wirtschaftsjahr 2006 der Kurverwaltung Sylt-Ost
Die Vorlage der Verwaltung (vorläufiges Ergebnis des Jahresabschlusses 2006) liegt den Gemeindvertretern vor. Sie wird noch einmal von KD Winter in ihren wesentlichen Punkten erläutert. So belief sich der geplante Jahresfehlbetrag für das Jahr 2006 auf € 63.000 €. Nach der letzten Hochrechnung beläuft sich das Minus erfreulicherweise auf € 28.860. Gründe hierfür sind u.a. die gestiegenen Gäste-/Übernachtungszahlen. Eine Rückentwicklung ist jedoch bei den Einwohnerkarten zu verzeichnen; so sank die Einnahme von 21.000 € auf 14.000 €. Erhebliche Abweichungen gab es bei Fremdleistungen (u.a. Reparaturkosten Fahrzeuge Betriebsgruppe) und die Keitum Therme. Hier waren für Planungskosten 30.000 € angesetzt. Durch politische Entscheidungen erhöhte sich dieser Betrag jedoch auf 165.000 €. Die Vertretung nimmt das Zahlenmaterial zur Kenntnis.
7. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2007 der Kurverwaltung Sylt-Ost
Der Wirtschaftsplan 2007 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient) liegt der Vertretung vor. Er wird in seinen wesentlichen Punkten erläutert. So ist beabsichtigt, die Einnahmenseite zu halten. Probleme indessen werden gesehen bei den Stromkosten, da auch die Heizungen in den Containern über Strom gespeist werden und nicht, wie bisher angenommen, durch Gas. Für Planungskosten Keitum Therme (für die baurechtliche und fachliche Begleitung) sind 100.000 € angesetzt. Weiter ist der Arbeitgeber verpflichtet, zukünftig für die Mitarbeiter eine leistungsorientierte Prämie zu zahlen. Bisher gibt es hierfür keine feste Regelung. Ein Betrag wurde budgetiert. Bei den Print- und Digitalmedien ist geplant, einen Gesundheitskatalog mit Vermietern und deren Angebote herauszubringen. Herausgabe jedoch erst 2008. Die SMG prüft derzeit, alle Prospekte bei einer Druckerei zu drucken um Kosten zu sparen. Ergebnisse der Ausschreibung werden vorgestellt. Ein Betrag für das Kinderprogramm wurde budgetiert. Durch den Abriss des Schwimmbades gibt es keinen festen Standort für das Kinderprogramm. Eine Möglichkeit bestände mit Containern auf der Festwiese in Tinnum. Dies wird z. Zt. noch diskutiert. Kur- und Finanzausschuss haben dem Wirtschafts- und Stellenplan einstimmig zugestimmt. Sodann beschließt die Gemeindevertretung einstimmig:
a) den Wirtschaftsplan 2007 in der vorgelegten Fassung
b) den Stellenplan 2007
c) den Investitionsplan
Herr GV Ipsen moniert, dass er diese Unterlagen erst heute erhalten hat. Die Vertretung dankt KD Winter für seine Ausführungen.
8. Beratung und Beschlussfassung über die öffentliche Ausschreibung „Gurtstich“ OT Keitum
Bgm. Schmatloch teilt mit, dass für die vorstehende Maßnahme eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt und am 27.02.07 submittiert wurde. Die Auswertung ist durchgeführt. Das Ausschreibungsergebnis liegt unter den bereitgestellten Haushaltsmitteln. Der Name des Bieters kann aufgrund möglicher Einspräche der nicht zu berücksichtigenden Mitbewerber erst am 19.03.2007 bekannt gegeben werden. Die Vertretung beschließt sodann bei 1 Stimmenthaltung die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.
9. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet Ortsteil Tinnum, für das Gebiet Gemarkung Tinnum, Flur 3, Flurst. 202, südlich der „Keitumer Landstraße“ (K 117), östlich des „Ingewai“, nordöstlich des Knotenpunktes „Ingewai/Mittelweg“
Zunächst wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 27.02.2007 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage zu heutigen Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. GV Froeschel und Ipsen teilen mit, dass sie diesem TOP nicht zustimmen, während GV Jacobsen darauf hinweist, dass der jetzige Eigentümer einer der wenigen in dem Bereich ist, der Parkplätze auf einem Grund und Boden vorhält. Sodann beschließt die Vertretung:
1. E/A-BESCHLUSS (1): Der Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet Ortsteil Tinnum, für das Gebiet Gemarkung Tinnum, Flur 3, Flurstück 202. südlich der Keitumer Landstraße (K 177), östlich des Ingewai, nordöstlich des Knotenpunktes Ingewai/Mittelweg, wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. E/A-BESCHLUSS (2): Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
10. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die Auslegung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet Ortsteil Tinnum, für das Gebiet Gemarkung Tinnum, Flur 3, Flurstück 202, südlich der „Keitumer Landstraße“ (K 117), östlich des „Ingiwai“, nordöstlich des Knotenpunktes „Ingewai/Mittelweg“
Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 27.02.2007 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage zu heutigen Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Die Gebietsbezeichnung wird auf Anregung der Landesplanungsbehörde in „Einrichtungsfachmarkt“ umgeändert. Sodann beschließt die Vertretung:
Abstimmungsergebnis:
14 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
11. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet der Flurstücke 18 und 75 südlich „Am Tipkenhoog“ und nördlich „Ingiwai“ sowie Beschluss
Dieser TOP ist abgesetzt.
12. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet der Flurstücke 18 und 75 südlich „Am Tipkenhoog“ und nördlich „Ingiwai“ sowie Beschluss
Dieser TOP ist abgesetzt.
13. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 41b und des dazugehörigen Grünordnungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet des Flurstückes 18 südlich „Am Tipkenhoog“ und nördlich „Ingiwai“ sowie Satzungsbeschluss
Dieser TOP ist abgesetzt.
14. Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Gebietes Flurstück 18 südlich „Am Tipkenhoog“ und nördlich „Ingiwai“ in Keitum aus dem Geltungsbereich der Bauerhaltungssatzung der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Keitum
Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 07.03.2007 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage zu heutigen Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. GV Ipsen findet es bedenklich, die Erhaltungssatzung in diesem Bereich aufzuheben. Sodann beschließt die Vertretung:
1. Das o. g. Gebiet wird aus dem Geltungsbereich der Bauerhaltungssatzung § 172 BauGB der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Keitum, entlassen.
2. Der Beschluss über die Entlassung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Der Vorsitzende schließt um 20:20 den öffentlichen Teil der Sitzung.