Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
BV Manfred Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Der Bürgervorsteher bittet um eine Erweiterung des TOP 7, die öffentliche Ausschreibung „Kreisel westlich vor Keitum“ soll ergänzt werden um „Busumsteigehaltestelle“. Die Änderung dieses Tagesordnungspunktes wird einstimmig beschlossen. Sodann bittet der Bürgervorsteher um eine Ergänzung der Tagesordnung um den TOP 18 im nicht-öffentlichen Teil wie folgt: „Beratung und Beschlussfassung über das der Gemeinde zugegangene Angebot für die Errichtung der Keitum-Therme im Friesenstil“. Die Ergänzung der TO wird mit 2 Nein-Stimmen angenommen.
2. Einwohnerfragestunde
Frau Traute Meyer fragt nach, ob die historischen Bordsteine am Gurtstich in Keitum gesichert werden. Herr Bgm Schmatloch bestätigt dies, die Bordsteine werden sichergestellt, sie werden aber im Zuge der Sanierung des „Gurtstich“ nicht neu eingebaut.
Herr Callsen äußert die Bitte, dass sich alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter bei den Beschlussfassungen zu den Grundschulstandorten möglichst vollzählig und positiv beteiligen.
Dr. Roland Klockenhoff regt an, dass für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung der „Keitum-Therme“ die Bäderabteilung, die im Sommer einen sehr hohen Zuspruch genießt, als Übergangslösung wieder aktiviert wird. Der Bgm berichtet hierzu, dass ein Abstimmungsgespräch mit dem Kurdirektor und der Kurausschussvorsitzenden angedacht ist und dass ein Vorschlag unterbreitet werden wird.
Dr. Klockenhoff fragt weiter nach dem Stand der Amtsverordnung, und zwar hinsichtlich der Ruhezeiten. Die Verwaltung berichtet hierzu, dass ein interministerielles Gespräch stattgefunden hat, bei dem die Rechtsauffassung des Amtes bestätigt wird, dass eine Rechtsgrundlage für Schleswig-Holstein fehle, sie aber geschaffen werden müsse, um den Interessen der Fremdenverkehrsgemeinden und der Tourismusverbänden zu folgen. Die Tourismusverbände sind vom Land aufgefordert worden, noch einmal zu diesem Thema Stellung zu nehmen. Zurzeit kann aber noch nichts konkretes berichtet werden.
Eine Bürgerin erkundigt sich nach der Raumlösung für die Tinnumer Schule bei der Zusammenführung der Klassen. Der Bürgermeister berichtet hierzu, dass eine Ausschreibung für einen Planer vorgesehen sei, der die gesamte Ablaufplanung in die Hand nehmen wird. Der Planer wird alle mit der Umorganisation erforderlichen Dinge abarbeiten. Er bestätigt die Auffassung der Bürgerin, dass die Schulleiterin mit dieser Aufgabe überfordert wäre, weil sie dies neben ihrer eigentlichen Tätigkeit als Schulleiterin machen müsste.
Frau Cornelia Kamp, Kurausschussvorsitzende, fragt nach dem Termin für den Abriss des Gebäudes „Mühlheim“. Der Bgm berichtet hierzu, dass die Abbruchgenehmigung bereits vorliegt und dass die Termine für den Abbruch noch abgestimmt werden sollen. Auf jeden Fall sei Ziel, die Pfingst-Feiertage vom Abbruch zu „verschonen“.
Frau Kamp fragt weiter nach der Schredder-Anlage. Der Bgm berichtet hierzu, dass die Anlage nach dem Abbruch auf die Insel geholt wird. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass die behördliche Genehmigung für die Anlegung des Weges noch nicht vorläge.
Eine weitere frage ist die nach einem genauen Zeitplan für die Arbeiten am „Gurtstich“. Der aktuelle Zeitplan soll von der Verwaltung von der Baufirma angefordert und dann entsprechend bekannt gegeben werden.
Herr Köster, Ziegeleiweg, spricht Herrn Olaf Klein als Gemeindevertreter und Bauantragsteller direkt an und fordert ihn auf, den Antrag für die Baugenehmigung auf seinem Grundstück, Südhörn, zurückzunehmen und verweist auf alte Beschlussfassungen, die nach seiner Auffassung noch Gültigkeit hätten. Er überreicht in diesem Zusammenhang eine Unterschriftenliste mit Unterschriften von Anliegern im Ziegeleiweg, die sich gegen das Bauvorhaben wenden.
Dr. Klockenhoff fragt nach, ob die Verlängerung des Ingiwai in Richtung Archsum als Übergangszeit für die Baumaßnahme genutzt werden soll. Der Bgm bestätigt dies, die Wegeparzelle solle einspurig genutzt werden und wird nach Abschluss der Baumaßnahmen durch die Baufirma wieder hergestellt. Es ist richtig, dass für diese Zeit eine touristische Nutzung der Wegeparzellen nicht möglich ist.
3. Mitteilungen und Anfragen
Anschaffung eines Schulbusses: Der Bgm berichtet, dass er nach Abstimmung im Schul-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss sowie im Hauptausschuss den Auftrag für die Lieferung eines neuen Schulbusses unterschrieben hat. Es handelt sich um einen 22-sitzigen Schulbus, der das günstigste Angebot sei,, weil mit dem Bus auch andere Fahrten, wie z.B. für Kindergärten u. ä. durchgeführt werden können.
4. Beratung und Beschlussfassung über Nachbesetzung von Ausschüssen
Für Herrn Christoph Schmatloch wird im Amtsausschuss kein Vertreter bestellt. Als Vertreter für Herrn Kai Espersen wird einstimmig Herr Lasse Lorenzen gewählt.
5. Beratung und Beschlussfassung über eine neue Kurabgabensatzung der Gemeinde Sylt-Ost zum 01.05.2007
Die KurA-Vors. Frau Cornelia Kamp berichtet über die Vorberatungen zum Erlass der Satzung, die von der Verwaltung ausgearbeitet worden ist. Sie spricht die Praxis an, dass Vermieter, die die Kurabgabe einziehen, hierfür eine Provision erhalten. Hierauf bestünde kein Rechtsanspruch und insoweit solle über diese Regelung noch zu einem späteren Zeitpunkt nachgedacht werden. Die jetzt vorgelegte Satzung enthält eine Erhöhung der Kurabgabe auf 2,50 €. Ortsbeiratsvorsitzender Claßen weist darauf hin, dass er rechtliche Bedenken hinsichtlich der Gegenrechnung von bestimmten Kosten habe, z.B. Zuweisungen für die Flughafen GmbH und die Entschädigung an die Gemeinde Rantum für die Strandnutzung. Dies führe zu einer fehlerhaften Kalkulation, was rechtserheblich sein könnte. GV Ipsen rügt in diesem Zusammenhang, dass Herr Claßen diese Bedenken nicht schon früher vorgetragen habe. Nach kurzer Diskussion beschließt die Gemeindevertretung sodann einstimmig die neue Kurabgabensatzung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung gemäß Vorlage.
6. Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher sowie Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen durch den Amtsausschuss gewählten Wahlausschuss
Die Gemeindevertretung nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis. Nach kurzer Erläuterung durch Amtsrat Hansen beschließt die Gemeinde Sylt-Ost die Übertragung der Aufgaben des Gemeindewahlleiters gemäß § 14 Abs. 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes auf den Amtsvorsteher und die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen durch den Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss. Diese Übertragung gilt, solange sie nicht fristgerecht widerrufen wird, für alle künftigen Wahlen (Übertragungsbeschluss nach § 3 Amtsordnung). Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
7. Beratung und Beschlussfassung über eine öffentliche Ausschreibung „Kreisel“ westlich vor Keitum (Bus-Umsteigehaltestelle)
Bgm Schmatloch erläutert den Inhalt der vorgenommenen Ausschreibung und beantwortet Fragen zu den Veränderungen im Bereich der Bushaltestelle. Die Gemeindevertretung beschließt sodann
a) mit 12 Ja- und 3 Nein-Stimmen die Auftragsvergabe für den Kreisverkehrsplatz an den günstigsten Bieter gemäß Vorlage (Angebotssumme 666.581,08 €);
b) mit 13 Ja- und 2 Nein-Stimmen die Auftragsvergabe für die Umsteigebushaltestelle auf dem Parkplatz Keitumer an den günstigsten Bieter gemäß Vorlage (Angebotssumme 132.960,57 €).
8. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Dachdeckerarbeiten Schule Morsum
Die Dachdecker- und Klempnerarbeiten im Bereich der Grundschule in Morsum sind öffentlich ausgeschrieben worden. Die Submission hat stattgefunden. Die Gemeindevertretung nimmt von dem Ergebnis der Submission Kenntnis und beschließt einstimmig die Auftragsvergabe an den günstigsten Bieter mit einer Angebotssumme von 123.815,57 €
9. Ortsteil Tinnum: Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 90 „Halle 74“ für das Gebiet der Halle 74 westlich des Fliegerhorstes und ca. 1000 m östlich der L 24
Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt einstimmig:
a) Aufhebungsbeschluss: Der Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 90 für das o. g. Gebiet wird aufgehoben.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
(Anmerkung des Protokollführers: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter befangen.)
10. Ortsteil Morsum: Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet ca. 200 m östlich der Ortslage Morsum, südlich der Bahntrasse und ca. 200 mm nördlich des Nössedeiches (Golf-Club Morsum)
Es wird auf die Vorlage der Verwaltung Bezug genommen. In den Wortbeiträgen wird als Forderung erhoben, dass die öffentlichen Wege, die das Plangebiet durchkreuzen, weiterhin zwingend öffentlich bleiben müssen. Dies muss sichergestellt sein. Außerdem wird vorausgesetzt, dass der Platz öffentlich zugänglich ist. Eine solche Zusage des Präsidenten des Golfclubs soll bereits vorliegen. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Zulassung der Erweiterung des Golfplatzgebietes keine baulichen Erweitrungen oder Neubauten beabsichtigt sind. Unter diesen Vorgaben beschließt die Gemeindevertretung wie folgt mit 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Stimmenthaltung:
a) Aufstellungsbeschluss (1): Einer Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes für das o.g. Gebiet wird zugestimmt.
b) Beschluss (2): Zeitgleich soll der Landschaftsplan entsprechend angepasst werden.
c) Die Verwaltung wird mit der Durchführung der erforderlichen Schritte beauftragt.
(Anmerkung des Protokollführers: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter befangen.)
11. Ortsteil Tinnum: Beratung und Beschlussfassung über Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 für das Gebiet des Hofes „Südhörn“ nördlich Südhörn, östlich Ziegeleitweg und ca. 600 m westlich des Ringweges
Herr Olaf Klein erklärt sich vor der Beratung und Beschlussfassung für befangen und verlässt den Sitzungsraum. Er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Der Bgm nimmt Bezug auf die Vorlage, die allen Gemeindevertretern zugesandt worden ist. Die Änderung des Bebauungsplanes ist erforderlich, da der landwirtschaftliche Betrieb nicht über eine Privilegierung nach § 35 verfügt. Ein Anlieger des „Ziegeleiweges“, Herr Köster, fordert durch einen Zwischenruf Herrn Klein auf, seinen Bauantrag zurückzunehmen. Herr Jörg Ipsen bittet in diesem Zusammenhang um eine Überprüfung der überreichten Unterschriftenliste dahingehend, ob es sich um Mieter oder um Eigentümer handelt. Herr Manthey berichtet über die Vorprüfung im Bauausschuss, die positiv abgeschlossen worden ist. Die Gemeindevertretung beschließt sodann: a) Aufstellungsbeschluss: Dem vorliegenden Antrag auf Änderung des B-Planes Nr. 52 für das o.g. Gebiet wird zugestimmt. Wesentliches Ziel der Änderung sollen Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie zu Baugrenzen sein.
b) Die Verwaltung wird mit der Durchführung der erforderlichen Schritte beauftragt.
c) Die Nutzungen, die der Planänderung zugrunde liegen, sollen durch einen Städtebaulichen Vertrag bindend festgeschrieben werden.
12. Ortsteil Morsum: Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 für das Gebiet des Flurst. 124 „Hof-Galerie“ südlich Terpstich und östlich Serkwai
Es wird Bezug genommen auf die Vorlage der Verwaltung vom 16.04.2007. Herr Manthey berichtet über die Vorprüfung im Bauausschuss. Mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung beschließt die Gemeindevertretung sodann wie folgt:
a) Aufstellungsbeschluss B-Plan: Der Änderung des B-Planes Nr. 40 für das o.g. Gebiet wird zugestimmt. Wesentliches Ziel der Änderung sollen Festsetzungen zu Art und Maß (SO Hotel, GRZ) der baulichen Nutzung sowie zu Baugrenzen sein.
b) Aufstellungsbeschluss F-Plan: Weiterhin soll der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden.
c) Die Verwaltung wird mit der Durchführung der erforderlichen Schritte beauftragt.
(Anmerkung des Protokollführers: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter befangen.)
13. Beratung und Beschussfassung über die Zukunft der Grundschulen in Sylt-Ost
Der Bürgermeister berichtet über den aktuellen Sachstand und die Vorgaben des neuen Schulgesetzes. Das Gesetz geht zwingend davon aus, dass eine Grundschule als absolute Mindestzahl 80 Schüler hat. Die Möglichkeit durch organisatorische Verbindungen Schulen zu einer neuen Schule zusammenzufassen besteht laut SchulG. Eine Schule als Außenstelle fortzuführen ist nur möglich, solange die Verlässlichkeit an der Schule bzw. an beiden Schulen sichergestellt ist. Beschlussfassungen sind daher für alle drei Standorte in Sylt-Ost (Keitum, Morsum und Tinnum) erforderlich. Auf Befragen wird erläutert, dass es für die Schließung eines Schulstandortes der Beschlussfassung durch den Schulträger, hier die Gemeindevertretung bedarf. GV Klein merkt an, dass der Umbau des Standortes in Tinnum nicht nebenbei erledigt werden kann und die Schulleiterin hierdurch zeitlich überfordert sei. Der Bürgermeister bestätigt diese Auffassung und erläutert hierzu, dass diese Aufgabe extern vergeben werden soll. Beschlussvorschläge:
1. Grundschule Morsum
Die Grundschule erfüllt die gesetzlich vorgeschriebenen Schülerzahlen nicht, kann jedoch die Verlässlichkeit durch die zur Verfügung stehenden Stundenzahlen an ihrer Schule sicherstellen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost beschließt einstimmig, die Grundschule Morsum in ihrer jetzigen Form bestehen zu lassen. Sollte das nicht mehr möglich sein, erfolgt eine organisatorische Verbindung mit der Grundschule Tinnum. Die Grundschule Morsum soll dann als Außenstelle von der Grundschule Tinnum weitergeführt werden, solange die Verlässlichkeit an beiden Schulen sichergestellt ist.
2. Grundschule Keitum
Die Grundschule Keitum kann die Verlässlichkeit an ihrer Schule nicht mehr gewährleisten. Ausgelöst durch die anstehende Pensionierung der Rektorin im Jahre 2008 wurde dem Schulträger vom Schulamt mitgeteilt, dass die Stelle nicht wiederbesetzt wird. Jede eigenständige Schule muss jedoch einen Schulleiter haben. Die Grundschule Keitum als Außenstelle von Tinnum fortzuführen ist nicht möglich, da die Verlässlichkeit dann an beiden Schulen nicht hergestellt werden kann. Die Schüler der Grundschule Keitum haben sich bis auf wenige Ausnahmen bereits an der Grundschule Tinnum verbindlich angemeldet. § 59 SchulG („Auflösung und Änderung“) regelt, dass unter Einbeziehung der § 58 Abs. (1) und (2) der jeweilige Schulträger über die Auflösung einer Schule entscheidet. Damit ist eine Beschlussfassung der Gemeindevertretung erforderlich. Die Entscheidung des Schulträgers (Gemeinde) bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost beschließt mit 12 Ja- und 3 Nein-Stimmen, die Grundschule in Keitum aufzulösen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Schulamt in Kenntnis zu setzen und die Genehmigung einzuholen.
3. Tinnumer Grundschule
Hierzu wird auf die Vorberatungen in der Gemeindevertretung und des Schul- Kultur und Sportausschuss verwiesen. Die demographische Entwicklung auf der Insel Sylt zeigt, dass in Zukunft maximal 300 Schüler für den Besuch einer Grundschule vorhanden sein werden. Hieraus folgt, dass auf Sylt höchstens zwei Grundschulen auf Dauer Bestand haben werden. Im Interesse, die Gemeinde Sylt-Ost als Schulstandort zu erhalten, sollte der Standort Tinnum zu einer qualitativ hochwertigen und zukunftsfähigen Grundschule ausgebaut werden, so die aktuelle Diskussionsgrundlage. Durch diese Standortsicherung soll der Grundschulbesuch für Kinder der Gemeinde Sylt-Ost am Standort in Tinnum auf Dauer gesichert werden. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost bestätigt einstimmig den Beschluss vom 22.06.2006 über den Ausbau der Tinnumer Grundschule zur offenen Ganztagsschule mit dem Ziel, dass durch den Ausbau und die künftigen pädagogischen Inhalte die Grundschule Tinnum eine qualitativ hochwertige Einrichtung mit dem Ziel der Zukunftssicherung für Kinder aus Sylt-Ost sein wird. Die Verwaltung wird erneut beauftragt die nötigen Schritte und Planungen einzuleiten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, hierzu bereits getätigte Vorplanungen (Raumprogrammkonzept u.a.) zu nutzen und gegebenenfalls weitere Vorplanungen extern in Auftrag zu geben.
14. Beratung und Beschlussfassung über die Konzeption für ein Sylt-Museum in Keitum
Vor Eintritt in die Tagesordnung erläutert die Verwaltung, dass Dr. Herbert Sieg bei diesem TOP nicht als befangen anzusehen ist. Die Stellungnahme der Sylter Kunstfreunde vom 24.04.2007 ist verteilt worden. Der Bürgermeister erläutert die ersten Planungen und sieht die Optimierung der Museumslandschaft auf Sylt auch als Vorteil für die Museumslandschaft in ganz Schleswig-Holstein, nur die Größenordnung wird kritisch gesehen. Die kurzfristig eingegangene Stellungnahme wird verlesen. Danach kommt eine Erweiterung des „Altfriesischen Hauses“ nicht in frage. Eine Erweiterung des „Heimatmuseums“ könne in Aussicht gestellt werden, die aktuelle Planung der Söl’ring Foriining sei aber noch zu umfangreich, hier solle neu geplant werden. GV Olaf Klein spricht sich grundsätzlich positiv für das Engagement der Söl’ring Foriining aus. GV Jörg Ipsen beantragt ein Rederecht für Frau Maike Ossenbrüggen als sachverständige Person, um diesen TOP zu erläutern. Frau Ossenbrüggen berichtet, man „zeichne und denke neu“ und sie hofft auf eine positive Unterstützung der Gemeindevertretung bei diesem Projekt. GV Lars Schmidt spricht sich für eine inhaltlich Trennung der Zielrichtungen der einzelnen Museen auf Sylt aus. Auch nach der weiteren Diskussion zu diesem Thema wird die aktuelle Planung von der Größe her als kritisch betrachtet und es soll eine Gesamtkonzeption für den Bereich der gesamten Insel Sylt erarbeitet werden. Dr. Sieg gibt zusammenfassend eine Bewertung ab und sieht es als Ziel, dass die Arena ein Standort für Kunst und wechselnde Ausstellungen sein soll und insoweit keine Konkurrenzeinrichtung für das Museum darstellen wird. Er sieht positive Synergieeffekte im Wechselspiel der unterschiedlichen Standorte, wenn sich das Museum auf den Kernbereich der Ausstellung Sylter Exponate beschränkt. Zu der von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlage sieht GV Ipsen die Forderung nach dem Nachweis der Stellplätze als kritisch an, worauf der Bgm erläutert, dass diese nicht zwingend auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden müssen. Die GV beschließt sodann einstimmig wie folgt:
Gegen eine zeitgerechte und angemessene Umgestaltung und Erweiterung des Museums bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Der zusätzlich entstehende Baukörper, der in den Planungsentwürfen erkennbar ist, wird als zu groß dimensioniert erachtet und erscheint nicht genehmigungsfähig. Kritisch werden die Anbauten an beiden Museen im Hinblick auf Form und Größe gesehen. Durch die erhöhten Besucherzahlen ist mit einem größeren Stellplatzbedarf zu rechnen. Die Stellplatzsituation ist daher insgesamt darzustellen und der Nachweis für die Stellplätze wäre auf der Grundlage des Höchstsatzes der Stellplatzverordnung zu führen. Die Einrichtung eines vom Museum unabhängig betriebenen Cafe’s wird grundsätzlich abgelehnt. Über einen Cafebetrieb, der während der Öffnungszeiten des Museums angeboten wird, kann diskutiert werden. Eine gesamtinsulare Abstimmung mit den entsprechenden Interessengruppen, wie z.B. Sylter Kunstfreunde, muss erfolgen. Andere Nutzungsarten, die nicht ausdrückliche Museumsnutzungen sind, sollen vom Verein extern und anderweitig geregelt werden.