Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 21.06.2007

Gemeindevertretung

 

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

BV Manfred Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben.  Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung gratuliert der Vor. den GV Lorenzen und Jacobsen nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Buchgeschenk der Gemeinde. Sodann werden auf Antrag einstimmig die TOP 06 + 14 abgesetzt und an die Fachausschüsse verwiesen. Weiter spricht der Vor. die Veranstaltung „Lebenslauf“ des Gymnasiums an, bei dem Schülerinnen und Schüler Geldspenden für Schulkinder in Afrika sammeln werden. Wer von den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern sich daran beteiligen möchte, kann dies in Form ihres/seines Sitzungsgeldes tun.


2. Einwohnerfragestunde

Herr Momsen hat eine Fragenliste erstellt, die wie folgt lautet:
1) Lärmschutz im Bereich des Sportplatzes
2) Parkplätze für die Schule und den Sportplatz
3) Straßenbreite im Bereich Schule und Sportplatz
4) Bürgersteig auf der Ostseite Boy-Peter-Eben-Weg
5) Bushalteplatz für Gelenkbusse im Schulbereich (Kampende)
6) Erstellung eines Raumes für die Kirche
7) Einsichtnahme Planungsunterlagen Schule-Sportplatz / Kirche

Dazu teilt BV Uekermann mit, dass die Punkte 1) – 5) an den Schulausschuss zur weiteren Beratung übergeben werden. Der Punkt 6) kann nicht beantwortet werden, da es sich um eine Kirchenangelegenheit handelt. Zu Punkt 7) teilt er mit, dass derzeit Unterlagen noch nicht zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Herr Momsen bittet erneut um Abstellung des Lärms auf dem Sportplatz und bittet, nach Eingang des Urteils des Verwaltungsgerichts dies den Tinnumer Ortsbeiratsmitgliedern zugänglich zu machen.

Frau Skodula spricht den heutigen dreimaligen Anflug der Transallmaschine über Keitum an.Dazu teilt Bgm. Schmatloch mit, dass dies Bundeswehrmaschinen sind und dass die Übung Landeanflug/Durchstarten der Maschine nicht unterbunden werden kann.

Frau Kamp weist darauf hin, dass im Bereich des Kreisels am westlichen Ortseingang der Fahrradweg noch nicht angebunden ist.
Bgm. Schmatloch teilt dazu mit, dass heute die Anbindung erfolgt ist. Für die anstehenden Großbaumaßnahmen in Keitum wird derzeitig ein Flyer erstellt. Der Druckauftrag wurde heute erteilt. Er ist dann über die Kurverwaltung zu erhalten.

Frau Giebel spricht das zu schnelle Fahren im Ort an. Dazu teilt Bgm. Schmatloch mit, dass die Ordnungsbehörde aufgefordert worden ist, die Polizeistation zu bitten, entsprechende Radarakontrollen (mit der neu angeschafften Radarmesspistole) durchzuführen. Herr Pennino schlägt in diesem Zusammenhang vor, entsprechende Schwellen in die Fahrbahn am jeweiligen Ortseingang einzubauen.

Herr Wittenbrink’s, (Hotelbetreiber in Keitum), bittet darum, in Zukunft früher und präziser über geplante Großbaumaßnahmen zu informieren.

Herr Momsen fragt an, ob die Gemeinde nicht wieder die Verordnung zum Schutze des Kurbetriebs aufleben lassen kann. Dazu teilt BV Uekermann mit, dass es weder in die Verantwortung der Gemeinde noch des Amtes fällt, sie wieder aufleben zu lassen. Vielmehr handelt es sich um ein europäisches Gesetz.


3. Mitteilungen und Anfragen

Der Vorsitzende teilt mit, dass in einem Antrag der SPD-Fraktion  die Frage wo der „friesische Baustil“ und die festgesetzten Quadratmeter im Vertrag festgehalten sind. Die Angelegenheit befindet sich derzeitig noch in Abarbeitung der Verwaltung.

Bgm. Schmatloch teilt mit, 
dass ein Überblick über die Großbaumaßnahmen in Keitum in Form eines Flyer erstellt wird.

dass in der kommenden Woche mit Verkehrproblemen in Keitum gerechnet werden muss, da ein Schwerkrank und div. Baumaschinen in den Bereich Am Tipkenhoog bereitgestellt werden. Es erfolgt in den nächsten 2 – 3 Wochen weiter Erdaushub, der dann am Bahndamm eingebaut wird. Unmittelbar anschließend wird dann mit dem Abbruch Mülheim begonnen. Das Material wird dann als Unterbau für den Treibselweg verwendet. Baubeginn für das Hotel auf dem Mülheim-Grundstück soll Ende September 2007, auf dem Christiansen-Grundstück ebenfalls Ende September 2007 sein.
Abschließend teilt Bgm. Schmatloch mit, dass für den Fall, dass keine Einigung mit der Naturschutzgemeinschaft erzielt werden kann, der Baustellenverkehr auch während der Saison durch den Ort Keitum führen wird.

dass am 10. Juli 2007 im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung in Tinnum erneut über Maßnahmen am Bahnübergang Königskamp (Brücke, Fußgängerbrücke oder Untertunnelung) beraten werden soll


GV Lorenzen teilt mit, dass er gegen das von der DB geplante Vorhaben ist (Folgekosten);

GV Körner-Möhring trägt vor, dass die Bahn erst einmal ihre „Schularbeiten“ machen sollte, bevor das Thema Schließung BÜ Königskamp wieder aufgreift. (Anmerkung Protokollführer: Vgl. Protokoll OB Tinnum vom 24.09.2003).

GV Klein unterstützt Frau Skodula hinsichtlich ihrer Bedenken gegen die Flüge der Transall in den Mittagsstunden. Diese sollten in den Herbst verlegt werden. BV Uekermann weist noch einmal darauf hin, dass es sich um militärische Flüge handelt und die Gemeinde keinerlei Einfluss nehmen kann. Dennoch sichert er eine Überprüfung zu. 

Auf Anfrage zur Gestaltung der Freifläche im Kreises teilt Bgm. Schmatloch mit, dass angedacht ist, diesen als Eingangstor für den Ort Keitum künstlerisch darzustellen.

Auf Anfrage von GV Petersen teilt Bgm. Schmatloch weiter mit, dass sich der Baubeginn für den Treibselweg verzögern könnte.


4.
Beratung und Beschlussfassung über die Auswahl eines Bewerbers im Zuge des VOF-Verfahrens zur Erweiterung der Grundschule Tinnum

Herr Architekt Lenschow wird noch einmal kurz  als Projektsteuerer der Gemeinde Sylt-Ost vom Vorsitzenden vorgestellt. Herr Architekt Lenschow berichtet, dass das offene Verfahren zur Suche eines Generalplaners abgeschlossen sei und dass keiner der Anbieter alle Nachweise, die gefordert worden sind, erbracht habe. Damit  müsste die Ausschreibung konsequenter Weise aufgehoben werden und neu erfolgen. Dies würde aber einen Verlust an Zeit bedeuten, mit der Folge, dass der Termin (01.08.2007) nicht mehr eingehalten werden kann. Herr Lenschow hat sich hinsichtlich dieser Frage mit dem Innenministerium, Herrn Severin, in Verbindung gesetzt. Dieser hat - ohne Verbindlichkeit - mitgeteilt, dass aufgrund von Rechtssprechung eine Nachfrist durchaus denkbar sei, mit der die fehlenden Unterlagen  angefordert werden. Ein gewisses Restrisiko an der rechtssicheren Durchführung des Vergabeverfahrens bliebe aber bestehen. Letztlich könne aber so verfahren werden, dass die Anbieter auf die zulässigen Rechtsmittel verzichten. Dies würde im Verfahren nachgefragt werden. Spätestens am 28.07.2007 (Ende der Rechtsmittelfrist) würde Rechtssicherheit  zu der Frage bestehen, ob das Verfahren in dieser Form fortgesetzt werden kann oder nicht. Es wäre dann zwar nur noch wenig Zeit, sie würde aber ausreichen, die Anträge rechtzeitig zum 01.08.2007 einzureichen. Die von Herrn Lenschow vorgeschlagene Terminabfolge sieht vor, dass am 06.07.2007 die Vorstellung und die Verhandlung der Angebote erfolgen soll und dass der Vergabevorschlag am 12.07.2007 in einer Sondersitzung der Gemeindevertretung beschlossen wird. Nach Ablauf der Beschwerdefrist (28.07.2007) würde dann Rechtssicherheit  hinsichtlich dieses Verfahrens bestehen und die Auftragsvergabe bzw. die Stellung des Antrages könne dann erfolgen. Insgesamt sei kein Schadensersatz von einem Anbieter zu erwarten, weil alle fairer weise die gleiche Chance erhalten und keiner benachteiligt ist in der Form, dass er Unterlagen eingereicht hat, die Andere noch nicht eingereicht haben, jetzt aber eine Nachfrist angeboten bekommen. Weiter berichtet er sodann über den bisherigen Ablauf des Verfahrens und die nächsten Schritte. Danach sind von den ursprünglich 9 Bewerbern im Vorwege bereits 3 Bewerber ausgeschieden, die im weiteren Verfahren auch nicht mehr berücksichtigt werden. Dies liegt daran, dass nicht alle erforderlichen Vorlagen im Vorwege zur Prüfung eingegangen waren. Es bleiben 6 Bewerber nach, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Auf die Bedenken des GV Ipsen wird mitgeteilt, dass bei der Vorstellung der ausgeschiedenen Bewerber zwar Namen genannt werden, diese aber nicht unter den Datenschutz fallen, da es sich nicht um eine Vergabe handelt. Für die Erstellung des Angebotes sollten die Teilnehmer eine Vergütung in Höhe von 5.000 € pro Teilnehmer erhalten. Es besteht aber Einigkeit darüber, diesen Betrag auf 2.500 € zu senken.

Als Zeitschiene ist vorgesehen:
21.06.2007   Auswahl der Bewerber
22.06.2007   Versand Verdingungsunterlagen
04.07.2007   Konzeptsuche
06.07.2007   Vorstellung der Bewerber
12.07.2007   Vergabe Sonder-GV
28.07.2007   Ablauf Beschwerdefrist
01.08.2007   Termin Förderantrag

Auf Anfrage von GV Klein wird folgendes mitgeteilt:
a) Der Auftrag muss an einen Bewerber erteilt werden;
b) ab 22.06.2007 gehen die Verdingungsunterlagen raus;
c) die Vorgaben der Gemeinde gehen mit an die ideellen Bewerber;
d) die Teilnehmer haben Anspruch auf Vergütung.

GV Ipsen sieht die Schulerweiterung unter Zeitdruck, das Verfahren ist nicht mit dem Fachausschuss abgestimmt, bisher keine Unterlagen der Bewerber eingesehen. Frau GV Dr. Wilhelms-Kind fragt an, ob es  Unterlagen dafür gibt, was für Fördermittel erforderlich ist. Das Raumkonzept ist bereits vorgestellt worden im „Friesen-Saal“. BV Uekermann weist noch einmal darauf hin, dass man sich sehr viel Zeit genommen hat für die Schullandschaft Sylt-Ost. Es ist aber einstimmig darüber befunden worden, dass die GS Tinnum Ganztagsschule werden soll.

Abschließend teilt Bgm. Schmatloch folgendes mit: Für die Ausweichmöglichkeit während der Bauphase soll die  Keitumer Schule als Lösungsvorschlag mit einbezogen werden. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig im Hauptausschuss.

Sodann beschließt die Vertretung bei einer Stimmenthaltung:
1) Die Verdingungsunterlagen gehen an die verbliebenen 6 Bewerber.
2) Die GV beschließt, 6 Bieter zur Abgabe eines ersten Angebotes aufzufordern.
3) Den Ausführungen zu den Kriterien wird zugestimmt.
4) Die Vergütung der Teilnehmer wird auf 2.500 €  pro Teilnehmer, (insgesamt also 12.500 €), festgelegt.
5) Die vorgenannte Zeitschiene findet Anwendung.

Für die Auswahl der Bewerber am 06.07.2007 ist pro Bewerber eine Zeitschiene von 1,5 Stunden veranschlagt. Als Teilnehmer des Auswahlverfahrens sollen fungieren:

1) die Schulleiterin Frau Martina Bengsch
2) stellv. Schulleiter Herr Bernt Callsen        
3) Herr Lars Schmidt
4) Herr Olaf Klein als Vertreter der WSO
5) Frau Dr. Wilhelms-Kind
6) Vertreter des SSW
7) Herr Wolfgang Schulz
8) BV Uekermann
9) Bgm. Schmatloch,

Über die Teilnahme von Herrn stellv. Schulleiter Bernt Callsen wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
13 Ja
Ø Nein
3 Enthaltungen

Zu den übrigen Positionen erfolgt die Abstimmung einstimmig.


5. Beratung und Beschlussfassung über
a) Jahresrechnung 2006
b) Haushaltsüberschreitungen 2006
der Gemeinde Sylt-Ost

Die Jahresrechnung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2006 nebst Haushaltsüberschreitungen (Anlage 1 + 2 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dienen, liegt der Vertretung vor.
Danach belaufen sich die Schulden der Gemeinde am Ende des Haushaltsjahres auf 5.456.902,49 €, die Darlehnsforderungen der Gemeinde betragen 571.083,15 €. Die Haushaltsüberschreitungen betragen insgesamt 71.991,79 €.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat festgestellt:
1)   Der Haushaltsplan wurde eingehalten.
2)  Die Abweichungen von den Haushaltsansätzen liegen in einem vertretbaren Rahmen.
3)  Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden – soweit geprüft – sachlich und    rechnerisch vorschriftsmäßig begründet.
4)  Bei den Einnahmen und Ausgaben wurde – soweit geprüft – rechtmäßig verfahren.

Die Vertretung beschließt sodann bei einer Enthaltung:
a)  die Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2006 gemäß Vorlage werden genehmigt
b) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 wird in der vorliegenden Fassung anerkannt.


6. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Straßensondernutzungssatzung

Dieser TOP wird zurückgestellt.


7. Beratung und Beschlussfassung über  einen Antrag  auf  Änderung der
Hauptsatzung zur Stärkung des Ortsbeiräte (Antrag der SPD-Fraktion Sylt-Ost)

Die Vorlage (Anlage 3 zur Urschrift) liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal vom Fraktionsvorsitzenden, GV Andersen, vorgelesen. Seitens der Verwaltung wird dazu erklärt, dass eine Änderung der Hauptsatzung auf Grund der Vorgaben der Gemeindeordnung nicht für möglich erachtet wird.  Denkbar wäre, dass Gemeindevertretung aber einen Grundsatzbeschluss fasst, mit dem sie sich freiwillig selbst bindet des Inhalts, dass sie Beschlüsse des Ortsbeirates über wichtige Angelegenheiten gebührend berücksichtigt und in ihre Beraten mit einfließen lässt mit dem Ziel, dass möglichst der Empfehlung des Ortsbeirates gefolgt werden sollte. Dies wäre eine reine Absichtserklärung ohne jegliche rechtliche Bindung. Nach kurzer Diskussion beschließt die Gemeindevertretung über den Antrag der SPD-Fraktion wie folgt:
Abstimungsergebnis:
5 Ja-Stimmen
11 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Damit  ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.


8. Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung der hauptamtlichen Bürgermeisterstelle Sylt-Ost

AR Hansen schildert vorab den Sachverhalt: Die Gemeinde Sylt-Ost hatte am 19.12.2005 einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 135 a GO gestellt, von der in den §§ 57, 57a GO geregelten Verpflichtung, die Wahl eines Bürgermeisters/in durchzuführen, befreit zu werden. Diesem Antrag wurde mit Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 08. Februar 2006 (Az.: IV PVF 3 – 160.152.6)  entsprochen und die Gemeinde Sylt-Ost befristet bis zum 01. April 2007 von der Verpflichtung befreit. Der Antrag war seinerzeit noch von der Überlegung getragen, im Hinblick auf die mögliche Bildung eines Amtes Sylt von der Nachbesetzung der Bürgermeisterstelle abzusehen. Die Leitung der Verwaltung der geschäftsführenden Gemeinde Sylt-Ost wird seitdem von der gewählten Stellvertretung ehrenamtlich wahrgenommen. Die gewählte Stellvertretung dauert fort, auch wenn am 01. April 2007 die bis dahin befristet gewesene Ausnahmegenehmigung von der Verpflichtung, einen hauptamtlichen Bürgermeister zu wählen, abgelaufen ist. Es gibt einige Gründe, die es sinnvoll erscheinen lassen, gemäß § 48 Absatz 1 Satz 3 GO die Zustimmung des Innenministeriums dahingehend einzuholen, dass abweichend von den §§ 57 ff GO die Wahl der oder des Bürgermeisters/in zum Zeitpunkt der Kommunalwahl 2008 stattfindet:

- eine Bürgermeisterwahl zum jetzigen Zeitpunkt wäre sehr unrationell, durch eine Synchronisation der Termine zur Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters und der Kommunalwahl erhebliche Einsparungen sowohl an finanziellen Mitteln als auch an Arbeitsaufwand erzielen lassen,

- die in der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.07.2004 gewählte  Stellvertretung wäre auch weiterhin bereit und in der Lage, die Leitung der Verwaltung bis dahin weiterhin ehrenamtlich wahrzunehmen,

- eine übergangsweise Weiterführung der Verwaltungsleitung durch den derzeitigen ehrenamtlichen Amtsinhaber bis zu der bevorstehenden Kommunalwahl wäre zudem sinnvoll, weil dieser in die aktuellen Vorgänge der laufenden Verwaltung sowie in die (politischen) Projekte der Gemeinde sehr engagiert und kenntnisreich involviert ist,

- bis zur bevorstehenden Kommunalwahl vergehen noch 12 Monate. § 57 a Abs. 2 GO schreibt vor, dass die Stelle eines hauptamtlichen Bürgermeisters mindestens fünf Monate vor der Wahl öffentlich auszuschreiben ist. Eine Synchronisation eines Termins für die Bürgermeisterwahl mit dem bereits feststehenden Termin für die Wahl des Landrates des Kreises Nordfriesland am 16.09.2007  scheidet daher bereits aus.

- Die früheste Möglichkeit eines Wahltermins für die Wahl eines Bürgermeisters wäre jetzt der Monat November 2007, womit dann ohnehin nur noch sechs Monate bis zur Kommunalwahl am 25.05.2008 verblieben.

- bei Durchführung der Wahl des Landrates am 16.09.2007, einer Bürgermeisterwahl im  November 2007 sowie der Kommunalwahl am 25.05.2008 würden für die Bürger somit drei Wahlen innerhalb von nur neun Monaten anstehen.

- Dieses würde unweigerlich zu einer sinkenden Wahlmotivation führen, die   wiederum zu Lasten der Wahlbeteiligung gehen dürfte, so dass die neue Gemeindevertretung und der neue Bürgermeister nur durch einen kleinen Teil der Bevölkerung legitimiert wären. Die Möglichkeit, die Termine für die Durchführung der Bürgermeister- und Kommunalwahl zu synchronisieren, würde somit sehr wesentlich der Umsetzung des Demokratieprinzips dienen.

In der sich anschließenden Ausspreche kommt es zu verschiedenen Wortmeldungen, in denen GV Ipsen u. a. mitteilte, dass er die Angelegenheit von seinem Anwalt hat prüfen lassen. Dieser hat ihm empfohlen, über die Kommunalaufsicht klären zu lassen, ob sich die Gemeinde rechtswidrig verhält. Eine Stellungnahme liegt ihm indessen noch nicht vor. Der Tagesordnungspunkt 8 wird zur nächsten Gemeindevertretung am 12. Juli 2007 vertagt.
Abstimmungsergebnis:
14 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
Ø  Enthaltungen


9. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89 a der Gemeinde Sylt-Ost in Tinnum für das Gebiet um den „Alten Tower“ östlich der L 24 und westlich der Straße „Zum Fliegerhorst“

Es wird festgestellt, dass nach § 22 GO kein Gemeindevertreter befangen ist.
Die Vorlage der Verwaltung vom 6.6.07 (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor und wird noch einmal kurz vom stellv. Vors. des Bau-/PlanungsA, GV Manthey, erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1.  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89 a für das o. g. Gebiet. Wesentliches Planungsziel ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche für eine öffentliche Verwaltung.

2.   Der Flächennutzungsplan soll entsprechen geändert werden.

3.   Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.


10. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur vereinfachten 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet des Flurstückes 20/20 nördlich Borig und ca. 60 m westlich Uaster Reeg in Archsum

Es wird festgestellt, dass nach § 22 GO kein Gemeindevertreter befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 6.6.07 (Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor und wird noch einmal kurz vom stellv. Vors. des Bau-/PlanungsA, GV Manthey, erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der vereinfachten 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 22 eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung gemäß der anliegenden Übersicht mit entsprechendem Ergebnis geprüft.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Auf Grund des §10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die vereinfachte 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet Flurstück 20/20 nördlich Borig und ca. 60 westlich Uaster Reeg in Archsum bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen ( Text Teil B), als Satzung.

4. Die Begründung wird gebilligt.

5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.



11. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur vereinfachten 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58
für das Gebiet Erich-Johannsen Wai 4a, südwestlich des Einmündungsbereiches Erich-Johannsen-Wai / Munkmarscher Chaussee im Ortsteil Keitum sowie Satzungsbeschluss

Es wird festgestellt, dass nach § 22 GO kein Gemeindevertreter befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 6.6.07 (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor und wird noch einmal kurz vom stellv. Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der vereinfachten 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 58 eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung gemäß der anliegenden Übersicht mit entsprechendem Ergebnis geprüft.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die vereinfachte 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 für das Gebiet Erich-Johannsen-Wai 4a, südwestlich  des Einmündungsbereiches Erich-Johannsen-Wai/Munkmarscher Chaussee im Ortsteil Keitum bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen ( Text Teil B), als Satzung.

4. Die Begründung wird gebilligt.

5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


12. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungspla-   nesplanes Nr. 57 der Gemeinde Sylt-Ost in Keitum für das Gebiet Gurtstich 23 ( Flst. 445/125-Bauverwaltung) im nördlichen Einmündungsbereich Gurtstich/Kirchenweg

Es wird festgestellt, dass nach § 22 GO kein Gemeindevertreter befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 9.6.07 (Anlage 8 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor und wird noch einmal kurz vom stellv. Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung bei einer Enthaltung:
1. Die Gemeindevertretung der Sylt-Ost beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 für das o. g. Gebiet. Wesentliches Planungsziel sind die Festsetzung zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Regelungen zur Stellung von Anlagen.

2. Der Flächennutzungsplan soll entsprechend geändert werden.

3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.


13.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 der Gemeinde Sylt-Ost in Keitum für das Gebiet C.-P. -Hansen Allee 9 ( Flst. 32/2u. 32/1-Amtsverwaltung) nördlich C. -P. -H. Allee, südlich Tipkenhoog und westlich Mühlenweg

Es wird festgestellt, dass nach § 22 GO kein Gemeindevertreter befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 9.6.07 (Anlage 9 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor und wird noch einmal kurz vom stellv. Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die Gemeindevertretung der Sylt-Ost beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 für das o. g. Gebiet. Wesentliches Planungsziel sind die Festsetzung zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Regelungen zur Stellung von Anlagen.

2. Der Flächennutzungsplan soll entsprechend geändert werden.

3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.


14. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des B-Planes Nr. 55   (Keitum) zur Erweiterung der P+R-Anlage südlich der Bahn

Dieser TOP wird zurückgezogen



15. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen Stellungnahmen zur 7. Änderung   des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet Ortsteil Tinnum, Flur 3, Flurstück 202, südlich der Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Ingewai, nordöstlich des Knotenpunktes Ingewai/Mittelweg (B-Plan Nr. 11, Tinnum)

Es wird festgestellt, dass nach § 22 GO kein Gemeindevertreter befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 11.06.2007 (Anlage 10 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor und wird noch einmal kurz vom stellv. Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung:
1. Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet  Ortsteil Tinnum, für das Gebiet Gemarkung Tinnum, Flur 3, Flurstück 202, südlich der Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Ingewai, nordöstlich des Knotenpunktes Ingewai/Mittelweg, vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Abstimmung über die Vorlage zur Genehmigung beim Innenministerium: Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet  Ortsteil Tinnum, für das Gebiet Gemarkung Tinnum, Flur 3, Flurstück 202, südlich der Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Ingewai, nordöstlich des Knotenpunktes Ingewai/Mittelweg bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), dem Innenministerium über den Kreis Nordfriesland zur Genehmigung vorzulegen.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Die Genehmigung des Flächennutzungsplans durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen


16. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen Stellungnahmen zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet Ortsteil Tinnum, Flur 3, Flurstück 202, südlich der Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Ingewai, nordöstlich des Knotenpunktes Ingewai/Mittelweg, sowie Satzungsbeschluss

Es wird festgestellt, dass nach § 22 GO kein Gemeindevertreter befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 11.06.2007 (Anlage 11 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor und wird noch einmal kurz vom stellv. Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung:
1. Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet  Ortsteil Tinnum, für das Gebiet Gemarkung Tinnum, Flur 3, Flurstück 202, südlich der Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Ingewai, nordöstlich des Knotenpunktes Ingewai/Mittelweg, vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB: Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 8. Änderung des Bebauungsplans Nummer 11 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet  Ortsteil Tinnum, für das Gebiet Gemarkung Tinnum, Flur 3, Flurstück 202, südlich der Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Ingewai, nordöstlich des Knotenpunktes Ingewai/Mittelweg bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen


17. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbe-  schluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 für das Gebiet  des Flurstückes 34/5 (Stellplatz Pfalzgraf) südlich des Gurtstich und ca. 80 m westlich Westerhörn in Keitum

Es wird festgestellt, dass nach § 22 GO kein Gemeindevertreter befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 9.6.07 (Anlage 12 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor und wird noch einmal kurz vom stellv. Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1) Der vorliegende Entwurf zur vereinfachten 5. Änderung des B-Planes Nr. 60 der Gemeinde Sylt-Ost für das o. g. Gebiet  wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2) Der  Entwurf des Planes  sowie dessen Begründung sind nach § 3 BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.



Der Vorsitzende schließt um 22:00 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.