Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 12.07.2007

Gemeindevertretung

 

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.
Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

BV Manfred Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die Architekten Hoppe und Lenschow aus Kiel, KD Winter, Frau Kamp und Herrn Kennel, die Herren Rück, Hansen, Frau Bohnhoff-Luber, Herrn Scheil, Herrn Schmidt und Herrn Peter Carstensen als Protokollführer,  die anwesenden Zuhörer, und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Sodann wird die vorliegende TO auf Antrag wie folgt einstimmig erweitert bzw. geändert:
TOP 11 neu: Sachstandsbericht Kaufvertrag und Städtebaulicher Vertrag B-Plan 41 c
TOP 12 neu: Bekanntgabe der im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse
TOP 13 neu: ursprünglicher TOP 06
Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung gratuliert der stellv. Vor. dem BV Manfred Uekermann nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Buchgeschenk der Gemeinde.


2. Einwohnerfragestunde

Frau Stockmann fragt nach der aktuellen Vertragslage mit Christiansen, verbunden mit der weiteren Frage nach dem Vorkaufsrecht der Frau Robson und welche Eintragungen im Grundbuch eingetragen sind. Dazu teilt OAR Rück mit, des es sich um spezielle Fragen handelt, bei den private Belange von Personen betroffen sind, über keine Auskunft in öffentlicher Sitzung gegeben werden kann. Ein notarieller Vertrag ist abgeschlossen; OB bereits eine Eintragung im Grundbuch erfolgt ist, ist noch nicht bekannt, sie wird aber kommen.

Frau Kamp spricht den in Keitum erhältlichen Flyer an, in dem der Zeitplan für die baulichen Veränderungen in Keitum aufgezeigt ist. Nach ihrer  Auffassung ist der Tenor der Gäste in Keitum: „Nur Großbaustellen“. In diesem Faltblatt wird auch dargestellt, was im nächsten Jahr an Baumaßnahmen geplant ist. War das erforderlich? Das Faltblatt hätte positiver erscheinen müssen. Dazu teilt Bgm. Schmatloch mit, dass der Entwurf für diesen Flyer im Kurausschuss behandelt worden ist (lag als Schwarz/Weiß-Druck vor). BV Uekermann führt ergänzend aus, dass der jetzt vorliegende Druck identisch ist mit der Vorlage aus dem Kurausschuss. Frau Stockmann kritisiert diesen Flyer weiter und stellt KD Winter die Frage, wie man so im großen Prospekt werben kann, wenn die Baumaßnahmen im kommenden Jahr noch nicht abgeschlossen sind.

Auf Anfrage von Frau Traute Meyer wird mitgeteilt, dass der deutsch/friesische Kindergarten erhalten bleibt; die weitere Nutzung des Gebäudes (ehemalige GS Keitum) ist noch nicht bekannt.

Auf Anfrage von Frau Stockmann sen. wird mitgeteilt, dass der Parkplatz am „Friesen-Saal“ in Keitum entsiegelt werden soll. Das Gremium „Dorfentwicklung“ tritt am 16.07.2007 erneut zusammen, um über einen „Erlebnispark am Kliff“ zu beraten nach dem Motto: „Der Mensch soll in den Vordergrund treten“.

Herr Momsen stellt Fragen zur Boy-Lornsen-Schule in Keitum und zu der Grünfläche „Schnitti’s“. Dabei greift er sowohl BV Uekermann als auch Bgm. Schmatloch mehrfach persönlich an, so dann BV Uekermann Herrn Momsen eindringlich darauf hinweist, dass er ggf. von seinem Hausrecht Gebrauch machen wird und ihn des Saales verweisen wird.


3. Mitteilungen und Anfragen

BV Uekermann teilt mit, dass der bisher parteilose GV Lars Schmidt der CDU- Fraktion beigetreten ist.

Bgm. Schmatloch teilt mit, dass
-die II. Teilbaugenehmigung für die Keitum Therme in der nächsten Woche eingehen soll;
-am 30.07.2007 Halteverbotsschilder in Keitum aufgestellt worden sind, um einen zügigen Transport von Schwerbetonteilen zum Therme-Grundstück zu gewährleisten;
-dass Ende nächster Woche eine vorgezogene Baugenehmigung für den Bau des Treibselweges erfolgen soll. Damit gelangt der Schwertransport dann auch aus dem Ort.

Auf Anfrage von GV Petersen, ob schon eine Baugenehmigung für die Deichverstärkung vorliegt, wird mitgeteilt, dass man mit dem Eingang ebenfalls in der kommenden Woche  rechne.

GV Klein führt aus, dass der Kreisel vor Keitum abgesenkt wirkt. Dazu teilt Bgm. Schmatloch mit, dass dies nicht ganz freiwillig geschehen ist, sondern der Kreisel ist auf dem ursprünglichen Niveau der Fläche belassen worden, d. h., er ist optisch nicht gleich zu sehen.  Gleichwohl ist er so ausgelegt, dass auch Schwerverkehr dort fahren kann, während Fahrzeuge mit Überlänge rangieren müssen.

KD Winter teilt mit, dass nunmehr die neue Satzung zur Fremdenverkehrsabgabe vorliegt; sie besteht  zum einen aus der Satzung selbst, zum anderen aus der Kalkulation zur Fremdenverkehrsabgabe und schließlich dem Gutachten zur Satzung (insgesamt ca. 170 Seiten). Es besteht Einigkeit darüber, dass dieses werk nicht allen Vertreterinnen und Vertretern, sondern vorab nur den Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt werden soll. KD Winter weist noch darauf hin, dass spätestens im August über die Satzung entschieden werden muss. Frau Kamp regt in Anbetracht des komplizierten Textes an, Herrn Rechtsanwalt Elmenhorst einzuladen und ihn in der GV gemeinsam mit dem KurA vortragen zu lassen.

Herr Olaf Klein fragt an, ob mittlerweile alle Grundstücke im Gewerbegebiet veräußert worden sind. Dazu wird mitgeteilt, dass für 3 Grundstücke die Kaufverträge vorbereitet sind, so dass dann noch 1 Grundsstück verbleibt.

Auf Anfrage von GV Klein teilt BV Uekermann mit, dass der Umschlagplatz „Ladestraße“ zwischenzeitlich geräumt ist. Die Verwaltung ist gebeten worden, das Abstellen von Fahrzeugen/Lagerungen auf dem Seitenstreifen zu unterbinden.

Schließlich wird noch mitgeteilt, dass am kommenden Dienstag (17.07.2007) der erste Schiedstermin in Hamburg in Sachen Bauverzögerung Keitum Therme stattfindet.


4. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe Umbau / Erweiterung Grundschule Tinnum

BV Uekermann gibt vorab eine kurze Einführungserläuterung; danach sind nach dem ersten Auswahltermin 3 Bewerber nachgeblieben. Im heutigen weiteren Auswahlverfahren ist dann der Bieter Asmussen aus Flensburg vom Vergabeausschuss als Generalplaner vorgeschlagen worden. Anhand der vorliegenden Planzeichnungen erläutert Herr Lenschow sodann die Entwurfskonzeption in Bezug auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Kosten, Bauablauf und äußerem Erscheinungsbild. Dabei sei zu beachten, dass die Planung aufgrund der Knappen Ausarbeitungszeit die Kernaussagen eines Vorentwurfs beinhaltet, und dieser zum Einreichen eines Bauantrages in Abstimmung mit dem Auftraggeber durch den Architekten noch verfeinert ausgearbeitet werden muss. Anschließend legt Herr Lenschow die Kriterien der Wertung  der eingegangenen Angebote  dar, die zur Auswahl des vorgeschlagenen Bieters führte.
Die Kriterien waren wie folgt festgelegt:
1.) Qualität der erwartenden Leistung aufgrund gleichartiger Referenzobjekte
2.) Fachlicher und ästhetischer Wert der Lösungsvorschläge
3.) Zweckmäßigkeit der Lösungsvorschläge in Bezug auf Gesamtkosten und zeitliche Umsetzung der Baumaßnahme
4.) Gewährung von Kosten- und Terminsicherheit sowie Bauqualität
5.) Honorar im Rahmen der HOAI
6.) Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft und Verfügbarkeit der verantwortlichen Personen.
Die Wertung dieser Kriterien wurde durch unterschiedliche Gewichtspunkte in Relation gesetzt. Aus dem Durchschnitt der Bewertungen der neun zur Wertung berechtigten Vergabeausschussmitglieder ergab sich eine Gesamtpunktebewertung der vorliegenden Angebote sowie die abschließende Rangfolge der Bieter. Der Bieter mit der höchsten Punktebewertung wird vom Vergabeausschuss zur Beauftragung als Generalplaner für Umbau/Erweiterung der Grundschule Tinnum vorgeschlagen. Zum weiteren Verfahren wird ausgeführt, dass am 13.07.007 alle Bieter über  den Vergabebeschluss schriftlich unterrichtet werden. Unter Einhaltung der vorgeschriebenen Einspruchsfrist erfolgt die Beauftragung des ausgewählten Generalplaners am 28.07.2007. Im Rahmen der sich daran anschließenden Aussprache legt Frau GV Dr. Wilhelms-Kind Wert auf die Feststellung, dass der Auftrag erteilt wird vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung (zweckgebunden für die spätere Einrichtung einer offenen Ganztagsschule. Dies sieht sie aber als reine Vorsichtsmaßnahme. GV Christiansen schließt sich diesen Ausführungen an. Bgm. Schmatloch appelliert an die Vernunft, denn  den Eltern sei zugesagt worden, so schnell als möglich für die Kinder Ersatz zu schaffen. GV Dr. Sieg erklärt, dass es zu dem Gutachten keine Alternative gibt. Man sollte beschließen, die Schule zu erweitern. Dann als nächster Schritt sollte geklärt werden, welche Fördermittel eingeworben werden können. Sodann beschließt die Gemeindevertretung einstimmig:
a) die Vergabe des Planungsauftrages an den Bieter Asmussen aus Flensburg
b) Einbeziehung einer Arbeitsgruppe (identisch mit den Mitgliedern des Vergabeausschusses gemäß GV vom 21.06.2007).


5. Beratung und Beschlussfassung über Namensgebung Grundschule Tinnum

Der Vors. des OB Tinnum, GV Manthey, teilt vorab mit, dass sich die OB Keitum und Archsum einstimmig für den Namen „Boy-Lornsen-Schule – Grundschule Tinnum“ ausgesprochen haben, während der OB Morsum eine Entscheidung derzeit zurückgestellt hat, da die GS Morsum bis 2009 eigenständig bleibt. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig die neue Namensgebung für die Grundschule Tinnum „Boy-Lornsen-Schule – Grundschule Tinnum“ und nach Einführung der Offenen Ganztagsschule den Namen „Boy-Lornsen-Schule - Offene Ganztagsschule GS Tinnum“.


7. Beratung und Beschlussfassung über die Grundsatzentscheidung zum Bau
a)  Brücke Tinnum Königskamp
b) Verlängerung der L 24 als Brückenbauwerk zur Autoverladung incl. Fußgängerbrücke Königskamp
c) Verlängerung der L 24 als Tunnellösung incl. Fußgänger- und Radfahranbindung

a)  Brücke Tinnum Königskamp
Herr Schmidt trägt folgendes vor und erläutert dies anhand von Plänen:
Es wird der Wunsch der DB Netz zum Rückbau des BÜ Königskamp mitgeteilt. DB Netz ging bisher davon aus, dass die politischen Beschlüsse in den gemeindlichen Gremien erfolgt seien. Durch den Bgm. wurde die Vorstellung in  den Gremien zugesagt. Die alternative Lösung mit einem Brückenbau im Königskap wird vorgestellt Herr Schmidt teilt mit, dass diese Lösung  eine Teilortsumgehung darstellt, allerdings mit nicht steuerbaren Verkehrszuwüchsen im Bereich Siilwai /  Kampende. Als Alternative wird die - mit den Gremien der Stadt Westerland, der Gemeinde Sylt – Ost und DB Sylt – Shuttle erarbeitete -  Brückenlösung vorgestellt. Der Beginn erfolgt am Nordende des Königskamp mit den Rampen, die Brücke überspannt die Gleise bis zur Nordostecke von Gehlsen, die  Anbindung  der Autoverladung erfolgt über einen Kreisel, die südliche Anbindung erfolgt in der Tinnumer Straße .

b) Fußgängerbrücke Königskamp
Die vorgenannte Alternative hätte negative Folgen für die Bewohner Tinnums und insbesondere für die Schulkinder bedeutet, da die Wege vom Königskamp über die Bahn einen Umweg bis zur Ortsgrenze bedeutet hätten. Zur Vermeidung dieser Umwege wurde eine Fußgängerbrücke im Verlauf des Königskamp geplant.

c) Untertunnelung
Eine Untertunnelung ist in gleicher Lage möglich. Die Anbindung für Fußgänger kann bei dieser Lösung jedoch vom Königskamp über Borrigwai auf relativ kurzem Wege erfolgen. Seitens DB Netz wird eine erheblich geringere finanzielle Belastung der Gemeinden avisiert. Anhand eines überarbeiteten Diagramms wird die Be –bzw. Entlastung  nach Bau einer Teilortsumgehung erläutert. Im Bereich des Siilwais und Kampende ist eine deutliche Entlastung erkennbar, ebenso für den Kirchenweg und den Trift. Die Tinnumer Straße wird erheblich höher belastet. Es kommt zu verschiedenen Wortmeldungen, in denen GV Lorenzen u. a. noch einmal darauf hinweist, dass immer noch Fragen, die seinerzeit bei der Vorstellung der Brückenplanung gestellt worden sind, von der Bahn noch nicht beantwortet  wurden. Auf Anfrage von GV Müller wird mitgeteilt, dass die Bahn den Übergang Köningskamp nicht ohne Zustimmung der Gemeinde schließen kann. GV Dr. Sieg sieht es als positiv an, wenn jetzt bei der Brückenlösung für die Gemeinde nur noch 1,5 Mio Euro anfallen (gegenüber ursprünglich 25 Mio Euro für die Gemeinde). GV Widmayer führt deutlich aus, dass jetzt die Finanzierung des Umbaues/Erweiterung der Grundschule Tinnum im Vordergrund stehen und nicht eine etwaige Untertunnelung der Gleisanlagen. Frau GV Körner-Möhring spricht sich für eine Einbindung der Stadt Westerland aus, insbesondere in Hinblick auf die Folgekosten. GV Froeschel weist darauf hin, dass ein Brückenbau schon mehrfach angelehnt worden ist  und GV Lorenzen meint, es handele sich um eine insulare Angelegenheit, so dass die anderen Kommunen mit eingebunden werden müssen. GV Petersen stellt sodann den Antrag auf Abstimmung.

Die Vertretung beschließt:
a) Eine Brücke Tinnum Königskamp wird einstimmig abgelehnt.
b) Eine Fußgängerbrücke wird ebenfalls einstimmig abgelehnt.
c) Die Kosten sind neu zu berechnen und wieder vorzulegen. Die Frage einer Untertunnelung wird dann erneut in den Gremien beraten. Abstimmungsergebnis: 11  Ja-Stimmen  -  8  Nein-Stimmen  -  Ø  Enthaltungen


8. Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung der hauptamtlichen  Bürgermeisterstelle Sylt-Ost

AR Hansen teilt mit, der Aufforderung der Kommunalaufsicht nachgekommen zu sein, eine Stellungnahme zu einem Schreiben des Rechtsanwaltes von Herrn GV Ipsen abzugeben. Ob Herrn Ipsen jedoch zwischenzeitlich seine erbetene Stellungnahme der Kommunalaufsicht vorliegt, ist Herrn Hansen nicht bekannt.  GV Ipsen führt ergänzend aus, dass ihm eine Stellungnahme bislang nicht vorliege, jedoch zwischenzeitlich mit Herrn Thomsen telefoniert und auf eine Stellungnahme gedrungen habe, da jetzt bereits die zweite Sitzung der GV stattfindet. Er empfindet das Verhalten der Kommunalaufsicht als empörend. GV Christensen fragt in diesem Zusammenhang an, ob sich die Gemeinde noch einmal einschalten könne, was AR Hansen zusagt. Auf Antrag von GV Widmayer wird der TOP einstimmig abgesetzt.


Der Vorsitzende schließt um 21:15 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.
Um 22:05 Uhr wird die öffentliche Sitzung fortgesetzt.


13. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 41 c und des dazugehörenden Grünordnungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet des Flurstückes 74 südlich „Am Tipkenhoog“ und nördlich „Ingiwai“ in Keitum sowie Satzungsbeschluss

Nach kurzer Erläuterung durch den Vors. des Bau-/PlanungsA wird namentliche Abstimmung gewünscht.
Die Gemeindevertretung beschließt sodann:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 41 c eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung gemäß der anliegenden Darstellung mit entsprechendem Ergebnis geprüft.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 41 c für das Gebiet des Flurstückes südlich „Am Tipkenhoog“ und nördlich „Ingiwai“ in Keitum bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung:

Herr Volker Andersen

ja

Herr Bernd Christensen

nein

Herr Kai Espersen

ja

Herr Stephan Froeschel

ja

Herr Jörg Ipsen

nein

Herr Horst Jacobsen

ja

Herr Olaf Klein

ja

Frau Ingeborg Körner-Möhring

Enthaltung

Herr Lasse Lorenzen

ja

Herr Winfried Manthey

ja

Herr Carl Rasmus Petersen

ja

Herr Christoph Schmatloch

ja

Herr Lars Schmidt

ja

Herr Wolfgang Schulz

ja

Herr Dr. Herbert Sieg

ja

Herr Hans-Jürgen Widmayer

ja

Frau Dr. Simone Wilhelms-Kind

ja

Herr Manfred Uekermann

ja



Der Vorsitzende schließt um 22:10 Uhr mit Dank die Sitzung.