Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
BV Manfred Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt Herrn KD Uwe Winter, Herrn OAR Joachim Rück und Herrn Peter Carstensen als Protokollführer, die Presse, die anwesenden Zuhörer, und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Sodann wird die vorliegende TO auf Antrag wie folgt einstimmig erweitert bzw. geändert:
TOP 06 wird erweitert um den Stellenplan 2007
TOP 08 wird von der Verwaltung zurückgezogen
Sodann gratuliert der Bürgervorsteher den GV Lars Schmidt, Dr. Herbert Sieg und Jörg Ipsen nachträglich zum Geburtstag und überreicht im Namen der Gemeinde ein Buchgeschenk.
2. Einwohnerfragestunde
Frau Stockmann fragt nach dem Stand der Untersuchung der Sohle für die Therme. Bei der beantragten Tiefenbohrung (GEO Thermie) ist die IBank z. Zt. noch mit der Wirtschaftlichkeitsberechnung beschäftigt. Eine Verlängerung der Bohrgenehmigung auf weitere 2 Jahre ist genehmigt worden. Bgm. Schmatloch teilt mit, dass für die Keitum Therme Herr Deyle noch in Verhandlungen mit der Rantum Therme steht, das Ergebnis ist der Gemeinde bis heute unbekannt.
Frau Kamp teilt mit, dass die FDP-Fraktion des Landtages eine Anfrage an den Innenminister des Landtages in Kiel gestellt. Von dort ist geantwortet worden, dass die Ausnahmegenehmigung für Herrn Schmatloch nur bis 01.04.2007 laufe. Dazu teilt BV Uekermann wie folgt mit: Die Anfrage an den Landtag ist mir wohl bekannt, das Ergebnis des Landtagspräsidenten jedoch nicht, da es erst morgen (Freitag, d. 05.10.2007) offiziell bekannt gegeben wird. Er hätte sich gewünscht, dass Frau Kamp, der das Ergebnis ja schon vorliegt, ihm eine Ablichtung gegeben hätte, damit alle Gemeindevertreter informiert worden wären. Mit Schreiben vom 25. September 2007 teilt das Innenministerium Kiel der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland u. a. mit: „Der Gemeinde Sylt-Ost wird eine Ausnahme von der Verpflichtung der hauptamtlichen Verwaltung gem. § 48 Abs. 1 Satz 3 GO bis zum Amtsantritt einer hauptamtlichen Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters nach der Wahl derselben oder desselben am 25.05.2008, längstens bis zum 31.07.2008, erteilt“. Dieses Schreiben ist heute um 15:53 Uhr per Fax von der Kommunalaufsicht Husum an die Gemeinde gesandt worden.
Frau Skodula fragt an, warum die „spannendsten“ Angelegenheiten im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung beraten werden? BV Uekermann teilt in diesem Zusammenhang mit, dass das Thema Fluglärm in folgenden Ausschüssen öffentlich behandelt worden ist: KurA., OB Keitum und Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt. Auf die Frage, warum der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses nicht zu wichtigen Terminen (Christiansen-Grundstück, Mühlheim, Therme) eingeladen worden ist, teilt BV Uekermann mit, dass jeder Gemeindevertreter das Recht hat, an allen Sitzungen teilzunehmen. Zu reinen Verwaltungsgesprächen zur Vorbereitung von Vorlagen entscheidet der Bgm., wen er dazu einlädt.
Frau H. Haupt ist der Meinung, dass die Boy-Nielsen-Straße in Tinnum als Einbahnstraße angedacht worden ist; z. Zt. ist dort sehr hoher Durchgangsverkehr. Dies ist verstärkt seit der Ampelanlage an der Brücke zur K 117 festzustellen. Viele Autofahrer wollen die Ampelphasen umgehen. Ist eine entsprechende Maßnahme für die Zukunft angedacht? BV Uekermann teilt mit, dass es keinen Beschluss gibt, nach dem die Straße zur Einbahnstraße umgestaltet werden soll. Die jetzt vorhandene Ampel ist nur entstanden durch falsche Zahlen bei einer Verkehrszählung. Zurzeit wird die Schaltung der Ampelphasen vom Kreis NF überprüft um festzustellen, ob eine andere Ampelschaltung die Verkehrsgefährdung beseitigen könnte. Das Ergebnis liegt z. Zt. noch nicht vor. Der Bau eines Kreisels an der Stelle würde die Gemeinde ca. 320.000 € kosten.
Herr H. Momsen wirft dem Vors. vor, dass hier während der Einwohnerfragestunde öfter ein „Kasernenton“ herrscht. Sodann hinterfragt er – weit ausschweifend - die Kosten für einem Bau (Neu) der GS Tinnum auf der grünen Wiese (Sportplatz). Der BV weist darauf hin, dass Herr Momsen selbst lange in der Verwaltung tätig war, also auch wissen muss, wie der Ablauf einer Bürgerfragestunde ist. In diesem Zusammenhang verliest er noch einmal den Text des § 8 der Geschäftsordnung der Gemeinde Sylt-Ost, in der es heißt:
(1) Jeder Einwohner der Gemeinde kann in einer öffentlichen Fragestunde mündliche Frage stellen. Die Fragestundefindet am Anfang jeder Sitzung der Gemeindevertretung statt. Sie ist auf 30 Minuten begrenzt.
(2) Die Fragen müssen kurz und sachlich sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen sich nur auf einen Gegenstand von allgemeinem Interesse beziehen und keine Wertungen enthalten. Für das Vorbringen einer Frage stehen maximal drei Minuten zur Verfügung. Der Fragesteller ist berechtigt, nach Beantwortung seiner Frage bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Die Zusatzfragen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beantwortung stehen.
(3) Die Fragen werden von dem jeweiligen Ausschussvorsitzenden oder dem Bürgermeister beantwortet.
(4) Der Bürgervorsteher hat das Recht, einem Fragesteller des Wort zu entziehen oder eine bereits gestellte Frage zurückzuweisen, wenn die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht erfüllt sind.
Herr Jürgen Kamp fragt nach dem Sachstand im Verfahren Keitum Therme. Der BV verweist noch einmal auf das schwebende Schiedsgerichtsverfahren, daher kann die Frage nicht beantwortet werden. Wenn zu diesem Zeitpunkt in der Öffentlich auf solche Frage geantwortet würde, könnte dies der Gemeinde ggf. schaden. Bgm. Schmatloch führt ergänzend aus, dass am Montag (01.10.2007) der erste Schiedsgerichtstermin in Berlin war, die „Schwarzmalerei“ im Sylter Spiegel wird auf keinen Fall eintreffen.
Frau Cornelia Kamp hinterfragt, wer den Auftrag für das a) Bauschild Keitum Therme und für den b) Flyer zu den Baumaßnahmen in Keitum erteilt hat und wer die Kosten trägt. Dazu teilt Bgm. Schmatloch mit, dass die Beauftragung zu a) direkt telefonisch durch Herrn Deyle erfolgte, da er sich nicht mehr in der Lage sah, 4 Tage vor Übergabe des Förderbescheides durch den Ministerpräsidenten das Bauschild aufzustellen. Es wurden vielmehr über die Kurverwaltung die Zimmerei E. Jensen und die Fa. Schmatloch Werbung Sylt GmbH direkt beauftragt, das Schild noch vor dem Besuch des Ministerpräsidenten aufzustellen. Die Rechnungsstellung erfolgte an die Kurverwaltung, die die Rechnungen zusammengefasst und die Schlussrechnung auch an Herrn Deyle gesandt hat. Die Rechnung ist bezahlt. Zur Frage des b) Flyer antwortet der Bgm. folgendes: Herr Deyle ist per Vertrag verpflichtet, Informationsmaterial zum Bauvorhaben Keitum Therme erstellen zu lassen. Der Auftrag für den Flyer wurde mündlich durch Herrn Deyle erteilt. Er wird nach Herausgabe des 2. Flyer, der z. Zt. in Arbeit ist, über die Kurverwaltung an Deyle in Rechnung gestellt.
3. Mitteilungen und Anfragen
Des Bürgervorstehers
BV Uekermann teilt mit, dass die Beraten für den Haushalt 2008 anstehen, der in der GV-Sitzung am 20.12.2007 verabschiedet werden soll. Am 13. 11. 2007 findet die entsprechende Finanzausschusssitzung statt. Die Ausschussvorsitzenden werden gebeten, bis zum 01.11.2007 ihre Haushaltsanmeldungen aufzugeben, später eingereichte Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Des Bürgermeisters
Bgm. Schmatloch teilt mit, dass
a) am 02.10.2007 der Kaufvertragsentwurf für den Ankauf des Flughafengeländes eingegangen ist. Der Kaufpreis ist mit „Peanuts“ zu bezeichnen, er beläuft sich auf 241.731 € für die Gesamtfläche von 528.575 m².
b) der Hinweis auf den Ausbau der Straße „Zur Eiche“ nicht stimmt. Vielmehr sind alle Ortsbeiratsvorsitzenden aufgefordert worden, dringend erforderliche Maßnahmen anzumelden. Wenn dann die Kosten ermittelt sind, findet eine Anliegerversammlung statt, danach die Beratung und Beschlussfassung in der Gemeindevertretung.
c) der heutige Artikel in der „Sylter Rundschau“ hinsichtlich der „10 € Zusatzzahlung von Fluggästen“ für die Flughafen GmbH ist so nicht zutreffend. Die Verwaltung hat in keinem der drei Ausschüsse Kur-Ausschuss, Ortsbeirat Keitum noch im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt im Gleichklang mit dem GF Herrn Douven die Unmöglichkeit dieses Vorschlags unterstützt.
d) Auf Anfrage von GV Olaf Klein, ob die Baufirma, die die Ampelanlage in Tinnum an der K 117 erstellt hat, eine Haftpflichtversicherung hat, teilt der Bgm. mit, dass das Straßenbauamt diese Kreuzung als höchst unfallträchtig eingestuft hat und jetzt ersts einmal das Ergebnis der neuen Ampelschaltung abgewartet werden muss.
e) Frau GV Körner-Möhring berichtet, dass heute der Baubegleitende Ausschuss das Bauvorhabens „Ausbau Dirksstraße/Kampende“ eine Begehung durchgeführt hat. Die Mitglieder dieses Ausschusses werden häufig nach dem Zeitplan und den Ausbaukosten gefragt. Es würde ja schon genügen, wenn in der Presse einzelne Bauschnitte zeitlich angegeben werden. BV Uekermann bittet Frau Cornelia Kamp als Kurausschussvorsitzende analog zu Keitum auch für Tinnum einen entsprechenden Flyer mit den Bauabschnitten und Bauzeiten für Gäste und Einheimische vorzubereiten. Zu den Kosten teilt Bgm. Schmatloch mit, dass anlässlich eines Gespräches bei der EVS per Aktennotiz mitgeteilt worden ist, dass die vorhandene Wasserleitung in der Dirksstraße noch nicht ausgewechselt werden muss, so dass Herr Vahl von der Amtsverwaltung jetzt die voraussichtlichen Ausbaubeiträge für die Anlieger ermitteln kann.
f) Auf Anfrage von GV Lasse Lorenzen, wann mit der Wiederherstellung der Fahrbahn Silwai an der Gasbruchstelle gerechnet werden kann, teilt Bgm. Schmatloch mit, dass die Arbeiten in Kürze durchgeführt werden.
4. Beratung und Beschlussfassung über Umbesetzung von Ausschüssen
Für den Ausschuss Wirtschaft, Verkehr und Umwelt wird für den zurückgetretenen Lars Schmidt Herr Jan Junge neuer Vorsitzender. 2. stellv. Bürgervorsteherin wird für den ausgeschiedenen Lars Schmidt Frau Dr. Simone Wilhelms-Kind. Sie wird per Handschlag auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihr Amt durch den Bürgervorsteher eingeführt. Die Neubesetzungen erfolgen einstimmig. Herrn Lars Schmidt wird für seine Tätigkeit als Vorsitzender in dem Ausschuss und als 2. stellv. Bürgervorsteher Dank ausgesprochen und ein kleines „Dankeschön“ der Gemeinde vom Vorsitzenden überreicht.
5. Beratung und Beschlussfassung über die Entschädigungssatzung
Hier: Entschädigung für die Stellvertreter des Bürgervorstehers
Die Vorlage der Verwaltung vom 17.09.2007 (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor und wird zur Kenntnis genommen. Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Sylt-Ost sieht nach § 1 Absatz 1 eine monatliche Aufwandentschädigung in Höhe des zulässigen Höchstsatzes für den Bürgervorsteher vor. Der Bürgervorsteher wird im Fall seiner Abwesenheit von seinem Stellvertreter vertreten. Dieser hat nach § 1 Absatz 2 der Entschädigungssatzung aber lediglich einen Anspruch auf ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe des zulässigen Höchstsatzes für jede von ihm geleitete Sitzung. Er erhält damit keine laufende Entschädigung für die Zeit der Stellvertretung, wie es sonst allgemein üblich ist. Der Bürgervorsteher hält dies für nicht sachgerecht und wird zudem in seiner Auffassung von den Mitgliedern des Hauptausschusses unterstützt. Nach kurzer Erläuterung durch den Vorsitzenden beschließt die Vertretung einstimmig die 1. Nachtragssatzung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Sylt-Ost.
6. Beratung und Beschlussfassung über Nachtragshaushalt und Stellenplan 2007
Der Vors. des Finanzausschusses, BV Uekermann, stellt noch einmal den Nachtragshaushalt vor:
Schwerpunkte in diesem Nachtragshaushaltsplan:
Verwaltungshaushalt
· Durch einen 100. Geburtstag ist es bei der HHSt. für Repräsentation und Kosten für Ehrungen zu einem Mehrbedarf von 3.000,- € gekommen. (HHSt. 0000.59200).
· Um 12.900,-€ sind die Kosten für Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten angehoben worden, für die anwaltliche Beratung bei dem Christiansen Grundstück und für den B-Plan 41 b und c (HHSt 0200.65500).
· Der Unterabschnitt 1101 Ordnungsbehördliche Maßnahmen und Angelegenheiten ist neu angelegt worden. Die in ihm aufgelisteten Kosten fallen für die mit dem Kreis vereinbarte Überwachung des ruhenden Verkehrs an. Insgesamt sind Ausgaben von 6.500,-€ u. a. für die neuen Mitarbeiter vorgesehen.
· Der Titel für Geräte, Ausstattung und Ausrüstung -Ortswehren- (HHSt. 1300.52000) muss aufgrund von Reparaturarbeiten an den Atemschutzgeräten um 5.900,-€ angehoben werden.
· Im Unterabschnitt 2110 Grundschulen sind alle noch nicht verbrauchten Ansätze der aufgelösten Grundschule Keitum auf die Grundschule in Tinnum übertragen worden. Zusätzlich fallen die Kosten für das Aufstellen der Mobilen Klassen (HHSt.2110.50000 6.600,-€ ) und deren Mieten (HHSt. 2110.53003 12.000,-€) an.
· Der Umlagesatz für den Landschaftszweckverband ist auf 3% angehoben worden, so dass es zu einer Erhöhung um 22.300,-€ bei der HHSt. 3600.71300 gekommen ist.
· Im Frühjahr 2007 hat der Kreis Nordfriesland eine endgültige Abrechnung der Leistungsbeteiligung an Kosten der Unterkunft/Heizung gemäß SGB II für die Jahre 2005 und 2006 verschickt und die Vorauszahlung für 2007 neu berechnet. Aufgrund dieser Abrechnung hat die Gemeinde 45.900,-€ mehr zu Zahlen als bisher veranschlagt.
· Die Zentrale Sportanlage Sylt-Ost soll noch in 2007 einen neuen Anstrich erhalten, hierfür sind im Nachtrag (HHSt. 5600.50000) 38.400,-€ mehr bereitgestellt worden.
· Bei den Unterhaltungskosten für Küstenschutz, Uferschutz, Wasserläufe und Wasserbau werden ebenfalls noch mal 10.000,-€ bereitgestellt für die im Herbst 2007 anstehenden Reinigungen der Gräben.
· Die Gewinnabführung der Energieversorgung Sylt ist aus dem Haushalt herausgenommen worden, da die Anteile an die Kurverwaltung übertragen worden sind (HHSt. 8170.21000).
· Die Zuweisung an den Kurbetrieb (HHSt. 8601.71502) ist um 37.000,-€ gekürzt worden, da die Jahresrechnung des Kurbetriebs entsprechend geringer ausgefallen war.
Vermögenshaushalt
· Für das Altfahrzeug der JF Tinnum wurden noch 4.000 € an Verkaufserlösen erzielt, HHSt. 1300.34500.
· Für den Erwerb des Schulbusses müssen noch weitere 23.800,-€ bereitgestellt werden (HHSt.2900.93500).
· Die Kosten in Höhe von 250.000,-€ für den Erwerb des Kasernengeländes am Flughafen werden bei der HHSt. 8800.93200 Grunderwerb bereitgestellt.
Der Stellenplan wird ebenfalls kurz von BV Uekermann erläutert. Im Ergebnis muss trotz gestiegenen Steuereinnahmen eine Entnahme aus den Rücklagen in Höhe von 214.500,-€ erfolgen. Die Einnahmen und Ausgaben im Nachtragshaushalt und Ausgaben erhöhen sich im Verwaltungshaushalt um 739.200 € auf nunmehr ein Gesamtaufkommen von 10.054.800 €; im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben um 588.400 € auf 6.427.500 €. Sodann beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, die I. Nachtragshaushaltssatzung und den I. Nachtragshaushalt sowohl im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Stellenplan
Nachtragshaushaltssatzung in der vorgelegten Fassung zu genehmigen.
7. Beratung und Beschlussfassung für die Freigabe des Vorentwurfes für den Umbau und die Erweiterung der Ganztagsschule Tinnum
Die Vorsitzende des Schul-, Jugend-, Kultur- und Sportausschusses, Frau Dr. Wilhelms-Kind, weist eingangs der Beratungen noch einmal darauf hin, dass die Gemeindevertretung sich bereit in der Sitzung am 22.06.2006 für eine Offene Ganztagsschule in Tinnum ausgesprochen hat und in der Sitzung der GV am 26.04.2007 u. a. folgender Beschluss hierzu gefasst worden ist:„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost bestätigt einstimmig den Beschluss vom 22.06.2006 über den Ausbau der Tinnumer Grundschule zur offenen Ganztagsschule mit dem Ziel, dass durch den Ausbau und die künftigen pädagogischen Inhalte die Grundschule Tinnum eine qualitativ hochwertige Einrichtung mit dem Ziel der Zukunftssicherung für Kinder aus Sylt-Ost sein wird. Die Verwaltung wird erneut beauftragt, die nötigen Schritte und Planungen einzuleiten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, hierzu bereits getätigte Vorplanungen (Raumprogrammkonzept u. a.) zu nutzen und gegebenenfalls weitere Vorplanungen extern in Auftrag zu geben“. In der gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses und des Baubegleitenden Ausschusses vom 24.09.2007 haben sich die Ausschussmitglieder mehrheitlich für eine zweigeschossige Ausbauweise ausgesprochen. Bei der Variante I werden die Klassenräume zum Sportplatz hin (südliche Richtung) angegliedert. Bei der Variante II würde ein zweigeschossiger Baukörper im südlichen Bereich entstehen, der geringfügig niedriger ist, als die vorhandene Turnhalle. Das Architektenbüro Asmussen war gebeten worden, den Entwurf noch einmal zur Gemeindevertretersitzung zu überarbeiten, die geplante Hausmeisterwohnung soll getrennt berechnet werden. Sodann erfolgt die Vorstellung der verschiedenen Varianten durch einen Vertreter des Planungsbüros Asmussen & Partner aus Flensburg, Herrn Gülstorff:
- der Entwurf, der bereits vorgestellt wurde (Vorentwurf)
- Variante I: Verschiebung einiger Bauteile Richtung Sportplatz
- Variante II: Zweigeschossige Bauweise
Die Kosten sind wie folgt ermittelt worden:
- für den Vorentwurf mit 3.070.000 €
- für Variante I mit 3.390.000 € zzgl. Verlegung des Sportplatzes mit 50.000 €
- für Variante II mit 3.880.000 € incl. Nebenkosten brutto, wobei der Buswendeplatz nicht berücksichtigt ist.
Es kommt zu verschiedenen Wortmeldungen und einer längeren Aussprache. So hinterfragt GV Jacobsen die Grundlage für die Berechnungen der Baukosten. Dazu teilt Arch. Gülstorff wie folgt mit: Der Neubauanteil ist auf Grund von Vergleichswerten von kürzlich fertig gestellten Schulbauten berechnet, der Sanierungsteil durch direkte Ermittlung; der Inselzuschlag ist angeblich mit enthalten. Auf Anfrage von Lasse Lorenzen wird mitgeteilt, dass die Hausmeisterwohnung mit ~ 80 m² berechnet worden ist, die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 100.000 €. Der zweigeschossige Ausbau hat auch den Vorteil, dass die meisten Möglichkeiten für die künftige Nutzung gegeben sind. Auf Anfrage von Horst Jacobsen wird mitgeteilt, dass auch die gewünschte Buskehre bei einer Zweigeschossigkeit gegeben ist. Auf Anfrage von BV Uekermann teilt Herr Gülstorff mit, dass eine Solaranlage für die Warmwasserbereitung mit vorhanden ist; für erneuerbare Energie muss noch eine genaue Untersuchung stattfinden. Dr. Sieg greift die Aussage der Vors. des SchulA auf, wonach bei früherer Antragstellung 90 % Zuschuss für die Baumaßnahme gezahlt worden wären. Dazu wird ausgeführt, dass es jetzt einen Zuschuss von 345.000 € in Aussicht gestellt ist. Bgm. Schmatloch teilt mit, dass für die Offene Ganztagsschule weder 90 % noch – wie in der „SR“ zu lesen war – 50 % Zuschüsse gezahlt werden. Diese Aussage ist komplett falsch. Es gibt auch z. Zt. keine Zuschussmittel vom Kreis NF bzw. vom Land. Für die Umbauarbeiten in Tinnum müssen die Kinder wieder nach Keitum ausgelagert werden. Dies soll rechtzeitig vor Baubeginn erfolgen. Die offizielle Umbenennung der Tinnumer Schule in „Boy Lornsen Schule“ soll im Rahmen der Einweihungsfeier nach Fertigstellung der Um-/Neubauarbeiten erfolgen. Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass Baubeginn Mitte Februar 2008 sein soll, die Ausschreibung der einzelnen Gewerke soll bis Ende/ Anfang des Jahres oder des Jahres 2008 erfolgen. Herr Arch. Lenschow rät, sich für weitere Entscheidungsfindungen Zeit zu lassen und die Kinder erst in den Osterferien umziehen zu lassen. Auf weitere Anfrage wird mitgeteilt, dass der Kinderhort ebenfalls von den Maßnahmen betroffen ist und die Weiterführung noch sichergestellt werden muss. Auf Anfrage von Olaf Klein, wann die Finanzierung geklärt sein muss, teilt Bgm. Schmatloch mit, dass eine Finanzierung nur dargelegt werden kann, wenn feststeht, was geplant wird. Herr Klein stellt den Antrag, bis zur Sitzung der GV am 01.11.2007 Zahlen für die Finanzierung vorzulegen, dieser Antrag wird von Herrn Christensen unterstützt. GV Widmayer stellt sodann einen Antrag auf Ende der Diskussion. Die Vertretung spricht sich bei 2 Enthaltungen und 15 Ja-Stimmen für die zweigeschossige Ausbaumaßnahme an der GS Tinnum aus. Die Herren Gülstorff und Lenschow werden mit Dank für ihre Ausführungen um 22:05 Uhr entlassen.
8. Beratung und Beschlussfassung über einen Treuhandvertrag zwischen Gemeinde und Kurverwaltung Sylt-Ost
Der Bgm. Informiert die Gemeinde, dass der Treuhandvertrag lediglich dazu dient, die bei der Gemeinde anfallende Körperschaftssteuer zu sparen. Für den Abschluss 2006 beträgt dies ca. 19.000 €. Der Vertragsentwurf (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor und wird inhaltlich zur Kenntnis genommen. In § 1 Abs. 2 ist das Wort „Treugeber“ in „Treuhänder“ zu ändern. Die Vertretung stimmt sodann dem Abschluss des Treuhandvertrages in der vorliegenden Form mit der soeben vorgebrachten Änderung einstimmig zu.
Der Vorsitzende schließt um 22:10 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.