Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 01.11.2007

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

BV Manfred Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Zuhörer, Herrn KD Uwe Winter, Frau Jutta Hinz von der KV Keitum, Herrn OAR Joachim Rück, Herrn AR Hans-Wilhelm Hansen, das Pastorenehepaar Reimann, Frau Cornelia Kamp als Vors. des KurA, die OB-Vorsitzenden Erik Kennel (OB Keitum) und Hans-Uwe Claßen (OB Morsum), die Vertreter der Presse  und Herrn Peter Carstensen als Protokollführer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Sodann wird die vorliegende TO auf Antrag wie folgt einstimmig erweitert bzw. geändert:
TOP 05 wird von der Verwaltung zurückgezogen; dafür neu: Umbesetzung von Ausschüssen
TOP 10 + 11 werden in der Reihenfolge getauscht
TOP 14 wird von der Verwaltung in den nicht-öffentlichen Teil delegiert
TOP 18 fällt in den nicht-öffentlichen Teil
Sodann gratuliert der Bürgervorsteher den GV Kai Espersen und Jörg Ipsen Winfried Manthey nachträglich zum Geburtstag und überreicht namens der Gemeinde Sylt-Ost ein Buchgeschenk.


2. Einwohnerfragestunde

Es liegt eine Anfrage von Herrn Hans Momsen aus Tinnum zur heutigen Bürgerfragestunde vor, die von Bgm. Schmatloch wie folgt beantwortet wird.
Ist die Gemeinde - wie versprochen – bereit, die Planung und die Erstellung der Straße Kampende, den Schulumbau und die Erstellung des Lärmschutzes für die Nachbarschaft auf dem „Sportplatz“ in einem Arbeitsgang durchzuziehen? Diese Frage wird vom Bürgermeister mit „ja“ beantwortet.

Der Vergleich der Niederschrift  mit der Planzeichnung ergibt, dass der neue zweigeschossige Baukörper nicht geringfügig, sondern deutlich sichtbar höher wird als die vorhandene Turnhalle. Es handelt sich also um einen Bauklotz von ca. 50 x 20 m. Dazu teilt Bgm. Schmatloch mit, dass die Zweigeschossigkeit sowohl vom Fachausschuss als auch vom Ortsbeirat Tinnum favorisiert worden ist. Die Findung des Schulbaukörpers erfolgte allerdings ohne weitere Nebenanlagen. Die Feststellung ist falsch, nach der Planzeichnung liegt die Höhe des zweigeschossigen Gebäudes unter der der Turnhalle. Es wird auf die Einhaltung der Gebäudehöhe geachtet.

Auf die Mitarbeit der Bürger wurde bei der Schulplanung verzichtet und in diesem Falle wurde nur Herr Callsen aus dem Publikum zu Klärungen herangezogen. Die Bürgerfragestunde stand am Anfang der Tagesordnung und das Ergebnis erfolgte ohne Mitsprache der Bürger. Die Fehlentscheidungen in Keitum; bei der Tinnum-Burg – Verbretterung (Holz) und nun beim Schulneubau und zuvor bei der Aufstellung der fliegenden Klassenzimmer. Diesen Ausführungen widerspricht der Bürgermeister vehement; der Bereich „Tinnum-Burg“ ist Aufgabe des Landschaftszweckverbandes (LZV). Die Gemeinde ist froh, dass Einheimische und Gäste jetzt trockenen Fußes rund um die Tinnum-Burg laufen können.

Scheinbar ist der Großbuswendeplatz ein Bestandteil der Planung. Eine weitere Notewendigkeit ist die Schaffung des Überwiegenden Anteiles der Parkplätze für die Fahrzeuge der Eltern im Bereich Kampende. Dazu teilt Bgm. Schmatloch mit, dass nach Beschlusslage  des Schulbaukörpers erst die Straßenplanung beginnen wird. Hierzu werden dann auch die Anlieger geladen.

Herr Alfred Bartling fragt an, ob durch Höheneinschränkung die Möglichkeit besteht, Firmen-LKW vom Parkplatz am Morsum Hüs fernzuhalten?Dazu teilt Bgm. Schmatloch mit, dass entsprechende Hinweisschilder bereits bestellt sind. Eine Überwachung des ruhenden Verkehrs ist heute auch Punkt auf der Tagesordnung.

Weiter fragt Herr Bartling an, ob es einen „Investitionsplan“ für das Muasem Hüs gibt. Es sind 40.000 € im Haushalt eingestellt, aber noch nicht ausgegeben worden. Dazu teilt Bgm. Schmatloch mit, dass es richtig ist, dass im Kur-Haushalt Mittel in Höhe von 40.000 € für Malerarbeiten eingestellt worden sind, die Bauabteilung aber aufgrund von Mehrbelastungen die Ausschreibung erst recht spät durchgeführt hat. Die Mittel werden für 2008 fortgeschrieben. Darüber hinaus ist in der letzten Ortsbeiratssitzung eine Prioritätenliste erstellt worden. Danach steht an erster Stelle die Einrichtung einer Küche, Getränkeausgabe und Hausmeisterwohnung.

Frau Cornelia Kamp bezieht sich auf die Gemeindevertretersitzung vom 04.10.2007, in der sie hinterfragt hatte,  wer den Auftrag für das a) Bauschild Keitum Therme und für den b) Flyer zu den Baumaßnahmen in Keitum erteilt hat und wer die Kosten trägt. Jetzt hat sie in der Zeitung gelesen, dass dies nicht stimmt und unterstellt dem Bgm. er habe gelogen. Bgm. Schmatloch widerspricht dieser Ausführung ausdrücklich. Er habe deutlich gesagt, dass die Beauftragung zu a) direkt telefonisch durch Herrn Deyle erfolgte, da er sich nicht mehr in der Lage sah, 4 Tage vor Übergabe des Förderbescheides durch den Ministerpräsidenten das  Bauschild aufzustellen. Weiter war Herr Deyle per Vertrag verpflichtet, einen Info-Pavillon einzurichten. Informationsmaterial zum Bauvorhaben Keitum Therme erstellen zu lassen. Die Rechnungen sind an die Kurverwaltung gegangen und auch von dort beglichen worden. Sie werden dann insgesamt Herrn Deyle in Rechnung gestellt.

Auf Anfrage, ob in der Therme Appartements entstehen, teilt Bgm. Schmatloch mit, dass dort im Rahmen von „Schönheitschirurgie“ Räumlichkeiten mit Betten eingerichtet werden, in denen sich dann die Patienten nach chirurgischen Eingriffen erholen können. Die Räumlichkeiten sind im Plan zwar als Appartement gekennzeichnet, eine Vermietung ist aber nicht in Planung.

Auf weitere Anfrage, ob der Abstand des Bauvorhabens Keitum Therme zum Grundstück „Alte Mühle“ hin ausreichend ist, da es zu Absackungen gekommen ist, teilt Bgm. Schmatloch mit, dass er vom Hausmeister angesprochen ist und darauf aufmerksam gemacht worden ist. Dies ist auf die Verlegung von unterirdischen Leitungen zurückzuführen. Die Schädigung liegt bei den ausführenden Firmen, sie ist vom Architekten festgehalten und als Mängelrüge weitergeben worden.

Herr Duwe fragt nach dem Stand „Sanierung Pionierlager“; dazu teilt AR Hansen mit, dass der Beginn der Arbeiten noch daran scheitert, dass ein Ehepaar sich noch weigert, dort auszuziehen. Die Gemeinde hat jetzt eine Wohnung im Mühlenweg angemietet, dorthin soll das Ehepaar jetzt umziehen, damit mit den Renovierungsarbeiten begonnen werden kann. Zuständig ist aber der Amtsausschuss.


3.   Mitteilungen und Anfragen

Bgm. Schmatloch berichtet von einer Anzeige im „Spiegel“ vom 08.10.2007, in der über ein Verfahren gegen Herrn Deyle berichtet wird; dazu wird die Stellungnahme von Herrn Deyle verlesen und zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang teilt Bgm. Schmatloch mit, dass er persönlich z. Zt. ein sehr gespanntes Verhältnis zu Herrn Deyle hat.

Weiter berichtet er von einer Sitzung am vergangenen Donnerstag und Freitag, an dem Seitens der Gemeinde Sylt-Ost neben ihm auch der Architekt, Kurdirektor, RA Dr. Bremer, Herr Mügge, Herr Scheil und Herr Neumann teilgenommen haben.

Am 07. November 2007 findet eine Sitzung des Baubegleitenden Ausschusses „Keitum Therme“ statt, zu dem heute die Einladung erfolgt ist.

Auf Anrage von GV Christensen wird mitgeteilt, dass eine Stellungnahme von der Staatskanzlei in Sachen Deyle noch nicht vorliegt, die Staatsanwaltschaft aber parallel ermittelt. BV Uekermann führt ergänzend aus, wenn weitere Informationen vorliegen, diese sofort an die GV weitergeleitet werden.

Auf Anfrage von GV Andersen, wann die Lampen am Kreisel vor Keitum aufgestellt werden, teilt Bgm. Schmatloch mit, dass er umgehend mit der Bauabteilung in Verbindung setzen wird.

Auf Anfrage von GV Christensen nach dem Stand Schiedsgerichtsverfahren Keitum Therme teilt Bgm. Schmatloch mit, dass die Gegenseite zu den Vorträgen der Gemeinde die Möglichkeit hat, dazu Stellung zu beziehen, bisher liegt aber keine weitere Stellungnahme vor.


4. Beratung und Beschlussfassung über eine neue Fremdenverkehrsabgabesatzung zum 01.01.2008

Die Vorlage (Anlage 1 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. KD Winter trägt vorab vor, dass diese neue Satzung schon seit 2004 bei der Stadt Westerland Anwendung findet. Er trägt dann sehr eingehend den Inhalt der neuen Fremdenverkehrsabgabesatzung vor; die Ausführungen werden durch einen ergänzenden Bericht des Herrn H.-U. Claßen (Tourismusservice Westerland) unterstützt. Die Umsätze, die für den Maßstab angesetzt sind, sind Schätzwerte. Sind die Umsätze ermittelt, kann der Wert erhöht oder gesenkt werden. Die Kalkulation muss jedes Jahr neu errechnet werden. Die Satzung der Fremdenverkehrsabgabe muss rechtssicher, rechtskräftig und prüfbar sein. Dies ist durch die Erarbeitung der Satzung durch Rechtsanwalt Elmenhorst gewährleistet. Die alte Satzung ist nicht mehr rechtskräftig und hinfällig. Eine Satzung auf Erprobung hat keine Rechtsgrundlage. Satzungen können jederzeit aufgrund von Gemeindebeschlüssen geändert werden. Herr Winter teilt weiter mit, dass kein zusätzliches Personal bzw. Personalkosten erforderlich sind. Sämtliche Betriebe erhalten einen Erhebungsbogen, dessen Veranlagung Mitte nächsten Jahres versandt wird. Bei Nichtabgabe erfolgt zunächst eine Schätzung. Jedes Jahr wird der aktuelle Ist-Stand des Umsatzes ermittelt. Eine Abforderung beim Finanzamt ist die allerletzte Möglichkeit. Nach eingehender Erörterung der Sach- und Rechtslage wird über die Satzung zur Fremdenverkehrsabgabe (FVA), der Anlage zur FVA, sowie der vorliegenden Kalkulation FVA 2008 die Zustimmung zu geben.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen
1  Nein-Stimme
2  Enthaltungen


5. Umbesetzung von Ausschüssen

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der bisherige Vorsitzende des Feuerschutzausschusses, GV Wolfgang Schulz, den Vorsitz dort abgegeben hat; sein Nachfolger wird GV Lars Schmidt. Gleichzeitig wird bekannt gegeben, dass Herr Wolfgang Schulz stellv. Vorsitzender der CDU-Fraktion geworden ist. Die Vertretung stimmt der Umbesetzung einstimmig zu.


6. Beratung und Beschlussfassung über die Anforderung von Nachzahlungen zu den Investitionszuschüssen 2007 an die Flughafen Sylt GmbH

Die Vorlage (Anlage 2 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Der Bürgermeister teilt mit, dass das Protokoll der Aufsichtsrats- und Gesellschafterversammlung der Flughafen GmbH vom 12.09.2007 vorliegt. In der Sitzung am 12.09.07 wurde mitgeteilt, dass Nachinvestitionen und Investitionen für die Jahre 2007 und 2008 erforderlich sind. Auf Sylt-Ost entfallen demnach Investitionsnachschussanteile  2007 in Höhe von 111.684,44 EUR und für 2008 Investitionszuschüsse von 97.920 EUR.  Die Gemeinde Sylt-Ost kann sich von den Betriebskosten nicht freisprechen. Für die reinen Investitionskosten kann die Gemeinde dass Abandon erklären. Zu den Forderungen kommen Nachschussforderungen für die Jahre 1997 – 2006  in Höhe   von ca. 100.000 EUR hinzu. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Gemeinde im Jahre 2004 bereits 460.000 € gezahlt hat, um so erstaunlicher ist, dass jetzt ca. 100.000 € nachgefordert werden. Die Flughafen GmbH wird zur Überprüfung und schriftliche Stellungnahme aufgefordert. Sobald das Ergebnis vorliegt und die Nachforderung Rechtens ist, soll auch gezahlt werden. Von  Dr. Göken wurde seinerzeit erklärt, dass  mit   den Zahlungen im Jahre 2005 alles erledigt ist. Die Verlustzahlungen für die Jahre 1997-2005 werden derzeit geprüft. Ohne genaue Prüfung wird nicht gezahlt. Abschließend bittet GV Widmayer nochmals, die Unterlagen zur nächsten Gesellschafterversammlung des Flughafens vorzulegen und GV Dr. Sieg erinnert an die Beschlussfassung aus der Gemeindevertretung, wonach sich die Gemeinde im Jahre 2008 aus der Flughafengesellschaft verabschieden wird. Sodann beschließt die Gemeindevertretung einstimmig:
a.) dass Abandon für die Investitionsmaßnahmen zu erklären
b.) von der Verwaltung ist zu prüfen, ob für abgeschlossene Betriebsjahre Nachschussforderungen zu zahlen sind.


7. Beratung und Beschlussfassung über die Überwachung des ruhenden Verkehrs in den Ortsteilen der Gemeinde Sylt-Ost ab 2008

Die Vorlage der Verwaltung vom 22.10.2007 (Anlage 3 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz von AR Hansen erläutert. Bgm. Schmatloch führt ergänzend aus, dass in der Vergangenheit ca. 1.300 Ordnungswidrigkeiten in Sylt-Ost festgestellt wurden, die ca. 17.500 € an Ordnungsgeld für den Kreis bedeuteten. Die Gemeinde selbst hat nur 1,79 € pro Fall (ca. 2.500 €) bekommen. Der Amtsausschuss wird am 15.11.2007 voraussichtlich darüber entscheiden, dass im Amtsbereich die Überwachung in Form einer Weisungsangelegenheit auf den Amtsvorsteher übertragen wird. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Die Gemeindevertretung spricht sich für die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch eigene Kräfte aus.

2. Sie stimmt zu, dass das Amt die Übertragung dieser Aufgabe in die Zuständigkeit des  Amtes beantragt  und übernimmt. Die erforderliche Beschlussfassung soll in der kommenden Sitzung des AmtsA am 15.11.2007 erfolgen.

3. Personal und Sachkosten für die Verfolgung der 0rdnungswidrigkeiten werden nach der Übertragung der Zuständigkeit vom Amt getragen.

4. Die Einstellung des Überwachungspersonals für Sylt-Ost und dessen Ausstattung gehen zu Lasten der Gemeinde.


8. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Gemeinde Sylt-Ost über die Erhaltung baulicher Anlagen, Erhaltungsgebiet Ortsteil Archsum

Herr GV Carl Rasmus Petersen erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt des Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 15.10.2007 (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, wird noch einmal vom Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig die „Satzung der Gemeinde Sylt-Ost über die Erhaltung baulicher Anlagen Erhaltungsgebiet Ortsteil Archsum“. GV Peter betritt den Sitzungssaal und wird über das Abstimmungsergebnis informiert.


9. Beratung und Beschlussfassung über die 1.  Änderung der Satzung der Gemeinde Sylt-Ost im Ortsteil Morsum über die Erhaltung baulicher Anlagen

Bgm. Christoph Schmatloch und GV Lars Schmidt erklären sich nach § 22 GO für befangen und verlassen den Sitzungssaal. Die Vorlage der Verwaltung vom 15.10.2007 (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, wird noch einmal vom Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig die „Satzung der Gemeinde Sylt-Ost über die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Sylt-Ost im Ortsteil Morsum über den Erhalt baulicher Anlagen. Bgm. Christoph Schmatloch und GV Lars Schmidt betreten den Sitzungssaal und werden über das Abstimmungsergebnis informiert.


11. Ortsteil Tinnum, erneute Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die Auslegung der 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 der Gemeinde Sylt Ost für das Gebiet Ortsteil  Tinnum, für das Gebiet Gemarkung Tinnum, Flur 3, Flurstück 202, südlich der Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Ingewai, nordöstlich des Knotenpunktes Ingewai/Mittelweg

Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 02.10.2007 (Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, wird noch einmal vom Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Erneuter E/A-Beschluss (1): Der Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet Ortsteil Tinnum, für das Gebiet Gemarkung Tinnum, Flur 3, Flurstück 202, südlich der Keitumer Landstraße (K117), östlich des Ingewai, nordöstlich des Knotenpunktes Ingewai/Mittelweg, wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Erneuter E/A-Beschluss (2): Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.


10. Ortsteil Tinnum, erneute Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sylt Ost für das Gebiet Ortsteil  Tinnum, für das Gebiet Gemarkung Tinnum, Flur 3, Flurstück 202, südlich der Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Ingewai, nordöstlich den Entwurf des Knotenpunktes Ingewai/Mittelweg

Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 02.10.2007 (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, wird noch einmal vom Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Erneuter E/A-Beschluss (1): Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet Ortsteil Tinnum, für das Gebiet Gemarkung Tinnum, Flur 3, Flurstück 202, südlich der Keitumer Landstraße (K117), östlich des Ingewai, nordöstlich des Knotenpunktes Ingewai/Mittelweg, wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Erneuter E/A-Beschluss (2): Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.


12. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs und Auslegungsbeschluss der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 2. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes für das Gebiet ca. 200 m östlich der Ortslage Morsum, südlich der Bahntrasse und ca. 200 m nördlich des Nössedeiches im OT Morsum (Golf-Club Morsum)

Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 8 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, wird noch einmal vom Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 2. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes für das Gebiet ca. 200 m östlich der Ortslage Morsum, südlich der Bahntrasse und ca. 200 m nördlich des Nössedeiches im OT Morsum (Golf-Club Morsum)


13. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs und Auslegungsbeschluss zur beschleunigten 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 für das Gebiet des Flurstücks 275/73 ca. 50m östlich der Bahnhofstraße in Keitum

Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 16.10.2007 (Anlage 9 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, wird noch einmal vom Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 für das Gebiet des Flustücks 275/73 ca. 50 m südlich der Bahnhofstraße in Keitum wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.

3. Die Verwaltung  wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.


14. Beratung und Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanesplanes Nr. 44a der Gemeinde Sylt-Ost in Keitum für das Gebiet Gurtstich 54 "Landschaftliches Haus" Flurstücke 530, 200/9, 529, 163/9 westlich des Einmündungsbereiches Gurtstich / C.P. Hansen Allee und östlich Mühlenweg im Ortsteil Keitum gefasst.

Dieser TOP ist abgesetzt worden und wird in der Nicht-öffentlichen Sitzung noch einmal behandelt.


15. Beratung und Beschlussfassung über einen erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet beidseitig der Koogstrasse südlich der K117

Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 11 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, wird noch einmal vom Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet beidseitig der Koogstrasse südlich der K117 in Keitum.


16. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplanes Nr. 55a „Koogstraße“ der Gemeinde Sylt-Ost, im Ortsteil Keitum  für das Gebiet beidseitig der Koogstrasse südlich der K117

Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 18.10.2007 (Anlage 12 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, wird noch einmal vom Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55 a  der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet beidseitig der Koogstraße ca. 200 m südlich der Bahntrasse im Ortsteil Keitum, wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf sowie dessen Begründung ist nach § 3 Abs. 2 des BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen den Behörden sind von der Auslegung zu unterrichten.

3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.


17. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Sylt-Ost (Satzungsbeschluss)

Die Vorlage der Verwaltung vom 22.10.2007 (Anlage 13 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, wird noch einmal vom Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. In einer Tischvorlage erfolgt die synoptische Darstellung der aktuellen Änderung der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Sylt. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig den Entwurf der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Sylt-Ost als Satzung.



Der Vorsitzende schließt um 20:40 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.