Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 20.12.2007

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

BV Manfred Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Zuhörer, die Herren Prof. Dr. von Mutius, Dr. Bremer, Herrn KD Uwe Winter, Frau Jutta Hinz, Pastorenehepaar Reimann, Pastorin Zingel, Herrn OAR Joachim Rück, Herrn AR Hans-Wilhelm Hansen, die Herren Neumann und Scheil,  den OB-Vorsitzenden Erik Kennel (OB Keitum), die Presse,   Herrn Peter Carstensen als Protokollführer und stellt die Beschlussfähigkeit fest.Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung bittet die Verwaltung darum, die TOP 08 und 09 abzusetzen. Diesem Antrag stimmt die Vertretung einstimmig zu. Weiter teilt der Vorsitzende mit, dass ein gemeinsamer Dringlichkeitsantrag der CDU- und SSW-Fraktion (B+B über die Mitgliedschaft der Gemeinde Sylt-Ost in der Flughafen Sylt GmbH hinsichtlich der Nachschusspflicht) vorliegt. Es besteht Einigkeit darüber, diesen TOP unter 08 neu abzuhandeln, da am 21.12.2007 eine Gesellschaftsversammlung stattfindet und die Eilbedürftigkeit gesehen wird.


2. Einwohnerfragestunde

Herr Warneke spricht das Vergabeverfahren zur Grundschule Tinnum und die Vorstellung durch Arch. Gülstorff auf der letzten GV-Sitzung am 06.12.2007 an und teilt dazu mit, dass man im Juli 2007 sich für einen eingeschossigen Ausbau ausgesprochen hatte, jetzt aber ein zweigeschossiger Ausbau beschlossen worden ist. In Anbetracht der Tatsache, dass ein ziviles Verfahren anhängig ist, wird auf Anraten von OAR Rück keine Stellungnahme abgegeben. Herr RA Dr. Bremer führt ergänzend aus, dass für den Fall eines Vergaberechtsverstoßes die Einspruchsfrist 2 Wochen beträgt.


3. Mitteilungen und Anfragen

a) des Bürgervorstehers:
das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Klage der GV Ipsen, Christensen und Jakobsen auf Ungültigkeit des Beschlusses zur Therme im Termin am 13.12.2007 abgewiesen;

dass die SSW-Fraktion einen Antrag gestellt, die Gemeinde Sylt-Ost möge auf die Hauptamtlichkeit des Bürgermeisters verzichten (Entsprechende Änderung der Hauptsatzung);

dass OAR Rück zum Bürgerbegehren in der Gemeinde Sylt-Ost eine Stellungnahme abgeben wird, die wie folgt lautet: Es müssen 10 v. H. der Bürgerinnen und Bürger unterzeichnen in Westerland und Sylt-Ost gemäß § 16 g Abs. 4 GO. Die Zahl muss in beiden Kommunen erreicht sein. Die Zulässigkeit wird von der Kommunalaufsicht geprüft. Prüfungsmaßstab ist:
1. Erreichen der Anzahl
2. Eigenschaft des „Bürgers“
3. Kostendeckungsvorschlag richtig und ausreichend formuliert
4. Grundsätzliche Zulässigkeit nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung
Gemeinde- resp. Stadtvertretung
Sofern das Bürgerbegehren von der Kommunalaufsicht für zulässig erklärt wird, muss sich die Gemeindevertretung mit der Angelegenheit befassen und beschließen, ob sie sich dem Bürgerbegehren anschließt. Sofern die Gemeindevertretung sich dem Bürgerbegehren nicht anschließt, folgt ein Bürgerentscheid. Die Gemeinde muss dann die Standpunkte und Begründungen der Gemeinde und der Initiatoren zum Bürgerentscheid in gleichem Umfang den Bürgerinnen und Bürgern darlegen. Der Bürgerentscheid setzt dann mind. 20 v. H.  der Stimmberechtigten voraus, wobei zusätzlich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen mit JA stimmen muss (beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein).

b) des Bürgermeisters:
dass auf der letzten Sitzung der Flughafengesellschafterversammlung mitgeteilt worden ist, dass es im kommenden Jahr nach 20 Uhr keine Starts und Landungen mehr geben wird. Dies wird positiv aufgenommen:

dass heute ein Verhandlungstag mit Herrn Deyle wegen der Keitum Therme war, an dem u. a. seitens der Gemeinde die Herren Prof. Dr. von Mutius, RA Dr. Bremer, der Kurdirektor sowie der Bürgermeister teilgenommen haben und Prof. Dr. Albert von Mutius dazu berichten wird. Prof. Dr. v. Mutius teilt vorab mit, dass heute ein „spannender“ Verhandlungstag war. Herr Deyle war in den Verhandlungen mit 2 Rechtsanwälten vertreten. In der letzten Gemeindevertretersitzung hatte sich die Vertretung mehrheitlich für einen Vergleich ausgesprochen, so dass sie sich jetzt nicht in der Rolle eines untätigen Betrachters sehen, sondern vielmehr  mitbestimmen kann. Das intensive Wirken des Bürgermeisters hat dazu geführt, dass 4 Minuten vor 15 Uhr der verhängte Baustopp aufgehoben wurde. Die Risiken für Gemeinde (Rückzahlung von Fördermitteln) ist damit erst einmal abgewandt worden. Dies bedurfte einer großen Geduld aller Beteiligten. Die wichtigsten Eckpunkte sind:
a) eine umfassende (transparente) Information der Gemeinde, dies wird noch schriftlich fixiert;
b) es wird noch die Absicht der Gemeinde formuliert, in die KG zu kommen, wobei die Gemeinde als Mitgesellschafter mehr Informationen bekommen soll und Einsicht in die Bücher und sonstigen Unterlagen erhalten kann;
c) Die Kommunalaufsicht hatte bisher immer ausgesagt, sie wäre nicht zuständig für diese Angelegenheit. Dies ist  nicht mehr der Fall, wenn die Gemeinde Anteile an der Betreibergesellschaft erwirbt, dann handelt es sich um ein kommunales Projekt, das durch die Kommunalaufsicht zu prüfen wäre.
d) Einblick in die teilweise undurchsichtigen Finanzströme; (beide Seiten haben ausgesagt, bis Anfang Januar 2008 die Eckpunkte schriftlich auszuarbeiten. In Berlin findet ein weiteres Zusammentreffen am 08. Januar 2008 statt. Danach ist eine Besprechung mit der Landesbank Baden-Württemberg vorgesehen.
Zielsetzung für die Gemeinde Sylt-Ost ist, für die Zukunft weniger Risiken einzugehen, heute wurde in den Verhandlungen ein Optimum für die Gemeinde erreicht. Auf Anfrage von GV B. Christensen, ob zwischenzeitlich der Vertrag über das Marinegelände unterzeichnet worden ist, teilt der Bgm. mit, dass dies noch nicht der Fall ist. Vielmehr wird der Vertragsentwurf noch einmal im HauptA vorgestellt werden. Am Kaufpreis hat sich nichts geändert. Auf Anfrage von GV O. Klein zu Stand des Bauvorhabens „Wohnen für Sylter in Keitum“ teilt Bgm. Schmatloch mit, dass die Vorkaufsrechtsfrage so weit geklärt ist, dass jetzt nur noch der 30-m-Streifen noch gekauft werden muss. GV B. Christensen moniert, dass noch keine Bauunterlagen für das Projekt ehemals „Mühlheim“ vorliegen. Auf Anfrage von GV O. Klein teilt Prof. Dr. v. Mutius mit, dass zwar z. Zt. ein Ende der „Streitereien“ mit Herrn Deyle eingetreten ist. Dies bedeutet aber, dass mit Sicherheit wechselseitig der Fortlauf des Verfahrens abgewartet werden muss. Auf weitere Anfrage von GV B. Christensen, ob es richtig ist, dass von den ursprünglich 6 Mio KIF-Mittel nur noch in Höhe von 3 Millionen Euro vorhanden sind, teilt Bgm. Schmatloch mit, dass die Mittel in Höhe von 3 Millionen Euro auf dem Kommunalmarkt aufgenommen worden sind.


Der Vorsitzende schließt um 18:03 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung. Um 20:05 Uhr Fortsetzung des öffentlichen Teils der Sitzung.


6. Bekanntgabe der im nicht-öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Bürgervorsteher gibt die Beschlüsse aus dem nicht-öffentlichen Teil der Sitzung bekannt. Diese beziehen sich auf den Vertrag mit der Tourismus Service Sylt GmbH (Vorlage wurde zur Kenntnis genommen und in die Fraktionen zur weiteren Beratung verwiesen) sowie die Zustimmung zum Abschluss eines Vertrages zur Bewachung des Marinefliegergeländes. Der ursprüngliche TOP 10 (B+ B über die Entlassung eines Grundstücks in Tinnum aus dem Geltungsbereich der Bauerhaltungssatzung § 172 wird in der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.01.2008 abgehandelt.


7. Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation der Kurabgabe 2008

KD Winter berichtet, dass die Kurverwaltung verpflichtet ist, jedes Jahr eine Kalkulation der Kurabgabe vorzulegen. Die Kalkulation für dass Jahr 2008 ergibt einen durchschnittlichen Kostenfaktor von 2.13 € pro Tag, dies entspricht einem Schnitt der derzeitigen Kurabgabe von  2,50 € für die Zeit vom 01. Mai bis 30. September und in der übrigen Zeit für jede Person ab Vollendung des 18. Lebensjahres von 1,50 € pro Tag. Seitens der Kurverwaltung wird empfohlen, die Kurabgabe bei dem jetzigen Satz zu belassen. Die Vertretung empfiehlt sodann ebenfalls einstimmig, die Kurabgabe bei dem jetzigen Satz zu belassen.


8. Beratung und Beschlussfassung über die Mitgliedschaft der Gemeinde Sylt-  Ost in der Flughafen Sylt GmbH hinsichtlich der Nachschusspflicht)

Herr RA Strohmeier erläutert kurz noch einmal den derzeitigen Sachstand. Die Nachschüsse belaufen sich im investiven Bereich für 2007 auf 111.000 €. Die Gemeinde Sylt-Ost befindet sich noch in der Pflicht, bestimmte Leistungen (hier: Nachschuss) zu erbringen für das Jahr 2007. Nach dem GmbH-Gesetz muss binnen einer Monatsfrist der Nachschuss gezahlt oder der Abandon erklärt werden. Eine Verlängerung ist jederzeit möglich, eine Verkürzung jedoch nicht. Die Gemeinde Sylt-Ost hat immer wieder erklärt, dass sie Interesse daran hat, dass die Flughafen GmbH weiter besteht und die Nachschüsse auch zahlen will. Bgm. Schmatloch führt ergänzend aus, dass die Gemeinde vehement darauf gedrängt hat, sich über den weiteren Ablauf zu unterhalten. Es musste aber in der Vergangenheit festgestellt werden, dass in dieser Hinsicht sowohl eine Untätigkeit des Vorsitzenden als auch des Aufsichtsrates festzustellen war. Nunmehr ist Termin auf den 30.01.2008, 15 Uhr,  festgelegt. Weiter soll dann im nächsten ½ Jahr festgelegt werden, was noch für Maßnahmen erfolgen sollen. Nach einer kurzen Diskussion wird die Sitzung auf Antrag der SPD-Fraktion um 20 Uhr für 5 Minuten unterbrochen. Sodann wird darüber, das Abandon über 111.000 € aufzuheben, wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen


Der Vorsitzende schließt um 20:10 Uhr die Sitzung und wünscht ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für 2008.