Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 25.06.2007

Finanzausschuss

 

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.
Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Vors. Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die Ausschussmitglieder, den amtierenden Bgm. Chr. Schmatloch, KD Uwe Winter, Frau Muhr, die Herren Neumann und Marställer sowie Herrn Peter Carstensen als Protokollführer. Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung besteht Einigkeit darüber, diese um die
TOP 15: B + B über den Grunderwerb an Gräben im Sylt-Oster Verbandsgebiet
TOP 16: B + B über Anstricharbeiten „Zentrale Sportanlage“
zu erweitern.


2. Einwohnerfragestunde

Dieser TOP entfällt, da keine weiteren Zuhörer anwesend sind.


3. Mitteilungen und Anfragen

Es liegt ein Antrag des Gemeindewehrführers vor, in dem er bittet, die unvorhersehbaren Reparaturarbeiten an den Atemschutzgeräten in allen drei Ortsteilen in Höhe von insgesamt 5.896,72 €  im Nachtragshaushalt zu berücksichtigen.

Es liegt weiter ein Antrag des Lions Club Sylt  mit der Bitte um Unterstützung des „Lions Golf Cup 2007“ vor. Es besteht Einigkeit darüber, von einer Unterstützung abzusehen, da die Gemeinde Kinder- und Jugendarbeit bereits unterstützt.

Der Vors. teilt mit, dass die Möglichkeit besteht, an einem Einführungsseminar für die Umsetzung des neuen Haushaltsrechts DOPPIK (Doppelte kaufmännische Buchführung in Kontenform) teilzunehmen. Hierfür melden sich schon jetzt Herr Arnold Bussius und Herr Thorsten Reckermann an; ein genauer Termin wird noch mitgeteilt.


4. Beratung und Beschlussfassung über Betreuungskosten für Sylt-Oster Bürger im Altenzentrum Westerland/Sylt

Frau Muhs vom Altenzentrum Westerland teilt mit, dass die Mieter im Rahmen der Unterbringung „Betreutes Wohnen“ einen Mietservicevertrag mit abschließen müssen. Die Kosten für diesen Mietservice betragen derzeitig 86.-- €.  Die Belegung des Hauses erfolgt in Absprache mit den Gemeinden. Mit der Stadt Westerland besteht ein Vertrag, wonach diese monatlich von den 86,-- € einen Betrag in Höhe von 40,-- € pro Person übernimmt. Das Sozialzentrum beteiligt sich an diesen zusätzlichen Kosten nicht. In diesem Mietservice sind ein Notrufservice, Beratungstätigkeiten, Einkaufsfahrten, pp. enthalten. Sodann beschließt der FiA einstimmig die Übernahme der Betreuungskosten (Mietservice) in Höhe von monatlich 40 € durch die Gemeinde Sylt-Ost. Sobald Änderung eintreten, ist die Angelegenheit erneute dem FiA vorzulegen.


5.
Sachstandsbericht Mitgliedschaft Nordseebäderverband (NSB)

Herr KD Winter teilt folgendes mit: Am 10.07.07 soll in Husum auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des NBV und der NTS abschließend über die Zusammenlegung der beiden Organisationen entschieden werden. Es ist davon auszugehen, dass dies mit breiter Zustimmung auch geschehen wird. Gleichzeitig soll die NTS einen Rahmenvertrag mit der TASH schließen, der sicherstellten soll, dass die Marketingmaßnahmen an der Nordsee mit der TASH abgestimmt werden. Große Teile des Budgets sollen dann der TASH zur Verfügung gestellt worden, damit die neue touristische Marketingausrichtung des Landes und der TASH finanziert werden kann. Die SMG hat ja bekanntlich die Kündigung der Mitgliedschaft in der NTS zum 31.12.2007 beschlossen. Da bis heute die Förderbescheide des Landes zwingend die Mitgliedschaft der Gemeinde Sylt-Ost in der NTS vorsehen, muss sich die Gemeinde Sylt-Ost in den nächsten Monaten entscheiden, in welcher Form sie als Gesellschafter in der NTS bleiben will. Eine Einzelmitgliedschaft ist dort nicht möglich. Finanzielle Auswirkungen hat das alles aber nicht für die Gemeinde Sylt-Ost. Die Mitglieder des FiA nehmen dies zur Kenntnis. KD Winter wird sodann mit Dank für seine Ausführungen entlassen. Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung wird Herr Martin Marställer den Ausschussmitgliedern kurz vorgestellt, er ist der Nachfolger von Frau Anja Riechelmann, die die Verwaltung verlassen hat.


6. Sachstandsbericht zur Umsetzung des neuen Haushaltsrechts (Doppik)

Die Vorlage der Verwaltung vom 11.06.2007 liegt dem Ausschuss vor. Sie wird noch einmal von Herrn Neumann vorgetragen. In dem Sachstandsbericht heißt es u. a.: Die ständige Konferenz der Innenminister und  -senatoren (IMK) hat amt 21.11.2003 die Reform des kommunalen Haushaltsrechts beschlossen, wonach neben einem reformierten, erweiterten kameralistischen Haushalts- und Rechnungswesen ein doppisches Haushalts- und  Rechnungswesen zur Empfehlungsgrundlage bei der Umsetzung in den Ländern gemacht wird. Am 22.08.06 hat das Kabinett in SH das Einführungsgesetz gebilligt, wonach die Doppik oder erweiterte Kameralistische von den Kommunen und Kreisen eingeführt werden muss. Zunächst wurde eine Inventur für sämtliche einzelnen Vermögensgegenstände erstellt. Der Wert der einzelnen Gegenstände wurde aus den Rechnungen entnommen. Das in die EDV eingegebene Inventar konnte per System in die Anlagenbuchhaltung übertragen werden. Hier musste dann noch für jedes Anlagegut die Nutzungsdauer mit dem Abschreibungssatz ermittelt werden. Die Ermittlung der einzelnen Grundstücke, auch die der Straßen, erfolgte aus einem Kataster des Bauamtes. Das Problem hier war, dass verschiedene Flurstücke ein Grundstück bilden und dann als ein Grundstück im Anlagevermögen erfasst wurden. Bei der Bewertung muss nach Innen- und Außenbereich lt. Baugesetz unterschieden werden. Die Bewertung erfolgte einheitlich auf der Grundlage des Gutachterausschusse des Kreises NF. Da bei der Erstbewertung die Anschaffungs- und Herstellungskosten genommen werden müssen, wurden die einzelnen Grundstückswerte mit Hilfe einer Indextabelle auf das Jahr 1975 zurück indiziert (Empfehlung des Innovationsringes SH).  Die Ermittlung der Abschreibungssätze entfällt, da Grundstücke nicht abgeschrieben werden. Die Eingabe der Grundstücke erfolgte nur im Anlagevermögen, nicht im Inventar. Die Ermittlung der Gebäudewerte erfolgte zunächst auf der Grundlage von Versicherungswerten. Es stellte sich jedoch heraus, dass diese Werte zu hoch sind und somit eine neue Berechnung erfolgen musste. Diese wurden dann nach der Berechnung der Bruttogrundfläche auf Basis des Baujahres und des Ausstattungstandarts vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt einheitlich 80 Jahre. Die Eingabe in das Anlagevermögen ist abgeschlossen. Zurzeit erfolgt die Bewertung des Straßenoberbaus der einzelnen Straßen. Hier muss unterteilt und auch einzeln eingetragen werden in Regenwasserkanal, Straßenbeleuchtung und Fahrbahn. Die Nutzungsdauer beträgt ca. 20-30 Jahre. D.h. Straßen, die älter als 30 Jahre sind, sind abgeschrieben und haben nur noch einen Erinnerungswert von 1 €. Allerdings ist für die Erfassung der abgeschrieben Straßen noch die Länge erforderlich. Es fehlt noch die Erfassung der Zuschüsse (Anliegerbeiträge, Zuschüsse Kreis, Land), die wie die Straßen abgeschrieben werden und als Gegenpart zu den Abschreibungen (Aufwand) Einnahamen (Auflösung Passivierungsposten) ergeben. Mit folgenden Arbeiten wurde noch nicht begonnen:
Ermittlung und Bewertung von Löschhydranten
Ermittlung Brücken, Anzahl, Wertermittlung, Zuschüsse
Die Problematik bei der Vermögenserfassung ist, dass es für die Optik sinnvoll ist, die Bewertung höchstmöglich durchzuführen, auf der anderen Seite würden dann vermehrte Abschreibungen entstehen, die als Aufwand in der G+V erscheinen. Durch das Vorsichtsprinzip  muss bei mehreren Möglichkeiten der Bewertung der niedrigste Wert genommen werden. Sind Anschaffungs- und Herstellungskosten bekannt, müssen diese zwingend genommen werden. Als Zeitplan für die Bewertungen kann davon ausgegangen werden,  dass die Arbeiten der Bewertung im August bis September abgeschlossen sind. Der Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.


7. Sachstandsbericht über Abarbeitung Liegenschaftskataster der Gemeinde Sylt-Ost

Der Vors. trägt folgendes vor: Die Anmerkungen aus dem Finanzausschuss zu den einzelnen Grundstücksflächen sind in der anliegenden Aufstellung noch einmal zusammengefasst worden.
Zu lfd. 6: Die hier vermerkte Höhe der Grundstuer betrifft noch weitere Flächen in der Gemarkung Morsum. Diese wurden jedoch nicht auf dem Grund-steuerbescheid mit aufgeführt, dadurch erfolgte die Zuordnung nur zu Flst. 77.
Zu lfd. Nr. 9: Die Flächengröße des Flst. 119 wurde überprüft und vom Katasteramt als richtig bestätigt. In den Lageplänen die in der Sitzung vorlagen war nur ein Teil des Flurstückes abgebildet (ALB/ALK-Programm kann dies nicht anders darstellen), dadurch erschien die Fläche so klein. (sh. Anlage).
Zu lfd. Nr. 13: Ein Pachtvertrag mit einem Anglerverein besteht nicht. Eine Teilfläche von ca. 0,9 ist als Treibsellager an das ALW verpachtet.
Die Grundstücke, die dem Ökokonto dienen sollen, bzw. wo eine evtl. Veräußerung stattfinden soll, werden von der Bauabteilung jetzt geprüft. Der Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis; die Unterlagen werden dem Protokoll beigefügt.

Auf Antrag wird sodann der TOP 18 neu vorgezogen.


18. Beratung und Beschlussfassung über Neuanschaffung von Inventar für den Gemeindesaal in Tinnum

Es liegt ein Angebot für 120 Stühle und 18 Tische über insgesamt 13.842,08 € brutto vor. In diesem Zusammenhang werden auch die defekten Schiebetüren im Gemeindehaus Tinnum angesprochen. Sie müssten dringend instand gesetzt werden. Gleiches gilt für die Türen im „Muasem Hüs“. Da auch die Bestuhlung im „Muasem Hüs“ in naher Zukunft erneuert werden müsste, schlägt Herr Strohmeier vor, sich Angebote für die Bestuhlung beider Liegenschaften einzuholen, da dies sicherlich auch Auswirkungen auf den Preis haben wird, zum anderen die Möglichkeit besteht, bei Bedarf einmal zu untereinander auszuhelfen. Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:
1) einer Neuanschaffung wird zugestimmt;

2) für das „Muasem Hüs“ sind ebenfalls in Absprache mit dem Kurdirektor Angebote einzuholen.

3) Bei Reparatur der Schiebetüren in Tinnum sind diejenigen im „Muasem Hüs“ gleich mit instand zu setzen.


8.
Beratung und Beschlussfassung über Ersatzvornahmen bei Nichteinhaltung der Straßenreinigungssatzung

Dieser TOP wird abgesetzt; Herr Hansen wird um erneute Stellungnahme gebeten. Von einer Beschlussfassung wird abgesehen.


9.
Beratung und Beschlussfassung über Ergänzung der Wegweiser für die Festwiese in Tinnum

Es liegt ein Angebot der DAMBACH-Werke über insgesamt 5.929,95 € brutto vor. Es ist angedacht, auf den vorhandenen großen Hinweistafeln zusätzlich einen Hinweis auf den Parkplatz  „Tinnumer Festwiese“ in Form einer Plastikfolie aufzubringen. Nach eingehender Diskussion besteht Einigkeit, die Hinweise in Plastikfolie aufzubringen. Die dafür zur Verfügung gestellten Mittel dürfen einen Betrag von 4.000 € nicht übersteigen. Bei zwei Gegenstimmen so beschlossen.


10.
Beratung und Beschlussfassung über evtl. Planungskosten für den Umbau der GS Tinnum

Es sind bereits 50.000 € im Haushalt eingestellt. Für die Anmietung mobiler Schulcontainer über 24 Monate (2 Stück) sind ca. 60.000 € erforderlich. Diese Container sollen nicht nur für Musik- und Werkunterricht genutzt werden, sondern auch im normalen Schulunterricht. Im Rahmen einer kurzen Diskussion wird auch über einen Ankauf nachgedacht. Die Verwaltung wird insofern beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen. Es soll dann eine Gegenüberstellung von Miet- zu Kaufpreis erfolgen. Der FiA stimmt der Nutzung / Anschaffung bis zu einem Höchstbetrag von 60.000 € einstimmig zu.


11.
Beratung und Beschlussfassung über Reparatur der Skater-Anlage am Sportzentrum

Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die Skater-Anlage  in einem so desolaten Zustand befindet, dass sie aufgrund der Unfallgefahr gesperrt werden musste. Unterschiedliche Aussagen ergehen über die Frequentierung der Anlage. Eine Reparatur durch die Betriebsgruppe ist nicht möglich. Eine Reparatur durch eine Fachfirma würde etwa 3.000 € netto kosten, eine neue Anlage würde etwa 17.500 € verschlingen. Nach einer eingehenden Diskussion beschließt der FiA einstimmig eine Reparatur der Skater-Anlage mit einer Obergrenze von 3.500 € netto.


12.
Beratung und Beschlussfassung über den ergänzenden Antrag der Keitumer Bürger zum Ausbau des Gurtstich (Stichstraße)

Es liegt ein Antrag der drei Eigentümer des östlich des Sparkassengebäudes befindlichen wassergebunden Weges vor, diesen im Rahmen des Ausbaues des Gurtstich mit zu befestigen (asphaltieren). Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 25.000 €. Es handelt sich um Anschlussarbeiten. Es soll mit den Anliegern nach Vorlage konkreter Ausbaubeiträge noch einmal ein gemeinsames Gespräch geführt werden. Einstimmig so beschlossen.
Für den Ausbau des Melnwai sind Mittel im Haushalt eingestellt; die Kosten werden sich durch die Anliegen refinanzieren. Für den Ausbau des Westerstich und Lüüvwai sind gesonderte Ausschreibungen erforderlich.


13.
Sachstandsbericht, ggf. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2006 der Gemeinde Sylt-Ost

Der Vors. des RechnungsprüfungsA., Herr Wolfgang Schulz, trägt wie folgt vor: Die Jahresrechnung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2006 nebst Haus-haltsüberschreitungen hat der Gemeindevertretung vorgelegen und sind Anlage zum heutigen Protokoll für die bürgerlichen Mitglieder des FiA. Danach belaufen sich die Schulden der Gemeinde am Ende des Haushaltsjahres auf 5.456.902,49 €, die Darlehnsforderungen der Gemeinde betragen 571.083,15 €. Die Haushaltsüberschreitungen betragen insgesamt 71.991,79 €. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat festgestellt:
1) Der Haushaltsplan wurde eingehalten.
2) Die Abweichungen von den Haushaltsansätzen liegen in einem vertretbaren Rahmen.
3) Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden – soweit geprüft – sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet.
4) Bei den Einnahmen und Ausgaben wurde – soweit geprüft – rechtmäßig verfahren.

Die Gemeindevertretung hat sodann bei einer Enthaltung beschlossen:
a) die Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2006 gemäß Vorlage werden genehmigt
b) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 wird in der vorliegenden Fassung anerkannt.


14.
Sachstandsbericht Bau Keitum Therme / Grundstück Christiansen

Bgm. Schmatloch teilt folgendes mit: Seit Mittwoch vergangener Woche wird wieder auf und am Grundstück Keitum Therme gearbeitet. Die Teilbaugenehmigung für den Aushub wurde inzwischen erteilt. Die Aushubmaßnahme ist für ca. 4 Wochen vorgesehen. In den nächsten Tagen ist mit einer erheblich Mehrbelastung des Straßenverkehrs durch Baufahrzeuge zu rechnen, insbesondere durch einen 90 t Kran, der am kommenden Mittwoch oder Donnerstag aufgestellt werden soll. Entsprechende elektrische Leitungen sind bereits verlegt worden. In der kommenden Woche werden die Unterlagen für die zweite Teilbaugenehmigung eingereicht. Am 04.07.2007 ist Herr Deyle auf der Insel, dann wird ein neuer, aktueller Zeitplan aufgestellt. Für das Grundstück Christiansen wird zur Kenntnis genommen, dass noch bis 30.06.2007 abgewartet werden muss, ob das geltend gemachte Vorkaufsrecht Anwendung findet. Auf jeden Fall kommt die Angelegenheit in der Sondersitzung am 12.07.2007 mit auf die Tagesordnung. Die Baugenehmigung für das Grundstück Mülheim soll Mitte September 2007 behandelt werden, die Versorgungsleitungen werden Ende September / Oktober 2007 verlegt. Baubeginn auf dem Grundstück Christiansen ist für Ende September 2007 vorgesehen. Die Genehmigung für die Bahndammverstärkung liegt noch beim Kreis. Baibeginn ist für Ende Juli 2007 vorgesehen. Die Arbeiten am Kreisel sind Ende der Woche abgeschlossen; Anfang nächster Woche folgt die Vollsperrung des Gurtstich.


15.
Beratung und  Beschlussfassung über den Grunderwerb an Gräben im Sylt-Oster Verbandsgebiet

Die Mitglieder des FiA nehmen zur Kenntnis, dass es  sich um einen Tausch der Liegenschaften handeln soll. Bgm. Schmatloch berichtet, dass der Tausch erforderlich wird, da der Deich- und Sielverband nur für die Gräben außerhalb der geschlossenen Ortslagen zuständig ist die Gemeinde hingegen für die Gräber innerhalb der geschlossenen Ortslage. Hier hat sich durch die Verdichtung und Erweiterung der Bebauung der letzten Jahre eine Verschiebung ergeben, die jetzt bereinigt werden soll. Nach kurzer Diskussion beschließt der FiA, dass dem Flächentausch zugestimmt wird. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


16.
Beratung und Beschlussfassung  über Anstricharbeiten „Zentrale Sportanlage“

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der letzte Anstrich im Frühjahr 2001 erfolgte.  Der Außenanstrich befindet sich in einem sehr schlechten Zustand, so dass es unumgänglich ist, noch in diesem Jahr die Sanierungsmaßnahme durchzuführen, damit das Material keine Schäden nimmt. Die geschätzten Kosten belaufen sich – auf der Grundlage der damaligen Ausschreibung auf ca. 33.000 €. Der Ausschuss beschließt einstimmig die Durchführung der Maßnahme, entsprechende Angebote sind einzuholen. Der Betrag ist im Nachtragshaushalt bereitzustellen.



Der Vorsitzende schließt mit Dank um 20:30 Uhr die Sitzung.