Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 30.10.2008

Wirtschafts-, Umwelt- und Verkehrsausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vors. des Ausschusses, GV Pennino, begrüßt die erschienenen Mitglieder des Ausschusses, Bgm. Kennel, die Herrn Brambrink, Matusek und Anton, sowie  Herrn Neumann und Herrn Carstensen als Protokollführer. Weiter stellt der Vors. die Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt.


2. Einwohnerfragestunde

Entfällt, da keine weiteren Zuhörer anwesend sind.


3. Mitteilungen und Anfragen

Der Vorsitzende teilt  mit, dass er mit Herrn Grimm vom Umweltamt wegen des „Bärenklau“ gesprochen habe. Dieser hatte an den Streckenbeirat geschrieben, in einer nunmehr vorliegenden Antwort wurde mitgeteilt, dass das Problem zwar erkannt sei, man aber keine Leute habe, die die erforderlichen Arbeiten ausführen. Der Ausschuss nahm dies zur Kenntnis.

Es hatte am 09.09.2008 eine Verkehrsschau stattgefunden; die Liste wird derzeit abgearbeitet.

Frau Traute Meyer fragte an, ob der „Takerwai“ in Keitum für den Verkehr stillgelegt werden könnte. Dort starten auch die Dorfführungen. Könnte dies evtl. im Ortsbeirat ab gehandelt werden?

Weiter teilte sie mit, an den Kreis geschrieben zu haben, um die restlichen „Schotterstraßen“ (12) in Keitum zu erhalten. Eine Stellungnahme stünde noch aus.

Auf Anfrage von Dr. Klockenhoff, ob der Weg an der Bahn gesperrt sei, wurde mitgeteilt, dass die Angelegenheit zwar im Hauptausschuss behandelt worden sei, die Gemeindevertretung jetzt aber eine endgültige Entscheidung herbeiführen solle. Empfohlen wurde die Aufstellung eines Tores, mit dem die „Raserei“ unterbunden werden solle. Herr Brambrink verwies noch darauf, dass es sich um FFH - Gebiet handele und geeignete Maßnahmen ergriffen werden müssen, dort ein Befahren zu unterbinden. Es sollte versucht werden, mit den Hauptanliegern gemeinsam Wege und Schritte zu erarbeiten, welche Maßnahmen am geeigneten erscheinen.


4. Beratung und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen zum ökologischen Pflege- und Entwicklungskonzept incl. Hundeauslauf Flugplatz Sylt

Herr Matusek legte ein Ergänzungspapier zum Pflege- und Entwicklungskonzept vor, welches die Ausschussmitglieder zur Kenntnis nahmen. Ausnahmen zu diesem Konzept bilden das ehemalige Kasernengelände sowie der Golfplatz. Das Pflege- und Entwicklungskonzept sieht folgendes vor:
Für das Flughafengelände Sylt wurden in einem Pflege- und Entwicklungskonzept (UAG, 2005) Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für die Freiflächen des Geländes ermittelt, mit der Gemeinde Sylt - Ost, dem Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt, den Naturschutzbehörden (UNB, LANU, MLUR) und - verbänden (Naturschutzgemeinschaft Sylt) und Vertretern der Landwirtschaft abgestimmt und dokumentiert. Der nordwestliche Bereich des Untersuchungsraumes - außerhalb des Flughafensicherungszaunes, im westlichen Anschluss an den Marine - Golfplatz - wird intensiv von Hundebesitzern zum Ausführen der Hunde genutzt. Der “Eingangsbereich” bzw. die unversiegelte Zuwegung in das Gebiet wird dabei flächig als PKW - Stellplatz verwendet. Das Gelände ist als hochwertige Geestheide und Trockenrasen gem. Landesnaturschutzgesetz als Biotopfläche geschützt, liegt innerhalb eines FFH - Gebietes (1016 - 392) und hat u. a. für Brutvögel wie die Feldlerche eine hohe Bedeutung als Brutgebiet. Zur Entschärfung des Konfliktes wurde im Rahmen des Pflege- und Entwicklungskonzeptes die Einrichtung einer eingezäunten Hundeauslauffläche im südlichen Anschluss anstelle einer Schaf - Pferchfläche vorgeschlagen; eine Realisierung des Vorhabens erfolgte nicht. Im Jahr 2007 ist das Thema “Hunde - Freilauffläche” durch den “Flughafen - Zweckverband” erneut aufgenommen worden. Nach einer Auftaktbesprechung wurde ein breit aufgestellter Arbeitskreis “Hundeauslauffläche” gegründet und in mehreren Sitzungen die Eckpunkte einer Hunde - Freilauffläche erarbeitet. Die protokollierten Ergebnisse wurden den Beteiligten zur Verfügung gestellt und fließen zusammengefasst in das vorliegende Konzept ein.
Eckpunkte der Hunde-Freilauffläche
Die Heide - Fläche im nordwestlichen Bereich des Flughafens wird durch einheimische Hundebesitzer und Gasthundehalter als attraktive Hundeauslauffläche genutzt. Urlauber auf der Insel Sylt mit Hunden sind ein zunehmendes Gästepotenzial (z. Zt. geschätzt im vierstelligen Bereich und tendenziell wachsend) und der Bedarf nach Hunde - Ausführmöglichkeiten ist entsprechend groß. Um den Nutzungsdruck auf die Heidefläche zu reduzieren wird die Einrichtung einer Freilauffläche südlich der Kasernen - Erschließungsstraße vorgeschlagen und für das Spazierengehen mit Hunden auf bestehenden Wegen in der nördlichen Heidefläche ein Leinenzwang bestimmt. Für die Freilauffläche gelten folgende Eckpunkte:
• die Hundeauslauffläche wird südlich der Kasernenerschließungsstraße zwischen bestehendem Flughafenzaun - parallel zum Taxiway - positioniert; sie umfasst ca. 2,9ha,

• dieser Bereich wird als Hunde -Tobefläche für das freie Laufen der Hunde ausgewiesen und eingezäunt, die Erschließungsstraße ist die erkennbare Grenze für diesen Bereich, Ergänzung des Pflege- und Entwicklungskonzeptes Flughafen Sylt - Hunde - Freilauffläche

• am Eingangsbereich wird ein Hinweis- und Informationsschild installiert, das die Schutzwürdigkeit des Gebietes beschreibt sowie auf die Anleinpflicht im nördlichen Heidebereich hinweist,

• die bestehende versiegelte Straße / ehemaliger Taxiway - Abzweig von Kasernenerschließungsstraße / Munkmarscher Chaussee - kann als Parkplatz in Schrägaufstellung auf einer Länge von ca. 150 m und einer Breite von ca. 15 m in zwei Reihen genutzt werden, der Konflikt des “wilden Parkens” auf der bisherigen Fläche am “Eingang” des Heideareals wird so gelöst,

• keine Einrichtung von baulichen Anlagen,

• der Hundekot sollte entfernt werden, entsprechende “Schietbüdel” sollten an der Fläche bereitgestellt werden,

• vor der Nutzung des Areals als Hunde - Freilauffläche ist diese auf Nester von bodenbrüten den Brutvögeln abzusuchen; gegebenenfalls vorhandene Kaninchenbauten sollen nicht mit umzäunt werden und außerhalb der Hunde - Freilauffläche verbleiben.

Für die nördlich angrenzende Heidefläche gilt:
• es besteht Anleinpflicht der Hunde,

• ein Rundweg soll auf der bestehenden Wegeverbindung mit einer Pfahlreihe markiert werden und ein das Gelände querender Trampelpfad wird geschlossen,

• der “wilde Parkplatz” wird durch eine Absperrung geschlossen,

• mindestens am Eingangsbereich (zusätzlich auch innerhalb des Rundweges) wird ein Hinweis- und Informationsschild installiert, das die Schutzwürdigkeit des Gebietes beschreibt sowie auf die Anleinpflicht hier und die Hunde - Freilauffläche im südlichen Anschluss hinweist. Mit der Nutzung des neuen Parkplatzes ist die Freilauf- / Tobefläche als erster Anlaufpunkt vorgesehen; dem natürlichen Bewegungsdrang der Hunde kann hier entsprochen und anschließend (bei Bedarf) ein geführter Spaziergang an der Leine im nördlichen Bereich unternommen werden. Erfahrungen aus anderen Bereichen, z.B. der Braderuper Heide, zeigen, dass zur Sensibilisierung der Hundehalter für die neue Situation unbedingt ein Ansprechpartner zeitweise vor Ort anwesend sein muß. Es sollte sich für diesen speziellen Fall am besten um eine(n) ortsansässige(n) Hundebesitzer(in) handeln; im Laufe der Konzeptabstimmung wurde bereits mit einer geeigneten Person Kontakt aufgenommen. Ergänzung des Pflege- und Entwicklungskonzeptes Flughafen Sylt - Hunde-Freilauffläche.

Bewertung im Hinblick auf den FFH - Status der Fläche
Alternative Fläche
Im Zuge der Konzepterstellung wurde zunächst eine Grünlandfläche im direkten nordöstlichen nschluß an den zukünftigen Parkplatz (Taxiway) ausgewählt, die sich außerhalb des FFH - Gebietes (1016-392) befindet. Eine Realisierung ist allerdings aufgrund der hier bestehenden Flughafen-Sicherheitsfläche des Anflugbereiches nicht möglich. Weitere geeignete Flächen sind im Umfeld nicht vorhanden.

FFH - Status
Das nun vorgesehene Areal befindet sich innerhalb des FFH - Gebietes 1016 - 392 “Dünen und Heidelandschaften Nord- und Mittel - Sylt”.

Laut Gebietssteckbrief hat das Gebiet eine Größe von insgesamt 642 ha, umfasst die Dünen- und Heidelandschaft des nördlichen und mittleren Teils der Insel Sylt und schließt die Keitumer Heide mit Teilen des Flugplatzes Sylt ein. Zu den schützenswerten Lebensraumtypen (LRT) zählen hier Trockenheiden (LRT 4030), mit Krähenbeeren bewachsene Heiden (LRT 2140) und Borstgrasrasen (LRT 6230). Während das gegenwärtig als Hundeausführfläche genutzte Areal als hochwertiger Heidelebensraum zu kennzeichnen ist, ist der hier neu ausgewiesene Bereich als mageres Grünland im Übergang zu Trockenrasen zu beschreiben. Die Einordnung der Fläche in die Kategorie “Lebensraumtyp Borstgrasrasen” fällt aufgrund des nicht typisch ausgeprägten  Vegetationsbestandes (des mageren Grünlandes) schwer. Als Erhaltungsziele sind für diesen Lebensraumtyp insbesondere zu berücksichtigen:
- Erhaltung

- der weitgehend gehölzfreien, nährstoffarmen Borstgrasrasen der unterschiedlichen Ausprägungen auf trockenen und feuchten Standorten,

- der lebensraumtypischen Strukturen und Funktionen

- der pedologischen, hydrologischen und oligotrophen Verhältnisse

- der charakteristischen PH - Werte,

- bestandserhaltender Pflege- bzw. Nutzungsformen

- von Mosaikkomplexen mit anderen charkateristischen Lebensräumen der Kontaktgesellschaften wie z.B. Trockenrasen, Heiden, Feuchtheiden, Moore, Wälder.

Durch die Nutzung eines Teils der Fläche für den Hunde - Freilauf - ohne Abgrabungen, Aufschüttungen und Baumaßnahmen - werden die Erhaltungsziele voraussichtlich nicht erheblich eingeschränkt. Aufgrund der Neuartigkeit der Nutzung wird - v. a. im Hinblick auf die zu erhaltende Nährstoffarmut und den zu erwartenden Eintrag durch Hunde - vorgeschlagen, den Hunde - Freilauf zunächst in einer Pilotphase (Zeitraum 1 - 2 Jahre) durchzuführen. Die in dieser Zeit gesammelten Erfahrungen, auch im Hinblick auf
- die Beruhigung der nördlich angrenzenden Heidefläche

- der Sensibilität und dem verantwortlichen Umgang mit den Flächen durch die Hundehalter

- der Annahme und Etablierung des Hunde-Freilaufareals

- Ergänzung des Pflege- und Entwicklungskonzeptes Flughafen Sylt - Hunde - Freilauffläche

- der möglicherweise negativen Einwirkungen / Veränderungen der Hundeauslauffläche durch Nährstoffeinträge sind zu dokumentieren und in eine Überprüfung und gegebenenfalls Aufgabe, Änderung oder Anpassung der Nutzung zu übernehmen.

Herr Anton als Sprecher „Kids, Dogs & Friends“ umriss noch einmal schwerpunktmäßig das Raumnutzungskonzept vor dem Flughafen. Es wurde festgestellt, dass das vorliegende Pflege- und Entwicklungskonzept des FFH-Gebietes „Dünen- und Heidelandschaften Nord- und Mittel-Sylt“ an die aktuellen FFH-Aussagen angepasst werden sollte und dann mit noch kleinen redaktionellen Veränderungen in einen, wie vom Land geforderten so genannten FFH-Mangagementplan umgewandelt wird. Auch sollen sodann die unstrittigen Punkte umgesetzt werden. Wegen des Wegekonzeptes, der Aussichtsfläche sowie dem Hundeauslaufplatz sollen noch mal weitere Gespräche geführt werden und es wurde beiderseits Kompromissbereitschaft signalisiert. Das aktualisierte Pflege- und Entwicklungskonzept und der FFH-Managementplan sollen sobald wie möglich der Gemeindevertretung zum Beschluss vorgelegt werden. Es kommt zu einer längeren Aussprache, in deren Verlauf Herr Brambrink vorschlug, auf Grund der laufenden Diskussionen alle Beteiligten zu einem weiteren Gespräch (Kompromisslösung) einzuladen. Dieser Arbeitskreis soll nunmehr am 03.12.2008 um 13:00 Uhr im Rathaus Westerland zusammen kommen. Bei einer Stimmenthaltung so beschlossen. Weiter nahm der Ausschuss von den Stellungnahmen zum Raumkonzept, welche wie folgt lauteten, Kenntnis:
a) Naturschutzgemeinschaft: Die rechtlichen und naturschutzfachlichen Gegebenheiten sind eindeutig. Die Gemeinde Sylt-Ost hat federführend das bestehende Vollzugsdefizit zu verantworten. Das Konzept von „Kids, Dogs & Friends Sylt“ ist in der vorliegenden Form auf dem ökologisch wertvollen Flugplatz indiskutabel.

b) Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume teilte mit, dass das ökologische Pflege- und Entwicklungskonzept für den Flughafen Sylt nach langwierigen Verhandlungen und unter Beteiligung aller relevanten Akteure bereits 2004 abgeschlossen war, um möglichst rasch in die Umsetzungsphase einzusteigen. Abgesehen von notwendigen Aktualisierungen wird es nicht für sinnvoll erachtet, nun nochmals   abweichende konzeptionelle Überlegungen anzustellen. Insofern wird auch das übersandte „Raumnutzungskonzept“ unkommentiert gelassen.

c) Das Landesamt für Natur und Umwelt teilte folgendes mit: „Im vorliegenden Fall gehe ich davon aus, dass die „Ergänzungen des Pflege- und Entwicklungskonzeptes Flughafen Sylt - Hundefreilauffläche“ vom 7.5.2008 als Grundlage für Planungen, Entwicklungen usw. auf dem Flughafengelände Anwendung findet. Für Aussagen zu dem mir von Ihnen vorgelegten „Raumnutzungskonzept“ der „Kids, Dogs & Friends Sylt e. V.  - ein ökologisch-touristisches Nutzungskonzept für das Gebiet vor dem Westerländer Flughafen (Bearbeitungsstand ist nicht bekannt) ist die untere Naturschutzbehörde des Kreises Nordfriesland zuständig, da es sich zunächst um planungsrechtliche Fragestellungen bzw. um Fragen der Eingriffs- und Ausgleichsregelungen handelt. Ich empfehle daher, dass Sie sich bzw. die „Kids, Dogs & Friends e. V. in der Angelegenheit an die untere Naturschutzbehörde des Kreises Nordfriesland wenden. Das Landesamt für Natur und Umwelt ist für die Aufstellung des Managementsplanes zuständig“.

Abschließend empfahl der Ausschuss bei einer Enthaltung, dass das vorliegende Pflege- und Entwicklungskonzept aktualisiert und insgesamt zum Beschluß vorgelegt wird - ausgenommen hiervon sind die zunächst weiter zu klärenden Punkte zum Hundefreilaufplatz und dem Naturerlebnisraum inkl. Aussichtsplattform und Wegeverbindungen. In der Folge soll das Pflege- und Entwicklungskonzept mit noch kleinen redaktionellen Veränderungen in einen, wie vom Land geforderten, so genannten FFH-Managementplan umgewandelt werden. Auch sollten sodann die unstrittigen Punkte umgesetzt werden. Wegen des Hundeauslaufplatzes und der Einrichtung eines Naturerlebnisraumes sollen nochmals weitere Gespräche geführt werden und es wurde beiderseits Kompromissbereitschaft signalisiert.


5. Verschiedenes

Auf Hinweis von Herrn Anton zum „Wildparken“ wird mitgeteilt, dass eine Überwachung des ruhenden Verkehrs derzeitig nicht möglich sei.

GV Krtschek schlug eine Tempobeschränkung auf 70 km/h vor und regte weiter an, den ruhenden Verkehr ab 01.01.2009 überwachen zu lassen.



Die Sitzung wird um 20:35 Uhr geschlossen.