Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 29.02.2008

Feuerschutzausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.
Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Wehrführer Christensen von der FF Keitum hat für die heutige Sitzung den Schulungsraum und die Getränke zur Verfügung gestellt.


2. Einwohnerfragestunde

Da keine weiteren Einwohner anwesend sind, entfällt dieser TOP.


3. Anfragen und  Mitteilungen

Es liegen keine Anfragen vor.


4. Beratung und Beschlussfassung zur Fusion Westerland / Sylt-Ost

Es liegt eine Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehren Sylt-Ost vom 28.02.2008 vor, die verlesen und zur Kenntnis genommen wird. Darin heißt es: “Die Feuerwehren in allen Ortsteilen der Gemeinde Sylt-Ost möchten auch weiterhin ihre Selbstständigkeit behalten. Die Bürger, die sich dem Brandschutz im Ort verpflichtet fühlen, werden bei einer Fusion evtl. ihre eigene Bereitschaft aufgeben und sich aus der Feuerwehr verabschieden. Auch außerhalb der Feuerwehren sind die Kameraden eher bereit sich um Aufgaben im Ort zu engagieren, als für überörtliche Tätigkeiten, z. B. in der Stadt Westerland. Es droht ein Weggang von Kameraden in den Feuerwehren der Ortsteile und die aktive Jugendfeuerwehr wird evtl. bei der Nachwuchsgewinnung nicht mehr so besondere Stellung genießen als bisher. Die Strukturen, die seit über 35 Jahren in Sylt-Ost in den einzelnen Ortswehren gewachsen sind, sollten bei einer Fusion mit Westerland übernommen werden“. Einstimmig so beschlossen.


5. Beratung und Beschlussfassung über den Standort neue Feuerwache Westerland

Das Schreiben des Gemeindewehrführers vom 28.02.2008 wird verlesen und zur Kenntnis genommen. Die Gemeinden haben laut § 2 Brandschutzgesetz Pflichten, öffentliche Feuerwehren zu unterhalten. Innerhalb eines Umkreises von 15 km sind die Feuerwehren verpflichtet, gemeindeübergreifende Hilfe kostenlos zu leisten ( § 21 Absatz 1, 2, 3 BrSchG). Da der Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Westerland auf dem Gebiet der Gemeinde Sylt-Ost entsteht, ist die logische Folgerung, das die Einsatzbereiche im Umkreis der Feuerwache (Gewerbegebiet Flughafen Sylt, ehemalige militärische Gelände) der FF-Westerland zugewiesen wird. Dieses ist laut § 21 Abs. 4 BrSchG möglich. Da die Feuerwache außerhalb des Stadtgebiets der Stadt Westerland liegt und die anrückenden Einsatzkräfte die L 24 überqueren müssen, befürchten die Sylt-Oster Wehren, dass die Stadt über kurz der lang hauptamtliche Kräfte einstellen muss. Für die von der Stadt Westerland übernommenen Einsatzbereiche kann sie von der Gemeinde Sylt-Ost die Übernahme der Kosten verlangen. Hierzu zählen die Vorhaltekosten wie auch die im Einzelfall entstehenden Kosten. Besonders bei dem hauptamtlichen Personal entstehen erhebliche Kosten, die zum Teil dann der Gemeinde Sylt-Ost in Rechnung gestellt werden könnten. Die Sylt-Oster Feuerwehren  lehnen daher den Bau der Feuerwache Westerland ab, da sie befürchten, dass die entstehenden Kosten den Feuerwehrhaushalt erheblich belasten. Dies würde sich nachteilig für alle Ortsteile der Gemeinde Sylt-Ost und der dort ansässigen Bevölkerung auswirken. Nach teilweise kontroverser Diskussion wird bei einer Stimmenthaltung der Bau einer neuen Feuerwache auf Sylt-Oster Gelände durch die FF Westerland abgelehnt.


6. Sachstandsbericht über Feuerwehrfahrzeuge

Wehrführer Christensen teilt mit, dass er 4 Angebote für die Neuanschaffung von einem Löschfahrzeug eingeholt hat. Diese pendeln sich bei ca. 300.000 € netto ein. Dabei handelt es sich um ein Neuangebot Darin enthalten sind verschiedene Leistung (Fahrgestell, Aufbau und Ladung. Die Fahrzeuge sind bezuschussungsfähig, wenn sie der Schleswig-Holstein-Norm entsprechen. Weiteres dazu kann aber heute nicht gesagt werden. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um eine HLF 16/20, welches auch ausrüstungsmäßig tauglich ist für die Brandbekämpfung durch die Flughafenfeuerwehr. Abschließend sichert Bgm. Schmatloch zu, über den Kämmerer prüfen zu lassen, ob bei Ausschreibung des Fahrzeuges auch unbedingt gekauft werden muss. Die FF Tinnum hat auf ihre Anfrage nach Bezuschussung eines neuen Fahrzeuges eine Absage erhalten, da dies keiner Norm entspricht.


7. Verschiedenes

Dieser Punkt entfällt.



Der Vorsitzende schließt um 19:55 Uhr die Sitzung.