Gemeindevertretung
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
BV Manfred Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Zuhörer, OAR Rück, AR Hansen, Herrn Scheil, Frau Bohnhoff-Luber, als Vertreter der Stadt Westerland Frau Bgm. Reiber, Herrn WF Block, Herrn Stadtbaumeister Knuth, Ordnungsamtleiter Ipsen, KD Winter, Frau Jutta Hinz, Amtswehrführer Lüdrichsen, Gemeindewehrführer J. U. Petersen, die Ortswehrführer von Morsum, Archsum, Keitum und Tinnum, die OB-Vorsitzenden Erik Kennel (OB Keitum) und Hans-Uwe Claßen (OB Morsum), die Presse sowie Herrn Peter Carstensen als Protokollführer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Vor Eintritt in die weitere TO werden die TOP 11, 12 und 29 von der Verwaltung zurückgezogen. Vors. Uekermann teilt mit, dass in der Vorlage zu TOP 28 aufgeführte Punkte nur „Eckpunkte“ sind, die noch in den Erbbaurechtsvertrag einzufügen sind. Es wäre nur eine formelle Zustimmung erforderlich. Bgm. Schmatloch teilt ergänzend mit, dass heute nicht über einen Vertragsabschluss entschieden werden soll. Der Änderung der TOP wird einstimmig zugestimmt. GV Ipsen stellt sodann den Antrag, den TOP 28 vor dem TOP 19 abzuhandeln. Der Wechsel der Tagesordnungspunkte wird mehrheitlich abgelehnt. Sodann gratuliert der Vorsitzende den GV Klein, Petersen und Widmayer nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Buchgeschenk der Gemeinde.
2. Einwohnerfragestunde
Frau Stockmann hinterfragt a) den Stand der „Therme“ Keitum. b) Warum ist das ehemalige Grundstück „Mühlheim“ – Bauleitplanung – wieder auf der Tagesordnung? c) Wie ist der Stand des Vorkaufsrechtsverfahrens hinsichtlich des ehemaligen Christiansen-Grundstück? d) Kommen neue Kosten hinsichtlich der Tiefgarage (Frau Ebert) auf die Gemeinde zu? Dazu teilt Bgm. Schmatloch wie folgt mit: Zu a): Morgen (Freitag) werden von Herrn Deyle neue Verträge zur Fortsetzung des Bauvorhabens unterzeichnet. Zu b): Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 29.03.2007 den Satzungsbeschluss zu dem B-Plan gefasst. Im Ergebnis sind die formalen Anforderungen nach § 33 BauGB erfüllt, dennoch bestehen Zweifel, ob der Verfahrensstand noch angewendet werden kann, da seit dessen Eintreten im August 2007 bereits geraume Zeit vergangen ist. Mit dem Kreis wurde deshalb abgestimmt, den Satzungsbeschluss formell zu bestätigen. Zu c): Dort befindet sich die Gemeinde noch in Verhandlung. Zu d): Hier befindet sich die Gemeinde ebenfalls noch in Verhandlungen.
Auf Anfrage von Uwe Jakobsen, wer die Kosten für den Baustillstand trägt, antwortet Bgm. Schmatloch, dass für den Kran und die Baucontainer noch die BAM zuständig ist, da noch keine neuen Folgeverträge abgeschlossen sind. Die angedachten Kosten in Höhe von 15,5 Mio Euro stehen nach wie vor, Mehrkosten werden anschließend im Prozessverfahren geltend gemacht.
Herr Thorsten Reckermann fragt, ob es schon für den Rohbau ein Gutachten gibt. Weiter fragt er, wie viel Bewerber es für den Weiterbau gibt. Dazu teilt Bgm. Schmatloch mit, dass ein gerichtliches Berweissicherungsverfahren eingeleitet ist. Zur Fertigstellung des Rohbaues sind 10 Angebote abgefragt und 3 abgegeben worden. Es ist jetzt Aufgabe von Herrn Deyle, entsprechende Verträge zu unterzeichnen.
3. Mitteilungen und Anfragen
a) des Bürgervorstehers: Aufstellung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein Im Rahmen des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens gemäß § 7 Abs. 1 Landesplanungsgesetz ist eine Stellungnahme der Gemeinde bis zum 15. Juli 2008 abzugeben.
Am 05. März 2008 hat ein Informationsabend zur geplanten Fusion Westerland – Sylt-Ost im „Friesensaal“ gegeben. Es waren ca. 100 Interessierte anwesend.
Am 27. Februar 2008 hat eine Zusammenkunft zum Thema „Insularer Schulverband Grundschulen“ stattgefunden, zu dem Frau Bgm. Reiber eingeladen hatte.
b) des Bürgermeisters: Der Weiterbau der Therme erfolgt voraussichtlich nach Ostern 2008.
Die Bauarbeiten im Gurtstich gehen zügig voran, auf einer Seite wird der Bürgersteig komplett fertig gestellt. Laut Zeitplan wird die Baumaßnahme ca. 5 Monate früher fertig als vorgesehen. Der Ingiwai wird zur Saison 2008 fertig gestellt.
Gleiches gilt auch für die Baumaßnahme in Tinnum über die gesamte Länge. Nach den Osterferien wird sofort weiter gearbeitet, so dass man mit der Baumaßnahme ca. 4 Monate früher fertig sein wird, da das Bauvorhaben ohne Sommerpause abgeschlossen werden kann.
In der kommenden Woche wird ein Teil der Tinnumer Grundschule ausgegliedert. Nach den Osterferien werden die Eltern über die neue Buslinie benachrichtigt. Voraussichtlich ab 14. April 2008 beginnen die Abbrucharbeiten.
Herr Manthey berichtet von einer Küstenbereisung, die heute stattgefunden hat. Es werden ca. 1,2 Mio m³ aufgespült werden. Der Beginn der Vorspülungen ist für Ende April 2008 geplant.
GV Lars Schmidt fragt an, ob die Zufahrt zum Kampende und der Dirksstraße in Tinnum über den südlichen Bereich (Campingplatz) erfolgen kann, teilt Bgm. Schmatloch mit, dass die Zufahrt während der Baumaßnahmen von Süden erfolgen soll.
c) Anfragen
Zur Therme: Stand der Tiefenbohrung Die Genehmigung mit Verlängerungsvermerk liegt vor. In einer Tiefe von 3.000 m beträgt dort die Wassertemperatur 80°. Herr Deyle befindet sich z. Zt. noch in Verhandlungen.
Stellung eines Strafantrages Ein Strafantrag ist bisher noch nicht gestellt worden.
Gutachten Ein Beweissicherungsverfahren ist eingeleitet. Erst dann kann konkret gesagt werden, was bisher an Bauleistungen erbracht worden ist.
abgegebene Angebote zur Fortsetzung der Rohbauarbeiten Therme Es sind 10 Abfragen erfolgt, abgegeben worden ist indessen nur 1 Angebot zur Fortsetzung der Rohbauarbeiten.
Wie hoch ist die geleistete Zahlung Bislang sind 2 Mio Euro zusätzlich zu dem geschlossenen Vergleich geflossen; diese sind aber bereits wieder geltend gemacht worden. Wir wissen z. Zt. nicht, was genau verbaut worden ist, hoffen aber auf weitere konkrete Zahlen von Herrn Deyle in der kommenden Woche, wenn Zahlungsnachweise vorgelegt sind.
4. Um- / Neubesetzung von Ausschüssen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der bisherige Ortsbeiratsvorsitzende des Ortsbeirates Archsum, Carl Rasmus Petersen und das Ortsbeiratsmitglied Günter Pfeiffer ihren Rücktritt erklärt haben. Als Mitglied wird Herr Björn Christiansen (CDU) nachrücken. Einstimmig so beschlossen.
5. Beratung und Beschlussfassung zur Planung einer Feuerwache durch die Stadt Westerland
Die Vorlagen (Anlage 1 und 1a zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dienen, liegen der Vertretung vor. Frau Bgm. Reiber bedankt sich noch einmal für die Einladung zur heutigen Sitzung und der Möglichkeit, das geplante Projekt noch einmal vorstellen lassen zu können. Die Entwicklungsmöglichkeiten im Stadtgebiet gehen langsam dem Ende entgegen. Die Stadt befindet sich jetzt in einer gewissen Not, da auch die Feuerwehrunfallkasse nötigt zum Bau einer neuen Feuerwache. Es soll auch in dem Vorhaben – Errichtung einer Feuerwache auf dem Flugplatzgelände – keine Konkurrenz gesehen werden. Die neue Feuerwache würde nur zu eigenen Zwecken dienen. Das geplante Vorhaben wird sodann von Stadtbaumeister Knuth stellt sodann die wesentlichen Gesichtspunkte der Planung vor. Die Gesamtkosten betragen ca. 5.800.00 Euro. Benötigt werden an Nettoflächen für das Hauptgebäude 1.864 m², für das Nebengebäude 480 m², insgesamt 2.344 m². Als Standortalternativen bleiben nur noch das Gelände der STOV am Bahnweg und das Flugplatzgelände. Der Vors. des FeuerschutzA, GV Lars Schmidt, teilt mit, dass in der letzten Sitzung des Ausschusses das geplante Vorhaben einstimmig abgelehnt worden ist. Es besteht Einigkeit darüber, heute zur Bauleitplanung keine Beschlüsse zu fassen, sondern vielmehr den Bürgerentscheid am 25. Mai 2008 abzuwarten. Einstimmig so beschlossen.
Der Vorsitzende dankt den Vertretern der Stadt Westerland und unterbricht die Sitzung für 5 Minuten. Um 20:10 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.
6. Wahl der Mitglieder eines Gemeindewahlausschusses und eines Gemeindewahleiters für die Durchführung des Bürgerentscheides
Die Vorlagen der Verwaltung (Anlagen 2 + 3 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegen der Vertretung vor. Sie werden noch einmal von AR Hansen erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig:
Die Gemeindevertretung wählt Herrn AR Hans W. Hansen zum Gemeindeabstimmungsleiter, sofern der Bürgermeister auf das Amt des Abstimmungsleiters verzichtet.
Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte jeweils 8 Beisitzer/innen sowie deren persönliche Stellvertreter/innen. Als Beisitzer werden gewählt: CDU: Manthey, Schmidt, Schulz SPD: Andersen, Körner-Möhring SWG: Ipsen, Klein SSW: Widmayer, Froeschel Die stellv. Vertreter werden noch durch die Fraktionen benannt.
7. Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung des Termin für die Durchführung des Bürgerentscheid
Die Vorlage der Verwaltung vom 18.02.2008 (Anlage 4 zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch den Vorsitzenden beschließt die Vertretung einstimmig, den Tag der Kommunalwahl 2008 (25. Mai 2008) als Tag für die Durchführung des Bürgerentscheides zu bestimmen.
8. Beratung und Beschlussfassung über die Einbeziehung der Beamten in die leistungsorientierte Bezahlung und Bereitstellung eines Budgets
OAR Rück teilt mit, dass die „Leistungsorientierte Bezahlung“ im TVÖD geregelt ist und damit nicht automatisch für die Beamtinnen und Beamten gilt. Landesweit sind in den Verwaltungen freiwillige Vereinbarungen getroffen worden, dass auch Beamte in das System der leistungsorientierten Bezahlung eingebunden werden und ein entsprechendes Budget eingerichtet wird. Der Finanz- und Personalausschuss des Amtes hat sich mit dieser Frage befasst und die Empfehlung gegeben, Beamte in das System einzubeziehen und ein Budget einzurichten. Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Finanz- und Personalausschusses und beschließt einstimmig, auch die Beamten in das System der leistungsorientierten Bezahlung einzubinden und ein Budget bereit zu stellen.
9. Beratung und Beschlussfassung über a) Wirtschaftsplan 2008 b) Stellenplan 2008 der Kurverwaltung Sylt-Ost
Die Vorlage der Verwaltung (Anlage 5 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung dient), liegt der Vertretung vor. KD Winter ist von Frau Kamp gebeten worden, heute den Wirtschafts- und Stellenplan 2008 vorzustellen. GV Schmidt (CDU) kritisiert auf Schärfste, dass die Vorsitzende des Kontrollorganes (Frau Cornelia Kamp, Kurausschuss) den Wirtschaftsplan nicht erläutert, sondern der Kurdirektor Uwe Winter persönlich. Auch der Stellvertreter von Frau Kamp, GV Carl Rasmus Petersen, ist nicht entsprechend von ihr informiert worden. Der Wirtschaftsplan basiert auf dem Ergebnis des Jahres 2007. Der Stellenplan ist bis auf 2 Saisonkräfte gegenüber 2007 nicht geändert worden.
1. Es betragen |
1.1 im Erfolgsplan
|
die Erträge |
2.868.355,00 € |
die Aufwendungen |
2.836.271,00 € |
der Jahresgewinn |
32.084,00 € |
1.2 im Vermögensplan |
die Einnahmen |
280.191,00 € |
die Ausgaben |
280.191,00 € |
|
2. Es werden festgesetzt |
2.3 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
600.000,00 €. |
Der Kurausschuss hat der Gemeindevertretung den Wirtschafts- und Stellenplan in der vorliegenden Form empfohlen. Auf Antrag des BV wird der Investitionsplan für die Anschaffung von Bestuhlung in den Ortsteilen Tinnum und Morsum um 40.000 € erweitert. In diesem Zusammenhang teilt der Vors. mit, dass ihm ein Schreiben der Kirchengemeinde vorliegt, wonach das Projekt „Marienhof“ nicht weiter verfolgt werden soll; von daher sollte die Bestuhlung im Tinnumer Gemeindehaus verbessert werden. Die Gemeindevertretung beschließt sodann einstimmig: a) den Wirtschaftsplan für 2008 gemäß Vorlage und Ergänzung des Investitionsplanes b) den Stellenplan gemäß Vorlage
Anschließend wird dem Kurdirektor und dem Personal vom Bürgervorsteher für die geleistete Arbeit in der Vergangenheit Dank ausgesprochen.
10. Beratung und Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2005 der Kurverwaltung Sylt-Ost durch die Kommunalaufsicht des Kreises NF
Die Vorlage aus der KurA-Sitzung vom 18.12.2007 (Anlage 6 zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal vom Kurdirektor und Bgm. Schmatloch erläutert. Nachschüsse für den Flughafen sind mit berücksichtigt. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig den Jahresabschluss 2005 der Kurverwaltung in der durch das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland geprüften Fassung.
13. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost in Tinnum für das Gebiet um den „Alten Tower“ östlich der L 24 und westlich der Strasse „Zum Fliegerhorst“
Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 29.02.2008 (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal vom stellv. Bau-/Planungsausschussvorsitzenden erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig gemäß Vorlage: 1. Der Entwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost in Tinnum für das Gebiet um den „Alten Tower“ östlich der L 24 und westlich der Straße „Zum Fliegerhorst“ der Gemeinde Sylt-Ost, OT Tinnum, wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden sind von der Auslegung zu unterrichten.
3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.
14. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanesplanes Nr. 89 a der Gemeinde Sylt-Ost in Tinnum für das Gebiet um den „Alten Tower“ östlich der L 24 und westlich der Strasse „Zum Fliegerhorst“
Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 29.02.2008 (Anlage 8 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal vom stellv. Bau-/Planungsausschussvorsitzenden erläutert. Der Amtsausschuss hat auf seiner letzten Sitzung bestimmte Planungsschritte beschlossen ( Los I + II ), im übrigen soll erst das Ergebnis des Ergebnisses des Bürgerbegehrens am 25.5.2008 abgewartet werden. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig gemäß Vorlage: 1. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 89 a für das Gebiet um den „Alten Tower“ östlich der L 24 und westlich der Straße „Zum Fliegerhorst“ der Gemeinde Sylt-Ost, OT Tinnum, wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden sind von der Auslegung zu unterrichten.
3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.
15. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 der Gemeinde Sylt-Ost in Keitum für das Gebiet Gurtstich 23 ( Flst. 445/125-Bauverwaltung) im nördlichen Einmündungsbereich Gurtstich/Kirchenweg
Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 29.02.2008 (Anlage 9 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal vom stellv. Bau-/Planungsausschussvorsitzenden erläutert. Der Amtsausschuss hat auf seiner letzten Sitzung bestimmte Planungsschritte beschlossen ( Los I + II ), im übrigen soll erst das Ergebnis des Ergebnisses des Bürgerbegehrens am 25.5.2008 abgewartet werden. Wesentliches Ziel der Planung ist die Art der baulichen Nutzung als Sonstiges Sondergebiet SO 2. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig gemäß Vorlage: 1. Der Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 für das Gebiet Gurtstich 23 (Flurstück 445/125 – Bauverwaltung) im nördlichen Einmündungsbereich Gurtstich/Kirchenweg im Ortsteil Keitum, wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden sind von der Auslegung zu unterrichten.
3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.
16. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 der Gemeinde Sylt-Ost in Keitum für das Gebiet C.P. Hansen Allee 9 ( Flst. 32/2u. 32/1-Amtsverwaltung) und nördlicher Teil – (altes Lehrerhaus) nördlich C.-P.-Hansen-Allee, südlich Tipkenhoog und westlich Mühlenweg; Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren Nach § 13 a BauGB
Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 29.02.2008 (Anlage 10 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal vom stellv. Bau-/Planungsausschussvorsitzenden erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig gemäß Vorlage: 1. Der Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 für das Gebiet C.-P.- Hansen Allee 9 (Flurstücke 32(2 – Amtsgebäude und nördlicher Teil 32/1 – altes Lehrerhaus), nördlich C.-P.-Hansen Allee, südlich Tipkenhoog und westlich Mühlenweg im Ortsteil Keitum, wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden sind von der Auslegung zu unterrichten.
3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.
17. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost in Keitum für das Gebiet südlich der Gleisanlagen , westlich der Koogstrasse und östlich des Umspannwerkes
Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 29.02.2008 (Anlage 11 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal vom stellv. Bau-/Planungsausschussvorsitzenden erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig gemäß Vorlage: 1. Der Entwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet des südlich der Gleisanlagen, westlich Koogstraße und östlich des Umspannwerkgrundstücks in der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Keitum, wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden sind von der Auslegung zu unterrichten.
3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.
18. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 der Gemeinde Sylt-Ost in Keitum für das Gebiet südlich der Gleisanlagen, westlich der Koogstrasse und östlich des Umspannwerkes
Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 29.02.2008 (Anlage 12 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal vom stellv. Bau-/Planungsausschussvorsitzenden erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig gemäß Vorlage: 1. Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für das Gebiet südlich der Gleisanlagen, westlich der Koogstrasse und östlich des Umspannwerkes in der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Keitum, wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden sind von der Auslegung zu unterrichten.
3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.
19. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost in Keitum für das Teilgebiet des Flurstückes 75, 76, 19/5 und 19/6 südlich „Am Tipkenhoog“ und nördlich „Ingiwai“ im Ortsteil Keitum (B-Plangebiet 41 c)
Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 29.02.2008 (Anlage 13 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal vom stellv. Bau-/Planungsausschussvorsitzenden erläutert. Der Umweltbericht liegt zwischenzeitlich vor. Auf Anfrage von GV Ipsen, ob Flächennutzungspläne und Bebauungspläne überhaupt gemeinsam bzw. parallel ins Verfahren gebracht werden können, denn der B-Plan soll sich erst aus dem FNP entwickeln, verweist Bgm. Schmatloch auf § 8 (2) und (3) des BauGB, in denen es heißt: Das Verfahren, Bauleitpläne gemeinsam oder parallel zu bearbeiten, hat sich in der Praxis seit langer Zeit bewährt und wird gerne angewendet, weil es eine erhebliche Verkürzung des Verfahrens ermöglicht. Die Zulässigkeit dieses Verfahrens regelt § 8 Abs. 3 BauGB. Vor dem gleichen Hintergrund wird weiter hinterfragt, ob es möglich sei, Beschlüsse über FNP und B-Plan gemeinsam zu fassen. Bei Beschlussfassung ist darauf zu achten, dass diese nicht gemeinsam unter einem TOP zusammengefasst werden, sondern analog zu den getrennt geführten und eigenständigen Verfahren auch ebenso getrennt beraten und beschlossen werden. Die Reihenfolge der Beschlüsse, erst FNP und dann B-Plan ergibt sich aus der in § 8 BauGB festgelegten Hierarchie der Planwerke. Sodann beschließt die Vertretung bei 2 Gegenstimmen gemäß Vorlage: 1. Der Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das o. a. Gebiet einschließlich der Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden sind von der Auslegung zu unterrichten.
3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.
20. Beratung und Beschlussfassung über die formelle Bestätigung des Satzungsbeschlusses zum B-Plan 41 b für das Gebiet des Flurstückes 18 südlich „Am Tipkenhoog“ und nördlich „Ingiwai“ im Keitum
Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. GV Ipsen teilt mit, dass im Umweltbericht empfohlen worden ist, den Baustellenverkehr des ehemaligen Mühlheimgrundstückes und ehemaligen Christiansengrundstückes nicht über den Ingiwai zu führen, da hier dann die Verkehrsbelastung zu hoch wird. Wie sieht es die Verwaltung? Herr Scheil teilt dazu mit, dass für alle Pläne das Verkehrsgutachten entsprechend gewürdigt worden ist. Weiter fragt GV Klein nach, warum die Ortsgestaltungssatzung in diesem Bereich außer Kraft gesetzt worden ist. Dazu wird mitgeteilt, dass bei dem neuen Bauvorhaben die Höhe bei 10,20 m liegt gegenüber einer Höhe von 10,71 m des „Friesen-Saal“. Die SPD-Fraktion wird keine Stellungnahme zu diesem TOP abgeben, da sie sich bereits gegen eine Hotelplanung ausgesprochen hat. Der Beschluss vom 29. März 2007 wird wiederholt und bleibt aufrecht erhalten. Sodann beschließt die Vertretung gemäß Vorlage (Anlage 14 zur Urschrift dieser Niederschrift) bei 4 Gegenstimmen, dass der durch die Gemeindevertretung am 29. März 2007 gefasste Satzungsbeschluss über den B-Plan 41b der Gemeinde Sylt-Ost für das o.g. Gebiet bestätigt wird.
21. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und die Auslegung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Tinnum, für das Gebiet nördlich der Landesstraße und des Lagegleises, westlich der Straße „Am Gleis“, südlich und westlich der Straße „Zum Fliegerhorst“ (B-Plangebiet 83.3)
Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 15.02.2008 (Anlage 15 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal vom stellv. Bau-/Planungsausschussvorsitzenden erläutert. Im Begründungsentwurf zur Änderung ist in … „Anlass und Ziel des Flächennutzungsplanes“ … die Bezeichnung „SO großflächiger Einzelhandel“ zu streichen. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig gemäß Vorlage: 1. E/A-Beschluss (1): Der Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Tinnum, für das Gebiet nördlich der Ladestraße und des Ladegleises, westlich der Straße „Am Gleis“, südlich und westlich der Straße „Zum Fliegerhorst“, wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. E/A-Beschluss (2): Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.
22. Beratung und Beschlussfassung über den geänderten Entwurf und die erneute Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 (Bebauungsplan Nr. 83.3) für das Gebiet Ortsteil Tinnum, Gewerbegebiet „Inselflugplatz Sylt“ nördlich der Landstraße, östlich des Zubringers zur Landesstraße (L 24) nach Norden, südlich des Inselflugplatzes Sylt sowie westlich der Kratzmühle
Die GV Klein, Ipsen und Müller erklären sich nach § 22 GO für befangen und verlassen den Sitzungsraum. Die Vorlage der Verwaltung vom 15.02.2008 (Anlage 16 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal vom stellv. Bau-/Planungsausschussvorsitzenden erläutert. Über den Plan wurde im Bau-/Planungsausschuss am 15.08. und in der Gemeindevertretung am 23.08.2007 beraten. Der Plan wurde seinerzeit und mehrfach danach zurückgestellt, um die Änderung der Regel zweier Grundstückszufahrten sowie der Werbeanlagen und Ausdehnung einer GE-.Fläche in das Sondergebiet SO 2 „Bau- und Gartenmarkt / Baustoffhandlungen“ im Ortsbeirat beraten zu lassen. Der Ortsbeirat hat sich in seiner Sitzung am 23.09.2007 mit den Punkten befasst. Daraufhin wurde ein Teil „Werbeanlagen“ neu in der vorliegenden Form gefasst. Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Werbeanlagensatzung, wie bereits beschlossen, zu belassen. Bgm. Schmatloch teilt ergänzend mit, dass die Angelegenheit bereits 2 x im Ortsbeirat behandelt worden ist. Über den Antrag wird wie folgt abgestimmt: Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen Ø Enthaltungen
Sodann beschließt die Vertretung mehrheitlich: 1. Erneuter E/A-BESCHLUSS (1): Der geänderte Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 /Bebauungsplan Nr. 83.3) der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet Tinnum, Gewerbegebiet „Inselflugplatz Sylt“ nördlich der Keitumer Landstraße (K117), östlich des Zubringers zur Landesstraße (L 24) nach Norden, südlich des Inselflugplatzes Sylt sowie westlich der Kratzmühle, bestehend aufs der Planzeichnung und dem Textteil B, wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Erneuter E/A-BESCHLUSS (2): Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlich Belange sind von der Auslegung zu unterrichten und gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut zu beteiligen
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.
Die GV Klein, Ipsen und Müller betreten den Sitzungssaal und werden informiert.
23. Beratung und Beschlussfassung über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahme zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet Gemarkung Tinnum, Flur 3, Flurstück 202, südlich der Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Ingewai, nordöstlich des Knotenpunktes Ingewai/Mittelweg sowie Beschluss bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung (B-Plangebiet 11.8)
Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 15.02.2008 (Anlage 17 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal vom stellv. Bau-/Planungsausschussvorsitzenden erläutert. Sodann beschließt die Vertretung: 1. Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zu den Stellungnahmen der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 4a Abs. 3 BauGB): Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Tinnum für das Gebiet Gemarkung Tinnum, Flur 3, Flurstück 202, südlich der Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Ingewai, nordöstlich des Knotenpunktes Ingewai/Mittelweg, vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Abschließender Beschluss: Die Gemeinde beschließt die 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Tinnum für das Gebiet Gemarkung Tinnum, Flur 3, Flurstück 202, südlich der Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Ingewai, nordöstlich des Knotenpunktes Ingewai/Mittelweg.
3. Die Begründung gem. § 5 Abs. 5 BauGB wird gebilligt.
4. Die Gemeindevertretung beschließt, die 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Tinnum für das Gebiet Gemarkung Tinnum, Flur 3, Flurstück 202, südlich der Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Ingewai, nordöstlich des Knotenpunktes Ingewai/Mittelweg, gem. § 6 Abs. 1 BauGB dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung/dem Erläuterungsbericht während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
5. Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch die Änderung oder Ergänzung erfahren hat, neu bekannt zu machen ist.
Es ist eine Planzeichnung zu erstellen, in die alle bisherigen Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplans einzuarbeiten sind. Diese Neufassung ist bekannt zu machen. Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Nordfriesland ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden. Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen
24. Beratung und Beschlussfassung über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 11.8 ( 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11) der Gemeinde Sylt-Ost sowie Satzungsbeschluss
Es wird festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen ist. Die Vorlage der Verwaltung vom 15.02.2008 (Anlage 18 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal vom stellv. Bau-/Planungsausschussvorsitzenden erläutert. Sodann beschließt die Vertretung: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 11 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Tinnum für das Gebiet Gemarkung Tinnum, Flur 3, Flurstück 202, südlich der Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Ingewai, nordöstlich des Knotenpunktes Ingewai/Mittelweg bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), Begründung als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
5. Zur Prüfung der Stellplatzsituation ist der B-Plan dem Kreis zuzusenden.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen
25. Beratung und Beschlussfassung über die Neuverteilung der Zuschüsse zum Flughafen
Die Vorlage, (Anlage 19 zur Urschrift dieser Niederschrift), liegt der Vertretung vor. Ebenso die Tischvorlage zur Sitzung der Gesellschafterversammlung am 27.02.2008. Bgm. Schmatloch erläutert kurz den Sachverhalt. Es sollen 1,2 Mio Euro ab 2009 aufgeteilt werden. GV Ipsen gibt zu bedenken, dass man bei Zustimmung wieder in der Flughafengesellschaft Gesellschafter wäre. Dazu führt Bgm. Schmatloch aus, dass die Gemeinde Sylt-Ost seit über 25 Jahren zum Flurhafen steht. Von den Gesellschafteranteilen werden derzeit nur noch 26 % gehalten. Eine Teilkündigung ist aber nicht möglich. Die CDU-Fraktion steht zum Flughafen. Ab 2009 würden die Zuschüsse auch sinken. Von daher wäre eine Verbesserung erreicht. Frau GV Körner-Möhring findet es gut, wenn die Übernachtungszahlen umgelegt werden. Aber warum werden die Kosten nicht auf die Personen umgelegt, die auch mit dem Flugzeug anreisen? GV Dr. Sieg sieht die Zahlung als Nachschubfinanzierung an. Jetzt sollte sich der Flughafen selbst tragen. Ihm erscheint der Zeitpunkt jetzt gekommen und meint, man sollte die Kosten über Start- und Landegebühren auffangen. GV Müller fragt, ob die anderen Gemeinde die Anhebung mittragen und wie die Bürgerinitiative dazu steht. Bgm. Schmatloch teilt abschließend mit, dass sich der Flughafen nicht durch Start- und Landegebühren finanzieren kann. BV Uekermann empfiehlt, dies noch einmal prüfen zu lassen, und dann das Ergebnis wieder vorzulegen. BV Uekermann sieht das Klientel der Gemeinde Kampen nicht ausreichend berücksichtigt. Sodann beschließt die Vertretung wie folgt von der CDU-Fraktion vorgeschlagen: Die Gemeinde Sylt-Ost könnte einer Bezuschussung des Flughafens Sylt auf Basis eines Übernachtungsschlüssels zustimmen, wenn ALLE insularen Gemeinden dieses geschlossen mittragen und auch eine einvernehmliche, insulare Lösung bezüglich der Gesellschafteranteile und der damit verbundenen Restrisiken getroffen wird. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen
26. Beratung und Beschlussfassung über a) einen Abwahlantrag der SWG-Fraktion für den 1. stellv. Bürgermeister b) ggf. Wahl eines / einer 1. stellv. Bürgermeisters / in
Die Vorlage der Verwaltung vom 11.03.2008 (Anlage 20 zur Urschrift dieser Niederschrift liegt der Gemeindevertretung vor. Die WSO – jetzt SWG – hat einen Abwahlantrag für den 1. stellvertretenden Bürgermeister Christoph Schmatloch gestellt. Nach § 40a Abs. 1 GO bedarf die Abberufung zu ihrer Wirksamkeit lediglich der Mehrheit der anwesenden Mitlieder der Gemeindevertretung. GV Ipsen begründet den Antrag damit, dass es in den vergangenen Monaten zu einem massiven Vertrauensverlust gegenüber dem Bürgermeister und seiner Handlungsweise gekommen ist. Der Antrag wird wie folgt begründet: - Die katastrophale Entwicklung des Thermenprojektes
- die daraus resultierenden nicht absehbaren finanziellen und rechtlichen Konsequenzen für die Gemeinde Sylt-Ost
- die mangelnde Transparenz bei nahezu allen Entscheidungsfindungen
- Vorenthaltung entscheidungsrelevanter Informationen für die Gemeindevertreter durch den Bürgermeister
- Zusammenfassen müssen wir feststellen, dass der amtierende Bürgermeister mit den sich derzeitig der Gemeinde Sylt-Ost stellenden Aufgaben überfordert ist und die Gemeinde Sylt-Ost in ein vertragliches und finanzielles Chaos stürzt.
Zur Begründung, warum der Abwahlantrag genau jetzt gestellt wird, trägt die SWG vor, …“um weiteren Schaden von der Gemeinde fernzuhalten und zwar bevor es zu weiteren vertraglichen Bindungen mit einem neuen Generalunternehmer kommt“…
Die CDU-Fraktion gibt u. a. folgende Stellungnahme ab: „Hiermit weist die CDU-Fraktion den durch die SWG gestellten Abwahlantrag gegen den amtierenden Bürgermeister auf das Schärfste zurück. Mit dem Antrag soll aus unserer Sicht von der Unzulänglichkeit und Ideenlosigkeit der SWG abgelenkt werden, die im gesamten Verlauf der letzten Wahlperiode nur fundamentale Kritik geäußert hat, ohne eigene konstruktive Vorschläge zu machen. Der Antrag erfolgte zudem unbegründet, schlicht mit der Bemerkung „Schaden von der Gemeinde abzuwenden“… Wir haben den Eindruckt, dass hier eine Minderheit die gute Arbeit dieser Gemeindevertretung durch inhaltslose, aber effektreiche Polemik sabotieren will. Der amtierende Bürgermeister ist nach der Wahl von Ingbert Liebing … der Chef der Sylt-Oster Verwaltung geworden. Er setzt in dieser Funktion die Mehrheitsbeschlüsse der Gemeindevertretung um und versucht durch erheblichen persönlichen Einsatz hier das Beste für die Gemeinde zu erreichen. Das bei der Therme Probleme aufgetreten sind, kann dabei nicht ihm angelastet werden, sondern vielmehr der BAM, Herrn Deyle und im generellen dem komplizierten Konstrukt von PPP-Modellen, die europäisch ausgeschrieben viele Tücken bieten, wenn ein Partner nicht ehrlich spielen will. Nachweislich hat die Gemeinde frühzeitig Anwälte, Berater und Spezialisten der I-Bank mit eingebunden und so alles getan, um von Seiten der Gemeinde einen erfolgreichen Verlauf zu gewährleisten. Zu sagen, der Bürgermeister hat die jetzige Situation verschuldet, ist eine nicht hinzunehmende Unverschämtheit. Von Seiten der SWG kommen nur wirklich „Schaden für die Gemeinde“ verursachende Vorschläge wie das Zuschieben der Therme. Das diese weder realistisch noch kostengünstiger sind, da ja Verträge eingehalten werden müssen, sonst erheblicher Schadensersatz fällig wäre und zudem eine Bauruine nur Kosten verursachen und auch das Image von Sylt-Ost nachhaltig schädigen würde, sagt einem der gesunde Menschenverstand. Aber statt konstruktive Kritik zu üben, wird nicht nur bei der Therme, sondern auch in vielen Bereichen jegliche sinnvolle Mitarbeit verweigert. … Eigene Vorschläge zur Gestaltung der Lebensbedingungen in Sylt-Ost finden weder in den Ortsbeiräten noch in der Gemeindevertretung statt. Der rote Faden der Sinnlosigkeit zieht sich durch die politischen Äußerungen der SWG. Da die politische Bilanz der SWG nichts vorzuweisen hat, wird jetzt versucht, durch persönliche Angriffe Sand in die Augen der Wähler zu streuen. Die CDU erwartet deshalb auch nichts anderes, als einen schmutzigen Wahlkampf von Seiten der SWG, die jetzt versucht, die gute Arbeit der Gemeindevertretung durch persönliche Angriffe auf unseren Bürgermeister und alle, die ihm heute seine Unterstützung aussprechen werden, zu diskreditieren. Wir halten dagegen, mit einer offenen. Transparenten Politik, umgesetzt z. B. durch den 14-tägigen Hauptausschuss, auf dem alle Fraktionen umfassend über aktuelle Entwicklungen vom Bürgermeister informiert werden. Am 25.05 kann der Wähler dann entscheiden, ob er zukünftig eine von der SWG dominierte Politik wünscht oder doch lieber die konstruktive Politik von CDU, SPD und SSW zum Wohle aller Bürger in der Gemeinde“.
Die SPD-Fraktion erklärt, sich der Stimme zu enthalten.
GV Widmayer erklärt für die SSW-Fraktion, dass der Antrag der SWG jeglicher Grundlage entbehre und der Abwahlantrag selbst für eine Unmöglichkeit der SWG gehalten wird.
Der parteilose GV Dr. Sieg erklärt, dass die Vertretung Beschlüsse gefasst hat, wonach auf einen hauptamtlichen Bürgermeister verzichtet wird. Die dann gefassten Beschlüsse wurden mehrheitlich von der Vertretung getragen. Er findet das Verhalten der SWG schäbig, da mit dem Misstrauensantrag auch diejenigen Gemeindevertreter angegriffen werden, die Beschlüsse mehrheitlich mitgetragen haben.
Auf Antrag von GV Widmayer wird sodann namentlich über den Antrag der SWG wie folgt abgestimmt:
GV Volker Andersen |
Enthaltung |
GV Bernd Christensen |
fehlt entschuldigt |
GV Kai Espersen |
dagegen |
GV Stephan Froeschel |
dagegen |
GV Jörg Ipsen |
dafür |
GV Horst Jacobsen |
dagegen |
GV Olaf Klein |
dafür |
GV Ingeborg Körner-Möhring |
Enthaltung |
GV Winfried Manthey |
dagegen |
GV Michael Müller |
dagegen |
GV Carl Rasmus Petersen |
dagegen |
GV Christoph Schmatloch |
dagegen |
GV Lars Schmidt |
dagegen |
GV Wolfgang Schulz |
dagegen |
GV Dr. Herbert Sieg |
dagegen |
GV Hans-Jürgen Widmayer |
dagegen |
GV Dr. Simone Wilhelms-Kind |
fehlt entschuldigt |
GV Manfred Uekermann |
dagegen |
Abstimmungsergebnis:
2 für eine Abwahl des amtierenden Bürgermeisters 12 gegen eine Abwahl des amtierenden Bürgermeisters 2 Stimmenthaltungen Abschließend bedankt sich der amtierende Bgm. bei der CDU- , SPD- und SSW-Fraktion für das entgegen gebrachte Vertrauen Der Vorsitzende schließt um 22:00 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.
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