Gemeindevertretung
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
BV Manfred Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gemeindevertreter, OAR Rück, die OB-Vorsitzenden, KD Winter, die anwesenden Zuhörer, die Presse sowie Herrn Peter Carstensen als Protokollführer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gleichzeitig dankt er Herrn Carstensen für die bisherige Tätigkeit als Protokollführer der Gemeindevertretung in bis heute 50 Sitzungen. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt, Einwände werden nicht erhoben. Vor Eintritt in die weitere TO wird der TOP 09 von der Verwaltung zurückgezogen. Dafür wird als Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion folgender TOP neu aufgenommen: Beratung und Beschlussfassung über einen Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion (Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob auf dem Neubau der Boy-Lornsen-Grundschule Tinnum eine max. 30 kW Photovoltaik-Anlage wirtschaftlich installiert werden kann) Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Sodann gratuliert der Vorsitzende den GV Frau Dr. Wilhelms-Kind, Herrn Müller, Herrn Schmatloch und Herrn Schulz nachträglich zum Geburtstag und überreicht ein Buchgeschenk der Gemeinde.
2. Einwohnerfragestunde
Frau Stockmann hinterfragt, was der Ort Keitum eigentlich noch will? Sie hat eine Unterschriftensammlung initiiert, bei der sie 270 Unterschriften dafür erhalten hat, dass ein großes Hotel auf dem ehemaligen „Mühlheimgrundstück“ nicht gebaut wird. Sie vermutet, dass TOP 07 (Ausnahmen von der Ortsgestaltungssatzung) damit zusammenhängt. Darüber hinaus würde die durch ein Hotel entstehende Verkehrssituation belasten. Sie hinterfragt, ob noch der Wählerwille interessiert und appelliert an das Gewissen der Ortsbeiratsmitglieder, keine Ausnahmegenehmigung für das geplante Vorhaben zu befürworten. Diese Anmerkungen hatte sie bereits auf der Sitzung des Ortsbeirates Keitum am 22.04.2008 gemacht. Weiter merkt sie an, dass eine Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung nur für den Investor aus wirtschaftlichen Gründen gedacht ist. Dazu teilt Bgm. Schmatloch mit, dass das Vorhaben mehrfach öffentlich vorgestellt worden und der Investor gezwungen worden ist, das Bauvorhaben von ursprünglich 120 WE auf 90 WE zu reduzieren. Die Gemeindevertretung hatte dem B-Plan mit großer Mehrheit zugestimmt; der B-Plan ist heute rechtskräftig. Darüber hinaus ist auch festgeschrieben, dass Ausnahmen/Änderungen der Ortsgestaltungssatzung möglich sind. OAR Rück teilt mit, dass aus wirtschaftlichen Gründen keine Befreiung erteilt werden kann. Der jetzige Befreiungsantrag trifft nur für dieses eine Bauvorhaben des ehemaligen Grundstücks „Mühlheim“ am Tipkenhoog zu.
Herr Bartling (Morsumer Kulturfreunde) teilt mit, dass die Kulturfreunde einen schriftlichen Antrag auf Verlängerung des Nutzungsvertrages für das „Morsumer Zimmer“ im „Muasem Hüs“ gestellt haben und wissen möchten, wie sich die Gemeinde verhält. Bgm. Schmatloch teilt mit, dass der Antrag im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden soll; die Entscheidung im letzten KurA sollte abgewartet werden und mit in die Beschlussfassung einfließen.
Auf Anfrage von Frau Kamp teilt Bgm. Schmatloch mit, dass der Einstieg in die KG die Einsichtnahmen in Unterlagen ermöglicht, die bisher verwehrt wurden.
3. Mitteilungen und Anfragen
des Bürgervorstehers: BV Uekermann teilt mit, dass die Stadt Westerland und die Gemeinde Sylt-Ost unterschiedliche Steuersätze haben. Bei einer Fusion der beiden Gemeinden müssten die Steuersätze einheitlich angepasst werden. Vermutlich werden dann die höheren Steuersätze Anwendung finden. Dies obliegt aber der Beschlussfassung der neuen Vertretung.
Der BV teilt mit, das bisher 58 Grundstücke im Gewerbegebiet Flugplatz Sylt veräußert worden sind. Das entspricht einer Gesamtgröße von 114.377,00 m². 6 Grundstücke sind noch frei; sie haben eine Gesamtgröße von 40.795,00 m².
des Bürgermeisters: Der Transport der Schüler der GS Tinnum nach und in Keitum läuft planmäßig ab; die Verkehrssituation in Keitum selbst ist noch einmal verändert worden. Der Schulbus fährt jetzt bis vor die Schule, eine entsprechende Buskehre ist auf dem Parkplatz gegenüber eingerichtet worden.
In dieser Woche ist der Vertrag mit der BiMa für das Gelände Flugplatz (kompletter Bestand der Mieter) so weit abgewickelt worden, dass der Vertragsübergang ab 01. Mai 2008 erfolgen kann.
Temporär ist die Sporthalle zur Nutzung durch den Sportverein Tinnum 66 während der Umbaumaßnahmen an der GS Tinnum freigegeben worden. Damit erfolgt aber keine Aufwertung des Geländes. In diesem Zusammenhang regt GV Christensen an, die Halle auch anderen Vereinen zur Verfügung zu stellen. BV Uekermann teilt ergänzend mit, dass auch die Söl´ring Foriining geeigneten Übungsraum zum Tanzen sucht.
Ab kommenden Montag wird die Baugrube auf dem ehemaligen Grundstück „Mühlheim“ ausgehoben und das Material zur Deichverstärkung weiter an den Eisenbahndamm transportiert.
Am 24. Mai 2008 erfolgt die Einweihung der Straße „Gurtstich“. Das Straßenfest wird durch die Kurverwaltung ausgerichtet.
Anfragen Frau Dr. Wilhelms-Kind teilt mit, dass das „Tui-Dorf“ in Rantum mit Sylt-Oster Häusermotiven auf einem Flyer wirbt. Ihr ist bekannt, dass viele Besitzer der Häuser damit nicht einverstanden sind und hinterfragt, ob die Verwaltung dagegen etwas unternehmen kann. Bgm. Schmatloch bittet darum, einen entsprechenden Flyer im Gemeindebüro vorzulegen; RA Dr. Bremer sieht in diesem Vorgehen einen unlauteren Wettbewerb.
Herr Carl Rasmus Petersen teilt mit, dass im Rahmen des Ausbaus des „Gurtstich“ auch der Ingiwai“ ausgebaut werden sollte. Wie ist der jetzige Stand? Dazu teilt Bgm. Schmatloch mit, dass diese Maßnahme nun erst nach Pfingsten durchgeführt wird, die vorhandenen Löcher werden aber vorab geschlossen.
Herr Olaf Klein bemerkt kritisch, dass der Aushub auf dem Grundstück ehemals „Mühlheim“ wohl ohne Baugenehmigung erfolgt und ein gewisses Risiko in sich birgt.
Herr Michael Müller fragt nach, ob auf der letzten Sitzung des Ortsbeirates Keitum über alle Tagesordnungspunkte abgestimmt worden ist. Dazu teilt Bgm. Schmatloch mit, dass er die Sitzung um 21.15 Uhr verlassen habe. Es hat zu der Sitzung des OB Keitum am 22.04.2008 nicht eine einzige Vorlage zur Tagesordnung gegeben. Eine Vorlage hätte aber spätestens einen Tag vor der Sitzung bei den OB-Mitgliedern eingehen müssen. Auf den Vorwurf der fehlenden Vorlagen ist der Ortsbeiratsvorsitzenden aber nicht eingegangen.
Herr Bernd Christensen teilt mit, dass die SWG-Fraktion Akteneinsicht in die Therme-Akten gefordert hatte. Es konnten aber nicht alle Akten vorgelegt werden. Er rügt von daher, dass eine Akteneinsicht zum vereinbarten Termin nicht möglich war. Bgm. Schmatloch teilt mit, dass er veranlasst habe, dass alle Akten vom Bauamt und Kurdirektor der Gemeinde ausgehändigt werden. Bgm. Schmatloch teilt dazu mit, dass die Akten - soweit möglich - komplett zur Verfügung gestellt werden sollten. Die Kostenaufstellungsunterlagen und Zahlungsvorgänge sind über das Büro von Herrn Deyle gelaufen und von daher hier nicht vorhanden. Der Schlichtungsvertrag (Schiedsgerichtsverfahren) soll bei RA Dr. Bremer im Büro liegen. BV Uekermann teilt ergänzend mit, dass dieser Vertrag keinem Gemeindevertreter vorliegt, er sich vielmehr ein Exemplar über Kurdirektor Winter besorgt habe.
GV Ipsen fragt nach a) dem Vertragsstand Grundstück Christiansen und b) nach dem Gutachten Therme. Dazu teilt Bgm. Schmatloch mit, dass das Vorkaufsrechtsverfahren ehemals Grundstück Christiansen noch nicht abgeschlossen ist; das Grundstück ist aber an die Gemeinde Sylt-Ost zu dem vereinbarten Kaufpreis überschrieben worden. Zum Gutachten Keitum Therme führt er aus, dass das Gutachten von Dr. Wagner noch nicht vorliegt, die Gemeinde das Ergebnis des Beweissicherungsverfahrens in Kürze aber erwartet. Dieses Gutachten soll dann mit Herrn Deyle abgestimmt werden.
GV Dr. Sieg stellt sodann an Antrag weiter fortzufahren.
4. Antrag auf Änderung / Ergänzung der Niederschrift vom 24.01.2008
Es liegt ein Änderungsantrag von Herrn Olaf Klein zum Protokoll vom 24.01.2008 vor. Richtig muss es aber heißen: 13.03.2008. Die Daten hierzu liegen der Vertretung vor, das Protokoll ist schon entsprechend korrigiert worden. Sodann beschließt die Vertretung, auch zukünftig auf ein Wortprotokoll zu verzichten. Vielmehr sollen weiterhin Ergebnisprotokolle erstellt werden. Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
5. Sachstandsbericht Keitum Therme
Herr RA Dr. Bremer teilt dazu folgendes mit:
Derzeitige Situation (Baustelle/Vergabeverfahren Ausbau) Derzeit wird die Vollendung des Rohbaus der Keitum-Therme vorangetrieben. Gerechnet wird hier mit einer Fertigstellung des Rohbaus Ende Juni/Anfang Juli. Insgesamt ist nach unserer Auffassung von einem positiven Verlauf der Baustelle auszugehen. Die Zusammenarbeit der Zech Bau GmbH mit der Betriebsgesellschaft erfolgt derzeit reibungslos. Insbesondere ist hervorzuheben, dass aufgrund der Fortführung der Baustelle wichtige Informationen für das Beweissicherungsverfahren zugänglich gemacht werden. Zurzeit läuft die Ausschreibung bezüglich des Ausbaus. Hier ist die Angebotsfrist bis zum 16. Mai 2008 vorgesehen. Im Rahmen der Angebote, die zu erwarten sind, ergibt sich auch endgültig Klarheit über die Kosten der Fertigstellung der Therme. Im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Herrn Deyle wurde ausgeführt, dass die Gemeinde durch Bürgermeister Schmatloch deutlich gemacht hat, dass Sie entsprechend den Vorgaben eines PPP-Modells von einer partnerschaftlichen Verteilung sowohl der Risiken als auch Chancen ausgeht und daher einen größeren Beitrag von Herrn Deyle erwartet. Es ist hier mit Herrn Deyle besprochen worden, dass ein Termin stattfinden soll am 14. Mai 2008 in Hamburg, um die Details zu besprechen, wie ein solcher Beitrag aussehen könnte.
Situation Schiedsverfahren Hierzu wurde ausgeführt, dass derzeit zwischen den Parteien darüber gestritten wird, ob das Schiedsgericht auch bezüglich der Frage der Wirksamkeit des Vergleiches und der Problematik der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zuständig ist. In dem Vergleich selbst ist eine Schiedsklausel nicht enthalten, so dass wohl davon auszugehen ist, dass eine Zuständigkeit des Schiedsgerichts für die Frage der Wirksamkeit des Vergleiches nicht gegeben ist. Hier ist indes besprochen worden, dass Einigkeit darüber besteht, dass der Schiedsrichter auch bezüglich dieser Frage zuständig sein soll, da er zum einen Zeuge der getätigten Äußerungen war und zum anderen mit einer zeitnahen Entscheidung in der Sache zu rechnen ist.
6. Beratung und Beschlussfassung über eine Vorschlagsliste zur Auswahl von Schöffen
BV Uekermann erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. GV Jacobsen übernimmt als Stellvertreter den Vorsitz. Als weitere Schöffin wird Frau Anita Uekermann vorgeschlagen und von der Vertretung einstimmig bestätigt. BV Uekermann betritt den Sitzungssaal und wird über das Abstimmungsergebnis informiert und übernimmt wieder den Vorsitz.
7. Beratung und Beschlussfassung über a) eine Fusion mit der Stadt Westerland zum 1.1.2009 als Ersatz für die Durchführung des Bürgerentscheids b) über eine Stellungnahme der Gemeindevertretung zum Bürgerbegehren zu einer Fusion mit der Stadt Westerland
Die Vorlagen der Verwaltung (Anlagen zur Urschrift dieser Niederschrift) liegen der Vertretung vor. Die Stellungnahme der „Bürger für Sylt als Einheit“ war trotz Zusage eine Stunde zu spät eingegangen. Nachfolgend kommt es zu verschiedenen Wortmeldung von GV. Dr. Wilhelms-Kind schlägt vor, die Bürger ausreichend zu informieren und in der Stellungnahme sollte stärker hervorgehoben werden, das es bestimmte Sicherungen nicht so geben wird, wie sie gewünscht werden. Weiter wird kritisiert, dass auf Seite 4 des Info-Schreibens der „Bürger für Sylt als Einheit“ die Aufklärung fehlt, woher die Mittel stammen für die Umsetzung. Weiter fehlt der Hinweis, dass weniger Leute mehr Macht bekommen als jetzt. GV Dr. Sieg weist darauf hin, dass bereits seit 5 Jahren eine angeregte Diskussion über eine Fusion geführt wird. Eine Fusion muss man wollen. Der Auftritt der Insel nach Außen hin ist derzeit sehr schlecht. Die Gemeinde Sylt-Ost und Westerland stellen ca. ¾ der Insel dar. GV Körner-Möhring teilt mit, dass Westerland und Sylt-Ost schon einmal versucht haben, zu fusionieren. Dies ist aber gescheitert. Die SWG und der SSW sprechen sich für eine Fusion aus, wobei dies durch den Bürger entschieden werden sollte. Die SPD-Fraktion hingegen spricht sich gegen eine Teilfusion aus. KD Winter trägt die Entscheidung des KurA zur Frage der Fusion wie folgt vor: Der KurA hat sich mehrheitlich für eine Fusion ausgesprochen. Weiter hat sich der Ausschuss dafür ausgesprochen, dass für den Fall einer Fusion unter dem Begriff „SYLT“ fungiert und jeder Ortsteil einzeln aufgeführt wird. Die Kurverwaltungen (Touristbüros) sollen in den einzelnen Ortsteilen erhalten bleiben. Sichergestellt werden soll, dass ein separates und orientiertes Marketing entsprechend der ländlichen Struktur entwickelt werden soll. Die Keitum Therme soll konsequent für den hochwertigen gesundheitlichen Tourismus weiter geführt und eröffnet werden. GV Klein hält KD Winter für befangen nach § 22 GO. Seitens der Verwaltung wird ihm dazu entgegnet, dass der § 22 GO auf ihn nicht zutrifft. Bgm. Schmatloch teilt noch einmal mit, dass OAR Rück gebeten worden ist, eine Stellungnahme abzugeben. Nur der Ortsbeirat Morsum hat eine klare Aussage zu dem beantragten Bürgerbegehren gemacht und sich 2 OB-Mitglieder für eine Fusion und 5 Mitglieder gegen eine Teilfusion ausgesprochen haben. GV Widmayer teilt mit, dass die Ortsbeiräte aufgefordert worden sind, ihre Meinungen zu sagen und aufzuführen, was sie gesichert haben wollen. BV Uekermann teilt für sich mit, dass er zu a) mit Nein stimmen wird, da er in den letzten Jahren immer versucht habe, eine Fusion herbeizuführen. Vielmehr sollen die Bürgerinnen/Bürger am 25. Mai 2008 entscheiden. Auf Antrag von GV Lars Schmidt findet dann zu TOP 7 a eine namentliche Abstimmung statt:
Name
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Ja |
Nein |
Enthaltung |
Herr Manfred Uekermann |
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x |
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Herr Volker Andersen |
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x |
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Herr Bernd Christensen |
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x |
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Herr Stefan Froeschel |
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x |
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Herr Jörg Ipsen |
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x |
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Herr Horst Jacobsen |
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x |
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Herr Olaf Klein |
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x |
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Frau Ingeborg Körner-Möhring |
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x |
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Herr Winfried Manthey |
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x |
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Herr Michael Müller |
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x |
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Herr Carl Rasmus Petersen |
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x |
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Herr Christoph Schmatloch |
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x |
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Herr Lars Schmidt |
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x |
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Herr Wolfgang Schulz |
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x |
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Herr Dr. Herbert Sieg |
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x |
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Herr Hans-Jürgen Widmayer |
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x |
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Frau Dr. Simone Wilhelms-Kind |
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x |
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Die GV beschließt sodann einstimmig zu TOP 7 a, keiner Fusion mit der Stadt Westerland zum 1.1.2009 als Ersatz für die Durchführung des Bürgerentscheids zuzustimmen. Zu TOP 7 b wird bei 1 Enthaltung wie folgt beschlossen: Die Gemeindevertretung beschließt sodann folgende Stellungnahme zum Bürgerentscheid und einer möglichen Fusion mit der Stadt Westerland: Die Gemeindevertretung stellt ihre Bedenken zurück, wonach sich durch einen Bürgerentscheid mit einer nur 20 prozentigen positiven Abstimmung Veränderungen im Gemeindegebiet ergeben können, die durch den Kostendeckungsvorschlag der Antragsteller für das Begehren nicht ausreichend dargelegt sind. Das Gutachten der WIBERA, auf das sich die Antragsteller für den Bürgerentscheid beziehen, hat keine Aussagen über eine (Teil-)Fusion zwischen Westerland und Sylt-Ost getroffen. Da betriebsbedingte Kündigungen bei einer Zusammenlegung der Verwaltungen tarifrechtlich ausgeschlossen sind, wird die Zusammenlegung zunächst sogar wesentlich erhöhte Kosten nach sich ziehen, bevor Personaleinsparungen greifen werden, wenn sie überhaupt möglich sind. In der Entwurfsfassung des alten Fusionsvertrages sieht Westerland vor, dass die 0rtsbeiräte maximal für eine Legislaturperiode erhalten bleiben und die 0rtswehren für maximal 5 Jahre bestehen bleiben sollen. Diese Vorgaben sieht die Gemeindevertretung äußerst kritisch. Der Vertrag muss daher vorsehen, dass die 0rtsteilsverfassung beibehalten bleibt und die Strukturen der 0rtsfeuerwehren auf Grund der hohen kulturellen Bedeutung für die 0rtschaften bestehen bleiben, soweit dies rechtlich machbar ist. Dabei dürfen für Veränderungen rein finanzielle Überlegungen nicht allein den Ausschlag geben sondern müssen ins Verhältnis zur kulturellen Bedeutung gestellt werden. Die Zusammenführung des Personals wird erfahrungsgemäß menschliche Probleme mit sich bringen. Berufliche Entwicklungschancen müssen bei der Neuorganisation mit einem hohen Stellenwert berücksichtigt werden. Der Vertrag muss daher vorgeben, dass bei der Neuorganisation der Verwaltung alle Stellen im Rahmen eines Auswahlverfahrens („Bestenauslese“) besetzt werden und nicht die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Verwaltung von der anderen „übernommen“ werden. Es ist zu erwarten, dass die neue Vertretung im Fall der Fusion über eine Stimmenmehrheit der Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bereich Westerland verfügen wird. Da bis auf in der Gemeindeordnung ausdrücklich vorgegebene Fälle alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst werden, werden Planungen zu erwarten sein, die sich aus der Interessenlage des städtischen Bereiches ergeben und die insbesondere den 0rtsteil Tinnum betreffen werden Dies sieht die Gemeindevertretung kritisch. Auch hierzu soll der Fusionsvertrag zulässige Regelungen enthalten. Die Vertragschließenden sollen sich im Vertrag verpflichten, die Gewichtung der jeweiligen Belange der beiden Kommunen und zusätzlich der 0rtsteile von Sylt-Ost bei Abstimmungen in besonderer Weise zu berücksichtigen. Die Gemeindevertretung sieht daher dem Ergebnis des Bürgerentscheids zur Fusion mit der Stadt Westerland entgegen und verzichtet auf eine Wiederholung der bereits erfolgten Beschlussfassung zu einer Fusion mit der Stadt Westerland. Durch die neue Vertretung und die Vermengung der zum Teil unterschiedlichen Interesseanlagen zwischen der Stadt Westerland und der Gemeinde Sylt-Ost kann es kommunalpolitischen Entscheidungen kommen, die zu Veränderungen in den 0rtsteilen, vornehmlich Tinnums, und im touristischen Bereich führen können. Aus diesem Grunde soll die Entscheidung zur Fusion auch von den Bürgerinnen und Bürgern selbst und eigenverantwortlich getragen werden. Die Gemeindevertretung sieht das von den Antragstellern gewünschte und angestrebte Ziel einer einheitlichen Stimme Sylts und eine Reduzierung der Entscheidungsgremien pp. nur bei einer Gesamtfusion aller Gemeinden auf Sylt als erreicht an und spricht sich ausdrücklich für eine Gebietsreform auf der gesamten Insel Sylt aus. Nur sie kann das Ziel des Bürgerbegehrens wirklich umsetzen und den gewünschten Erfolg bringen. Es wird Wert auf den Hinweisgelegt, dass im Fusionsvertrag keine auf Dauer bindenden Regelungen aufgenommen werden können. Sie sind nur für eine Übergangszeit zulässig, in der Regel für maximal 5 Jahre. Die Einhaltung dieser Übergangsregelung würde die Kommunalaufsicht überwachen.
Diese Stellungnahme der Gemeindevertretung soll zusammen mit den im Forum aufgeworfenen Fragen in Form einer Zeitungsbeilage veröffentlicht werden. Den Antragstellern für den Bürgerentscheid soll Gelegenheit gegeben werden, Ihre Gesichtspunkte, die für eine Fusion sprechen, in diese Beilage einzubringen, ohne dass hierfür für sie Kosten entstehen.
8. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der SSW-Fraktion über die Besetzung der Bürgermeisterstelle ggf. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der Hauptsatzung
Der Fraktionsvorsitzende Widmayer erläutert noch einmal kurz den Antrag der SSW-Fraktion. Die SSW-Fraktion hat eine Änderung der Hauptsatzung beantragt und zur Beschlussfassung gestellt. Hintergrund des Antrags ist die zeitgleich beantragte Umstellung der Funktion der Bürgermeisterstelle in eine ehrenamtliche Funktion. OAR Rück teilt ergänzend mit, dass die Ausnahmegenehmigung der Kommunalaufsicht für die ehrenamtliche Stellvertretung zum 1.7.2008 ausläuft. Eine Verlängerung ist trotz des bereits gestellten Antrages bislang nicht ausgesprochen worden. Hintergrund ist offensichtlich der anstehende Bürgerentscheid. Mit der Rückkehr zur Ehrenamtlichkeit wäre die Aufgabe der Geschäftsführung des Amtes Landschaft Sylt und die Rückübertragung dieser Aufgabe an das Amt verbunden. Nach der Kommunalwahl formiert sich die Vertretung neu. GV Widmayer erklärt sich damit einverstanden, dass nach der Wahl am 25. Mai 2008 von der Verwaltung eine Entscheidung getroffen wird. GV Jacobsen stellt sodann einen Antrag auf Abstimmung. Die Vertretung beschließt sodann, die Entscheidung über diesen TOP bis nach der Kommunalwahl/Bürgerentscheid am 25. Mai 2008 zurückzustellen. Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
9. Beratung und Beschlussfassung über einen Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 im 0rtsteil Tinnum
Dieser TOP wird von der Verwaltung zurückgezogen. Dafür wird der Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion unter TOP 09 neu behandelt.
Beratung und Beschlussfassung über einen Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion
Hiermit beantragt die CDU-Fraktion, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob auf dem Neubau der Boy-Lornsen-Grundschule Tinnum eine max. 30 kW Photovoltaik-Anlage wirtschaftlich installiert werden kann und bei positivem Prüfergebnis umgehend mit der Umsetzung zu beginnen. Die Finanzierung soll aus Mitteln der Rücklage erfolgen. Der finanzielle Rückfluss aus der Einspeisung des Stroms soll dauerhaft über die gesamte Anlagenlaufzeit jeweils für die Jugend- und Kulturarbeit in den Sylt-Oster Ortsteilen erfolgen. Zur Begründung wird folgendes vorgetragen: Im Zuge des Neubaus der Grundschule Tinnum sollte noch in diesem Jahr sofort eine Photovoltaik-Anlage mit installiert werden, weil zum einen durch eine zeitgleiche Maßnahme mit dem Neubau die Kosten niedriger sind als bei einem nachträglichen Aufbau und zum anderen die Vergütungen je kWh nur noch in diesem Jahr 46,75 Cent betragen. Im nächsten Jahr wird die Vergütung voraussichtlich zwischen 7 und 9 % reduziert, so dass deutlich weniger Ertrag erwirtschaftet wird. Da die Lieferzeit der Solarkollektoren ca. 6 Monate dauern kann und auch der Baufortschritt zügig voran geht, besteht jetzt die Dringlichkeit, noch vor der Wahl eine entsprechende Entscheidung zu treffen, damit noch die hohen Einspeisungsentgelte genutzt werden und die Integration in die laufende Maßnahme möglich ist. Es kommt zu verschiedenen Wortmeldungen. GV Körner-Möhring regt an, Zahlenmaterial auf den Tisch zu legen und zu erklären, wovon diese Anlage bezahlt werden soll. Wichtiger ist u. a. die Garküche in der Schule. GV Klein weist darauf hin, das sich die Solaranlage von selbst rechnet, so dass keine großen Beträge auf dem Kapitalmarkt beschafft werden müssen. Eine Prüfung ist aber unausweichlich. GV Manthey spricht sich ebenso für die Prüfung durch die Verwaltung aus. GV Andersen wünscht eine Stellungnahme durch den Baubeleitenden Ausschuss. GV Schmidt führt dazu aus, dass man sich im Baubegleitenden Ausschuss bereits für eine Solaranlage ausgesprochen hatte. GV Dr. Wilhelms-Kind weist noch darauf hin, dass bereits im SchulA am 22.11.2007 darüber ausführlich diskutiert worden ist. GV Jacobsen stellt sodann den Antrag auf Abstimmung. Über den Antrag wird wie folgt abgestimmt: Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
10. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur 2. Änderung des B-Planes Nr. 22 für das Gebiet des Flurstückes 20/20 nördlich Borig und ca. 60 m westlich Uaster Reeg im OT Archsum sowie Satzungsbeschluss
Die Vorlage der Verwaltung vom 15.4.2008 (Anlage 7 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal kurz vom Vorsitzenden des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschließt die Vertretung einstimmig: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Auf Grund § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nummer 22 der Gemeinde Sylt-Ost für das o. g. Gebiet, bestehend aus dem Text (Teil B), als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
11. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderungssatzung zur „Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Sylt-Ost“
Die Vorlage der Verwaltung vom 15.04.2008 (Anlage 8 zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient, liegt der Vertretung vor. BauA-Vors. Christensen berichtet, dass der Bau-/PlanungsA auf seiner letzten Sitzung der Änderung der Ortsgestaltungssatzung mit einer Stimme mehrheitlich zugestimmt hat. Der OB-Vorsitzende von Keitum, Herr Kennel, teilt ergänzend mit, dass der Ortsbeirat auf seiner letzten Sitzung am 22.04.2008 mit Stimmenmehrheit (9 Stimmen) eine Änderung der OGS abgelehnt hat. Da die Entscheidung ohne Vorlage getroffen wurde, bietet er an, die Abstimmung entweder durch die Kommunalaufsicht prüfen zu lassen oder den Antrag auf Änderung an den Ortsbeirat zurück zu verweisen. Auf direkte Anfrage an Herrn OAR Rück, ob eine entsprechende B-Plan-Änderung möglich gewesen wäre – diese Frage wurde ihm bereits auf der letzten Ortsbeiratssitzung gestellt – teilt dieser mit, dass dies grundsätzlich möglich ist, zu bedenken sei aber, dass dann die langwierigen Verfahrensschritte nach dem BauGB abzuarbeiten seien, was bei einer Änderung einer gemeindlichen Satzung nicht der Fall sei. Insofern sei dieses Verfahren das angemessenste, berücksichtigt man den Zeit- und Arbeitsaufwand. Herr GV Christensen beantragt, die Ortsgestaltungssatzung nicht zu ändern, sondern vielmehr die beantragten Änderungen im Bebauungsplan aufzunehmen. Frau GV Dr. Wilhelms-Kind verweist insofern darauf, dass wirtschaftliche Gründe immer in den Vordergrund gerückt wurden, auf die Aussage von Herrn Prof. Dr. v. Mutius auf der Januar-Sitzung der Gemeindevertretung Sylt-Ost, in der er mitteilte, dass eine echte Ausnahme im Einzelfall nicht zulässig ist. Herr GV Dr. Sieg verweist darauf, dass, wenn eine Ortsgestaltungssatzung schon früher vorgelegen hätte, auch ein Kinderheim „Mühlheim“ dort nicht entstanden wäre. Bgm. Schmatloch teilt abschließend mit, dass der Antrag bereits in der Rechtsabteilung des Kreises NF vorgeprüft und dort positiv aufgenommen wurde. Die heutige Vorlage ist eine Empfehlung des Kreises Nordfriesland. Sodann erfolgt auf Antrag namentliche Abstimmung auf 1. Änderungssatzung zur Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Sylt-Ost wie folgt:
Name
|
Ja |
Nein |
Enthaltung |
Herr Volker Andersen |
|
x |
|
Herr Bernd Christensen |
|
x |
|
Herr Stefan Froeschel |
x |
|
|
Herr Jörg Ipsen |
|
x |
|
Herr Horst Jacobsen |
x |
|
|
Herr Olaf Klein |
|
x |
|
Frau Ingeborg Körner-Möhring |
|
x |
|
Herr Winfried Manthey |
x |
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|
Herr Michael Müller |
x |
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|
Herr Carl Rasmus Petersen |
x |
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Herr Christoph Schmatloch |
x |
|
|
Herr Lars Schmidt |
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|
x |
Herr Wolfgang Schulz |
x |
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Herr Dr. Herbert Sieg |
x |
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Herr Hans-Jürgen Widmayer |
x |
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Frau Dr. Simone Wilhelms-Kind |
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x |
|
Herr Manfred Uekermann |
x |
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10 Personen für eine Änderung, 6 dagegen bei 1 Enthaltung.
Sodann spricht sich die Gemeindevertretung mehrheitlich dafür aus, die Sitzung fortzusetzen. Der Vorsitzende schließt um 22:25 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.
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