Gemeinde Sylt-Ost

Protokoll vom 11.09.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, KD Winter, OAR Joachim Rück, Herrn Scheil, Herrn Schmidt, die Presse sowie als Protokollführer VA Peter Carstensen. Die Einladung zur heutigen Sitzung erfolgte form- und fristgerecht; Einwände werden nicht erhoben. Vor dem weiteren Eintritt in die Tagesordnung bittet der Vorsitzende um folgenden Änderung der vorliegenden Tagesordnung:
TOP 36: ist zu löschen, da doppelt aufgeführt
TOP 13: dieser TOP wird auf den bisherigen TOP 36 gesetzt
TOP 26: dieser TOP ist zu löschen
Der Änderung wird einstimmig zugestimmt.


2. Einwohnerfragestunde

Auf Anfrage von Helge Deutscher, warum für die Ausbaukosten in „Guartmuasem“ die Anlieger 90 % der Ausbaukosten tragen müssen, teilt Herr Schmidt mit, dass dies möglicherweise falsch wiedergegeben wurde. Die Ausbaubeiträge liegen in der Straße „Guartmuasem“ bei 50 - 60 % für die Anlieger. Weiter wird hinterfragt, welche Rechtsanwaltkosten für RA Dr. AX, Prof. von Mutius, RA Dr. Bremer bis zur Wahl auf die Gemeinde zugekommen sind. Dazu teilt KD Winter mit, dass diese über den Haushalt der Kurverwaltung abgewickelt worden seien und insgesamt ca. 270.000 EURO betrugen. Auf weitere Anfrage von Alfred Bartling, ob der Kreis NF Kosten übernehme, teilt BV Ipsen mit, dass es sich  bei den 270.000 EURO nur um diejenigen Kosten handele, die bis zur Wahl angefallen seien. Die Kosten von RA Dr. Krage hatte der Kreis bis zur Kündigung der Verträge übernommen. Auf Anfrage, was man unter „Erschließung“ zu verstehen habe, wird mitgeteilt, dass hierzu die erstmalige Asphaltierung entsprechend des technischen Regelwerkes eines Weges / Straße gehöre. GV Schmatloch führte ergänzend aus, dass eine einfache Mehrheit von Anliegern genügen würde, um einen Ausbau abzulehnen. OAR Rück: „Wenn Anlieger freiwillig an die Gemeinde herantreten, dann kann ein Weg / Straße bei Stimmenmehrheit ausgebaut werden, d. h., die Gemeinde kann über den Kopf von Anliegern hinweg entscheiden. Wenn die Vertretung feststellt,  dass ein Weg / Straße ausgebaut werden muss, dann werden entsprechende Pläne entworfen und diese den Anliegern im Rahmen einer Anliegerversammlung vorgelegt. Weiter wird angefragt, on zwischenzeitlich eine Entscheidung über den Einbau einer Garküche in die GS Tinnum getroffen wurde. Dies wird vom Vorsitzenden des Finanzausschusses für den Finanzausschuss bejaht. Die Kosten hierfür sollen über das Bauamt ermittelt werden. Abschließend verweist Frau Traute Meyer noch auf Keitumer Dorfführungen, in denen auch auf das ursprüngliche Keitum verwiesen werden; man zeigt den „Frachtenstegelt“, der in wassergebundener Bauweise errichtet wurde.


3. Anfragen und Mitteilungen

GV Theoboldt hinterfragt, warum es zur heutigen Sitzung der Gemeindevertretung zwei verschiedene Einladungen gab. Dazu wird mitgeteilt, dass die Verwaltung (Frau von Lojewski) zu den Fraktionssitzungen mit der ursprünglichen Tagesordnung eingeladen hatte, diese aber noch einmal kurzfristig geändert und dann am Freitag, d. 05.11.2008 per Boten (Herr Carstensen) ausgefahren wurde.

Weiter teilt GV Theoboldt mit, dass die „100“ Tage „Schonfrist“ im Amt vorbei seien und bemängelt, dass nicht alle Protokolle vom Fusionsausschuss vorliegen. Dazu teilt Bgm. Kennel mit, dass die fehlenden Protokolle nachgeliefert werden, im Übrigen stelle er sich ganz deutlich vor seine Mitarbeiter in der Verwaltung. Die Mehrbelastung ist auf die Mehrarbeit bezüglich der anstehenden Fusion zurückzuführen, wobei die Angestellten der Verwaltung teilweise weit über ihre eigentliche Belastbarkeit hinaus arbeiten.

Auf der letzten GV wurde nach dem Vertrag mit RA Dr. Krage gefragt. Bgm. Kennel sichert zu, dass dieser noch in der Gemeindevertretung vorgelegt wird.

Der derzeitige Stand zum Info-Punkt auf dem Parkplatz West wird hinterfragt.

Auf Anfrage nach dem Vorhaben Baustoff - Karstensen teilt Bgm. Kennel mit, dass es einen Termin geben  wird, an dem der Investor Herr Meyer, der Ortsbeiratsvorsitzende von Keitum, der Bauausschussvorsitzende sowie der Bürgermeister teilnehmen werden.

Es wird der Durchgangsverkehr am Bahndamm angesprochen; am 09.09.2008 hat eine Verkehrsschau der Verkehrsaufsicht in Husum stattgefunden. Dabei hat sich Herr Gemko von der Verkehrsaufsicht dafür ausgesprochen, Schranken aufzustellen. Weiter ist festgestellt worden, dass noch Schilder aufgestellt werden sollen, die ein öffentliches Interesse darstellen. Bgm. Kennel führt dazu aus, dass die Verwaltung daran arbeite, überflüssige Schilder zu entfernen

Auf Anfrage zum Grundstück Christiansen, ob zwischenzeitlich der notarielle Vertrag geschlossen worden ist, wird von OAR mitgeteilt, dass eine entsprechende Erklärung dazu bereits vorliege.

GV Schmatloch spricht noch einmal die Vereinbarung zwischen der Gemeinde und RA Dr. Krage an. Diese hat bisher der Gemeindevertretung noch nicht vorgelegen und ist nicht diskutiert worden. Auf seine Anfrage teilt Bgm. Kennel mit, dass eine Vereinbarung bereits geschlossen ist.

Zum Baustoff - Karstensen - Grundstück wird ausgeführt, dass eine Begehung stattfinden und die umliegenden Betriebe genauso im Verhältnis herangezogen werden sollten. Weiter wird nach Erschließungsmaßnahmen gefragt.

Es war in der letzten Sitzung der GV vereinbart worden, dass die Verträge „Keitum Therme“ mit Herrn Deyle zu kündigen sind. Dies ist zwischenzeitlich  auch geschehen. Haben zwischenzeitlich diesbezüglich Gespräche mit Herrn Deyle stattgefunden? Dies wird im Hauptausschuss zu prüfen sein. GV Hansen führt aus, dass die Sorge um die Kosten von RA Dr. Krage verständlich sind. Aber die Kosten bis zur Wahl beliefen sich lt. Aussage von KD Winter auf ca. 270.000 €. GV Hansen schlägt vor, dass das Schiedsverfahren weiter bei RA Dr. Bremer verbleibt und das Kündigungsverfahren bei RA Dr. Krage. GV Schmatloch führt aus, dass RA Dr. Krage die Handlungsweise von RAQ Dr. Bremer für richtig hält. RA Dr. Krage kostet aber fast das Doppelte an Anwaltsgebühren. Dies wurde auch vorher im vertraulichen Teil diskutiert. Weiter fragt er an, wer jetzt die Anwaltskosten trägt, die Gemeinde oder die Kurverwaltung? Hierzu wird ausgeführt, dass die Gemeinde nach der Kündigung die Kosten zu tragen habe.

GV Ewald fragt nach dem Stand „Tanz der Gezeiten“; dies ist am 19.08.2008 im HauptA behandelt worden. Es zeigte sich aber, dass hier noch ein gewisser Informationsbedarf besteht. Der Bürgermeister war beauftragt, für die nächste Sitzung des Hauptausschusses Informationen zusammen zu stellen, um den Hintergrund des Projektes darzustellen. An Erledigung wird erinnert.


3a. Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit des Bürgerentscheides vom 25.05.2008

Die Vorlage der Verwaltung vom 30.07.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Die Gemeindevertretung beschließt sodann einstimmig, da keiner der unter der unter § 39 Abs.1 Nr. 1 - 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz genannten Fälle vorliegt, den Bürgerentscheid für gültig zu erklären und somit das vom Gemeindewahlleiter bekannt gegebene endgültige Ergebnis zu bestätigen.


4. Wahl von 3 Stellvertretern in der Flughafengesellschafterversammlung

Die SWG benennt für den amtierenden Bürgermeister den stellv. Bürgermeister Manthey und für GV Sönke Hansen GV Bernd Christensen; die CDU als Stellvertreter für Sebastian Strohmeier Herrn Rudolf Breitling. Einstimmig so beschlossen.


5. Wahl von einem Mitglied und einem Stellvertreter im Aufsichtsrat der Flughafen GmbH

Vorgeschlagen von der SWG - Fraktion wird der amtierende Bürgermeister sowie als Stellvertreter der 2. stellv. Bürgermeister. Einstimmig bei jeweils eigener Enthaltung so beschlossen.


6. Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergaben zu Beratungen hinsichtlich des Tourismusbetriebes nach der Fusion und des Tourismuskonzeptes

Die CDU - Fraktion legt zu diesem TOP einen Beschlussvorschlag vor. Nach kurzer Erläuterung durch den Fraktionsvorsitzenden beschließt die Vertretung gemäß Beschlussvorschlag wie folgt einstimmig:
Die Gemeindevertretung beschließt die Betriebsleitung der Kurverwaltungen Sylt - Ost und den Geschäftsführer des Tourismusservice Westerland zu beauftragen, einvernehmlich die notwendigen Maßnahmen einzuleiten zur Fusion zum Jahreswechsel 2008 / 2009 unter Einbindung der jeweiligen Wirtschaftsprüfer / Steuerberater (Sylt - Ost = Bremer sen. ).


7. Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung eines Sachverständigen zur Feststellung der Investitionskosten für die Fertigstellung der Keitum - Therme

Dieser TOP wird zur Kenntnis genommen und von der Verwaltung zurückgezogen. Einstimmig so beschlossen.


8. Beratung und Beschlussfassung über Erweiterung der Betreungszeiten GS - Morsum

Die Vorlage  der Verwaltung vom 01.09.2008, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor und wird noch einmal vom stellv. Vorsitzenden des Fachausschusses erläutert. Die Grundschule Morsum hat einen Antrag auf Einrichtung einer „Offenen Ganztagsschule“ bzw. einer nachmittäglichen Betreuungszeit an der Grundschule Morsum zum schnellstmöglichen Termin gestellt. Die Betreuung soll nach der Schule von 13:00 bis 16:00 Uhr erfolgen mit einer Hausaufgabenbetreuung an drei Schultagen. Zusätzlich soll in den Sommerferien eine zweiwöchige Ferienbetreuung stattfinden. Eine Bedarfsermittlung hat über die Schule stattgefunden. 20 Kinder hätten Bedarf. Die Eltern sind bereit, maximal 70,-- EURO per Monat als Beitrag zzgl. Mittagessen zu entrichten. Das Mittagessen soll extern geliefert werden. Die Betreuung soll mit zwei Beschäftigten durchgeführt werden. Eine qualifizierte Kraft mit ca. 4 Stunden täglich und einer Hilfskraft mit drei Stunden täglich. Die Trägerschaft soll bei der Gemeinde Sylt - Ost verbleiben. Die Schule soll von der Betreuung am Nachmittag abgetrennt werden. Somit besteht zusätzlicher Raumbedarf von ca. 60 qm aufgeteilt in zwei Räumen. Die Bauabteilung hat eine grobe Kostenschätzung durchgeführt. Der Ortsbeirat Morsum unterstützt das vorgestellte Konzept der GS Morsum und empfiehlt dem Schulausschuss und der Gemeindevertretung die zeitnahe Umsetzung des Konzeptes. Die Kostenermittlung soll vorangetrieben werden.
Kostenschätzung:

Einnahmen:

Elternbeiträge (55,00 € mtl.) 13.200,-- € jährlich
Ferienbetreuung 33,-- € wöchentl. 1.320,-- € jährlich
Zuschüsse Land –bei Bewilligung- 3.000,-- € jährlich

-betr. GS-

Ausgaben:

Investitionskosten je nach Variante: ca. 156.000,-- € bis 234.000,0-- €
Personalkosten: ca.   31.094,-- €
Lfd. Unterhaltungskosten: ca.     7.000,-- €

Ein Mittelantrag für eine Betreuung ist bereits gestellt und im Haushalt mit eingestellt worden. Der Finanzausschuss hat ebenfalls positiv entschieden. GV Ewald gibt zu bedenken, dass die Turnhalle ihre Duschen behalten muss. GV Hansen teilt noch mit, dass viele Wünsche aus den Ortsbeiräten auch im Haushalt festgelegt worden sind. GV Lauritzen teilt noch ergänzend mit, dass für die Planung 20.000 € im Haushalt eingestellt worden sind. Sodann beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an der Grundschule Morsum, alternativ die Einrichtung einer betreuten Grundschule in Morsum. Der Antrag auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule soll vom Schulträger über das Schulamt beim Land gestellt werden. Nach Entscheidung sollen die hierfür erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden. Die hierfür erforderlichen Mittel sind in den Nachtragshaushalt und im Kernhaushalt 2009 einzustellen.


9. Beratung und Beschlussfassung über einen Nachtragshaushalt 2008

Der Finanzausschussvorsitzende, BV Ipsen, teilt vorab mit, dass der Nachtragshaushalt in sich schlüssig sei und was gewünscht war in Ausschüssen und Ortsbeiräten, mit eingestellt worden ist. Der Haushalt ist ausgeglichen. Den Kämmerern wird gute Arbeit bei der Aufstellung bescheinigt. Die Therme ist in diesem Haushalt nicht mit aufgeführt, da sie noch bei der  Kurverwaltung geführt wird. Für ein neues Verwaltungsgebäude sind ebenfalls keine Mittel eingestellt. GV Schmatloch stellt fest, dass der Erlös aus den Gebäudeverkäufen fehlt. Weiter ist ein Betrag von 1.575 Mio Euro herauszunehmen (Zuschuss Zechbau), da dieser noch nicht geflossen ist; es sind städtebauliche Verträge geschlossen, die nicht erfüllt werden können. Dazu teilt Bgm. Kennel mit, dass die Firma Zechbau eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Hotels vorliegen hat. BV Dirk Ipsen teilt mit, dass man davon ausgehen muss, dass die Therme weiter gebaut wird. GV Schmatloch weist noch darauf hin, dass der Städtebauliche Vertrag für das ehemalige Grundstück „Mühlheim“ eine Bebauung mit einer GRZ von 0,18 festgelegt worden ist. Wenn diese jetzt auf eine GRZ von 0,12 geändert werden soll, dann stimmt der Städtebauliche Vertrag nicht mehr. Der Nachtragshaushalt wird sodann schwerpunktmäßig noch einmal vom Finanzausschussvorsitzenden vorgetragen und erläutert. Sodann beschließt die Gemeindevertretung bei jeweils einer Stimmenthaltung:
a) die I. Nachtragshaushaltssatzung 2008
b) den I. Nachtragshaushaltsplan 2008
c) den Nachtragsstellenplan 2008
in der vorgelegten Fassung.


9a. Beratung und Beschlussfassung über einheitliche Realsteuern in der neuen Gemeinde Sylt ab dem 01.01.09

Hierzu liegt eine Tischvorlage vor. Es besteht aber Einigkeit darüber, diesen TOP heute abzusetzen und in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu behandeln. Einstimmig so beschlossen.


10. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung des Vertrages mit  dem TSV Westerland  über die Bezuschussung des Schwimmsportes in List

Zwischen dem Turn- und Sportverein Westerland Sylt und den Gemeinden des Amt Landschaft Sylt ist (über das Amt Landschaft Sylt) eine Vereinbarung abgeschlossen worden, dass die politischen Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt zusammen mit der Stadt Westerland eine Defizitabdeckung in Höhe von max. 150.000,--€ übernehmen, deren Verwendung sich ausschließlich auf die sich aus dem Betrieb der Schwimmhalle resultierenden Personal-, Sach-,  Reparatur- und Betriebskosten beziehen darf. Die Vereinbarung ist befristet bis zum 30.09.2008 abgeschlossen worden. Bei der Befristung ist man davon ausgegangen, dass die Schwimmausbildung dann in dem Freibecken der Keitum Therme erfolgen kann und damit eine Bezuschussung entbehrlich macht. Die Fertigstellung der Keitum Therme verzögert sich. Aus diesem Grunde ist es geboten, auch über den September 2008 hinaus eine Bezuschussung sicher zu stellen. Aus diesem Grunde wird der nachfolgende Beschlussvorschlag als Ermächtigung an das Amt Landschaft Sylt empfohlen. Die Gemeinde beschließt sodann einstimmig eine Verlängerung der Vereinbarung über die Sicherung der Schwimmausbildung in List auf Sylt. Sie ermächtigt den Amtsvorsteher mit dem TSV Westerland eine Verlängerung der Vereinbarung abzuschließen. Die Verlängerung soll zunächst für maximal 1 Jahr Gültigkeit haben. Eine weitere Verlängerung wird von der Fertigstellung der Keitum Therme oder der Möglichkeit einer anderweitigen Schwimmausbildung abhängig gemacht, grundsätzlich aber in Aussicht gestellt.


11. Beratung und Beschlussfassung über den Standort der künftigen Inselverwaltung

Die Vorlagen der Verwaltung vom 01.09.2008 sowie 04.09.2008 liegen der Vertretung vor (Anlagen zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dienen, werden zur Kenntnis genommen und noch einmal kurz von Herrn Scheil erläutert. Weiter liegt ein Antrag der CDU - Fraktion vor mit folgendem Zusatzantrag:
- Es wird auf die Zukunft ausgerichtet eine neue Personalstruktur erstellt;

- Aufbauend auf der Personalstruktur wird ein Verwaltungskonzept erstellt;

- Danach wird der Umbau des Rathauses zu geringeren Investitionen geplant;

- Zwischenzeitlich wird das von der Stadt Westerland kurzfristig zu erwerbende

- Gelände des Bundes am Bahnweg ( u. a. Bürogebäude Standortverwaltung) mit genutzt;

Die Fraktionen geben folgende Stellungnahmen ab:
SWG-Fraktion: für den Standort Westerland
SPD-Fraktion: für den Standort Westerland
SSW-Fraktion: für den Standort Westerland
CDU-Fraktion: für den Standort Westerland
GV Ewald spricht sich dafür aus, dass heute ganz klar gesagt werden muss, dass man sich für den Standort Westerland ausspricht, dies aber bei kleinerer Lösung. BV Ipsen weist vorsorglich noch einmal darauf hin, dass heute nur eine Entscheidung zum Standort getroffen werden soll. Abschließend wird folgendes zur Kenntnis genommen: Die beiden Varianten (Rathaus- Um- und -erweiterungsbau sowie Neubau am ehem. Tower) sind in öffentlichen Präsentationen vorgestellt worden. Eine Gegenüberstellung der beiden Lösungen hat am 2.9.08 stattgefunden. Die Entscheidung über den künftigen Standort ist zwingende Voraussetzung für eine Vielzahl zurzeit anstehender organisatorischer Frage. Es muss daher bei der Beschlussfassung Wert auf eine möglichst einheitliche  Beschlussfassung zwischen Westerland und Sylt - Ost Wert gelegt werden. Bei der Beschlussfassung ist auch der Wunsch der amtsangehörigen Gemeinden an eine adäquate Verkehrsanbindung ohne Konflikt mit den innerstädtischen Verkehrsproblemen zu berücksichtigen. OAR Rück führt weiter aus, dass die Verwaltungen erst einmal zusammenwachsen sollten; für die folgenden Schritte zur neuen Verwaltung ist dann der / die Bürgermeister/in verantwortlich. Der CDU - Antrag wird mehrheitlich abgelehnt; die Vertretung beschließt sodann einstimmig wie folgt:
Die Gemeindevertretung sprich sich für folgenden Standort aus und beauftragt den Bürgermeister, dies zum Gegenstand des Fusionsvertrages zu  machen: Standort: Westerland


12. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss des Fusionsvertrages mit der Stadt Westerland

Die Vorlage der Verwaltung vom 1.9.2008 liegt der Vertretung vor. OAR Rück teilt ergänzend mit, dass der Entwurf des Fusionsvertrages im Arbeitskreis „Fusion“ sehr einvernehmlich beraten worden ist. Es sollte jetzt auf die Beantragung von Stadtrechten verzichtet werden. Vielmehr ist einzufügen, dass die Beantragung der Stadtrechte der neuen Gemeinde vorbehalten bleibt. Die Formulierung in § 4 Abs. 4 wird wie folgt ergänzt: „(4) Vorhaben und Projekte, deren Finanzierung aus den Haushaltssatzungen 2008 einschließlich Verpflichtungsermächtigungen erfolgen soll, sind von der neuen Gemeinde nach der jeweiligen Dringlichkeit und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel fortzuführen.“ Die Gemeindevertretung stimmt sodann dem Entwurf des Fusionsvertrages mit den vorstehenden Änderungen gemäß Vorlage bei einer Stimmenthaltung zu:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt -  Ost beschließt den Fusionsvertrag mit der Stadt Westerland für eine gemeinsame Fusion zum 1.1.2009 in der als Anlage 1 der Urschrift dieser Niederschrift beigefügten Fassung.

2. Der Bürgermeister wird zur verbindlichen Unterzeichnung des Vertrages beauftragt.

3. Sollten sich durch die Beratungen im Feuerschutzausschuss oder im Arbeitskreis Fusion textliche 0ptimierungen ergeben, die den materiellen Inhalt des Vertrages nicht verändern, so ist der Bürgermeister ermächtigt, den Vertrag auch mit diesen Änderungen zu unterzeichnen.


13. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Projektliste für den Fusionsvertrag

Dieser TOP wird unter TOP 36 abgehandelt.


14. Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Liegenschaftsverwaltung auf den Eigenbetrieb KLM

Die Vorlage der Verwaltung vom 1.9.2008 liegt der Vertretung vor. Nach der Fusion vereinigen sich die beiden Kommunen Sylt - Ost und Westerland zu einer Kommune und die Grundstücke pp. gehen damit in das Eigentum der neuen Kommune über. Es muss noch darüber befunden werden, ob die Liegenschaften von Sylt - Ost dann in den Eigenbetrieb KLM überführt werden sollen oder nicht. Die Verwaltung überprüft diese Auswirkungen zu Zeit noch und wird zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung einen mit der Stadt Westerland  abgestimmten Behandlungsvorschlag vorlegen. Die Gemeindevertretung beschließt, diesen TOP zum jetzigen Zeitpunkt abzusetzen. Sie beschließt weiter, die bestehenden Verwalterverträge mit der GEWOBA zu prüfen und  vorsorglich fristgerecht  die Verträge mit der GEWOBA zu kündigen. Einstimmig so beschlossen.


15. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplans

Die Vorlage der Verwaltung vom 11.09.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor und wird noch einmal von Herrn Scheil schwerpunktmäßig erläutert. U. a. teilt er mit, dass diese Vorlage auch in den übrigen Inselgemeinden zur Diskussion gestellt wurde. Der Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) geht nicht spezifisch genug auf die Wohnraumversorgung in den Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung ein. Dieser Gebietstypus, zu dem die gesamte Insel Sylt zu zählen ist, bedarf einer eigenständigen Betrachtung. Keinesfalls können hier die allgemeinen Zuwachs-Reglementierungen des LEP angewandt werden. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass es in der Gemeinde Sylt - Ost bzw. auf der gesamten Insel Sylt einen äußerst eingeschränkten privaten Wohnungsmarkt gibt. Neu erstellte Wohnungsprojekte dienen fast ausschließlich den Nutzungszielen Eigengenutzte Zweitwohnungen bzw. Ferienwohnungen. Daneben hält der bereits ab Ende der 50er Jahre begonnene Trend an, dass vorhandener Dauerwohnraum touristisch umgewandelt wird, ungehindert an. Privater Eigenheimbau Ortsansässiger ist aufgrund der engen Siedlungsgrenzen und - insbesondere aufgrund der exorbitant hohen Grundstückspreise auf Sylt - nahezu ausgeschlossen. Lediglich Wohnungsbaugesellschaften (Gewoba) bzw. KLM als Eigenbetrieb der Stadt Westerland betreiben nennenswerten Geschoßwohnungsbau, der Einheimischen zu Gute kommt. Privater Geschoßwohnungsbau zugunsten Ortsansässiger kommt so gut wie gar nicht vor. Wie andere Sylter Gemeinden auch, hat die Gemeinde Sylt-Ost in der jüngeren Vergangenheit Eigenheimprojekte auf Erbbaurechtsbasis initiiert, die von der Anzahl her aber den Bedarf bei weitem nicht decken konnten. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass alle Bemühungen, dem steten Rückgang von Dauerwohnraum durch öffentliche oder öffentlich initiierte Wohnungsbauprojekte auszugleichen, zum Scheitern verurteilt sind. Nach eine groben Einschätzung ist davon auszugehen, dass - bezogen auf die gesamte Insel Sylt - jeder neu geschaffenen Dauerwohnung mindestens der Verlust von 3 - 5 bisherigen Dauerwohnungen gegenüber steht. Vor diesem Hintergrund  erhebt die Gemeinde Sylt-Ost Einspruch gegenüber der im Entwurf des Landesentwicklungsplanes vorgesehenen Kontingentisierung des Wohnungsbaus. Für die Ortsteile von Sylt - Ost bzw. die gesamte Insel Sylt –und dieses wird analog auch für den gesamten Schwerpunktraum  für Tourismus und Erholung gelten- kann es nicht darum gehen, ob und wie viele neue Dauerwohnungen gebraucht bzw. gebaut werden, sondern wo diese unter Berücksichtigung anderer Planungsgesichtspunkte (= z.B. Landschaftsschutz etc.) am Verträglichsten untergebracht werden können und welche Orte entsprechende Initiativen am Dringendsten benötigen. Selbstverständliche Voraussetzung ist jedoch, dass die Zweckbindung als „Wohnraum für Einheimische“ durch geeignete Absicherung (Erbbaurechtsmodelle etc.) dauerhaft abgesichert wird. Nach kurzer Aussprache besteht Einigkeit darüber, den TOP zum jetzigen Zeitpunkt abzusetzen. Der Bürgermeister wird gebeten, zu dem Inhalt des LEP Kontakt mit den übrigen Inselgemeinden und dem Städtetag aufzunehmen. Einstimmig so beschlossen.


16. Beratung und Beschlussfassung über Erschließung eines Teilstückes  der Straße Skellinghörn in Morsum östlich der Straße Niihooger bis zum Wendehammer

Der o. a. Straßenabschnitt wird als wassergebundene Fläche ohne Entwässerung genutzt. Nach Abschluss der Bauarbeiten auf den privaten Grundstücken soll die Straße erstmalig befestigt. Der Ortsbeirat Morsum empfiehlt  als Ausbaubreite die Minimallösung für die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen mit 3,50 m. Als seitliche Einfassung und Entwässerungsrinne soll eine dreizeilige Granitgroßpflasterrinne mit jeweils 50 cm Breite eingebaut werden. Entwässerungseinrichtungen sind vorzusehen. Die Seitenstreifen werden als wassergebundene Flächen hergestellt. Die Gesamtkosten nach Breitenreduzierung wurden mit 125.000.-€ ermittelt. Die Maßnahme wird durch Erschließungsbeiträge refinanziert. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Schritten zu beauftragen.


17. Beratung und Beschlussfassung über Erschließung eines Teilstückes  der Straße Üp Kleff in Morsum östlich des derzeitigen Ausbauendes und der Straße Nuurhörn
Die o. a. Straße  ist für das heutige Verkehrsaufkommen aufgrund der geringen Breite und der unzureichenden Belastbarkeit nicht mehr geeignet. Aufgrund der vielen Reparaturstellen und Schäden ist sie abgängig. Der Ortsbeirat Morsum empfiehlt  als Ausbaubreite die Minimallbreite für Begegnungsverkehr LKW / PKW mit 4,75 m, einschl. Entwässerungsrinne. Als seitliche Einfassung und Entwässerungsrinne soll eine dreizeilige Granitgroßpflasterrinne mit jeweils 50 cm Breite eingebaut werden. Entwässerungseinrichtungen sind zu ergänzen wobei die vorhandenen Gräben nach Möglichkeit erhalten bleiben sollen. Die Fahrbahn soll in Asphaltbauweise hergestellt werden. Die Seitenstreifen werden als wassergebundene Flächen Durchgängig in 1,00 m Breite hergestellt. Die Beleuchtung soll erneuert und ergänzt werden. Die Gesamtkosten  wurden mit 330.000.-€ ermittelt. Die Maßnahme wird durch Ausbaubeiträge teilweise refinanziert. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.


18. Beratung und Beschlussfassung über Erschließung eines Teilstücks der Straße Boy - Peter - Möller - Wai in Keitum

Dieser TOP wird abgesetzt und zur weiteren Beratung an den Ortsbeirat Keitum verwiesen. Einstimmig so beschlossen.


19. Beratung und Beschlussfassung über Ausbau eines Teilstücks der Straße Guartmuasem zwischen dem westlichen Ortsrand und der Straße Üp Klef

Die GV Lauritzen und Weirup erklären sich nach § 22 GO für befangen und verlassen den Sitzungssaal. Die o. a. Straße  ist für das heutige Verkehrsaufkommen aufgrund der geringen Breite und der unzureichenden Belastbarkeit nicht mehr geeignet. Aufgrund der vielen Reparaturstellen und Schäden ist sie abgängig. Der Ortsbeirat Morsum empfiehlt  als Ausbaubreite die Minimallbreite für Begegnungsverkehr LKW / PKW mit 4,75 m, einschl. Entwässerungsrinne. Als seitliche Einfassung und Entwässerungsrinne soll eine dreizeilige Granitgroßpflasterrinne mit jeweils 50 cm Breite eingebaut werden. Entwässerungseinrichtungen sind zu ergänzen wobei die vorhandenen Gräben nach Möglichkeit erhalten bleiben sollen. Die Fahrbahn soll in Asphaltbauweise hergestellt werden. Die Seitenstreifen werden als wassergebundene Flächen. Durchgängig in 1,00 m Breite hergestellt. Die Beleuchtung soll erneuert und ergänzt werden. Die Gesamtkosten  wurden mit 750.000.-€ ermittelt. Die Maßnahme wird durch Ausbaubeiträge teilweise refinanziert. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen. Die GV Lauritzen und Weirup betreten den Sitzungssaal und werden informiert.


20. Beratung und Beschlussfassung über Ausbau eines Teilstücks der Straße Üp Klef zwischen dem derzeitigen Ausbauende und der Straße Ruar Ört

Die o. a. Straße  ist für das heutige Verkehrsaufkommen aufgrund der geringen Breite und der unzureichenden Belastbarkeit nicht mehr geeignet. Aufgrund der vielen Reparaturstellen und Schäden ist sie abgängig. Der Ortsbeirat Morsum empfiehlt  als Ausbaubreite die Minimallbreite für Begegnungsverkehr LKW /PKW mit 4,75 m, einschl. Entwässerungsrinne. Als seitliche Einfassung und Entwässerungsrinne soll eine dreizeilige Granitgroßpflasterrinne mit jeweils 50 cm Breite eingebaut werden. Entwässerungseinrichtungen sind zu ergänzen wobei die vorhandenen Gräben nach Möglichkeit erhalten bleiben sollen. Die Fahrbahn soll in Asphaltbauweise hergestellt werden. Die Seitenstreifen werden als wassergebundene Flächen Durchgängig in 1,00 m Breite hergestellt. Die Beleuchtung soll erneuert und ergänzt werden. Die Gesamtkosten  wurden mit330.000.- € ermittelt. Die Maßnahme wird durch Ausbaubeiträge teilweise refinanziert. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.


21. Beratung und Beschlussfassung über Ausbau eines Teilstücks der Straße Nössestich mit Brücke zwischen der Kreisstraße und der Strasse Nuurhörn

Die o. a. Straße  ist für das heutige Verkehrsaufkommen aufgrund des fehlenden Rad -  und Fußweges und des stetig steigenden Verkehrsaufkommen nicht mehr geeignet. Auf der Brücke fehlt die Möglichkeit zur Herstellung eines Radweges. Südlich der Brücke soll die Straße auf 5,50 m zurückgebaut werden und ein kombinierter Rad-und Gehweg in einer Breite von 3,00 m errichtet werden. Die Entwässerung und Beleuchtung ist zu ergänzen. Nördlich der Brücke soll durch Verbreiterung der Fahrbahn ein Straßenbegleitender, höhengleicher Rad-und Fußweg in einer Breite von 2,00 m bis zur Einmündung Nuurhörn hergestellt werden. Für die Überquerung der Gleise soll eine eigenständige Brücke vorgesehen werden. Die Förderanträge sind beim zuständigen LBVSH gestellt. Die Refinanzierung der Straßenbegleitenden Teileinrichtungen erfolgt anteilig über Ausbaubeiträge, insgesamt sollen Fördermittel nach dem GVFG eingeworben werden. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.


22. Beratung und Beschlussfassung über Abriss der Fußgängerbrücke in Tinnum

Die Fußgängerbrücke ist bedingt durch die seinerzeit gewählte Einfachbauweise unterhaltungsintensiv. Bei Frost - Tauwechseln kann es zu spontanen, erheblichen Schäden an den Platten kommen. Die Auswirkungen auf den Eisenbahnverkehr sind im Schadensfall auch finanziell nicht kalkulierbar. Die Fußgängerbrücke wird kaum noch genutzt. Teile der Tragkonstruktion können bei Herstellung von zusätzlichen Querungen des Siil, z. b. für neue Radwege verwendet werden. Der Ortsbeirat Tinnum hat den Abriss der Brücke gewünscht. Die Kosten für den Rückbau der Brücke wurden mit 50.000.- E ermittelt. Eine geringe Refinanzierung ist aus dem Weiterverkauf der freiwerdenden Grundstücke möglich. Die Vertretung beschließt bei einer Gegenstimme die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Schritten zu beauftragen.


23. Beratung und Beschlussfassung über Ausbau Straßenbeleuchtung Archsum und Keitum

Im Ortsteil Archsum soll auf Wunsch des Ortsbeirates in der Straße Bobterp eine Straßenbeleuchtung installiert werden. Die Lampen sollen baugleich mit dem Terpwai sein. In Keitum soll dem Wunsch der Anlieger des Klenterdeel auf Erstellung einer Straßenleuchte entsprochen werden. Die Refinanzierung erfolgt teilweise über Anliegerbeiträge. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Schritten zu beauftragen.


24. Beratung und Beschlussfassung über Herstellung eines Parkplatzes für die Schule Morsum

An der Schule Morsum stehen lediglich zwei Lehrerstellplätze und eine ehemalige Buskehre für Parkzwecke zur Verfügung .Überwiegend wird der Parkplatz der Kirche genutzt. Aufgrund der fehlenden Entwässerung in der Straße wird der Parkplatz der Kirche zusätzlich geschädigt. Die Straße Haawerlön und die vorhandenen Asphaltflächen sind mit ca.20.000.-€ instand zu setzen. Das Material für die Befestigung des Parkplatzes ist bei der Gemeinde kostenfrei vorhanden. Die Firma Peter Jacobsen ist bereit im Rahmen einer Leistungsschau der Straßenbauerlehrlinge für eine Kostenerstattung in Höhe von ca. 31.000.- € Die Pflasterung von ca. 400 m² Natursteinpflaster und Straßenbegleitender  Entwässerungsrinne durchzuführen. Derzeit steht noch die Zustimmung des Kirchenvorstandes und der kirchlichen Denkmalpflege aus. Die Vertretung beschließt bei einer Stimmenthaltung die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.

25. Beratung und Beschlussfassung über Verbesserung der Kreuzungssituation Sönshörn / Munkhoog in Munkmarsch

Die Verkehrssituation an der o. a. Kreuzung ist derzeit für ausfahrende Fahrzeuge in die Kreisstraße sehr unübersichtlich und gefährlich. Da die Gemeinde bisher nicht über Grundflächen zur Verbesserung der Situation verfügte, konnte baulich nichts unternommen werden. Im vergangenen Jahr konnten Flächen für die Baumaßnahme erworben werden. Die Vorgespräche mit dem zuständigen Straßenmeister sind erfolgt. Die Kosten wurden mit 50.000.- € ermittelt. Es gibt keine Refinanzierung aus Beiträgen. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.


26. Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung einer Erschließungsstraße (Verbindungsstraße) Ingiwai - Am Tipkenhoog

Dieser TOP wird abgesetzt und auf der nächsten Sitzung der GV abgehandelt.


27. Beratung und Beschlussfassung über Ausbau eines Teilstückes  der Straße Munkmarscher Chaussee zwischen der Kreisstraße 118 und dem Pröstwai sowie eines Teilstückes des Pröstwai zwischen Munkmarscher Chaussee und Kirchenweg

GV Schmatloch gibt vorab zu bedenken, dass der Schwerlastverkehr, wenn weiter gebaut wird, über diese Straße läuft. Die o. a. Straßen sind für das heutige Verkehrsaufkommen aufgrund der geringen Breiten und der unzureichenden Belastbarkeit nicht mehr geeignet. Aufgrund der vielen Reparaturstellen und Schäden ist sie abgängig. Eine öffentliche Entwässerung ist nicht vorhanden. Die neu zu erstellende Entwässerungsanlage muss über den Pröstwai an den Kirchenweg angeschlossen werden. Die Ausbaustandarts und Qualitäten sind in der Rahmenplanung von 1989 definiert. Die Kosten wurden mit € 750.000.-  ermittelt. Die Refinanzierung erfolgt teilweise über Ausbaubeiträge. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.


28. Beratung und Beschlussfassung über Vergrößerung der P+R Anlage südlich des Keitumer Bahnhofes

Der im Jahr 2004 erbaute Parkplatz war bereits bei Fertigstellung zu klein. Die Gemeinde hatte bisher lediglich eine Erweiterungsmöglichkeit für 24 Fahrzeuge. Derzeit wird in Abspreche mit dem Landbesitzer ein provisorischer Parkplatz betrieben, der von der Straßenbauverwaltung nur als Übergangslösung geduldet ist. Die Firmenfahrzeuge parken ungeordnet im Bahnhofsumfeld. Derzeit werden Gespräche für den Ankauf der benötigten Flächen geführt. Die Kosten für die Erweiterung um ca.120 Stellplätze wurden mit € 475.000.- ermittelt. Sodann beschließt die Vertretung, vorbehaltlich des Abschlusses des Grundserwerbes, die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Schritten zu beauftragen. GV Schmatloch regt einen einvernehmlichen Grundstückskauf an, um dann zu erweitern. Er schlägt vor, diesen TOP zum jetzigen Zeitpunkt zurückzustellen. Weiter rät er zur Überwachung des ruhenden Verkehrs. GV Hansen sieht bei der Bewirtschaftung des Parkraumes die Gefahr, dass dann die Fahrzeuge wieder in den Ort herein kommen. Es sollte ein insulares Verkehrsgutachten erstellt werden, wobei Keitum vorgezogen werden sollte. Bei 1 Gegenstimme, 1 Enthaltung und 15 Ja-Stimmen beschließt die Vertretung, die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.


29. Beratung und Beschlussfassung über Optimierung des Parkplatzes am Kreisel

Der vorhandene Parkplatz ist aufgrund seiner ungünstigen  Einteilung und wegen fehlender Aufstellflächen für Kutschen und angedachte Shuttledienste nicht mehr ausreichend. Die Errichtung von Infopoints wird derzeit geprüft. Die Optimierung des Parkplatzes ist vom Ortsbeirat Keitum gewünscht.  Die Kosten wurden mit € 200.000.- ermittelt. Die Maßnahme ist aus Haushaltsmitteln zu bestreiten. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.


30. Beratung und Beschlussfassung über Ausbau eines Teilstückes  der Straße Südhörn zwischen dem Ringweg und der Straße Ziegeleiweg

Herr Krtschek erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Die o. a. Straße  ist ein landwirtschaftlicher Weg aus den 1950er Jahren, der den Anforderungen des heutigen Verkehres nicht mehr gerecht wird. Eine Straßenentwässerung fehlt ebenso wie brauchbare Gehwege und eine angemessene Beleuchtung .Aufgrund der vielen Reparaturstellen und Schäden ist sie abgängig. Der Ortsbeirat Tinnum empfiehlt gemäß beschlossener Prioritätenliste den Ausbau der Straße. Innerhalb der geschlossenen Bebauung soll ein Gehweg erstellt werden, auf der anderen Straßenseite dauerhaft nutzbare Stellplätze. Ausbaubreite mit Minimallbreite für Begegnungsverkehr LKW / PKW mit 4,75 m, einschl. Entwässerungsrinne. Als seitliche Einfassung und Entwässerungsrinne soll eine dreizeilige Granitgroßpflasterrinne mit jeweils 50 cm Breite eingebaut werden. Das Material ist bei der Gemeinde vorhanden. Entwässerungseinrichtungen sind herzustellen. Die Fahrbahn soll in Asphaltbauweise hergestellt werden. Die Seitenstreifen werden als wassergebundene Flächen hergestellt. Der Gehweg mit einer Breite von 1,50 m soll mit überfahrbarem Pflaster erstellt werden. Außerhalb der Bebauung soll nach Möglichkeit nichts verändert werden. Die Beleuchtung soll erneuert und ergänzt werden. Die Gesamtkosten  wurden mit 200.000.- € ermittelt. Die Maßnahme wird durch Ausbaubeiträge teilweise refinanziert. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.
Herr Krtschek betritt den Sitzungssaal und wird informiert.


31. Beratung und Beschlussfassung über Ausbau eines Teilstücks der Straße Zur Eiche zwischen der Boy - Nielsen - Strasse und dem Ingewai

Die o. a. Straße  ist ein landwirtschaftlicher Weg aus den 1950er Jahren, der den Anforderungen des heutigen Verkehres nicht mehr gerecht wird. Eine Straßenentwässerung fehlt ebenso wie brauchbare Gehwege, geordnete Stellplätze und eine angemessene Beleuchtung .Aufgrund der vielen Reparaturstellen und Schäden ist sie abgängig. Der Ortsbeirat Tinnum empfiehlt gemäß beschlossener Prioritätenliste den Ausbau der Straße. Einseitig soll ein gepflasterter, überfahrbarer Gehweg, auf der anderen Straßenseite dauerhaft nutzbare Stellplätze. Ausbaubreite mit Minimallbreite für Begegnungsverkehr LKW / PKW mit 4,75 m, einschl. Entwässerungsrinne. Ggfls. sind Geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen vorzusehen. Als seitliche Einfassung und Entwässerungsrinne soll eine dreizeilige Granitgroßpflasterrinne mit jeweils 50 cm Breite eingebaut werden. Das Material ist bei der Gemeinde vorhanden. Entwässerungseinrichtungen sind herzustellen. Die Fahrbahn soll in Asphaltbauweise hergestellt werden. Die Seitenstreifen werden als wassergebundene Flächen hergestellt. Die Beleuchtung soll erneuert und ergänzt werden. Die Entwässerungseinrichtungen sind herzustellen. Die Gesamtkosten  wurden mit 550.000.-€ ermittelt. Die Maßnahme wird durch Ausbaubeiträge teilweise refinanziert. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.


32. Beratung und Beschlussfassung über Ausbau  und Erweiterung der Entwässerung Ingewai und Mittelweg

Seit 2004 sind die massiven Schäden und Unterdimensionierung der Entwässerungsanlage in der Boy - Nielsen Straße und Alten Dorfstraße bekannt. In zwei Bauabschnitten wurden Leitungen von Zur Eiche (Fußgängerbrücke) bis zur Kreuzung Ingewai / Alte Dorfstraße erneuert und vergrößert. Die Untersuchungen der völlig unterdimensionierten Leitungen (teilweise nur 10 cm Durchmesser im Ingewai und im Mittelweg) konnten 2008 durch Einsatz moderner Kameratechnik kostengünstig durchgeführt werden. Das Schadensbild stellt sich hier leider so ausgeprägt wie in der Boy - Nielsen Strasse dar. Es sind jetzt noch der Kreuzungsbereich Ingewai / Alte Dorfstraße, der Ingewai und Teile des Mittelweges zu verbessern. Die Kosten wurden mit € 250.000.- ermittelt. Die Maßnahme wird teilweise durch Ausbaubeiträge refinanziert. Aus den ersten beiden Bauabschnitten ist noch ein HH Rest in Höhe von € 47.000.- übrig geblieben. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.


33. Beratung und Beschlussfassung über Ausbau  und Erweiterung  des Radwegenetzes südlich Keitum und Tinnum bis zur L 24 südlich Westerland

In den Ortsbeiräten Keitum und Tinnum wurde auf Grundlage  der Ergebnisse der Unterausschüsse für die Konzeption zur Verbesserung des Radwegenetzes die Umsetzung der Ergebnisse beschlossen. Es soll die Verbesserung der Verbindungen aus den Ortslagen zum Deich, die Verbindung der Ortslagen untereinander und die Verbindung zum Radweg an der L 24 südlich Westerland umgesetzt werden. Im Wesentlichen soll auf das bestehende landwirtschaftliche Wegenetz zurückgegriffen werden. Bei einer Gesamtlänge von ca. 8 km wurden die Kosten auf € 1.000.000.- geschätzt. Fördergelder nach dem GVFG sind möglich und sollen eingeworben werden. Die Vertretung beschließt bei 4 Gegenstimmen die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.


34. Beratung und Beschlussfassung über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sylt-Ost sowie Beschluss über Vorlage beim Innenministerium (abschließender Beschluss) - Bau- und Planungsausschuss vom 13.08.2008)

Zunächst wird festgestellt, dass keine Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind. Das Gemeindegremium nimmt folgendes zur Kenntnis:Sachverhalt:
Zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Ortsteil Tinnum, für das Gebiet nördlich der Ladestraße und des Ladegleises, westlich der Straße „Am Gleis“, südlich und westlich der Straße „Zum Fliegerhorst“ wurde in der Zeit vom 15.04.2008 bis 15.05.2008 die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.04.2008 (Fristsetzung bis 16.05.2008) aufgefordert, eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben. Ebenso wurde mit den betroffenen benachbarten Gemeinden verfahren. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die 6. Änderung des Flächennutzungsplans betreffend keine Stellungnahmen abgegeben. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wurden die Stellungnahmen gemäß nachfolgender Tabelle abgegeben. Im Rahmen des Abwägungsverfahrens nach § 1 Abs. 7 BauGB ergab sich das Abwägungsergebnis gem. folgender Tabelle. Es werden keinerlei Änderungen am Planentwurf vorgenommen. Die Begründung wurde geringfügig ergänzt, um bestimmte Sachverhalte eindeutiger klarstellen zu können. Von einer erneuten Offenlage wird abgesehen, da mit Sicherheit nichts Abwägungsrelevantes mehr neu zu erwarten ist. So geht aus der Gesetzeskommentierung [Ernst, Zinkahn, Bielenberg, Lose-Blatt-Sammlung, § 4a Randnummer 30] hervor, dass es einer erneuten Beteiligung nicht bedarf,  wenn der Entwurf nach Auslegung in Punkten geändert worden ist, zu denen die betroffenen Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange zuvor Gelegenheit zu Stellungnahme hatten und die entweder auf ausdrücklichen Vorschlag Betroffener beruhen, auch Dritte nicht abwägungsrelevant berühren, oder nur eine Klarstellung von im ausgelegten Entwurf bereits enthaltenen Festsetzungen bedeuten. Dies trifft auf den vorliegenden Fall voll zu. Damit kann der Planentwurf über die 6. Änderung des Flächennutzungsplans dem Innenministerium zur Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB vorgelegt werden. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt - Ost, Ortsteil Tinnum, für das Gebiet nördlich der Ladestraße und des Ladegleises, westlich der Straße „Am Gleis“, südlich und westlich der Straße „Zum Fliegerhorst“, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Deutsche Telekom AG, Archäologisches Landesamt;
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ---;
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Kreis Nordfriesland, Landesamt für Straßenbau und Verkehr.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

2. Die Gemeinde beschließt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 6. Änderung des Flächennutzungsplans zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

5. (Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes nach § 6 Abs. 5 BauGB): Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch die Änderung oder Ergänzung neu erfahren hat, neu bekannt zu machen ist. Dafür ist eine Planzeichnung zu erstellen, in die alle bisherigen Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplans einzuarbeiten sind. Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Nordfriesland ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.


35. Beratung und Beschlussfassung über die während der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 83.3 (3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 83) der Gemeinde Sylt - Ost sowie Satzungsbeschluss (Bau- und Planungsausschuss vom 13.08.2008)

Zunächst wird festgestellt, dass keine Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind. Das Gemeindegremium nimmt folgendes zur Kenntnis: Sachverhalt:
Zum Bebauungsplan Nr. 83.3, Ortsteil Tinnum für das Gewerbegebiet „Inselflugplatz Sylt“, nördlich der Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Zubringers zur Landesstraße (L 24) nach Norden, südlich des Inselflugplatzes Sylt sowie westlich der Kratzmühle, wurde in der Zeit vom 15.04.2008 bis 15.05.2008 die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.04.2008 (Fristsetzung bis 16.05.2008) aufgefordert, eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben. Ebenso wurde mit den betroffenen benachbarten Gemeinden verfahren. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden zwei Stellungnahmen abgegeben. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wurden die Stellungnahmen gemäß nachfolgender Tabelle abgegeben. Im Rahmen des Abwägungsverfahrens nach § 1 Abs. 7 BauGB ergab sich das Abwägungsergebnis gem. folgender Tabelle. Es werden keinerlei Änderungen am Planentwurf vorgenommen, allerdings werden zwei redaktionelle Fehler korrigiert und Hinweise ergänzt. Einer der Fehler - Angabe einer falschen Gliederungspunktnummer in einem Verweis im Textteil des Bebauungsplans auf einen anderen Teil des Textteils - war deutlich für jedermann erkennbar. Beim zweiten Fehler war ein Planzeichen - Flächen für Geh, Fahr- und Leitungsrechte - aufgrund eines technischen Fehlers nicht in der Planzeichnung erkennbar. Der Fehler wurde bei der redaktionellen Durchsicht vor Verschicken des Planes nicht bemerkt. Betroffen hiervon waren zwei Flächen des Flughafenzweckverbandes, mit dem diese Festsetzung abgestimmt war. Zudem war die Festsetzung mit den beiden Kaufinteressenten abgestimmt. Weitere Teile der Öffentlichkeit und andere Behörden waren hiervon nicht betroffen. Der Fehler war zudem erkennbar, da im Textteil des Bebauungsplans auf die zeichnerische Festsetzung eingegangen wurde. Von einer erneuten Offenlage wird abgesehen, da mit Sicherheit nichts Abwägungsrelevantes mehr neu zu erwarten ist. So geht aus der Gesetzeskommentierung [Ernst, Zinkahn, Bielenberg, Lose - Blatt - Sammlung, § 4a Randnummer 30] hervor, dass es einer erneuten Beteiligung nicht bedarf,  wenn der Entwurf nach Auslegung in Punkten geändert worden ist, zu denen die betroffenen Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange zuvor Gelegenheit zu Stellungnahme hatten und die entweder auf ausdrücklichen Vorschlag Betroffener beruhen, auch Dritte nicht abwägungsrelevant berühren, oder nur eine Klarstellung von im ausgelegten Entwurf bereits enthaltenen Festsetzungen bedeuten. Dies trifft auf den oben genannten Sachverhalt zu. Bei der Ergänzung eines Hinweises auf Vorschlag des Archäologischen Landesamtes handelt es sich lediglich um die rechtliche Klarstellung der sich aus dem Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein (DSchG) ergebenden rechtlichen Vorgaben, die durch den Bebauungsplan nicht änderbar sind. Damit kann der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB gefasst werden. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83, Ortsteil Tinnum für das Gewerbegebiet „Inselflugplatz Sylt“, nördlich der Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Zubringers zur Landesstraße (L 24) nach Norden, südlich des Inselflugplatzes Sylt sowie westlich der Kratzmühle, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) Berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Landesamt für Straßenbau und Verkehr als Luftfahrtbehörde, Archäologisches Landesamt, Deutsche Telekom AG, Kreis Nordfriesland Untere Naturschutzbehörde (UNB), Bau - und Planungsabteilung, Verkehrsabteilung
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Öffentlichkeit 1 und Öffentlichkeit 2
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ------------------
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 83 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Tinnum für das Gewerbegebiet „Inselflugplatz Sylt“, nördlich der Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Zubringers zur Landesstraße (L 24) nach Norden,  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


36. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Projektliste für den Fusionsvertrag

Der Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Fusionsvertrag. Dem Vertrag ist eine Liste (Übersicht über die Investitionen im HH - Jahr 2008 / 2012) beizufügen. Diese liegt der Gemeindevertretung vor. Auf Anfrage von GV Klein teilt OAR Rück mit, dass, wenn heute ein entsprechender Beschluss erfolgt, sofort mit den Maßnahmen begonnen werden kann (u. a. Kindergarten Keitum - Nachnutzung Krippe). Sodann beschließt die Vertretung einstimmig gemäß Vorlage (Anlage zur Urschrift dieses Protokolls).


37. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und entsprechende 1 Teilfortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Sylt - Ost für das Gebiet der Flurstücke 18 und 75 südlich „Am Tipkenhoog“ und nördlich „Ingiwai“ in Keitum sowie Beschluss

Dieser TOP wird von der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung zurückgezogen und auf der nächsten Sitzung (Oktober 2008) abgehandelt. Einstimmig so beschlossen.



Der Vorsitzende schließt um 22:45 Uhr die Sitzung.