Protokolle Gemeinde Sylt



Gremien Gemeinde Sylt 2009

Jan

Feb

Mrz

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

Gemeindevertretung
(Beauftragte Bgm.)

05

26

23








Ortsbeirat Archsum



24


12








Ortsbeirat Keitum

11









Ortsbeirat Morsum

16

11







Ortsbeirat Rantum



19
16






Ortsbeirat Tinnum

19

18







Ortsbeirat Westerland












Protokoll vom 23.03.2009

Gemeindevertretung (Beauftragte Bgm.)

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der form- und fristgerechten Ladung sowie der Beschlussfähigkeit

Frau Reiber begrüßt die erschienenen Bürgerinnen und Bürger und stellt sodann die anwesenden Amtsleiter der Verwaltung im Einzelnen vor. Sie erweitert die Tagesordnung um folgende drei zusätzliche Punkte, die aufgrund ihrer Dringlichkeit behandelt werden müssen:
TOP 12: Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 im OT Tinnum (landwirtschaftlicher Betrieb Hof Südhörn 7)
TOP 13: Beschlussfassung über die Feststellung der  Jahresrechnung 2008 für den OT Westerland und Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen
TOP 14: Bericht und Beschlussfassung über das Konzept der Verkehrsüberwachung und die Einstellung von zusätzlichen Mitarbeitern


2. Einwohnerfragestunde

Frau Lunk-Lorek fragt nach dem Ergebnis der Bereisung der Strandabschnitte, die nach Auskunft von Frau Reiber sich in einem guten Zustand befinden sollen.

Frau Lunk-Lorek fragt nach dem „Schieben“ von Sand in Richtung Norden. Frau Reiber berichtet hierzu, dass das LKN diese Maßnahmen nicht gerne sieht, weil das LKN davon ausgeht, dass dadurch morphologische Veränderungen mit negativem Ergebnis entstehen können. Das LKN wird zu diesem Thema eine schriftliche Stellungnahme abgeben, über die dann berichtet wird.

Herr Mathias Lauritzen fragt nach der Realisierung der Ausweichmöglichkeit im „Muasem Hüs“ hinsichtlich des Betriebs der Morsumer Grundschule. Frau Reiber berichtet hierzu, dass der STS  mit der Nutzung des sogenannten “Dart-Raumes“ im „Muasem-Hüs“ einverstanden ist und ein Pachtvertrag mit einer Pachtsumme von monatlich 150,00 € in Aussicht stellt. Zur Frage der Renovierung erklärt Frau Reiber, dass es kein Problem sei, diese in einfacher Weise zu renovieren. Der Einbau von Dachflächenfenstern und ähnlichem müsse aber noch zurückgestellt werden, weil u.a. auch die Urheberrechte des Architekten geprüft werden müssen.

Herr Franz Beilmann bittet im Hinblick auf den Umbau der Grundschule Tinnum darum, dass der Sportverein Tinnum 66 gebührende Berücksichtigung findet und er wiederholt seine Bitte an die Politik, bei Besichtigungen hinzugezogen zu werden. Frau Reiber sichert zu, dass hierzu ein gemeinsamer Termin angeboten werden wird.


3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 26. Februar 2009

Frau Reiber genehmigt die Niederschrift aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.02.2009.


4. Beschlussfassung über die Übertragung der Flughafenanteile von der Gemeinde Sylt auf die Sylt Tourismus-Service GmbH

Die beauftragte Bürgermeisterin berichtet, dass die Geschäftsanteile der Flughafen Sylt GmbH wie folgt verteilt sind:
Tourismus Service-Sylt GmbH, Geschäftsanteil 86.400 €
Gemeinde Sylt 37.440 €  Zusätzlich 2880 €
Gemeinde Wenningstedt-Braderup 10.080 €
Gemeinde Kampen 7.200 €
Alleinige Gesellschafterin der Tourismus Service-Sylt GmbH sei die Gemeinde Sylt. Zur Vereinheitlichung der Beteiligungsstrukturen sollen die Beteiligungen der Gemeinde Sylt an der Flughafen Sylt GmbH bei der Tourismus Service-Sylt GmbH eingegliedert werden. Hierzu überträgt die Gemeinde Sylt die Geschäftsanteile von 37.440 € und 2880 € auf die Tourismus Service-Sylt GmbH. Frau Reiber beschließt die Übertragung der Geschäftsanteile wie vorstehend dargestellt.


5. Beschlussfassung über eine Beteiligung der EVS an der Kom 9 GmbH & Co. KG

Frau Reiber hatte in der letzten Informationsrunde den Sachverhalt dargestellt und ein Stimmungsbild abgefragt. Es haben sich keine negativen Stellungnahmen ergeben. Frau Reiber beschließt sodann:
Die Gemeindevertretung stimmt einem Beitritt der EVS zur Kom 9 GmbH & Co. KG  mit dem Zweck, ein Angebot zum Erwerb von Thüga-Anteilen zu unterbreiten, zu. Auf den Beschluss des Aufsichtsrates der EVS vom 26.02.2009 wird Bezug genommen. Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung die Geschäftsführung ermächtigt, der Kom 9 GmbH & Co. KG beizutreten mit dem Zweck, ein Angebot zum Erwerb von Thüga-Anteilen zu unterbreiten.


6. Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61  der Gemeinde Sylt/OT Westerland für das Gebiet begrenzt:
im Norden durch die nördliche Grenze des Flurstückes 42/13 der Flur 15 und durch die  Verlängerung dieser Grenzlinie über das Flurstück 94 auf die westliche Grenze des Flurstückes 1 der Flur 19
im Osten durch die westliche Grenze des Flurstückes 1 der Flur 19, einschließlich eines ca. 90 m langen und ca. 27 m breiten Teilflurstückes 1 der Flur 19 nach Osten
im Süden durch die südliche Grenze des Flurstückes 22/8 der Flur 16 und die  Verlängerung dieser Grenzlinie über das Flurstück 94 auf die westliche Grenze des Flurstückes 1 der Flur 19
im Westen durch die östlich in einer Tiefe von ca. 45 m entlang der westlich gelegenen Flurstücksgrenzen 22/8 der Flur 16 und 42/13 der Flur 15 westlich der L 24 (Bereich der Jugendherberge Dikjen-Deel)
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen
b) Satzungsbeschluss

Der von der Stadtvertretung der Stadt Westerland am 08.12.2008 beschlossene Entwurf der o.a. Bebauungsplanänderung hat im Zeitraum vom 23.12.2008 – 23.01.2009 öffentlich ausgelegen und die Behörden und Nachbargemeinden wurden beteiligt. Während dieses Zeitraumes wurde lediglich von der Unteren Naturschutzbehörde darauf hingewiesen, dass für die „Fläche für Nebenanlagen 2“ die Betroffenheit des gesetzlichen Biotopschutzes zu prüfen ist, da nach dortiger Einschätzung sich auf der überplanten Stelle in den letzten Jahren ein Trockenrasen ( Schutz nach § 25 Abs. 1, Ziffer 3 LnatSchG) etabliert. Für den weiteren Planungsablauf fordert die untere Naturschutzbehörde eine Abarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichregelung. Zumindest wird verlangt, dass eine Inaussichtstellung einer Befreiung von den Biotopschutzvorschriften beantragt. Dieser Antrag wurde bereits gestellt. Die Energieversorgung Sylt weist darauf hin, dass für das geplante Objekt auch weiterhin keine Leistungs- oder Verbrauchsdaten vorliegen. Vorsorglich wird von dort mitgeteilt, dass ggf. notwendige Verstärkungen oder Neuverlegungen von Ver- und Entsorgungsleitungen zu Lasten des Vorhabenträgers gehen. Da diese B-Plan-Änderung lediglich die Errichtung von Nebenanlagen vorbereitet, ist die Ver- und Entsorgungssituation hier nicht betroffen. Weitere Anregungen von Nachbargemeinden und Privaten wurden nicht vorgebracht. Da die Inaussichtstellung bereits beantragt wurde und eine Verstärkung der Ver- und Entsorgungsleitungen für Nebenanlagen nicht erforderlich ist, und auch ansonsten keine Anregungen vorgebracht wurden, ist eine Abwägung nicht erforderlich. Die Beauftragte fasst sodann folgende Beschlüsse:
1. Die Beauftragte beschließt, die geforderte Eingriffs-/Ausgleichsregelung auf die Vorhabenebene zu verlagern. Die Begründung wurde entsprechend ergänzt.
2. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 der Gemeinde Sylt /OT Westerland wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 der Gemeinde Sylt /OT Westerland für das Gebiet begrenzt


7. Beratung und Beschlussfassung über die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 der Gemeinde Sylt/OT Westerland für das Gebiet begrenzt
im Osten durch die Norderstraße/Maybachstraße
im Süden durch die südliche Grenze des Flurstückes 2239/65 der Flur 8 (Stadtpark) verspringend über die Stephanstraße zur Andreas-Nielsen-Straße
im Osten durch die Kjeirstraße
im Norden durch die Johann-Möller-Straße
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen
b) Satzungsbeschluss

Der von der Stadtvertretung der Stadt Westerland am 08.12.2008 beschlossene Entwurf der o.a. Bebauungsplanänderung hat im Zeitraum vom 23.01.2009 – 23.02.2009 öffentlich ausgelegen und die Behörden und Nachbargemeinden wurden beteiligt. Während dieses Zeitraumes wurden weder von Privaten noch von Behörden und Nachbargemeinden Anregungen vorgebracht. Eine Abwägung ist von daher nicht erforderlich. Die Beauftragte fasst folgende Beschlüsse:
1. Die Beauftragte stellt fest, dass eine Abwägung nicht erforderlich ist.
2. Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 der Gemeinde Sylt /OT Westerland wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 der Gemeinde Sylt /OT Westerland für das Gebiet begrenzt
- im Westen durch die Norderstraße/Maybachstraße,
- im Süden durch die südliche Grenze des Flurstückes 2239/65 der Flur 8 (Stadtpark)verspringend über die Stephanstraße zur Andreas-Nielsen-Straße,
- im Osten durch die Kjeirstraße,
- im Norden durch die Johann-Möller-Straße wird als Satzung beschlossen.
4. Die beauftragte Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.


8. Beratung und Beschlussfassung über die 9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 a der Gemeinde Sylt/OT Westerland für das Gebiet begrenzt
im Norden durch die Bötticherstraße verspringend über die Boysenstraße zur nördlichen Grenze des Flurstückes 21/1 der Flur 7
im Osten durch die Maybachstraße/Süderstraße
im Süden durch die Dr.-Ross-Straße
im Westen durch die Dünenstraße verspringend über die Käpt’n-Christiansen-Straße zur Schützenstraße inklusive des Flurstücks 208/121 der Flur 11 (Käpt’n-Christiansen-Straße 35)
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen
b) Satzungsbeschluss

Der von der Stadtvertretung der Stadt Westerland am 08.12.2008 beschlossene Entwurf der o.a. Bebauungsplanänderung hat im Zeitraum vom 23.12.2008 – 23.01.2009 öffentlich ausgelegen und die Behörden und Nachbargemeinden wurden beteiligt. Während dieses Zeitraumes wurden weder von Privaten noch von Behörden und Nachbargemeinden Anregungen vorgebracht. Eine Abwägung ist von daher nicht erforderlich. Die Beauftragte fasst folgende Beschlüsse:
1. Die Beauftragte stellt fest, dass eine Abwägung nicht erforderlich ist.
2. Die 9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 a der Gemeinde Sylt /OT Westerland wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Die 9. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 a der Gemeinde Sylt /OT Westerland für das Gebiet begrenzt
- im Norden durch die Bötticherstraße verspringend über die Boysenstraße zur nördlichen Grenze des Flurstückes 21/1 der Flur 7
- im Osten durch die Maybachstraße/ Süderstraße
- im Süden durch die Dr.-Ross-Straße
- im Westen durch die Dünenstraße verspringend über die Käpt´n -Christiansen-Straße zur Schützenstraße inklusive des Flurstücks 208/121 der Flur 11 (Käpt´n-Christiansen-Straße 35)
wird als Satzung beschlossen.
4. Die Beauftragte Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.


9. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 der Gemeinde Sylt für das Gebiet begrenzt
im Norden durch die südliche Grenze der Flurstücke 161 der Flur 2 (Weg)
im Osten durch den Sjipwai-Nord
im Süden durch den Bahnweg
im Westen durch den Wenningstedter Weg

Im Zuge einer Baumaßnahme wurde festgestellt, dass für ein Eckgrundstück im Bebauungsplan Nr. 65 versehentlich ein Maß der Nutzung festgesetzt wurde, welches zu den Grundstücken und Gebäuden des  Hoyerweg passt. Das besagte Gebäude hat aber die gleiche Bauweise, wie die Gebäude entlang des Wenningstedter Weg für die aus dem Bestand heraus ein höheres Maß festzulegen war. Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes muss dieser Planungsfehler berichtigt und das Maß der Nutzung entsprechend der Bebauung am Wenningstedter Weg angepasst werden. Das festgelegte Maß der Nutzung wird von einer GRZ von 0,17 auf 0,20 und einer GFZ von 0,30 auf 0,35 angepasst. Da die Grundzüge der Planung durch diese Änderung nicht berührt sind, kann die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Die Beauftragte fasst folgende Beschlüsse:
1. Die Beauftragte beschließt für den vorliegenden Entwurf den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 der Gemeinde Sylt /OT Westerland für das Gebiet begrenzt durch das Flurstück 161 der Flur 2, durch den Der Entwurf ist öffentlich auszulegen. Das Verfahren wird nach § 13 BauGB durchgeführt.
2. Die Beauftragte beschließt, entsprechend § 13 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB von einer vorzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
3. Ferner beschließt die Beauftragte, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung und nach § 2 Abs. 4 BauGB von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welcher Art umweltbezogene Informationen verfügbar sind, und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 3 BauGB abgesehen wird.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Behörden und Nachbargemeinden zu beteiligen.


10. Beratung und Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 der Gemeinde Sylt/OT Keitum für das Gebiet Kirchenweg 17a, 19, 21 (Flur 4, Flurstücke 73/33, 73/5, 230/3 und 250) nördlich Pröst Teft, südlich Ludwig-Borstelmann-Wai, östlich der Munkmarscher Chaussee und westlich des Kirchenweges
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen
b) Satzungsbeschluss

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinden Sylt-Ost am 13.11.2008 beschlossene Entwurf der o.a. Bebauungsplanänderung hat im Zeitraum vom 27.11.2008 – 31.12.2008 öffentlich ausgelegen und die Behörden und Nachbargemeinden wurden beteiligt. Während dieses Zeitraumes wurden weder von Behörden und Nachbargemeinden, noch von Privaten Anregungen vorgebracht. Eine Abwägung ist deshalb nicht erforderlich. Die Beauftragte fasst sodann folgende Beschlüsse:
1. Die Beauftragte stellt fest, dass eine Abwägung nicht erforderlich ist.
2. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 der Gemeinde Sylt / OT Keitum wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 der Gemeinde Sylt / OT Keitum für das Gebiet Kirchenweg 17 a, 19, 21 (Flur 4, Flurstücke 73/33, 73//5, 230/3 und 250), nördlich des Pröst Teft, südlich des Ludwig-Borstelmann-Wai, östlich der Munkmarscher Chaussee und westlich des Kirchenweges wird als Satzung beschlossen.
4.  Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.


11. Beratung und Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 der Gemeinde Sylt / OT Keitum für das Gebiet Gurtstich 28, Flurstücke 214/22, 316, 312/2 und 312/4 südlich Gurtstich und östlich Koppel im OT Keitum
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen
b) Satzungsbeschluss

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost am 13.11.2008 beschlossene Entwurf der o.a. Bebauungsplanänderung hat im Zeitraum vom 27.11.2008 – 31.12.2008 öffentlich ausgelegen und die Behörden und Nachbargemeinden wurden beteiligt. Während dieses Zeitraumes wurden lediglich von Kreis Nordfriesland Anregungen vorgebracht. Die Anregungen wurden entsprechend der anliegenden Abwägungsmatrix abgearbeitet und ggf. in den Plan aufgenommen. Weitere Anregungen von Nachbargemeinden und Privaten wurden nicht vorgebracht. Die Abwägungsinhalte machen eine neue Auslegung nicht erforderlich. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 kann in der ergänzten Fassung beschlossen werden. Die Beauftragte fasst sodann folgende Beschlüsse:
1. Die Beauftragte beschließt, den Abwägungsvorschlägen und den Feststellungen dazu zu folgen.
2.  Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 der Gemeinde Sylt / OT Keitum für das Gebiet Gurtstich 28 Flurstücke 214/22, 316, 312/2 und 312/4 südlich Gurtstich und östlich Koppel im Ortsteil Keitum wird in der vorliegenden ergänzten Fassung gebilligt.
3.  Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 der Gemeinde Sylt / OT Keitum für das Gebiet Gurtstich 28 Flurstücke 214/22, 316, 312/2 und 312/4 südlich Gurtstich und östlich Koppel im Ortsteil Keitum wird als Satzung beschlossen.
4.  Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.


12. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 in der Gemeinde Sylt / OT Tinnum für das Gebiet des landwirtschaftlichen Betriebes Hof Südhölrn 7, östlich des Ziegeleiweges, nördlich der Straße Südhörn und ca. 120 m westlich des Ringweges (Gemarkung Tinnum, Flur 7, Flurst. 5) in Tinnum
a) Beratung und Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen
b) Satzungsbeschluss

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost am 28.08.2008 beschlossene Entwurf der o.a. Bebauungsplanänderung hat im Zeitraum vom 24.09.2008 – 24.10.2008 und dann erneut vom 10.02.2009 – 24.02.2009 öffentlich ausgelegen und die Behörden und Nachbargemeinden wurden beteiligt. Während dieses Zeitraumes wurde Anregungen vorgebracht, die in der anliegenden Abwägungsmatrix abgearbeitet wurden. Dieser ist zu entnehmen, dass die vorgebrachten Anregungen keinen Einfluss auf die Weiterführung des Verfahrens haben bzw. dass die vorgebrachten Anregungsinhalte in den Entwurf eingearbeitet werden konnten. Die Beauftragte fasst sodann folgende Beschlüsse:
1. Die Beauftragte beschließt, den Abwägungsvorschlägen und den Feststellungen dazu zu folgen.
2. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 der Gemeinde Sylt / OT Tinnum wird in der vorliegenden ergänzten Fassung gebilligt.
3. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 der Gemeinde Sylt / OT Tinnum für das Gebiet des landwirtschaftlichen Betriebes Hof Südhörn 7, östlich des Ziegeleiweges, nördlich der Straße Südhörn und ca. 120 m westlich des Ringweges (Gemarkung Tinnum, Flur 7, Flurstück 5) in Tinnum wird als Satzung beschlossen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.


13. Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung 2008 für den OT Westerland und Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen

Die beauftragte Bürgermeisterin berichtet über das Ergebnis der Jahresrechnung 2008 für den OT Westerland und die deutlichen Verbesserungen, die sich ergeben haben. Insgesamt ist ein Plus in Höhe von etwa 2,3 Mio. Euro zu verzeichnen. Wesentlichen Anteil an dieser Verbesserung haben erhöhte Aufkommen im Bereich der Gewerbesteuer. Im Vermögenshaushalt zeichnet sich eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 4,439,811€ ab. Der Rücklagenbestand beträgt jetzt mit dem Stand Ende 2008 10.954.000,00 €, auf den eine gebundene Rücklage in Höhe von 9.698.000,00 € entfällt. Der freie Finanzspielraum beträgt je Einwohner (Bereich Westerland) 374,02 €. Es haben sich Haushaltsüberschreitungen ergeben, die aber bereits durch Beschlüsse der Gremien abgedeckt sind. Sie beruhen teilweise auf unvorhersehbaren Kostensteigerungen oder es waren nur geringfügige Überschreitungen, so dass es zu  keinen besonderen Beschlüssen in diesem Bereich kommen muss. Die beauftragte Bürgermeisterin beschließt sodann:
a) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008 für den OT Westerland wird in der vorgelegten Fassung festgestellt
b) die Haushaltsüberschreitungen 2008 werden genehmigt.


14. Bericht und Beschlussfassung über das Konzept der Verkehrsüberwachung und die Einstellung von zusätzlichen Mitarbeitern

Auf Antrag der Gemeinde Sylt hat das Wirtschaftsministerium zwischenzeitlich signalisiert, dass der Gemeinde die Zuständigkeit für die Überwachung der Vorschriften zum Halten und Parken auch für die Ortsteile Archsum, Keitum, Morsum, Munkmarsch und Rantum übertragen werden wird. Die Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung (OWiZustVO) soll daher in den nächsten Wochen entsprechend geändert werden. Durch eine ständige ortsteilübergreifende Überwachung der angeordneten Verkehrszeichen bezüglich des sogenannten ruhenden Verkehrs, Vorschriften zum Halten und Parken, wird eine Erhöhung der Sicherheit und der Lebensqualität der hier lebenden Menschen und ihrer Gäste gewährleistet. Die Gemeinde erhält nebenbei die Möglichkeit, kurzfristig durch sinnvolle Ergänzungsmaßnahmen auf Änderungen in den Verkehrsströmen zu reagieren. Die Dominanz des Kraftfahrzeugverkehrs ist in allen Ortsteilen spürbar. Angesichts der in Kürze fertig gestellten Großprojekte ist mit einer weiteren Steigerung des Verkehrsaufkommens zu rechnen, und dies bedarf einer kontinuierlichen Überwachung. Besondere Probleme bilden hier das Gehwegparken, das Zuparken von Rettungswegen gerade in beengten Straßen und die Kontrolle bewirtschafteter Flächen. Durch verstärkte Kontrollen kann die Gemeinde indirekt Einfluss auf das Verhalten der motorisierten Verkehrsteilnehmer ausüben. Hierfür ist eine ganzjährige Überwachung im Gemeindegebiet unerlässlich. Die Abteilung des ruhenden Verkehrs für den Ortsteil Westerland besteht heute neben dem Betreuer der Parkscheinautomaten aus vier Überwachungskräften, die in Zweierteams im Schichtdienst arbeiten, und zwei Mitarbeitern im Innendienst. Die Mitarbeiter im Außendienst beschränken sich bei ihrer Arbeit nur auf Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr. Ziel soll aber sein, dass die Mitarbeiter weitere Tätigkeiten, vor allem die direkte Ansprache von Bürgern und Gästen in Bezug auf Fahrradfahrer in der Fußgängerzone, unangeleinte Hunde, Hundekotbeseitigung und letztlich auch Möwenfütterung übernehmen. Erfahrungen anderenorts haben gezeigt, dass auf mündliche Verwarnungen fast 50% der Angesprochenen reagieren. Größer aber noch ist die Außenwirkung dieser Tätigkeit. Bürger und Gäste haben das Gefühl, dass sich die Kommune auch um diese Themen kümmert. Gerade vor dem Hintergrund der künftigen Überwachung des ruhenden Verkehrs in allen Ortsteilen der neuen Großkommune ist es notwendig, den Außendienst ganzjährig um vier auf insgesamt acht Mitarbeiter/innen mit einer 30Std-Woche aufzustocken. Durch die Anpassung der Arbeitszeiten für alle acht Außendienstkräfte auf einheitlich 30 Std./Woche Dies wirkt sich auch positiv auf die ganzjährige Umsetzung der direkten Ansprache zu den bereits erwähnten Themen aus.
Da der Innendienst bereits heute voll ausgelastet ist, bedarf die zusätzliche Überwachung einer Aufstockung des Personalstamms von zwei auf insgesamt drei Mitarbeiter/innen. Insgesamt würden für die Neueinstellung folgende Kosten entstehen:

1.Einmalige Kosten für Anschaffungen

Mobile Datenerfassungsgeräte (a 3.500,-€, ein Ersatz) rd.  17.500,-€
Software MDE-Lizenzen rd.    1.600,-€
Software WINOWIG Lizenzkosten (1 AP) rd.    1.270,-€
Digitalkameras (a 250,-€) rd.    1.000,-€
EPZA-Programm (Elektr. Zustellungsprogramm) rd.    2.200,-€
Handys rd.          25,-€
Zwei Dienstfahrzeuge rd.  20.000,-€
Dienstkleidung rd.    2.500,-€
Ladestation MDE Geräte/ ohne Übertragungsfunktion rd.        100,-€
2 Parkscheinautomaten Bhf. Keitum und Morsum rd.  13.000,-€
Büroausstattung, Einrichtung von 2 EDV Arbeitsplätzen rd.  25.000,-€
Gesamt rd.  84.195,-€

 

2. Zusätzliche lfd. Kosten jährlich

Wartungskosten WINOWIG rd.   2.000,-€
Wartungskosten MDE rd.   2.000,-€
Telefongebühren Handys rd.      300,-€
Seminarkosten rd.   1.500,-€
Erneuerung pauschal Bekleidung rd.      250,-€
Personalkosten 4x 30 Std.(EG 5 Stufe 1) rd. 95.000,-€
Personalkosten (Sachbearbeitung) rd. 37.000,-€
Kfz.-Kosten für 2 PKW (Vers.,Benzin) rd.   3.500,-€
Wartungskosten PSA p.a. rd.   2.000,-€
Gesamt rd.143.550,-€

Die Raumplanung für die zusätzlichen Mitarbeiter ist noch nicht erfolgt und muss in enger Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern des KLM erfolgen. In den Jahren 2006, 2007 und 2008 sind im Ortsteil Westerland jährlich steigende Überschüsse in Höhe von 376.238,80 €, 377.162,88 € und 389.917,87 € erwirtschaftet worden. Die einmaligen Kosten sind durch den allein im Ortsteil Westerland erwirtschafteten Überschuss im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung gedeckt. Die laufenden Kosten werden voraussichtlich durch die erzielten Einnahmen ausgeglichen. Dabei wird durch die abgeschlossenen und noch entstehenden  Großprojekte eine weitere Steigerung der Überschüsse zu erwarten sein. Eine Rücksprache mit Herrn Thomsen von der Kommunalaufsicht hat ergeben, dass die nachfolgende Beschlussfassung von der Beauftragung gedeckt ist. Beschluss:
Die Beauftragte Bürgermeisterin beschließt, das Personal in der Abt. ruhender Verkehr um weitere vier 30 Std.Kräfte für den Außendienst (Neueinstellungen) auf insgesamt acht 30 Std. Kräfte im Außendienst und um eine Stelle für den Innendienst auf insgesamt drei aufzustocken.


15. Mitteilungen

Frau Reiber berichtet, dass aus den Mitteln des Konjunkturpaketes II etwa 580.000 € auf die Insel Sylt entfallen. Insgesamt habe die Verwaltung Maßnahmen mit einem Wert von 13 Mio. € angemeldet. Es läge auf der Hand, dass nur ein Teil dieser angemeldeten Maßnahmen tatsächlich bezuschusst werden wird. Frau Reiber berichtet, welche Maßnahmen derzeit angemeldet sind:
Gemeinde List:
Umbau und energetische Sanierung der ehemaligen Grundschule zu einem kombinierten Verwaltungsgebäude der Gemeinde und Kurverwaltung

Gemeinde Hörnum:
Umbau, Erweiterung und energetische Sanierung des ehemaligen Kirchengebäudes zum neuen Standort der Feuerwehr Hörnum

OT Rantum der Gemeinde Sylt:
Umgestaltung des Hafenbereiches und Ausbau der Alten Dorfstraße sowie Errichtung einer Fotovoltaik –Anlage auf dem Dach des ADS-Heimes

OT Westerland der Gemeinde Sylt:
Erweiterung und energetische Sanierung des Verwaltungsgebäudes (Rathaus).

Für den OT Tinnum und die Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) werden Anmeldungen noch gefertigt.


16. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen aus dem Bereich der Zuhörerinnen und Zuhörer gestellt.

Jede Fraktion wird einen Abdruck der Jahresrechnung 2008 zur Einsichtnahme zugesandt bekommen.



Frau Reiber beendet die Sitzung der beauftragten Bürgermeisterin/Gemeindever-tretung um 19:50 Uhr mit einem Dank für das rege Interesse.

Protokoll vom 26.02.2009



Gemeindevertretung (Beauftragte Bgm.)

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der form- und fristgerechten Ladung sowie der Beschlussfähigkeit

Frau Reiber eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Bürger und Bürgerinnen und stellt kurz die anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung vor. Sie stellt fest, dass die Ladung form- und fristgerecht erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.


2. Einwohnerfragestunde

Frau Reiber teilt mit, dass ein Schreiben von Herrn Mommsen aus dem Ortsteil Tinnum mit mehreren Fragen vorliegt. Auf Nachfrage meldet sich Herr Mommsen aus dem Bereich der Zuschauer und teilt mit, dass er wider erwarten doch persönlich zu der heutigen Sitzung kommen konnte. Er bittet Frau Reiber trotzdem, die eingereichten Fragen zu verlesen und zu beantworten.

2.1 Verkehrssituation
Herr Mommsen möchte wissen, wer mit der Erstellung eines Gutachtens zur Verbesserung der Verkehrssituation im Boy-Peter-Eben-Weg beauftragt wurde. Herr Brudnitzki teilt mit, dass seines Wissens kein Verbesserungsgutachten, sondern die Planung für diesen Bereich in Auftrag gegeben und von dem Planungsbüro Merkel ausgeführt wurde.

2.2 Lärmbelästigung
Herr Mommsen erkundigt sich, ob inzwischen ein Lärmschutzgutachten für den ungenehmigten Tinnumer Sportplatz vorliegt. Frau Reiber teilt mit, dass seitens KLM ein überarbeiteter Bauantrag eingereicht werden soll, der auch die lärmschutzrechtlichen Vorgaben berücksichtigen soll.

2.3 Bürgersteig
Herr Mommsen macht darauf aufmerksam, dass seiner Ansicht nach auch auf der Ostseite des Boy-Peter-Ebenweges ein Bürgersteig für die Schulkinder erforderlich ist. Frau Reiber teilt mit, dass die Errichtung dieses Bürgersteiges grundsätzlich möglich ist, die Erforderlichkeit soll seitens des Inselbauamtes überprüft werden. Es wird vereinbart, dass es zwischen Herrn Mommsen und der Verwaltung noch ein Gespräch über diese Themen im kleinen Kreis geben soll.

2.4 Umzug Tinnumer Grundschule
Herr Uekermann erkundigt sich, ob der ursprünglich Zeitplan für den Umzug der Grundschule Tinnum eingehalten werden kann und ob das Mobiliar der Schule rechtzeitig erneuert wird. Herr Schweitzer antwortet, dass es seines Wissens nicht zu Verzögerungen beim Umzug kommen wird. Frau Reiber teilt mit, dass sie davon ausgeht, dass die Mobilaranschaffungen rechtzeitig erfolgen werden und die Schulleiterin hierauf achtet.

2.5 Bushaltestelle Tinnum
Herr Uekermann fragt nach, ob das entfernte Wartehäuschen an der Bushaltstelle Tinnum Mitte bald durch ein neues ersetzt wird. Herr Brudnitzki antwortet, dass dies geplant ist.

2.6 Polizeistationen
Herr Uekermann erkundigt sich, ob angesichts der neusten Bestrebungen des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein für den Erhalt der 1-Mann-Polizeistationen auch Hoffnung auf den Erhalt der kleinen Stationen auf Sylt, beispielsweise in Keitum, besteht. Frau Reiber teilt mit, dass sie nach der Information über die geplanten Schließungen der kleinen Sylter Polizeistationen vor eineinhalb Jahren keine anders lautende offizielle Mitteilung erhalten hat. Sie betont aber, dass sowohl die Gemeinde als auch Herr Joldrichsen einen Verbleib der Polizeistationen in den Inselorten sehr begrüßen würden.

2.7 Brandschutzübung
Aus dem Kreis der Elternschaft der Tinnumer Grundschüler wird darauf hingewiesen, dass es trotz entsprechender Pläne noch keine Brandschutzübung in der Schule gegeben hat. Herr Howold erwidert, dass eine solche Sicherheitsübung für den Monat März 2009 vorgesehen ist.

2.8 Straßensanierung Morsum
Herr Bartling macht darauf aufmerksam, dass die Straße Gurtmuasem im Ortsteil Morsum aufgrund ihres schlechten Zustandes schnellstmöglich saniert werden sollte. Frau Reiber verweist darauf, dass die Gemeinde zurzeit nur ganz dringende Investitionen im Rahmen der Gefahrenabwehr tätigen darf. Herr Brudnitzki erläutert, dass eine Prioritätenliste für die anstehenden gemeindlichen Maßnahmen erstellt wird und eine baldige Sanierung dieser Straße nur bei Aufnahme in die Liste in Betracht kommt. Es wird ein Ortstermin am folgenden Tag für die in Augenscheinnahme der Straße Gurtmuasem vereinbart.


3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 05.01.2009

Frau Reiber erklärt die Sitzungsniederschrift als genehmigt.


4. Beschlussfassung über die Berufung einer stellvertretenden Beisitzerin in   den Wahlausschuss zur Durchführung der Gemeindewahl sowie der Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister

Frau Reiber beruft Frau Gerda Bohnsack, Uthlandstraße 24, OT Westerland, zur stellv. Beisitzerin für den Wahlausschuss zur Durchführung der Wahl zur Bürgermeisterin bzw. zum Bürgermeister und zur Kommunalwahl am 29.03.2009.


5. Beschlussfassung über die Bestellung eines neuen Mitgliedes für Ortsbeirat Archsum

Frau Reiber gibt bekannt, dass Herr Björn Christiansen aufgrund der gesetzlichen Regelung über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat als Leiter des gemeindlichen Bauhofes nicht gleichzeitig Mitglied des Archsumer Ortsbeirates sein kann. Sie beschließt daher, Herrn Dennis Wittke als Nachfolger für Herrn Christiansen in den Ortsbeirat zu bestellen.


6. Beschlussfassung über die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitgliedes für die Beauftragte in der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sylt

Frau Reiber erläutert, dass die Bestellung von Herrn Carsten Kerkamm am 05.01.2009 zum Stellvertreter der beauftragten Bürgermeisterin in der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sylt korrigiert werden muss, da Herr Rück seit dem 01.01.2009 als stellvertretender Beauftragter von Amtswegen die Beauftragte auch in der Verbandsversammlung vertritt. Sie widerruft daher die Bestellung von Herrn Kerkamm und bestellt gleichzeitig Herrn Rück zu ihrem Stellvertreter in der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sylt.


7. Beschlussfassung über die Bestellung eines „Leitenden Verwaltungsbeamten“ für die Betreuung der amtsangehörigen Gemeinden

Frau Reiber teilt mit, dass sich das Amt Landschaft Sylt mit den Gemeinden Hörnum/Sylt, Kampen/Sylt, List auf Sylt und Wenningstedt-Braderup/Sylt der Verwaltung der geschäftsführenden Gemeinde Sylt bedient. Somit hätte die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister der Gemeinde Sylt die Aufgaben und Pflichten einer/eines leitenden Verwaltungsbeamten/-in entsprechend den Vorgaben der Amtsordnung. Die Organisation der geschäftsführenden Gemeinde sieht jedoch vor, dass die Person des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin der Gemeinde Sylt von diesen Aufgaben entlastet werden soll und dass der Leiter des Rechtsamtes, Herr OAR Rück, in seiner Abteilung die Betreuung der amtsangehörigen Gemeinden und diese Funktion übernimmt. Der Amtsausschuss hat einer entsprechenden Übertragung dieser Aufgaben auf Herrn Rück bereits zugestimmt. Frau Reiber beschließt sodann, Herrn OAR Rück gemäß § 23 Abs. 4 Amtsordnung zum leitenden Verwaltungsbeamten für die amtsangehörigen Gemeinden zu bestellen.


8. Verabschiedung des bisherigen Wehrführers der Feuerwehr Keitum und des bisherigen stellvertretenden Wehrführers der Feuerwehr Morsum

Frau Reiber bittet den bisherigen Wehrführer der Feuerwehr Keitum, Herrn Christensen, nach vorne und überreicht ihm mit Dank für seinen jahrelangen Einsatz für die Feuerwehr und die Gemeinde seine Entlassungsurkunde. Frau Reiber teilt mit, dass der stellvertretende Wehrführer der Feuerwehr Morsum, Herr Smedt, aus privaten Gründen nicht anwesend sein kann.


9. Ernennung des Wehrführers der Ortswehr Keitum

Frau Reiber bestätigt die Wahl von Herrn Jörn Howold vom 30.01.2009 zum Wehrführer der Ortswehr Keitum. Anschließend vereidigt sie Herrn Howold und überreicht ihm mit Glückwunsch die Ernennungsurkunde.


10. Ernennung des stellvertretenden Wehrführers der Ortswehr Morsum

Frau Reiber bestätigt die Wahl von Herrn Wolfgang Schmitz vom 06.02.2009 zum stellvertretenden Wehrführer der Ortswehr Morsum. Anschließend vereidigt sie Herrn Schmitz und überreicht ihm mit Glückwunsch die Ernennungsurkunde.


11. Entlassung des bisherigen stellvertretenden Wehrführers und Ernennung des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Ortswehr Tinnum

Frau Reiber bittet den bisherigen stellvertretenden Wehrführer der Feuerwehr Tinnum, Herrn Kahle, nach vorne und dankt ihm für seinen jahrelangen Einsatz für die Feuerwehr und die Gemeinde. Die Entlassungsurkunde soll zu einem späteren Zeitpunkt übergeben werden. Anschließend bestätigt Frau Reiber die Wahl von Herrn Siegfried Engel vom 13.02.2009 zum Wehrführer der Ortswehr Tinnum. Sie vereidigt Herrn Engel und überreicht ihm mit Glückwunsch die Ernennungsurkunde. Frau Reiber bestätigt die Wahl von Herrn Sven Thiel vom 13.02.2009 zum stellvertretenden Wehrführer der Ortswehr Tinnum. Sie vereidigt Herrn Thiel und überreicht auch ihm mit Glückwunsch die Ernennungsurkunde.


12. Beschlussfassung über den erneuten Entwurf- und Auslegungsbeschluss   zur 15. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Sylt/OT Morsum für das Gebiet der Flurstücke 39/13, 39/18, 39/11, 39/17, 38/2, 38/1, 39/15 südlich Terpstich und westlich Serkwai

Frau Reiber teilt mit, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt-Ost bereits am 18.12.2008 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung des B-Plans Nr. 9 gefasst hat. Das Verfahren sollte im Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden. Die dazu erforderlichen Beschlüsse wurden jedoch nicht mehr gefasst. Aufgrund dieses Verfahrensfehlers müssen die Beschlüsse wiederholt werden. Frau Reiber fasst daher folgende Beschlüsse:
Die Beauftragte fasst entsprechend dem vorliegenden Entwurf den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 15. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Sylt / OT Morsum für das Gebiet der Flurstücke 39/13, 39/18, 39/11, 39/17, 38/2, 38/1, 39/15 südlich Terpstich und westlich Serkwai (Grundstück Bäckerei Ingwersen). Der Entwurf ist öffentlich auszulegen. Das Verfahren wird nach § 13 a als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt. Die Beauftragte beschließt, entsprechend § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB von einer vorzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen. Ferner beschließt die Beauftragte, dass gemäß § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 in Verbindung mit  § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung und nach § 2 Abs. 4 BauGB von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welcher Art umweltbezogene Informationen verfügbar sind, und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 3 BauGB abgesehen wird. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Behörden und Nachbargemeinden zu beteiligen.


13. Beschlussfassung über die Anpassung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Syt KLM - Kommunales Liegenschafts- Management

Frau Reiber erklärt, dass sich durch die Fusion der Stadt Westerland mit den Gemeinden Sylt-Ost und Rantum zwangsläufig Änderungen in der Betriebssatzung des Kommunalen Liegenschaft- Managements (KLM) ergeben, das bisher als städtischer Eigenbetrieb der Stadt Westerland geführt wurde. Auch die Eintragung im Handelsregister, die noch auf die Stadt Westerland lautet, muss aktualisiert werden, da das KLM nunmehr als Eigenbetrieb der Gemeinde Sylt geführt wird. Eine Anpassung der Betriebssatzung und eine Änderung der Eintragung im Handelsregister müssen somit veranlasst werden. Frau Reiber beschließt die Betriebssatzung in der geänderten Fassung, die dem Protokoll als Urschrift beigefügt werden soll. Weiter beauftragt Frau Reiber die Betriebsleitung, die weiteren erforderlichen Schritte, insbesondere die Änderung der Eintragung im Handelsregister, zu veranlassen.


14. Einwohnerfragestunde

Herr Uekermann fragt nach, welche Verfahrensfehler im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 9 im Orteilt Morsum gemacht wurden. Herr Schweitzer antwortet, dass die erforderlichen Beschlüsse für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht gefasst wurden.


15. Verschiedenes

Frau Reiber gibt bekannt, dass Herr Manfred Uekermann seiner Bestellung als Nachfolger für Herrn Winfried Manthey in den Ortsbeirat Tinnum zugestimmt hat.

Frau Reiber gibt bekannt, dass der Termin zur Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber für das Bürgermeisteramt der Gemeinde Sylt am 05.03.2009 ab 19.00 Uhr im Congress Centrum im Ortsteil Westerland stattfinden wird.

Protokoll vom 05.01.2009

Gemeindevertretung (Beauftragte Bgm.)

Tagesordnung

Teilnehmer/-in:
Frau Petra Reiber als beauftragte Bürgermeisterin
OAR Rück als Protokollführer

Öffentlicher Teil

1. Begrüßung, Feststellung der form- und fristgerechten Ladung sowie der Beschlussfähigkeit

Frau  Reiber eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienen Bürgerinnen  und Bürger sowie die Vertreter der Presse und der Verwaltung und weist auf die ordnungsgemäße Bekanntmachung und Einladung der Sitzung hin und stellt die Beschlussfähigkeit durch sie als beauftragte Bürgermeisterin fest. Sie stellt der Öffentlichkeit sodann die Amtsleiter der neuen Verwaltung vor.


2. Einwohnerfragestunde

Frau Reiber eröffnet die Einwohnerfragestunde, in deren Rahmen folgende Frage gestellt wird: Müssen Ausweispapiere geändert werden? Antwort: ja, es macht besonders dann Sinn, wenn eine Auslandsreise ansteht. Das Ordnungsamt wird hierzu Informationsschreiben fertigen, die Ausweisänderungen erfolgen gebührenfrei.


3. Beschlussfassung über die Bestimmung des Namens der neuen Gemeinde

Frau Reiber berichtet, dass zur Namensgebung der neuen Kommune Abstimmungs­gespräche zwischen den fusionierenden Gemeinden wie auch  mit den weiteren Inselgemeinden stattgefunden haben. Einigkeit bestand darin, dass kein neuer Name erfunden werden soll und dass der Name der neuen Kommune einen Bezug zur Insel haben soll, wodurch es später der Fusion beitretenden Gemeinden leicht gemacht werden soll. Der in den Abstimmungsgesprächen vorgeschlagene Name „Sylt“ fand einhellige Zustimmung. Beschluss der Beauftragten:
Die neue aus der Stadt Westerland und den Gemeinden Rantum (Sylt) und Sylt - Ost gebildete Gemeinde erhält den Namen  „Sylt“.


4. Beschlussfassung über den Erlass einer Hauptsatzung

Frau Reiber berichtet, dass die Hauptsatzungen der Stadt Westerland und der Gemeinden Rantum (Sylt) und Sylt-Ost mit Ablauf des 31.12.2008 automatisch außer Kraft getreten sind. Die Hauptsatzung ist eine Pflichtsatzung und muss zwingend erlassen werden. Diese Aufgabe fällt der Beauftragten zu. Um eine breite politische Zustimmung zu den Inhalten der Satzung zu erhalten, ist die Satzung analog der bestehenden Satzungen überarbeitet und zum Teil angepasst worden. Diese Fassung wurde dann den Vertretungen der Gemeinde Sylt-Ost und der Stadt Westerland zur Beschlussfassung vorgelegt. Die in den Sitzungen vorgeschlagenen Änderungen bzw. Anpassungen wurden in den für den 05.01.2009 vorliegenden Entwurf eingearbeitet. Frau Reiber berichtet, dass Vorschläge der CDU - Fraktion Sylt - Ost, die während der Sitzung der Gemeindevertretung am 04.12.2008 vorgetragen wurden, nicht berücksichtigt worden seien. Mit den  Empfehlungen der Fraktion kann sich die neue Gemeindevertretung nach der Kommunalwahl 2009 befassen und ggf. durch einen Nachtrag einarbeiten. Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin:
1. Die beauftragte Bürgermeisterin beschließt für die Gemeinde Sylt die Hauptsatzung gem. Anlage zu dieser Vorlage. Die Anlage wird zur Urschrift der Niederschrift genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Genehmigung der Kommunalauf­sichts­behörde einzuholen.
3. Die Hauptsatzung ist sodann rückwirkend zum 01.01.2009 öffentlich bekannt zu machen.


5. Beschlussfassung über den Abschluss eines Geschäftsführungsvertrages zwischen der Gemeinde Sylt und dem Amt Landschaft Sylt

Der als Anlage beigefügte Geschäftsführungsvertrag ist mit den fusionierenden Gemeinden und dem Amtsausschuss abgestimmt worden. Er ist befristet bis zum 31.12.2009, um im Laufe des Jahres Erfahrungen über die Regelungen und mögliche Anpassungen zu sammeln und auch unter dem Gesichtspunkt, dass erst der neue, verkleinerte AmtsA und die neue Vertretung der Gemeinde Sylt nach deren Konstituierung die richtigen Gremien sind, um über die unbefristete Endfassung des Vertrages zu beschließen. Frau Reiber erläutert ergänzend, dass nach einem einvernehmlichen internen Abstimmungsgespräch mit den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden Anpassungen im § 7  hinsichtlich der Akteneinsicht und der Betreuung der Bauausschüsse und der Verwahrung der Bauakten erfolgt seien und verliest die betreffenden Absätze. Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin:
Die beauftragte Bürgermeisterin beschließt für die Gemeinde Sylt den als Anlage beigefügten Geschäfts­führungsvertrag mit dem Amt Landschaft Sylt. Der Vertrag wird der Urschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.


6. Beschlussfassung über die Berufung der Wahlleitung und ihrer Stellvertretung  für die Kommunalwahl am 29. März 2009

Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz. In Anlehnung an § 12 Absatz 1 und 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes kann die beauftragte Bürgermeisterin auf das Amt der Wahlleiterin verzichten und einen Wahlleiter bestellen. Zudem beruft sie den stellvertretenden Wahlleiter. Zwischen der Gemeindevertretung Sylt-Ost und der Stadtvertretung der Stadt Westerland ist schon im Sommer 2008 abgestimmt worden, dass die Funktionen wie folgt besetzt werden sollen: Wahlleiter für die Gemeindewahl: Erik Ipsen  /  Stellvertretender Wahlleiter für die Gemeindewahl: Hans Wilhelm Hansen. Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin:
Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen zum Wahlleiter bzw. stellv. Wahlleiter  für die Durchführung der Gemeindewahl 2009:
Wahlleiter für die Gemeindewahl: Erik Ipsen
Stellvertretender Wahlleiter für die Gemeindewahl: Hans Wilhelm Hansen


7. Beschlussfassung über die Berufung der Wahlleitung und ihrer Stellvertretung für die Bürgermeisterwahl am 29. März 2009

Auch hier ist das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz maßgebliche Rechtsgrundlage. In Anlehnung an § 12 Absatz 1 und 2 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes kann die Beauftragte auch hier auf das Amt der Wahlleiterin verzichten und einen Wahlleiter bestellen. Zudem beruft sie dann den stellvertretenden Wahlleiter. Zwischen der Gemeindevertretung Sylt - Ost und der Stadtvertretung der Stadt Westerland ist schon im Sommer 2008 abgestimmt worden, dass die Funktionen wie folgt besetzt werden sollen: Wahlleiter für die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister: Hans Wilhelm Hansen  /  Stellvertretender Wahlleiter für die Bürgermeisterwahl: Erik Ipsen. Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin:
Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen zum Wahlleiter bzw. stellv. Wahlleiter für die Durchführung der Bürgermeisterwahl 2009:
Wahlleiter für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister: Hans Wilhelm Hansen
Stellvertretender Wahlleiter für die Bürgermeisterwahl: Erik Ipsen


8. Beschlussfassung über die Berufung der Mitglieder des gemeinsamen Gemeindewahlausschusses zur Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl und der Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister

Zur Vorbereitung und Durchführung der Gemeindewahl sowie der Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister am 29. März 2009 muss die beauftragte Bürgermeisterin für die Gemeinde Sylt in Anlehnung an § 12 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes acht Beisitzerinnen und Beisitzer sowie acht Stellvertreterinnen und Stellvertreter aus dem Kreis der Wahlberechtigten bestellen. Dabei sollen möglichst die zum neuen Gemeindegebiet fusionierten Kommunen und politischen Parteien/Wählergruppen berücksichtigt werden. Es darf nicht Mitglied des Wahlausschusses werden, wer Wahlbewerberin oder Wahlbewerber, Vertrauensperson für Wahlvorschläge oder stellvertretende Vertrauensperson oder Mitglied eines anderen Wahlorgans dieser Wahl ist. Die Fraktionen aus Westerland, Sylt-Ost und Rantum haben hierzu Personen vorgeschlagen. Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin:
Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Mitglieder in den Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl und zur  Wahl der Bürgermeisterin / Bürgermeister am 29.03.2009:

 

Beisitzer/-innen Stellvertreter/-innen
Helga Beilmann Doris Strohmann
Björn Christiansen Stefan Bahr
Ingeborg Körner-Möhring Jan Ossenbrüggen
Rüdiger Krtschek Hans-Jürgen Widmayer
Hans Jürgen Ley John Nielsen
Daniela Schmitt Yvonne Schmitt
Gerda Wimmer Dorothee Jensen
Kurt Windolf Gerd Markussen

9. Beschlussfassung über die Bestellung einer Katastrophenabschnittsführungsstellenleitung

Im Zusammenhang mit der Neubildung der Gemeinde Sylt bedarf es der Bestimmung der Leitung der Katastrophenabschnittsführung. Diese war bislang der Person der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters übertragen. An dieser Aufgabenzuweisung soll es auch nach Bildung der neuen Kommune bleiben. Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin:
Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister der neuen Kommune „Gemeinde Sylt“  zur Leiterin bzw. zum Leiter der Katastrophen-abschnittsführungsstelle. Bis zur erfolgten Bürgermeisterwahl ist die beauftragte Bürgermeisterin Trägerin dieser Aufgabe.


10. Beschlussfassung über den Antrag auf Zuweisung nach den Bestimmungen des § 31 b Finanzausgleichsgesetzes

Fusionierenden Kommunen steht nach den Bestimmungen  des Finanzausgleichsgesetzes  ein Zuschuss für die fusionsbedingten Aufwendungen zu, der bereits in einer Höhe von 130.000 € zugesichert wurde. Es bedarf hierzu allerdings eines Antrags der neu entstandenen Kommune. Ob ein Antrag gestellt wird, ist eine Entscheidung der Selbstverwaltung. Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin:
Die beauftragte Bürgermeisterin beschließt für die Gemeinde Sylt, den Antrag auf Zuweisung der Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz für fusionierende Gemeinden zu stellen.


11. Beschlussfassung über einen Antrag auf Übertragung der Zuständigkeit zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in den neuen Ortsteilen einschließlich der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

Im Bereich der ehemaligen Stadt Westerland wurden aufgrund einer ihr früher erteilten Ausnahmegenehmigung eine Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie eine verwaltungsmäßige Abwicklung der Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten durchgeführt. Es liegt eine Rechtsauskunft vor, dass die Gemeinde Sylt diese Aufgabe fortführen darf, jedoch lediglich für den Bereich des Gebietes der ehemaligen Stadt Westerland. Es besteht jedoch die Notwendigkeit, auch in den neuen Ortsteilen, nämlich den früheren Gemeinden Rantum (Sylt) und Sylt - Ost eine Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie eine verwaltungsmäßige Abwicklung der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durchzuführen. Beschlussvorschlag:
Die beauftragte Bürgermeisterin beschließt, bei dem zuständigen Ministerium des Landes Schleswig-Holstein eine Ausnahmegenehmigung zur Durchführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der verwaltungsmäßigen Abwicklung der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten für die gesamte Gemeinde Sylt zu beantragen.


12. Beschlussfassung über die Bestellung der Mitglieder und ggf. ihrer Stellvertreter in Zweckverbänden und überörtlichen Gremien

Mit der Fusion der Stadt Westerland mit den Gemeinden Rantum und Sylt-Ost zum 01. Januar 2009 ist die Stadt Westerland ab diesem Zeitpunkt nicht mehr existent. Hieraus folgt, dass die Mitglieder der Vertretungen mit Ablauf des 31. Dezember 2008 ihr Mandat verlieren. Damit scheiden die Vertreter auch aus den überörtlichen Gremien wie den  Verbandsversammlungen, Mitgliederversammlung des Städtebundes, Büchereiausschuss und Kuratorium zur Vergabe des C.P.-Hansen-Preises aus.  Die Gremienbesetzung in der Zeit vom 01. Januar 2009 bis zur Konstituierung  der neuen Gemeindevertretung und zur Neuwahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin  richtet sich nach dem GkZ (Gesetz über kommunale Zusammenarbeit). Danach ist der Bürgermeister / die Bürgermeisterin kraft Amtes Mitglied in der Verbandsversammlung. Da dieses Organ ab 01. Januar 2009 nicht vorhanden ist, tritt an diese Stelle gemäß § 127 GO (Gemeindeordnung) der / die beauftragte Bürgermeisterin. Bezüglich der weiteren Mitglieder, die die Gemeinde in die Verbandsversammlung entsendet, ist grundsätzlich die Gemeindevertretung zuständig. Da es ab 01. Januar 2009 keine Gemeindevertretung mehr gibt, tritt an deren Stelle der / die beauftragte Bürgermeisterin Die beauftragte Bürgermeisterin kann weitere Vertreter „benennen“, d.h. einen Beschluss herbeiführen, wer als zusätzlicher Vertreter der Gemeinde Sylt in die Verbandsversammlung entsendet wird

Mitglieder der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sylt
Die Schulverbandsversammlung besteht gem. § 4 der Satzung des Schulverbandes aus den Bürgermeistern / Bürgermeisterinnen der Verbandsmitglieder – im Verhinderungsfall aus ihren allgemeinen Stellvertretern – und weiteren Mitgliedern (1 Vertreter der Gemeinde List, 4 Vertretern der Gemeinde Sylt-Ost, 1 Vertreter der Gemeinde Wenningstedt, 10 Vertretern der Stadt Westerland), die von den Vertretungskörperschaften  der Verbandsmitglieder  für die Dauer ihrer Wahlzeit gewählt werden. Jede weitere Vertreterin und jeder weitere Vertreter hat eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.Die Zahl der Vertreter der Verbandsmitglieder bemisst sich nach der Höhe der auf die einzelnen Körperschaften entfallenden Verbandsumlage zum Zeitpunkt der Wahl. Die Zahl der Vertreter eines Verbandsmitgliedes darf jedoch zwei Drittel der gesamten Vertreter des Schulverbandes nicht erreichen.Beschluss der beauftragten Bürgermeisterin: Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen als Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied in die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sylt:

Mitglied

Stellvertreter/in

 

Bernt Callsen Oliver Ewald
Andreas Dobrzinski Dr. Hans-Joachim Zielinski
Erika Henze Inke Hoppe
Nina Hoyer Karin Przigode
Elfriede Jungfleisch Gerhard Lorek
Tobias Klapper Maria Andresen
Olaf Klein Jörg Ipsen
Ursula Lunk-Lorek Franz Beilmann
Petra Reiber Carsten Kerkamm
Jens-Uwe Ries Werner Lorek
Lars Schnittgard Peter Schnittgard
Andreas Tietze Katrin Krahmer
Ulf Thomsen Nicole Thomsen
Maiken Vester Dürken Wegst
Mathias Lauritzen Volker Andresen

Mitglieder der Verbandsversammlung des Landschaftszweckverbandes Sylt
Die Verbandsversammlung des Landschaftszweckverbandes Sylt besteht gemäß § 5 der Satzung des Landschaftszweckverbandes aus den Bürgermeisterinnen oder Bürgermeistern der verbandsangehörigen Gemeinden und der Amtsvorsteherin oder des Amtsvorstehers des Amtes Landschaft Sylt oder – im Verhinderungsfall – ihrer Stellvertreterin oder seines Stellvertreters. Gemeinden über 3.000 Einwohner entsenden je volle 3.000 Einwohner eine weitere Vertreterin oder einen weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung. Maßgebend ist diejenige Einwohnerzahl, die bei der letzten allgemeinen Wahl zu den Gemeindevertretungen für die betreffenden Gemeinden gemäß § 7 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetz galt. Für jede weitere Vertreterin oder jeden weiteren Vertreter wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter bestellt. Die neue Kommune „Sylt“ hat ca.  15.400 Einwohner. Demnach vertreten die beauftragte Bürgermeisterin als Bürgermeisterin kraft Amtes sowie fünf weitere Mitglieder die Gemeinde „Sylt“. Für die Zeit bis zur Neukonstituierung der Gemeinde Sylt wird vorgeschlagen, die bisherigen Vertreter sowie ihre bisherigen Stellvertreter weiter in die Verbandsversammlung des Landschafts­zweckverbandes Sylt zu entsenden. Für die Aufgaben der/des Vorsitzenden gilt nach den Bestimmungen des GkZ die Vorgabe, dass Verbandsvorsteher und Stellvertreter nicht aus einem 0rt kommen dürfen. Ziel soll es sein, dass Helge Jansen (Gemeinde Sylt) wieder das Amt des Verbandsvorstehers übernimmt, damit kann Frau Petra Reiber (ebenfalls Gemeinde Sylt) nicht mehr als Stellvertreterin fungieren. Frau Reiber ist bereit auf  das Amt zu verzichten. In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht ist es möglich, dass die Aufgabe der/des 1.stellv. Verbandsvorstehers zunächst unbesetzt bleibt. Die beauftragte Bürgermeisterin
1. bestellt folgende Personen in die Verbandsversammlung des Landschaftszweckverbandes:

Mitglied

Stellvertreter/in

 

Bgm. Petra Reiber, kraft Amtes Vertretung im Amt
Cornelius Albrecht Rolf Henze
Eberhard Eberle Gerd Nielsen
Bernd Christensen Olaf Klein
Erik Kennel Winfried Manthey
Helge Jansen Sven-Okke Drath

2. und erklärt, dass sie persönlich auf das Amt der 1. stellv. Vorsitzenden verzichtet; diese Funktion bleibt damit vorerst unbesetzt.

Mitglieder der Verbandsversammlung der Nord-Ostsee Sparkasse
Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen in die Verbandsversammlung der Nord-Ostsee Sparkasse:
Uwe Andresen  -  SPD
Franz Beilmann  -  SWG
Frau Petra Reiber für die Person der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters

Mitglied des Verwaltungsrates der Nord-Ostsee Sparkasse
Die Verbandsversammlung der Nord-Ostsee Sparkasse besteht gemäß § 5 der Satzung aus den Landrätinnen oder den Landräten der Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg, den Bürgermeisterinnen oder den Bürgermeistern der Städte Friedrichsstadt, Husum, Schleswig, Tönning und Westerland und der Verbandsvorsteherin oder dem  Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Sparkasse Garding / St. Peter-Ording. Sie werden im Verhinderungsfall von ihren Stellvertreterinnen oder Stellvertretern vertreten. Der Verbandsversammlung gehören 40 weitere Mitglieder an, von denen
a) der Kreis Nordfriesland 9,
b) der Kreis Schleswig-Flensburg 16,
c) die Stadt Friedrichstadt 1,
d) die Stadt Husum 3,
e) die Stadt Schleswig 6,
f) die Stadt Tönning 1,
g) die Stadt Westerland 3 und
h) der Zweckverband Sparkasse Garding/ St. Peter-Ording 1 Mitglied
entsenden.
Für den Verwaltungsrat hat die Stadt Westerland nach der Satzung  das Vorschlagsrecht für 1 Mitglied. Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Person: Herrn Wolfgang Jensen

Mitglieder der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Sylt
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Sylt besteht gemäß § 6 der Satzung aus den Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeistern und Amtsvorsteherinnen bzw. Amtsvorstehern der Verbandsmitglieder. Die genannten Personen gehören der Verbandsversammlung kraft Amtes an und werden im Verhinderungsfall durch ihre Stellvertreter/innen vertreten. Die Verbandsmitglieder entsenden weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter in die Verbandsversammlung bis zur Erreichung der satzungsgemäßen Stimmenzahl. Jede Vertreterin bzw. jeder Vertreter hat für den Verhinderungsfall einen Stellvertretenden. Auf jede Vertreterin bzw. auf jeden Vertreter entfällt eine Stimme. In der Verbandsversammlung hat
a) das Verbandsmitglied Stadt Westerland insgesamt 7 Stimmen
b) das Verbandsmitglied Gemeinde Rantum insgesamt 0 Stimmen
c) das Verbandsmitglied Gemeinde Sylt-Ost insgesamt 1 Stimme
d) das Verbandsmitglied Gemeinde List insgesamt 0 Stimmen
e) das Verbandsmitglied Energieversorgung Sylt GmbH insgesamt 6 Stimmen
Durch die Fusion der 3 Gemeinden entfallen die Bürgermeisterfunktionen dieser Gemeinden und werden ersetzt durch die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister der Gemeinde Sylt, in der Zeit des Übergangs also durch die beauftragte Bürgermeisterin. Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen:

Mitglied

Stellvertreter/in

 

Beauftragte Bürgermeisterin für die Funktion der Bürger-meisterin / des Bürger-meisters

Vertretung im Amt
Maria Andresen Tobias Klapper
Günther Frank Kay Abeling
Rolf Henze Ralf Langmaack
Gerhard Lorek Franz Beilmann
Werner Lorek Gerd Markussen
Hermann Müller Erk Olaf Gerdsen
Erik Kennel Sönke Hansen

Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt besteht gemäß § 6 der Satzung aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Gemeinden Sylt - Ost, Rantum / Sylt und Wenningstedt - Braderup / Sylt und der Stadt Westerland oder ihren Stellvertretern sowie 10 weiteren Mitgliedern. Damit entfallen nach der Fusion 2 Bürgermeisterfunktionen. Die beauftragte Bürgermeisterin übernimmt die Funktion der Bürgermeisterin. Die Verbandsmitglieder entsenden weitere Vertreterinnen und Vertreter in folgender Anzahl nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung  am Zweckverband:
Gemeinde Sylt-Ost: 5 weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter
Stadt Westerland: 5 weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter
Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen:

Mitglied

Stellvertreter/in

 

Beauftragte Bürgermeisterin für die Funktion der Bürger-meisterin / des Bürger-meisters

Vertretung im Amt
Holger Flessau Kay Abeling
Wolfgang Jensen Ian Taylor
Gerhard Lorek Franz Beilmann
Hermann Müller Klaus Jensen
Niels Nielsen Werner Lorek
Oliver Ewald Hannelore Strauch
Bernd Christensen Rüdiger Krtschek
Manfred Uekermann Christoph Schmatloch
Volker Andersen Mathias Lauritzen
Erik Kennel Winfried Manthey

Mitglieder des Deich- und Sielverbandes Nösse
Der Verbandsausschuss besteht gemäß § 9 der Satzung aus 10 Mitgliedern mit 15 Stimmen. Sie verteilen sich auf die einzelnen Gemarkungen wie folgt:
Stadt Westerland 1 Mitglied mit 6 Stimmen
Ausbaugebiet Westerland 1 Mitglied mit einer Stimme
Gemarkungen Tinnum, Keitum, Morsum, Archsum je 2 Mitglieder mit je 1 Stimme
Das Mitglied der Stadt Westerland und für den Verhinderungsfall die Stellvertreter werden durch das zuständige Gremium der Stadt Westerland bestimmt. Sie sind ehrenamtlich tätig. Die Beauftragte bestellt folgende Personen:

OT Westerland:
Cornelius Albrecht Vertr.: Eberhard Eberle

N.N. für Ausbaugebiet (z.Zt. keine Person benannt)

OT Archsum
Boy Christiansen Sönke Hinrichsen
OT Morsum
Karl Hintz Phillip Kühl
OT Keitum
Jochen Lornsen Jan Andersen
OT Tinnum
Thorsten Dau Manfred Uekermann
Insel- und Halligkonferenz (Region Uthlande)
Die Stadtvertretung der Stadt Westerland hat in der Sitzung der Stadtvertretung am 18. Dezember 2003 den Die Stadtvertretung der Stadt Westerland hat in der Sitzung der Stadtvertretung am 18. Dezember 2003 den Beitritt der Stadt Westerland zur Insel- und Halligkonferenz beschlossen. Pro Gemeinde wird ein Vertreter entsandt. Damit stellt die Gemeinde Sylt 1 Person (abstimmungsberechtigt). Helge Jansen ist Vorsitzender der Insel- und Halligkonferenz. Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen als offizielles Mitglied der Insel- und Halligkonferenz:
Helge Jansen
Manfred Uekermann

Insel- und Halligkonferenz (Arbeitsausschüsse) Arbeitsgruppe: Küstenschutz
In der Sitzung des Umwelt-, Kleingarten- und Küstenschutzausschusses am 07. Mai 2007 hat Frau Annemarie Lübcke an die Westerländer Vertreter appelliert sich aktiv in den Arbeitsgremien zu beteiligen. Die Entsendung von Vertretern der Stadt Westerland erfolgte erstmal in der Sitzung der Stadtvertretung am 19. Juli 2007. Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen:
Cornelius Albrecht
Eberhard Eberle
Helge Jansen

Euregio Die Watten
Der Stadt Westerland wurde angeboten, ein Mitglied in den Vorstand der Euregio Die Watten zu entsenden. Ehrenbürgervorsteherin Wimmer ist von der Stadtvertretung der Stadt Westerland am 23. Juni 2008 als Mitglied für die Euregio „Die Watten“ gewählt worden. Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen:
Gerda Wimmer
Helge Jansen

Verein AktivRegion Uthlande
Die Stadtvertretung der Stadt Westerland hat in der Sitzung der Stadtvertretung am 18. März 2008 die Mitgliedschaft  Stadt Westerland im Verein Aktiv Region Uthlande beschlossen. Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen:
Helge Jansen
Stellvertreter: Eberhard Eberle

Schulverband Hörnum - Rantum
Die Gemeinde Sylt ist Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Rantum (Sylt) und stellt damit gem. Verbandssatzung 3 Mitglieder. Die beauftragte Bürgermeisterin bestellt folgende Personen:
Helge Jansen
Kirsten Schmale
Daniela Schmitt

Frau Reiber weist sodann darauf hin, dass bei einigen überörtlichen Gremien zunächst keine Besetzung erforderlich sei und eine Besetzung für die Zeit nach der Kommunalwahl erfolgen werde. Dies betrifft folgende Gremien:
Büchereiausschuss
Mitgliederversammlung des Städtebundes Schleswig - Holstein
Kuratorium zur Vergabe des C. - P. - Hansen - Preises

Hinweise der beauftragten Bürgermeisterin: Frau Reiber erläutert die Rechtsgrundlagen für die Besetzung der Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräte. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland ist in Abstimmung mit dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein bei den Mitgliedern der Gesellschafter­ver­sammlungen im Bereich des Privatrechts zwischen den  gesetzlichen Vertretern der Gemeinde und den durch die Gemeindevertretung entstandenen Mitgliedern nach § 25 GO zu unterscheiden. Die gesetzlichen Vertreter der Gemeinde, also der Bürgermeister / die Bürgermeisterin – scheiden aus, sobald sie ihr Amt verlieren. Im Fall der Fusion tritt an die Stelle der Bürgermeisterin die beauftragte Bürgermeisterin. Die entsandten Mitglieder verbleiben bis zur Benennung neuer Mitglieder durch die Gemeindevertretung. Gleiches gilt für den Aufsichtsrat. Diese Regelung gilt jedoch nur für die Vertretung der Gemeinde in juristischen Personen des Privatrechts.  Das öffentliche Recht sieht z. B. für die Verbandsversammlungen andere gesetzliche Regelungen vor. Im Bereich des Privatrechts (GmbH-Gesetz, Aktiengesetz) handelt es sich um persönliche Mandate der weiteren Bewerber. Es geht dabei um folgende Gremien:
» Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Tourismus - Service Westerland GmbH & Co. KG
» Mitglieder des Aufsichtsrates der Tourismus-Service Westerland GmbH & Co.KG
» Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaften
» Mitglieder des Aufsichtsrates der Flughafengesellschaften
» Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Sylt Marketing GmbH
» Aufsichtsrat der Sylt Marketing GmbH
» Mitglieder des Aufsichtsrates der Energieversorgung Sylt GmbH
» Vertreter/-innen der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Sylt GmbH
Auf eine Nennung der zur Zeit bestellten Personen wird verzichtet.


13. Bestellung der Mitglieder in den 0rtsbeiräten Archsum, Keitum / Munkmarsch, Morsum, Tinnum, Rantum und Westerland

Die Hauptsatzung sieht die Bildung von 0rtsbeiräten vor. In der ehem. Gemeinde Sylt - Ost haben bereits  0rtsbeiräte mit gewählten Vertretern bestanden. Diese haben sich stillschweigend bereit erklärt, diese Aufgabe übergangsweise zur nächsten Kommunalwahl zu übernehmen. Für die Ortsteile Rantum und Westerland gab es bislang keine 0rtsbeiräte. Im Vorfeld der heutigen Sitzung ist Frau Bgm. Reiber signalisiert worden, dass auch für diese beiden Ortsteile die Bildung eines Ortsbeirates gewünscht wird. Die Beauftragte bestellt folgende Personen als Mitglieder der 0rtsbeiräte Archsum, Keitum/Munkmarsch, Morsum und Tinnum, Rantum und Westerland:

 

Ortsbeirat Archsum
Mathias Andersen
Bernd Petersen
Karin Petersen
Mario Pennino
Hans-Jürgen Widmayer
Björn Christiansen
Lütje Thaysen

 

Ortsbeirat Keitum / Munkmarsch
Dr. Thomas Blanck

Christian Duwe

Raimund Hoeg
Hans Hermann Jendrichsen
Arnold Bussius
Dr. Roland Klockenhoff
Andrea Decker
Petra Langner
René Dörr
Jan Ossenbrüggen
Oliver Ewald

 

Ortsbeirat Morsum
Rolf Ketteler
Burghard von Eitzen

Christoph Schmatloch

Claus Mungard

Heiner Willkommen
Holger Weirup
Mathias Schmitz
Christian Kaiser
Michael Schlüter

 

Ortsbeirat Tinnum

Uwe Dau

Sven Bussius
Kai Espersen
Peter Iden
Ingeborg Körner-Möhring
Jörg Ohde
Winfried Manthey
Karl-Heinz Thomsen
Kai Puck
Birte Volz
Angelika Warnken

 

Ortsbeirat Rantum
Helge Jansen
Bärbel Maenss
Daniela Schmitt
Sven-Okke Draht
Peter Hansen

John Bourne jr.

Klaus Dieter Lahrtz

 

Ortsbeirat Westerland
Kay Abeling
Franz Beilmann
Günther Frank
Klaus Jensen
Wolfgang Jensen

Carsten Kerkamm

Tobias Klapper
Ursula Lunk-Lorek
Gerd Nielsen
Uwe Tiedjen
Peter Schnittgard


14. Einwohnerfragestunde

Frau Reiber setzt die Einwohnerfragestunde fort.

Es wird danach gefragt, ob andere Behörden, wie z.B. das Finanzamt, von der Fusion und der Änderung des Gemeindenamens unterrichtet werden. Frau Reiber bejaht diese Frage, alle öffentlichen Stellen werden automatisch über die Fusion und die Änderung des Gemeindenamens unterrichtet.

Zur Frage, ob auch Kfz-Papiere geändert werden müssen, muss auf die Auskunft der Zulassungsstelle verwiesen werden. Da die neue Kommune „Sylt“ automatisch Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Gemeinde ist, dürfte diese Anpassung bei bestehenden Papieren aber zu vernachlässigen sein.

Die Frage doppelt bestehender Straßennamen wird angesprochen  und es wird angeregt, dass bei Änderungen die Anlieger der Strassen beteiligt werden. Frau Reiber berichtet hierzu, dass die Vergabe neuer Straßenbezeichnungen in die Zuständigkeit der neuen Vertretung falle und in der Übergangszeit darauf geachtet werden solle, dass stets der 0rtsteil mit genannt werde.



Frau Reiber schließt die 1. Sitzung der beauftragten Bürgermeisterin um 19.55 Uhr.

Protokoll vom 12.05.2009

Ortsbeirat Archsum

Tagesordnung

 

Öffentlicher Teil

 

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienen Ortsbeiratsmitglieder,  BV Dirk Ipsen, die Zuhörerschaft, die Vertreterin der Presse sowie Herrn Peter Carstensen als Protokollführer. Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung teilt Herr Pennino mit, dass der nicht-öffentliche Tagesordnungspunkt „Wahrnehmung von Geburtstagen“ heute nicht € abgehandelt werden kann, da die neue Gemeindevertretung erst in ihrer Sitzung am 28. Mai 2009  darüber befinden wird, ab welchem Alter und in welcher Form künftig die Wahrnehmungen abgehandelt werden. Die Einladung erfolgte form- und fristgerecht, Einwände wurden nicht erhoben. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt.


2. Feststellung des ältesten Mitgliedes

Es wird festgestellt, dass Herr Lütje Thaysen das älteste Mitglied im Ortsbeirat Archsum ist; er übernimmt den Vorsitz.


3. Wahl des Vorsitzenden

Vorgeschlagen wird Herr Mario Pennino; weitere Vorschläge erfolgen nicht. Auf Befragen erklärte er, eine evtl. Wahl anzunehmen. Herr Mario Pennino wird sodann einstimmig zum alten und neuen Vorsitzenden des Ortsbeirates Archsum gewählt. Herr Pennino wird sodann von Herrn Thaysen per Handschlag auf gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichtet und in sein Amt eingeführt. Herr Pennino übernimmt den Vorsitz.


4. Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder gemäß § 46 (5) GO

Sodann werden die weiteren Mitglieder des Ortsbeirates per Handschlag durch den Vorsitzenden auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihr Amt eingeführt.


5. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden

Es wurden folgende Personen für eine/n stellv. Vorsitzenden vorgeschlagen:
Mathias Andersen
Karin Petersen geb. Dietze
Auf Befragen, ob sie ggf. eine Wahl zum / r stellv. Vorsitzenden annehmen würden, erklärten sie wie folgt:
Mathias Andersen                -           ja
Karin Petersen                     -           nein
Damit wird Herr Mathias Andersen einstimmig zum stellv. Ortsvereinsvorsitzenden gewählt.


6. Beratung und Beschlussfassung über die Zuweisung von Flächen für das insulare Entwicklungskonzept

Nach kurzer Aussprache beschließt der Ortsbeirat Archsum wie folgt: Der OB Archsum beschließt einstimmig, dass die Fläche am Boysenweg dem Insularen Entwicklungskonzept zugewiesen wird. Des Weiteren wird einstimmig beschlossen, bis zur nächsten Ortsbeiratssitzung Flächen zu prüfen, die in das Entwicklungskonzept aufgenommen werfen können. Stadtbaumeister Knuth ist zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates einzuladen.


7. Einwohnerfragestunde

Der Vorsitzende des Archsumer Kulturkreises, Herr Peter Jensen, teilt mit, dass laut Aussage vom ehemaligen Kurdirektor Uwe Winter der Schaukasten erneuert werden sollte; dies ist bislang noch nicht erfolgt. Der Vorsitzende sichert zu, sich hierum zu kümmern.

Herr Wolfgang Holst weist darauf hin, dass der Ort jetzt im Außenbereich „zugemüllt“ wird. Der Müll wird von Keitum aus angeliefert. Er regt an, dass das Ordnungsamt entsprechende Bodenproben nimmt.

Herr Wolfgang Holst teilte mit. Das der Laden im Gebäude „Alte Schule“ zum Jahresende geschlossen würde, der Pachtvertrag mit der Kurverwaltung bzw. STS allerdings noch 2 Jahre Bestand habe. Hier wäre es erforderlich, dass kurzfristig Gespräche stattfänden um eine Möglichkeit zu erarbeiten, die Nahversorgung im Ort darzustellen.

Herr Wolfgang Holst berichtet noch einmal davon, dass er dem Kulturausschuss 25.000,00 € durch ein Privatdarlehn kurzfristig finanziert hatte. Es bestehe Einigkeit darüber, dass kein neuer Antrag zu den verbliebenen 10.000 € gestellt werden müsse, da der Archsumer Kulturkreis eine Zahlung in Höhe von 15.000 € erhalten habe. Eine abschließende Erklärung der Gemeinde stehe noch aus, ob die weiteren 10.000 € noch folgen oder ob mit Zahlung der 15.000 € der Antrag über 25.000 € erledigt sei.


8. Mitteilungen und Anfragen

Aus gegebenem Anlass weist Protokollführer Peter Carstensen noch einmal darauf  hin, dass die Bekanntmachung einer Ortsbeiratssitzung nicht mehr durch ein Presseorgan (hier Sylter Rundschau) erfolgen muss, sondern vielmehr durch öffentlichen Aushang im jeweiligen Ortsbeiratsort ausreicht.

Frau Karin Petersen weist darauf hin, dass der Ortsbeirat einen Beschluss dahingehend gefasst hatte, dass Plakatierungen über das Örtliche hinaus nicht gewünscht seien. Jetzt sind  aber wieder Plakate angebracht für Veranstaltungen, die nichts mit dem Ort Archsum zu tun haben. Der entsprechende Beschluss ist zur nächsten Sitzung vorzulegen. BV Ipsen regt in diesem Zusammenhang an, festzustellen, wer zuständig ist und wer die Genehmigung erteilt hat.

Herr Bernd Petersen verweist auf eine alte schiefe Straßenlampe und hinterfragt, ob nicht im Rahmen der Baumaßnahmen eine vernünftige Lampe aufgestellt werden kann, zumal der TOP bereits in der Sitzung vom 17. März 2008 angesprochen worden ist und der damalige amtierende Bgm. Schmatloch auf die Bauabteilung verwiesen hatte. Dieser Punkt sollte auf der nächsten Tagesordnung wieder aufgegriffen werden.


9. Abarbeitung der Vorprotokolle

Der Vorsitzende teilt mit, dass derzeit  kein Handlungsbedarf bestgehe.


10. Verschiedenes

Samstag, d. 16.05.2009 werden gemeinsam mit dem Kulturkreis und der Anpflanzungen werden von den Bediensteten der Bauhöfe vorgenommen. Nach getaner Arbeit soll ein gemütliches Beisammensein mit grillen pp. stattfinden. Es liegt ein Antrag des Archsumer Kulturkreises auf Unterstützung der Veranstaltungen vor. Das Schreiben wird verlesen und zur Kenntnis genommen. Der Ortsbeirat Archsum unterstützt diesen Antrag und beschließt einstimmig die Zahlung eines Zuschusses in Höhe von 1.500 €.



Der Vorsitzende schließt mit Dank um 19:55 Uhr die Sitzung.

Protokoll vom 24.03.2009

Ortsbeirat Archsum

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.    Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienen Ortsbeiratsmitglieder,  die beauftragte Bürgermeisterin, Frau Petra Reiber, Herrn Joachim Schweitzer, Herrn KD Uwe Winter, Frau Jutta Hinz, die Herren Manfred Schmidt und Björn Christiansen, die Vertreterin der Presse sowie Herrn Peter Carstensen als Protokollführer. Die Einladung erfolgte form- und fristgerecht, Einwände wurden nicht erhoben


2.Verpflichtung eines neuen Mitgliedes

Nachdem sich die Anwesenden von ihren Plätzen erhoben hatten, verpflichtete der Vorsitzende Herrn Dennis Wittke per Handschlag gemäß § 46 (5) GO auf gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führte ihn in sein Amt ein.


3. Einwohnerfragestunde

Auf Anfrage von Herrn Carl Rasmus Petersen nach dem Stand der Beseitigung der Schäden an den Straßen Weetstich und Borrig teilte Herr Manfred Schmidt mit, dass die Maßnahmen noch laufen, eine entsprechende Sicherheitsleistung sei aber hinterlegt. Herr Petersen regte an, die Straßen noch einmal abzugehen und in Augeschein zu nehmen.

Zur Sicherung des Bereiches an der Feuerwache regte die beauftragte Bgm. Frau Reiber an, dies über die nächste Verkehrsschau abzuwickeln.

Weiter hinterfragte der Vorsitzende, ob künftig die Sicherheitsleistungen nicht erhöht werden können, die die Bauvorhaben in der Vergangenheit auch größer geworden seien. Die beauftragte Bgm. Reiber bat Herrn Schmidt um Prüfung, ob nicht künftig an den Straßenrändern Pfähle gesetzt werden könnten, damit Beschädigungen der Bankette vermieden erden könnten.

Herr Lütje Thaysen fragte nach, ob der Ortsteil Archsum auch künftig ohne Baumschutzsatzung bleibe, da bisher eine solche Satzung abgelehnt worden ist.

Die beauftragte Bgm. empfahl einen entsprechenden Hinweis an die neue Gemeinde zu geben.

Herr Lütje Thaysen hinterfragte weiter, ob die Ortsgestaltungssatzung (OGS) erhalten bliebe.

Dazu führte die beauftragte Bgm. Reiber aus, dass sämtliche Satzungen überarbeitet werden müssen; dazu blieben ca. 2 Jahre Zeit.


4. Mitteilungen und Anfragen

Der Vorsitzende teilte wie folgt mit:
Die Seniorenweihnachtsfeier im Dezember 2008 ist als Erfolg anzusehen, es sollte jedoch überlegt werden, ob künftige derartige Feiern separat im Ort durchgeführt werden sollten.

Es wurde zur Kenntnis genommen, dass auf der Ablauf des Biikebrennens / Petritag 2009 als positiv zu werten sei.
Die Dorfreinigung am vergangenen Samstag wurde erfolgreich durchgeführt.
Auf dem Spielplatzgelände seien neue Geräte gelagert worden, die allerdings noch aufgestellt und überarbeitet werden müssten.

Die Straßenbeleuchtung im „Bob Terp“ sowie  die Entwässerung „Deichweg“ seien abgeschlossen.

Im Hauptausschuss wurde wie folgt über eine Schenkung von 3 Gemälden an die Archsumer Kulturfreunde beschlossen: Auf Anregung der Verwaltung wurde von einer Schenkung Abstand genommen, weil Grundlage der Schenkung die Arbeit des Kulturkreises wäre. Dem folgend müssten Regelungen getroffen werden, was mit den Gemälden geschieht, wenn sich der Verein auflösen sollte. Da dieses rechtlich kaum umsetzbar erscheint, folgte der Hauptausschuss der Empfehlung der Verwaltung, mit dem Archsumer Kulturkreis E.V. einen Überlassungsvertrag abzuschließen des Inhalts, dass die Gemälde dem Verein für die Zeit seines Bestehens unentgeltlich überlassen werden. Löst sich der Verein auf, sind die Gemälde an die Gemeinde Sylt zurückzugeben.

Ergänzend führte die beauftrage Bürgermeisterin aus, dass die Gemälde zwischenzeitlich versichert seien.

Das ständige Ärgernis mit der Lagerung von Heuballen auf gemeindeeigenen Grundstücken sei zwischenzeitlich dahin gelöst worden, dass diese Heuballen nicht mehr auf gemeindeeigenen Flächen lagern.

Das Archsumer Dorffest sei für den 11. Juli 2009 geplant.

Zur künftigen Überwachung des ruhenden Verkehrs führte die beauftragte Bgm. Frau Reiber aus, dass 4 zusätzliche Kräfte eingestellt werden würden, allerdings betrage die Lieferfrist für die erforderlichen Gerätschaften 6 – 8 Wochen.

Auf Anfrage von Herrn Lütje Thaysen nach dem Stand der Brücke Böllhörn teilte Herr Manfred Schmidt mit, dass dies bis jetzt noch abgearbeitet sei, jetzt aber im ahmen der notwendigen Brückensanierungen mit erledigt würde.

Auf weitere Nachfrage von Herrn Lütje Thaysen nach der Umsetzung des Ortseingangsschildes teilte Herr Manfred Schmidt mit, dass die Änderung der Ortsdurchfahrt beantragt sei.


5. Abarbeitung Vorprotokolle

Herr Lütje Thaysen regte an, vorrangig rechtzeitig die Überarbeitung folgender wassergebundener Wege zu berücksichtigen:
> A   6
> A   7
> A 14
> A 17


6. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag des Archsumer Kulturkreises bezüglich Instandhaltungsmaßnahmen der Festwiese mit Spielplatz

Vorab teilte der Vorsitzende mit, dass ein Antrag des Archsumer Kulturkreises vom 10.01.2009 vorläge, der wie folgt abgearbeitet wurde.
1. Wiederherstellung der Absperrung (Pfosten mit Vierkanthülsen und Spannketten) nördlich der Festwiese als Abgrenzung zum Parkplatz sowie Erneuerung der Hinweisschilder.
> Erfolgt durch den Bauhof, ebenso die Bepflanzung und Pflege.

2. Südlicher Eingang: Verbreiterung der vorhandenen Pforte, Personenzugang östlich der Pforte wieder herrichten.
> Abarbeitung erfolgt durch den Bauhof.

3. Einfriedigung südlich der Festwiese wieder herstellen (Eichenpfähle mit grün beschichtetem Maschendraht)
> Hier sollten die geplanten Maßnahmen noch einmal überdacht werden.

4. Graben reinigen, Wildwuchs beseitigen.
> Ist bereits erfolgt.

5. Neue Hinweisschilder für Spielplatz in vorhandener Pforte integrieren.
> Die Hinweisschilder sollen so angebracht werden (Augenhöhe), dass sie auch gelesen werden können.

6. Vorhandene Lampe reparieren.
> Der Auftrag ist erteilt worden.

7. Mutterboden des Kinderspielplatzes teilweise auskoffern, vorhandenen Sand als Unterbau verteilen, mit neuem Sand Spielplatz auffüllen.
> Hier wird nur noch auf die Sandlieferung gewartet, alles andere sei erfolgt.

8. Abgetragenen Mutterboden als Abgrenzung zur Südseite als Wall aufschichten, vor dem Wall eine Mulde zur Wasserableitung erstellen und defekte Drainage wiederherstellen.
> Ist bereits erfolgt.

9.   Zwei entfernte Spielgeräte ersetzen
a) Reifenschaukel aus Stahlrohr
b) Schutzhütte (Spielkaufhaus)
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass jetzt hinreichend Spielgeräte vorhanden seien. Interesse hingegen bestehe an der Anschaffung von 2 Fußballtoren. Entsprechende Mittel sind für den Haushalt anzumelden. Der Vorsitzende teilte mit, dass hinsichtlich des Aufbaus bereits Bereitschaft durch die FF Archsum und anderer Helfer signalisiert wurde. Als Termin wurde der 16. Mai 2009, 10 Uhr, Treffpunkt Spielplatz, festgelegt. Einstimmig so beschlossen. Es wurde abschließend noch darauf hingewiesen, dass es sich um den einzigen Spielplatz in Archsum handele.


7. Sachstandsinformation zu Beschlüssen des Hauptausschusses vom 29.121.2008, betreffend Baukostenzuschuss für das Objekt „Alte Schule“ und den Kinderspielplatz

Der Vorsitzende teilte mit, dass in der Hauptausschusssitzung am 29.12.2008 folgender Beschluss gefasst worden sei: Die Verwaltung berichtete, dass nach dem bestehenden Nutzungsvertrag kein Anspruch auf irgendeine Zahlung bestehe. Insgesamt wird die Tätigkeit des Kulturkreises aber positiv gesehen und es wurden Wortbeiträge formuliert, wonach im Sinne eines freiwilligen Zuschusses Zahlungen geleistet werden sollten. Herr Ipsen erklärte als Finanzausschussvorsitzender, dass der Haushalt 2008 keine Zuschüsse dieser Art vorsehe und auch keine freien Mittel mehr zur Verfügung stünden. Dennoch beschloss der Hauptausschuss bei 1 Gegenstimme, dass der Archsumer Kulturkreis einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 15.000,--€ als überplanmäßige Ausgabe erhalten solle. Der Antrag lautete aber auf 25.000 €; warum nur 15.000 € bisher gezahlt wurden, ließe sich derzeitig nicht nachvollziehen. Auch erfolgte eine entsprechende Information, was die nicht bewilligten 10.000 € betraf,  an den Kulturkreis bzw. den Ortsbeirates bisher nicht. Herr Wolfgang  Holst teilte ergänzend mit, dass er seinerzeit Unterlagen bei Bgm. Erik Kennel abgegeben habe, die aber wohl nicht mehr vorhanden und auch offensichtlich nicht mehr behandelt worden seien. Herr Hans-Jürgen Widmayer führte ergänzend aus, dass der bestehende Vertrag geprüft worden und dabei klar gesagt wurde, dass kein Rechtsanspruch bestehe. Dazu führte Herr Wolfgang Holst aus, dass der Vertrag seinerzeit von OAR Joachim Rück  ausgearbeitet worden sei. Die beauftragte Bgm. Frau Petra Reiber, regte an, einen Antrag über die fehlenden 10.000 € zu stellen und dieser Antrag vom Ortsbeirat Archsum unterstützt würde. Sodann beschloss der OBR Archsum einstimmig:
Der gefasste Beschluss vom  23.09.2008 wird erneuert und ein Antrag auf Zahlung von 10.000 € gestellt. Weiter sind bei der Haushaltsplanung jährlich weitere 5.000,00 € für Gebäudeunterhaltung einzustellen. Die neue Gemeindevertretung sollte erneut darüber beraten, ob man für den Kulturkreis Archsum das Darlehn übernehme. Einstimmig so beschlossen.


8. Sachstandsbericht des STS (Sylter Tourismus-Service); Planungen – Vorhaben im Ortsteil Archsum

Herr KD Uwe Winter trug folgendes vor:
Der STS hat entsprechend der Beschlüsse des Kurausschusses folgende Maßnahmen für Archsum geplant bzw. bereits umgesetzt:
a) Es wurde eine Mitarbeiterin für die TI in Archsum eingestellt, um die Öffnungszeiten des Büros zu verbessern. Dieses Maßnahme in Kooperation mit dem Backshop soll zunächst für ein Jahr beobachtet werden, bevor dann eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Die Umsätze der letzten 4 Wochen für den Bereich der TI liegen allerdings mit 16,00 € weit hinter den Erwartungen zurück.
b) Die Beet- und Gartenpflege rund um die Alte Schule wurde an eine Gartenbaufirma vergeben. Hier werden ca. 3.000,00 € eingesetzt;
c) Das Info-Häuschen vor der „Alten Schule“ wird komplett erneuert und die Scheiben werden so geteilt, dass der Aushang von Plakaten dadurch wesentlich einfacher wird.
d) Auf die Kritik des Archsumer Kulturkreises machte der Betriebsleier Uwe Winter nochmals deutlich, das die Aufgaben der STS in der Förderung des Tourismus liegen. Veranstaltungen die überwiegend für Gäste angeboten werden, können auch weiterhin mit einem Zuschuss bedacht werden. Kulturveranstaltungen die fast ausschließlich für die Mitglieder durchgeführt werden, können in Zukunft sicherlich durch den Kulturetat der Gemeinde Sylt unterstützt werden. Hier sollen entsprechende Gespräche geführt werden.
e) Frau Reiber bat den Archsumer Kulturkreis entsprechende Anträge einzureichen.
f) Was die eigenen Veranstaltungen betrifft, so hat der STS hier ein ganz klares Qualitätsziel. Künstler in diesem Bereich sind aber nur zu finanzieren, wenn in den Häusern in denen sie auftreten auch 300 Zuschauer Platz finden.
g) Herr Winter richtete nochmals die Bitte an den Archsumer Kulturkreis die Veranstaltungen frühzeitig jeweils im November  für das kommende Jahr zu melden. (Art der Veranstaltung, Name des Künstlers, Kurze Beschreibung, Höhe der Eintrittsgebühr etc.); Nur dann ist gewährleistet, das die Veranstaltung auch im insularen Veranstaltungskalender erscheint.´


9. Beratung und Beschlussfassung zur Ausschreibung von Malerarbeiten
Es handele sich um das Gebäude „Alte Schule“ in Archsum. Die Verwaltung wurde einstimmig gebeten, die Vorbereitung für die Ausschreibung der Malerarbeiten in die Wege zu leiten vorbehaltlich vertraglicher Regelungen. Herr Schweitzer führte dazu indessen aus, dass die Verträge vorab noch einmal geprüft werden müssten.


10. Verschiedenes

Der Ortsbeiratsbeiratsvorsitzende bedankte sich bei Herrn Björn Christiansen und überreichte ihm im Namen des Ortsbeirates einen Geschenkgutschein.

Herr Lütje Thaysen wies noch einmal darauf hin, dass durch die Belastung von Großfahrzeugen (30-Tonner) der Wirtschaftsweg Ingiwai (Norder-Ingi) für größere Baumaßnahmen in Keitum vorgesehen war. Es müsse auf alle Fälle jetzt sichergestellt werden, dass Instandsetzungsmaßnahmen nach Abschluss der Großbaumaßnahmen in Keitum durchgeführt werden.

Herr Manfred Schmidt teilte dazu mit, dass für Instandsetzungsmaßnahmen 400.000 € im Haushalt eingestellt seien.

Weiter teilte Herr Lütje Thaysen mit, dass bei Bauvorhaben in Archsum Wälle und Tore auf gemeindeeignem Grundstück errichtet worden seien und besteht auf einem Rückbau. Herr Manfred Schmidt sicherte eine Überprüfung zu.



Der Vorsitzende schließt um 20:46 Uhr mit Dank die Sitzung.