Protokoll vom 04.12.2008

Finanz- und Kurausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Da die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende verhindert sind, bietet Bgm. Jansen an, die Leitung der Sitzung zu übernehmen. Die Ausschussmitglieder stimmen dem zu. Bgm. Jansen eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit fest.


2. Fragen der Bürger

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Mitteilungen und Anfragen

Bgm. Jansen teilt mit, dass am 2.12.2008 im Kreishaus des Kreises Nordfriesland in Husum ein Abstimmungsgespräch zu einem insularen Konzept für die Errichtungen der Strandversorgungsbetriebe auf der Insel Sylt stattgefunden hat. Anwesend waren Vertreter des Innenministeriums (Abt. Landsplanung), des Amtes für ländliche Räume, des Kreisbauamtes, der Umwelt Agentur Kiel, der Sylter Bauämter sowie die Bürgermeister der Sylter Kommunen. Zukünftig zu errichtende Sylter Strandversorgungsbetriebe sollen sich bei deren Planung den nachstehenden Richtlinien unterwerfen: Die Grundlage für einen solchen Betrieb sollte ein auf Holzpfählen aufgestelltes Podest darstellen. Die Grundfläche darf bis zu 400 qm betragen. Davon dürfen maximal 250 qm mit einem Baukörper versehen werden. Bei dem Baukörper soll der Gastraum nicht mehr als 125 qm beanspruchen. Der andere Teil des Baukörpers soll für Erschießung, Toilettenanlagen, Küche, Lager etc. zur Verfügung stehen. Die nicht überbaute Fläche der Grundfläche kann für eine Terrasse genutzt werden. Vorzugsweise sind bei der Errichtung des Baukörpers naturnahe Materialen zu nutzen. In dem Abstimmungsgespräch ist vereinbart worden, dass die beteiligten Entscheidungsträger Landesplanung, Kreisbauverwaltung und Sylter Kommunen diese abgestimmte Leitlinie bei dem zu erstellenden Konzept für die Sylter Strandversorgungsbetriebe zum Maßstab werden lassen. Es wurde weiterhin vereinbart, dass die schon in der Planung befindlichen Standorte in Hörnum / Hauptstrand, Rantum / Rantum - Nord und Kampen / Buhne 16 schon vor der Verabschiedung des Gesamtkonzeptes in einen Genehmigungsprozess gehen können. Es muss jedoch sicher gestellt sein, dass das insulare Konzept für Strandversorgungsbetriebe zeitnah fertig gestellt wird. Für das Projekt „Rantum Nord“ bedeutet dieses, dass die bisher favorisierte Planung Petersen/Zahel keine Genehmigung erwarten kann. Es muss nun jedoch zeitnah eine Planung vorgelegt werden, die den vorstehend beschriebenen Leitlinien entspricht. Da bei der Ausschreibung für die Strandversorgung „Rantum Nord“ durch die Gemeindevertretung Rantum das Projekt Petersen / Zahel nicht die Ausschreibungsgrundlage war, sondern die Grundidee von Herrn Zahel und Herrn Petersen bevorzugt wurde, kann die Gemeinde an der Zusammenarbeit mit den genannten Partnern festhalten.

Betriebsleiterin Güldenpfennig teilt mit, dass der Tourismustag Schleswig - Holstein den Internetauftritt der Kurverwaltung Rantum mit dem 3. Platz ausgezeichnet hat.


4. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2009 der Kurverwaltung Rantum

Der Wirtschaftsplan 2009 der Kurverwaltung liegt allen Ausschussmitgliedern vor und wird von Betriebsleiterin Güldenpfennig erläutert.

Im Erfolgsplan betragen

die Erträge 1.912.610,00 €
die Aufwendungen 2.037.610,00 €
der Jahresverlust 125.000,00 €

Im Vermögensplan betragen

die Einzahlungen 2.309.500,00 €
die Auszahlungen 2.309.500,00 €

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind festgesetzt auf

1.500.000,00 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist festgesetzt auf 600.000,00 €

Beschluss:
Der Finanz- und Kurausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Feststellung des Wirtschaftsplanes 2009.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 4
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


5. Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation der Kurabgabe 2009

Betriebsleiterin Güldenpfennig trägt die Kalkulation zur Erhebung der Kurabgabe für 2009 vor. Die Aufstellung liegt allen Ausschussmitgliedern vor. Im wesentlichen bleiben die Preise konstant. Beschluss:
Der Finanz- und Kurausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Feststellung der Kalkulation der Kurabgabe 2009.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 4
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


6. Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation der Fremdenverkehrsabgabe 2009

Betriebsleiterin Güldenpfennig trägt die Kalkulation der Fremdenverkehrsabgabe 2009 vor. Die Aufstellung liegt allen Ausschussmitgliedern vor. Gegenüber dem Vorjahr gibt es nur minimale Veränderungen. Beschluss:
Der Finanz- und Kurausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Feststellung der Kalkulation der Fremdenverkehrsabgabe 2009.
Abstimmungsergebnis: 
Ja - Stimmen: 4
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


7. Beratung und Beschlussfassung über einen Zuschussantrag des Beratungs- und Behandlungszentrums Sylt (BBZ) für „Suchtberatung“ und „Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen“ für das Jahr 2009

Der Gemeinde Rantum liegt ein entsprechender Zuschussantrag vor. Für den Bereich „Suchtberatung“ wird um einen Zuschuss in Höhe von 4.640,64 € und für den Bereich „Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen“ in Höhe von 514,11 € gebeten. Beschluss:
Der Finanz- und Kurausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die vorgenannten Zuschüsse zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 4
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


8. Beratung und Beschlussfassung über die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für die Herstellung der Übergangslösung zur Zusammenführung der Verwaltungen Westerland und Sylt - Ost

Um die Zusammenführung der Verwaltung möglichst schnell umzusetzen, ist eine Übergangslösung vorgesehen. Teile der beiden Verwaltungen werden im Gebäude der StoV am Bahnweg und im Haus „Wieser“ im Hebbelweg untergebracht. Hierfür sind diverse Änderungen an der EDV - Anlage, Telefonanlage, der Verkabelung und die Renovierung der Räumlichkeiten notwendig. Hierfür sind insgesamt 550.000,00 € erforderlich. Da in den Nachtragshaushalten bereits 160.000,00 € für die Hard- und Software bereitgestellt wurden, fehlen derzeit noch 390.000,00 €, die als außerplanmäßige Ausgabe bereitgestellt werden müssten. Auf die Gemeinde Rantum entfallen anteilig 13.962,00 €. Beschluss:
Der Finanz- und Kurausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die erforderlichen Mittel in Höhe von 13.962,00 € für die Herstellung der Übergangslösung zur Zusammenlegung der Verwaltungen im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 4
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


9. Beratung und Beschlussfassung über die Bereitstellung von Mitteln für die Abbruchkosten für den Rathausumbau im Haushaltsjahr 2009

Im Haushalt 2009 sind für den Rathausumbau die Abbruchkosten in Höhe von insgesamt 1,6 Mio. € einzustellen. Auf die Gemeinde Rantum entfallen anteilig 100.000,-- €. Beschluss:
Der Finanz- und Kurausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Mittel für die Abbruchkosten für den Rathausumbau in Höhe von 100.000,-- € im Haushaltsjahr 2009 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 4
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


10. Beratung und Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 2008 der Gemeinde Rantum

Der Entwurf  der I. Nachtragshaushaltssatzung und des I. Nachtragshaushaltsplanes liegen allen Ausschussmitgliedern vor. Bgm. Jansen erläutert den Nachtragshaushaltsplan. Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

im Verwaltungshaushalt

erhöht um festgesetzt auf
die Einahmen 251.300,00 € 1.210.700,00 €
die Ausgaben 251.300,00 € 1.210.700,00 €

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen 147.700,00 € 1.212.100,00 €
die Ausgaben 147.700,00 € 1.212.100,00 €
von bisher auf
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird neu festgesetzt
0,00 € 3.280.000,00 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird neu festgesetzt
239.000,00 € 300.000,00
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
wird neu festgesetzt
0,00 Stellen 0,68 Stellen

Protokoll vom 06.11.2008

Finanz- und Kurausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Da die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende verhindert sind, bietet Bgm. Jansen an, die Leitung der Sitzung zu übernehmen. Die Ausschussmitglieder stimmen dem zu. Bgm. Jansen eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit fest. Es wird gebeten, die Reihenfolge der Tagesordnung zu ändern. Dem wird zugestimmt. Bgm. Jansen begrüßt Frau Ernst und Herrn Scheil, sowie Herrn Bremer sen. und Herrn Bremer jun.


2. Fragen der Bürger

Frage: Warum wirbt ein Privatvermieter im redaktionellen Teil des Gastgeberverzeichnisse 2009?
Antwort: Der allgemeine Teil besteht aus einem Mix aus Werbung und Text. Die angesprochene Werbeanzeige ist von einer Appartementbetreuung, nicht von einem Vermieter.

Frage: Ein Großteil des Hauptstrandes ist mit Seetank verschmutzt. Wann wird das behoben?
Antwort: Das ist bekannt. Da es sich jedoch um eine sehr große Menge handelt, ist dies nicht von den Mitarbeitern des Betriebshofes zu leisten. Hier müsste ein Auftrag vergeben werden. Es wird aber davon ausgegangen, dass sich das Problem auf natürliche Weise behebt.

Frage: Ist es vorgesehen, das restliche Holz aus der Aufforstung des Waldbestandes weiter zum Verkauf anzubieten?
Antwort: Ja, es bestehen noch Nachfragen

Frage: Was ist mit dem Hafenprojekt? Wie weit ist der Stand?
Antwort: Das Thema ist bei den Fusionsverhandlungen mit auf der Prioritätenliste. Das Problem ist, dass eine europaweite Ausschreibung erfolgen muss. Die Planungen dafür laufen.

Frage: Wer ist ab dem 1.1.2009 der Arbeitgeber der Angestellten der Kurverwaltung?
Antwort: Über dieses Thema wird unter TOP 6 ausführlich berichtet werden. Sollten danach hierzu noch Fragen bestehen, können diese nach dem Bericht noch gestellt werden.


3. Mitteilungen und Anfragen

Betriebsleiterin Güldenpfennig teilt mit, dass die Flughafengesellschafterversammlung stattgefunden hat. Thema war die Umstrukturierung von 3 auf 1 Gesellschaft, entsprechende Urkunden wurden unterzeichnet. Des weiteren wurde die Reduzierung der Rantumer Anteile von 5 auf 2 notariell beglaubigt.


4. Beratung und Beschlussfassung über den Bericht des Jahresabschlusses 2007 der Kurverwaltung

Betriebsleiterin Güldenpfennig teilt mit, dass die Prüfung in den Räumen der Buchhaltungsfirma HRV GmbH durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftsrat, Pinneberg, durchgeführt und mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen wurde. Das Ergebnis wurde in der Schlußbesprechung am 20.10.2008 in Rantum erörtert. Wie aus dem Bericht ersichtlich, gab es zu den wirtschaftlichen Verhältnissen keine wesentlichen Beanstandungen. Der Jahresabschluss ist in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen. Er ist mit dem Prüfungsvermerk des Abschlußprüfers bekanntzumachen. Der ausführlichen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007 inklusive der Jahresbilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Prüfungsvermerk und dem Lagebericht liegt vor. Beschluss:
Der Finanz- und Kurausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,
a) die Feststellung des Jahresabschlusses in der geprüften Fassung.
b) den Jahresgewinn in Höhe von 283.725,18 € zur Reduzierung des Verlustvortrages zu verwenden.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 5
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

5. Bericht über den aktuellen Stand des Neubaus „Sanitärgebäude Campingplatz“

Herr Scheil (Amt Landschaft Sylt) berichtet, dass die Planung für das o. g. Bauvorhaben weiter konkretisiert worden ist und nach der letzten gemeinsamen Abstimmung zu den Haustechnischen Anlagen nun die Kostenberechnung nach DIN 276 vorliegt. In der Kostengruppe 200 -Erschließung- sind die Anschlusskosten für die Gasversorgung enthalten. In den Kostengruppen 300 -Baukonstruktion- und 400 -Technische Anlagen- sind die jeweiligen Gebäudekosten enthalten. In der Kostengruppe 500 -Außenanlagen- sind die befestigten Flächen enthalten, jedoch keine Ausbildung von Grünanlagen oder Anpflanzungen. Diese soll in Eigenleistung erbracht werden. Alle erforderlichen Ausstattungsgegenstände, wie Waschmaschinen, Trockner, Möbel usw., die in die Kostengruppe 700 eingeordnet werden, sind hier nicht erfasst. Bei der Haustechnik sind die speziellen Ausstattungen für z. B. WC - Papier u. ä., wie sie in Zierow als Spezialanfertigung eingebaut wurden, ebenfalls nicht enthalten. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass sich das ursprüngliche Bauvolumen durch die von der GV geforderte Vergrößerung der Duschbereiche (Damen und Herren) sowie durch den Ausbau des Turmes als Aufenthaltsraum mit Aussichtsplattform  kostenwirksam erhöht hat. Alle Preise beinhalten bereits den sogenannten Inselzuschlag, der, basierend auf aktuellen Erfahrungswerten, mit 24 % angesetzt wurde. In der Summe ergeben sich somit Erstellungskosten von rund 2.083.909,-- € brutto. Die Differenz zur Kostenschätzung mit  1,4 Mio. € ergibt sich daraus, dass diese den Inselzuschlag noch nicht beinhaltete (dieser allein macht bereits 336.000,-- € aus), durch die Erhöhung des o. g. Bauvolumens und durch die Verwendung höherwertiger, solider und sparsamer technischer Ausstattung. Nach weiteren Erläuterungen und eingehender Beratung folgt eine kurze Diskussion. Betriebsleiterin Güldenpfennig geht davon aus, dass die Erwirtschaftung möglich sein wird. Der Gewinn des Campingplatzes ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Frau Ernst (Amt Landschaft Sylt) weist darauf hin, dass jetzt zwar höhere Investitionskosten anfallen, dafür aber in Zukunft Einsparungen bei den Energiekosten erzielt werden. Beschluss:
Der Finanz- und Kurausschuss billigt die vorgestellte Kostenberechnung für das Sanitärgebäude und empfiehlt der Gemeindevertretung, die Fortführung der Planung auf dieser Basis zu beschließen, damit die weiteren erforderlichen Planungsschritte, insbesondere Ausschreibung und Vergabe, zeitnah durchgeführt werden können.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 4
Nein - Stimmen: 1
Enthaltungen: 0


6. Information seitens des Wirtschaftsprüfers Herrn Bremer über die Auswirkungen der Zusammenlegung der touristischen Betriebe Westerland, Sylt - Ost und Rantum mit Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise

Die Herren Bremer erläutern kurz, dass die Kurverwaltung ein Wirtschaftsbetrieb ist und die Auswirkungen der Fusion daher andere sind, als für die beteiligten Gemeinden. Die  Fusion hat Auswirkungen auf das Personal und die Vermögensgegenstände der Kurverwaltung. Es gibt 2 Möglichkeiten: Die Kurverwaltung Rantum bleibt Eigenbetrieb der neuen Kommune oder sie schließt sich dem Tourismus Service Westerland an. Durch den Beitritt zum TSW ist es möglich, Änderungen im Gesellschaftsvertrag vorzunehmen, z. B. könnte hier festgeschrieben werden, dass ein Mitglied der Rantumer Kurverwaltung im Beirat vertreten ist. Dadurch wäre ein Mitspracherecht im Beirat gesichert. Der TSW möchte das Personal bereits zum 01.01.2009 übernehmen. Der Kurbetrieb Rantum bleibt jedoch aus steuerlichen Gründen bis zum 31.08.2009 bestehen. Für die Mitarbeiter wurde ein Überleitungsvertrag vorbereitet. Herr Bremer sen. weist darauf hin, dass dieser Vertrag für die Mitarbeiter keine Nachteile beinhaltet. Die Mitarbeiter müssen rechtzeitig informiert werden und müssen sich dann innerhalb von 4 Wochen entscheiden, ob sie diesem Übernahmevertrag zustimmen. Sollte ein Mitarbeiter nicht in die GmbH wechseln wollen, so wird er von der neuen Kommune übernommen. Es ist notwendig, jetzt durch die Gemeinde Rantum eine Vereinbarung zu erstellen, dass der Eigenbetrieb bis 31.08.2009 als wirklicher Eigenbetrieb geführt wird. Ab 01.04.2009 entscheidet die Gemeindevertretung der neuen Kommune. Gv. Drath hält es für besser, wenn auch das Personal erst zum 01.09.2009 durch den TSW übernommen wird. Dies war seiner Meinung nach in den vorangegangenen Fusionsgesprächen auch so vorgesehen. Betriebsleiterin Güldenpfennig fasst zusammen, dass folgende Punkte abschließend geklärt werden müssen:
- Mitsprache im Beirat
- Übernahme des Personals zum 1.1.2009 oder zum 1.9.2009
Es wird im Ausschuss die Meinung vertreten, dass die Übernahme des Personal zum 01.09.2009 sinnvoller wäre. Bgm. Jansen bittet Herrn Bremer um die Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage. Dann sollen Gespräche mit Herr Douven vom TSW geführt werden. Die Ausschussmitglieder beschließen einstimmig, so zu verfahren. Bgm. Jansen bedankt sich bei Herr Bremer sen. und Herrn Bremer jun.


7. Bericht über die unvermutete Kassenprüfung der Kurverwaltung Rantum

Betriebsleiterin Güldenpfennig berichtet, dass am 24.06.2008 eine unvermutete Kassenprüfung durch das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland durchgeführt wurde. Sie erläutert die Beanstandungen. Es handelt sich überwiegend um formelle Angelegenheiten (die Betriebssatzung der Kurverwaltung muss den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden, eine Dienstanweisung zur Kassenführung müsste neu erstellt werden). Des weiteren wurde eine Kassendifferenz von 7.830,29 € festgestellt. Diese resultiert jedoch aus der fehlerhaften Datenübertragung vom Kassenprogramm. Beschluss:
Der Finanz- und Kurausschuss nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt der Gemeindevertretung, den vorgelegten Prüfungsbericht des GPA und die vorgelegte Stellungnahme der Kurverwaltung anzunehmen.


8. Verschiedenes

Es liegen keine Beratungspunkte vor.



Der Vorsitzende dankt den Anwesenden für die Mitarbeit und schließt um 21.45 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.

Protokoll vom 018.08.2008

Finanz- und Kurausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit fest. Durch Handschlag verpflichtet die Ausschussvorsitzende Herrn Juanito Bourne als bürgerliches Mitglied, auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und weist auf das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken jeglicher Art im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit für die Gemeinde Rantum hin. Die vorsitzende bittet um Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt 5: „Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf einer I. Nachtragssatzung zur Ausbaubeitragssatzung für die Gemeinde Rantum (Sylt)“. Die nachstehenden Punkte verschieben sich entsprechend. Hiergegen bestehen keine Einwände.


2. Mitteilungen und Anfragen

Betriebsleiterin Güldenpfennig teilt mit, dass im Juni 2008 die Jahresabschlussprüfung des Geschäftsjahres 2007 in den Räumen der Buchhaltung der HRV in Hamburg durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Wirtschaftsrat“ Herrn Bremer und Herrn Heinbokel erfolgte. Der Bericht ist bereits fertig gestellt und wird in den nächsten Tagen zugeschickt. Der Jahresüberschuss im Jahr 2007 betrug 283.725 €. Somit hat sich der aufgelaufene Verlustvortrag von 2004 mit Minus 817.000 € bis 2007 auf ca. 300.000 € reduziert.


3. Beratung und Beschlussfassung über die Campingplatzgebühren 2009

Betriebsleiterin Güldenpfennig schlägt vor, die Campingplatzgebühren im 2009 konstant zu lassen, da evtl. Beeinträchtigungen durch noch andauernde Bau- bzw. Reparaturarbeiten entstehen könnten. Durch die Neugliederung der Stellplätze und der Begrünung ist noch kein perfekter, reibungsloser Ablauf gewährleistet. Sie teilt weiterhin mit, dass es ab 2009 auch für Durchgangsgäste die Möglichkeit gibt, Stellplätze direkt am Rantum Becken zu buchen. Hier wird eine neue Preiskategorie eingeführt. Abschließend teilt Sie mit, dass der Umsatz des Campingplatzes sehr gut ist. Es wurde jetzt bereits der Umsatz erreicht, wie im letzten Jahr zum Jahresende. Beschluss:
Der Finanz- und Kurausschuss beschließt, die Campingplatzgebühren 2009, wie von Betriebsleiterin Güldenpfennig vorgestellt, zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 4
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


4. Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2008

Die Übersicht über die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 31.585,48 € zum 30.06.2008 liegt allen Ausschussmitgliedern vor und ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.  Die Vorsitzende erläutert sämtliche Überschreitungen. Beschluss:
Der Finanz- und Kurausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2008 in Höhe von insgesamt 31.585,48 € zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 4
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


5. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf einer I. Nachtragssatzung zur Ausbaubeitragssatzung für die Gemeinde Rantum (Sylt)

Der Entwurf der I. Nachtragssatzung zur Ausbaubeitragssatzung liegt allen Ausschussmitgliedern vor und ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Aufgrund einer vor einiger Zeit erfolgten grundsätzlichen Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und verschiedener Hinweise des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig erscheint es angebracht, den Tatbestand „der Erneuerung“ - wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - auch ausdrücklich in die Satzung als beitragsauslösende Maßnahme mit aufzunehmen. Außerdem wird eine Neufassung der Regelung für den Gewerbezuschlag im Beitragsrecht (sprich: Zuschlag für einen erhöhten Ziel- und Quellverkehr) für erforderlich gehalten, da sich die bisherige Regelung - keine Zuschlagserhebung für teilweise gewerbliche Nutzung - als unzureichend herausgestellt hat. Beschluss:
Der Finanz- und Kurausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die I. Nachtragssatzung zur Ausbaubeitragssatzung entsprechend der Vorlage der Verwaltung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 4
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


6. Verschiedenes

a.) Aufgrund einer eingegangenen Beschwerde erläutert Betriebsleiterin Güldenpfennig die Zuständigkeitsbereiche ihrer Mitarbeiter und stellt klar, dass die Zusammenarbeit sehr gut ist und die Mitarbeiter in ihren jeweiligen Bereichen selbständig und zuverlässig arbeiten. Sollte ihre Anwesenheit als Betriebsleiterin notwendig sein, ist sie über Handy - auch am Wochenende und in den Abendstunden - erreichbar.

b.) Betriebsleiterin Güldenpfennig berichtet über besondere Veranstaltungen in 2008:
- Kunst am Strand
- Afrika Sylt Festival
- Lesungen mit Wladimir Kaminer (26.08.08) und Harry Rowolth (29.08.08)
- Run ums Rantum Becken (07.09.08)
Sie hebt hervor, dass Herr Jahrmarkt gute, neue Ideen einbringt.

c.) Betriebsleiterin Güldenpfennig weist darauf hin, dass es in 12 Plakataufsteller gibt. Diese sind allerdings nicht für die „allgemeine Werbung“, sondern für die Werbung von gezielten Rantumer Veranstaltungen vorgesehen. Allgemeine Werbung kann in der Kurverwaltung ausgehängt werden. Aufgrund der Ortsgestaltungssatzung ist vorgegeben, dass in Rantum kein „Schilderwald“ entstehen soll.

d.) Betriebsleiterin Güldenpfennig teilt mit, dass ein „Campingplatzbewertungsbogen“ entworfen und an die Camper verteilt wurde. Die Auswertung wird Ende September vorliegen.

e.) Bv. Bourne möchte wissen, warum hinter der ehemaligen Tennishalle viel Sand liegt. Gv. Drath teilt mit, dass dies Sand von der Baustelle des Feuerwehrgerätehauses ist. Dieser wird hier nur zwischengelagert.

f.) Bv. Bourne bemängelt den Zustand der Toilettenanlage Samoa. Betriebsleiterin Güldenpfennig teilt mit, dass dieses Jahr die Toilettenanlage Tadjem Deel erneuert wurde. Als nächstes ist die Toilettenanlage Samoa geplant. Hierzu muss allerdings noch die Bausubstanz geprüft werden.


7. Fragen der Bürger

Es liegen keine Fragen der Bürger vor.



Die Vorsitzende dankt den Anwesenden für die Mitarbeit und schließt um 20.50 Uhr den öffentlichen teil der Sitzung.

Protokoll vom 19.02.2008

Finanz- und Kurausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 20.00 Uhr, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


2. Fragen der Bürger

Es liegen keine Fragen der Bürger vor.


3. Mitteilungen und Anfragen

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass am Donnerstag, dem 21.02., um 11.00 Uhr, im Forum des Schulzentrums in Westerland die Verleihung des C.-P. Hansen Jugendpreises stattfindet. Wer Interesse hat, kann gerne teilnehmen.

Maik Ossenbrink, Mitarbeiter der Kurverwaltung Rantum, macht stellvertretend für Betriebsleiterin Güldenpfennig zum Campingplatz folgende Mitteilungen: Die Kabel sind verlegt. Die ersten Stromkästen kommen nächste Woche. Ebenso wird in der nächsten Woche W-LAN für die Gäste installiert, die Nutzung erfolgt dann über eine Karte. Der bauliche Teil der Wohnmobilentsorgungsstation wird am kommenden Samstag abgeschlossen. Die Saisoncamper werden angeschrieben und über die Veränderungen, u. a. Abbau von Hütten und Terrassen, informiert. Insgesamt laufen alle Arbeiten nach Plan.

Gv. Carstensen fragt an, ob es zum Thema DSL schon neue Informationen gibt. Gv. Maenss teilt mit, dass Sie den Vorgang „in Arbeit“ hat.


4. Linksabbiegerspur (L 24 – Ausbau der Einmündung Hafenstraße)

Der Gemeinde liegen neue Zahlen für die Linksabbiegerspur vor. Gv. Carstensen teilt mit, dass man ursprünglich von einer geringeren Summe ausgegangen war. Nun wurde durch einen Planer eine Kostenschätzung aufgestellt, die sich auf rd. 266.000 € beläuft. Wobei die eigentlichen Baukosten den geringeren Teil ausmachen, jedoch eine Ablösesumme in Höhe von 136.000 € (davon allein für die Ampelanlage 88.000 €) ans Land gezahlt werden müsste. Gv. Carstensen erläutert, dass aufgrund einer Verkehrsanalyse eine Abbiegespur mit Ampelanlage die optimale Lösung wäre. Nur eine Ampelanlage wäre aus Sicht der Landesstraßenverwaltung nicht ausreichend. In diesem Zusammenhang teilt Bgm. Jansen mit, dass er Herrn Schneider vom Verkehrsministerium auf die Höhe der Ablösesumme angesprochen hat. Bis Ende der Woche wird er die Gemeinde informieren, ob die Höhe notwendig ist. Dies sollte abgewartet werden. Eine endgültige Entscheidung sollte aber auf der nächsten GV-Sitzung Mitte März fallen, damit die Arbeiten dann auch kurzfristig begonnen werden können. Gv. Carstensen weist darauf hin, dass er die Variante Linksabbiegerspur mit Ampel dem Kreisel vorzieht. Dies wird von Gv. Nebert unterstützt. Zur Bauausschusssitzung am 26.02. sollen nochmals zum Vergleich die Kosten für einen Kreisel vorgelegt werden. Da dann auch die weiteren Informationen vorliegen, soll dann weiter beraten werden.


5. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2008

Einzelne Positionen des Haushaltsplanes werden besprochen und durch die Vorsitzende erläutert. Der Haushaltsplan der Gemeinde Rantum für das Haushaltsjahr 2008 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme und Ausgabe jeweils auf 959.400 € und im Vermögenshaushalt in der Einnahme und Ausgabe jeweils auf 1.064.400 € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen werden jeweils auf 0 € festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt 239.000 €. Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A            330 %
Grundsteuer B            330 %
Gewerbesteuer          350 %

Beschluss: Der Finanz- und Kurausschuss beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2008.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 2


6. Verschiedenes

Bgm. Jansen teilt mit, dass er mit dem Verkehrsministerium ein Gespräch über die Verkehrsüberwachung geführt hat. Die Gemeinde beabsichtigte, die Verkehrsüberwachung in Zukunft nicht über den Kreis, sondern eigenständig durchzuführen. Hiervon wurde ihm abgeraten, da es schwierig sei, eine einmal übertragene Zuständigkeit wieder rückgängig zu machen. Es sollte jedoch mit dem Kreis über die Höhe des Bußgeldanteils der Gemeinde verhandelt werden. Zurzeit bekommt die Gemeinde pro festgestellter Ordnungswidrigkeit lediglich 1,79 €.

Gv. Schmitt bittet die Gemeinde, in den Wall am Dorfhotel einen „Gang“ zu schieben, damit die spielenden Kinder ihren Ball wiederholen können, ohne den Wall zu zertreten. Dies wird zugesagt.

Gv. Carstensen bittet darum, die Strandtreppen vom Sand freizuschaufeln. Bgm. Jansen stellt klar, dass hierfür nicht die Gemeinde sondern der LZV, Boy Christiansen, zuständig ist.

M. Ossenbrink fragt an, ob die Gemeinde für den Wanderweg am Rantum Becken zuständig ist. Dieser müsste ausgebessert werden.

Gv. Nebert teilt mit, dass der Zaun am Rantum Inge Deich nicht vollständig repariert worden ist, so dass die Urlauber hier durchgehen. Dies muss behoben werden.

Die Vorsitzende teilt mit, dass der Gemeinde ein Schreiben vom Amt Landschaft Sylt vorliegt, in dem abgefragt wird, ob Nutzungsbedarf an dem Schießstand der Kaserne besteht.  Bv. P. Hansen teilt mit, dass die  Jägerschaft sicher Interesse hätte. Er wird sich darum kümmern.

Zum Thema Lärmschutz verliest die Vorsitzende ein Schreiben des Kreises Nordfriesland. Hieraus geht hervor, dass dem vorliegenden Entwurf keine Genehmigung in Aussicht gestellt wird. Bgm. Jansen teilt hierzu mit, dass dieses Schreiben nicht den letzten Stand wiedergibt. Es gibt einen neuen Entwurf, aus dem hervorgeht, wie der Sachverhalt geregelt werden könnte.

Die Vorsitzende spricht die Behindertentoilette Strandmuschel an. Bgm. Jansen teilt mit, dass hier Gespräche stattfinden werden und eine Lösung erarbeitet wird.


Die Vorsitzende dankt den Anwesenden für die Mitarbeit und schließt um 20.50 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.

Protokoll vom 07.01.2008

Finanz- und Kurausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 20.00 Uhr, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


2. Fragen der Bürger

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Mitteilungen und Anfragen

Gv. B. Carstensen teilt mit, dass am 27.01.2008 Seminar in Husum zum Thema „Doppik“ stattfindet. Wer Interesse hat, kann sich anmelden.


4. Beratung und Beschlussfassung über Investitionen für den Campingplatz

Maik Ossenbrink stellt die geplanten Investitionen für den Campingplatz vor. Erstes Ziel sollte die Erneuerung der Stromversorgung auf dem Platz sein. Die vorhandene Anlage ist zum Teil 25 Jahre alt. Die Ausstattung der vorhandenen Anlage mit elektronischen Zählern würde ca. 50.000 € kosten. Dem gegenüber stehen Kosten in Höhe von ca. 75.000 € für eine komplett neue Anlage. Da die alte Anlage nicht der VDE-Norm entspricht und es bei Feuchtigkeit immer wieder zu Problemen kommt, wäre es sinnvoller, die Anlage insgesamt zu erneuern.
Hierfür würden sich die Kosten wie folgt zusammensetzen:
Neue Stromverteilerkästen                     ca. 60.000 €
Anschluss und Kabel                               ca. 14.000 €
Erdarbeiten                                              ca. 13.500 €
ca. 87.500 €
Wenn die Erdarbeiten durch die Betriebsgruppe übernommen werden, würde eine Gesamtsumme von ca. 74.000 € anfallen. Mit dem zur Verfügung gestellten Strom entsteht eine neue Einnahmequelle, so dass diese Maßnahme in 2 – 3 Jahren refinanziert sein könnte. Anhand eines Übersichtplanes erläutert Herr Ossenbrink die Standorte der aufzustellenden Stromkästen und die damit verbundenen Erdarbeiten. Bis Ostern soll diese Maßnahme fertiggestellt sein, damit für die Saison 2008 die Plätze bereit sind. Für die Saisonstellplätze kann somit ab 2008 der Strom verbrauchsabhängig abrechnet werden. Der Preis wird voraussichtlich 0,40 €/KW/h zzgl. einer Bereitstellungsgebühr i. H. v. 350 € inkl. 400 KW/h betragen. Das zweite Ziel wäre im Jahr 2009 der Bau eines zentralen Sanitärgebäudes. Bgm. Jansen bedankt sich bei Herr Ossenbrink für die Vorstellung des Projektes. Er hält das Konzept für gut, weist aber darauf hin, dass er bei den Erdarbeiten nicht auf die Betriebsgruppe zurückgreifen würde, sondern den Auftrag an eine Firma vergeben würde, damit die Arbeiten fristgerecht fertig sind. Gv. B. Carstensen wirft ein, ob man nicht auch die Wasserleitungen gleich mit verlegen könnte, wenn für die Stromarbeiten bereits der Boden aufgegraben wird. Herr Ossenbrink stellt klar, dass für die Stromversorgung nur ein kleiner Bereich aufgegraben werden muss und die Kabel in einer anderen Tiefe verlegt werden, als die Wasserleitungen. Dies sollte erst nach der Saison 2008 in einem zweiten Schritt erfolgen, da sich die Kosten für die Wasseranschlüsse für den Platz auf 500.000 € belaufen würden. Es entsteht eine kurze Diskussion. Die Ausschussmitglieder vertreten die Auffassung, dass rd. 90.000 € investiert werden sollten, um diesen ersten Schritt der Sanierung des Campingplatzes abzuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine ordentliche Ausschreibung für die einzelnen Gewerke durchgeführt werden muss, so dass je 3 Angebote eingeholt werden müssen. Beschluss:
Die Ausschussmitglieder empfehlen der Gemeindevertretung, die vorgestellten Investitionen für die Stromversorgung, einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten, in Höhe von ca. 90.000 € zu beschließen. Es sollen jeweils 3 Angebote zu den jeweiligen Gewerken eingeholt werden.  Abstimmungsergebnis:  4 : 0 : 0


5. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2008 der Kurverwaltung Rantum

Betriebsleiterin A. Güldenpfennig stellt den Wirtschaftsplan der Kurverwaltung Rantum für das Wirtschaftsjahr 2008 vor. Dieser liegt den Ausschussmitgliedern vor. Der Wirtschaftsplan schließt mit einem Ergebnis von plus 35.000 € ab. Die Erträge im Erfolgsplan des Wirtschaftsjahres betragen 2.070.044 €, die Aufwendungen 2.035.044 €. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplanes belaufen sich auf jeweils 1.100.300 €. Es ist eine Kreditaufnahme von 873.500 € vorgesehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 600.000 € festgesetzt. Betriebsleiterin Güldenpfennig erläutert einige Positionen des Wirtschaftsplanes. Beschluss:
Die Ausschussmitglieder empfehlen der Gemeindevertretung, den vorliegenden Wirtschaftsplan der Kurverwaltung Rantum für das Wirtschaftsjahr 2008 zu beschließen. Abstimmungsergebnis:  4 : 0 : 0


6. Verschiedenes

Die Toilette am Henning-Rinken-Wai ist in keinem guten Zustand. Es soll überlegt werden, diese zu erneuern bzw. zu renovieren.

Auf dem Weg vom Dorfhotel zu den „Stauder Stuben“ gibt es keine Beleuchtung. Es wird angeregt, dort Lampen aufzustellen. Frau Güldenpfennig weist darauf hin, dass im Zuge der Campingplatzsanierung auch die gesamte Beleuchtung überplant werden soll. Evtl. wird in diesem Zuge auch dieser Weg beleuchtet.

Der Fußballplatz des Dorfhotels grenzt an einen Wall. Es würde Sinn machen, hier ein Netz anzubringen, damit die Bälle nicht hinter den Wall fliegen.

Die Musikanlage im Kursaal wird bemängelt. Die Töne überschlagen sich, wenn die Musikanlage im Kursaal etwas höher gedreht wird. Bgm. Jansen teilt mit, dass es sich nicht um eine eigentliche Musikanlage sondern um eine Lautsprecheranlage handelt. Da sich aber im Laufe der Zeit die Ansprüche an die Anlage geändert haben, wäre zu überlegen, eine neue Verstärkeranlage anzuschaffen.

Im Kursaal wird in den nächsten Tagen eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Der neue Mitarbeiter der KV, Herr Steffen Jahrmarkt, ist für die Koordination der Veranstaltungen zuständig. Bgm. Jansen stellt klar, dass das Catering weiterhin über die ADS laufen soll. Da bei Veranstaltungen ein Mitarbeiter der KV anwesend ist, ist jedoch zu überdenken, ob die Pausenversorgung mit Getränken über den jeweiligen Mitarbeiter geleistet werden kann.

Es wird angeregt, durch die Betriebsgruppe alle Gullys zu prüfen und evtl. zu reinigen.


Die Vorsitzende dankt den Anwesenden für die Mitarbeit und schließt um 21.40 Uhr die Sitzung.

Protokoll vom 13.11.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung  der  Sitzung,  Feststellung  der  Ordnungsmäßigkeit  der  Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Bgm. Jansen eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit fest. Entschuldigt fehlt Gv. Barbara Maenss und unentschuldigt fehlen Gv. Klaus-Dieter Lahrtz und Gv. Peter Hansen.  Es wird um Erweiterung der Tagesordnung um die Punkte 15 – 17 gebeten, die nachstehenden Tagsordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Die Gemeindevertreter haben keine Einwände. Die Tagesordnung wird durch Bürgermeister Jansen erläutert.


2. Mitteilungen und Anfragen

Bgm. Jansen weist darauf hin, dass im Dezember die letzte Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Rantum stattfindet.  Ab Januar gibt es keine Gemeindevertreter mehr in Rantum. In der Übergangszeit bis zu den Neuwahlen im März wird Frau Reiber als Beauftragte bestellt. In dieser Zeit können keine neuen Beschlüsse gefasst werden, nur die laufenden Geschäfte werden entsprechend der Vorjahre geführt. Die bisherigen Bürgermeister der fusionierenden Gemeinden bleiben in diesem Zeitraum als Kontaktpersonen vor Ort. Soziale Aufgaben werden in der Zeit wie bisher durchgeführt. Biike und Petritag sind wie immer geplant.

Als Termin für die Neuwahlen wurde der 29. März 2009 festgesetzt. Dann wird sowohl die Gemeindevertretung als auch der neue Bürgermeister / die neue Bürgermeisterin der neuen Gemeinde Sylt gewählt.

Bgm. Jansen teilt mit, dass die Grundschule Hörnum / Rantum bestehen bleibt. Am 12.11.2008 hat im Ministerium in Kiel ein Gespräch stattgefunden. Die Schule kann als Zeigschule weitergeführt werden. Hierzu sind nun Gespräche mit dem Schulverband Sylt zu führen. Die eigene Schulträgerschaft muss aufgegeben werden. Die Gemeinden Hörnum und Rantum werden sich dem Schulverband Sylt anschließen.


3. Bericht über die Sitzung des Bau-, Wege-, Katastrophen- und Umweltausschusses vom 30.09.2008

Der Bauausschussvorsitzende berichtet wie folgt: Es wurde erneut über die Anbindung von der L 24 in die Hafenstraße beraten. Aufgrund der unterschiedlichen Meinungen der Ausschussmitglieder einigt man sich, die Kosten für einen Kreisel erneut zu prüfen und die Genehmigungsfähigkeit zu klären. Dann soll erneut beraten werden. Sollte die Kreisel-Variante nicht genehmigungsfähig sein, sollte die Linksabbiegerspur umgesetzt werden. Mehr hierzu unter Top 6. Des weiteren wurde beschlossen, die geplante Neufassung der Ortsgestaltungssatzung zurück zu stellen, bis geklärt ist, welcher Mitarbeiter des Amtes bzw. der neuen Kommune nach der Fusion mit dieser Aufgabe beauftragt werden kann. Anschließend wurde über die Finanzierung der Sanierung der Mole diskutiert. Hierzu mehr unter Top 7. Zur 1. Änderung des B-Plan Nr. 52 der Gemeinde Sylt-Ost wurde eine positive Stellungnahme abgegeben. Für den B - Plan 1 wurden gestalterische Eckpunkte beraten. Weiteres unter Top 8. Folgende Bauanträge wurden beraten:
- Dem Antrag auf Abbruch und Neubau eines Wohnhauses in der Hörnumer Straße wurde zugestimmt.
- Einem Befreiungsantrag zum Neubau einer Erdgarage in der Alte Dorfstraße wurde zugestimmt.
- Dem Antrag auf Umbau einer Wohnung in der  Alten Dorfstraße wurde zugestimmt.
- Dem Antrag auf Neubau eines Sanitärgebäudes in der Hörnumer Straße wurde zugestimmt.
- Der Antrag auf Neubau eines reetgedeckten Wohnhauses Am Sandwall wurde zurückgestellt, da noch eine abschließende Prüfung des Bauamtes vorgenommen werden sollte


4. Bericht über die Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sozialausschusses vom 15.10.2008

Die Ausschussvorsitzende berichtet, dass die Umsetzung des Ehrenmals beschlossen wurde. Dies befindet sich nun auf der Grünfläche neben der Kirche. Des weiteren wurde über die Ausführung der Seniorenweihnachtsfeier beraten. Diese findet am 5.12.2008 statt. Anschließend wurde über die Fortführung der gemeindlichen Aktivitäten im Bereich Jugend, Kultur und Soziales in der Gemeinde Rantum nach der Fusion beraten. Die Mitglieder des Ausschusses sprachen sich dafür aus, diese Aktivitäten weiter auszugestalten. Es sollte dem zu gründenden Ortsbeirat angeraten sein, sich dieser Aufgabe anzunehmen. Die Durchführung der Biike- und Petritag-Veranstaltung im Februar 2009 sind jedoch bereits gesichert. Abschließend wurde der geplante Lottonachmittag für die Senioren besprochen.


5. Bericht über die Sitzung des Finanz- und Kurausschusses vom 6.11.2008

Betriebsleiterin Güldenpfennig teilt mit, dass über den Bericht des Jahresabschlusses 2007 der Kurverwaltung beraten wurde. Mehr dazu unter Top 9. Des weiteren wurde über die Kosten des Neubaus des Sanitärgebäudes auf dem Campingplatz berichtet und beraten. Weiteres unter Top 10. Die Wirtschaftsprüfer Herr Bremer sen. und Herr Bremer jun. haben ausführlich über die Auswirkungen der Zusammenlegung der touristischen Betriebe Westerland, Sylt-Ost und Rantum berichtet. Näheres unter Top 11. Frau Güldenpfennig berichtete über die unvermutete Kassenprüfung der Kurverwaltung Rantum durch den Kreis Nordfriesland. Diese wurde am 24.06.2008 durchgeführt. Bei den Beanstandungen handelte es sich überwiegend um formelle Angelegenheiten (die Betriebssatzung der Kurverwaltung muss den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden, eine Dienstanweisung zur Kassenführung müsste neu erstellt werden). Des weiteren wurde eine Kassendifferenz von 7.830,29 € festgestellt. Diese resultiert jedoch aus der fehlerhaften Datenübertragung vom Kassenprogramm. Der Finanz- und Kurausschuss nahm den Bericht zustimmend zur Kenntnis Der Gemeindevertretung wurde empfohlen, den vorgelegten Prüfungsbericht des GPA und die vorgelegte Stellungnahme der Kurverwaltung anzunehmen. Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht über die unvermutete Kassenprüfung zustimmend zur Kenntnis. Betriebsleiterin Güldenpfennig teilt abschließend mit, dass im nichtöffentlichen Teil der Finanz- und Kurausschusssitzung über Personalangelegenheiten beraten wurde.


6. Beratung und Beschlussfassung über die Einmündung zur Hafenstraße

Gv. Drath berichtet, dass in der letzten Sitzung des Bauausschusses erneut über Linksabbieger- oder Kreisel-Version diskutiert wurde. Es sollten erneut die Kosten für den Kreisel geprüft werden. Diese liegen nun vor: Die ursprüngliche Kostenschätzung für den Kreisel lag bei 330.000,-- €. Die tatsächlichen Kosten belaufen sich jedoch auf 425.000,-- €. Die Finanzierung ist jedoch gesichert. Über den Beamer wird die Skizze des Kreisel erläutert.

Grafik des geplanten Kreisels an der Rantumer Hafenstrasse

Gv. Drath erläutert, dass lange und ausgiebig über dieses Thema beraten wurde. Es wurde eigentlich immer der Kreisel befürwortet, dies wurde letztendlich nur aufgrund der höheren Kosten abgelehnt. Da die Linksabbieger - Variante mit Ampelanlage jedoch auch teuer ist als ursprünglich erwartet, sollte man das Geld doch lieber für den Kreisel verwenden. Gv. Bourne erklärt, dass er befürchtet, dass Radfahrer und Fußgänger zu kurz kommen. Er hält die Ampelanlage für sicherer. Er ist der Meinung, dass Kreisverkehr häufig an falschen Plätzen eingesetzt würde und jeder 5. Kreisel zu viel wäre. Diese Aussagen stützt er auf Informationen aus dem Internet. Es entsteht eine kurze Diskussion. Die Gemeindevertreter sprechen sich überwiegend für den Kreisel aus. Bgm. Jansen erläutert, dass auch bei der Kreiselversion die Sicherheit für die Fußgänger gegeben ist, da Querungshilfen geplant sind. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die vorgestellte Kreisel-Variante durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 5
Nein - Stimmen: 1
Enthaltungen: 0


7. Beratung und Beschlussfassung über die Mole

Die Gemeinde plant, 2 Grundstücke zu verkaufen, um dadurch die Sanierung der Mole zu sichern. Bgm. Jansen teilt mit, dass heute ein Gespräch über die Hafenumfeldgestaltung stattgefunden hat. Aufgrund der Investitionssumme  muss  diese Maßnahme europaweit ausgeschrieben werden. Da dieser Vorgang erst abgeschlossen sein muss, bevor die Sanierung der Mole durchgeführt werden kann, kann heute nicht über diesen Tagesordnungspunkt beraten werden. Bgm. Jansen bittet darum, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Die Gemeindevertreter stimmen dem einstimmig zu.


8. Beratung und Beschlussfassung über gestalterische Eckpunkte im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 1 „Am Sandwall“

Gv. Drath berichtet, dass der Bauausschuss in seiner letzten Sitzung über die Festlegung von Eckpunkten für das Gebiet „Südlicher Sandwall“ (Ein- und Zweifamilienhäuser) des Bebauungsplans Nr. 1 beraten und folgende Empfehlung ausgesprochen hat:
1. In dem genannten Gebiet sollen auch Reetdächer zulässig ein.
2. In dem genannten Gebiet sollen auch Gebäude mit steileren Dachneigungen zulässig sein.
3. In dem genannten Gebiet soll die Firstrichtung auch von der bisherigen Ost - West - Ausrichtung abweichen dürfen.
4. Begrenzung auf max. 2 Wohneinheiten in dem Gebiet südlich der Neubebauung „Dünengrund“.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Festlegung der vorgenannten Eckpunkte.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 6
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


9. Beratung und Beschlussfassung über den Bericht des Jahrsabschlusses 2007 der Kurverwaltung

Betriebsleiterin Güldenpfennig teilt mit, dass die Prüfung in den Räumen der Buchhaltungsfirma HRV GmbH durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftsrat, Pinneberg, durchgeführt und mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen wurde. Das Ergebnis wurde in der Schlußbesprechung am 20.10.2008 in Rantum erörtert. Wie aus dem Bericht ersichtlich, gab es zu den wirtschaftlichen Verhältnissen keine wesentlichen Beanstandungen. Der Jahresabschluss ist in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen. Er ist mit dem Prüfungsvermerk des Abschlußprüfers bekanntzumachen. Der ausführlichen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2007 inklusive der Jahresbilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Prüfungsvermerk und dem Lagebericht liegen vor. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt,
a) die Feststellung des Jahresabschlusses in der geprüften Fassung.
b) den Jahresgewinn in Höhe von 283.725,18 € zur Reduzierung des Verlustvortrages zu verwenden.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 6
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


10. Beratung und Beschlussfassung zum Neubau des Sanitärgebäudes auf dem Campingplatz

Betriebsleiterin Güldenpfennig teilt mit, dass dieser Tagesordnungspunkt bereits im Bauausschuss beraten wurde. Herr Scheil, Amt Landschaft Sylt, erläutert die Kosten anhand einer Beamer - Präsentation. Er berichtet, dass die Planung für das o. g. Bauvorhaben weiter konkretisiert worden ist und nach der letzten gemeinsamen Abstimmung zu den Haustechnischen Anlagen nun die Kostenberechnung nach DIN 276 vorliegt. Er erläutert die einzelnen Kostengruppen und weist darauf hin, dass sich das ursprüngliche Bauvolumen durch die von der GV geforderte Vergrößerung der Duschbereiche (Damen und Herren) sowie durch den Ausbau des Turmes als Aufenthaltsraum mit Aussichtsplattform  kostenwirksam erhöht hat. Alle Preise beinhalten bereits den sogenannten Inselzuschlag, der, basierend auf aktuellen Erfahrungswerten, mit 24 % angesetzt wurde. In der Summe ergeben sich somit Erstellungskosten von rund 2.083.909,-- € brutto (entspricht rd. 1,75 Mio. netto). Die Differenz zur Kostenschätzung mit  1,5 Mio. € (netto) ergibt sich daraus, dass diese den Inselzuschlag noch nicht beinhaltete, durch die Erhöhung des o. g. Bauvolumens und durch die Verwendung höherwertiger, solider und sparsamer technischer Ausstattung. Bgm. Jansen geht auf die Finanzierung ein. Der Gewinn ist in den letzten Jahren auf dem Campingplatz stetig gesteigert worden. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, ist die Sanierung unbedingt notwendig. Zur Zeit sind die Zinsen relativ günstig, so dass man auch jetzt investieren sollte. Betriebsleiterin Güldenpfennig macht deutlich, dass durch die Sanierung gravierende Einsparungen bei den Energiekosten erzielt werden. Es entsteht eine kurze Diskussion. Hier wird überwiegend die Meinung vertreten, dass durch die steigenden Ansprüche der Camper eine komfortable Lösung des Sanitärgebäudes unbedingt erforderlich ist. Beschluss:
Die Gemeindevertretung billigt die vorgestellte Kostenberechnung für das Sanitärgebäude und beschließt die Fortführung der Planung auf dieser Basis, damit die weiteren erforderlichen Planungsschritte, insbesondere Ausschreibung und Vergabe, zeitnah durchgeführt werden können.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 5
Nein - Stimmen: 1
Enthaltungen: 0


11. Beratung und Beschlussfassung über die Zusammenlegung der Kurverwaltung Rantum und dem TSW Westerland

Die Wirtschaftsprüfer Herr Bremer sen. und Herr Bremer jun. haben in der Sitzung des Finanz- und Kurausschusses ausführlich zu diesem Thema berichtet. Die  Fusion hat Auswirkungen auf das Personal und die Vermögensgegenstände der Kurverwaltung. Vor dem Beitritt der Kurverwaltung Rantum zum TSW ist zu klären, ab wann das Personal an den TSW übergeht. Der TSW möchte das Personal bereits zum 01.01.2009 übernehmen. Der Kurbetrieb Rantum bleibt jedoch aus steuerlichen Gründen bis zum 31.08.2009 bestehen. Für die Mitarbeiter wurde ein Überleitungsvertrag vorbereitet, dieser hat auf die Mitarbeiter keine nachteiligen Auswirkungen. Die Mitarbeiter müssen rechtzeitig informiert werden und sich dann innerhalb von 4 Wochen entscheiden, ob sie diesem Übernahmevertrag zustimmen. Sollte ein Mitarbeiter nicht in die GmbH wechseln wollen, so wird er von der neuen Kommune übernommen. Bisher wird die Personalsachbearbeitung über das Amt Landschaft Sylt abgewickelt. Dies entfällt zum 1.1.2009. Daher sollte die Personalsachbearbeitung zum 1.1.2009 an den TSW übertragen werden. Ob der Geschäftsbetrieb ebenfalls zum 1.1.2009 oder erst zum 1.9.2009 übertragen werden soll, muss noch abschließend geklärt werden. Der Eigenbetrieb Kurverwaltung sollte bis zum 31.08.2009 bestehen bleiben. Da der Geschäftsführungsvertrag noch nicht vorliegt, kann heute hierzu kein Beschluss gefasst werden. Dies soll in der nächsten Gemeindevertretersitzung im Dezember beraten und beschlossen werden. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Personalsachbearbeitung zum 1.1.2009 an den TSW zu übertragen,
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


12. Beratung und Beschlussfassung über eine Ermächtigung an die Person der Beauftragten zur Leistung freiwilliger Ausgaben

Die Bestimmungen der Gemeindeordnung über die vorläufige Haushaltsführung - die Zeit vor dem Erlass eines verbindlichen Haushaltsplanes - sehen vor, dass in dieser Zeit keine freiwilligen Leistungen getätigt werden dürfen. Dieses hätte zur Folge, dass Ausgaben für Jubiläen jeglicher Art, insbesondere aber auch für die Biikeveranstaltungen in den Ortsteilen dem Grunde nach nicht getätigt werden dürfen. Dieses kann vom Ergebnis her nicht richtig sein. Es besteht daher Einigkeit zwischen den fusionierenden Gemeinden, dass hier eine Übergangslösung praktiziert werden muss. Der Gedanke ist der, dass die Beauftragte bzw. die Personen, die z.B. die Biikeveranstaltung durchführen, ermächtigt werden, im Rahmen der in den vergangenen Jahren aufgewendeten Beträge, Ausgaben zu tätigen. Die Entscheidung darüber obliegt der Beauftragten. Die Gemeindevertretung soll mit dieser Beschlussfassung lediglich politisch signalisieren, dass sie mit der Leistung dieser freiwilligen Ausgaben auch während der vorläufigen Haushaltsführung einverstanden ist. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Beauftragte zu ermächtigen, in der Zeit bis zum Wirksamwerden des Haushaltes 2009 freiwillige Ausgaben für die Durchführung von Jubiläen pp. und insbesondere für die Durchführung der Biikeveranstaltungen in den einzelnen Ortsteilen Ausgaben zu tätigen, die vom Umfang her den Ausgaben entsprechen, wie sie in den vergangenen Jahren üblich waren.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


13. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Insularen Entwicklungsplanes; hier: Übertragungsbeschluss auf das Amt Landschaft Sylt

Nach mehreren diesbezüglichen Vorberatungen ist im Rahmen einer am 17. September 2008 stattgefundenen Besprechung in Husum unter Beteiligung der Landesplanung, des Kreises Nordfriesland  und der Inselbürgermeister bzw. weiterer Vertreter der Inselkommunen vorbehaltlich der Beschlussfassungen der Inselgemeinden abgestimmt worden, dass
- die Inselgemeinden ein „Insulares Entwicklungskonzept“ aufstellen und
- dieses von dem ab 1. Januar 2009 entstehenden „Insularen Bauamt“ federführend bearbeitet werden soll.
Bereits der im Jahre 2000 verfasste Regionalplan V enthält die Feststellung, dass über neue größere tourismusbezogene Bauvorhaben „nur auf der Basis eines inselweit abgestimmten Gesamtbedarfskonzepts“ entschieden werden könne. Die Landesplanung hat in den vergangenen Gesprächen unmissverständlich erklärt, dass es zugunsten derartiger Bauvorhaben in Zukunft keine Zielabweichungsverfahren mehr geben werde. Darüber hinaus sind von dieser Forderung aber auch diverse gemeindliche, den Außenbereich betreffende, Vorhaben zur Schaffung von Dauerwohnraum betroffen über die die Landesplanung ebenfalls nur auf der Basis einer gesamtinsularen Konzeption entscheiden kann und will. Nicht zuletzt ist die Aufstellung eines „Insulares Entwicklungskonzeptes“ aber auch seit Jahren überfällig, um die Fragen der quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung der Insel Sylt und die damit verbundenen Folgewirkungen (Verkehrsentwicklung; Belastung der Naturräume etc.) in einer Gesamtbetrachtung abzuwägen, entsprechende Zielsetzungen und Konzepte aufzustellen und deren Umsetzung planvoll und insular abgestimmt voranzutreiben. Unter der Voraussetzung, dass die Grundsatzbeschlussfassung der einzelnen Gemeinden noch in diesem Jahre erfolgt, können im Jahre 2009 folgende Arbeitsschritte erfolgen:
a) Erarbeitung und Vorstellung eines Verfahrens und inhaltlichen Grundgerüstes einer „Insularen Entwicklungsplanung“

b) Nutzungskonzept:
Projekt 1: Erarbeitung eines insularen Konzeptes zur Sicherung und Erweiterung des Dauerwohnraums
Zeitliches Ziel: Das „Insulare Konzeptes zur Sicherung und Erweiterung des Dauerwohnraums“ soll soweit vorangebracht werden, dass spätestens Ende 2009 eine Grundlage geschaffen worden ist, um über alle vorliegenden Gemeindlichen Vorhaben zur Schaffung von Dauerwohnraum entscheiden zu können.
Projekt 2: Erarbeitung der städtebaulichen Grundlagen eines „Insularen Tourismuskonzeptes“ (= Bestandsaufnahme und -bewertung der touristischen Infrastruktur und Unterkunftsstrukturen)
Zeitliches Ziel: Ende 2009 soll -bei entsprechender Mitwirkung der Tourismusbetriebe- der Grundlagenteil abgeschlossen werden, so dass der strategische Teil des Konzeptes im Jahre 2010 erarbeitet werden kann.

c) Gestaltungskonzept:
Projekt 1: Bau- und Denkmalpflege
Planungsschritte: Insulare Zusammenstellung, Aktualisierung und Klassifizierung der erhaltenswerten Gebäude (= Denkmäler und „Gebäude von siedlungsgeschichtlicher Bedeutung gem. § 172 BauGB“)

d) Verkehrskonzept:
Planungsschritte:
- Insulare Bestandsaufnahme der Verkehrsarten IV / ÖPNV / Rad- und Fußverkehr
- Herausarbeitung der wesentlichen „Engpässe“ und Handlungsnotwendigkeiten
Zeitliches Ziel: Ende 2009 soll der Grundlagenteil abgeschlossen werden, so dass der planerische Teil des Konzeptes im Jahre 2010 erarbeitet werden kann.

Der zeitliche Rahmen für die Bearbeitung weiterer Projekte bzw. der zeitliche Rahmen für die Erarbeitung des Gesamtprojektes hängt ab von der personellen und finanziellen Ausstattung. Durch den Einsatz der eigenen Fachleute sollen die Kosten des Gesamtprojektes so gering wie möglich gehalten werden. Die Kosten für Einbindung externer Fachleute sollen möglichst durch eine finanzielle Förderung gedeckt werden. Entsprechende Anträge werden nach der Grundsatzbeschlussfassung durch die Gemeinden gestellt. Die mit dieser Vorlage erbetene Grundsatzbeschlussfassung löst noch keine Kosten aus. Erst nach Feststellen der Förderfähigkeit und ggfls. Förderhöhe kann bestimmt werden, welche Kostenanteile auf die einzelnen Gemeinden zukommen werden. Eine entsprechende Vorlage wird zu gegebener Zeit vorgelegt. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines durch das entstehende „Insulare Bauamt“ aufzustellenden „Insularen Entwicklungskonzeptes“. Die Verwaltung wird beauftragt
a) ein entsprechendes Verfahren und inhaltliches Grundgerüst auszuarbeiten
b) die Kosten, Finanzierung und evtl. Fördermöglichkeiten zu ermitteln und den zu beteiligenden Gremien die Ergebnisse dieser Arbeitsschritte zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Aufgabe wird gem. § 5 Abs. 1 der Amtsordnung auf das Amt Landschaft Sylt übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


14. Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung einer Rentenversicherung für aktiven Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Rantum

Bgm. erläutert, dass es die Möglichkeit gibt, für die aktiven Feuerwehrkameraden eine Zusatzversicherung abzuschließen. Er hält dies für eine gute Idee, evtl. ist dies auch ein Anreiz für neue Mitglieder. Der Gemeinde würden jährliche Kosten in Höhe von rd. 1000 bis 1.200 € entstehen. Es ist heute zu klären, ob die Gemeinde grundsätzlich dafür ist. Dann kann eine entsprechende Empfehlung an die neue Kommune gegeben werden. Der Beschluss ist durch die neue Kommune zu fassen. Beschluss:
Die Gemeinde Rantum empfiehlt der neuen Kommune Sylt, für die aktiven Feuerwehrkameraden eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


15. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Rantum „Erholungsheime Rantum“ für das Gebiet zwischen dem Seedeich und der Hörnumer Straße (L24), südlich der Hafenstraße

Zunächst wird festgestellt, dass keine Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7 wurde 1993 gefasst. Als Ziel der Planung wurde die Festschreibung des vorhandenen Gebäudebestandes sowie dessen sozialorientierte Nutzung genannt. Seit dem Aufstellungsbeschluss wurde das Verfahren ständig unterbrochen, der letzte erfolgte mit der erneuten öffentlichen Auslegung im Jahr 2000. An diesem Punkt kann heute nicht ohne weiteres das Planverfahren fortgeführt werden, da aufgrund des BauGB in der jetzigen Fassung (nach dem EAGBau, Europarechtsanpassungsgesetz) noch zusätzlich ein Umweltbericht anzufertigen wäre. Alternativ kann das Verfahren als beschleunigtes Verfahren nach dem neu eingeführten § 13a BauGB durchgeführt werden. Der Kreis, der das Planverfahren bisher bearbeitet hat, empfiehlt, den alten Bebauungsplan aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Hierbei soll das Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Wie bei der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 (Bahnsozialwerk) soll nach Willen der Gemeinde zudem eine gastronomische Nutzung in den Erholungseinrichtungen als untergeordnete Nutzung zulässig sein, um den Erholungsheimen die Öffnung der Kantinen für Dritte zu ermöglichen und somit den Kantinen- und Heimbetrieb wirtschaftlich nachhaltig abzusichern. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll weiterhin durch die Bau- und Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland erfolgen. Der alte Planenwurf ist weiterhin wesentliche Grundlage für die Planneuaufstellung. Für die Ausarbeitung des Bebauungsplans Nr. 7 ist nach der Entgeltordnung des Kreises Nordfriesland i. V. m. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ein Honorar zu zahlen. Aufgrund der geleisteten Vorarbeiten für den alten Bebauungsplan (Bestandsaufnahme, Planentwurf, etc.) werden jedoch nicht die vollen Kosten anfallen, da auf die alten Plangrundlagen zurückgegriffen werden kann. Für das alte Verfahren wurde bereits ein Honorarabschlag von 5.112,92 € bezahlt. Nach Vorlage des neuen Aufstellungsbeschlusses ist die Schlussrechnung für das alte Planverfahren vorzunehmen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der beigefügten Anlage dargestellt. Der Bereich des Gastronomiebetriebs „Richters“ an der L 24 ist ausgespart. Hierfür soll nach Beschluss der Gemeinde der selbständige vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7a aufgestellt werden. Beschluss: Aufstellungsbeschluss:
1. Für das Gebiet zwischen dem Seedeich und der Hörnumer Straße (L24), südlich der Hafenstraße wird der Bebauungsplan Nr. 7 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Sicherung der vorhandenen Nutzung durch Festsetzung der Kasernenanlage als SO „Erholungsheime“
- Regelung der untergeordneten Zulässigkeit gastronomischer Nutzung
- Festschreibung des Gebäudebestandes
- Sicherung von Freiflächen

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB )

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Durchführung des Beteiligungsverfahrens soll die Bau- und Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Bürgeranhörung stattfinden.

5. Das Planverfahren wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Auf eine Umweltprüfung wird verzichtet.

6. Das bisher durchgeführte Planverfahren wird eingestellt.

Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.


16. Beratung und Beschlussfassung über die erneute Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 der Gemeinde Rantum für das Gebiet „Seeheim Alt Rantum“, Hörnumer Straße 10 und 12, westlich der L 24, östlich der Dünen, südlich des Feuerwehrhauses

Zunächst wird festgestellt, dass keine Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind. Die Stiftung Bahn-Sozialwerk plant, für das bestehende Haus Köln einen Ersatzbau zu schaffen. Gemäß Bebauungsplan Nr. 3 beträgt die maximale Überbaubarkeit der Grundstücksflächen 3.150 m². Die überdachten seitlich offenen Verbindungswege sind hierin einzubeziehen. Mit Stellplätzen, Zufahrten und Nebenanlagen kann die festgesetzte max. Grundfläche gem. § 19 Abs. 4 BauNVO um bis zu 50% überschritten werden, sofern nichts anderes im Bebauungsplan geregelt wird. Die Stiftung Bahn-Sozialwerk beantragt über ihren Architekten die Änderung des Bebauungsplans wie folgt: Erhöhung der max. bebaubaren Grundfläche von 3.150 m² auf 3.840 m². Als Begründung wird angeführt, dass max. zulässige Fläche mit den oben genannten Anlagen bereits heute um 639 m² mit zulässigerweise errichteten baulichen Anlagen überschritten wird. Diese sind vor Aufstellung des Bebauungsplans errichtet worden und genießen Bestandsschutz. Würde Haus „Köln“ abgerissen, könnte mit den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht einmal ein Neubau gleicher Größe errichtet werden. Damit geht der Anreiz für einen Neubau, der das Ortsbild aufwerten würde, verloren. Des Weiteren beantragt die Stiftung Bahn-Sozialwerk die Zulässigkeit eines dritten Vollgeschosses, wenn dieses als Souterrain ausgebildet ist. Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein kennt den Begriff es Souterraingeschosses nach Auskunft der Bauaufsicht des Kreises Nordfriesland nicht. Handelt es sich um ein Geschoss mit Aufenthaltsräumen, so muss dessen Deckenoberkante im Mittel mindestens 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen, was zu einem - für Rantum untypischen - sehr hohen Sockel führen würde. Hier sollte in Gesprächen mit dem Bauherrn und dem Architekten ggf. nach einer Alternative gesucht werden, die sich besser in das Ortsbild einfügt. Generell ist gegen eine Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung aus städtebaulicher Sicht nichts einzuwenden, da der derzeitige Bebauungsplan von vorneherein weniger ausnutzbare Fläche festgesetzt hat als tatsächlich vorhanden war und ist. Daher wird als Planungsziel die Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung an die tatsächliche Situation zuzüglich der Möglichkeiten einer maßvollen Erweiterung empfohlen. In welcher Weise diese Anpassung erfolgt, ob durch Erhöhung der Anzahl der Vollgeschosse oder einer über den Änderungsantrag hinausgehenden Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche, sollte im Bebauungsplanverfahren durch Variantengegenüberstellung geprüft werden. Für das Gebiet des Seeheims Alt Rantum wurde bereits im Jahr 2001 ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, der über das Stadium des Aufstellungsbeschlusses und einer Veränderungssperre nie hinauskam. Der Aufstellungsbeschluss wurde nie aufgehoben. Die aus dem Änderungsantrag folgende Änderung des Bebauungsplans wird unter der gleichen Nummer fortgeführt wie der damalige Bebauungsplan für diesen Bereich: „3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3“. Die Gebietsbezeichnung wurde präziser formuliert. Aufgrund fehlender personeller Kapazitäten soll der Bebauungsplan auf Kosten des Bauherrn von einem von ihm zu bestimmenden privaten Büro - in Abstimmung mit der Gemeinde Rantum und dem Amt Landschaft Sylt bzw. deren Rechtsnachfolgern - durchgeführt werden. Beschluss:
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rantum (Sylt) beschließt die erneute Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans der Gemeinde Rantum (Sylt) für das Gebiet „Seeheim Alt Rantum“, Hörnumer Straße 10 und 12, westlich der L 24, östlich der Dünen, südlich des Feuerwehrhauses. Planungsziel ist die Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung an die tatsächliche Situation einschließlich der Möglichkeit einer maßvollen Entwicklungsmöglichkeit. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt.

2. Das Bauplanungsamt des Amtes Landschaft Sylt wird beauftragt, die nächsten Planungsschritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


17. Stellungnahme zum Strandversorgungskonzept für den Amtsbereich des Amtes Landschaft Sylt

Die in den vergangenen Jahren fertig gestellten bzw. in Bau befindlichen neuen Beherbergungsbetriebe in einigen Inselgemeinden lösen z. T. Bedarfe für neue oder die Ergänzung bestehender Strandversorgungsbetriebe aus. Das Thema „Strandversorgungsbetriebe“ wurde letztmals in der 11. Änderung des Flächennutzungsplans des damaligen Planungsverbandes Sylt behandelt. Für die Neubedarfe sind Bebauungspläne aufzustellen, die sich in der Regel nicht aus der 11. Änderung des Flächennutzungsplans bzw. den Flächennutzungsplänen der Gemeinden entwickeln, so dass hier einige Änderungen anstehen. Der Regionalplan für den Planungsraum V in der Neufassung 2002 formuliert zudem für den Nahbereich Westerland das raumordnerische Ziel, dass bestehende und geplante mehrfunktionale Einrichtungen zur qualitativ angemessenen Strandversorgung auf Grundlage eines inselweiten Konzepts zu sichern sind. Nachdem das Amt Landschaft Sylt im vergangenen Jahr eine Bedarfsanmeldung für neue Strandversorgungsbetriebe in den amtsangehörigen Gemeinden beim Innenministerium vorgelegt hat, wurde dieses Jahr die Erstellung eines Strandversorgungskonzepts  beim  Planungsbüro UAG Umweltplanung und -audit GmbH, Kiel, beantragt. Dieses Konzept liegt nun vor und ist mit allen Inselgemeinden abzustimmen. Neubauvorhaben, Flächennutzungsplanänderungen, Bebauungspläne zu Strandversorgungsbetrieben sollen sich an diesem Strandversorgungskonzept messen lassen. Ziel ist eine Steuerung dieser Betriebe und die Vermeidung einer ungehemmten baulichen Entwicklung in den fast ausschließlich aus Naturschutzsicht empfindlichen Standorten derartiger Betriebe. Das vorgelegte Strandversorgungskonzept stellt den Versuch dar, die von den Gemeinden vorgetragenen Bedarfsanmeldungen auf eine einheitliche Bewertungsgrundlage zu stellen. Den Gemeindevertretern liegt die ausführliche Bewertung der angegebenen Standorte vor. Beschluss:
Die Gemeinde Rantum stimmt dem Strandversorgungskonzept in der vorgelegten Form zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 7
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0


18. Fragen der Bürger

Frage: Am Sandwall liegt eine größere Menge Sperrmüll. Wann wird dieser abgeholt?
Antwort: Leider ist nicht bekannt, wer hier Sperrmüll abgeladen hat. Die Firma Remondis wurde daher von der Gemeinde beauftragt, den Sperrmüll abzuholen. Abfuhrtermin ist am 18.11.

Frage: Gibt es für die Strandversorgung Nord Parkplätze?
Antwort: Nein.

Frage: Wird die europaweite Ausschreibung für das Hafenumfeld über das neue insulare Bauamt abgewickelt?
Antwort: Das ist zu beraten.

Frage: Wann wird die L 24 saniert?
Antwort: Dies ist für das Jahr 2009 in der Planung. Ob sie tatsächlich durchgeführt wird, steht noch nicht fest.

Frage: Wie hoch wäre die Rente, die die aktiven Feuerwehrkameraden durch den Abschluss der Zusatzversicherung erhalten würden?
Antwort: Eine genaue Zahl liegt gerade nicht vor.

Es liegen keine weitern Fragen der Bürger vor.



Der Bürgermeister dankt den Zuschauern für ihr Interesse und schließt um 20.45 Uhr die öffentliche Sitzung.