Protokoll vom 22.11.2006

Gemeindevertretung, Protokoll vom 22.11.2006


Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Johannsen eröffnet um 20:05 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 13.11.2006 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Bürgermeister die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt TOP 15b und 15c: Bauangelegenheiten. Der geänderten Tagesordnung wird zugestimmt. Einstimmig


2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.09.2006

Die Sitzungsniederschrift vom 06.09.2006 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben, der Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Einstimmig


3. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2005 des Tourismus-Service Kampen

Die Prüfung der Jahresrechnung wurde von der Treuhandgesellschaft mbH Göken, Pollak und Partner durchgeführt. BGM Johannsen gibt die einzelnen Positionen bekannt und erläutert die Abweichungen im Jahresabschluss wie z.B. im Strandkorbbereich, bei den Personalkosten und die höheren Investitionen für die Flughafengesellschaft. Der verbleibende Jahresverlust von € 81.624,90 ist durch die Gemeinde Kampen auszugleichen. Hierzu führt BGM Johannsen aus, dass im Tourismusausschuss die Bildung eines internen Finanzgremiums beschlossen wurde mit dem Ziel,  die Kosten des Tourismus-Service zu minimieren. Vorschläge zur Optimierung der Kosten werden in einem Zeitfenster bis 31. März 2007 erarbeitet und dann der Gemeindevertretung vorgestellt. BGM Johannsen verliest die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung wurde mit Datum des 08.11.2006 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gemeindevertretung beschließt:
a) die Feststellung des Jahresabschlusses 2005 in der geprüften Fassung,
b) den Verlustvortrag in Höhe von  € 81.624,90 auszugleichen

Einstimmig

4. Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2006 für den Tourismus-Service Kampen

BGM Johannsen erklärt, dass der Jahresverlust ursprünglich  € 245.000,-- betrug. Auf Grund von Verschiebungen bei den Personalkosten und den Investitionen wurde der Jahresverlust um € 92.500,-- auf insgesamt € 337.500,-- erhöht. Er ergänzt einzelne Positionen und verliest im Anschluss den 1. Nachtrag der Zusammenstellung nach § 12, Abs.1 der Eigenbetriebsverordnung für das Wirtschaftsjahr 2006.

1.

Es betragen

 

1.1

im Erfolgsplan

 

 

die Erträge

1.480.400,00 €

 

die Aufwendungen

1.817.900,00 €

 

der Jahresgewinn

0,00 €

 

der Jahresverlust

337.500,00 €

1.2

im Vermögensplan

 

 

die Einnahmen

367.500,00 €

 

die Ausgaben

367.500,00 €

2.

Es werden festgesetzt

 

2.1

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

0,00 €

2.2

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

0,00 €

2.3

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

350.000,00 €

Die Gemeindevertretung beschließt den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2006 des Tourismus-Service Kampen in der vorliegenden Fassung. Einstimmig


5. Präsentation der Ergebnisse des Workshops „Kampen 2020“

BGM Johannsen berichtet, dass ein Workshop über die zukünftige, gemeindliche und touristische Entwicklung und Ausrichtung Kampens Anfang November statt gefunden hat. Er erklärt, dass hier nur kurz darauf eingegangen wird,  eine ausführliche  Diskussion jedoch in der geplanten Einwohnerversammlung am 11. Dezember 2006 möglich ist. (Anm. der Verw.: der Termin für die Einwohnerversammlung wurde inzwischen auf den 15. Januar 2007 verlegt.) Er übergibt das Wort an GV Erdmann,  der in einer Powerpoint-Präsentation  die Eckpunkte des Workshops darlegt, die Zusammensetzung des Teilnehmerkreises und die behandelten Themen vorstellt. Als wichtigste Themen wurden diskutiert:
· Stärken und Schwächen
· Visionen für 2020
· Bettenverlust
· Zweitwohnungsbesitzer
· Bauen in Kampen heute und morgen
· Zielgruppen
· Kunst und Kultur

„Kampen als Dorf mit den Qualitäten eines 7-Sterne-Hotels“ wurde als Ziel der Zukunft formuliert. Zu jedem der o.g. Punkte gibt es Ideen, Anregungen und Aktionspläne, die diskutiert und aufbereitet und zum Teil in naher Zukunft realisiert werden sollen.  GV Erdmann betont ebenfalls, dass eine ausführliche Präsentation der Ergebnisse des Workshops in der Einwohnerversammlung stattfinden wird.


6. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die  2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Kampen

Gemeindevertreter Dirk Erdmann wird nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; er ist weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen hat am 03.06.2004 und am 19.09.2005 beschlossen, die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 aufzustellen. Am 08.05.2006 wurde bereits ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst und der Plan hat bereits öffentlich ausgelegen. Nach der Auslegung wurden die Gestaltungsvorschriften überarbeitet und Änderungen hinsichtlich des Maßes der Nutzung vorgenommen. Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Der geänderte Entwurf 2.v. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 der Gemeinde Kampen für das Gebiet südlich der Kurhausstraße „Hotel Rungholt“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 4 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt.

Einstimmig
GV Erdmann nimmt wieder an der Sitzung teil.

7. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35, Teilbereich III der Gemeinde Kampen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen hat am 05.04.2005 beschlossen die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 für den Teilbereich III aufzustellen. Die Planunterlagen haben bereits in der Zeit vom 10.07.2006 – 10.08.2006 öffentlich ausgelegen. Auf Grund der Ergänzung im Text – Teil B,  Punkt 5: „Eine Ladenzone mit max. 4 Läden und insgesamt max. 200qm Verkaufsfläche und einem Warenangebot, das kein Lebensmittelsortiment enthalten darf“ ist eine erneute Auslegung der Planunterlagen erforderlich. Beschluss:
1. Der geänderte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 für den Teilbereich III für das Gebiet zwischen Hauptstraße und dem Braderuper Weg und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 4 Abs.3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wird auf zwei Wochen verkürzt.

Einstimmig


8. Beratung und Beschlussfassung über einen Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Gemeinde Kampen für das Gebiet Norderkliff / Norderheide beidseitig Heideweg, im Osten begrenzt durch den Hobokenweg, im Westen durch den Hans-Hansen-Wai, im Süden durch den Erikaweg / Rosenweg und Wattweg sowie im Norden durch die Wattgrenze

BGM Johannsen und Gemeindevertreterin Steffi Böhm werden nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; sie sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. GV Erdmann verliest den Planinhalt:
Durch die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 soll die Zulässigkeit von Kelleranlagen außerhalb des Hauses bis zu einer Größe von 70qm bzw. 100qm einschließlich Garage geregelt werden. Mit dieser Änderung  wird der Bebauungsplan den übrigen Bebauungsplänen der Gemeinde Kampen angepasst. Beschluss:
1. Nach Beratung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 26 zu  ändern und Kelleranlagen außerhalb des Hauses zuzulassen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Entwicklungsabteilung des Kreises Nordfriesland durch den Bürgermeister beauftragt werden.

3 Ja-Stimmen / 1 Nein-Stimme

BGM Johannsen und GV Böhm nehmen wieder an der Sitzung teil.


9. Beratung und Beschlussfassung über die während des Planaufstellungsverfahrens eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Öffentlichkeit mit Satzungsbeschluss für die 3. Änderung des  Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kampen

BGM Johannsen erklärt, dass durch die Festsetzung des Sondergebietes in der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35, Teilbereich III der Gemeinde Kampen in einem Parallelverfahren ebenfalls der Flächennutzungsplan geändert werden muss. Das Verfahren nach dem BauGB ist durchgeführt worden. Die Landesplanungsbehörde wurde im Rahmen der Behördenbeteiligung beteiligt und hat keine Stellungnahme abgegeben. Von Seiten der Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden darüber hinaus weitere Stellungnahmen abgegeben. Der Bürgermeister verliest den Text der Satzung. Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß der Abwägungsvorschläge in der Anlage Auswertung der Stellungnahme beschlossen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Sitzung mitzuteilen.

3. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen.

4. Die Begründung wird gebilligt.

5. Der Amtsvorsteher wird beauftragt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen.

6. Der Amtsvorsteher wird beauftragt die Genehmigung des Flächennutzungsplanes bekannt zu machen.

Einstimmig


10. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 38 der Gemeinde Kampen für das Gebiet östlich des an der Wattkante verlaufenden Fennenweges

Zur Sicherung der Planungsziele der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 38 wurde bereits eine Veränderungssperre erlassen. BGM Johannsen erklärt, dass jedoch auf Grund eines Formfehlers die Beschlussfassung wiederholt werden muss. Beschluss:
1. Die Veränderungssperre für das Gebiet östlich des an der Wattkante verlaufenden Fennenweges (Geltungsbereich der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 38) wird in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen.

2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt die Veränderungssperre als Satzung öffentlich in einer Ersatzbekanntmachung zu wiederholen.

Einstimmig


11. Einwohnerfragestunde

Frau Hammerich erkundigt sich nach dem Verlauf der Umbauarbeiten des Klenderhofes. BGM Johannsen gibt entsprechend Auskunft.

Herr Lützen moniert, dass an der Ecke Süderweg, Börderwai, Braderuper Weg die Durchfahrt auf Grund eines Aushubes kaum möglich ist. BGM Johannsen wird Baupfleger Böhm bitten, sich des Problemes anzunehmen.

Herrn Lützen ist in der Kurhausstraße ein Bauschild des Immobilienmaklers Haase aufgefallen. Ein ebensolches Schild ist an der Pferdekoppel installiert.  BGM Johannsen erklärt, dass es sich hierbei nicht um Bauland handelt und dass er bereits mit benachbarten Eigentümern gesprochen hat.

BGM Johannsen bittet um Verständnis der Anlieger an der K 118, die durch die Ausbaumaßnahmen eventuell Unannehmlichkeiten haben. Das Straßenbauamt hat nicht, wie vereinbart, die Anlieger informiert über den Beginn des Ausbaus. Die Gemeinde hat selbst nur sehr wenig Informationen bekommen.


12. Mitteilungen des Ältestenrates

Frau Hansen berichtet, dass der Ältestenrat die Überarbeitung der Baupläne inzwischen abgeschlossen hat. Der Ältestenrat möchte gerne die Ergebnisse dieser Arbeit bei dem voraussichtlich im Dezember stattfindenden Planungsgespräch vorstellen.


13. Mitteilungen, Anfragen und Anträge

BGM Johannsen verliest eine Resolution an den Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume, Dr. von Boetticher, welche von allen Bürgermeistern Sylts unterschrieben wurde und welche eine fehlende Regelung zum Lärmschutz vorrangig  in den vom Tourismus geprägten Gebieten fordert. Er bekräftigt das Bestreben aller Inselgemeinden, eine Regelung zur Beschränkung der im Immissionsschutzrecht festgesetzten Betriebszeiten zu erzielen und das noch rechtzeitig vor Beginn der Saison 2007.



BGM Johannsen stellt um 21:50 Uhr die Öffentlichkeit wieder her.  Die Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Sitzungsteil werden bekannt gegeben.

Protokoll vom 24.09.2009

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeisterin Frau Böhm eröffnet um Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Sie stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 15.09.2009 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt BGM’ in Böhm die Aufnahme des TOP 14 „Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Neuerstellung der Straßenbeleuchtung in der Kurhausstraße
a) Erd- und Tiefbauarbeiten
b) Lieferung und Montage der Lampen“
in den öffentlichen Sitzungsteil. Einstimmig


2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.07.2009

Die Sitzungsniederschrift vom 13.07.2009 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben, der Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.


3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltsüberschreitungen der Gemeinde Kampen (Sylt) nach dem Stand vom 30.06.2009

Hierzu liegt allen Gemeindevertretern die Vorlage vom Amt Landschaft Sylt vom 01.07.2009 schriftlich vor. GV Erdmann gibt die drei zu genehmigenden Punkte bekannt. Dies sind der Kosten-anteil der Gemeinde Kampen an den Kosten des Kreises Nordfriesland für den Ausbau des Geh- und Radweges an der K118 in Höhe von 85.099,75 €; die Kostenübernahme im Rahmen des Landtausches mit der VEN GmbH für Grunderwerb in Höhe von 41.241,01 € und die Schlussrechnungen für die Dächer im Börderstich incl. Wasserschaden in Höhe von 54.198,49 €. Die einzelnen Beschlüsse für die Maßnahmen wurden bereits durch die Gemeindevertretung gefasst. Die Gemeindevertretung genehmigt die Haushaltsüberschreitungen zum 30.06.2009 in Höhe von insgesamt 180.539,25 €. Einstimmig


4. Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kampen für das Jahr 2009

Der Finanzausschuss der Gemeinde Kampen hat der Gemeindevertretung in seiner letzten Sitzung am 18.08.2009 die I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kampen zur Beschlussfassung empfohlen. Der Vorsitzende des Finanzausschusses GV Erdmann erklärt den Anwesenden die Veränderungen der einzelnen Haushaltsstellen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts sowie der Steuern und Umlagen;  insbesondere erläutert er die Gründe für Erhöhungen der Ansätze bei diversen Haushaltsstellen und verliest die entsprechenden Haushaltsstellen  des I. Nachtragshaushaltsplanes. GV Erdmann verliest die I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kampen für das Haushaltsjahr 2009:

§ 1

erhöht um

vermindert um

gegenüber
bisher

Nunmehr
festgesetzt auf

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

195.100

--

4.405.700

4.600.800

die Ausgaben

451.400

256.300

4.405.700

4.600.800

2. im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

587.700

--

1.799.600

2.387.300

die Ausgaben

587.700

--

1.799.600

2.387.300

Die Gemeindevertretung beschließt den I. Nachtragshaushalt sowie die I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kampen für das Haushaltsjahr 2009 in der vorliegenden Form. Einstimmig


5. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008 des Tourismus-Service Kampen

Der Tourismusausschuss hat der Gemeindevertretung in seiner Sitzung am 21.07.2009 die Annahme des Jahresabschlusses 2008 des Tourismus Service Kampen empfohlen. Der Ausschussvorsitzende GV Scheppler  trägt an Hand einer Power Point Präsentation den Saisonbericht 2008 vor. Weiterhin erfolgt die Präsentation des von Göken, Pollak und Partner erstellten Jahresabschlusses 2008. Der Tourismus-Service schloss das Wirtschaftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 271 (Vorjahresfehlbetrag T € 304) ab. GV Scheppler verliest den Bestätigungsvermerk. Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2008 in der geprüften Fassung. Einstimmig


6. Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Tourismus-Service Kampen für das Jahr 2009

Der Tourismusausschuss der Gemeinde Kampen hat der Gemeindevertretung in seiner Sitzung am 21.07.2009 die Annahme des 1. Nachtrages zum Wirtschaftsplan des Tourismus-Service Kampen empfohlen. Der Ausschussvorsitzende GV Scheppler erläutert, dass die zu erwartenden Einnahmen bei der Fremdenverkehrsabgabe um 10T€ erhöht wurden. Für den Bereich Reparatur/Instandhaltung wurde, auf Grund der Erfahrungen der letzten Vorjahre ein Gesamtmehrbetrag in Höhe von 18T € eingestellt. Die laufenden Mehrausgaben für Fahrzeuge wurden um 400 € angehoben. Die zu erwartenden Zinseinnahmen wurden mit 3,5 T€ und die Kapitalertragssteuer mit 1 T€ eingestellt. Zusätzliche Investitionen für das Jahr 2009 sind u. a. die Anschaffung von neuen Stühlen für den Saal i. H. v. 28 T€; Erwerb eines neuen Fahrzeuges i. H. v. 14 T€; Defibrilator und sonstige Ausrüstung für die Rettungsschwimmer i. H. v. 8.700,- € (6.000,- € waren eingestellt). Für einen neuen Server werden 3 T € angesetzt. Da bei den Investitionen im Bereich Schwimmerwagen /Podest (- 12.000,- Euro) und Werkzeuge/Maschine (- 4.000,- Euro) weniger aufgewendet wurde, erhöhen sich die Investitionen gegenüber dem Planansatz um 31.700,- €. GV Scheppler erwähnt, dass nun alle Schwimmerwagen erneuert wurden. Durch die Erstattung der Kosten i. H. v. 30 T€ für die Partnerkampagne Kampen-Lech durch die Gemeinde verringert sich in der Gesamtübersicht der Jahresverlust auf 320.800,- €. Der Vorsitzende GV Scheppler verliest die Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Wirtschaftsjahr 2009. Es betragen

 

1.1. im Erfolgsplan

die Erträge

1.627.800,00 €

die Aufwendungen

1.948.600,00 €

der Jahresgewinn

0,00 €

der Jahresverlust

320.800,00 €

1.2. im Vermögensplan

die Einnahmen

512.500,00 €

die Ausgaben

512.500,00 €

2.1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsmaßnahmen auf

0,00 €

2.2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

0,00 €

2.3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

350.000,00 €


Die Gemeindevertretung beschließt den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2009 des Tourismus-Service Kampen in der vorliegenden Fassung. Einstimmig


7. Beratung und Beschlussfassung über eine Erhöhung der Tourismusabgabe

Die Erhöhung der Tourismusabgabe wurde seitens des Tourismusausschusses am 17.02.2009 bereits ausgiebig diskutiert, eine insulare Anpassung wird befürwortet. Seit nunmehr 15 Jahren wurde die Tourismusabgabe in der Gemeinde Kampen nicht erhöht. Aufgrund der vorliegenden Kalkulation soll die Tourismusabgabe ab 01.01.2010 in der Zeit vom bis 30.09. von 2,80 € auf 3,00 € für jede Person ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhöht und somit insular angepasst werden. Das Amt Landschaft Sylt wird zur abschließenden Beschlussfassung um Erstellung einer entsprechenden III. Nachtragssatzung gebeten. Einstimmig


8. Stellungnahme der Gemeinde Kampen zur Umbenennung des Sylt Tourismus Service GmbH (STS) in Insel Sylt Tourismus Service GmbH (ISTS)

BGM´ in Frau Böhm verliest folgende Stellungnahme der Gemeinde Kampen: Die Sylt Tourismus GmbH ist in die Insel Sylt Tourismus GmbH umbenannt worden. Angeblich nur, um Verwechslung mit der Tourismus-Service Sylt GmbH zu vermeiden. Für die Gemeinde und Tourismus Service Kampen ist  dies aus mehrfachen Gründen nicht nachvollziehbar.
1. Der neue Name suggeriert eindeutig, dass die GmbH für die gesamte Insel zuständig ist. Dies entspricht nicht den Tatsachen – die übrigen Tourismusservice aus Hörnum, Wenningstedt, List & Kampen finden in ihrer Selbstständigkeit nicht mehr statt.
2. Der neue Namenszug erscheint nicht nur dort, wo es rechtlich notwendig ist – wie vom ISTS angekündigt –, sondern auch in allen E-Mails usw..
3. Die Umbenennung ist ohne jegliche Absprache mit den „restlichen“ Gemeinden, bzw. deren Tourismusbetriebe erfolgt (wie auch bei der Namensfindung „Gemeinde Sylt“). Sollen hier Tatsachen geschaffen werden, um auch diese Betriebe ein zu vernehmen? Zumindest ein etwas befremdliches Vorgehen.
4. Der neue Tourismusservice hätte sich logischerweise Tourismusservice der Gemeinde Sylt nennen können, um den anderen Tourismusbetrieben Hörnum, Wenningstedt, List und Kampen gerecht zu werden. Durch die Umbenennung in Insel Sylt Tourismus sind Verwechslungen, bzw. Irritationen vorprogrammiert.
Die Gemeindevertretung erwartet, dass die Umbenennung rückgängig gemacht wird und ein Name gefunden wird, der keine Irritationen hervorrufen kann.


9. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau eines Teilstückes des Hans-Hansen-Wai

Nachdem die Erschließungsmaßnahme in einem Teilstück des Hans-Hansen-Wai abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Erschließungskosten auf die durch die hergestellte Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung vom 28.08.1998 und der 1. Nachtragssatzung vom 19.01.1094 in Verbindung mit dem KAG. Die Gemeindevertretung stellt die Fertigstellung und Erschließung eines Teilstückes des Hans-Hansen-Wai in Kampen fest und beschließt die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Teileinrichtungen. Einstimmig


10. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße Hoogenkamp

Nachdem der Ausbau der Straße Hoogenkamp in der Gemeinde Kampen abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Erschließungskosten auf die durch die hergestellte Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde Kampen vom 07.04.89 in der Fassung vom 15.10.99 in Verbindung mit dem KAG. Die Gemeindevertretung stellt die Fertigstellung der Ausbaumaßnahme Hoogenkamp fest und beschließt die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Teileinrichtungen. Einstimmig


11. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße Süderweg

Nachdem der Ausbau der Straße Süderweg in der Gemeinde Kampen abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Erschließungskosten auf die durch die hergestellte Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde Kampen vom 07.04.89 in der Fassung vom 15.10.99 in Verbindung mit dem KAG. Die Gemeindevertretung stellt die Fertigstellung der Ausbaumaßnahme Süderweg fest und beschließt die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Teileinrichtungen. Einstimmig


12. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße Oseweg

Nachdem der Ausbau der Straße Oseweg in der Gemeinde Kampen abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Erschließungskosten auf die durch die hergestellte Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde Kampen vom 07.04.89 in der Fassung vom 15.10.99 in Verbindung mit dem KAG. Die Gemeindevertretung stellt die Fertigstellung der Ausbaumaßnahme Oseweg fest und beschließt die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Teileinrichtungen. Einstimmig


13. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Ausbau eines Teilstückes des Ginsterweges

Nachdem die Erschließungsmaßnahme in einem Teilstück des Ginsterweges abgeschlossen ist, sind die ermittelten beitragsfähigen Erschließungskosten auf die durch die hergestellte Anlage erschlossenen Grundstücke zu verteilen. Die Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung vom 28.08.1998 und der 1. Nachtragssatzung vom 19.01.1094 in Verbindung mit dem KAG. Die Gemeindevertretung stellt die Fertigstellung und Erschließung eines Teilstückes des Ginsterweges in Kampen fest und beschließt die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Teileinrichtungen. Einstimmig


14. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Neuerstellung der Straßenbeleuchtung in der Kurhausstraße
a) Erd- und Tiefbauarbeiten
b) Lieferung und Montage der Lampen

GV Erdmann verliest die Vorlage, da Frau BGM’in Böhm sich aufgrund § 22 GO als befangen erklärt. Für die vorstehende Neuerstellung der Straßenbeleuchtung wurde von der Tiefbauabteilung der Gemeinde Sylt die Ausschreibung der Bauleistung durchgeführt. Die Submission hat am 17.09.2009 stattgefunden. Der Bieter mit dem wirtschaftlich annehmbarsten Angebot für Erd- und Tiefbauarbeiten war die Fa. Peter Jacobsen GmbH & Co KG aus Westerland. Der Bieter mit dem wirtschaftlich annehmbarsten Angebot für die Lieferung und Montage der Lampen war die Fa. Elektro Böhm, Kampen. Die Gemeindevertretung beschließt,
a) den Auftrag für die Tief- und Erdarbeiten an den mit dem wirtschaftlich annehmbarsten Angebot, Fa Peter Jacobsen GmbH & Co KG zu erteilen. Einstimmig

BGM’in Böhm erklärt sich nach § 22 GO als befangen und verlässt zu TOP 14 b) den Sitzungsraum.
b) und den Auftrag für die Lieferung und Montage der Lampen an Fa. Lutz Böhm zu erteilen. Einstimmig

Frau BGM’ in Böhm nimmt wieder an Sitzung teil.


15. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Planungsziele für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Gemeinde Kampen für das Gebiet beidseitig Norderende und beidseitig Heideweg, im Osten begrenzt durch den Hobokenweg, im Westen durch den Hans-Hansen-Wai, im Süden durch den Erikaweg und Rosenweg sowie den Norden durch den Grönning

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kampen hat in ihrer Sitzung am 22.11.2006 die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 beschlossen. Planungsziel soll nunmehr sein, besondere Überschreitungsmöglichkeiten für Anlagen unterhalb der Geländeroberfläche zurückzunehmen. Beschluss:
1. Nach Beratung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 26 zu ändern und besondere Überschreitungsmöglichkeiten für Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche zurückzunehmen.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diesen geänderten Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Amt für Kreisentwicklung, Bau und Umwelt des Kreises Nordfriesland beauftragt werden.
Einstimmig


16. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhaltung baulicher Anlagen (Erhaltungssatzung) Aufhebung von Geltungsbereichen für die Flurstücke Gemarkung Kampen, Flur 3, Flurstücke 116/8, 117/2, 117/5, 117/13, 126/3, 129/6, 324, 362, 406/118 und 448/117

Im Zuge einer Normenkontrollklage wurde in einem im Verfahren durchgeführten Ortstermin bereits durch den zuständigen Richter signalisiert, dass die beiden Objekte der Kläger nach richterlicher Auffassung keinen Ortsbild prägenden Charakter aufweisen. Daraus folgt, dass zur am 24.09.2009 angesetzten mündlichen Verhandlung die Erhaltungssatzung der Gemeinde Kampen zumindest für die beklagten Teilbereiche oder auch die gesamte Satzung vom Oberverwaltungsgericht als nichtig angesehen worden wären. Damit bestand die Gefahr, dass für den gesamten Gemeindebereich der Gemeinde Kampen keine Satzung mehr bestanden hätte und Abbrüche von Gebäuden, die die Gemeinde gerne erhalten haben möchte, jederzeit hätten vorgenommen werden können. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung empfohlen, dem möglichen Urteil zuvor zu kommen und eine Aufhebung der Satzung für die strittigen bzw. möglicherweise strittigen Geltungsbereiche vorzunehmen. Aufgrund des bereits gefassten Neuaufstellungsbeschlusses steht die Gemeinde Kampen für die Aufhebungsbereich möglichen Abbruchanträgen aber nicht rechtlos gegenüber, sondern hat immer noch die Möglichkeit solche nach § 15 BauGB für 1 Jahr zurückzustellen. Durch die 1. Änderung der Satzung bleibt der größte Teil des Geltungsbereiches der Satzung in Kraft und es ist für die Aufhebungsbereiche gewährleistet, dass die in Neuaufstellung befindliche Satzung in Ruhe erarbeitet werden kann. Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die in Anlage beigefügte 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Kampen über die Erhaltung baulicher Anlagen, Aufhebung von Geltungsbereichen für die Flurstücke Gemarkung Kampen, Flur 3 , Flurstücke 116/8, 117/2, 117/5, 117/13, 126/3, 129/6, 324, 362, 406/118 und 448/117 gemäß beigefügtem Übersichtsplan.
2. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die 1. Änderung der Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Einstimmig


17. Beratung und Beschlussfassung über die Einziehung und Entwidmung des „Kirchenstieges“

Die Gemeinde Kampen (Sylt) hat mit Kaufvertrag zur Urkundenrolle Nr. 70 /1999 des Notars Meerbach aus dem Grundbuch von Kampen Blatt 371 die ehemaligen Flurstücke
14/56 (zur Größe von 185 m²) jetzt 167 und 168,
14/54 zur (Größe von   68 m²) jetzt 165 und 166
der Flur 11
und aus dem Grundbuch von Kampen Blatt 771 ehemaligen die Flurstücke
14/52     (zur Größe von   16 m²) und
261/152 (zur Größe von 465 m²) jetzt 163 und 164
ebenfalls der Flur 11
verkauft. Diese Flurstücke bilden zusammen den „Kirchenstieg“ von der Einmündung aus der „Hauptstraße“ im Westen bis zur Einmündung „Alte Dorfstraße“ im Osten. In § 3 Abs. 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 des Kaufvertrages ist geregelt, dass die Flächen zur endgültigen Durchführung des Kaufvertrages entwidmet werden müssen. Das ist bis heute nicht geschehen. Zuständig für die Durchführung der Einziehung ist nach dem Strassen- und Wegegesetzt der Träger der Straßenbaulast, also die Gemeinde selbst. Für sie wird nach den  Regelungen der Amtsordnung das Amt tätig. Zur Umsetzung des Kaufvertrages beschließt die Gemeindevertretung
- dass die Flächen eingezogen werden
- eine öffentliche, fußläufige Verbindung von der „Alten Dorfstraße“ zur „Hauptstraße“ beibehalten wird
- das Amt Landschaft Sylt  mit der Durchführung des förmlichen Verfahrens beauftragt wird.
Der Weg ist durch Geh-, Fahr, und Leitungsrechte gesichert. Einstimmig


18. Beratung und Beschlussfassung über eine Resolution der Gemeinde Kampen zur geplanten CO-2- Endlagerung im Kreisgebiet Nordfriesland

Die Gemeinde Kampen schließt sich der mit Datum vom 15. Juni 2009 vom Kreis Nordfriesland verabschiedeten Resolution zum Entwurf eines CCS-Gesetzes an und beschließt: Die Gemeinde Kampen lehnt den Bau neuer Kohlekraftwerke zur nachhaltigen Fortsetzung der Kohleverstromung und in diesem Zusammenhang der CCS-Technik und ein CCS-Gesetz mit den derzeitigen Inhalten sowie insbesondere die Errichtung eines CO-2-Endlagers im Kreisgebiet Nordfriesland ab. Die EU-Richtlinie zwingt die Nationalstaaten weder zeitlich noch in der Sache zum aktuellen Zeitpunkt, in der überhasteten Beratungsfolge ein Gesetz zu verabschieden, das u. a. die Errichtung von CO-2-Endlagern ermöglicht. Der Bundestag wird daher aufgefordert, dieses Gesetz in der vorliegenden Fassung nicht zu verabschieden und die Landesregierung, dem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zuzustimmen. Die Bundes- und Landesregierung sowie die in den Parlamenten vertretenen Fraktionen werden aufgefordert:
1. für die großtechnische Umsetzung und Forschung der CCS-Technik zur Kohleverstromung keine Fördermittel zur Verfügung zu stellen,
2. gesetzliche Regelungen zu schaffen, die eine funktionierende Netzanbindung und Stromleitung aus den erneuerbaren Energien fördern,
3. eine Haftung des Staates für CO-2-Endlagerung nicht unbefristet zu übernehmen und
4. Handlungen, einschließlich seismischer Untersuchungen, gegen den erklärten Willen
der betroffenen Bevölkerung nicht zuzulassen. Einstimmig


19. Bestätigung der Neuwahlen des Ältestenrates

Herr Udo Lützen hat in der Sitzung des Ältestenrates am 09.07.2009 die Wahl zum Vorsitzenden angenommen. Frau BGM’in gratuliert Herrn Lützen zur Wahl. Herr Udo Lützen wird von der Gemeindevertretung als Vorsitzender des Ältestenrates bestätigt.


20. Mitteilungen des Ältestenrates

Herr Lützen berichtet über die geplante Sanierung des Quermarkenfeuers. Mittlerweile ist unter Finanzierung der Fa. Appartements und Meer ein informativer Flyer mit einem Spendenaufruf erschienen. Einige Spenden sind bereits eingegangen. Für die Instandsetzung werden ca. 100.000 € benötigt. Zum 100. Geburtstag des Leuchtturms im Jahre 2013 soll die Maßnahme durchgeführt worden sein. Derzeit wird eine mögliche Bezuschussung durch das Landesamt für Denkmalpflege geprüft, da das Quermarkenfeuer ein eingetragenes Denkmal ist.

Herr Lützen legt Fotos aus dem Sommer vor, die den Zustand am Fahrradständer an der Sturmhaube darlegen. Der Bedarf an weiteren Fahrradständern wurde lt. Frau BGM’in Böhm bereits auf einer früheren Sitzung angesprochen; ein möglicher Standort muss mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.

Weiterhin wird die Problematik des Parkens von PKW’s am Braderuper Weg am Golf- und Landhaus angesprochen. Lt. Frau BGM’in Böhm werden die Gemeindearbeiter dort Anpflanzungen anlegen.

Herr Lützen berichtet abschließend, dass der Ältestenrat sich mit der Aktualisierung des Straßenverzeichnisses, unter anderem hinsichtlich der korrekten Schreibweise der friesischen Straßennahmen, befasst.


21. Mitteilungen, Anfragen und Anträge

GV Erdmann kritisiert massiv das Vorgehen Herrn Stephan Becks als Vizepräsident des DEHOGA hinsichtlich der Befragung wegen einer Bebauung mit einem Hotel im Außenbereich -Landhaus Gaadt- der Gemeinde Wenningstedt. Die Gemeinde Kampen als Nachbargemeinde spricht sich gegen eine weitere Bebauung aus. Die insulare Infrastruktur ist bereits überlastet. Ein Rücktritt Herrn Becks aus dem Kreistag wird als nötig erachtet, weiterhin sei Herr Beck als Vize-Landesvorsitzender des DEHOGA nicht mehr tragbar.

Es liegen keine weiteren Punkte vor.


22. Einwohnerfragestunde

Frau Stockmann kritisiert, dass der Bürgersteig im Wattweg verstärkt zum Parken genutzt wird, insbesondere durch Baufahrzeuge und Gartenbaubetriebe. Sie regt die Anbringung von Parkverbotsschildern an. Diese Thematik soll im Arbeitskreis Innerörtlicher Verkehr erörtert werden.

Weiterhin spricht sie das Thema „Ruhezeiten“ an. Herr Hansen vom Ordnungsamt hat Frau Stockmann angeschrieben und seinen Fehler bei der Satzungserstellung (Thema: Einschränkung besonders lauter Maschinen) eingeräumt sowie angekündigt, dass die Satzung seitens des Amtsausschusses angepasst wird. Die nächste Sitzung des Amtsausschuss findet lt. Frau BGM’in Böhm nach den Herbstferien statt. Die Fa. Peter Jacobsen wird von Frau Stockmann namentlich als große Lärmverursacherin erwähnt. Sie erfragt, was die Gemeinde Kampen zur Information und Durchsetzung der Amtsverordnung unternimmt. Die Gemeinde Kampen hat alle Gartenbaubetriebe angeschrieben (mit den korrekten Ruhezeiten). Ansonsten müssen die Anwohner lt. GV Erdmann im Ordnungsamt oder bei der Polizei anrufen. GV Wenzel verweist darauf, dass noch ein wenig Zeit verstreichen wird, bis sich die Betriebe an das Anwenden der Ruhezeiten gewöhnt haben.

GV Horn erscheint um Uhr zur Sitzung.

Frau Engels als Landschaftsarchitektin regt an, ortsbildprägende Baumbestände in die gemeindlichen Satzungen aufzunehmen, um sie entsprechend zu schützen. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde ist die Handhabung ihrer Ansicht nach zu locker. Dies soll lt. Frau BGM’in geprüft werden. Lt. GV Hermann ist eine Unterschutzstellung durch die Bauleitplanung möglich. Dies wird derzeit nicht angewendet, da in Kampen historisch ein freier Blick vorhanden ist und die Bäume wie Kiefern usw. in der Natur nicht vorhanden gewesen sind. Frau Stockmann spricht sich gegen die Bepflanzung aus, da ihr Garten durch die Nachbarschaftsbepflanzung stark beschattet wird.



BGMin Frau Böhm beendet den öffentlichen Sitzungsteil um Uhr. Die Gemeindevertretung zieht sich in den nicht öffentlichen Sitzungsteil zurück.

Protokoll vom 10.03.2009

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

Bürgermeisterin Frau Böhm eröffnet um 19:30 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Sie stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 27.02.2009 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt.


2. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 03.02.2009

Die Sitzungsniederschrift vom 03.02.2009 ist allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben, der Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.


3. Einführung, Verpflichtung einer Gemeindevertreterin

Nach der Mandatsniederlegung von Harro Johannsen und dem Verzicht von Frau Maike Lappoehn auf ihren Listenplatz der Kampener Wählervereinigung hat als nächste Bewerberin Frau Kirsten Sahler (KWV) die Wahl angenommen. BGM´ in Frau Böhm verpflichtet GV Frau Sahler zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten als Gemeindevertreterin und führt sie in ihr Amt ein. Auf die Verpflichtung zur Verschwiegenheit weist sie besonders hin.


4. Wahl eines/einer stellvertretenden Ausschussvorsitzenden für den Kultur- und Sozialausschuss der Gemeinde Kampen

GV Frau Sahler wird mit 8 Ja Stimmen und 1 Enthaltung zur stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Kultur- und Sozialausschusses gewählt.


5. Wahl eines Ausschussmitgliedes

a)Tourismusausschuss
GV Frau Sahler mit 8 Ja Stimmen und 1 Enthaltung in den Tourismusausschuss gewählt.

b) Finanzausschuss
GV Frau Sahler wird mit 8 Ja Stimmen und 1Enthaltung in den Finanzausschuss gewählt.


6. Wahl eines Bürgervertreters / einer Bürgervertreterin in folgende Ausschüsse und Verbände

a) Tourismussausschuss
BGV Frau Suzanne Ruehlmann wird einstimmig in den Tourismusausschuss gewählt.

b) Kultur- und Sozialausschuss
BGV Frau Sabine Johannsen wird einstimmig in den Kultur- und Sozialausschuss gewählt.


7. Fraktionsangelegenheit hier: Benennung der Fraktionssprecherin/Fraktionssprecher und ihrer Stellvertreter

GV Erdmann schlägt BGM Frau Böhm als Fraktionssprecherin vor. BGM´ in Frau Böhm wird mit 8 Ja Stimmen und 1 Enthaltung gewählt.


8. Beratung und Beschlussfassung über eine II. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Kampen (Sylt) über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe

Durch ein aktuelles Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts ist jetzt erstmals geklärt, dass auch die Vermietung und Verpachtung von Geschäftsräumen aller Art der Fremdenverkehrsabgabepflicht unterliegt. Bisher hatte, aufgrund bundesweiter Kommentierung, das Gegenteil gegolten („nur ganz ausnahmsweise“). Dies macht es erforderlich, in die Fremdenverkehrsabgabesatzung auch Maßstäbe für die Geschäftsraumvermietung und -verpachtung einzufügen. Dabei ist mit Rücksicht auf unterschiedlichen Mietwert je qm differenziert nach
a) Gästeunterkünften und Gaststättenräumen,
b) Verkaufs- oder Ausstellungsräumen und
c) sonstigen Geschäftsräumen.
Durch diese Einfügung wird die auf die Pflichtigen umzulegende Summe nunmehr durch eine größere Anzahl Maßstabseinheiten geteilt, so dass die Abgabensätze sich bei solchen Betriebsarten, die nur einen relativ geringen Anteil am Gesamt-Tourismusumsatz haben, leicht reduzieren. Bei dieser Gelegenheit wurden in der Abgabesatz-Kalkulation auch die betriebsart-typischen Gewinnspannen angepasst an die aktuelle Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums. Der Berechnung der Abgabensätze liegt die anliegende Kalkulation des zu deckenden Aufwands (Anlage) zugrunde. Die veranschlagte Deckungssumme wurde an den aktuellen Bestand der Maßstabseinheiten angepasst. Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Tourismusausschusses und beschließt  den II. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung der Fremdenverkehresabgabe der Gemeinde Kampen in der vorliegenden Fassung rückwirkend zum 01.01.2009 zu erlassen. 8 Ja Stimmen / 1 Enthaltung


9. Aufhebung des alten Aufstellungsbeschlusses für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 der Gemeinde Kampen für das Gebiet östlich der Hauptstraße, südlich Norderheide

1. Für das Gebiet östlich der Hauptstraße, südlich Norderheide wurde am 25.05.2005 der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung B-Plan 29 gefasst. Das Planverfahren soll nicht weitergeführt werden. Der Aufstellungsbeschluss vom 25.05.2005 wird aufgehoben.
2. Die Aufhebung des alten Aufstellungsbeschlusses v. 25.05.2005 ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).
6 Ja Stimmen / 1Enthaltung
Es waren folgende Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: BGM´ in Frau Böhm und GV Scheppler.


10. Beratung und Beschlussfassung über einen erneuten Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 der Gemeinde Kampen für das Gebiet: zwischen Inselbahntrasse, beiderseits Kroghooger-Wai, Norderheide bis Hans-Hansen-Wai, Erica-Weg, Heideweg, Wattweg, Hauptstraße und Kurhausstraße

1. Für das Gebiet zwischen Inselbahntrasse, beiderseits Kroghooger-Wai, Norderheide bis Hans-Hansen-Wai, Erica-Weg, Heideweg, Wattweg, Hauptstraße und Kurhausstraße soll der Bebauungsplan Nr. 29 geändert werden. Mit der Einstellung des Planverfahrens und Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änd. B-Plan Nr. 29 v. 25.05.2005, kann die Planbezeichnung für das neue Verfahren vergeben werden. Mit der neuen Planung werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Regelung der Baudichte
- Festsetzungen über bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche
- Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen

2. Der neugefasste Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Durchführung des Beteiligungsverfahrens soll der Kreis Nordfriesland beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

Einstimmig
Es sind folgende Gemeindevertreter nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; sie sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: BGM´ in Frau Böhm und GV Scheppler.


11. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 31 für das Gebiet zwischen Brunnenweg, Ginsterweg, Wuldeweg, entlang des Ortsrandes (Flurstücke 184/16, 184/22 und 223) zur Wulde-Schlucht, über die Flurstücke 227/179 und 179/14 zum Heckenrosen-Weg, Braderuper Weg (K 118), südlich Flurstück 35/12 zum Börderwai, südlich Börderstich, Brönshooger Weg, südlich Esling Wung, Wenningstedter Weg (L 24), Alte Dorfstraße, Süderweg, westlich Ose-Weg

Vor der Gemeindevertretersitzung fand eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 der Gemeinde Kampen für das Gebiet zwischen Brunnenweg, Ginsterweg, Wuldeweg, entlang des Ortsrandes (Flurstücke 184/16, 184/22 und 223) zur Wuldeschlucht, über die Flurstücke 227/179 und 179/14 zum Heckenrosenweg, Braderuper Weg (K118), südlich Flurstück 35/12 zum Börderwai, südlich Börderstich, Brönshooger Weg, südlich Esling Wung, Wenningstedter Weg (L24), Alte Dorfstraße, Süderweg, westlich Ose-Weg und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Die textlichen Festsetzungen unter 5.2. – Nebenanlagen – sollen ergänzt werden, dass ein Mindestabstand von 2,00m von der Grundstücksgrenze einzuhalten ist.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

3. Das Planverfahren wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt und eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.

4. Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da das Planverfahren gem. § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt wird.

Einstimmig
Es ist folgende Gemeindevertreterin nach § 22 Gemeindeordnung (GO) von der Beratung ausgeschlossen; sie ist weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: GV Frau Sahler


12. Beratung und Beschlussfassung über eine Umbenennung des Dorfparks

Hierzu verliest BGM´ in Frau Böhm folgende Presseerklärung: „Auf Anregung des Kampener Malers Christian Hinrich, hat sich die Gemeinde mit dem Verleger Ferdinand Avenarius beschäftigt, der Anfang letzten Jahrhunderts wie kein anderer das Dorf Kampen zum Treffpunkt für Künstler und Kulturfreunde gemacht hat. Der Herausgeber der Kulturzeitschrift „Der Kunstwart“ und erster Ehrenbürger Kampens lud in sein am Dorfpark gelegenes Haus Uhlenkamp ein. Für Künstler aus nah und fern war sein besonderes Haus lebhafte Begegnungsstätte und er schaffte es, deren Mäzene an Kampen zu binden. Durch den Bau von Sommerhäusern bekam Kampen das bis heute geschätzte besondere Flair. Aber er war nicht nur der Kunst verschrieben, sondern auch der Natur und wurde einer der entscheidenden Initiatoren des Naturschutzes auf Sylt. Ferdinand Avenarius stellte den Antrag, das ganze Gebiet zwischen Kampen und List unter Naturschutz zu stellen und aus dem kleinen, weltentlegenen Friesendorf, wurde der bei Naturfreunden und Künstlern beliebteste Kurort der Nordseeküste. Das Haus Uhlenkamp und den Dorfpark erwarb die Gemeinde 1957. Leider überstieg die notwendige Instandhaltung die vorhandenen Mittel. Christian Hinrich, Mitbegründer der „Kampener Kunstfreunde“ weist zu recht darauf hin, dass wir Ferdinand Avenarius etwas schuldig sind. Auch im Hinblick auf Kampens Gründung des Kunstpfades und der Konzentration auf Kunst und Kulturveranstaltungen passt es hervorragend in die Zeit einen „alten“ neuen Platz zu schaffen und Gäste, Einheimische, Künstler oder welche, die es werden wollen, zusammenzuführen in unserem wunderschönen besinnlichen Dorfpark und ihm einen Namen zu geben: AVENARIUS-Park“. Die Taufe wird im Juni im Rahmen eines kleinen Festes stattfinden. Details werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben. Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Tourismusausschusses und beschließt die Umbenennung des Dorfparks in den „Avenarius-Park“. Einstimmig


13. Mitteilungen des Ältestenrates

Der Ältestenrat wird demnächst eine Begehung des Quermarkenfeuers durchführen. Um die nötigen Renovierungskosten bereitzustellen, schlägt Herr Lützen vor, Spendengelder zu sammeln. Herr Morell erwähnt, dass Untersuchungen über die Beschaffenheit des Mauerwerks bereits getätigt wurden in Abstimmung mit Gerd Böhm. Diese Ergebnisse sind nun abzuwarten.


14. Mitteilungen, Anfragen und Anträge

BGM´ in Frau Böhm lädt alle Beteiligten zur diesjährigen Dorfreinigung am 28. März 2009 ein. Treffpunkt ist wie immer um 10:00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus.


15. Einwohnerfragestunde

Zur Umbenennung des Dorfparks regt Frau Krüger an, vor dem Namen Avenarius den Vornamen Ferdinand zu setzen, da es in Deutschland ein Reinigungsunternehmen gibt, welches sich ebenfalls Avenarius nennt.

Eine Assoziation mit dem Reinigungsunternehmen ist nach Ansicht von BGM` in Frau Böhm nicht gegeben. BGM´ in Frau Böhm sieht hier keine weitere Veranlassung. Herr Eitner begrüßt die Umbenennung des Dorfparks und verliest den Spruch wie er auf der Bronzetafel steht.



BGM´ in Frau Böhm beendet den öffentlichen Sitzungsteil um 20:00 Uhr. Die Gemeindevertretung zieht sich in den nicht öffentlicher Sitzungsteil zurück.

 

Protokoll vom 03.02.2009

Gemeindevertretung

Tagesordnung

 

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

Bürgermeister Johannsen eröffnet um 19:30 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Besonders begrüßt er Frau Abeling von der Rechtsabteilung der Gemeinde Sylt und Frau Syring. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 23.01.2009 unter Mitteilung der Tagesordnung (TO) form- und fristgerecht einberufen wurde. Die Bekanntmachung erfolgte durch Abdruck in der Sylter Rundschau sowie durch Aushang. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Bürgermeister die Änderung der Tagesordnung. Folgende Punkte wurden abgesetzt: TOP 4 „ Beratung und Beschlussfassung über eine II. Nachtragssatzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Kampen“; TOP 8 c) Kindergartenbeirat, d) Schulverband Norddörfer; TOP 9 „Wahl eines Ausschussmitgliedes“ und unter TOP 10 wird in dieser Sitzung nur der/die Ausschussvorsitzende gewählt. Diese Punkte werden in der nächsten Gemeindevertretersitzung beraten. Der geänderten Tagesordnung wird zugestimmt. Einstimmig

TAGESORDNUNG
1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 15.12.2008 und 17.12.2008
3. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Kampen für das Jahr 2009
4. Ausscheiden des Bürgermeisters/Gemeindevertreters
5. Wahl der/des Bürgermeisterin/s
6. Wahl der/des 2. stellvertretenden Bürgermeisterin/Bürgermeisters
7. Wahl eines/einer Ausschussvorsitzenden für den Kultur- und Sozialausschuss der Gemeinde Kampen
8. Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden für den Finanzausschuss der Gemeinde Kampen
9. Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden für den Tourismusausschuss der Gemeinde Kampen
10. Wahl des/der 2. Stellvertreters/Stellvertreterin der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters in den Amtsausschuss
11. Beratung und Beschlussfassung über die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde Kampen unter gleichzeitiger Benennung der/des stimmberechtigten Vertreterin/Vertreters und der Stellvertreterinnen/Stellvertreter
a) Aufsichtsrat der Ver- und Entsorgung Norddörfer
b) Gesellschafterversammlung der Ver- und Entsorgung Norddörfer
c) Verein „Freunde der Norddörfer Kirchengemeinde – 2 Vertreterinnen/Vertreter
12. Mitteilungen des Ältestenrates
13. Mitteilungen, Anfragen und Anträge
14. Einwohnerfragestunde
Nicht öffentlicher Sitzungsteil:
15. Personalangelegenheiten
16. Vertragsangelegenheiten
17. Grundstücksangelegenheiten
18. Wohnungsangelegenheiten


2. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 15.12.2008 und 17.12.2008

Die Sitzungsniederschriften vom 15.12.2008 und 17.12.2008 sind allen Gemeindevertretern schriftlich zugestellt worden. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben, den Niederschriften wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.


3. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Kampen für das Jahr 2009

Der Vorsitzende des Finanzausschusses GV Herr Erdmann erläutert die entscheidenden Positionen im Haushaltsplan 2009. Der Ansatz für die Gerichtskosten wurde von 10.000,- € auf 6.000,- € gesenkt, da ein geringerer Bedarf vermutet wird als in den Vorjahren.  Die Kosten für die Partnerschaft Lech würde von 5.000,- € auf 7.000,-€ erhöht, da die Feuerwehr in diesem Jahr einen Ausflug nach Lech plant. Die vereinbarten Einlagen der Gemeinden Kampen und Wenningstedt in die Stiftung „Üüs Serk“ sind im Jahr 2008 letztmalig gezahlt worden, somit konnte der Ansatz auf 5.000,- € gesenkt werden. Die Position 8400 / 71700  Wirtschaftsförderung „Zuschuss für Marketingmaßnahmen“ in Höhe von 100.000,- € ist neu hinzugekommen und wurde mit einem Sperrvermerk versehen. Die Freigabe dieser HH - Mittel kann nur durch ein schlüssiges Konzept erfolgen. Der Ansatz der Amtsumlage hat sich rapide von 384.000,-€ auf 500.000,-€ erhöht. Dies kommt durch die Finanzkraft der Gemeinde Kampen zustande. Inwieweit die Amtsumlage über den Einwohnerschlüssel erfolgen kann, wird der Amtsausschuss auf seiner nächsten Sitzung beraten. Die Umlage für den Amtsneubau wurde auf 0,00 € gesetzt und die Rückzahlung der geleisteten Zahlungen ist bereits erfolgt. Die Abführung der Kreisumlage ist von 575.000,- € auf 826.500,- € und die zusätzliche Kreisumlage von 340.000,- € auf 558.000,- gestiegen. Die Zahlung der zusätzlichen Kreisumlage wird für das Jahr 2009 unter Vorbehalt gezahlt, da das Ergebnis der Klage noch aussteht. Im Anschluss an die Erläuterungen verliest GV Erdmann die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird festgesetzt.

1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf

4.405.700 EUR

in der Ausgabe auf

4.405.700 EUR

2. im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf

1.799.600 EUR

in der Ausgabe auf

1.799.600 EUR

 

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite und Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0 EUR

2. der Gesamtbetrag für Verpflichtungsermächtigungen

0 EUR

3. der Höchstbetrag für Kassenkredite

1.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

7,29 Stellen

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie den Stellenplan der Gemeinde Kampen für das Haushaltsjahr 2009. Einstimmig

BGM Johannsen übergibt nun die Leitung der Sitzung an den 1. stellv. Bürgermeister Herrn Erdmann.


4. Ausscheiden des Bürgermeisters / Gemeindevertreters

Mit Schreiben vom 08.01.2009 hat die Kommunalaufsicht festgestellt, dass das Mandat von Harro Johannsen als Gemeindevertreter ab dem 01.01.2009 unvereinbar mit der Tätigkeit als Beschäftigter der Gemeinde Sylt ist (§ 31a Abs. 1 der Gemeindeordnung) ist. Herr Harro Johannsen hat mit Schreiben vom 03.02.2009 formell erklärt, dass er sein Mandat als Gemeindevertreter und damit auch sein Amt als Bürgermeister niederlegt. Der 1. stellv. Bürgermeister GV Erdmann händigt Herrn Johannsen die Entlassungsurkunde aus.


5. Wahl der / des Bürgermeisterin / s

Die Wahl der / des Bürgermeisterin / Bürgermeister findet unter der Verhandlungsleitung durch den 1. stellv. BGM GV Erdmann statt. GV Herr Erdmann schlägt Frau Stefanie Böhm zur Wahl als Bürgermeisterin vor. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht und es wird kein Antrag auf eine geheime Wahl gestellt. Frau Stefanie Böhm wird mit 6 Ja Stimmen und 1 Enthaltung zur Bürgermeisterin.


6. Wahl der / des 2. stellvertretenden Bürgermeisterin / Bürgermeisters

Für die Wahl zum 2. stellv. Bürgermeister schlägt Bürgermeisterin Frau Böhm GV Herrn Sven Scheppler vor. GV Sven Scheppler wird mit 6 Ja Stimmen und 1 Enthaltung zum 2. stellv. Bürgermeister gewählt. BGM Frau Böhm vereidigt Herrn Sven Scheppler und händigt ihm die Ernennungsurkunde aus. Auf Grund der Wahl zur Bürgermeisterin verzichtet Frau Böhm auf ihren Vorsitz im Kultur- und Sozialausschuss, auf die Posten als stellv. Vorsitzende des Tourismussausschusses und  als stellv. Vorsitzende des Finanzausschusses.


7. Wahl eines/einer Ausschussvorsitzenden für den Kultur- und Sozialausschuss der Gemeinde Kampen

GV Frau Knochenhauer wird mit 6 Ja Stimmen und 1 Enthaltung zur Vorsitzenden des Kultur- und Sozialausschusses gewählt.


8: Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden für den Finanzausschuss der Gemeinde Kampen

GV Frau Knochenhauer wir mit 6 Ja Stimmen und 1 Enthaltung zur stellv. Vorsitzenden des Finanzausschusses gewählt.


10: Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden für den Tourismusausschuss der Gemeinde Kampen

GV Markus Wenzel wird mit 6 Ja Stimmen und 1 Enthaltung zum stellv. Vorsitzenden des Tourismusausschusses gewählt.


11. Wahl des / der 2. Stellvertreters / Stellvertreterin der / des Bürgermeisterin / Bürgermeisters in den Amtsausschuss

GV Sven Scheppler werden als 2. Stellvertreter für die Bürgermeisterin einstimmig gewählt.


12. Beratung und Beschlussfassung über die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde Kampen unter gleichzeitiger Benennung der/des stimmberechtigten Vertreterin / Vertreters und der Stellvertreterinnen / Stellvertreter

a) Aufsichtsrat der Ver- und Entsorgung Norddörfer
Herr Harro Johannsen wird mit der Wahl und Ernennung einer neuen Bürgermeisterin sein Amt als Bürgermeister der Gemeinde Kampen am 03. Februar 2009 niederlegen. Herr Johannsen ist gem. § 8 der Satzung der VEN als Bürgermeister bis zum 03.02.2009 geborenes Aufsichtsrats-Mitglied der VEN. Der Aufsichtsrat hat Herrn Johannsen zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Um eine Kontinuität in den Gremien der VEN zu gewährleisten und die Interessen der Gemeinde Kampen weiterhin angemessen zu vertreten, wird empfohlen Herrn Johannsen auch nach seinem Rücktritt als Bürgermeister das Aufsichtsratsmandat weiterhin zu übertragen. Das lt. Satzung der VEN Ver- und Entsorgung GmbH dem / r Bürgermeister / in zustehende Aufsichtsratsmandat wird mit allen Rechten und Pflichten ab dem 04.Februar 2009 bis auf weiteres Herrn Harro Johannsen übertragen. Einstimmig

b) Gesellschafterversammlung der Ver- und Entsorgung Norddörfer
Herr Harro Johannsen wird mit der Wahl und Ernennung einer neuen Bürgermeisterin sein Amt als Bürgermeister der Gemeinde Kampen am 03.02.2009 niederlegen. Um eine Kontinuität in den Gremien der VEN zu gewährleisten und die Interessen der Gemeinde Kampen weiterhin angemessen zu vertreten, beschließt die Gemeindevertretung Herrn Johannsen auch nach seinem Rücktritt als Mitglied der Gesellschafterversammlung zusammen mit der Bürgermeisterin zu benennen. Einstimmig

c) Verein „Freunde der Norddörfer Kirchengemeinde – 2 Vertreterinnen / Vertreter

BGM Frau Böhm sowie GV Frau Knochenhauer als Vorsitzende des Kultur- und Sozialausschusses werden als Vertreter der Gemeinde Kampen benannt.


13. Mitteilungen des Ältestenrates

Frau Holst gratuliert Frau Böhm zur Wahl und freut sich auf  gute Zusammenarbeit. Frau Holst verweist auf die Engpässe der Fahrradbügel an der Sturmhaube. Sie rät zu einer dringenden Erweiterung und wird diesbezüglich Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde, Herrn Brambrink aufnehmen. Des Weiteren regt der Ältestenrat an, das Quermarkenfeuer zu renovieren. Der Ältestenrat wird die Kosten zusammentragen und der Gemeinde einen entsprechenden Vorschlag zur Renovierung unterbreiten.


14. Mitteilungen, Anfragen und Anträge

BGM Frau Böhm verliest das Schreiben der Bildungsministerin Frau Erdsiek - Rave vom 19.12.2008 im sie sich für Übersendung des Flyer für den Kindergarten bedankt. Sie lobt darin auch die Wertlegung auf die besondere Raumgestaltung.


15. Einwohnerfragestunde

Frau Holst bittet Herrn Johannsen um Erläuterung über die Zahlungen der Amtsumlage. Auf Grund der Geschäftsführung durch die neue Gemeinde Sylt stellt sich für Frau Friese nun die Frage, ob die Lärmschutzverordnung, welche zuvor bei der Stadt Westerland Gültigkeit hatte, auch nun auch für die übrigen vier Gemeinden gelte. Diese Frage wird von Herrn Johannsen verneint, mit dem Zusatz, dass dies im Amtsausschuss geklärt wird.



BGM Frau Böhm beendet den öffentlichen Sitzungsteil um 20:10 Uhr. Die Gemeindevertretung zieht sich in den nicht öffentlicher Sitzungsteil zurück.

Protokoll vom 18.08.2009

Finanzausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende, GV Erdmann, eröffnet um 11:00 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 29.07.2009 unter Mitteilung der TO form- und fristgerecht einberufen wurde. Einwendungen dagegen liegen nicht vor, der Ausschuss ist beschlussfähig.
TAGESORDNUNG
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.05.2009
2. Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kampen für das Jahr 2009
3. Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung von Fußböden im Kindergarten Kampen
4.
Einwohnerfragestunde
5.
Mitteilungen, Anfragen und Anträge
6.
Verschiedenes


1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.05.2009

Die Sitzungsniederschrift vom 04.05.2009 ist allen Gemeindevertretern und Bürgervertretern des Finanzausschusses schriftlich zugestellt worden. Einwendungen wurden nicht erhoben. Der Sitzungsniederschrift wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.


2. Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragshaushalts-satzung der Gemeinde Kampen für das Jahr 2009

Der Vorsitzende erläutert die einzelnen Positionen des I. Nachtragshaushaltes 2009, welcher allen Mitgliedern vorliegt. Der Vorsitzende erklärt den Anwesenden die Veränderungen der einzelnen Haushaltsstellen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts sowie der Steuern und Umlagen;  insbesondere erläutert er die Gründe für Erhöhungen der Ansätze bei diversen Haushaltsstellen und verliest die entsprechenden Haushaltsstellen  des I. Nachtragshaushaltsplanes. Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die I. Nachtragshaushalts-satzung 2009 wie folgt:

§ 1

 

 

 

erhöht

vermindert

gegenüber

nunmehr

 

 

um

um

bisher

festgesetzt auf

 

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

195.100

--

4.405.700

4.600.800

 

die Ausgaben

451.400

256.300

4.405.700

4.600.800

und

 

 

 

 

 

2. im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

587.700

--

1.799.600

2.387.300

 

die Ausgaben

587.700

--

1.799.600

2.387.300

Einstimmig

GV Sahler erfragt den Unterschied zwischen der Allgemeinen Rücklage und der Finanzausgleichsrücklage. (Vermerk der Verwaltung: Aus der allgemeinen Rücklage sind Investitionen für den Vermögenshaushalt (z.B. Straßenbaumaßnahmen, Grundstückskäufe, usw.) vorgesehen. In der Finanzausgleichsrücklage werden Mittel für den Verwaltungshaushalt wie Kreisumlage, zusätzliche Kreisumlage und Finanzausgleichsmaßnahmen bereit gestellt. Dieser Ansatz steht insofern nicht für Investitionen zur Verfügung.) BGV Hammerich fragt nach, ob die Anlieger der Kurhausstraße für die Kosten der Beleuchtung herangezogen werden können. Gemäß Prüfung durch die Gemeindeverwaltung müsste dies entgegen der Aussage des Amtes Landschaft Sylt der Fall sein. Auf die weitere Erörterung der Einzelpläne wird verzichtet.


3. Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung von Fußböden im Kindergarten Kampen

Der Vorsitzende verliest eine Nachricht von Gerd Böhm, der die Erneuerung der 3 Fußböden im Kindergarten (Küche, Büro und Vorschulraum) nach einer Besichtigung dringend empfiehlt. Hier besteht bereits Unfallgefahr, insbesondere in der Küche ist die Hygiene nicht gewährleistet. Die Gesamtkosten werden mit ca. 5.500,-- € veranschlagt. Die Maßnahme sollte dann komplett durchgeführt werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob ein Wasserschaden vorliegt, da die Böden teilweise hochkommen. Herr Böhm wird um Prüfung gebeten. Die Maßnahme soll nach entsprechender Einholung von Angeboten durchgeführt werden. Einstimmig


4. Einwohnerfragestunde

Es sind keine Einwohner anwesend.


5. Mitteilungen, Anfragen und Anträge

BGV Hammerich ist gefragt worden, wann die Türen der Wohnungen im Börderstich erneuert werden. Seitens der Gemeinde wurde zunächst lediglich der Bedarf abgefragt, ansonsten wird die Maßnahme durch Gerd Böhm koordiniert.


6. Verschiedenes

Es liegen keine weiteren Punkte vor.



Der Vorsitzende Dirk Erdmann beendet seine heutige Finanzausschusssitzung um 11.30 Uhr.

Protokoll vom 29.01.2009

Finanzausschuss


Tagesordnung

 

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende, GV Erdmann, eröffnet um 17:00 Uhr mit der Begrüßung der Anwesenden die heutige Sitzung. Er stellt fest, dass die Sitzung durch schriftliche Einladung vom 20.01.2009 unter Mitteilung der TO form- und fristgerecht einberufen wurde. Einwendungen dagegen liegen nicht vor, der Ausschuss ist beschlussfähig.


2. Verpflichtung der bürgerlichen Mitglieder des Finanzausschusses

Der Vorsitzende GV Erdmann verpflichtet die Bürgervertreterinnen / Bürgervertreter Frau Morell, Frau Hammerich und Herrn Finke per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein. Insbesondere verweist er auf die Verpflichtung zur Verschwiegenheit.


3. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.04.2008

Die Sitzungsniederschrift vom 29.04.2008 ist allen Gemeindevertretern und Bürgervertretern der Legislaturperiode 2003 / 2008 des Finanzausschusses schriftlich zugestellt worden. Einwendungen wurden nicht erhoben. Der Sitzungsniederschrift wurde in der vorliegenden Fassung zugestimmt.


4.
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Kampen für das Jahr 2009

Allen Ausschussmitgliedern liegt der Entwurf des Haushaltsplanes 2009 vor, wobei hier noch der Vorbericht fehlt und spätestens zur Gemeindevertretersitzung vorgelegt wird. Der Vorsitzende GV Erdmann erläutert im Einzelnen den Haushaltsplanentwurf.
- Der HH - Ansatz für die Gerichtskosten wurde von 10.000,-€ auf 6.000,-Euro gesenkt, da ein geringerer Bedarf vermutet wird als die Jahre zuvor.

- Die HH - Stelle 3000 / 59000 Zuschuss Lech  wurde um 2.000,-€ erhöht, da die Feuerwehr einen Ausflug nach Lech plant.

- Kosten für die Archivierung wurden mit 1.600,- € eingestellt. In diesem Zusammenhang regt BGV Finke an, den Ältestenrat zu bitten, die Bilder der Gemeinde entsprechend zu archivieren. Vielleicht könne dies in diesem Jahr in Angriff genommen werden.

- Der Antrag der Sölring Foriining den Zuschuss von 1,-€ auf 5,- € zu erhöhen wird zu einem späteren Zeitpunkt beraten, da die Gemeinde Kampen bereits einen höheren Bonus zahlt. Daher bleibt der Ansatz für das Jahr 2009 in der Höhe bestehen wie für das Jahr 2008.

- Der Zuschuss an die Volkshochschule Sylt (VHS Sylt) wird ab dem Jahr 2009 an den Schulverband Sylt gezahlt, da es die VHS Sylt in der Form nicht mehr geben wird. Die Verwaltung wird nun über den Schulverband Sylt abgewickelt.

- Die Zuschüsse an den SC Nörddörfer wurden um 6.000,-€ verringert, da die Instandhaltungsmaßnahmen im Jahr 2008 beendet werden konnten.

-
Die Gemeinde wird sich weiterhin mit ihrem Gemeindeanteil an der Schwimmhalle List beteiligen. BGM Herr Johannsen berichtet, dass die BIMA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) die Schwimmhalle ab Aug.  09 nicht übernehmen wird und dann der TSV Westerland gefragt ist.

-
8400 / 71700 „Wirtschaftsförderungsgesellschaft NF“ hier fehlerhaft und soll umbenannt werden in „Wirtschaftsförderung“ ist eine neue Position im Haushalt 2009.  Hier wurden 100.000,-€ eingestellt und handelt sich um Zuschuss für Marketingmaßnahmen. Diese Haushaltsstelle wurde mit einem Sperrvermerk versehen und wird nur ausgezahlt, wenn ein schlüssiges Konzept vorliegt. Diese Konzepterstellung erfolgt über einen neu zu bildenden Arbeitskreis, welcher sich zusammensetzt aus den drei BGM`s, TD Frau Friese und einer Mitarbeiterin des Tourismus-Service Kampen

-
Der Haushaltsansatz 8600 / 71500 Zuschuss an den Kurbetrieb soll auf 200.000 EURO erhöht werden.

-
Über die zukünftige Höhe der Amtsumlage wird in der Amtsausschusssitzung diskutiert, da die Gemeinde Kampen bestrebt ist diese nicht nach Finanzkraft, sondern nach Einwohnerschlüssel zu zahlen.

-
Neu mit aufgenommen ist der Ansatz für die Zahlungen einer Geschäftsführungsgebühr an die neue Gemeinde Sylt (Personal- und Sachkosten).

-
Die zusätzliche Amtsumlage (vorgesehen für den Amtsneubau) die im Vorjahr gezahlt wurde, wurde nun an alle Gemeinden zurückerstattet.

- In diesem Entwurf sind noch nicht die Kosten für die Neugestaltung der Parkplätze am Kindergarten aufgeführt. Dies soll im 1. Nachtrag erfolgen. Da die Straße Süderweg derzeit ausgebaut wird, ist es jedoch ratsam, diese Arbeiten von der gleichnamigen Firma vornehmen zu lassen. Dies soll mit dem Tiefbauamt der Gemeinde Sylt abgestimmt werden.

-
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Annahme der  Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes sowie den Stellenplan der Gemeinde Kampen für das Haushaltsjahr 2009.

-
Einstimmig -

5.
Einwohnerfragestunde

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6. Mitteilungen  und Anträge

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7. Verschiedenes

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Der Vorsitzende D. Erdmann beendet seine heutige Finanzausschusssitzung um 18:10 Uhr.