Protokoll vom 18.12.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

 

 

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die anwesenden Gemeindevertreter, KD Winter, die erschienenen Einwohner, Frau von Lojewki und Frau Hinz, die Herren Rück, Neumann, Hansen und Scheil, die Presse sowie Herrn Peter Carstensen als Protokollführer. Er bat um Verständnis für die kurzfristige Einladung, da wichtige Entscheidungen noch in diesem Jahr getroffen werden müssten. Die Einladung zur heutigen Sitzung erfolgte mit verkürzter Ladefrist; Einwände wurden nicht erhoben. Da die TOP 09 + 10 der ursprünglichen Einladung wegfallen, wurde eine neue TO mit Ergänzungen zu TOP 03 vorgelegt. GV Jörg Ipsen äußert Probleme mit der ergänzten neuen TO, da nach seiner Auffassung Entscheidungen zu schnell getroffen würden.GV S. Hansen erklärte hierzu, dass die neuen TOP erst als Vorlage eingegangen wären und er im HauptA entscheiden lassen habe, diese mit auf die TO zu nehmen. GV Uekermann regte an, den TOP “B + B über B-Plan 41 b” im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung abzuhandeln.Zum geänderten TOP 03 führte OAR Rück aus, dass das Amt des Wehrführers ein öffentliches Amt sei und daher vieles dafür spräche, dies auch öffentlich zu behandeln. GV Schmatloch kritisierte, dass das neuerliche Angebot von Herrn Deyle nicht vorläge und auch auf der TO nicht aufgeführt sei. Weiter fragte er nach der Beantwolrtung der Fragen an die EVS bezüglich der neuen Erdgas-Tankstelle. Hierzu lag das Antwortschreiben vom 15.12.2008 vor, das in Kopie den GV zugänglich gemacht wurde. GV Widmayer stellte sodann den Antrag auf Abstimmung. GV Jörg Ipsen stellte den Antrag, den neuen TOP 03d abzusetzen, da dieser noch nicht im Bau-/PlanungsA behandelt worden sei. Über diesen Antrag wurde wie folgt abgestimmt: Bei 2 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen wurde der Antrag abgelehnt. Die Abhandlung des TOP 03d und die übrigen Änderungen bzw. Ergänzung der Tagesordnung wurden sodann mehrheitlich beschlossen.


2. Einwohnerfragestunde

Dieser TOP entfiel, da keine Fragen gestellt wurden.


3. Anfragen und Mitteilungen sowie Beratung und Beschlussfassung über
a) Zurückstellung eines Vorbescheidsantrages B-Plan Nr. 66
b) Entlassung des Wehrführers
c) Verpflichtung des neuen Wehrführers
d) über B-Plan 41 b

Bgm. Kennel teilte mit, dass ein Schreiben von Herrn Deyle (Angebot zur Therme) vorläge, dieses sei zur Prüfung an RA. Dr. Krage weiter geleitet worden.

GV S. Hansen teilte mit, dass der HauptA noch einmal am 28.12.2008 tagen wird;

auf Grund der vergangenen Diskussionen über das Grundstück Karstensen 3 Gespräche mit Herrn Meyer geführt worden seien. Ziel war, zu klären, welche Miethöhe anzusiedeln sei. Dabei seien Zahlen von 14,80 €/15,00 € genannt worden, während früher die Rede von 9,00 €/10,00 € gewesen sei, was Herr Meyer bestreitet

GV Uekermann nahm Bezug auf seine 3 Anfragen aus der letzten Sitzung der GV
a) Grundstück  CG Christiansen: Hier hätte er zu heute eine Stellungnahme erwartet.
b) Ringweg: Hier habe er angefragt, was mit dem fußläufigen Weg sei (im Ortsbeirat Tinnum behandelt). Auch hierzu habe er heute eine Stellungnahme erwartet.
c) Anschaffung neuer Tische im Gemeindehaus Tinnum
Dazu teilte der BV wie folgt mit:
Zu a): Es war zwar eine Anzeige in der Zeitung, der Gemeinde Sylt-0st sei aber nichts weiter bekannt. Bauanträge seien auch nicht gestellt. Herr Scheil teilte ergänzend mit, dass ein Aufstellungsbeschluss gefasst worden sei, die Angelegenheit sich noch in Vorbereitung befände. Es gäbe allerdings immer noch den B-Plan 33.
Zu b): Bgm. Kennel teilte mit, dass weder ihm noch Herrn Scheil zum Ausbau des Ringweg etwas bekannt sei.
Zu c): Auf die Anfrage, ob die Neuanschaffung von Tischen im Wirtschaftsplan der Kurverwaltung oder im Finanzausschuss geregelt sei, teilte KD Winter mit, dass die Anschaffung im Wirtschaftsplan der KV nicht vorgesehen sei, da das Gemeindehaus Tinnum ein gemeindliches Gebäude sei.
Abschließend teilte Bgm. Kennel mit, dass er alle vorliegenden Aufträge unterzeichnet habe und mit Ablauf dieser Sitzung keine beschlossenen Aufträge mehr auf dem Bürgermeistertisch lägen.

GV Pennino fragte nach dem Antrag des OB Archsum, nach dem der Sand auf dem Spielplatz ausgetauscht und Spielgeräte überprüft bzw. ersetzt werden sollte. Dazu teilte Bgm. Kennel mit, dass dies abgearbeitet werde.


3a. Beratung und Beschlussfassung über Zurückstellung eines Vorbescheidsantrages B-Plan Nr. 66

Die Vorlage der Verwaltung vom 12.12.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. GV Jörg Ipsen erklärte sich nach § 22 GO für befangen und verließ den Sitzungssaal. Auf Anfrage von GV Hansen, dass die Gemeinde einen B-Plan mit neuen Pla-nungszielen aufstellen könne,  teilte OAR Rück mit, dass dies im Regelfall auch keinen Planungsschaden nach sich zieht. Planungsschaden kann nur im Ausnahme   fall geltend gemacht werden, wenn in vorhandene Baurechte eingegriffen wird, dies ist hier aber wegen der 7-Jahres-Frist nicht zu erwarten. Sodann beschloss die Gemeindevertretung die Zurückstellung des o. g. Vorbescheidsantrags der Fa. Meyer Factum GmbH vom 29.09.2008 gem. § 15 BauGB. Der Bürgermeister wird mit der Durchführung des Verfahrens betraut.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen
GV Ipsen betrat den Sitzungssaal und wurde informiert. Wiederherstellung der Öffentlichkeit


3d. Beratung und Beschlussfassung über B-Plan 41 b

Die Vorlage der Verwaltung vom 17.12.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. Der stellv. Bau-/PlanungsA-Vors., GV Mantey teilte mit, dass die Angelegenheit noch nicht im Fachausschuss behandelt worden sei. Im Rahmen einer längeren Diskussion und Aussprache, bei der keine Einigkeit erzielt werden konnte, erklärte GV Jörg Ipsen, dass er sich dagegen wehre, einen Beschluss im Schnellschluss durchzuwinken. OAR Rück teilte mit, dass der Vorgang im Haus geprüft worden sei. Ein Planungsschaden sei  bestätigt worden. Man habe den Auftrag erhalten, diese Auffassung zusätzlich durch den Kreis NF prüfen zu lassen. Auch vom Innenministerium ist eine Stellungnahme eingeholt worden; beide besagen, dass Planungsschaden entstehe. Sodann wurde über den Antrag von GV Jörg Ipsen, eine Beschlussfassung erneut zurückzustellen, wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
2 Ja-Stimmen
13 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Sodann beschloss die Vertretung wie folgt:
Die Gemeindevertretung beschließt eine Änderung des B-Planes Nr. 41b des Inhalts, dass in dem nördlichen Teilbereich des Flurstücks 18 die Baufenster neu festgesetzt werden, damit entgegen der ursprünglichen Planung bei einer GRZ von 0,18, die weiterhin Bestand haben soll, nur kleinere Gebäudekörper errichtet werden können. Der BauA wird beauftragt, die Planungsabsicht der Gemeinde mit dem Eigentümer abzustimmen. Wenn diese Abstimmung einvernehmlich erfolgt ist, kann dem Vorhaben nach den Festsetzungen des Ursprungsplanes (GRZ 0,18 und 6 große Baufenster, also ohne Planänderung) bereits das Einvernehmen erteilt werden. Vorher ist mit dem Eigentümer ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, mit dem die kleingliedrige Bebauung abzuschließen ist. Die Änderung des B-Planes soll dennoch bis zum Satzungsbeschluss durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen


4. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  zur 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet der Flst. 39/13, 39/18, 39/11, 39/17, 38/2, 38/1, 39/15 südlich Terpstich und westlich Serkwai im Ortsteil Morsum

Es wurde festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen war. Die Vorlage der Verwaltung vom 05.12.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. Nach  kurzer Erläuterung   durch  den stellv. Vorsitzenden,  GV Manthey, beschloss die Vertretung einstimmig wie folgt:
1. Der Entwurf zur 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das o. g. Gebiet der Gemeinde Sylt-Ost im Ortsteil Morsum wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden sind von der Auslegung zu unterrichten.
3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt
Die GV J. Ipsen, Lauritzen und Schmatloch haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.´


5. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum B-Plan 41c der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet des Flurstücks 75 (Grundstück Christiansen) südlich „Am Tipkenhoog“ und nördlich „Ingiwai“ im Ortsteil Keitum

Es wurde festgestellt, dass kein Gemeindevertreter nach § 22 GO befangen war. Die Vorlage der Verwaltung vom 05.12.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. Nach  kurzer Erläuterung   durch  den stellv. Vorsitzenden,  GV Manthey, beschloss die Vertretung einstimmig wie folgt:
1. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41c für das o. g. Gebiet der Gemeinde Sylt-Ost im Ortsteil Keitum wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden sind von der Auslegung zu unterrichten.
3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.


6. Beratung und Beschlussfassung über den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet des landwirtschaftlichen Betriebes Hof Südhörn, Südhörn 7, östlich des Ziegeleiweges, nördlich der Straße Südhörn und ca. 120 m westlich des Ringweges (Gemarkung Tinnum, Flur 7, Flurstück 5) im Ortsteil Tinnum

GV Klein erklärte sich nach § 22 GO für befangen und verlies des Sitzungssaal. Nach kurzer Erläuterung durch den stellv. Vorsitzenden des Bau-/PlanungsA, GV W. Manthey, beschloss die Vertretung einstimmig wie folgt:
1. Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet des landwirtschaftlichen Betriebes Hof Südhörn 7, östlich des Ziegeleiweges, nördlich der Straße Südhörn und ca. 120 m westlich des Ringweges (Gemarkung Tinnum, Flur 7, Flurstück 5) in Tinnum wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu unterrichten.
3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.
GV Klein betrat de3n Sitzungssaal und wurde über das Abstimmungsergebnis informiert.


7. Beratung und Beschlussfassung über einen Vorschlag an die Beauftragte zur Benennung von Mitgliedern der 0rtsbeiräte

Nach kurzer Erläuterung beschloss die Vertretung wie folgt einstimmig: Die Gemeindevertretung beschloss, der Beauftragten zu empfehlen, die Ortsbeiräte in der jetzigen Zusammensetzung zu übernehmen.


8. Beratung und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen zum ökologischen Pflege- und Entwicklungskonzept incl. Hundeauslauf Flugplatz Sylt

Die Vorlage der Verwaltung vom 12.12.2008, (Anlage zur Urschrift dieser Nieder-   schrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor und wurde noch einmal vom Vorsitzenden des UmweltA, GV Pennino, kurz erläutert. Nach kurzer Aussprache beschloss die Vertretung wie folgt:
Das vorliegende Pflege- und Entwicklungskonzept mit noch kleinen redaktionellen Veränderungen sollen in einen, wie vom Land gefordert, so genannten Masterplan umgewandelt werden. Auch sollten die unstrittigen Punkte umgesetzt werden. We-  gen des Wegekonzeptes, der Aussichtsflächen sowie dem Hundeauslaufplatz sollen nochmals weitere Gespräche geführt werden; es wurde bereits beiderseits Kompromissbereitschaft signalisiert. Der Masterplan soll sobald wie möglich der neuen Gemeindevertretung zu Beschluss vorgelegt worden.
Abstimmungsergebnis:
15 Ja-Stimmen
1  Nein-Stimme
1  Enthaltung


9. Beratung und Beschlussfassung über den II. Nachtragshaushalt 2008

Nach kurzer Erläuterung durch den FiA-Vors., BV Ipsen und dem Hinweis von GV Uekermann, dass die Ausbaumaßnahme Ringweg mit enthalten sei bzw. mit aufge-  nommen würde, stimmte die GV dem II. Nachtragshaushalt 2008 gemäß Vorlage einstimmig zu.


10. Beratung und Beschlussfassung über
a) Haushalt 2009
b) Haushaltssatzung 2009
c)  Investitionsplan 2009
d)  Stellenplan 2009
der Gemeinde Sylt-Ost

Die Vorlage der Verwaltung liegt der Vertretung vor. Sie wird noch einmal schwerpunktmäßig vom FiAVors. BV D. Ipsen, erläutert. Der gesamte Haushalt sei durchfinanziert und könne als ausgewogen dargestellt werden. Dem Kämmerer und seinen Mitarbeitern sei hohes Lob für ihre Arbeit zu zollen. Sodann beschloss die Vertretung einstimmig gemäß Vorlage:
a) den Haushalt 2009
b) die Haushaltssatzung 2009
c) den Investitionsplan 2009
d) den Stellenplan 2009
der Gemeinde Sylt-Ost.


11. Beratung und Beschlussfassung über die II. Nachtragssatzung zur Tourismusabgabe (FVA) 2009

Nach der geltenden Rechtsprechung handelt es sich bei der Fremdenverkehrsabgabe nicht um eine Steuer, sondern um einen Beitrag im abgabenrechtlichen Sinne. Aus dem Beitragscharakter der Fremdenverkehrsabgabe folgt zwingend, dass die Gemeindevertretung als zuständiger Ortsgesetzgeber die für die Höhe des Abgabenaufkommens maßgeblichen Satzungsbestimmungen auf der Grundlage einer ihm unterbreiteten Kalkulation zu erlassen hat. Da die Höhe des Abgabensatzes in § 4 der jetzigen Fremdenverkehrsabgabesatzung mit 2,98% angegeben ist, und die Kalkulation für 2009 nur eine Höhe von 2,91% zulässt, muss der § 4 der Fremdenverkehrsabgabesatzung entsprechend geändert werden. Die Gemeindevertretung Sylt-Ost beschloss sodann einstimmig, die II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Sylt-Ost vom 11. November 2007 in der vorliegenden Fassung  zum 01.01.2009 zu erlassen.


12. Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulation und Höhe der Tourismusabgabe (FVA) 2009

Die Vorlage der Kurverwaltung Sylt-Ost lag der Vertretung vor; die Vorlage wurde nach der Beschlussfassung wieder eingesammelt, um ggf. Missbrauch vorzubeugen. Nach kurzer Erläuterung durch KD Uwe Winter beschloss die Gemeindevertretung einstimmig die Kalkulation sowie die Höhe der Tourismusabgabe (FVA) für 2009.


13. Beratung und Beschlussfassung  über die Kalkulation und Höhe der Kurabgabe 2009

Die in der vorliegenden Kalkulation berechnete Kurabgabe bestätigt den Kurabgabensatz in seiner Höhe auch für das Jahr 2009. Die in der Kurabgabensatzung festgelegten Abgabesätze können damit als Grundlage für die Abgabenerhebung im Jahr 2009 zur Anwendung gelangen. Der Gemeindeanteil beträgt entsprechend der vorgelegten Kalkulation  285.108,12 €. Die Gemeindevertretung stimmte dem einstimmig zu.


14. Beratung und Beschlussfassung über
a) Wirtschaftsplan 2009
b) Stellenplan 2009
der Kurverwaltung Sylt-Ost

Der Wirtschaftsplan der Kurverwaltung Sylt-Ost sieht für das Jahr 2009 insgesamt Ausgaben in Höhe von 2.861.196,06 vor, bei Erträgen von 2.861.196,06; Der Jahresgewinn soll 404.398,00 € betragen. Belastungen durch die Keitum-Therme Sylt sind im Wirtschaftsplan der Kurverwaltung, entsprechend den Empfehlungen des Wirtschaftsprüfers nicht enthalten. Die Gemeindevertretung stimmte sowohl dem Wirtschaftsplan als auch dem Stellenplan 2009 in der vorgelegten Fassung einstimmig zu.


15. Verabschiedung der Gemeindevertretung

BV Dirk Ipsen führte abschließend aus, dass es zu 12 “Runden” in 11 Sitzungen gekommen sei und es sicherlich hin und wieder höhere Wellen gegeben habe. Er habe aber sogar das Gefühl, dass sich die Dinge gut entwickelt haben. In 6 Monaten seien 201 Tagesordnungsponkte abgehandelt worden. Dank galt auch den Ortsbeiräten, die weiterhin in der aktuellen Zusammensetzung bis zur Neuwahl bestehen bleiben. Besonderer Dank aber der Verwaltung, die fusionsbedingt in den vergangenen 6 Monaten außergewöhnliche Leistungen erbringen musste. Er dankte noch einmal allen Gemeindevertretern und wünschte eine Frohe Weihnacht, einen guten Rutsch ins Neue Jahr sowie Gesundheit. 



Der Vorsitzende schloss um 22:30 Uhr dieSitzung.

Protokoll vom 10.12.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung, begrüßte die anwesenden Gemeindevertreter, die erschienenen Einwohner, Fraun Abeling und Frau Michels, die Herren Neumann und Scheil, die Presse sowie Herrn Peter Carstensen als Protokollführer und entschuldigte sowohl KD Winter und auch Frau Strauch. Die Einladung zur heutigen Fortsetzung der Sitzung vom 04.12.2008 erfolgte form- und fristgerecht; Einwände wurden nicht erhoben.


13. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Betriebsführungsvertrages mit dem TSW  für den Kurbebetrieb Sylt - Ost

Die Vorlage der Verwaltung vom 21. November 2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. Sie wurde noch einmal kurz von Bgm. Kennel erläutert. Er wies aber darauf hin, dass sich die Umsetzung dieses Vertrages nicht bis zum 01.01.2009 bewerkstelligen ließe. Ein Überleitungsvertrag sei schon abgeschlossen worden. In den Betriebsführungsvertrag sollen noch die Ergänzungen von Frau Güldenpfennig eingearbeitet werden. Die Vertretung stimmte dem Abschluss des zu ergänzten Vertrages wie folgt zu:
Abstimmungsergebnis:
14 Ja - Stimmen
3  Nein - Stimmen
1  Enthaltung


14. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung von Möbeln für die Schule Tinnum

Die Vorlage der Verwaltung vom 21.11.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente) lag der Vertretung vor und wurde noch einmal vom Vors. des SchulA, GV Uekermann, erläutert.  Eine Bestandsaufnahme und Prüfung des noch vorhandenen 15 Jahre alten Mobiliars durch die Verwaltung und die Schulleitung hatte ergeben, dass zwei Teil - Klassensätze, d. h. ausschließlich Stühle, Tische und Tafeln verwendbar seien. Somit müssen 6 neue Klassensätze für jeweils 24 Schüler, die Ausstattung der Mensa mit 80 Kindern und das Mobiliar für den Hort - auch hierfür wird teilweise altes Mobiliar verwendet - ausgeschrieben werden. Die Kosten hierfür wurden durch die Verwaltung mit 250.000 € für die Klassen, die Einrichtung der Fachräume, des erweiterten Horts und die Bestuhlung der Mensa und für das Inventar der Garküche der Mensa sowie des Spielplatzes geschätzt und sind in den gemeindlichen Haushalt eingestellt worden. Sodann beschloss die Vertretung einstimmig:
1. Das notwendige Mobiliar für die Ausstattung der Boy - Lornsen - Schule einschließlich der Ausstattung für die Mensa soll durch die Verwaltung ausgeschrieben werden.

2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.


15. Beratung und Beschlussfassung
a) die Zukunft der Grundschule Morsum,
b) über das Schulprogramm der Boy - Lornsen - Schule GS Tinnum und
c) über das Konzept zur Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule Boy - Lornsen - Schule GS Tinnum
d) über eine Kooperationsvereinbarung zwischen Schule, außerschulischen Partnern und Schulträger

Die Vertretung nahm zur Kenntnis, dass aus dem Ministerium für Bildung und Frauen die Aussage ergangen sei, dass die Grundschule Morsum zunächst als Außenstelle einer anderen Schule erhalten bleiben könne. Die Gemeindevertretung Sylt - Ost hatte in ihrer Sitzung am 26.04.2007 nachfolgendes beschlossen:

Grundschule Morsum
Die Grundschule erfülle die gesetzlich vorgeschriebenen Schülerzahlen nicht, könne jedoch die Verlässlichkeit durch die zur Verfügung stehenden Stundenzahlen an ihrer Schule sicherstellen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt - Ost beschloss einstimmig, die Grundschule Morsum in ihrer jetzigen Form bestehen zu lassen. Sollte das nicht mehr möglich sein, erfolgt eine organisatorische Verbindung mit der Grundschule Tinnum. Die Grundschule Morsum solle dann als Außenstelle von der Grundschule Tinnum weitergeführt werden, solange die Verlässlichkeit an beiden Schulen sichergestellt sei. In der letzten Sitzung des Schul-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss am 25.11.2008 war den Mitgliedern ein Bildungskonzept zum Erhalt der Grundschule Morsum durch die Rektorin übermittelt worden. Dieses Konzept sah unter anderem eine Anbindung an die Grundschule Am Nordkamp vor. Am 28.11.2008 hatte hierzu ein Abstimmungsgespräch mit den Schulträgern von Westerland und Sylt - Ost, den Schulleitungen, dem Gemeinnützigen Verein für Jugenderholung, OB - Vors. von Morsum, stellv. Vorsitzender Schulausschuss und Mitgliedern der Verwaltung stattgefunden. Wesentliche Eckpunkte des Gesprächs waren die Einbeziehung der geographischen Lage unter Berücksichtigung der Vertretungsregelung der Lehrkräfte und die kurzen Wege für die Schüler(innen). Konkrete sachliche Gründe, die gegen einen Anschluss an Tinnum sprechen, wurden nicht vorgetragen. Die Stundenzuteilung erfolgte für beide Schulstandorte als dann eine Schule gemeinsam. Zusätzliche Verwaltungsstunden für die Grundschule Morsum entfallen. Zusammenfassend wurde festgestellt, an dem Beschluss aus dem Jahr 2007 festzuhalten. Die Nachmittagsbetreuung soll zügig umgesetzt werden, so dass die Grundschule Morsum als Außenstelle der Grundschule Tinnum erhalten wird. Die Konzepte sollten in der Form abgestimmt werden, um den Erhalt der GS Morsum als Außenstelle zu festigen.
1. Der Gemeindevertretung beschließt die Bestätigung des Beschlusses vom 26.04.2007. Mit Ablauf des Schuljahres 2009 / 2010 wird die Grundschule Morsum Außenstelle der Boy - Lornsen - Schule GS Tinnum.

2. Die Schulleitungen der Grundschule Tinnum und Morsum werden gebeten, gemeinsam mit dem Träger der offenen Ganztagsschule die Realisierbarkeit der offenen Ganztagsschule an beiden Schulstandorten zu prüfen und ein gemeinsames Konzept auszuarbeiten.

3. Die Bauverwaltung wird beauftragt auf Grundlage des vorgelegten Planes die baulichen Voraussetzungen zu schaffen bis hin zur Ausschreibungsreife und bittet die Beauftragte, entsprechende Aufträge zu vergeben.

4. Die zur Umsetzung erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2009/2010 der Gemeinde Sylt bereitzustellen.

5. Das Schulprogramm der Boy - Lornsen - Schule Grundschule Tinnum wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.

6. Das Konzept zur Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule, Boy - Lornsen - Schule Grundschule Tinnum wird in der vorliegenden Fassung genehmigt und beschlossen.

7. Der Kooperationsvereinbarung zwischen Schule, außerschulischen Partnern und Schulträger wird zugestimmt, so dass die Vertragsunterzeichnung noch in diesem Monat erfolgen kann.

8. Die neue Vertretung der Gemeinde Sylt wird gebeten, das Konzept zur Einrichtung eines Verbundsystems frühkindlichen und schulischen Lernens an der GS Morsum zu prüfen.

Einstimmig so beschlossen.


16. Beratung und Beschlussfassung  zur Sicherung der Archsumer Dorfwiese

Es liegt der Antrag vor, das Grundstück der „Alten Schule“ an den Archsumer Kulturkreis e.V. im Wege eines Erbbaurechtes zu übertragen. Hierbei wären folgende Gesichtspunkte zu beachten.
1. Das Grundstück, auf dem die „Alte Schule“ steht, umfasst auch die Dorfwiese und den Grundstücksteil des Kindergartens. Im Fall der Bestellung eines Erbbaurechtes muss daher der Grundstücksteil des Kindergartens vermessen und grundbuchmäßig herausparzelliert werden.  Da in diesem Fall eine Erschließung fehlt, müssen im neu an gelegten Grundbuch Wegerechte pp. zu Gunsten des Kindergartens eingetragen werden.

2. Ob die „Dorfwiese“ - als Teil des Grundstücks, der für das Bauwerk nicht erforderlich ist - in das Erbbaurecht  mit eingeschlossen werden kann, muss nach Maßgabe des § 1 Abs.2 ErbVO geprüft werden.

3. Die Erbbaurechts - VO findet Anwendung. Sie sieht u.a. vor, dass der Erbbaurechtsvertrag weitergegeben, also veräußert werden kann. Hier müssten umfassende Regelungen im Vertrag vorgesehen werden, die dies ausschließen bzw. der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zu billigen.

4. Dem Erbbaurechtsnehmer obliegen sämtliche Instandhaltungs- und Bewirtschaftungsaufgaben auf eigene Kosten.

5. Zur Zeit besteht ein Pachtvertrag zwischen Gemeinde und dem Kulturverein. Dieser endet im Jahr 2020 (mit Verlängerungsoption um 5 Jahre) und beinhaltet außerdem einen jährlichen Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 5.112,92 € vor. Der Vertrag wird von der Gemeinde Sylt im Rahmen der Rechtsnachfolge übernommen. Bei Abschluss des Erbbaurechtsvertrages erlischt der Vertrag einschl. der Zahlungsverpflichtung.

6. Die Gemeindeordnung sieht zwingend vor, dass Gemeindevermögen nur zum Verkehrswert veräußert werden soll. Dies gilt auch bei der Hingabe eines Erbbaurechtes für die Bemessung des Erbbauzinses. Zwar wäre es legitim, den Erbbauzins bei öffentlichen Zweckbestimmungen geringer zu berechnen als zu zum realen Verkehrswert, ein Verzicht wäre jedoch nicht möglich.

7. Für den Archsumer Kulturkreis zieht das Erbbaurecht finanzielle Belastungen nach sich (Zahlung eines Erbbauzinses, Entfall des gemeindlichen Zuschusses, Grunderwerbssteuer).

8. Zu prüfen wäre noch die Rechtsfähigkeit des Vereins und die Folgen einer Auflösung des Vereins auf ein Erbbaurecht. Außerdem  muss die politische Frage beantwortet werden, ob die Übertragung eines zentralen Grundstücks in Archsum wenige Wochen vor der Fusion im Sinne des Gebietsvereinigungsvertrages ist.

Nach alledem ist erkennbar, dass die Einräumung eines Erbbaurechtes kein umsetzbarer Weg ist. Zu überlegen bleibt aber die Alternative, dem Verein die Dorfwiese durch einen langfristigen Pachtvertrag zur Verfügung zu stellen. Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des Pachtvertrages für die Archsumer Dorfwiese mit dem Archsumer Kulturkreis einstimmig zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.


17. Beratung und Beschlussfassung über einen erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 66 in Keitum

Die Vorlage der Verwaltung (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. GV Christensen und J. Ipsen erklärten sich nach § 22 GO für befangen und verließen den Sitzungssaal. Nach eingehender, teilweise kontrovers geführter Diskussion, bei der keine Einigkeit erzielt werden konnte, stellte GV Hansen folgenden Antrag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 für das o. g. Gebiet. Wesentliche Planungsziele sind Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung (Gemeinbedarfsfläche für den Bereich der dänischen Schule, ein gegliedertes Mischgebiet im übrigen Bereich nach Maßgabe des Schallschutzes. Weiterhin sollen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung in enger Anlehnung an den Bestand, Festsetzung zur Geschossigkeit, zu Baugrenzen und zur Gestaltung getroffen werden.

2. Der Flächennutzungsplan soll entsprechend geändert werden.

3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.

Über diesen Antrag wurde wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
7 Ja - Stimmen
6 Nein - Stimmen
3 Enthaltungen

GV Manthey stellte sodann Antrag auf Ende der Debatte. Sodann beschloss die Vertretung insgesamt wie folgt:
1) Die Gemeindevertretung beschließt die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 für das o. g. Gebiet. Wesentliche Planungsziele sind Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung (Gemeinbedarfsfläche für den Bereich der dänischen Schule, ein gegliedertes Mischgebiet im übrigen Bereich nach Maßgabe des Schallschutzes. Weiterhin sollen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung in enger Anlehnung an den Bestand, Festsetzung zur Geschossigkeit, zu Baugrenzen und zur Gestaltung getroffen werden.

2) Der Flächennutzungsplan soll entsprechend geändert werden.

3) Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.

Abstimmungsergebnis:
8 Ja - Stimmen
4 Nein - Stimmen
4 Enthaltungen

Die GV Christensen und J. Ipsen wurden über das Abstimmungsergebnis informiert.

Die Sitzung wurde um 22:00 Uhr unterbrochen.


18. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, für das Gebiet südlich der Gleisanlagen, westlich Koogstrasse und östlich des Umspannwerkes in der Gemeinde Sylt - Ost, OT / Keitum, sowie Beschluss

Die Vorlage der Verwaltung (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. Sie wurde noch einmal kurz vom Vors. des Bau-/ PlanungsA erläutert. Sodann beschloss die Vertretung einstimmig:
1) Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt - Ost für das Gebiet südlich der Gleisanlagen, westlich Koogstraße und östlich des Umspannwerkes in Keitum abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2) Die Gemeindevertretung beschließt die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes.

3) Die Begründung wird gebilligt.

4) Der Bürgermeister wird beauftragt, die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt - Ost für das Gebiet südlich der Gleisanlagen, westlich Koogstraße und östlich des Umspannwerkes in Keitum zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.


19. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 55, für das Gebiet südlich der Gleisanlagen, westlich Koogstrasse und östlich des Umspannwerkes in der Gemeinde Sylt - Ost, OT/ Keitum, sowie Satzungsbeschluss

Die Vorlage der Verwaltung (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. Sie wurde noch einmal kurz vom Vors. des Bau-/ PlanungsA erläutert. Sodann beschloss die Vertretung einstimmig:
1) Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 der Gemeinde Sylt - Ost für das Gebiet südlich der Gleisanlagen, Westlich Koogstraße und östlich des Umspannwerkes in Keitum abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2) Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für das Gebiet südlich der Gleisanlagen, westlich Koogstraße und östlich des Umspannwerkes in Keitum bestehend aus der Planzeichnung (Teil a) und dem Text (Teil B) als Satzung.

3) Die Begründung wird gebilligt.

4) Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammengefasster Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


20. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen Stellungnahmen 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 für das Gebiet Museumsweg 1 (Flur 5, Flurstücke 533 und 61 / 3), nördlich des Museumswegs, südlich des Jens - Uwe - Lornsen - Wais, östlich des Kirchenwegs und westlich der Straße „Am Kliff“, sowie Satzungsbeschluss. (Aufgestellt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB)

Die Vorlage der Verwaltung (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. Sie wurde noch einmal kurz vom Vors. des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschloss die Vertretung einstimmig:
1) Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 für das Gebiet Museumsweg 1 (Flur 5, Flurstücke 533 und 61 / 3), nördlich des Museumswegs, südlich des Jens - Uwe - Lornsen Wai, östlich des Kirchenwegs und westlich der Straße „Am Kliff“ im Ortsteil Keitum abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft.
2) Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 für das Gebiet Museumsweg 1 (Flur 5, Flurstücke 533 und 61 / 3), nördlich des Museumswegs, südlich des Jens - Uwe -Lornsen Wai, östlich des Kirchenwegs und westlich der Straße „Am Kliff“ im Ortsteil Keitum bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3) Die Begründung wird gebilligt.
4) Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammengefasster Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


23. Beratung und Beschlussfassung über einen Betriebsführungsvertrag zwischen dem Eigenbetrieb Kurverwaltung Sylt - Ost und dem TSW Westerland

Dieser TOP wurde zwischenzeitlich erledigt.


24. Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung der Verfügungsbefugnis von Ausgleichsflächen auf den Landschaftszweckverband

Nach kurzer Aussprache beschloss die Gemeindevertretung einstimmig die Übertragung an den LZV und beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung aller notwendigen Maßnahmen.


25. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Beschlusses zur Schaffung eines Fuß- und Radweges entlang des Ringweges in Tinnum zum Rantum Becken

Es wurde zur Kenntnis genommen, dass der Ortbeirat Tinnum einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst hatte; mehrere Grundstückseigentümer hatten Grund und Boden zur Verfügung gestellt. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, GV Theoboldt, fragte an, warum dieser Empfehlungsbeschluss bisher noch nicht auf einer Sitzung der Gemeindevertretung behandelt worden sei. Die Verwaltung sicherte einen Sachstandsbericht zur nächsten GV - Sitzung zu.


26. Beratung und Beschlussfassung über die Ausweisung einer Geschwindigkeitsbeschränkung entlang der Bäderstraße und seiner Zuwegungen

Die Angelegenheit sollte der neuen Kommune zur endgültigen Entscheidung übertragen werden. GV Hansen sprach sich für eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km / h in Sylt - Ost aus. Einstimmig so beschlossen.


27. Beratung und Beschlussfassung über die Gefährdung der Trinkwasserversorgung und Trinkwasserqualität auf der Insel Sylt (Bezug: Pressebericht Sylter Rundschau vom 19.11.2008)

Bgm. Kennel verläst nach § 22 GO den Sitzungssaal. Es wurde angeregt, die EVS aufzufordern, zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu beziehen. BV Ipsen teilte dazu mit, dass er von der EVS ein Papier habe, das er zur Verfügung stellen könnte, schlug aber vor, dies der neuen Kommune an die Hand zu geben. Schließlich einigte man sich dahin, dass dieser TOP zurückgestellt wurde und sich die neue Vertretung damit befassen sollte. Bgm. Kennel betrat den Sitzungssaal und wurde informiert.


28. Sachstandsbericht über die Abarbeitung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Sylt - Ost

Es wurde Bezug genommen auf die in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.09.2008 gefassten Ausbaumaßnahmen und hinterfragt, welche Schritte von der Verwaltung bisher eingeleitet worden wären. Bgm. Kennel teilte dazu mit, dass bei ihm Aufträge auf dem Tisch lägen, er diese aber noch nicht unterzeichnet habe, da er davon ausgegangen sei, sie würden über die Projektliste noch behandelt werden. Wenn ihm jetzt ein klares Votum gezeigt würde, würde er alle Aufträge unterzeichnen. Der Auftrag wurde hiermit erteilt.


29. Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung eines Arbeitsauftrages zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes für das Gemeindehaus im Ortsteil Tinnum sowie Sicherung der jetzigen Nutzungen

Nach kurzer Erläuterung durch den Fraktionsvorsitzenden der CDU, GV Theoboldt, sprach sich die Vertretung einstimmig dafür aus, einen Arbeitsauftrag zur Erstellung eines Nutzungskonzepts zu erteilen.


30. Beratung und Beschlussfassung über die Nutzungsänderung des Bauamtes der Gemeinde Sylt - Ost zu einem Apotheker- und Ärztehaus, zur langfristigen Sicherung der notwendigen Infrastruktur in den Ortsteilen Keitum, Archsum, Munkmarsch und Morsum

Nach kurzer Diskussion beschloss die Vertretung, die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie langfristig die Infrastruktur in Keitum, Munkmarsch, Archsum und Morsum gesichert werden könne unter Einbeziehung möglicher Liegenschaften und der Ortsbeiräte.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja - Stimmen
4 Nein - Stimmen
2 Enthaltungen



Der Vorsitzende schloss um 23:00 Uhr dieSitzung.

Protokoll vom 04.12.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßte die anwesenden Gemeindevertreter, die erschienenen Einwohner, KD Uwe Winter, OAR Joachim Rück, die Herren Neumann und Scheil, die Presse sowie Herrn Peter Carstensen als Protokollführer. Die Einladung zur heutigen Sitzung erfolgte form- und fristgerecht; Einwände wurden nicht erhoben. Vor dem weiteren Eintritt in die Tagesordnung bat der Vorsitzende darum, den TOP 04 abzusetzen. Dem wurde einstimmig gefolgt. Des weiteren lag ein Dringlichkeiktsantrag des Schul-, Jugend-, Kultur- und Sportausschusses zur “Beratung und Beschlussfassung über die Zukunft der Grundschule Morsum” vor. Dieser wurde einstimmig mit unter dem jetzigen TOP 15 aufgenommen. Weiter teilte der Vorsitzende mit, dass die Anträge der CDU - Fraktion nicht in die TO gelangt waren. Dieses würde jetzt hiermit nachgeholt und die TO entsprechend erweitert (TOP 23 - 30 neu).


2. Einwohnerfragestunde

Auf Anfrage von Lars Schmidt, ob die Unterzeichnung des Betriebsführungsvertrages ohne vorherige Beteiligung der entsprechenden Gremien erfolgt sei, teilte Bgm. Kennel mit, dass bei Abschluss des Vertrages Eile geboten war.

Auf weitere Anfrage von Herrn Schmidt zu den beschlossenen Ausbaumaßnahmen von Straßen und Wegen teilte Bgm. Kennel mit, dass er bisher 2 Maßnahmen in Auftrag gegeben hätte (Ingewai und Brücke), eine Angelegenheit sei erledigt (Boy - Peter - Möller - Weg). 5 Planungsaufträge habe er noch nicht unterzeichnet, weil sie dem Fusionsvertrag entgegen liefen. Nächste Woche seien noch Planungsaufräge im HA abzuhandeln; wenn es denn gewollt sei, würde er auch die Aufträge unterzeichnen. GV Schmatloch stellte hierzu fest, dass der Bürgervorsteher ausgesagt habe, dass alles, was finanziert sei, auch durchgeführt werden würde. Stattdessen würden Aufträge einfach nicht unterzeichnet. Zu den Baumaßnahmen GS Tinnum wurde darauf hingewiesen, dass dort offensichtlich unzumutbare Zustände herrschten, da Mittel für die ausführen Firmen nicht freigegeben wurden. Nach Aussage des Bürgermeisters seien aber derzeit keine Rechnung offen.

Michael Nissen fragte an, ob die Zusammenführung der GS Morsum + Tinnum schon gesichert seien. Dazu führte GV Uekermann als Vors. des SchulA aus, dass dieser Thema noch auf der heutigen TO stehen würde (TOP 15).

Reinhold („Holdi“) Schmitz hinterfragte, warum seitens des Herrn Zech auf der letzten Sitzung der GV ausgesagt wurde, dass bisher Kosten in Höhe von 160.000 € - 200.000 € entstanden seien. Bgm. Kennel erklärte, von diesen Beträgen nichts zu wissen.

Auf weitere Frage zum Parkplatz an der Kirche teilte Bgm. Kennel mit, dass lt. Herrn Schmidt von der Bauabteilung der Parkplatz gepflastert werden sollte. Parallel dazu hatte sich Frau Traute Meyer aus denkmalpflegerischer Sicht eingeschaltet. Jetzt sei der Stand so, dass der Parkplatz gepflastert werden würde.

Auf die Frage, warum der Weg bis Nösse noch nicht bearbeitet worden sei, teilte der Bgm. mit, dass dies jetzt abgearbeitet werden würde.

Auf Anfrage von Herrn Bartling, ob Frau Reiber künftig die Geschäfte der Stadt Westerland, der Gemeinde Sylt - Ost und Rantum weiterführen könnte, teilt OAR Rück mit, dass die Beauftragte von der Kommunalaufsicht bestätigt werden müsse.

Herr Kullmann teilte mit, dass er es gut finde, dass die GS Morsum erhalten werden solle. Er sei aber dagegen, dass Lehrkräfte der GS Tinnum zwischen fahren sollen. Wie stellte es sich die Gemeinde vor, wenn Lehrkräfte ausfallen würden? GV Uekermann teilte dazu mit, dass das Problem von den SchulA - Mitgliedern aufgenommen worden sei.

Auf Anfrage von Herrn Philipp Schneider, ob die Aussage vom Vorsitzenden des Bau-/ Planungsausschusses richtig oder falsch gewesen sei, teile Bgm Kennel mit, dass die Verwaltung die Anschuldigungen überprüft habe. Ein entsprechender Vermerk sei auch die Gemeindevertreter gegangen. Es sei nicht ein einziges Protokoll vom damaligen Bürgermeister Schmatloch unterzeichnet worden. GV Christensen erklärte, er möchte seine Unterstellung zurückziehen.


3. Anfragen und Mitteilungen

Auf Anfrage von GV Theoboldt, ob der Vertrag zwischen RA Dr. Krage und der Gemeinde Sylt - Ost abgeschlossen sei und der Vertrag den Fraktionen vorgelegen habe, teilte Bgm. Kennel mit, dass dieser morgen (05.12.2008) verschickt werden könne.


4. Beratung und Beschlussfassung über Sicherung des Gebäudes 80 auf dem Fliegerhorst für die Sylter Werkstätten (Antrag der CDU - Fraktion)

Zur Begründung trug GV Uekermann wie folgt vor: Die Sylter Werkstätten bieten Menschen mit geistigen, körperlichen und seelischen Behinderungen, die auf der Insel Sylt wohnen, einen entsprechenden Arbeitsplatz in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen. Es werden insgesamt 46 Plätze vorgehalten, um den Hilfsbedarf auf der Insel zu decken.In diesem Zusammenhang wurde seinerzeit das „Gebäude“ des Fliegerhorstes über einen Mitbenutzungsvertrag von der Bundeswehr angemietet. Das jetzt genutzte Gebäude ist vor allem wegen seiner Größe als Standort besonders geeignet. Die Gemeinde hat sich immer für einen dauerhaften Verbleib der Werkstatt ausgesprochen und zugesichert, alles dafür zu unternehmen. Jetzt zeigt sich, dass die steigenden Nutzungsgebühren an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nicht von den Sylter Werkstätten aufgebracht werden können und damit der Fortbestand gefährdet ist. Damit die sehr gute Arbeit für Menschen mit Behinderung fortgesetzt werden kann, muss gehandelt werden. Die Gemeindevertretung von Sylt - Ost anerkennt die sehr gute Arbeit für Menschen mit geistiger, körperlicher und seelischer Behinderung durch die Sylter Werkstätten. Die Gemeindevertreter betonten in der Aussprache die insulare Verantwortung alles Sylter Gemeinden. Es kam zu einer längeren Aussprache. Sodann beschloss die Vertretung auf Empfehlung einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, alle Möglichkeiten aufzuzeigen einschließlich der am Altstandort, um die Sylter Werkstätten zu unterstützen und zu integrieren.


5. Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen in der Bauleitplanung zum Bebauungsplan 41 b in Keitum

Die Rechtsauskünfte des Kreisbauamtes und des Innenministeriums zur Frage eines Planungsschadens lagen vor. Vom Ergebnis her ist davon auszugehen, dass die vom Vertragspartner der Gemeinde dem Grunde nach geltenden gemachten Ansprüche begründet sind. Es wäre daher darüber zu entscheiden, ob der Aufstellungsbeschluss zur Redzierung der zulässigen Baufläche in den Baufenstern und der damit verbundenen Reduzierung der GRZ von 0,18 auf etwa 0,12 GRZ aufrechterhalten werden oder ob der Beschluss angesichts der zu erwartenden Forderungen aufgehoben werden solle. Sodann wurde von GV Christoph Schmatloch namentliche Abstimmung gefordert, die sich wie folgt darstellte:

 

Volker Andersen ja
Bernd Christensen ja
Oliver Ewald nein
Sönke Hansen ja
Peter Iden ja
Dirk Ipsen ja
Jörg Ipsen ja
Erik Kennel ja
Rüdiger Krtschek ja
Mathias Lauritzen ja
Winfried Manthey nein
Mario Pennino ja
Christoph Schmatloch nein
Hannelore Strauch nein
Harald Theoboldt nein
Manfred Uekermann nein
Holger Weirup ja
Hans Jürgen Widmayer ja
Abstimmungsergebnis:
13 Ja - Stimmen
6  Nein - Stimmen
0  Enthaltungen


6. Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung auf Übertragung der Bauaufsicht für den Sylt - Oster Bereich auf die Gemeinde Sylt

Es wurde zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Westerland nach der Landesverordnung über die Übertragung von Teilaufgaben der unteren Bauaufsicht die Teilaufgabe der Bauüberwachung von der Schnurgerüstabnahme bis zur Schlussabnahme bei Bauvorhaben übertragen worden sei. Nach kurzer weiterer Erläuterung durch OAR Rück beschloss die Vertretung einstimmig:
Die Landesregierung wird gebeten, die Landesverordnung über die Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsicht dahingehend zu ändern, dass die bisher lediglich für die Stadt Westerlandübertragene Teilaufgabe der unteren Bauaufsicht ab dem 01.01.2009 auf die sich neu bildende Gemeinde Syltübertragen wird.


7. Beratung und Beschlussfassung über den temporären Ausbau der Standortverwaltung und die Bereitstellung von Mitteln

Die Vorlage vom Stadtbauamt vom 04.11.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. GV Uekermann stellte einen Änderungsantrag für die CDU - Fraktion dahingehend, dass es heißen muss „…….für die Herstellung von Räumlichkeiten zur Zusammenführung der Verwaltungen…..“bereitzustellen. Sodann beschloss die Vertretung einstimmig:
Die Stadtvertretung Westerland, die Gemeindevertretung Sylt - Ost und die Gemeindevertretung Rantum beschließen jeweils, die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 390.000 € (Westerland 232.738,-- €, Sylt - Ost 143.300,-- €, Rantum 13.962,-- €) für die Herstellung von Räumlichkeiten zur Zusammenführung der Verwaltungen Westerland, Sylt - Ost und Rantum im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe bereit zu stellen. (Für Sylt - Ost im II. Nachtrag für 2008 bzw. für 2009). Abschließend führte OAR Rück aus, dass nunmehr mit der Herrichtung der ehemaligen StOV begonnen werden könne.


8. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss von Verträgen zur Bereinigung einer Straßensituation in Keitum

Die Vorlage der Verwaltung vom 20.11.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. Nach kurzer Erläuterung beschloss die Vertretung einstimmig:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss von Übereignungsverträgen zur Bereinigung der Straßensituation „Weidemann“ zu. Maßgeblich ist die Vorlage der Verwaltung. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach dieser Maßgabe Verträge zu unterzeichnen.


9. Beratung und Beschlussfassung über Stellenbewertungen  der Fa. KUBUS für Mitarbeiter der Verwaltung und einen damit verbundenen  Nachtrag zum Stellenplan

Die Vorlage der Verwaltung vom 25.11.2008 lag der Gemeindevertretung vor. Die Fa. KUBUS wurde mit der Überprüfung der Eingruppierung von sieben Planstellen in der Verwaltung beauftragt. Damit sollte sichergestellt werden, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Fusion richtig eingruppiert werden. Nach kurzer Aussprache stimmte die Vertretung einstimmig der Höhergruppierung der Planstelle Nr. 10 von Entgeltgruppe 6 nach Entgeltgruppe 8 rückwirkend zum 01.12.2008 zu und beauftragte die Verwaltung, die Stelle entsprechend im nächsten Nachtrag zum Stellenplan auszuweisen.


10. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Geschäftsführungsvertrages

Der als Anlage beigefügte, befristete  Geschäftsführungsvertrag wurde im AmtsA bereits beschlossen. Der AmtsA ist hierfür das zuständige Gremium. Der AK Fusion hatte sich in der Sitzung am 20.11.2008 mit dem Entwurf befasst, die Stadtvertretung wird demnächst darüber beraten. Es sei nicht damit zu rechnen, dass die Grundzüge des Vertrages geändert würden. Die Beschlussfassung der GV Sylt - Ost sollte lediglich dazu dienen, eine Ermächtigung an die Beauftragte zu sein, den Vertrag in dieser Fassung unterzeichnen zu können. Auf Anfrage von GV S. Hansen teilte OAR Rück mit, dass sowohl Westerland als auch Rantum damit noch einmal befasst worden sind. Der Vertrag sei eingehend in der Lenkungsgruppe behandelt worden. Nach einer angeregten Diskussion und Aussprache stimmte die Vertretung dem Geschäftsführunsvertrages zu.


11. Beratung und Beschlussfassung über Inhalte der neuen Hauptsatzung ab 1.1.2009

Die Vorlage der Verwaltung vom 21.11.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente), lag der Vertretung vor. Der Text sei in Teilbereichen am 20.11.2008 abgestimmt und überarbeitet worden. Diese Überarbeitungen konnten aus Zeitgründen noch nicht eingearbeitet werden. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen:

Kinder- und Jugendbeirat - Änderungsklausel bei der Zusammensetzung, Zulassung einer Alternative zum „Beirat“

Ausschüsse: Festlegung der Mitgliederzahlen, HauptA 9 Mitglieder, sonst 11 Mitglieder

Anpassung einiger Wertgrenzen

Übertragung der Aufgabe „Feststellung Befangenheit“ auf den jeweiligen Ausschuss

Änderung der Wertgrenzen bei freihändigen Vergaben

Erhöhung des Quorums bei Einwohnerversammlungen auf 50 vh.

Anmerkungen / Änderungen der CDU - Fraktion: Es kann nicht empfohlen werden, dem Entwurf in dieser Fassung zuzustimmen, da diese Fassung nicht nur redaktionell einer Überarbeitung bedarf.
§ 3 Abs. 2 Neu die Gemeindevertretung soll mindestens alle 2 Monate …
§ 4 ist zweimal vorhanden (Bürgervorsteher / Bürgermeister) neue Nummerierung
§ 9 Ständige Ausschüsse a) Hauptausschuss nach § 46 Abs. 4 GO gewählt nicht Abs.3
Für die Ausschüsse § 9 b bis i ist zu ersetzen durch einen einheitlichen Text: 9 Mitglieder, davon mindestens 5 Gemeindevertreter / innen und zusätzlich 4 Bürgerinnen und Bürger, die der Gemeindevertretung angehören können
§9c Schul,…Der Aufgabenbereich im Schulausschuss „Kindertagesstätte“ sowie neu die Kindergartenangelegenheiten dem Sozial- und Gesundheitsausschuss zuzuordnen.
§9 d Sozial- und…Der Aufgabenbereich im Sozialausschuss Durchführung der Seniorenbetreuung ist den Ortsbeiräten zuzuordnen.
§9 g Wirtschaft- und Verkehrsausschuss ist im Aufgabenzuteilung der Umweltschutz zu streichen, ist zugehörig zum Umweltausschuss §9 h
- Der Land und Wegeausschuss ist vergessen worden, mit dem Aufgabengebiet Straßen und Wegeangelegenheit. (Vorschlag neue Aufgaben z.B. Landwirtschaft, Gräben, Entwässerung, Wegekonzept neue Gemeinde ?)
§9 Abs. 5 ist Stadtvertretung zu streichen und Gemeindevertretung zu setzen
§9 Ständige Ausschusse ist unter Abs. 6 neu aufzunehmen Die Ausschüsse entscheiden über die Befangenheit ihrer Mitglieder und der nach § 46 Abs. 8 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden Mitglieder der Gemeindevertretung.
Sowie neu unter Abs. 7 Die Mitglieder des Kindergartenbeirates der Kindertagesstätte Archsum, Keitum, Tinnum und Westerland sind zu gleichen Teilen aus dem Sozial- und Gesundheitsausschuss und dem jeweiligen Ortsbeirat zu entsenden.
§ 10 Aufgaben der GV ist in Klammern der Text zu streichen, da er sich im Text noch mal wiederfindet
§ 11 Aufgaben der Bürgermeisterin oder Bürgermeister sind die Ansätze der alten Hauptsatzung Sylt - Ost zu nehmen. Ansätze wurden teilweise verdoppelt bzw. sogar das 10 Fache des alten Ansatzes genommen
§ 16 ist doppelt (Verpflichtungserklärung / Ortsteile)
§ 16 Verpflichtungserklärung Abs. 2 ist zu streichen
§ 16 Ortsteile ist der § 47 GO Widerspruch gegen Ausschussbeschlüsse aufgeführt richtig ist § 47a
§ 12 ist doppelt Einwohnerversammlung / Zuständigkeit der OBR
§ 12 Zuständigkeit der Ortsbeiräte ist neu aufzunehmen als Abs. 2 f :
- die touristische Entwicklung der Ortsteile, die im Entscheidungsbereich des Tourismus - Service Westerland liegen, und unmittelbare Auswirkungen auf die Ortsteile haben, bedarf der Zustimmung.
Abs. 3 c ist  Altenfeier durch Seniorenbetreuung zu ersetzen und im Aufgabengebiet der Ständigen Ausschusse §9 zu streichen
Es wurde empfohlen, dem Entwurf in dieser Fassung zuzustimmen. Die endgültige Fassung soll nach redaktioneller Überarbeitung und der bereit erfolgten Beschlussfassung in der Stadtvertretung in der Sitzung am 18.12.2008 erfolgen. Die Vertretung stimmte dem so zu.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja - Stimmen
6 Nein - Stimmen
1  Enthaltung.


12. Beratung und Beschlussfassung über den weiteren Fortgang zur „Keitum Therme“

Bgm. Kennel erinnert vorab noch einmal auf die Ausführungen von RA Dr. Krage aus der Sitzung vom 13.11.2008 (vertraulicher Teil), in  der auf zwei Möglichkeiten zum weiteren Fortgang verwiesen wurde. Nach eingehender Erörterung der derzeitigen Sach- und Rechtslage und ausführlicher Diskussion, bei der keine Einigkeit erzielt wurde,  beschloss die Vertretung, den Bürgermeister zu ermächtigen, die Sozietät Cornelis + Krage, Kiel, mit der Ausarbeitung der Schiedsklage gegen die Betriebs - KG gerichtet auf Herausgabe des Grundstücks „Keitum Therme“ zu beauftragen, mit dieser die Inhalte der Schiedsklage und Besetzung des Schiedsgerichts auf Basis der vereinbarten Schiedsgerichtsordnung abzustimmen, die Einreichung der Schiedsklage zu veranlassen, dafür erforderliche Kostenvorschüsse anzuweisen und etwa  im Zuge der Klageerhebung zweckmäßige gutachterliche Stellungnahmen einzuholen. Sodann wurde namentliche Abstimmung verlangt:

 

Volker Andersen ja
Bernd Christensen ja
Oliver Ewald nein
Sönke Hansen ja
Peter Iden ja
Dirk Ipsen ja
Jörg Ipsen ja
Erik Kennel ja
Rüdiger Krtschek ja
Mathias Lauritzen ja
Winfried Manthey nein
Mario Pennino ja
Christoph Schmatloch nein
Hannelore Strauch nein
Harald Theoboldt nein
Manfred Uekermann nein
Holger Weirup ja
Hans Jürgen Widmayer ja

Abstimmungsergebnis:
13 Ja - Stimmen
6 Nein - Stimmen
0 Enthaltungen
GV Manthey stellte auf Grund der fortgeschrittenen Zeit  den Antrag auf Abbruch der Sitzung.



Der Vorsitzende schloss um 22:45 Uhr dieSitzung.

Protokoll vom 13.11.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

 

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßte die anwesenden Gemeindevertreter, die erschienenen Einwohner, Mitgblieder der Stadtvertretung, RA Dr. Krage, OAR Joachim Rück, die Presse sowie Peter Carstensen als Protokollführer. Die Einladung zur heutigen Sitzung erfolgte form- und fristgerecht; Einwände wurden nicht erhoben. Sodann wurde, nachdem sich die Anwesenden von ihren Plätzen erhoben hatten, die ehemalige Gemeindevertreterin Frau Dr. Simone Wilhelms-Kind mit einem Blumenstraus, einem Geschenkgutschein und einer Urkunde, in der ihre Verdienste um die Gemeinde Sylt-Ost gewürdigt wurden, verabschiedet. Vor dem weiteren Eintritt in die Tagesordnung teilte der Vorsitzende mit, dass folgende Anträge zur heutigen TO vorlägen, die wie folgt lauten:
Antrag der CDU-Fraktion: Die Gemeindevertretung möge beschließen, folgende Resolution an die Landesregierung zu übermitteln: Die Gemeindevertretung Sylt-Ost fordert die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, im Entwurf der Landesverordnung zur Ferienregelung, die bisherige Inselregelung für die Sommer- und Herbstferien fortzuschreiben. Begründung: Die Inseln sind Schwerpunkte des Tourismus. Dies bedeutet, dass die Beschäftigten im Tourismus die Somemrferien nicht für Familienurlaube nutzen können. Diese Menschen und ihre Familien brauchen deshalb zwingend die Alternative der verlängerten Herbstferien.
Antrag der CDU-Fraktion: Die CDU-Fraktion beantragte zur Gemeindevertretersitzung am 13.11.2008 den vertraulichen Teil TOP 20 im öffentlichen Teil der GV zu behandeln. Zur Begründung wurde vorgetragen, dass ein öffentliches Interessen an einer Aufklärung vorläge und führte weiter aus: (1) Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Die Angelegenheit kann in öffentlicher Sitzung behandelt werden, wenn die Perseonen, deren Interessen betroffen sind, dies schriftlich verlangen oder hierzu schriftlich ihr Einverständnis erklären. GV Schmatloch legte sodann seine schriftliche Einverständniserklärung beim Bürgervorsteher vor. Damit würde dieser TOP in öffentlicher Sitzun g behandelt.
Antrag der CDU-Fraktion: Die CDU-Fraktion beantragte zur Gemeindevertretersitzung am 13.11.2008 folgenden Punkt auf die TO zu nehmen: B + B zur Sicherung des “Gebäudes 80” auf dem Fliegerhorst für die Sylter Werkstätten. Dies wurde u. a. damit begründet, dass damit die sehr gute Arbeit für Menschen mit Behinderung fortgesetzt werden kann und schnell gehandelt werden müsse.
Der Fraktionsvorsitzernde der SWG-Fraktion lehnte die Dringlichkeit mit der Begründung, dass es einen Beschluss gäbe, wonach sich die Gemeinde für eine “Nulllösung” ausgesprochen habe. Dieser TOP sollte noch einmal geprüft  und zur Sitzung am 04.12.2008 wieder auf die TO genommen werden. Weiter führte GV Hansen aus, dass man sich der Veranwortung sehr wohl bewusst sei. Die SPD-Fraktion lehnte ebenfalls den Antrag ab und regte an, der neuen Kommune weitere Schritte zu überlassen. GV Theoboldt plädierte dafür, den Menschen Sicherheit zu geben, damit diese wissen, was zukünftig mit ihnen passiert. Man sollte die Verantwortung in der Kommune Sylt-Ost wahrnehmen. Zur Orientierung teilte der Bürgervorsteher sodann mit, dass geplant sei, am 04. Dezember 2008 eine weitere Gemeindevertretersitzung durchzuführen. Die CDU-Fraktion zog ihren Antrag zurück mit dem Hinweis, dies dann am 04.12.2008 abzuarbeiten.


2. Einwohnerfragestunde

Auf Anfrage von Herrn Moersch teilte Bgm. Kennel mit, dass in dem B-Plan Nr. 41 b im südlichen Teil die Quadratmeterfläche, während im nördlichen Bereich die Grundflächenzahl festgelegt sei. Weiter fragte Herr Moersch nach, ob Anzeige in Sachen Grundstück „Pfalzgraf“ erstattet worden sei und ohne Beschlüsse Verträge unterzeichnet worden seien. Er könne sich nicht vorstellen, dass von GV Schmatloch während seiner Bürgermeisterzeit eigenmächtig solche Verträge unterzeichnet worden seien. Dazu teilte OAR Rück mit, dass eine Rücksprache mit der Verwaltung stattgefunden habe. Die maßgeblichen Beschlüsse, wonach ein Hotel entstehen sollte, sind sowohl durch den Bausschuss als auch durch die Gemeindevertretung abgesegnet worden. Städtebauliche Verträge (Grunddienstbarkeiten) seien verschiedentlich auch schon vorher gemacht worden (ähnliche Verträge bei HAPIMAG in Hörnum, TUI-Hotel in Rantum).

Auf Anfrage von Lars Schmidt, ob sich das Risiko für die Keitum Therme erhöht oder verringert habe und ob  das Angebot von Herrn Deyle noch stehe, dass dies durch den Situationsbericht von Herr RA Dr. Krage geklärt würde.

Herr Zech wies auf einen Termin bei Bgm. Kennel am vergangenen Sonntag hin und hinterfragte, ob dazu mittlerweile eine Stellungnahme vorläge. BV Ipsen antwortete, dass  dies im Laufe der Tagesordnung behandelt werde.


3. Anfragen und Mitteilungen

Auf Anfrage von Frau GV Strauch, wie es sich bei der Kurabgabe nach dem 31.12.2008 verhalte, die Kurverwaltung in Tinnum als Außenstelle erhalten bleibe und ob es dann eine Erhöhung der Kurabgaben gäbe, wenn der Gewinn der EVS im kommenden Jahr nicht mehr so hoch ausfallen würde, wurde vom Vorsitzende mitgeteilt, dass er im einzelnen nichts dazu sagen könne, man aber davon ausgehe, dass sich nichts ändere.

Vor Eintritt in die weitere TO stellte GV Andersen den Antrag, diese jetzt neu zu sortieren.


4. Bericht über die weitere Vorgehensweise in Sachen Keitum Therme (RA Dr. Krage)

Herr Dr. Krage berichtete über den Verlauf der Verhandlungen seit dem Ausspruch der Kündigung durch die Gemeinde. Insbesondere ging er auf die in Anwesenheit von Herrn Deyle am vergangenen Samstag geführten Vergleichsverhandlungen ein. Diese sind ohne Ergebnis geblieben. Ein ernsthafter Verhandlungswille der Gegenseite war nicht zu erkennen, auch keine Einsicht in die (Mit-/)Verantwortung für die entstandene Situation. Die Forderungen der Gegenseite waren insgesamt nicht plausibel und in sich widersprüchlich. Auf das sehr weitgehende Angebot, das im Rahmen der Verhandlungen gemacht wurde, ging die Gegenseite inhaltlich nicht ein. Herr Dr. Krage hielt deshalb fest, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine einverständliche Lösung im wirtschaftlichen Interesse beider Parteien nicht möglich erscheine. Die Tür solle aber nicht zugeschlagen werden. Man habe auch der Gegenseite gesagt, dass die Gemeinde grundsätzlich weiterhin gesprächsbereit sei, wenn denn auf der Gegenseite die ernsthafte Bereitschaft zu sachgerechten Vergleichsgesprächen bestehen sollte. Nach Auffassung von Dr. Krage ist zunächst der Schwerpunkt auf die einseitigen Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde zu legen. Er erläuterte, dass die hierzu erfolgende Darstellung neben den Chancen auch die Risiken umfassen müsse, um die  Gemeindevertreter sachgerecht und vollständig zu unterrichten. Dies könne nicht im öffentlichen Teil erfolgen. Im Rahmen einer längeren, lebhaften und zum Teil kontroversen Aussprache kam es zu verschiedenen Wortmeldungen, auf deren Wiedergabe im Einzelnen verzichtet wurde.

Die öffentliche Sitzung wurde um 19:50 Uhr geschlossen. Fortsetzung des öffentlichen Teils der Sitzung um 21:00 Uhr.


5. Umbesetzung von Ausschüssen

Auf Grund des Rücktrittes des Bauausschussmitglieds Michael Müller aus betrieblichen Gründen wurde Herr Rudolf Breitling (CDU) als Nachfolger vorgeschlagen und einstimmig bestätigt.


6. Beratung und Beschlussfassung über eine Ermächtigung an die Person der Beauftragten zur Leistung freiwilliger Ausgaben

Die Vorlage der Verwaltung vom 29.10.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift) lag der Vertretung vor und wurde noch einmal kurz von OAR Rück erläutert. Sodann beschloss die Vertretung einstimmig wie folgt:
Die Beauftragte wird ermächtigt, in der Zeit bis zum Wirksamwerden des Haushaltes 2009 freiwillige Ausgaben für die Durchführung von Jubiläen pp. und insbesondere für die Durchführung der Biikeveranstaltungen in den einzelnen Ortsteilen Ausgaben zu tätigen, die vom Umfang her den Ausgaben entsprechen, wie sie in den vergangenen Jahren üblich waren.


7. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf einer Hauptsatzung der neuen Kommune "Sylt" ab.1.1.2009

Dieser TOP wurde abgesetzt, da noch Gesprächsbedarf bestehe.


8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf eines Geschäftsführungsvertrages mit dem Amt Landschaft Sylt

Dieser TOP wurde abgesetzt, da noch Gesprächsbedarf bestehe.


9. Beratung und Beschlussfassung über eine Integration der gemeindlichen Liegenschaften ab 1.1.2009 in das "Kommunale Liegenschaftsmanagement" der neuen Kommune

Die Vorlage der Verwaltung vom 13.10.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente, lag der Vertretung vor. Auf die Frage, warum verschiedene Objekte nicht übernommen würden, wurde mitgeteilt, dass es sich dabei möglicherweise um touristisch genutzte Gebäude/Räumlichkeiten handeln würde („Muasem Hüs“, KV Tinnum). Nach kurzer weiter Erläuterung durch Herrn Schweitzer von der KLM beschloss die Vertretung bei einer Enthaltung wie folgt: Den Gemeindevertretung Sylt-Ost und Rantum und der Stadtvertretung Westerland wird empfohlen,  die der anliegenden Liste zu entnehmenden Objekte der Gemeinde Sylt-Ost und Rantum in KLM einzugliedern. Der bisher bei der Stadt Westerland bestehende Nutzungskontrakt ist für den Beginn des Jahres 2009 um die entsprechenden Objekte zu erweitern und mit der neuen Gemeinde Sylt abzuschließen.


10. Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung einer Garküche in der Grundschule Tinnum

In der Grundschule Tinnum soll statt einer Austeilküche eine Garküche eingerichtet werden. Die Mehrkosten hierfür belaufen sich derzeit auf 55.000,- €. Der Baubegleitende Ausschuss empfahl die Vergabe. Die Preisbindung wurde bis Ende des Jahres bestätigt. Die Vertretung beschloss sodann einstimmig, die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Schritten zu beauftragen.


11. Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Sylt-Ost vom 11. November 2007

Die Vorlage der Verwaltung vom 24.10.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente, lag der Vertretung vor. Aufgrund einer Gesetzesänderung des KAG mit dem „Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 20. Juli 2007“ wurde die Rechtsgrundlage der Fremdenverkehrsabgabe aus § 10 Abs. 2 ausgegliedert und wird jetzt in den neu eingefügten Absätzen 5 und 6 geregelt. Daher ist der § 1 Abs. 1 der Satzung dementsprechend zu ändern. In der gültigen Satzung fehlen die Betriebsarten für den Bau- und Handwerkerbedarf. Um diese Betriebsarten ab 2009 zur Fremdenverkehrsabgabe heranziehen zu können, muss die Satzung, auch im Hinblick des Interessenschutzes aller Abgabenpflichtigen im Rahmen der Abgabengerechtigkeit, dementsprechend ergänzt werden. Sodann beschloss die Gemeindevertretung Sylt-Ost einstimmig, die I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Sylt-Ost vom 11. November 2007 in der vorliegenden Fassung rückwirkend zum 01.01.2008 zu erlassen.


12. Beratung und Beschlussfassung über eine Resolution an die Landesregierung

Die Inseln sind Schwerpunkte des Tourismus. Dies bedeutet, dass die Beschäftigten im Tourismus die Sommerferien nicht für Familienurlaube nutzen können. Diese Menschen und ihre Familien brauchen deshalb zwingend die Alternative der verlängerten Herbstferien oder die Einführung von Frühjahrsferien. Sodann beschloss die Gemeindevertretung bei einer Gegenstimme:
Die Gemeindevertretung Sylt-Ost fordert die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, im Entwurf der Landesregierung zur Ferienregelung die bisherige Inselregelung für die Sommer- und Herbstferien fortzuschreiben.


13. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Nutzungsvertrages über das "Muasem Hüs" in Morsum

Dieser TOP wird abgesetzt.


14. Beratung und Beschlussfassung über  das weitere Vorgehen in der Planungssache Bebauungsplan 41 b in Keitum

Die Vorlage der Verwaltung vom 13.10.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. OAR Rück teilte ergänzend mit, dass es in der letzten Sitzung wohl Irritationen gegeben hätte. Bgm. Kennel teilte mit, dass nach einer Rechtsauskunft des Kreises NF ein Schadensersatzanspruch als gegeben angesehen werden könne. Auch im Innenministerium sei bestätigt worden, dass ein Planungsschaden grundsätzlich entstanden sei. Im Rahmen der sich anschließenden Aussprache und teilweise sehr kontrovers geführten Diskussion unterstellte der Vorsitzende des Bau-/Planungsausschusses, GV Christensen, dem GV und vorherigen kommissarischen Bgm. Schmatloch, er habe die Bauausschussprotokolle unterzeichnet. GV Christensen wurde von GV Schmatloch als Lügner in dieser Sache hingestellt. GV Schmatloch verwehrte sich gegen diese Lüge und kündigte weitere Schritte an. Er stellte den Antrag an die Verwaltung zu überprüfen, ob von ihm jemals ein Bau-/Planungsausschussprotokoll unterschrieben worden sei. Das Ergebnis sei schriftlich der Gemeindevertretung mitzuteilen. Sodann beschloss die Vertretung, die Entscheidung über den B-Plan 41 b an die Fraktionen zu verweisen und eine Entscheidung in der GV am 04.123.2008 herbeizuführen. Es sollen keine weiteren Maßnahmen eingeleitet werden.
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Auf Anfrage teilte Herr Zech abschließend mit, dass bisher  durch die Verzögerungen ein Schaden von ca. 160 – 200.000 Euro entstanden sei.


15. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs und Auslegungsbeschluss zur 5. Änderung des B-Planes Nr. 58 der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet Gurtstich 28 ( Flst. 214/22 und 316)  südlich Gurtstich und östlich Koppel in Keitum aufgestellt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB

Die Vorlage der Verwaltung vom 03.11.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung diente, lag der Vertretung vor und wurde noch einmal kurz vom Vorsitzenden des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschloss die Gemeindevertretung einstimmig gemäß Vorlage:
1. Der Entwurf zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 für das o. g. Gebiet wird einschließlich Begründung in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes sowie dessen Begründung sind nach § 3 Abs. 2 des BauGB öffentlich auszulegen. Die nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligenden Behörden sind von der Auslegung zu unterrichten.
3. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.


16. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurfs und Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanesplanes Nr. 59 der Gemeinde Sylt-Ost in Keitum für das Gebiet Kirchenweg 17a (Flst. 73/3, 73/5 und 250)  aufgestellt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB

Die Vorlage der Verwaltung vom 03.11.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung diente, lag der Vertretung vor und wurde noch einmal kurz vom Vorsitzenden des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschloss die Gemeindevertretung einstimmig gemäß Vorlage:
1. Der Entwurf zur 43. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 für das Gebiet Kirchenweg 17 a, 19, 21 (Flur 4, Flurstücke 73/33, 73/5, 230/3 und 250), nördlich des Pröst Teft, südlich des Ludwig-Borstelmann-Wai, östlich der Munkmarscher Chaussee und westlich des   zu unterrichten.
2. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.


17. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und entsprechende 1. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet der Flurstücke 18 und 75 südlich „Am Tipkenhoog“ und nördlich „Ingiwai“ in Keitum sowie Beschluss

Die Vorlage der Verwaltung vom 03.11.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage zur heutigen Beschlussfassung diente, lag der Vertretung vor und wurde noch einmal kurz vom Vorsitzenden des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschloss die Gemeindevertretung bei einer Enthaltung einstimmig gemäß Vorlage:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und der entsprechenden 1. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet des Flurstückes 75 südlich „Am Tipkenhoog“  und nördlich „Ingiwai“ in Keitum abgegebenen Stellungnahmen   der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeinde mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und die entsprechende 1. Teilfortschreitung des Landschaftsplanes der Gemeinde Sylt-Ost.
3. Die Begründung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Erläuterungsbericht zu der entsprechenden 1. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Sylt-Ost werden gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt-Ost für das Gebiet des Flurstücks 75 südlich „Am Tipkenhoog“  und nördlich „Ingiwai“ in Keitum zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1.Teilfortschreibung Landschaftsplan der Unteren Naturschutzbehörde zur Feststellung vorzulegen und danach die Feststellung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über dessen Inhalte Auskunft verlangt werden kann.


18. Beratung und Beschlussfassung über Sperrung des Weges am Bahndamm nach Morsum

GV Manthey teilte mit, dass eine Bereisung stattgefunden hatte; es war in der Vergangenheit festgestellt worden, dass auf dem Weg reger Autoverkehr herrscht bei viel zu hoher Geschwindigkeit der Fahrzeuge. Von der Verkehrsaufsicht Husum sei angeregt worden, dort Absperrtore aufzustellen. GV Weirup wies in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass der Weg für Rettungsfahrzeuge und ggf. Feuerwehrfahrtzeuge zugänglich sein müsste. Sodann beschloss die Vertretung die Sperrung des Weges bei einer Enthaltung durch entsprechende Tore.


19. Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergabe für die Optimierung der Ampelsteuerung Gewerbegebiet Tinnum

Im Jahr 2007 wurde auf Nachfrage bei der Verkehrsaufsicht der Polizeidirektion bestätig, dass die Kreuzung als Unfallschwerpunkt gilt. Geplant war die Trennung der Linksabbieger in Nord-Südrichtung. Die Kosten sollten für die Änderung der Software bei ca.1.500.- € liegen. Durch zusätzliche Vorgaben der Verkehrsaufsicht des Kreises NF wurde der Umbau der Ampelanlage in Teilbereichen notwendig. Die Kosten hierfür betragen ca. 12.500.-€. Zuständig ist die Straßenmeisterei in Leck, der jedoch keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Straßenmeister bittet um Leistung eines Zuschusses in Höhe von 7.500.-€, damit die Anlage schnellstmöglich verbessert werden kann. Der Ortsbeirat Tinnum hat in der Sitzung vom 27.10.08 positiv votiert. Zwischenzeitlich wurde der Gemeinde Sylt – Ost das Angebot der Firma Signalbau Huber zugestellt. Die Kosten betragen danach exakt 7.216,16 €.  Eine Ausschreibung kann nicht erfolgen, da es für die Technische Ausgestaltung der Schalttechnik keine verbindlichen Vorschriften gibt. Sodann beschloss die Vertretung bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung, den Auftrag an die Firma Signalbau Huber zu erteilen.


20. Bericht über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Lasten der Gemeinde Sylt-Ost

Dieser TOP sollte ursprünglich in nicht-öffentlicher Sitzung abgehandelt werden. Auf Grund des Antrages der CDU-Fraktion wird jetzt in öffentlicher Sitzung darüber befunden. BV Ipsen verlas ein Schreiben der Gemeinde Sylt-Ost vom 23. Mai 2008 an die Keitum Therme Sylt-Ost Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG in Stuttgart, in dem es heißt: „Sehr geehrter Herr Deyle, hiermit bestätigen wir die Bereitstellung weiterer Finanzmittel in Höhe 1 Million Euro bis zum 30. Mai 2008 auf dem Geschäftskonto Ihrer Gesellschaft bei der LBBW“. Es lag ein Schreiben der Kommunalaufsicht vom 14.07.2008 vor, in dem die Kommunalaufsicht bestätigte, dass „…damit die vorliegende Verpflichtung gegenüber der Betriebs-KG nach außen gültig“..sei. Es wurde festgestellt, dass dieses Schreiben den Fraktionen CDU, SPD und SSW nicht vorgelegen hat. Weiter bezog sich der BV auf ein Schreiben der Kommunalaufsicht vom 14.10.2008, in dem es heißt: „Es besteht hier der dringende Verdacht, dass Herr Schmatloch gegen seine Dienstpflichten verstoßen hat. Der bloße Verdacht reicht zur Aufnahme der Ermittlungen aus. Die Gemeindevertretung muss einen Ermittlungsführer bestimmen“. Es wurde festgestellt, dass dieses Schreiben bis zum heutigen Abend den Fraktionen der CDU, SPD und SSW nicht vorlag. Ebenfalls lag ein Schreiben von RA Dr. Bremer vom 08.07.2008 nicht vor. Dieses haben die CDU-, SPD- und SSW-Fraktion ebenfalls nicht erhalten. GV Schmatloch führte weiter aus, dass die Forderung in Höhe von 1 Mio Euro von Herrn Deyle gestellt worden sei, da sonst mit einem sofortigen Baustopp gerechnet werden musste. GV Hansen bemerkte noch einmal, dass schriftlich Mittel in Höhe von 1 Mio Euro bereitgestellt worden seien, aber nicht gezahlt worden. Dies sei nach Auffassung der Kommunalaufsicht eine Verpflichtung gegenüber der Betriebs-KG nach außen. GV Christensen sprach erhebliche Baumängel bei der Therme an und warf GV Schmatloch vor das begleitende Architekturbüro angewiesen zu haben die Qualitätskontrolle einzustellen. GV Schmatloch erwiderte, dass dies schon von Herrn Hansen bei der letzten GV angesprochen wurde. Von dem seinerzeit begleitendem Architekten Herr Oetzmann, sind immer gute Qualität und gute Abarbeitung von den gestellten Mängelrügen bestätigt worden. Eine Einstellung der Qualitätskontrolle sei von Ihm nie angeordnet worden. Er forderte, wie auch schon auf der letzten GV ein persönliches Gespräch mit dem Architekturbüro um die Angelegenheit zu klären. Herr GV Theoboldt stellte sodann den Antrag, alle in der Vergangenheit eingegangenen Schreiben den Fraktionen vorzulegen, nicht nur „gefilterte“. Nachdem GV Theoboldt einen Antrag zur Geschäftsordnung gestellt hatte, stellte GV Schmatloch den Antrag auf Abstimmung und Weiterleitung an die Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland,  damit von dort geprüft werden könne, ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden könne. Diese Aussage wurde auch von Herrn GV Pennino unterstützt. Sodann beschloss die Vertretung einstimmig:
1. Die Gemeindevertretung sieht in der schriftlichen Zusage vom 23. Mai 2008, eine weitere Million Euro an die Keitum Therme Sylt-Ost Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG zu zahlen, ein Dienstvergehen.
2. Die Kommunalaufsicht wird beauftragt, ein Disziplinarverfahren einzuleiten.



Der Vorsitzende schloss um 22:30 Uhr dieSitzung.

Protokoll vom 16.10.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die erschienenen Einwohner, OAR Joachim Rück, Jürgen Ebert als Vertreter des Personalrates, die Presse sowie Peter Carstensen als Protokollführer. Die Einladung zur heutigen Sitzung erfolgte form- und fristgerecht; Einwände werden nicht erhoben. Vor dem weiteren Eintritt in die Tagesordnung bittet der Vorsitzende um folgenden Änderung der vorliegenden Tagesordnung:
TOP 13: B + B zum Rechtsmittelverzicht zu dem Bescheid des Kreises Nordfriesland über die Vereinigung der Gemeinden Rantum / Sylt, Sylt - Ost und Stadt Westerland zur Gemeinde Sylt
Der Änderung wird einstimmig zugestimmt.


2. Einwohnerfragestunde

Auf Anfrage von Herrn Harald Mohr (Prokurist der Fa. Zechbau) zum ehemaligen Grundstück Mühlheim, wie künftig mit dem Schriftverkehr zwischen der Gemeinde und Fa. Zech umgegangen werden sollte, da auf die Gemeinde wohl jetzt Schadensersatzansprüche in zweistelliger Millionenhöhe zukommen würde, teilt Bgm. Kennel mit, dass zwischenzeitlich zwar eine Stellungnahme des Kreises Nordfriesland vorläge, nicht aber die parallel angeforderte Stellungnahme des Innenministeriums in Kiel. Das Thema selbst würde im nicht - öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden. GV Schmatloch stellte die Frage an die Verwaltung, warum dies nicht im öffentlichen Teil der Sitzung abgehandelt werden könnte. GV Hansen teilte dazu mit, dass Bauanträge und Zurückstellungen in vertraulicher Sitzung behandelt würden während die Bauleitplanung in öffentlicher Sitzung abzuhandeln wäre. GV Schmatloch stellte sodann einen Antrag zur Geschäftsordnung und hinterfragte nochmals, warum die Angelegenheit nach seiner Kenntnis weder im HauptA noch im Ältestenrat abgehandelt wurde. GV Widmayer bestätigte, dass die Angelegenheit im Ältestenrat nicht behandelt worden sei und hinterfragte in diesem Zusammenhang weiter, wann das Schreiben der Fa. Zechbau hinsichtlich der Schadensersatzforderung gegen die Gemeinde eingegangen wäre. BV Ipsen und GV Andersen bestätigten, dass nach Abwesenheit von GV Widmayer die Angelegenheit dort behandelt worden sei. BV Ipsen schließt die Diskussion mit dem Hinweis, dass es sich um „schwebendes Verfahren“ handelt und die Stellungnahme des Innenministeriums abgewartet werden sollte. Frau Traute Meyer hinterfragte, warum Herr Schmatloch von dem Zeitpunkt des Eingangs des Schreibens der Fa. Zechbau? Herr Mohr stellte nochmals die Frage, an welchen Zeitraum die Gemeinde Sylt-Ost für die Beantwortung der Schreiben der Fa. Zechbau dachte. Hierauf antwortete der Bürgermeister: „schnellstmöglich“. Auf weitere Anfrage, wie die Interessen der ‚ Gemeinde sind, teilte BV Ipsen mit, dass das Verfahrens der juristischen Prüfung bedürfe und dies z. Zt. durchgeführt werde. Auf Nachfrage von Frau Stockmann, ob die Gemeinde noch ein wirtschaftliches Interesse an der Therme habe, teilte der BV mit, dass es sicherlich richtig wäre, an einer touristischen Förderung weiterzuarbeiten, er sehe es nicht so hysterisch, wie es teilweise wiedergegeben werde.

Auf Anfrage zur Morsumer Grundschule wird mitgeteilt, dass  der Bauausschuss  den Anbau planungsrechtlich als genehmigungsfähig ansehe, der Gemeindevertretung gegenüber aber die Empfehlung  ausgesprochen habe, den Anbau nicht umzusetzen. Da die Zukunft der Morsumer Schule in Anbetracht der geringen Schülerzahl (42) ungewiss ist, erscheint es wirtschaftlicher, die benötigte Nutzungsfläche im vorhandenen Gebäude mit den bereit eingestellten 120 000 € zu schaffen. Dieses geänderte Raumkonzept soll mit der Schulleiterin und den Elternvertretern und in Anbetracht der Fusion auch unter Einbindung von Frau Bgm. Reiber  besprochen werden. Abschließend sicherte BV Ipsen zu, dass die Gemeinde Sylt-Ost für den Erhalt der Schule kämpfe. Bgm. Kennel teilte abschließend noch mit, dass sich eine Anfrage der Gemeinde bei, Kreis Nordfriesland sich nicht auf den Anbau der GS Morsum bezogen habe.

Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung wurde diese auf Antrag der Verwaltung um den TOP neu 13: Beratung und Beschlussfassung zum Rechtsmittelverzicht zu dem Bescheid des Kreises Nordfriesland über die Vereinigung der Gemeinden Rantum / Sylt, Sylt - Ost und der Stadt Westerland zur Gemeinde Sylt-Ost einstimmig erweitert.


3. Anfragen und Mitteilungen

GV Hansen berichtete von der letzten Sitzung des HauptA, in der eine Mängelliste zur Therme vom Architekturbüro Lenschow vorgelegt wurde. Wie viele davon bereits abgearbeitet wurden, ist derzeit nicht bekannt. In diesem Zusammenhang fragte GV Schmatloch an, ob in dieser Angelegenheit bereits ein Gespräch mit Herrn Deyle stattgefunden habe. Bgm. Kennel teilte darauf mit, dass am kommenden Donnerstag in Gespräch in Hamburg stattfände, an dem der Bürgervorsteher und er - ohne Anwälte - teilnehmen würde.

Bgm. Kennel teilte mit, dass die Ausschreibung für eine / n hauptamtlichen Bürgermeister / in ca. 15.000 € kosten würde. Seitens der Verwaltung würde vorgeschlagen werden, in den überregionalen Zeitungen nur eine verkürzte Anzeige zu schalten mit dem Hinweis auf die Veröffentlichung im Internet.


4. Beratung und Beschlussfassung über einheitliche Realsteuern in der neuen Gemeinde Sylt ab dem 01.01.09

Die Vorlage der Verwaltung vom 14.10.2008 liegt der Vertretung vor. GV Hansen führte aus, dass die SWG - Fraktion in der Vergangenheit immer für die Fusion gestimmt habe und eine schlankere Verwaltung anstrebte. Ziel war aber nicht, die Bürger mit hohen Steuern zu belasten. Vielmehr sollte das neue Parlament nach der Wahl darüber befinden. Die Fraktionen SWG, CDU sowie der SSW teilten mit, dass sie ebenfalls der Vorlage nicht zustimmen würden. Die Vertretung lehnte daher einheitliche Hebesätze für das Jahr 2009 sowohl für die Grundsteuer A als auch für die Grundsteuer B einstimmig ab.


5. Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines inselweiten Entwicklungskonzeptes Hier: Übertragung der Aufgabe auf das Amt Landschaft Sylt

Die Vorlage der Verwaltung vom 1010.2008 liegt der Vertretung vor. Die CDU - Fraktion gab zu bedenken, auf Feuerwehrraum weiterhin ein Augenmerk zu haben. GV Hansen teilte ergänzend mit, dass das Land künftig nichts mehr ohne dieses Entwicklungskonzept genehmige. In diesem Konzept würden auch Entwickllungschancen für junge Familien gesehen. Die Gemeindevertretung Sylt - Ost beschloss sodann einstimmig die Aufstellung eines durch das entstehende „Insulare Bauamt“ aufzustellenden „Insularen Entwicklungskonzeptes“. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt
a) ein entsprechendes Verfahren und inhaltliches Grundgerüst auszuarbeiten mit Vorrang für Feuerwehrraum
b) die Kosten, Finanzierung und evtl. Fördermöglichkeiten zu ermitteln
und den zu beteiligenden Gremien die Ergebnisse dieser Arbeitsschritte zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


6. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Personalüberleitungsvertrages

Die Vorlage der Verwaltung, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente, liegt der Vertretung vor und wurde noch einmal kurz von OAR Rück also auch von Herrn Ebert erläutert. Der Vertrag wäre mit der Gewerkschaft und dem Personalrat abgestimmt. Im Vertrag wäre mit einzusetzen bei Gemeinde Sylt - Ost oder ihr Rechtsnachfolger. Zu streichen ist bei dem Verbot der betriebsbedingten Kündigung der Zusatz „zeitlich“. Auf Anfrage von GV Manthey wurde mitgeteilt, dass es nicht „Tourismusservice Sylt“ heißen muss, da die Verträge vor dem 31.12.2008 abgeschlossen würden. GV Schmatloch teilte mit, dass dieses Papier noch nicht im Kurausschuss behandelt wurde. GV Hansen führte dazu aus, dass jede/r Mitarbeiter/in der Kurverwaltung die Möglichkeit habe, selbst zu entscheiden, was sie/er möchte. Die Vertretung stimmte sodann dem Personalüberleitungsvertrag mit der vorstehenden Ergänzung einstimmig zu.


7. Sachstandsbericht über die durchgeführte Kassenprüfung des Gemeindeprüfungsamtes vom Kreis Nordfriesland gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 Kommunalprüfungsgesetz bei der Kasse des Eigenbetriebes Kurverwaltung Sylt - Ost

Die Vorlage der Verwaltung vom 30.09.2008 lag der Vertretung vor. Sie wurde noch einmal von OAR Rück kurz erläutert. Die Vertretung nahm Kenntnis davon. Einstimmig so beschlossen.


8. Beratung und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen Mandatierung Rechtsanwalt Dr. Krage

Es wurde von der Vertretung mehrheitlich bemängelt, dass es hierzu keine Vorlage gab.  Bgm. Kennel  verlas sodann die Stellungnahme des Kreises NF. Eine teilweise sehr kontrovers geführte Diskussion schloss sich an. GV Schmatloch wies darauf hin, dass Mittel für die Beauftragung im Haushalt mit aufzunehmen wären. Offen ist die Frage des Honorarsatzes (Stundensatz, pauschale Vergütung oder Abrechnung nach Gebührenordnung). GV Hansen wies darauf hin, dass es einen GV-Beschluss gäbe, wonach beide Kanzleien (Dr. Bremer + Dr. Krage) beauftragt würden. GV Strauch erklärte, sie wäre derzeit nicht mit einer Beauftragung der Kanzlei Dr. Krage einverstanden, vielmehr müssten erst die Kosten für die Beauftragung ermittelt werden. GV  Ewald vermisste ebenfalls konkrete Zahlen und regte an, RA Dr. Krage noch einmal zu einem Gespräch einzuladen. Wenn es indessen zu einer Kündigung des Mandates kommen sollte, dann sollte diese auch für beide Anwälte gelten. GV Hansen teilte noch einmal aus dem HauptA vom 14.10.2008 mit, dass die Kommunalaufsicht keinen Interessenkonflikt hinsichtlich der Mandatierung von Dr. Krage und dem bestehenden Mandat an Herrn Dr. Bremer sähe. GV Schmatloch wies abschließend noch einmal darauf hin, dass es keinen gemeindlichen Beschluss gäbe, wonach die Kanzlei Dr. Krage zu beauftragen wäre und fragt nach, ob Dr. Krage bereits ein Mandat erhalten habe. Sodann beschloss die Vertretung, RA Dr. Krage in Kiel in Sachen Kündigungsverfahren Verträge Keitum - Therme zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
9 Ja - Stimmen
4 Nein - Stimmen
0 Enthaltungen


9. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplans

Die Vorlage der Verwaltung vom 09.10.2008 lag der Verwaltung vor. Sie diente als Grundlage für die heutige Beschlussfassung. Nach kurzer Erläuterung durch den Vorsitzenden beschloss die Vertretung einstimmig:
1. Dem vorgelegten Entwurf einer Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan wird in allen Punkten (1 - 26) zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme, nach Abstimmung mit den anderen Gemeinden, über den Kreis Nordfriesland an das Innenministerium weiterzuleiten. Ergänzungen des Entwurfs durch andere Gemeinden wird zugestimmt, sofern diese als Auffassung der jeweiligen Gemeinde kenntlich gemacht werden.


10. Beratung und Beschlussfassung über
a) die geplante Bebauung Baustoff Karstensen
b) die zukünftigen gemeindlichen Planungsziele des in Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 66 „Grundstück Karstensen“ in Keitum

Die Vorlage der Verwaltung vom 10.10.2008, die der heutigen Beschlussfassung als wesentliche Grundlage diente, liegt der Vertretung vor. GV Christensen und GV J. Ipsen erklärten sich nach § 22 GO für befangen und verließen den Sitzungssaal. Der stellv. Vors. des Bau-/ PlanungsA, GV Manthey, teile mit, dass sich der TOP nach der letzten Sitzung des Bau-/ PlanungsA überholt habe, da eine neue Planung vorläge. Auf Antrag von GV Hansen beschloss die Vertretung sodann:
Zu a): Der Antrag auf die geplante Bebauung auf dem Grundstück Baustoff Karstensen in Keitum wird bei einer Enthaltung einstimmig abgelehnt.

Zu b):     Die zukünftigen gemeindlichen Planungsziele für den in Aufstellung befindlichen B-Plan 66 „Grundstück Karstensen“ in Keitum werden zur weiteren Beratung an den Ortsbeirat Keitum verwiesen. Anträge werden nach § 15 BauGB zurückgestellt. Bei einer Enthaltung so beschlossen.

GV Christensen und GV J. Ipsen betraten den Sitzungssaal und wurden über das Abstimmungsergebnis in formiert.


11. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Ingenieurvertrages zur Verbesserung der Verkehrssituation im Boy - Peter - Eben - Weg  und Herstellung einer Busspur vor der Boy - Lornsen - Schule in Tinnum

Die Vorlagen der Verwaltung lagen der Vertretung vor. GV Manthey regte an, vor Durchführung der Baumaßnahme einen Gelenkbus dort fahren zu lassen, damit aufgrund der Spuren auch exakt diese Busspur eingerichtet werden könnte. Sodann beschloss die Vertretung einstimmig:
1. Der Baubegleitende Ausschuss wird beauftragt, das Projekt zu begleiten.

2. Dem Abschluss eines Ing. - Vertrages wird grundsätzlich zugestimmt und wäre mit dem Stadtbauamt Westerland abzuschließen, wenn diese die Baumaßnahme durchführen könnte. Ansonsten wäre auf das Ing. - Büro Merkel zurück zu greifen.


12. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen Stellungnahmen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44a sowie Satzungsbeschluss für das Gebiet Gurtstich 54 "Landschaftliches Haus" Flurstücke 530, 200 / 9, 529, 163 / 9 westlich des Einmündungsbereiches Gurtstich / C. - P. - Hansen Allee im Ortsteil Keitum

Die Vorlage der Verwaltung vom 08.10.2008, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung diente, lag der Vertretung vor und wurde noch mal kurz vom Vorsitzenden des Bau-/PlanungsA erläutert. Sodann beschloss die Vertretung einstimmig:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44a der Gemeinde Sylt - Ost für das Gebiet Gurtstich 54 „Landschaftliches Haus“ Flurstücke 530, 529, 163 / 9 westlich des Einmündungsbereiches Gurtstich / C. - P. - Hansen Allee im Ortsteil Keitum abgegebenen Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit obigem Ergebnis geprüft. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgetragen haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Gemeindevertretung, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44a  für das Gebiet Gurtstich 54 „Landschaftliches Haus“ Flurtücke 530, 529, 163/9 westlich des Einmündungsbereiches Gurtstich / C. - P. - Hansen Allee im Ortsteil Keitum, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


13. Beratung und Beschlussfassung zum Rechtsmittelverzicht zu dem Bescheid des Kreises Nordfriesland über die Vereinigung der Gemeinden Rantum / Sylt, Sylt - Ost und der Stadt Westerland zur Gemeinde Sylt - Ost

Die Kommunalaufsicht hatte mit Bescheid vom 07.10.2008 die Vereinigung der Gemeinden Rantum / Sylt, Sylt - Ost und der Stadt Westerland verfügt. Hierbei handelte es sich um einen Verwaltungsakt, gegen den innerhalb eines Monats ein Widerspruch möglich wäre. Das Abwarten dieser Widerspruchsfrist zögere die darauf fußenden nachfolgenden Entscheidungen unnötig heraus. Im Hinblick auf das Vereinigungsdatum (01.01.2009) sollte daher auf die Einlegung eines Rechtsmittels förmlich verzichtet werden. Damit würden einige Wochen an Zeit gewonnen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt - Ost nimmt von dem Bescheid des Landrats über die Vereinigung der Gemeinden Rantum/Sylt, Sylt - Ost und der Stadt Westerland vom 07.10.2008 Kenntnis. Die Gemeinde Sylt - Ost verzichtet auf die Einlegung eines Widerspruchs gem. §69 der Verwaltungsgerichtsordnung. Einstimmig so beschlossen.



Der Vorsitzende schloss um 20:30 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.

Protokoll vom 11.09.2008

Gemeindevertretung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, KD Winter, OAR Joachim Rück, Herrn Scheil, Herrn Schmidt, die Presse sowie als Protokollführer VA Peter Carstensen. Die Einladung zur heutigen Sitzung erfolgte form- und fristgerecht; Einwände werden nicht erhoben. Vor dem weiteren Eintritt in die Tagesordnung bittet der Vorsitzende um folgenden Änderung der vorliegenden Tagesordnung:
TOP 36: ist zu löschen, da doppelt aufgeführt
TOP 13: dieser TOP wird auf den bisherigen TOP 36 gesetzt
TOP 26: dieser TOP ist zu löschen
Der Änderung wird einstimmig zugestimmt.


2. Einwohnerfragestunde

Auf Anfrage von Helge Deutscher, warum für die Ausbaukosten in „Guartmuasem“ die Anlieger 90 % der Ausbaukosten tragen müssen, teilt Herr Schmidt mit, dass dies möglicherweise falsch wiedergegeben wurde. Die Ausbaubeiträge liegen in der Straße „Guartmuasem“ bei 50 - 60 % für die Anlieger. Weiter wird hinterfragt, welche Rechtsanwaltkosten für RA Dr. AX, Prof. von Mutius, RA Dr. Bremer bis zur Wahl auf die Gemeinde zugekommen sind. Dazu teilt KD Winter mit, dass diese über den Haushalt der Kurverwaltung abgewickelt worden seien und insgesamt ca. 270.000 EURO betrugen. Auf weitere Anfrage von Alfred Bartling, ob der Kreis NF Kosten übernehme, teilt BV Ipsen mit, dass es sich  bei den 270.000 EURO nur um diejenigen Kosten handele, die bis zur Wahl angefallen seien. Die Kosten von RA Dr. Krage hatte der Kreis bis zur Kündigung der Verträge übernommen. Auf Anfrage, was man unter „Erschließung“ zu verstehen habe, wird mitgeteilt, dass hierzu die erstmalige Asphaltierung entsprechend des technischen Regelwerkes eines Weges / Straße gehöre. GV Schmatloch führte ergänzend aus, dass eine einfache Mehrheit von Anliegern genügen würde, um einen Ausbau abzulehnen. OAR Rück: „Wenn Anlieger freiwillig an die Gemeinde herantreten, dann kann ein Weg / Straße bei Stimmenmehrheit ausgebaut werden, d. h., die Gemeinde kann über den Kopf von Anliegern hinweg entscheiden. Wenn die Vertretung feststellt,  dass ein Weg / Straße ausgebaut werden muss, dann werden entsprechende Pläne entworfen und diese den Anliegern im Rahmen einer Anliegerversammlung vorgelegt. Weiter wird angefragt, on zwischenzeitlich eine Entscheidung über den Einbau einer Garküche in die GS Tinnum getroffen wurde. Dies wird vom Vorsitzenden des Finanzausschusses für den Finanzausschuss bejaht. Die Kosten hierfür sollen über das Bauamt ermittelt werden. Abschließend verweist Frau Traute Meyer noch auf Keitumer Dorfführungen, in denen auch auf das ursprüngliche Keitum verwiesen werden; man zeigt den „Frachtenstegelt“, der in wassergebundener Bauweise errichtet wurde.


3. Anfragen und Mitteilungen

GV Theoboldt hinterfragt, warum es zur heutigen Sitzung der Gemeindevertretung zwei verschiedene Einladungen gab. Dazu wird mitgeteilt, dass die Verwaltung (Frau von Lojewski) zu den Fraktionssitzungen mit der ursprünglichen Tagesordnung eingeladen hatte, diese aber noch einmal kurzfristig geändert und dann am Freitag, d. 05.11.2008 per Boten (Herr Carstensen) ausgefahren wurde.

Weiter teilt GV Theoboldt mit, dass die „100“ Tage „Schonfrist“ im Amt vorbei seien und bemängelt, dass nicht alle Protokolle vom Fusionsausschuss vorliegen. Dazu teilt Bgm. Kennel mit, dass die fehlenden Protokolle nachgeliefert werden, im Übrigen stelle er sich ganz deutlich vor seine Mitarbeiter in der Verwaltung. Die Mehrbelastung ist auf die Mehrarbeit bezüglich der anstehenden Fusion zurückzuführen, wobei die Angestellten der Verwaltung teilweise weit über ihre eigentliche Belastbarkeit hinaus arbeiten.

Auf der letzten GV wurde nach dem Vertrag mit RA Dr. Krage gefragt. Bgm. Kennel sichert zu, dass dieser noch in der Gemeindevertretung vorgelegt wird.

Der derzeitige Stand zum Info-Punkt auf dem Parkplatz West wird hinterfragt.

Auf Anfrage nach dem Vorhaben Baustoff - Karstensen teilt Bgm. Kennel mit, dass es einen Termin geben  wird, an dem der Investor Herr Meyer, der Ortsbeiratsvorsitzende von Keitum, der Bauausschussvorsitzende sowie der Bürgermeister teilnehmen werden.

Es wird der Durchgangsverkehr am Bahndamm angesprochen; am 09.09.2008 hat eine Verkehrsschau der Verkehrsaufsicht in Husum stattgefunden. Dabei hat sich Herr Gemko von der Verkehrsaufsicht dafür ausgesprochen, Schranken aufzustellen. Weiter ist festgestellt worden, dass noch Schilder aufgestellt werden sollen, die ein öffentliches Interesse darstellen. Bgm. Kennel führt dazu aus, dass die Verwaltung daran arbeite, überflüssige Schilder zu entfernen

Auf Anfrage zum Grundstück Christiansen, ob zwischenzeitlich der notarielle Vertrag geschlossen worden ist, wird von OAR mitgeteilt, dass eine entsprechende Erklärung dazu bereits vorliege.

GV Schmatloch spricht noch einmal die Vereinbarung zwischen der Gemeinde und RA Dr. Krage an. Diese hat bisher der Gemeindevertretung noch nicht vorgelegen und ist nicht diskutiert worden. Auf seine Anfrage teilt Bgm. Kennel mit, dass eine Vereinbarung bereits geschlossen ist.

Zum Baustoff - Karstensen - Grundstück wird ausgeführt, dass eine Begehung stattfinden und die umliegenden Betriebe genauso im Verhältnis herangezogen werden sollten. Weiter wird nach Erschließungsmaßnahmen gefragt.

Es war in der letzten Sitzung der GV vereinbart worden, dass die Verträge „Keitum Therme“ mit Herrn Deyle zu kündigen sind. Dies ist zwischenzeitlich  auch geschehen. Haben zwischenzeitlich diesbezüglich Gespräche mit Herrn Deyle stattgefunden? Dies wird im Hauptausschuss zu prüfen sein. GV Hansen führt aus, dass die Sorge um die Kosten von RA Dr. Krage verständlich sind. Aber die Kosten bis zur Wahl beliefen sich lt. Aussage von KD Winter auf ca. 270.000 €. GV Hansen schlägt vor, dass das Schiedsverfahren weiter bei RA Dr. Bremer verbleibt und das Kündigungsverfahren bei RA Dr. Krage. GV Schmatloch führt aus, dass RA Dr. Krage die Handlungsweise von RAQ Dr. Bremer für richtig hält. RA Dr. Krage kostet aber fast das Doppelte an Anwaltsgebühren. Dies wurde auch vorher im vertraulichen Teil diskutiert. Weiter fragt er an, wer jetzt die Anwaltskosten trägt, die Gemeinde oder die Kurverwaltung? Hierzu wird ausgeführt, dass die Gemeinde nach der Kündigung die Kosten zu tragen habe.

GV Ewald fragt nach dem Stand „Tanz der Gezeiten“; dies ist am 19.08.2008 im HauptA behandelt worden. Es zeigte sich aber, dass hier noch ein gewisser Informationsbedarf besteht. Der Bürgermeister war beauftragt, für die nächste Sitzung des Hauptausschusses Informationen zusammen zu stellen, um den Hintergrund des Projektes darzustellen. An Erledigung wird erinnert.


3a. Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit des Bürgerentscheides vom 25.05.2008

Die Vorlage der Verwaltung vom 30.07.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor. Die Gemeindevertretung beschließt sodann einstimmig, da keiner der unter der unter § 39 Abs.1 Nr. 1 - 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz genannten Fälle vorliegt, den Bürgerentscheid für gültig zu erklären und somit das vom Gemeindewahlleiter bekannt gegebene endgültige Ergebnis zu bestätigen.


4. Wahl von 3 Stellvertretern in der Flughafengesellschafterversammlung

Die SWG benennt für den amtierenden Bürgermeister den stellv. Bürgermeister Manthey und für GV Sönke Hansen GV Bernd Christensen; die CDU als Stellvertreter für Sebastian Strohmeier Herrn Rudolf Breitling. Einstimmig so beschlossen.


5. Wahl von einem Mitglied und einem Stellvertreter im Aufsichtsrat der Flughafen GmbH

Vorgeschlagen von der SWG - Fraktion wird der amtierende Bürgermeister sowie als Stellvertreter der 2. stellv. Bürgermeister. Einstimmig bei jeweils eigener Enthaltung so beschlossen.


6. Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergaben zu Beratungen hinsichtlich des Tourismusbetriebes nach der Fusion und des Tourismuskonzeptes

Die CDU - Fraktion legt zu diesem TOP einen Beschlussvorschlag vor. Nach kurzer Erläuterung durch den Fraktionsvorsitzenden beschließt die Vertretung gemäß Beschlussvorschlag wie folgt einstimmig:
Die Gemeindevertretung beschließt die Betriebsleitung der Kurverwaltungen Sylt - Ost und den Geschäftsführer des Tourismusservice Westerland zu beauftragen, einvernehmlich die notwendigen Maßnahmen einzuleiten zur Fusion zum Jahreswechsel 2008 / 2009 unter Einbindung der jeweiligen Wirtschaftsprüfer / Steuerberater (Sylt - Ost = Bremer sen. ).


7. Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung eines Sachverständigen zur Feststellung der Investitionskosten für die Fertigstellung der Keitum - Therme

Dieser TOP wird zur Kenntnis genommen und von der Verwaltung zurückgezogen. Einstimmig so beschlossen.


8. Beratung und Beschlussfassung über Erweiterung der Betreungszeiten GS - Morsum

Die Vorlage  der Verwaltung vom 01.09.2008, die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dient (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor und wird noch einmal vom stellv. Vorsitzenden des Fachausschusses erläutert. Die Grundschule Morsum hat einen Antrag auf Einrichtung einer „Offenen Ganztagsschule“ bzw. einer nachmittäglichen Betreuungszeit an der Grundschule Morsum zum schnellstmöglichen Termin gestellt. Die Betreuung soll nach der Schule von 13:00 bis 16:00 Uhr erfolgen mit einer Hausaufgabenbetreuung an drei Schultagen. Zusätzlich soll in den Sommerferien eine zweiwöchige Ferienbetreuung stattfinden. Eine Bedarfsermittlung hat über die Schule stattgefunden. 20 Kinder hätten Bedarf. Die Eltern sind bereit, maximal 70,-- EURO per Monat als Beitrag zzgl. Mittagessen zu entrichten. Das Mittagessen soll extern geliefert werden. Die Betreuung soll mit zwei Beschäftigten durchgeführt werden. Eine qualifizierte Kraft mit ca. 4 Stunden täglich und einer Hilfskraft mit drei Stunden täglich. Die Trägerschaft soll bei der Gemeinde Sylt - Ost verbleiben. Die Schule soll von der Betreuung am Nachmittag abgetrennt werden. Somit besteht zusätzlicher Raumbedarf von ca. 60 qm aufgeteilt in zwei Räumen. Die Bauabteilung hat eine grobe Kostenschätzung durchgeführt. Der Ortsbeirat Morsum unterstützt das vorgestellte Konzept der GS Morsum und empfiehlt dem Schulausschuss und der Gemeindevertretung die zeitnahe Umsetzung des Konzeptes. Die Kostenermittlung soll vorangetrieben werden.
Kostenschätzung:

Einnahmen:

Elternbeiträge (55,00 € mtl.) 13.200,-- € jährlich
Ferienbetreuung 33,-- € wöchentl. 1.320,-- € jährlich
Zuschüsse Land –bei Bewilligung- 3.000,-- € jährlich

-betr. GS-

Ausgaben:

Investitionskosten je nach Variante: ca. 156.000,-- € bis 234.000,0-- €
Personalkosten: ca.   31.094,-- €
Lfd. Unterhaltungskosten: ca.     7.000,-- €

Ein Mittelantrag für eine Betreuung ist bereits gestellt und im Haushalt mit eingestellt worden. Der Finanzausschuss hat ebenfalls positiv entschieden. GV Ewald gibt zu bedenken, dass die Turnhalle ihre Duschen behalten muss. GV Hansen teilt noch mit, dass viele Wünsche aus den Ortsbeiräten auch im Haushalt festgelegt worden sind. GV Lauritzen teilt noch ergänzend mit, dass für die Planung 20.000 € im Haushalt eingestellt worden sind. Sodann beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an der Grundschule Morsum, alternativ die Einrichtung einer betreuten Grundschule in Morsum. Der Antrag auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule soll vom Schulträger über das Schulamt beim Land gestellt werden. Nach Entscheidung sollen die hierfür erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden. Die hierfür erforderlichen Mittel sind in den Nachtragshaushalt und im Kernhaushalt 2009 einzustellen.


9. Beratung und Beschlussfassung über einen Nachtragshaushalt 2008

Der Finanzausschussvorsitzende, BV Ipsen, teilt vorab mit, dass der Nachtragshaushalt in sich schlüssig sei und was gewünscht war in Ausschüssen und Ortsbeiräten, mit eingestellt worden ist. Der Haushalt ist ausgeglichen. Den Kämmerern wird gute Arbeit bei der Aufstellung bescheinigt. Die Therme ist in diesem Haushalt nicht mit aufgeführt, da sie noch bei der  Kurverwaltung geführt wird. Für ein neues Verwaltungsgebäude sind ebenfalls keine Mittel eingestellt. GV Schmatloch stellt fest, dass der Erlös aus den Gebäudeverkäufen fehlt. Weiter ist ein Betrag von 1.575 Mio Euro herauszunehmen (Zuschuss Zechbau), da dieser noch nicht geflossen ist; es sind städtebauliche Verträge geschlossen, die nicht erfüllt werden können. Dazu teilt Bgm. Kennel mit, dass die Firma Zechbau eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Hotels vorliegen hat. BV Dirk Ipsen teilt mit, dass man davon ausgehen muss, dass die Therme weiter gebaut wird. GV Schmatloch weist noch darauf hin, dass der Städtebauliche Vertrag für das ehemalige Grundstück „Mühlheim“ eine Bebauung mit einer GRZ von 0,18 festgelegt worden ist. Wenn diese jetzt auf eine GRZ von 0,12 geändert werden soll, dann stimmt der Städtebauliche Vertrag nicht mehr. Der Nachtragshaushalt wird sodann schwerpunktmäßig noch einmal vom Finanzausschussvorsitzenden vorgetragen und erläutert. Sodann beschließt die Gemeindevertretung bei jeweils einer Stimmenthaltung:
a) die I. Nachtragshaushaltssatzung 2008
b) den I. Nachtragshaushaltsplan 2008
c) den Nachtragsstellenplan 2008
in der vorgelegten Fassung.


9a. Beratung und Beschlussfassung über einheitliche Realsteuern in der neuen Gemeinde Sylt ab dem 01.01.09

Hierzu liegt eine Tischvorlage vor. Es besteht aber Einigkeit darüber, diesen TOP heute abzusetzen und in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu behandeln. Einstimmig so beschlossen.


10. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung des Vertrages mit  dem TSV Westerland  über die Bezuschussung des Schwimmsportes in List

Zwischen dem Turn- und Sportverein Westerland Sylt und den Gemeinden des Amt Landschaft Sylt ist (über das Amt Landschaft Sylt) eine Vereinbarung abgeschlossen worden, dass die politischen Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt zusammen mit der Stadt Westerland eine Defizitabdeckung in Höhe von max. 150.000,--€ übernehmen, deren Verwendung sich ausschließlich auf die sich aus dem Betrieb der Schwimmhalle resultierenden Personal-, Sach-,  Reparatur- und Betriebskosten beziehen darf. Die Vereinbarung ist befristet bis zum 30.09.2008 abgeschlossen worden. Bei der Befristung ist man davon ausgegangen, dass die Schwimmausbildung dann in dem Freibecken der Keitum Therme erfolgen kann und damit eine Bezuschussung entbehrlich macht. Die Fertigstellung der Keitum Therme verzögert sich. Aus diesem Grunde ist es geboten, auch über den September 2008 hinaus eine Bezuschussung sicher zu stellen. Aus diesem Grunde wird der nachfolgende Beschlussvorschlag als Ermächtigung an das Amt Landschaft Sylt empfohlen. Die Gemeinde beschließt sodann einstimmig eine Verlängerung der Vereinbarung über die Sicherung der Schwimmausbildung in List auf Sylt. Sie ermächtigt den Amtsvorsteher mit dem TSV Westerland eine Verlängerung der Vereinbarung abzuschließen. Die Verlängerung soll zunächst für maximal 1 Jahr Gültigkeit haben. Eine weitere Verlängerung wird von der Fertigstellung der Keitum Therme oder der Möglichkeit einer anderweitigen Schwimmausbildung abhängig gemacht, grundsätzlich aber in Aussicht gestellt.


11. Beratung und Beschlussfassung über den Standort der künftigen Inselverwaltung

Die Vorlagen der Verwaltung vom 01.09.2008 sowie 04.09.2008 liegen der Vertretung vor (Anlagen zur Urschrift dieser Niederschrift), die als wesentliche Grundlage für die heutige Beschlussfassung dienen, werden zur Kenntnis genommen und noch einmal kurz von Herrn Scheil erläutert. Weiter liegt ein Antrag der CDU - Fraktion vor mit folgendem Zusatzantrag:
- Es wird auf die Zukunft ausgerichtet eine neue Personalstruktur erstellt;

- Aufbauend auf der Personalstruktur wird ein Verwaltungskonzept erstellt;

- Danach wird der Umbau des Rathauses zu geringeren Investitionen geplant;

- Zwischenzeitlich wird das von der Stadt Westerland kurzfristig zu erwerbende

- Gelände des Bundes am Bahnweg ( u. a. Bürogebäude Standortverwaltung) mit genutzt;

Die Fraktionen geben folgende Stellungnahmen ab:
SWG-Fraktion: für den Standort Westerland
SPD-Fraktion: für den Standort Westerland
SSW-Fraktion: für den Standort Westerland
CDU-Fraktion: für den Standort Westerland
GV Ewald spricht sich dafür aus, dass heute ganz klar gesagt werden muss, dass man sich für den Standort Westerland ausspricht, dies aber bei kleinerer Lösung. BV Ipsen weist vorsorglich noch einmal darauf hin, dass heute nur eine Entscheidung zum Standort getroffen werden soll. Abschließend wird folgendes zur Kenntnis genommen: Die beiden Varianten (Rathaus- Um- und -erweiterungsbau sowie Neubau am ehem. Tower) sind in öffentlichen Präsentationen vorgestellt worden. Eine Gegenüberstellung der beiden Lösungen hat am 2.9.08 stattgefunden. Die Entscheidung über den künftigen Standort ist zwingende Voraussetzung für eine Vielzahl zurzeit anstehender organisatorischer Frage. Es muss daher bei der Beschlussfassung Wert auf eine möglichst einheitliche  Beschlussfassung zwischen Westerland und Sylt - Ost Wert gelegt werden. Bei der Beschlussfassung ist auch der Wunsch der amtsangehörigen Gemeinden an eine adäquate Verkehrsanbindung ohne Konflikt mit den innerstädtischen Verkehrsproblemen zu berücksichtigen. OAR Rück führt weiter aus, dass die Verwaltungen erst einmal zusammenwachsen sollten; für die folgenden Schritte zur neuen Verwaltung ist dann der / die Bürgermeister/in verantwortlich. Der CDU - Antrag wird mehrheitlich abgelehnt; die Vertretung beschließt sodann einstimmig wie folgt:
Die Gemeindevertretung sprich sich für folgenden Standort aus und beauftragt den Bürgermeister, dies zum Gegenstand des Fusionsvertrages zu  machen: Standort: Westerland


12. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss des Fusionsvertrages mit der Stadt Westerland

Die Vorlage der Verwaltung vom 1.9.2008 liegt der Vertretung vor. OAR Rück teilt ergänzend mit, dass der Entwurf des Fusionsvertrages im Arbeitskreis „Fusion“ sehr einvernehmlich beraten worden ist. Es sollte jetzt auf die Beantragung von Stadtrechten verzichtet werden. Vielmehr ist einzufügen, dass die Beantragung der Stadtrechte der neuen Gemeinde vorbehalten bleibt. Die Formulierung in § 4 Abs. 4 wird wie folgt ergänzt: „(4) Vorhaben und Projekte, deren Finanzierung aus den Haushaltssatzungen 2008 einschließlich Verpflichtungsermächtigungen erfolgen soll, sind von der neuen Gemeinde nach der jeweiligen Dringlichkeit und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel fortzuführen.“ Die Gemeindevertretung stimmt sodann dem Entwurf des Fusionsvertrages mit den vorstehenden Änderungen gemäß Vorlage bei einer Stimmenthaltung zu:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt -  Ost beschließt den Fusionsvertrag mit der Stadt Westerland für eine gemeinsame Fusion zum 1.1.2009 in der als Anlage 1 der Urschrift dieser Niederschrift beigefügten Fassung.

2. Der Bürgermeister wird zur verbindlichen Unterzeichnung des Vertrages beauftragt.

3. Sollten sich durch die Beratungen im Feuerschutzausschuss oder im Arbeitskreis Fusion textliche 0ptimierungen ergeben, die den materiellen Inhalt des Vertrages nicht verändern, so ist der Bürgermeister ermächtigt, den Vertrag auch mit diesen Änderungen zu unterzeichnen.


13. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Projektliste für den Fusionsvertrag

Dieser TOP wird unter TOP 36 abgehandelt.


14. Beratung und Beschlussfassung über die Übertragung der Liegenschaftsverwaltung auf den Eigenbetrieb KLM

Die Vorlage der Verwaltung vom 1.9.2008 liegt der Vertretung vor. Nach der Fusion vereinigen sich die beiden Kommunen Sylt - Ost und Westerland zu einer Kommune und die Grundstücke pp. gehen damit in das Eigentum der neuen Kommune über. Es muss noch darüber befunden werden, ob die Liegenschaften von Sylt - Ost dann in den Eigenbetrieb KLM überführt werden sollen oder nicht. Die Verwaltung überprüft diese Auswirkungen zu Zeit noch und wird zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung einen mit der Stadt Westerland  abgestimmten Behandlungsvorschlag vorlegen. Die Gemeindevertretung beschließt, diesen TOP zum jetzigen Zeitpunkt abzusetzen. Sie beschließt weiter, die bestehenden Verwalterverträge mit der GEWOBA zu prüfen und  vorsorglich fristgerecht  die Verträge mit der GEWOBA zu kündigen. Einstimmig so beschlossen.


15. Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplans

Die Vorlage der Verwaltung vom 11.09.2008 (Anlage zur Urschrift dieser Niederschrift) liegt der Vertretung vor und wird noch einmal von Herrn Scheil schwerpunktmäßig erläutert. U. a. teilt er mit, dass diese Vorlage auch in den übrigen Inselgemeinden zur Diskussion gestellt wurde. Der Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) geht nicht spezifisch genug auf die Wohnraumversorgung in den Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung ein. Dieser Gebietstypus, zu dem die gesamte Insel Sylt zu zählen ist, bedarf einer eigenständigen Betrachtung. Keinesfalls können hier die allgemeinen Zuwachs-Reglementierungen des LEP angewandt werden. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass es in der Gemeinde Sylt - Ost bzw. auf der gesamten Insel Sylt einen äußerst eingeschränkten privaten Wohnungsmarkt gibt. Neu erstellte Wohnungsprojekte dienen fast ausschließlich den Nutzungszielen Eigengenutzte Zweitwohnungen bzw. Ferienwohnungen. Daneben hält der bereits ab Ende der 50er Jahre begonnene Trend an, dass vorhandener Dauerwohnraum touristisch umgewandelt wird, ungehindert an. Privater Eigenheimbau Ortsansässiger ist aufgrund der engen Siedlungsgrenzen und - insbesondere aufgrund der exorbitant hohen Grundstückspreise auf Sylt - nahezu ausgeschlossen. Lediglich Wohnungsbaugesellschaften (Gewoba) bzw. KLM als Eigenbetrieb der Stadt Westerland betreiben nennenswerten Geschoßwohnungsbau, der Einheimischen zu Gute kommt. Privater Geschoßwohnungsbau zugunsten Ortsansässiger kommt so gut wie gar nicht vor. Wie andere Sylter Gemeinden auch, hat die Gemeinde Sylt-Ost in der jüngeren Vergangenheit Eigenheimprojekte auf Erbbaurechtsbasis initiiert, die von der Anzahl her aber den Bedarf bei weitem nicht decken konnten. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass alle Bemühungen, dem steten Rückgang von Dauerwohnraum durch öffentliche oder öffentlich initiierte Wohnungsbauprojekte auszugleichen, zum Scheitern verurteilt sind. Nach eine groben Einschätzung ist davon auszugehen, dass - bezogen auf die gesamte Insel Sylt - jeder neu geschaffenen Dauerwohnung mindestens der Verlust von 3 - 5 bisherigen Dauerwohnungen gegenüber steht. Vor diesem Hintergrund  erhebt die Gemeinde Sylt-Ost Einspruch gegenüber der im Entwurf des Landesentwicklungsplanes vorgesehenen Kontingentisierung des Wohnungsbaus. Für die Ortsteile von Sylt - Ost bzw. die gesamte Insel Sylt –und dieses wird analog auch für den gesamten Schwerpunktraum  für Tourismus und Erholung gelten- kann es nicht darum gehen, ob und wie viele neue Dauerwohnungen gebraucht bzw. gebaut werden, sondern wo diese unter Berücksichtigung anderer Planungsgesichtspunkte (= z.B. Landschaftsschutz etc.) am Verträglichsten untergebracht werden können und welche Orte entsprechende Initiativen am Dringendsten benötigen. Selbstverständliche Voraussetzung ist jedoch, dass die Zweckbindung als „Wohnraum für Einheimische“ durch geeignete Absicherung (Erbbaurechtsmodelle etc.) dauerhaft abgesichert wird. Nach kurzer Aussprache besteht Einigkeit darüber, den TOP zum jetzigen Zeitpunkt abzusetzen. Der Bürgermeister wird gebeten, zu dem Inhalt des LEP Kontakt mit den übrigen Inselgemeinden und dem Städtetag aufzunehmen. Einstimmig so beschlossen.


16. Beratung und Beschlussfassung über Erschließung eines Teilstückes  der Straße Skellinghörn in Morsum östlich der Straße Niihooger bis zum Wendehammer

Der o. a. Straßenabschnitt wird als wassergebundene Fläche ohne Entwässerung genutzt. Nach Abschluss der Bauarbeiten auf den privaten Grundstücken soll die Straße erstmalig befestigt. Der Ortsbeirat Morsum empfiehlt  als Ausbaubreite die Minimallösung für die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen mit 3,50 m. Als seitliche Einfassung und Entwässerungsrinne soll eine dreizeilige Granitgroßpflasterrinne mit jeweils 50 cm Breite eingebaut werden. Entwässerungseinrichtungen sind vorzusehen. Die Seitenstreifen werden als wassergebundene Flächen hergestellt. Die Gesamtkosten nach Breitenreduzierung wurden mit 125.000.-€ ermittelt. Die Maßnahme wird durch Erschließungsbeiträge refinanziert. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Schritten zu beauftragen.


17. Beratung und Beschlussfassung über Erschließung eines Teilstückes  der Straße Üp Kleff in Morsum östlich des derzeitigen Ausbauendes und der Straße Nuurhörn
Die o. a. Straße  ist für das heutige Verkehrsaufkommen aufgrund der geringen Breite und der unzureichenden Belastbarkeit nicht mehr geeignet. Aufgrund der vielen Reparaturstellen und Schäden ist sie abgängig. Der Ortsbeirat Morsum empfiehlt  als Ausbaubreite die Minimallbreite für Begegnungsverkehr LKW / PKW mit 4,75 m, einschl. Entwässerungsrinne. Als seitliche Einfassung und Entwässerungsrinne soll eine dreizeilige Granitgroßpflasterrinne mit jeweils 50 cm Breite eingebaut werden. Entwässerungseinrichtungen sind zu ergänzen wobei die vorhandenen Gräben nach Möglichkeit erhalten bleiben sollen. Die Fahrbahn soll in Asphaltbauweise hergestellt werden. Die Seitenstreifen werden als wassergebundene Flächen Durchgängig in 1,00 m Breite hergestellt. Die Beleuchtung soll erneuert und ergänzt werden. Die Gesamtkosten  wurden mit 330.000.-€ ermittelt. Die Maßnahme wird durch Ausbaubeiträge teilweise refinanziert. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.


18. Beratung und Beschlussfassung über Erschließung eines Teilstücks der Straße Boy - Peter - Möller - Wai in Keitum

Dieser TOP wird abgesetzt und zur weiteren Beratung an den Ortsbeirat Keitum verwiesen. Einstimmig so beschlossen.


19. Beratung und Beschlussfassung über Ausbau eines Teilstücks der Straße Guartmuasem zwischen dem westlichen Ortsrand und der Straße Üp Klef

Die GV Lauritzen und Weirup erklären sich nach § 22 GO für befangen und verlassen den Sitzungssaal. Die o. a. Straße  ist für das heutige Verkehrsaufkommen aufgrund der geringen Breite und der unzureichenden Belastbarkeit nicht mehr geeignet. Aufgrund der vielen Reparaturstellen und Schäden ist sie abgängig. Der Ortsbeirat Morsum empfiehlt  als Ausbaubreite die Minimallbreite für Begegnungsverkehr LKW / PKW mit 4,75 m, einschl. Entwässerungsrinne. Als seitliche Einfassung und Entwässerungsrinne soll eine dreizeilige Granitgroßpflasterrinne mit jeweils 50 cm Breite eingebaut werden. Entwässerungseinrichtungen sind zu ergänzen wobei die vorhandenen Gräben nach Möglichkeit erhalten bleiben sollen. Die Fahrbahn soll in Asphaltbauweise hergestellt werden. Die Seitenstreifen werden als wassergebundene Flächen. Durchgängig in 1,00 m Breite hergestellt. Die Beleuchtung soll erneuert und ergänzt werden. Die Gesamtkosten  wurden mit 750.000.-€ ermittelt. Die Maßnahme wird durch Ausbaubeiträge teilweise refinanziert. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen. Die GV Lauritzen und Weirup betreten den Sitzungssaal und werden informiert.


20. Beratung und Beschlussfassung über Ausbau eines Teilstücks der Straße Üp Klef zwischen dem derzeitigen Ausbauende und der Straße Ruar Ört

Die o. a. Straße  ist für das heutige Verkehrsaufkommen aufgrund der geringen Breite und der unzureichenden Belastbarkeit nicht mehr geeignet. Aufgrund der vielen Reparaturstellen und Schäden ist sie abgängig. Der Ortsbeirat Morsum empfiehlt  als Ausbaubreite die Minimallbreite für Begegnungsverkehr LKW /PKW mit 4,75 m, einschl. Entwässerungsrinne. Als seitliche Einfassung und Entwässerungsrinne soll eine dreizeilige Granitgroßpflasterrinne mit jeweils 50 cm Breite eingebaut werden. Entwässerungseinrichtungen sind zu ergänzen wobei die vorhandenen Gräben nach Möglichkeit erhalten bleiben sollen. Die Fahrbahn soll in Asphaltbauweise hergestellt werden. Die Seitenstreifen werden als wassergebundene Flächen Durchgängig in 1,00 m Breite hergestellt. Die Beleuchtung soll erneuert und ergänzt werden. Die Gesamtkosten  wurden mit330.000.- € ermittelt. Die Maßnahme wird durch Ausbaubeiträge teilweise refinanziert. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.


21. Beratung und Beschlussfassung über Ausbau eines Teilstücks der Straße Nössestich mit Brücke zwischen der Kreisstraße und der Strasse Nuurhörn

Die o. a. Straße  ist für das heutige Verkehrsaufkommen aufgrund des fehlenden Rad -  und Fußweges und des stetig steigenden Verkehrsaufkommen nicht mehr geeignet. Auf der Brücke fehlt die Möglichkeit zur Herstellung eines Radweges. Südlich der Brücke soll die Straße auf 5,50 m zurückgebaut werden und ein kombinierter Rad-und Gehweg in einer Breite von 3,00 m errichtet werden. Die Entwässerung und Beleuchtung ist zu ergänzen. Nördlich der Brücke soll durch Verbreiterung der Fahrbahn ein Straßenbegleitender, höhengleicher Rad-und Fußweg in einer Breite von 2,00 m bis zur Einmündung Nuurhörn hergestellt werden. Für die Überquerung der Gleise soll eine eigenständige Brücke vorgesehen werden. Die Förderanträge sind beim zuständigen LBVSH gestellt. Die Refinanzierung der Straßenbegleitenden Teileinrichtungen erfolgt anteilig über Ausbaubeiträge, insgesamt sollen Fördermittel nach dem GVFG eingeworben werden. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.


22. Beratung und Beschlussfassung über Abriss der Fußgängerbrücke in Tinnum

Die Fußgängerbrücke ist bedingt durch die seinerzeit gewählte Einfachbauweise unterhaltungsintensiv. Bei Frost - Tauwechseln kann es zu spontanen, erheblichen Schäden an den Platten kommen. Die Auswirkungen auf den Eisenbahnverkehr sind im Schadensfall auch finanziell nicht kalkulierbar. Die Fußgängerbrücke wird kaum noch genutzt. Teile der Tragkonstruktion können bei Herstellung von zusätzlichen Querungen des Siil, z. b. für neue Radwege verwendet werden. Der Ortsbeirat Tinnum hat den Abriss der Brücke gewünscht. Die Kosten für den Rückbau der Brücke wurden mit 50.000.- E ermittelt. Eine geringe Refinanzierung ist aus dem Weiterverkauf der freiwerdenden Grundstücke möglich. Die Vertretung beschließt bei einer Gegenstimme die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Schritten zu beauftragen.


23. Beratung und Beschlussfassung über Ausbau Straßenbeleuchtung Archsum und Keitum

Im Ortsteil Archsum soll auf Wunsch des Ortsbeirates in der Straße Bobterp eine Straßenbeleuchtung installiert werden. Die Lampen sollen baugleich mit dem Terpwai sein. In Keitum soll dem Wunsch der Anlieger des Klenterdeel auf Erstellung einer Straßenleuchte entsprochen werden. Die Refinanzierung erfolgt teilweise über Anliegerbeiträge. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Schritten zu beauftragen.


24. Beratung und Beschlussfassung über Herstellung eines Parkplatzes für die Schule Morsum

An der Schule Morsum stehen lediglich zwei Lehrerstellplätze und eine ehemalige Buskehre für Parkzwecke zur Verfügung .Überwiegend wird der Parkplatz der Kirche genutzt. Aufgrund der fehlenden Entwässerung in der Straße wird der Parkplatz der Kirche zusätzlich geschädigt. Die Straße Haawerlön und die vorhandenen Asphaltflächen sind mit ca.20.000.-€ instand zu setzen. Das Material für die Befestigung des Parkplatzes ist bei der Gemeinde kostenfrei vorhanden. Die Firma Peter Jacobsen ist bereit im Rahmen einer Leistungsschau der Straßenbauerlehrlinge für eine Kostenerstattung in Höhe von ca. 31.000.- € Die Pflasterung von ca. 400 m² Natursteinpflaster und Straßenbegleitender  Entwässerungsrinne durchzuführen. Derzeit steht noch die Zustimmung des Kirchenvorstandes und der kirchlichen Denkmalpflege aus. Die Vertretung beschließt bei einer Stimmenthaltung die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.

25. Beratung und Beschlussfassung über Verbesserung der Kreuzungssituation Sönshörn / Munkhoog in Munkmarsch

Die Verkehrssituation an der o. a. Kreuzung ist derzeit für ausfahrende Fahrzeuge in die Kreisstraße sehr unübersichtlich und gefährlich. Da die Gemeinde bisher nicht über Grundflächen zur Verbesserung der Situation verfügte, konnte baulich nichts unternommen werden. Im vergangenen Jahr konnten Flächen für die Baumaßnahme erworben werden. Die Vorgespräche mit dem zuständigen Straßenmeister sind erfolgt. Die Kosten wurden mit 50.000.- € ermittelt. Es gibt keine Refinanzierung aus Beiträgen. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.


26. Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung einer Erschließungsstraße (Verbindungsstraße) Ingiwai - Am Tipkenhoog

Dieser TOP wird abgesetzt und auf der nächsten Sitzung der GV abgehandelt.


27. Beratung und Beschlussfassung über Ausbau eines Teilstückes  der Straße Munkmarscher Chaussee zwischen der Kreisstraße 118 und dem Pröstwai sowie eines Teilstückes des Pröstwai zwischen Munkmarscher Chaussee und Kirchenweg

GV Schmatloch gibt vorab zu bedenken, dass der Schwerlastverkehr, wenn weiter gebaut wird, über diese Straße läuft. Die o. a. Straßen sind für das heutige Verkehrsaufkommen aufgrund der geringen Breiten und der unzureichenden Belastbarkeit nicht mehr geeignet. Aufgrund der vielen Reparaturstellen und Schäden ist sie abgängig. Eine öffentliche Entwässerung ist nicht vorhanden. Die neu zu erstellende Entwässerungsanlage muss über den Pröstwai an den Kirchenweg angeschlossen werden. Die Ausbaustandarts und Qualitäten sind in der Rahmenplanung von 1989 definiert. Die Kosten wurden mit € 750.000.-  ermittelt. Die Refinanzierung erfolgt teilweise über Ausbaubeiträge. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.


28. Beratung und Beschlussfassung über Vergrößerung der P+R Anlage südlich des Keitumer Bahnhofes

Der im Jahr 2004 erbaute Parkplatz war bereits bei Fertigstellung zu klein. Die Gemeinde hatte bisher lediglich eine Erweiterungsmöglichkeit für 24 Fahrzeuge. Derzeit wird in Abspreche mit dem Landbesitzer ein provisorischer Parkplatz betrieben, der von der Straßenbauverwaltung nur als Übergangslösung geduldet ist. Die Firmenfahrzeuge parken ungeordnet im Bahnhofsumfeld. Derzeit werden Gespräche für den Ankauf der benötigten Flächen geführt. Die Kosten für die Erweiterung um ca.120 Stellplätze wurden mit € 475.000.- ermittelt. Sodann beschließt die Vertretung, vorbehaltlich des Abschlusses des Grundserwerbes, die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Schritten zu beauftragen. GV Schmatloch regt einen einvernehmlichen Grundstückskauf an, um dann zu erweitern. Er schlägt vor, diesen TOP zum jetzigen Zeitpunkt zurückzustellen. Weiter rät er zur Überwachung des ruhenden Verkehrs. GV Hansen sieht bei der Bewirtschaftung des Parkraumes die Gefahr, dass dann die Fahrzeuge wieder in den Ort herein kommen. Es sollte ein insulares Verkehrsgutachten erstellt werden, wobei Keitum vorgezogen werden sollte. Bei 1 Gegenstimme, 1 Enthaltung und 15 Ja-Stimmen beschließt die Vertretung, die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.


29. Beratung und Beschlussfassung über Optimierung des Parkplatzes am Kreisel

Der vorhandene Parkplatz ist aufgrund seiner ungünstigen  Einteilung und wegen fehlender Aufstellflächen für Kutschen und angedachte Shuttledienste nicht mehr ausreichend. Die Errichtung von Infopoints wird derzeit geprüft. Die Optimierung des Parkplatzes ist vom Ortsbeirat Keitum gewünscht.  Die Kosten wurden mit € 200.000.- ermittelt. Die Maßnahme ist aus Haushaltsmitteln zu bestreiten. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.


30. Beratung und Beschlussfassung über Ausbau eines Teilstückes  der Straße Südhörn zwischen dem Ringweg und der Straße Ziegeleiweg

Herr Krtschek erklärt sich nach § 22 GO für befangen und verlässt den Sitzungssaal. Die o. a. Straße  ist ein landwirtschaftlicher Weg aus den 1950er Jahren, der den Anforderungen des heutigen Verkehres nicht mehr gerecht wird. Eine Straßenentwässerung fehlt ebenso wie brauchbare Gehwege und eine angemessene Beleuchtung .Aufgrund der vielen Reparaturstellen und Schäden ist sie abgängig. Der Ortsbeirat Tinnum empfiehlt gemäß beschlossener Prioritätenliste den Ausbau der Straße. Innerhalb der geschlossenen Bebauung soll ein Gehweg erstellt werden, auf der anderen Straßenseite dauerhaft nutzbare Stellplätze. Ausbaubreite mit Minimallbreite für Begegnungsverkehr LKW / PKW mit 4,75 m, einschl. Entwässerungsrinne. Als seitliche Einfassung und Entwässerungsrinne soll eine dreizeilige Granitgroßpflasterrinne mit jeweils 50 cm Breite eingebaut werden. Das Material ist bei der Gemeinde vorhanden. Entwässerungseinrichtungen sind herzustellen. Die Fahrbahn soll in Asphaltbauweise hergestellt werden. Die Seitenstreifen werden als wassergebundene Flächen hergestellt. Der Gehweg mit einer Breite von 1,50 m soll mit überfahrbarem Pflaster erstellt werden. Außerhalb der Bebauung soll nach Möglichkeit nichts verändert werden. Die Beleuchtung soll erneuert und ergänzt werden. Die Gesamtkosten  wurden mit 200.000.- € ermittelt. Die Maßnahme wird durch Ausbaubeiträge teilweise refinanziert. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.
Herr Krtschek betritt den Sitzungssaal und wird informiert.


31. Beratung und Beschlussfassung über Ausbau eines Teilstücks der Straße Zur Eiche zwischen der Boy - Nielsen - Strasse und dem Ingewai

Die o. a. Straße  ist ein landwirtschaftlicher Weg aus den 1950er Jahren, der den Anforderungen des heutigen Verkehres nicht mehr gerecht wird. Eine Straßenentwässerung fehlt ebenso wie brauchbare Gehwege, geordnete Stellplätze und eine angemessene Beleuchtung .Aufgrund der vielen Reparaturstellen und Schäden ist sie abgängig. Der Ortsbeirat Tinnum empfiehlt gemäß beschlossener Prioritätenliste den Ausbau der Straße. Einseitig soll ein gepflasterter, überfahrbarer Gehweg, auf der anderen Straßenseite dauerhaft nutzbare Stellplätze. Ausbaubreite mit Minimallbreite für Begegnungsverkehr LKW / PKW mit 4,75 m, einschl. Entwässerungsrinne. Ggfls. sind Geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen vorzusehen. Als seitliche Einfassung und Entwässerungsrinne soll eine dreizeilige Granitgroßpflasterrinne mit jeweils 50 cm Breite eingebaut werden. Das Material ist bei der Gemeinde vorhanden. Entwässerungseinrichtungen sind herzustellen. Die Fahrbahn soll in Asphaltbauweise hergestellt werden. Die Seitenstreifen werden als wassergebundene Flächen hergestellt. Die Beleuchtung soll erneuert und ergänzt werden. Die Entwässerungseinrichtungen sind herzustellen. Die Gesamtkosten  wurden mit 550.000.-€ ermittelt. Die Maßnahme wird durch Ausbaubeiträge teilweise refinanziert. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.


32. Beratung und Beschlussfassung über Ausbau  und Erweiterung der Entwässerung Ingewai und Mittelweg

Seit 2004 sind die massiven Schäden und Unterdimensionierung der Entwässerungsanlage in der Boy - Nielsen Straße und Alten Dorfstraße bekannt. In zwei Bauabschnitten wurden Leitungen von Zur Eiche (Fußgängerbrücke) bis zur Kreuzung Ingewai / Alte Dorfstraße erneuert und vergrößert. Die Untersuchungen der völlig unterdimensionierten Leitungen (teilweise nur 10 cm Durchmesser im Ingewai und im Mittelweg) konnten 2008 durch Einsatz moderner Kameratechnik kostengünstig durchgeführt werden. Das Schadensbild stellt sich hier leider so ausgeprägt wie in der Boy - Nielsen Strasse dar. Es sind jetzt noch der Kreuzungsbereich Ingewai / Alte Dorfstraße, der Ingewai und Teile des Mittelweges zu verbessern. Die Kosten wurden mit € 250.000.- ermittelt. Die Maßnahme wird teilweise durch Ausbaubeiträge refinanziert. Aus den ersten beiden Bauabschnitten ist noch ein HH Rest in Höhe von € 47.000.- übrig geblieben. Die Vertretung beschließt einstimmig die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.


33. Beratung und Beschlussfassung über Ausbau  und Erweiterung  des Radwegenetzes südlich Keitum und Tinnum bis zur L 24 südlich Westerland

In den Ortsbeiräten Keitum und Tinnum wurde auf Grundlage  der Ergebnisse der Unterausschüsse für die Konzeption zur Verbesserung des Radwegenetzes die Umsetzung der Ergebnisse beschlossen. Es soll die Verbesserung der Verbindungen aus den Ortslagen zum Deich, die Verbindung der Ortslagen untereinander und die Verbindung zum Radweg an der L 24 südlich Westerland umgesetzt werden. Im Wesentlichen soll auf das bestehende landwirtschaftliche Wegenetz zurückgegriffen werden. Bei einer Gesamtlänge von ca. 8 km wurden die Kosten auf € 1.000.000.- geschätzt. Fördergelder nach dem GVFG sind möglich und sollen eingeworben werden. Die Vertretung beschließt bei 4 Gegenstimmen die Mittel bereitzustellen und die Verwaltung mit allen zur Umsetzung der Maßnahme  notwendigen Schritten zu beauftragen.


34. Beratung und Beschlussfassung über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sylt-Ost sowie Beschluss über Vorlage beim Innenministerium (abschließender Beschluss) - Bau- und Planungsausschuss vom 13.08.2008)

Zunächst wird festgestellt, dass keine Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind. Das Gemeindegremium nimmt folgendes zur Kenntnis:Sachverhalt:
Zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans, Ortsteil Tinnum, für das Gebiet nördlich der Ladestraße und des Ladegleises, westlich der Straße „Am Gleis“, südlich und westlich der Straße „Zum Fliegerhorst“ wurde in der Zeit vom 15.04.2008 bis 15.05.2008 die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.04.2008 (Fristsetzung bis 16.05.2008) aufgefordert, eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben. Ebenso wurde mit den betroffenen benachbarten Gemeinden verfahren. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die 6. Änderung des Flächennutzungsplans betreffend keine Stellungnahmen abgegeben. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wurden die Stellungnahmen gemäß nachfolgender Tabelle abgegeben. Im Rahmen des Abwägungsverfahrens nach § 1 Abs. 7 BauGB ergab sich das Abwägungsergebnis gem. folgender Tabelle. Es werden keinerlei Änderungen am Planentwurf vorgenommen. Die Begründung wurde geringfügig ergänzt, um bestimmte Sachverhalte eindeutiger klarstellen zu können. Von einer erneuten Offenlage wird abgesehen, da mit Sicherheit nichts Abwägungsrelevantes mehr neu zu erwarten ist. So geht aus der Gesetzeskommentierung [Ernst, Zinkahn, Bielenberg, Lose-Blatt-Sammlung, § 4a Randnummer 30] hervor, dass es einer erneuten Beteiligung nicht bedarf,  wenn der Entwurf nach Auslegung in Punkten geändert worden ist, zu denen die betroffenen Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange zuvor Gelegenheit zu Stellungnahme hatten und die entweder auf ausdrücklichen Vorschlag Betroffener beruhen, auch Dritte nicht abwägungsrelevant berühren, oder nur eine Klarstellung von im ausgelegten Entwurf bereits enthaltenen Festsetzungen bedeuten. Dies trifft auf den vorliegenden Fall voll zu. Damit kann der Planentwurf über die 6. Änderung des Flächennutzungsplans dem Innenministerium zur Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB vorgelegt werden. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sylt - Ost, Ortsteil Tinnum, für das Gebiet nördlich der Ladestraße und des Ladegleises, westlich der Straße „Am Gleis“, südlich und westlich der Straße „Zum Fliegerhorst“, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Deutsche Telekom AG, Archäologisches Landesamt;
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ---;
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Kreis Nordfriesland, Landesamt für Straßenbau und Verkehr.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

2. Die Gemeinde beschließt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 6. Änderung des Flächennutzungsplans zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

5. (Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes nach § 6 Abs. 5 BauGB): Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch die Änderung oder Ergänzung neu erfahren hat, neu bekannt zu machen ist. Dafür ist eine Planzeichnung zu erstellen, in die alle bisherigen Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplans einzuarbeiten sind. Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Nordfriesland ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.


35. Beratung und Beschlussfassung über die während der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 83.3 (3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 83) der Gemeinde Sylt - Ost sowie Satzungsbeschluss (Bau- und Planungsausschuss vom 13.08.2008)

Zunächst wird festgestellt, dass keine Gemeindevertreter/Innen nach § 22 Gemeindeordnung befangen sind. Das Gemeindegremium nimmt folgendes zur Kenntnis: Sachverhalt:
Zum Bebauungsplan Nr. 83.3, Ortsteil Tinnum für das Gewerbegebiet „Inselflugplatz Sylt“, nördlich der Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Zubringers zur Landesstraße (L 24) nach Norden, südlich des Inselflugplatzes Sylt sowie westlich der Kratzmühle, wurde in der Zeit vom 15.04.2008 bis 15.05.2008 die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.04.2008 (Fristsetzung bis 16.05.2008) aufgefordert, eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben. Ebenso wurde mit den betroffenen benachbarten Gemeinden verfahren. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden zwei Stellungnahmen abgegeben. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wurden die Stellungnahmen gemäß nachfolgender Tabelle abgegeben. Im Rahmen des Abwägungsverfahrens nach § 1 Abs. 7 BauGB ergab sich das Abwägungsergebnis gem. folgender Tabelle. Es werden keinerlei Änderungen am Planentwurf vorgenommen, allerdings werden zwei redaktionelle Fehler korrigiert und Hinweise ergänzt. Einer der Fehler - Angabe einer falschen Gliederungspunktnummer in einem Verweis im Textteil des Bebauungsplans auf einen anderen Teil des Textteils - war deutlich für jedermann erkennbar. Beim zweiten Fehler war ein Planzeichen - Flächen für Geh, Fahr- und Leitungsrechte - aufgrund eines technischen Fehlers nicht in der Planzeichnung erkennbar. Der Fehler wurde bei der redaktionellen Durchsicht vor Verschicken des Planes nicht bemerkt. Betroffen hiervon waren zwei Flächen des Flughafenzweckverbandes, mit dem diese Festsetzung abgestimmt war. Zudem war die Festsetzung mit den beiden Kaufinteressenten abgestimmt. Weitere Teile der Öffentlichkeit und andere Behörden waren hiervon nicht betroffen. Der Fehler war zudem erkennbar, da im Textteil des Bebauungsplans auf die zeichnerische Festsetzung eingegangen wurde. Von einer erneuten Offenlage wird abgesehen, da mit Sicherheit nichts Abwägungsrelevantes mehr neu zu erwarten ist. So geht aus der Gesetzeskommentierung [Ernst, Zinkahn, Bielenberg, Lose - Blatt - Sammlung, § 4a Randnummer 30] hervor, dass es einer erneuten Beteiligung nicht bedarf,  wenn der Entwurf nach Auslegung in Punkten geändert worden ist, zu denen die betroffenen Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange zuvor Gelegenheit zu Stellungnahme hatten und die entweder auf ausdrücklichen Vorschlag Betroffener beruhen, auch Dritte nicht abwägungsrelevant berühren, oder nur eine Klarstellung von im ausgelegten Entwurf bereits enthaltenen Festsetzungen bedeuten. Dies trifft auf den oben genannten Sachverhalt zu. Bei der Ergänzung eines Hinweises auf Vorschlag des Archäologischen Landesamtes handelt es sich lediglich um die rechtliche Klarstellung der sich aus dem Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein (DSchG) ergebenden rechtlichen Vorgaben, die durch den Bebauungsplan nicht änderbar sind. Damit kann der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB gefasst werden. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83, Ortsteil Tinnum für das Gewerbegebiet „Inselflugplatz Sylt“, nördlich der Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Zubringers zur Landesstraße (L 24) nach Norden, südlich des Inselflugplatzes Sylt sowie westlich der Kratzmühle, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) Berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Landesamt für Straßenbau und Verkehr als Luftfahrtbehörde, Archäologisches Landesamt, Deutsche Telekom AG, Kreis Nordfriesland Untere Naturschutzbehörde (UNB), Bau - und Planungsabteilung, Verkehrsabteilung
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von Öffentlichkeit 1 und Öffentlichkeit 2
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von ------------------
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 83 der Gemeinde Sylt-Ost, Ortsteil Tinnum für das Gewerbegebiet „Inselflugplatz Sylt“, nördlich der Keitumer Landstraße (K 117), östlich des Zubringers zur Landesstraße (L 24) nach Norden,  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


36. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Projektliste für den Fusionsvertrag

Der Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Fusionsvertrag. Dem Vertrag ist eine Liste (Übersicht über die Investitionen im HH - Jahr 2008 / 2012) beizufügen. Diese liegt der Gemeindevertretung vor. Auf Anfrage von GV Klein teilt OAR Rück mit, dass, wenn heute ein entsprechender Beschluss erfolgt, sofort mit den Maßnahmen begonnen werden kann (u. a. Kindergarten Keitum - Nachnutzung Krippe). Sodann beschließt die Vertretung einstimmig gemäß Vorlage (Anlage zur Urschrift dieses Protokolls).


37. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und entsprechende 1 Teilfortschreibung des Landschaftsplanes der Gemeinde Sylt - Ost für das Gebiet der Flurstücke 18 und 75 südlich „Am Tipkenhoog“ und nördlich „Ingiwai“ in Keitum sowie Beschluss

Dieser TOP wird von der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung zurückgezogen und auf der nächsten Sitzung (Oktober 2008) abgehandelt. Einstimmig so beschlossen.



Der Vorsitzende schließt um 22:45 Uhr die Sitzung.