Protokoll vom 02.11.1999

Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt - Protokoll vom 02.11.1999


Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung der Anwesenden

Der Landrat eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder der Verbandsversammlung und geht auf den Grund der Entstehung des Zweckverbandes ein. Die heutige Sitzung sei das Ergebnis einer zum Schluß sehr einmütigen Willensbildung der beteiligten Sylter Gemeinden, die große Fläche im Inselinneren in das „Inseleigentum“ zu überführen um so eine absolute Planungssicherheit zu gewährleisten und um inselverträgliche Pla­nungen in der Zukunft zu ermöglichen. Der jetzt in Gründung befindliche Zweckverband hat die Aufgabe, die kommunale Zusammenarbeit der Verbandsmitglieder zu fördern, um die bisherigen bundeseigenen Liegenschaften für insulare Zielsetzungen zu sichern und die Fläche soll daher erworben werden. Die Flächen des Flugplatzes sollen für die Flugplatzzwecke gesichert und ein Gewerbegebiet in der Randzone zwischen der L 24 und der Flughafenerschließungsstraße südlich der Verlängerung Bahnweg und nördlich der K 117 bis zur Höhe Kratzmühle entwickelt werden. Landwirtschaftliche Nutzflächen sollen weiterhin für diese Nutzung zur Verfügung stehen, Flächen für den Natur- und Landschaftsschutz sind zu erhalten und zu entwickeln. Der Erwerb bedeutet für die beteiligten Gemeinden einen finanziellen Kraftakt. Er ist aber durch die vorgelegten Haushaltsplanungen gesichert. Einnahmen zur grundsätzlichen Refinanzierung wird das Gewerbegebiet bringen.


2. Bestellung eines / einer Protokollführers / Protokollführerin

Landrat Dr. Bastian bestellt auf Anregung von Bürgermeister Liebing Herrn Oberamtsrat Rück zum Protokollführer.


3. Feststellung

- der ordnungsgemäßen Errichtung des Zweckverbandes
Die Gründung des Zweckverbandes erfolgt durch öffentlich - rechtlichen Vertrag zwischen den Gemeinden Rantum (Sylt), Sylt - Ost, Wenningstedt (Sylt) und Westerland vom 24. September 1999. Die Genehmigung des Vertrages durch die Kommunalaufsichtsbehörde erfolgte mit Datum vom 08. Oktober 1999, die erforderliche Bekanntmachung des öffentlich - rechtlichen Vertrages erfolgte sodann in der Gemeinde Rantum (Sylt) gemäß Hauptsatzung durch 14tägigen Aushang ab 13. Oktober 1999, in den übrigen Gemeinden - gemäß jeweiliger Hauptsatzung - in der Sylter Rundschau am 15. Oktober 1999. Diese Bekanntmachung, die als gemeinsame Bekanntmachung mit der Gemeinde (Sylt) erfolgt, ist gleichzeitig auch Bekanntmachung der Errichtung des Zweckverbandes gemäß § 38 Landesverwaltungsgesetz anzusehen. Der Landrat sieht den Zweckverband damit ordnungsgemäß errichtet. Die ordnungsgemäße Errichtung des Zweckverbandes wird sodann ohne weitere Ausprache durch einstimmige Beschlußfassung festgestellt.

- der ordnungsgemäßen Einladung zur Sitzung
Die Einladung der Mitglieder der Verbandsversammlung erfolgte schriftlich am 18. Oktober 1999 durch den Landrat gemäß § 9 Abs. 9 GkZ. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte dann am 20. Oktober 1999 in der Sylter Rundschau. Der Landrat sieht die Einladung damit als ordnungsgemäß erfolgt an. Es wird sodann einstimmig beschlossen, daß die Einladung als ordnungsgemäß anzusehen ist.

- Beschlußfähigkeit
Da die Verbandsversammlung aus 14 Mitgliedern besteht, müssen zur ordnungsgemäße Beschlußfassung mindestens 8 Mitglieder anwesend sein. Es sind - einschließlich der Vertreter für die verhinderten Mitglieder der Verbandsversammlung - 14 Mitglieder anwesend. Die Beschlußfähigkeit wird einstimmig festgestellt.


4. Feststellung des ältesten Mitgliedes

Als ältestes Mitglied der Verbandsversammlung wird Herr Helmuth Gutt (geb. am 12.10.1932) festgestellt.


5. Wahl und Verpflichtung des / der Vorsitzenden und Verbandsvorstehers / Verbands­vor­steherin

Herr Gutt übernimmt die Leitung der Sitzung. Das Wahlverfahren erfolgt durch das Meist­­stimmenverfahren. Herr Gutt nutzt die Gelegenheit, um zunächst einige einleitende Worte an die Mitglieder der Verbandsversammlung zu richten und weist auf die parteiübergrenzende Einigkeit in dieser Angelegenheit hin. Es sei ein langer Weg gewesen, dieser sei zwar dornig, aber von dem Wunsch geprägt gewesen, zu einer übereinstimmenden Einigkeit in den Zielen dieses Zweckverbandes zu kommen. Herr Gutt fragt sodann nach Vorschlägen für die Wahl der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers. Es wird Herr Bürgermeister Ingbert Liebing von der Gemeinde Sylt - Ost vorgeschlagen. Es erfolgt keine weitere Nennung. Herr Liebing wird sodann bei eigener Stimmenthaltung einstimmig zum Verbandsvorsteher gewählt. Herr Liebing dankt bei dieser Gelegenheit für das breite Vertrauensbekenntnis und sichert eine gewissenhafte Durchführung seiner Aufgabe zu. Die Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten wird augehändigt. Der Diensteid wird vorgelesen und nachgesprochen.


6. Verpflichtung der übrigen Mitglieder durch den Vorsitzenden der Verbandsversammlung

Der Vorsitzende verpflichtet sodann die übrigen Mitglieder der Verbandsversammlung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten als Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flughafen Sylt und führt sie in ihre Aufgabe ein.


7. Beratung und Beschlußfassung über die Satzung des Zweckverbandes

Die Inhalte der Verbandsatzung sind allen Mitgliedern der Verbandsversammlung bekannt. Sie sind das Ergebnis einer einvernehmlichen Feinabstimmung über sämtliche Inhalte. Die Satzung liegt als Vorlage vor. Die Satzung muß daher nicht verlesen werden. Ohne weitere Aussprache wird die Verbandssatzung sodann einstimmig beschlossen. Der Verbandsvorsteher wird beauftragt, die Satzung öffentlich bekannt zu machen. Der Landrat überreicht sodann die Genehmigung der Kommunalaufsicht zur Satzung des Zweckverbandes.


8. Wahl der / des 1. stellvertretenden Vorsitzenden und 1. stellvertretenden Verbandsvorsteherin / Verbandsvorstehers

Es wird Herr Wolfgang Jensen, Stadt Westerland vorgeschlagen. Herr Jensen hatte bereits schriftlich sein Einverständnis zur Annahme der Wahl erklärt. Die Wahl zum 1. Stellvertretenden Vorsitzenden und 1. Stellvertretenden Verbandsvorstehers erfolgt sodann ohne weitere Aussprache einstimmig. Die Ernennungskurkunde kann wegen der Abwesenheit von Herrn Jensen nicht ausgehän­digt werden. Die Berufung in das Beamtenverhältnis erfolgt anläßlich der kommenden Sit­zung der Verbandsversammlung. Die Unterzeichnung der Ernennungsurkunde erfolgt durch Landrat Dr. Bastian und durch den Verbandsvorsteher.


9. Wahl der / des 2. stellvertretenden Vorsitzenden und 2. stellvertretenden Verbandsvorsteherin / Verbandsvorstehers

Herr Bürgermeister Erik Mannstedt wird zum 2. Stellv. Vorsitzenden vorgeschlagen. Die Wahl erfolgt sodann einstimmig. Die Ernennungsurkunde kann durch Abwesenheit des 1. stellvertretenden Vorsitzenden nicht vom Vorsitzenden und 1. Stellvertreter unterzeichnet werden. Der Landrat erklärte sich sodann Kraft seines Amtes als Kommunalaufsichtsbehörde zum Beauftragten und unterzeichnete die Ernennungsurkunde.

Wahl der weiteren Mitglieder des Verbandsvorstandes

Der Verbandsvorsteher selbst ist geborenes Mitglied des Verbandsvorstandes. Der Verbandsvorsteher fragt sodann nach Vorschlägen für die beiden weiteren Mitglieder des Verbandsvorstandes. Als erstes wird Frau Bürgermeisterin Petra Reiber, Stadt Westerland vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht vorgetragen. Frau Reiber wird sodann einstimmig zum weiteren Mitglied des Verbandsvorstandes gewählt.

Wahl des zweiten weiteren Mitgliedes des Verbandsvorstandes

Hier werden Bürgermeister Erik Mannstedt und Herr Dr. Sieg vorgeschlagen. Herr Dr. Sieg wird sodann mit 9 Stimmen gegen 5 Stimmmen für Herrn Bürgermeister Mannstedt zum weiteren Mitglied des Verbandsvorstandes gewählt.


10. Wahl der Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuß

Ohne weitere Aussprache und einstimmig werden als Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt: Herr Wolfgang Jensen, Stadt Westerland, Herr Kurt Windolf, Stadt Westerland, Frau Marlis Käding, Gemeinde Sylt - Ost, Herr Manfred Uekermann, Gemein­de Sylt - Ost, Herr Bürgermeister Helge Jansen, Gemeinde Rantum (Sylt).


11. Wahl des Vorsitzenden für den Rechnungsprüfungsausschuß

Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Herr Wolfgang Jensen, Stadt Westerland vorgeschlagen. Er wird sodann einstimmig gewählt.


12. Verschiedenes

Der Verbandsvorsteher dankt dem Landrat und seinen Mitarbeitern für die Arbeit und der Vorbereitung des Entstehens dieses Zweckverbandes. Die Arbeit ist sehr umfassend gewesen und die stets angebotene Hilfe der Kommunalaufsicht wurde gerne angenommen. Gleiches gilt für die Mitarbeiter der eigenen Verwaltung. Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung soll innerhalb der nächsten 4 Wochen ein­berufen werden. Es gilt dann über den Kaufvertrag und den Haushalt für das Jahr 1999 zu beraten und zu beschließen.



Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 10.25 Uhr.

Protokoll vom 19.12.2000

Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt - Protokoll vom 19.12.2000


Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Verbandsvorsteher eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden sowie die Gäste und die Vertreter der Presse. Ohne Widerspruch wird die Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung festgestellt. Der Verbandsvorsteher gibt die im nichtöffentlichen Teil der letzten Verbandsversammlung getroffenen Beschlüsse bekannt. Gegen den Inhalt der Tagesordnung werden Einwendungen nicht erhoben. Es bestehen keine Einwände gegen die von Frau Bürgermeisterin Reiber beantragte Aufnahme eines TOP 5 im nichtöffentlichen Teil: "Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme von Verhandlungen mit SFG zur Übertragung vom Grundstück Tower"


2. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltsplan 2001

Jedem Sitzungsteilnehmer der Verbandsversammlung liegt der Haushaltsentwurf 2001 vor. Frau Prott beantragt, die im Vermögenshaushalt (Seite 17) enthaltenen Ingeneurleistungen für das geplante Biomasseheizwerk in Höhe von 81.000 DM ab der Leistungsphase 5 mit einem Sperrvermerk zu versehen. Von den Sitzungsteilnehmern wird auf die Bewertung jeder Position des Haushaltentwurfs verzichtet. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2001. Mit der Haushaltssatzung werden im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und Ausgaben auf jeweils 755.200 DM und im Vermögenshaushalt auf jeweils 1.467.100 DM festgesetzt. Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 DM. Schwerpunkte im Vermögenshaushalt bestehen bei den Auffortungsmaßnahmen Wäldchen Munkmarsch, Erneuerung Trafostation (60.000 DM), Erneuerung der Gleisanlage (75.000 DM) die von den Unteranschließern zu erstatten sind und somit einen durchlaufenden Posten darstellen. Desgleichen sind für die Kosten einer Entsorgung / Sanierung des Tanklagers 1.225.000 DM veranschlagt, die vom Bund erstattet werden.


3. Beratung und Beschlussfassung über die künftige Nutzung des ehemaligen Veranstaltungsplatzes am alten Tower

Verbandsvorsteher Liebing verweist auf die Vorlage der letzten Verbandsversammlung. Herr Uekermann berichtet über die letzte Ortsberiratssitzung in Tinnum, wo dieses Thema behandelt wurde und dort keine Bedenken gegen die Fortführung von Veranstaltungen ohne Lärmbelästigungen auf dem alten Veranstaltungsplatz für die Anwohner bestehen. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig folgenden Grundsatz:
1. Grundsätzlich ist ab dem Jahr 2001 der neue Veranstaltungsplatz am Neuen Tower zu nutzen.

2. Einer Nutzung des ehemaligen Veranstaltungsplatzes am Alten Tower stimmt der Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt in seiner Eigenschaft als Grundstückseigentümer grundsätzlich zu; über ordnungsbehördliche Genehmigungen entscheidet die zuständige Ordnungsbehörde.

3. Veranstaltungen, die Lärmkonflikte erwarten lassen, können auf dem ehemaligen Veranstaltungsplatz am Alten Tower nicht stattfinden.


4. Mitteilungen

Herr Verbandsvorsteher Liebing teilt mit, dass am Vormittag eine Besprechung über die weitere Verfahrensweise in der Altlastensanierung der Tankanlagen auf dem Flugplatzgelände mit dem Bundesvermögensamt Flensburg, Gebäudemanagement Schleswig - Holstein und der GOS - Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung - stattgefunden hat.

Die neue Stellungnahme der Kommunalaufsicht der Kreises Nordfriesland zur Befangenheitsregelung für Mitglieder der Verbandsversammlung, hier Frau Reiber, liegt vor und wird vom Verbandsvorsteher vorgetragen. Nach einer kurzen Aussprache besteht Einvernehmen, nochmals mit der Kommunalaufsicht in Kontakt zu treten, um die neuen Gesichtspunkten aus der Stellungnahme mit Herrn Schröder unter Berücksichtigung der Folgewirkung zu analysieren. Frau Reiber gibt bekannt, dass Sie den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung SFG abgegeben hat.

Herr Liebing teilt mit, daß der Haupt- und Bauausschuß der Stadt Westerland noch einen Besprechungstermin mit Herrn Storm, Kreis Nordfriesland, durchführen will, um die Entscheidungsgründe zu erfahren, warum einige Gewerbebewerber in Altstandorte umziehen müssen und zu welchen Konditionen? Der Verbandsvorsteher des Zweckverbandes hält die vom Kreis Nordfriesland gemachten Aussagen zu diesem Thema für illusorisch, da die kleinen Gewerbebetriebe auf dem Flugplatzgelände die Schaffung von Eigentum beabsichtigen, um ihre Existenz zu sichern und zu diesen Bedingungen nicht an einem aufgegebenen Altstandort umziehen können. Bei einem Neubau können alle Auflagen und eigene Vorstellungen berücksichtigt werden.

Herr Liebing beantwortet die Anfrage von Frau Prott betreffend der Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde für den Veranstaltungsplatz damit, daß diese dem Verbandsvorsteher jetzt in der Form eines Inaussichtstellung vorliege, der Planungsverband am Vortag den abschließenden Beschluß zur F - Planänderung gefaßt habe und die Veranstaltungsfläche im nächsten Jahr in die Verfügungsgewalt der SFG übergehen und eine neue Regelung wird in der Überarbeitung des Überlassungsvertrages notwendig sein, über die noch gesprochen werden müsse.


Protokoll vom 11.10.2000

Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt - Protokoll vom 11.10.2000


Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Verbandsvorsteher eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden sowie die Gäste und die Vertreter der Presse. Er verweist auf den Hinweis in der Einladung auf verkürzte Ladefrist. Ohne Widerspruch wird die Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung festgestellt. Gegen den Inhalt der Tagesordnung werden Einwendungen nicht erhoben.

2. Sachstandsbericht Gewerbegebietsplanung

Der Verbandsvorsteher erinnert an die Ergebnisse eines Abstimmungsgespräches mit Vorstandsmitgliedern des Zweckverbandes und dem Kreis Nordfriesland im Juni d. J., in dem die Bewerberlage der Gewerbebetriebe für das Gewerbegebiet gesichtet und die Altstandortproblematik erörtert wurde. Im Anschluss hatten das Amt Landschaft Sylt und die Stadt Westerland für ihre Bereiche eine detaillierte Darstellung der planungsrechtlichen Situation aufgegebener Altstandorte der zu verlagernden Betriebe gefertigt. Nach interner Prüfung beim Kreis Nordfriesland und einem Verwaltungsabstimmungsgespräch am 21. Sept. 2000 liegt jetzt eine Stellungnahme des Kreises Nordfriesland vor (Anlage 1 zum Protokoll). Die Verbandsgemeinden haben bereits eine Kopie des Schreibens erhalten. Der Verbandsvorsteher schlägt vor, dass zunächst die Verbandsgemeinden eine interne Auswertung der Stellungnahme des Kreises Nordfriesland vornehmen hinsichtlich der Verlagerungsnotwendigkeit der jeweiligen Betriebe und hinsichtlich des angesprochenen Planungserfordernisses für Altstandorte. Die Gemeinden und die Stadt Westerland werden gebeten, dem Vorstand des Zweckverbandes ihre Position mitzuteilen, damit darüber nochmals ein Erörterungstermin mit dem Kreis Nordfriesland stattfinden kann. Auf dieser Grundlage ist dann der endgültige Beschluss in der Verbandsversammlung zu treffen, welche Betriebe anzusiedeln sind. Auf dieser Grundlage kann dann der Bebauungsplan konkret erstellt werden. Es bleibe das Ziel, möglichst weitgehend Klarheit im Jahr 2000 über die anzusiedelnden Betriebe zu schaffen. Verbandsvorsteher Liebing berichtet weiterhin, dass die Gemeindevertretung Sylt - Ost am 21. Sept. 2000 den Entwurf für den Landschaftsplan mit Darstellung des Gewerbegebietes beschlossen und ins Beteiligungs- und Auslegungsverfahren gegeben hat. Im Landschaftsplan ist - wie bereits durch die Verbandsversammlung des Planungsverbandes vor längerer Zeit grundsätzlich beschlossen - der Gewerbebereich größer gezogen, als er zunächst im ersten Schritt im Bebauungsplan entwickelt wird, um Flächenvorsorge für die Zukunft zu betreiben. Gegen den Verfahrensvorschlag erhebt sich kein Widerstand.


3. Beratung und Beschlussfassung über einen Erschließungs- und Folgekostenvertrag zwischen dem Zweckverband und der Gemeinde Sylt - Ost

Verbandsvorsteher Liebing führt in das Thema ein und erläutert die Zielsetzung des Vertrages. Herr Windolf fragt, was mit den Kosten sei, die durch eine Entflechtung und Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen entstehen. Zurzeit liegen viele Leitungen, die für den Flughafenbetrieb notwendig sind, im Bereich des künftigen Gewerbegebietes. Verbandsvorsteher Liebing verweist darauf, dass dies normale Erschließungskosten sind, die aus den Gesamtprojektkosten zu begleichen sind. Er schlägt vor zu prüfen, ob dies gesondert in den Vertrag aufgenommen werden sollte. Herr Gutt fragt danach, ob es tatsächlich gewollt sei, dass die Folgekosten wie Straßenbewirtschaftung und -unterhaltung auf Dauer durch den Zweckverband zu tragen seien. Verbandsvorsteher Liebing erläutert, dass es immer Grundsatz gewesen sei, dass der Zweckverband das Gewerbegebiet entwickelt und alle Kosten genauso wie alle Einnahmen trage, die direkt mit der Entwicklung des Gewerbegebietes zusammenhängen. Die Gemeinde Sylt - Ost würde alleine für sich weder Straßen bauen noch das Gewerbegebiet für Dritte erschließen. Mit dem vorgelegten Vertrag soll der Grundsatz festgelegt werden, welche Folgekosten hierzu zählen. Die genaue technische Abwicklung war damit noch nicht angesprochen. In der weiteren Diskussion wird die Rechtsnatur dieses Vertrages hinterfragt und erläutert. Im Ergebnis besteht Einvernehmen, dass die in dem Vertrag genannten Folgekosten durch den Verband zu tragen sind. Weiterhin wurde Einvernehmen erzielt, dass die technische Umsetzung des Folgekostenausgleiches in den Vorschlag für die Gewerbesteuerverteilung einzuarbeiten ist, den die Kämmerer der Gemeinde Sylt - Ost und der Stadt Westerland erarbeiten sollen. Dem Entwurf des Erschließungs- und Folgekostenvertrages gemäß Vorlage wird einstimmig zugestimmt, der Verbandsvorsteher wird beauftragt, den Vertrag mit der Gemeinde Sylt - Ost abzuschließen.


4. Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines Biomasseheizwerkes

Verbandsvorsteher Liebing verweist auf die mit der Einladung versandte Vorlage und die Informationsangebote, die den Mitgliedern der Verbandsversammlung bereits zugegangen waren. Die Gemeinde Sylt - Ost hat inzwischen einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Errichtung eines Biomasseheizwerkes in die Bauleitplanung einzubeziehen. In der Diskussion spricht sich Herr Windolf dafür aus, im weiteren Verfahren nicht den Zweckverband als Betreiber vorzusehen, sondern einen fachkundigen Dritten. Zu klären sei die Entsorgung der Asche, da der Kreis Nordfriesland in einer Antwort auf eine Anfrage der Kreistagsabgeordneten Anke Rönnau die Asche als Sondermüll deklariert. Zu klären sei auch die Frage des Anschluss- und Benutzungszwanges, da er nicht mehr regulär durch eine Satzung festgelegt werden könne. Verbandsvorsteher Liebing erläutert, dass es mit der heutigen Beschlussfassung um einen Grundsatzbeschluss geht, ob die Planungen in diese Richtung fortgesetzt werden sollen. In dieser weiteren Planung sind die von Herrn Windolf angesprochenen Punkte ebenfalls abzuarbeiten. Herr Schmidt verweist darauf, dass bei Realisierung des Projektes die Gemeinde Wenningstedt Wert darauf lege, dass ihre Vorkosten ausgeglichen werden. Weiterhin beschließt die Verbandsversammlung einstimmig:
Die Verbandsversammlung spricht sich grundsätzlich für die Errichtung eines Biomasseheizwerkes im Bereich des Gewerbegebietes Flugplatz Sylt aus und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Planungen in die Bauleitplanung für den B - Plan Nr. 83 einzubeziehen. Die Planungen durch das Ingenieurbüro PLAN G sind für diesen Standort zu aktualisieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Entscheidungsgrundlagen über Durchführung, Finanzierung und Betriebsführung zu erarbeiten.


5. Beratung und Beschlussfassung über einen Grundsatzbeschluss zur künftigen Nutzung der Halle 401

Verbandsvorsteher Liebing erinnert daran, dass mit dem Überlassungsvertrag geregelt war, dass die Halle 401 im Jahr 2000 noch in der Verfügungsgewalt des Zweckverbandes liegt, um in diesem Jahr die Planungen für eine Veranstaltungshalle umzusetzen. Ab 01.01.2001 solle die Halle dann in die Verfügungsgewalt der Flughafengesellschaften übergehen. In der Zwischenzeit habe die Verwaltung und der Vorstand eine Reihe von Gesprächen und Untersuchungen vorgenommen, die jeweils zu dem Ergebnis kommen, dass eine klassische reine Veranstaltungshalle am Standort der Halle 401 unrealistisch sei. Dafür seien Investitionskosten in Millionenhöhe notwendig, während das Potenzial für Großveranstaltungen im dafür notwendigen Maße nicht bestehe. Eine Untersuchung des Pestel Institutes, das sich auf Freizeitanlagen spezialisiert hat, mache zwar Vorschläge, die jedoch auch nach Einschätzung von Veranstaltungsagenturen unrealistisch seien. Weiterhin berichtet der Verbandsvorsteher von einem Gespräch des Vorstandes mit dem Aufsichtsrat der Flughafengesellschaften. Von dort wird das Interesse angemeldet, die Halle 401 wieder vorrangig flughafenbezogenen Nutzungen zuzuführen (Unterstellmöglichkeit für Flugzeuge, ggf. Verlegung der Flugwerft). Abschließend berichtet der Verbandsvorsteher von einer Veranstaltung des Inseljugendringes, wo das Interesse an einer Fun - Sporthalle bekundet wurde. Er habe sich dort dafür eingesetzt, dass die nicht durch andere Veranstaltungen oder Nutzungen belegten Zeiten der Halle wie im vergangenen Winter für den Inseljugendring zur Aufstellung einer mobilen Skater - Rampe zur Verfügung gestellt werde. In der Diskussion wird der Herrichtungsaufwand der Halle für Flughafennutzungen, die Alternative der Halle 74 sowie die Frage nach einem Gesamtkonzept vertieft. Herr Schmatloch vermisst, dass für die künftige flughafenbezogene Nutzung kein konkretes Gesamtkonzept vorliege. Im Ergebnis beschließt die Verbandsversammlung:
Der Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt geht davon aus, dass nach Übergabe der Halle 401 an die Flughafengesellschaften vorrangig flughafenbezogene Nutzungen erfolgen. Er beendet deshalb seine Planungen für eine insulare Veranstaltungshalle an diesem Standort. Die nicht durch andere Nutzungen belegten Zeiten sollen dem Inseljugendring angeboten werden (Abstimmungsergebnis: 11 Ja - Stimmen, 2 Nein - Stimmen).


6. Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt zur Forstbetriebsgemeinschaft

Verbandsvorsteher Liebing verweist auf die Vorlage, die mit der Einladung versandt wurde. Die Verbandsversammlung stimmt dem Beitritt zur Forstbetriebsgemeinschaft einstimmig zu.


7. Beratung und Beschlussfassung über die künftige Nutzung der Waldfläche Munkmarsch

Der Verbandsvorsteher verweist auf die Vorlage, die mit der Einladung versandt wurde. Die Verbandsversammlung beschließt, die durch den Sturm „Anatol“ zerstörte Waldfläche Munkmarsch wieder aufzuforsten. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Forstbetriebsgemeinschaft die höchst mögliche Bezuschussung einzuwerben. Die Haushaltsmittel sind im Verbandshaushalt 2001 bereitzustellen.


8. Beratung und Beschlussfassung über die künftige Nutzung des ehemaligen Veranstaltungsplatzes am alten Tower

Verbandsvorsteher Liebing verweist auf die Vorlage, die mit der Einladung versandt wurde, und führt kurz in das Thema ein. Herr Uekermann kritisiert, dass der Ortsbeirat Tinnum keine Möglichkeit hatte, über dieses Thema zu beraten. Weiterhin kritisiert er die Bezeichnung der bisherigen Aufstellfläche des Meerkabaretts als „ehemaliger Veranstaltungsplatz“. Tatsächlich gäbe es bisher keinen Veranstaltungsplatz. Bei einer Enthaltung beschließt die Verbandsversammlung, die Angelegenheit zu vertagen, um dem Ortsbeirat Tinnum Gelegenheit zur Beratung zu geben.


9. Mitteilungen

Der Verbandsvorsteher berichtet über den Sachstand der Planung für den neuen Veranstaltungsplatz am neuen Tower. Der abschließende Beschluss zum Flächennutzungsplan sei zunächst ausgesetzt worden, könne aber voraussichtlich im November durch den Planungsverband gefasst werden. Die Gemeindevertretung Sylt - Ost hat inzwischen den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 85 und den Grünordnungsplan gefasst. Die vorzeitige Bürgerbeteiligung habe keine Kritikpunkte ergeben. Ein Erörterungstermin mit Umweltbehörden habe das Verfahren festgelegt. Inzwischen sind die Anträge auf Inaussichtstellung der Ausnahmegenehmigung und der Antrag selbst auf Ausnahmegenehmigung nach „§ 15 a Abs. 5 LaNatG gestellt worden.

Der Verbandsvorsteher berichtet über ein Schreiben des Kreises Nordfriesland (Kommunalaufsicht) zur Befangenheitsregelung für Mitglieder der Verbandsversammlung. Das Schreiben ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt. Bürgermeisterin Reiber weist darauf hin, dass in der Stellungnahme des Kreises Nordfriesland fälschlicherweise davon ausgegangen werde, dass sie Mitglied in der Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaften sei. Dies ist nicht der Fall. Sie sei kein stimmberechtigtes Mitglied, sondern lediglich Vorsitzende der Gesellschafterversammlung, ohne Vertreterin der Stadt Westerland zu sein.

Der Verbandsvorsteher berichtet darüber, dass das endgültige Vermessungsergebnis für das Kaufgelände vorliege und eine Mindergröße von 4223 qm ergeben habe. Der Betrag von 16.892,-- DM sei beim Bundesvermögensamt angefordert worden.

Der Verbandsvorsteher berichtet über ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Vorstand des Zweckverbandes und dem Aufsichtsrat der Flughafengesellschaften. Dabei sei auch der Wunsch des Aufsichtsrates nach einer Mitgliedschaft im Zweckverband erörtert worden. Einvernehmlich sei festgestellt worden, dass dieses Thema nicht weiter zu verfolgen sei. Statt dessen sollen künftig Einladungen und Vorlagen, soweit sie den Flughafenbetrieb betreffen, der Geschäftsführung des Flughafens zugeleitet werden, um regelmäßige Informationen sicherzustellen. Der Wunsch nach einem Überlassungsvertrag auf 10 Jahre sei ebenfalls nicht weiter verfolgt worden. Irrtümlicher weise war von einem nur jährlich befristeten Überlassungsvertrag ausgegangen worden, obwohl zum 01.01.2000 ein unbefristeter Überlassungsvertrag für die Flugbetriebsflächen geschlossen worden sei. Der vom Aufsichtsrat vorgelegte Entwurf für einen Erbbaurechtsvertrag für das Gelände des neuen Towers sei im Grundsatz erörtert worden. Im Ergebnis sei verabredet worden, dass zunächst die Flughafengesellschaften selber klären sollen, ob das Ziel der Beleihung durch einen Erbbaurechtsvertrag erreicht werden könne. Innerhalb der Flughafengesellschaften sollte dann eine Position erarbeitet werden, mit der sich der Zweckverband anschließend befassen könne. Auf den Übergang der Randliegenschaften zum 01.01.2001 an den Zweckverband sei nochmals hingewiesen worden. Der Aufsichtsrat habe darüber hinaus das Interesse bekundet, dass die spitfire-corner, die nur für dieses Jahr befristet der Flughafengesellschaft überlassen sei, auch auf Dauer Gegenstand des Überlassungsvertrages und der Flugbetriebsgenehmigung bleibe, um diesen Bereich den Segelfliegern zu verpachten.

Der Verbandsvorsteher berichtet von der Prüfung zweier Angebote zur Betreuung der Mittelstromversorgung des Geländes. Zurzeit werden Zähler eingebaut, um alle Stromabnehmer, unter anderem auch die Kaserne, detailliert abrechnen zu können. Diese Verpflichtung war mit dem Kaufvertrag auf den Zweckverband übergegangen.

Der Verbandsvorsteher berichtet, dass zum 30. Juni 2000 keine genehmigungspflichtigen Haushaltsüberschreitungen angefallen sind.

Der Verbandsvorsteher berichtet von der Beratung im Vorstand über das Loch im Zaun der Heidefläche im Nordwestbereich. Der Vorstand habe sich dafür ausgesprochen, hier eine dauerhafte Öffnung vorzusehen.

Herr Uekermann spricht das Tor bei der Kratzmühle an und empfiehlt, dieses generell zu öffnen, um einen Fußweg über das Flughafengelände außerhalb der Flugbetriebsfläche in den Nordbereich von Westerland und Wenningstedt zu ermöglichen.

Protokoll vom 30.05.2000

Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt - Protokoll vom 30.05.2000


Tagesordnung


Öffentlicher Teil

1.
Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Verbandsvorsteher Liebing eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit der Verbandsversammlung fest. Gegen den Inhalt der Tagesordnung werden Einwendungen nicht erhoben.


2. Mitteilung des Verbandsvorstehers

Herr Liebing erläutert ein Antwortschreiben der Kommunalaufsicht Nordfriesland vom 07.04.00 über die möglichen Ausschließungsgründe von Herrn Manfred Uekermann, gem. § 22 GO während der 3. Sitzung der Verbandsversammlung am 23.02.2000 zu Punkt 5 "Beratung und Beschlußfassung über künftige Wahrnehmung von Jagdrechten". Die Kommunalaufsicht kommt zur der Entscheidung, daß ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Kommunalverfassungsrechts, das ggf. ein Einschreiten erforderlich machen würde, in diesem Fall nicht vorliegt.

Mit Schreiben vom 11.04.00 liegt dem Zweckverband die Zustimmung des Finanzministers über den Kaufvertrag zwischen der Oberfinanzdirektion Rostock, Bundesvermögensabteilung, Außenstelle Kiel und dem Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt vor.

Herr Liebing teilt die im nichtöffentlichen Teil der Verbandsversammlung vom 09.03.00 gefaßten Beschlüsse mit.

Verbandsvorsteher Liebing gibt bekannt, daß am 07.06.00 um 18:00 Uhr im Friesensaal in Keitum eine Informationsveranstaltung stattfinden wird. Ingenieurbüro PLAN - G, die Städtereinigung Nord und das Staatliche Umweltamt Schleswig informieren über den Vorschlag, im neuen Gewerbegebiet Flugplatz Sylt ein Biomasse - Heizkraftwerk zu errichten, dass die dortigen Betriebe mit Nahwärme versorgen kann. Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind herzlich eingeladen.


3. Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 1999

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Jensen, gibt Erläuterungen zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1999 bekannt. Zum Haushaltsausgleich war eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 227.200 DM vorgesehen. Im Rahmen der Jahresabschlußbuchungen konnte der allgemeinen Rücklage 239.954,05 DM zugeführt werden, so daß ein „Überschuß“ in Höhe von 12.754,05 entstand. Hauhaltsüberschreitungen wurden in Höhe von 316,95 DM für die Bekanntmachungskosten der Haushalts- und Hauptsatzung getätigt. Diese Höhe der Überschreitung unterliegt lediglich der Bekanntmachungspflicht des Verbandsvorstehers und nicht der Zustimmung der Verbandsversammlung. Die Verbandsversammlung erkennt mit 12 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung die vorgelegte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 1999 an.


4. Beratung und Beschlussfassung über eine Vereinbarung mit der Flughafen Sylt
GmbH, B etr. Veranstaltungsplatz

Frau Reiber bittet den Verbandsvorsteher eine Klärung bei der Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland über Ihre möglichen Ausschließungsgründe gem. § 22 GO zu diesem Tagesordnungspunkt einzuholen. Frau Reiber erklärt sich für befangen und verläßt den Sitzungssaal. Verbandsvorsteher Liebing erläutert die Punkte der Zusatzvereinbarung zum Überlassungsvertrag mit der Sylter Flughafen GmbH. Nach einer lebhaften Diskussion wird anschließend über den Antrag von Frau Prott abgestimmt, im Absatz 8 das Wort „diesen Jahres“ abzuändern, um für die nächsten Jahre noch Handlungsspielraum zu haben. Mit 8 Nein - Stimmen und 3 Ja - Stimmen bei 1 Enthaltung wird der Antrag abgelehnt. Die Verbandsversammlung stimmt mit 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung für die nachfolgende Zusatzvereinbarung zum Überlassungsvertrag vom 10.12. 1999 zwischen dem Zweckverband „Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt“ („Eigentümer“) und der Flughafen Sylt GmbH („Flughafengesellschaft“)
1. Der Zweckverband „Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt“ ist Eigentümer der Flächen, die der Flughafen Sylt GmbH für den Flugbetrieb überlassen worden sind. Aus dieser Gesamtfläche ist eine Teilfläche Gegenstand dieser Vereinbarung; sie ist in der beigefügten Karte schraffiert dargestellt.

2. Diese Teilfläche nutzt der Eigentümer im Einvernehmen mit der Flughafengesellschaft als Veranstaltungsplatz, um dort in der Zeit vom 26. 6. 2000 bis zum 3. 9. 2000 die Veranstaltungen des „Meerkabaretts“ stattfinden zu lassen.

3. Die Herrichtung der Fläche zu ihrer Nutzung gem. Ziff. 2 erfolgt durch den Eigentümer.

4. Die Verpachtung der Fläche zur Nutzung gem. Ziff. 2 erfolgt durch den Eigentümer.

5. Nachdem der Planungsverband Sylt einen Beschluß zur Ausweisung einer Sondergebietsfläche „Veranstaltungsplatz“ im Flächennutzungsplan und die Gemeinde Sylt-Ost einen entsprechenden Aufstellungsbeschluß für einen Bebauungsplan gefaßt haben, gehen beide Vertragspartner davon aus, daß nach dem Abschluß des planungsrechtlichen Verfahrens die Fläche, die Gegenstand dieser Vereinbarung ist, dauerhaft als Veranstaltungsplatz zur Verfügung stehen kann.

6. Nach Abschluß des planungsrechtlichen Verfahrens soll die Fläche umgehend wieder in den Geltungsbereich der überlassenen Flächen an die Flughafen Sylt GmbH übergehen. Dazu erfolgt eine neue Zusatzvereinbarung gem. § 2 des geltenden Überlassungsvertrages, um der Flughafen Sylt GmbH die Nutzung als Veranstaltungsfläche zu ermöglichen. In der Zusatzvereinbarung sind die sich aus dem planungsrechtlichen Verfahren ergebenden Auflagen abzuarbeiten.

7. Mit der Übergabe der Fläche in die Verfügungsgewalt der Flughafen Sylt GmbH erstattet sie dem Eigentümer alle ihm mit der Nutzbarmachung gem. Ziff. 3 entstandenen Kosten.

8. Zur wechselseitigen besseren Planungssicherheit erhält das Meerkabarett mit dem Vertrag gem. Ziff. 4 - unter der Voraussetzung, daß die planungsrechtliche Absicherung mit allen behördlichen Genehmigungen erfolgreich verläuft - eine Zusicherung für die kommenden vier Jahre mit Verlängerungsoption für weitere fünf Jahre zu den Konditionen dieses Jahres, wobei die Pachthöhe einer Wertsicherungsklausel gemäß Indexsteigerung unterworfen wird. Gegenstand des Pachtvertrages ist eine technisch nutzbare Fläche; weitergehende ordnungsbehördliche Auflagen sind nicht Gegenstand des Pachtvertrages.

Frau Reiber betritt wieder den Sitzungssaal und wird vom Verbandsvorsteher über das Ergebnis der Abstimmung informiert.

Protokoll vom 23.02.2000

Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt - Protokoll vom 23.02.2000


Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit

Verbandsvorsteher Liebing eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit der Verbandsversammlung fest. Gegen den Inhalt der Tagesordnung werden Einwendungen nicht erhoben. Dem Dringlichkeitsantrag der Gemeinde Sylt - Ost auf zusätzliche Aufnahme eines TOP 6 im öffentlichen Teil wird einstimmig zugestimmt "Beratung und Beschlußfassung über einen Standort für das Meerkabarett".


2. Beratung und Beschlußfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2000.

Nach kurzen Erläuterungen durch den Verbandsvorsteher beschließt die Verbandsversammlung einstimmig die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2000. Mit der Haushaltssatzung werden im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und Ausgaben auf jeweils 779.400 DM und im Vermögenshaushalt auf jeweils 199.800 DM festgesetzt. Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 150.000 DM. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung erteilen kann, wird festgesetzt auf 5.000 DM.


3. Beratung und Beschlußfassung über die Grundsätze der Grundstücksvergabe Gewerbegebiet Flugplatz Sylt.

Auf Antrag von Herrn Hans-Jürgen Scherer, den Quadratmeterpreis im neuen Gewerbegebiet von 250 DM auf 300 DM zu erhöhen, um eine bessere Refinanzierung zu gewährleisten, wird von der Verbandsversammlung mit 1 Ja - Stimmen, 11 Nein - Stimmen und 2 Stimmenenthaltungen abgelehnt. Einvernehmen besteht, in Ziffer 6 eine Nachzahlungspflicht im Fall späterer Überplanung mit höherer Ausnutzung (auf Antrag des Grundstückseigentümers) aufzunehmen. Diese Regelung ist auch in dem Vertrag / Vorvertrag aufzunehmen. Gemäß Vorlage vom 17.01.2000 stimmt die Verbandsversammlung mit 13 Ja - Stimmen und einer Stimmenenthaltung der Ziffer 1 des Beschlußvorschlages, die Grundsätze zur Vergabe von Gewerbebetrieben im Gewerbegebiet Flughafen Sylt gemäß Abschnitt I, Ziffer 1 bis 13 zu. Mit gleichem Abstimmungsergebnis stimmt die Verbandsversammlung dem Entwurf für Vorverträge / Kaufverträge zu und beauftragt die Verwaltung, mit den Gewerbebewerbern, die durch die Verbandsversammlung positiv bewertet werden, entsprechende Verträge zu verhandeln und abzuschließen.


4. Beratung und Beschlußfassung über Veräußerung und Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen

Mit Bezugnahme auf die Vorlage vom 27.01.2000 beschließt die Verbandsversammlung einstimmig, keine derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen außerhalb der Gewerbegebietsplanung zu veräußern. Mit interessierten Landwirten sind Pachtverträge abzuschließen.


5. Beratung und Beschlußfassung über künftige Wahrnehmung von Jagdrechten

Herr Hans - Jürgen Scherer hält für eine Beschlußfassung des TOP 5, Herrn Manfred Uekermann und Herrn Erik Mannstedt gem. § 22 GO, für befangen. Vor Beschlußfassung über den Befangenheitsantrag verlassen Herr Uekermann und Herr Mannstedt den Sitzungsraum. Die Verbandsversammlung hält Herrn Mannstedt bei 1 Ja - Stimme, 4 Enthaltungen und 7 Nein - Stimmen und Herrn Ueckermann bei 2 Ja - Stimmen, 6 Enthaltungen und 4 Nein - Stimmen für nicht befangen. Herr Uekermann und Herr Mannstedt kehren in den Sitzungsraum zurück. Der Antrag von Frau Prott, auf der Flugplatzfläche einen eigenen Jagdbezirk zu bilden, wird von der Verbandsversammlung mit 5 Ja - Stimmen, 1 Enthaltung und 8 Nein - Stimmen abgelehnt. Die Verbandsversammlung beschließt gemäß Vorlage vom 08.02.2000, mit 10 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen, bei der unteren Jagdbehörde zu beantragen, das Erwerbsgelände entsprechend den Gemarkungsgrenzen den vorhandenen Jagdgenossenschaften zuzuschlagen.


6. Dringlichkeitsantrag der Gemeinde Sylt - Ost vom 23.02.2000, dem Meerkabarett einen Standort anzubieten

Der Verbandsvorsteher erläutert kurz den Dringlichkeitsantrag der Gemeinde Sylt - Ost, der den Versammlungsmitgliedern vorliegt. Gemäß Antrag vom 23.02.2000 beschließt die Verbandsversammlung, in Abstimmung mit dem Veranstalter und den zu beteiligenden Behörden, dem Meerkabarett in diesem Jahr einen Standort anzubieten, der sich im Besitz des Zweckverbandes befindet, sofern er umsetzungsfähig ist. Weiterhin wird ein Prüfungsantrag von Frau Prott von der Verbandsversammlung einstimmig beschlossen, dauerhaft dem Meerkabarett über das Jahr 2000 hinaus einen Standort vor dem neuen Tower anzubieten.

Protokoll vom 12.12.2001

Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt - Protokoll vom 12.12.2001


Tagesordnung


Öffentlicher Teil

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Verbandsvorsteher Liebing eröffnet um 18:00 die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Verbandsversammlung sowie die Presse und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


2. Mitteilungen des Verbandsvorstehers

Herr Verbandsvorsteher Liebing erläutert den aktuellen Stand des B - Plans 83.
Flächennutzungsplanung:
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluß ist am 10.12.2001 im Planungsverband mit der 8. Änderung des F - Plans gefaßt worden; damit wäre gewährleistet, dass der Landschaftsplan zum Zeitpunkt der Beteiligung Träger öffentlicher Belange abschließend durch die Gemeindevertretung gebilligt worden ist (Beschlussfassung ist ebenfalls im Dezember vorgesehen).

Bebauungsplan:
Vorgesehen ist die Fertigung eines Vorentwurfes bis Januar 2002; Voraussetzung war die Klarheit über die zu berücksichtigenden Betriebe. Zur Zeit geht der Verbandsvorsteher davon aus, dass die endgültigen Kaufverträge Mitte des kommenden Jahres abgeschlossen werden können, wenn die Bauleitplanung entsprechend weit vorangeschritten ist. Die Erschließungsmaßnahmen sollen im Herbst 2002 beginnen, so dass in 2003 mit der Erstellung der Betriebe begonnen werden kann.

Herr Liebing hat die überarbeitete Fassung der Kaufverträge vom RA und Notar Eis vorliegen, die mit Euro - Beträgen aktualisiert wurden. Herr Liebing fordert die Verbandsversammlungsmitglieder auf, sich die alten Verträge nochmals vorzunehmen und ihm weitere Änderungswünsche mitzuteilen. Es besteht in der Verbandsversammlung Einvernehmen, auf die Vorverträge zu verzichten und den Käufern nur noch einen Kaufvertrag Mitte nächsten Jahres vorzulegen.

Herr Liebing informiert die Verbandsversammlung, daß mit der GMSH als Interessenvertreter des Bundes, der wegen der Kostenübernahme bis zur Höhe von 500.000 DM für den Rückbau des Tanklagers III / IV zu beteiligen ist, ein Ingenieurvertrag mit der Firma ALKO ausverhandelt worden ist. Er beinhaltet zunächst in einer l. Stufe die Erstellung eines Sanierungskonzeptes, auf dessen Basis die weiteren Rückbaumaßnahmen bzw. Sanierungsmaßnahmen durch den Zweckverband zu entscheiden sind. Unstrittig ist der Rückbau des Tanklagers III / IV. Ob ein Rückbau des Tanklagers I / II vom Bund als Altlastsanierung im Sinne der Altlastenklausel des Kaufvertrages anerkannt wird, hängt vom Sanierungskonzept ab. Auch die Beteiligung des Bundes an den Bodensanierungen ist abhängig vom Ergebnis der l. Stufe (Sanierungskonzept). Insofern sieht der Ingenieurvertrag auch vor, dass alle weiteren Schritte abschnittsweise in Auftrag gegeben werden. Für die Erstellung des Sanierungskonzeptes entstehen Kosten in Höhe von 13.000 DM, die von der GMSH anerkannt sind. Aus den Honorarberechnungen gern HOAI des Ingenieurvertrages ergibt sich folgende Kostenübersicht:
Sanierungskonzept: 13.000 DM
Ing.-Honorar Rückbau Tanklager III / IV: 50.000 DM
Baukosten Rückbau Tanklager III / IV: 500.000 DM
Künftiger Entscheidungsbedarf entsteht hinsichtlich Tanklager I / II, für das folgende Kostenschätzungen vorliegen:
Ing.-Honorar Rückbau Tanklager I / II: 22.000 DM
Baukosten Rückbau Tanklager I / II: 90.000 DM
Offen, weil abhängig vom Sanierungskonzept, auch hinsichtlich der Kostenerstattung durch den Bund:
Hydraulische Sanierung oder vergleichbares Verfahren: 450.000 DM.
Damit betragen nach jetziger Schätzung die Gesamtkosten für Rückbau und Sanierung 1.225.000 DM.
Fest steht die Kostenübernahme des Bundes für den Rückbau des Tanklagers III / IV bis zur Höhe von 500.000 DM, wobei bestimmte Richtlinien des Bundes einzuhalten sind; dies ist im Ingenieurvertrag geregelt, damit der Bund nicht wg. mgl. Formfehler seine Zahlungsverpflichtung abwenden kann. Für Bodensanierungen (Hydraulische Sanierung o.a.) gilt die Altlastenklausel des Vertrages, nach dem der Bund 90% und der Zweckverband 10 % der Kostentragen, soweit der Sanierungsbedarf zwingend festgestellt wird. Es besteht Einvernehmen in der Verbandsversammlung, den Ingenieurvertrag mit der Firma ALKO GmbH in Kiel abzuschließen.

Herr Liebing gibt bekannt, dass auf dem alten Veranstaltungsplatz der Zirkus Busch in den Jahren 2002 und 2003 gastieren wird. Sollte dieser Zirkus absagen, steht der Zirkus Renz als Vertretung bereit.


3. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2002

Jedem Sitzungsteilnehmer der Verbandsversammlung liegt der Haushaltsentwurf 2002 vor. Herr Liebing geht die einzelnen Eurowerte der Haushaltsstellen des Haushaltsentwurf 2002 mit den Mitgliedern der Verbandsversammlung ausführlich durch und gibt zu den wichtigsten Positionen einige Erläuterungen. Nachdem für den Verband das zweite volle Haushaltsjahr nahezu abgelaufen ist, können verschiedene Ansätze des Verwaltungshaushaltes den inzwischen vorliegenden Erfahrungswerten angepaßt werden. Hier insbesondere die Mieten der Objekte, die von der Gewoba verwaltet werden (incl. Unterhaltung und Bewirtschaftung sowie Mietnebenleistungen): hier werden ab dem Haushaltsjahr 2002 nur noch die Mietüberschüsse ausgewiesen. Zu bemerken sei noch, dass einige vermietete Gebäude auf dem Gebiet des geplanten Gewerbegebietes liegen. Die betreffenden Mietverträge sollen zum 30.09.2002 gekündigt werden. Dieses führt zu einer Minderung der Mieteinnahmen von ca. 50 % in diesem Bereich. Der Verwaltungshaushalt kann weitgehend aus eigenen Einnahmen finanziert werden. Lediglich 23.000 EURO werden zum Ausgleich als Zuführung vom Vermögenshaushalt benötigt. Die Erhebung einer Verbandsumlage ist auch weiterhin nicht vorgesehen. Schwerpunkte im Vermögenshaushalt sind:
Kosten der baulichen Maßnahme Gleisanlage: 300.000 €
Kosten der baulichen Maßnahme Erschließung Gewerbegebiet: 4.300.000 €
Kosten der baulichen Maßnahme "Alter Tower": 22.000 €
Nachrüstung von Schaltanlagen in der Trafostation: 40.000 €
Ausgleichsmaßnahme Veranstaltungsplatz "Neuer Tower": 52.000 €
Herr Uekermann und Herr Schmatloch möchten zu dem Umfang der geplanten Baumaßnahme am Alten Tower nähere Informationen. Die Refinanzierung ist von ihnen nach jetzigem Stand schwer nachvollziehbar. Der Ansatz im Vermögenshaushalt in Höhe von 22.000 € soll bis zur Beschlußfassung in der nächsten Verbandsversammlung mit einem Sperrvermerk versehen werden. Herr Uekermann erkundigt sich beim Verbandsvorsteher, ob für die Kosten der Landschaftspflegemaßnahmen auf dem Flugplatzgelände die Zuschußmöglichkeit geprüft wurde. Herr Liebing gab bekannt, dass die meisten Flächen auf dem Flugplatz verpachtet seien und die Pflegemaßnahme von den Pächtern übernommen werde. Der Verbandsvorsteher wird sich um die Zuschußmöglichkeit kümmern. Die Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden aus speziellen Einnahmen, insbesonders aber aus den Verkaufserlösen für die Gewerbegrundstücke finanziert. Eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes ist nicht erforderlich. Es bestehen auch weiterhin keine Kreditverpflichtungen für den Verband. Jedoch ist eine Erhöhung des Höchstbetrages der Kassenkredtite, über die genehmigungsfreie Summe hinaus, erneut erforderlich: Für die Kosten des Rückbaus und der Sanierung der Tanklager I / II und der Tanklager III / IV sowie der hydraulischen Bodensanierung muß der Zweckverband in Vorleistung treten. Der Kaufvertrag zwischen dem Bund und dem Zweckverband Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt sieht jedoch für die Altlastensanierung sowie für den Rückbau der Tanklager eine Kostenerstattung durch den Bund vor. Des weiteren sind im Haushaltsjahr 2002 Erschließungsmaßnahmen (Aufbruch / Abbruch) für das geplante Gewerbegebiet vorgesehen. Der Rückfluss der Kosten durch Verkaufserlöse der Grundstücke kann heute noch nicht genau beziffert und zeitlich festgelegt werden, so dass der Zweckverband auch hier eventuell in Vorleistung treten muss. Die Verbandsversammlung beschließt einstimmig die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2002. Mit der Haushaltssatzung werden im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und Ausgaben auf jeweils 340.600 € und im Vermögenshaushalt auf jeweils 5.737.000 € festgesetzt. Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €. Der Haushaltsansatz im Vermögenshaushalt in Höhe von 22.000 € für die Kosten der baulichen Maßnahme des Alten Towers ist mit einem Sperrvermerk zu versehen.


4. Sachstandsbericht nach Vergabeentscheidung

Nach der Vergabeentscheidung in der letzten Verbandsversammlung sind bis heute 3 Absagen von Bewerbern der Kategorie I + II gekommen. In den letzten Tagen sind neue Anfragen gekommen, die nach Vorliegen der konkreten Bewerbungsunterlagen in der nächsten Verbandsversammlung bewertet werden.