Amtsausschusses, Protokoll vom 16.12.2009

Niederschrift

über die 9. Sitzung des Amtsausschusses
am Mittwoch, dem 16. Dezember 2009, 17:00 Uhr,
im großen Saal des Tourismusservice Hörnum

Von den Mitgliedern sind anwesend:

Stefanie Böhm Bürgermeisterin Ronald Benck Gemeindevertreter / 1. Stellv. Bürgermeister Thomas Diedrichsen Gemeindevertreter Katrin Fifeik Bürgermeisterin Sönke Lorenzen Gemeindevertreter Rolf Speth Bürgermeister / Amtsvorsteher

Es fehlt entschuldigt:

Reinhard Kaus Gemeindevertreter

Vertreten wird:

______Wolfgang Strenger Bürgermeister, wird vertreten durch 1. stv. Bürgermeister Ronald Benck


Ferner sind anwesend:

Gabriele Gotthardt Verwaltung
Joachim Rück Verwaltung
Daniel Jäger Verwaltung

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.                   Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.                   Einwohnerfragestunde

3.                   Mitteilungen und Anfragen

4.                   Präsentation des Internetauftritts des Amtes Landschaft Sylt

5.                   Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 
Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutzkonzept des Kreises Nordfriesland

6.                   Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines
Geschäftsführungsvertrages ab 01.01.2010

7.                   Verschiedenes

1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er bittet die Anwesenden im Gedenken an den verstorbenen früheren stellvertretenden Amtsvorsteher Carl Heinrich Schmidt sich von den Plätzen zu erheben.

2.

Einwohnerfragestunde

Keine Wortmeldung.

3.

Mitteilungen und Anfragen

Die Verwaltung berichtet dem Amtsausschuss über folgende Themen:

·         Leistungen des Kreises Nordfriesland gegenüber den Gemeinden und Ämtern (Bauleitplanung pp.) sind künftig umsatzsteuerpflichtig.

·         Das Pumpengebäude am Rantumer Deich ist beseitigt worden.

·         Der Kaufvertrag für das Amtsgebäude ist unterzeichnet und mit einer Fertigstellung der Umbaumaßnahmen in Wohnungen ist im III. Quartal 2010 zu rechnen; die Gemeinden haben ein bevorzugtes Belegungsrecht, auch für die Unterbringung von Personal.

·         Es gibt eine zivilrechtliche Rechtssprechung zur Verpflichtung zur Erhebung von Erschließungs-und Straßenausbaubeiträgen und der Innenminister wird demnächst einen entsprechenden Erlass herausgeben. Dies bedeutet, dass die Gemeinden verpflichtet sind, Satzungen für die Erhebung von Beiträgen zu erlassen und auf den Erlass einer solchen Satzung nicht verzichtet dürfen.

·         Gewoba Nord fordert zurzeit vom Amt Landschaft Sylt Erschließungsbeiträge für die frühere Wohnungsbaumaßnahme am Mühlenweg in Tinnum. Hier handelt es sich um einen Betrag von etwa 130.000 Euro. Nach Auffassung der Verwaltung ist dieser Betrag bereits verjährt und die Einrede der Verjährung ist geltend gemacht worden. Es ist davon auszugehen, dass es hier zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen wird.

·         Die kommunale Verwaltungsrunde beim Landrat im Jahr 2010 ist für den 28.09.2010, Beginn 09:30 Uhr, vorgesehen. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden gebeten, diesen Termin vorzumerken.

·         Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt ist vom aktuellen Stand der Aufstellung des insularen Entwicklungskonzeptes unterrichtet worden ist. Der Vermerk des Inselbauamtes wird diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

·         Der Entwurf des 3. Regionalen Nahverkehrsplanes für den Kreis Nordfriesland liegt vor. Auf eine Übersendung des umfangreichen Werkes wird seitens der Bürgermeister verzichtet. Die Verwaltung wird ggf. eine Stellungnahme vorbereiten.

·         Das Landesverfassungsgericht hat einen Verhandlungstermin im Rahmen einer abstakten Normenkontrollklage zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Amtsordnung abgehalten. Bei diesem Termin ging es um die Frage, inwieweit die Zusammensetzung des Amtsausschusses noch demokratisch legitimiert ist. Sollte das Gericht zu der Erkenntnis kommen, dass die Amtsordnung geändert werden muss, dann könnte dies dazu führen, dass die Mitglieder des Amtsausschusses künftig direkt zu wählen sind. Alternativ wäre es auch denkbar, dass die Übertragung von Aufgaben von den Gemeinden auf das Amt zukünftig von der Kommunalaufsicht genehmigt werden müssen. Mit einem Bekanntgeben des Urteils ist erst im März 2010 zu rechnen. Die Verwaltung wird dann entsprechend berichten.

4. Präsentation des Internetauftritts des Amtes Landschaft Sylt

Amtsvorsteher Speth begrüßt Frau Gabriele Gotthardt und Herrn Daniel Jäger, die sodann den neuen Auftritt des Internets für das Amt Landschaft Sylt präsentieren.

Der Amtsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass künftig vielfältige Funktionen im Sinne der Bürgerfreundlichkeit einsehbar sind und abgerufen werden können. Auch für den ehrenamtlich Tätigen bringt das neue System Vorteile, wenn es z.B. um die Einsicht in alte Protokolle und Recherchemöglichkeiten zu bestimmten Beratungspunkten geht.

Es ergeht die Bitte an alle Gemeinden, die eingestellten Texte kritisch durchzusehen und auf Fehler aufmerksam zu machen. Herr Jäger erklärt, dass Änderungswünsche jederzeit möglich sind und zeitnah umgesetzt werden können. Es sei auch möglich, zusätzliche Fotos o. ä. einzustellen. Die Kosten für den Internetauftritt sind vergleichsweise gering, sie belaufen sich auf etwa 150,00 Euro im Jahr. Die Pflege des Auftritts wird von der Inselverwaltung im Rahmen der Geschäftsführungsgebühr übernommen. Herr Jäger erklärt, dass das Amt Landschaft Sylt einen KK-Vertrag abschließen muss. Die Mitglieder des Amtsausschusses stimmen dem Abschluss dieses Vertrages einstimmig zu und begrüßen die neue Gestaltung des Internetauftritts für das Amt Landschaft Sylt.

5. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutzkonzept des Kreises Nordfriesland

Bürgermeister Speth berichtet, dass Frau Fifeik als amtierende stellvertretende Amtsvorsteherin die Kooperationsvereinbarung bereits unterzeichnet hat. Von Frau Fifeik wird in diesem Zusammenhang kritisch angemerkt, dass die Informationen des Kreises Nordfriesland nicht direkt beim Amt Landschaft Sylt angekommen sind und das Amt daher keine Möglichkeit zur Teilnahme an der Diskussion hatte. Sie bittet darum, dass die Frage des Verteilers (offensichtlich nur Hauptamtler) geprüft wird. Es muss sichergestellt sein, dass auch das Amt Landschaft Sylt in Zukunft direkte Informationen erhält.

Der Amtsausschuss nimmt sodann von der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung Kenntnis und genehmigt die Unterzeichnung.

6. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Geschäftsführungsvertrages ab 01.01.2010

Amtsvorsteher Speth weist darauf hin, dass der Vertrag bereits in der vergangenen Sitzung des Amtsausschusses beraten und auch beschlossen worden ist. Ausgenommen war seinerzeit lediglich die Höhe der Geschäftsführungsgebühr, weil der Kreis Nordfriesland ankündigte, Planungsleistungen zukünftig mit 19 % Mehrwertsteuer belegen zu müssen. Die Höhe der Geschäftsführungsgebühr ist jetzt neu gerechnet worden. Die Planungsleistungen sind in der Geschäftsführungsgebühr enthalten. Das Inselbauamt rechnet die erbrachten Planungsleistungen für die einzelnen Gemeinden ab, so dass die Gemeinden künftig nur in der Höhe der tatsächlich erbrachten Leistungen belastet werden. Es verbleibt allerdings bei dem bereits beim früheren Amt Landschaft Sylt üblichen 20 % -igen Kostenanteil für die Fixkosten.

Die Frage von Amtsausschussmitglied Sönke Lorenzen, List, nach der Festlegung der Einwohnerzahlen wird beantwortet. Es wird darauf hingewiesen, dass die dem Vertrag zugrunde liegende Einwohnerzahl fest ist und auch durch die angekündigte Volkszählung nicht geändert wird. Der Vertrag ist insoweit bis zum Ende seiner Laufzeit (2013) als konstant anzusehen. Dies gilt allerdings nicht hinsichtlich der tarifrechtlichen Erhöhungen und der Index-Anpassungen für die Sachkosten, die künftig ohne erneute Beschlussfassung angepasst werden.

Die Gemeindevertretung Sylt hat dem Geschäftsführungsvertrag in ihrer Sitzung am 09.12.2009 zugestimmt. Der Amtsausschuss beschließt sodann den Geschäftsführungsvertrag in der als Vorlage vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

7. Verschiedenes

·         Bürgermeister Speth berichtet, dass der Insel Sylt Tourismus Service (Westerland) ein neues Kurkartensystem einführt, das mit den anderen Inselgemeinden nicht abgestimmt worden ist. Man fürchtet eine fehlende Kompatibilität mit den Systemen der Gemeinden. Der Alleingang des ISTS in dieser Sache wird sehr kritisch angemerkt und in diesem Verhalten wird ein Widerspruch zu den Fusionsbemühungen aller Inselgemeinden gesehen. Bürgermeister Speth berichtet, dass die Kurdirektoren der Insel Sylt und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zu einer Gesprächsrunde am 12.01.2010 eingeladen werden, um neben dieser Problematik auch die Namensgebung des ISTS und die Erstellung des insularen Tourismuskonzeptes zu besprechen.

·         Frau Bürgermeisterin Fifeik spricht die Kostenausgleichsregelungen für den Besuch benachbarter Kindergärten und die Idee an, dass inselweit alle Gemeinden auf solche Ausgleichszahlungen verzichten sollten. Sie bittet die Verwaltung der Gemeinde Sylt, diesen Gedanken auf seine Umsetzbarkeit und Praktikabilität zu prüfen. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nehmen zustimmend Kenntnis.

Amtsvorsteher Speth schließt die Sitzung mit einem Dank für die bisherige Arbeit und wünscht allen Mitgliedern ein besinnliches Weihnachtsfest.

Ende der Sitzung: 17:45 Uhr

Rolf Speth Joachim Rück
Vorsitzender Protokollführer


Protokoll vom 22.06.2009

Amtsausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Amtsvorsteher Speth eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden, stellt die fristgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Anfragen und Mitteilungen

Die Verwaltung teilt mit,
dass in der letzten Sitzung des FinPersA die Wahl von Frau Böhm zur Vorsitzenden und von Herrn Bgm. Strenger zum Stellvertreter erfolgte

dass der Finanz- und Personalausschuss die Bezuschussung des Projektes „Zeitgenössische Fotografie“ mit einem Festbetrag von 3500 € beschlossen hat

dass der Verkauf einer Wohneinheit im Mühlenweg unter Einhaltung der Vorgaben des Erbbau-rechtsvertrages erfolgt ist (Erwerber ist eine Mutter mit zwei Kindern)

dass die Einreichung einer abstrakten Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht in Sachen Amtsordnung erfolgt sei und die Verwaltung über die weitere Entwicklung berichten wird.

dass die Verwaltung eine Erklärung gegenüber der BIMA zur Einhaltung der Zweckbindung der Wohnungen Mühlenweg abgeben wird, um Anpassungen der bestehenden Erbbaurechtsverträge zu vermeiden

dass die  Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses folgende Personen sind: Bgm Speth als Vors., GV Sönke Lorenzen und BGm Fifeik

dass der Amtsvorsteher die Unterzeichnung der Vereinbarung mit dem TSV Westerland über die Bezuschussung des Schwimmsports in List vorgenommen hat

dass die Verlängerung des Geschäftsführungsvertrages ansteht und die Aufnahme von Verhandlungen beginnen wird


4. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer AmtsVO zum Schutz vor Geräuschen und Luftverunreinigungen in den Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt

Der AmtsA nimmt davon Kenntnis, dass nach Rechtsänderungen nunmehr die Rechtsgrundlage geschaffen ist, dass Kommunen in Schleswig-Holstein eigene Verordnungen zum Schutz gegen Lärm erlassen können. Die Verwaltung hat hierzu eine Vorlage erarbeitet. Angesprochen wird die Frage, ob die Ruhezeiten noch weiter ausgedehnt werden können ( Ende 09:00 Uhr, Beginn 21:00 Uhr), wobei hier aber einschneidende Belastungen der Gewerbebetriebe zu sehen sind, die dann vorher gehört werden müssten. AR Hansen weist darauf hin, dass nach einer Erfahrungszeit mit der Verordnung durchaus spätere Anpassungen möglich sind und dass die Polizei dringenden Wert darauf legt, dass die Ruhezeiten inselweit einheitlich festgelegt werden. In Anbetracht der begonnenen Saison soll die Verordnung schnellstmöglich in Kraft gesetzt werden. Aus diesem Grunde soll die anstehende Beschlussfassung der Gemeinde Sylt nicht abgewartet werden. Der Amtsausschuss beschließt sodann die als Entwurf vorgelegte Verordnung mit folgenden Ergänzungen:
In § 1 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „Dem besonderen Schutzbedürfnis von Gebieten mit hohem touristischem Gepräge in Kur- und Erholungsorten wird Rechnung getragen.“
In § 3 Abs. 1 wird die Fundstelle eingefügt:„-32. BImSchV- vom 29. August 2002 (BGBl. I S. 3478) zuletzt geändert durch Art. 6 Abs. 5 der Verordnung vom 06. März 2007 (BGBl. I S. 261)“
In § 3 Abs. 2 werden die Gewerbegebiete vom Geltungsbereich ausgenommen: „Bauplanerisch ausgewiesene Gewerbegebiete fallen ebenfalls nicht unter die Beschränkung des Absatzes 1.“


5. Beratung und Beschlussfassung über die Finanzierung des insularen Entwicklungskonzeptes

Der AmtsA nimmt von der Vorlage des Inselbauamtes und von dem Ergebnis der Vorberatung im Finanz- und PersonalA Kenntnis. Nach kurzer Beratung beschließt der AmtsA einstimmig:
Der Amtsausschuss nimmt von dem Beginn der Abarbeitung des insularen Entwicklungskonzeptes Kenntnis. Die Aufgabe ist von den Gemeinden auf das Amt Landschaft Sylt übertragen worden. Der Amtsausschuss beschließt, das jeweils erforderliche Jahresbudget im Haushalt des Amtes bereitzustellen. Die Finanzierung setzt die Geschäftsführung des Amtes durch die Gemeinde Sylt  und die Mitgliedschaft der jeweiligen Gemeinde im Amtsverbund voraus. Der auf das Jahr 2009 entfallende Anteil soll durch einen Nachtrag bereitgestellt werden.


6. Beratung und Beschlussfassung über die Neugliederung der Schiedsamtsbezirke

Der AmtsA nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und beschließt sodann: Der Amtsausschuss stimmt der Neugliederung der Schiedsamtsbezirke zu. Die Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt bilden nunmehr einen Schiedsamtsbezirk, für den Herr Almendinger und Herr Dethlefs (Stellv.) berufen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die durch den Direktor des Amtsgerichtes Niebüll erforderliche Geneh-migung einzuholen.


7. Beratung und Beschlussfassung über die Nachfolgenutzung für das Amtsgebäude in Keitum

Der AmtsA nimmt von der Vorlage der Verwaltung und der Empfehlung des Finanz- und Personalausschusses Kenntnis. Dieser hat in seiner Sitzung am 17.06.09 folgende Empfehlung an den AmtsA beschlossen:
a)
Abgabe des Grundstücks an die Gemeinde Sylt
b)
Verpflichtung der Gemeinde Sylt zur Nutzung des Gebäudes für Hauptwohnsitzzwecke durch Vertrag)
c)
Einräumung eines Belegungsrechtes zugunsten der Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt
d)
Abschluss eines Kaufvertrages mit einem Kaufpreis, der gestaffelt in jährlichen Summen zu zahlen ist, wonach die Gemeinde Sylt in den ersten 6 Jahren 7.000 € (mit Indexanpassung) zahlt, ab 7. Jahr erhöht sich der Betrag jährlich um 1.000 € (ebenfalls mit Indexanpassung).
Der AmtsA begrüßt die geplante Wohnnutzung in dem Gebäude und bestätigt, dass das Amt selbst kein Interesse an einer wohnwirtschaftlichen Nutzung des Grundstücks habe. Der AmtsA nimmt davon Kenntnis, dass in der Gemeinde Sylt auch Überlegungen bestehen, das Gebäude abzureißen und evtl. einen Neubau (Wohnungen ) zu erstellen und dass das Inselbauamt einen entprechenden Auftrag zur Gegenüberstellung der beiden Varianten erhalten habe. KLM hat für den Erwerb des Grundstücks verbunden mit dem Ausbau des Gebäudes einen Kaufpreis vorgeschlagen, der eine jährliche Zahlung von Raten vorsieht. Diesem Vorschlag folgend beschließt der AmtsA, wobei sich die Vertreter der Gemeinde List enthalten:
e)
Die Abgabe des Grundstücks an die Gemeinde Sylt oder KLM durch einen Kaufvertrag
f)
Verpflichtung der Gemeinde Sylt / KLM zur Nutzung des Gebäudes für Hauptwohnsitzzwecke
g)
Einräumung eines Belegungsrechtes zugunsten der Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt
h)
Festlegung eines Kaufpreises, der gestaffelt in jährlichen Summen zu zahlen ist, wonach die Gemeinde Sylt in den ersten 6 Jahren 7.000 € (mit Indexanpassung) zahlt, ab 7. Jahr erhöht sich der Betrag jährlich um 1.000 € (ebenfalls mit Indexanpassung)
i)
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, entsprechende Verhandlungen mit der Gemeinde Sylt zu führen und das Ergebnis sodann in der nächsten Sitzung des Amtsausschusses bekanntzugeben und gegebenenfalls beschließen zu lassen.


8. Beratung und Beschlussfassung über die künftige Bezuschussung des Tierheimes

Der Finanz- und Personalausschuss hat einer weiteren Bezuschussung des Tierheimes zugestimmt. Der aktuell gezahlte Betrag soll im Haushalt 2010 nach Maßgabe der Einwohnerzahlen entsprechend angepasst, also reduziert werden. Der AmtsA bestätigt diese Empfehlung einstimmig und bittet die Verwaltung, für das Jahr 2010 einen entsprechenden Ansatz im Haushalt 2010 vorzusehen. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, die auf Grund der Fusion verringerte Bezuschussung mit der Gemeinde Sylt abzustimmen, damit der Verein keine Nachteile erfährt.


9. Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis der Jahresrechnung für das Jahr 2009

Der Amtsvorsteher berichtet über das Ergebnis der vorangegangenen Sitzung des Rechnungsprüfungs-ausschusses. Wesentliche Haushaltsüberschreitungen haben sich danach nicht ergeben. Der Finanz- und Personalausschuss hat von dem Ergebnis der Jahresrechnung 2008 Kenntnis und dem Amtsaus-schuss empfohlen, die Jahresrechnung in dieser Fassung zu beschließen. Der AmtsA beschließt sodann einstimmig die Jahresrechnung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.


10. Verschiedenes

Keine Wortmeldung.



Der Amtsvorsteher schließt die Sitzung um 18:58 Uhr

Protokoll vom 09.04.2009

Amtsausschuss

Tagesordnung

 

Öffentlicher Teil

 

01. 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Amtsvorsteher Rolf Speth eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder, OAR Rück und Herrn Marställer von der Verwaltung, stellt die fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Der AmtsA  beschließt sodann einstimmig die Erweiterung der Tagesordnung: TOP 4: Bestätigung der Wahl des stellv. Amtswehrführers


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.


3. Mitteilungen und Anfragen

Herr OAR Rück berichtet:
> dass der Vertrag des Amtes mit der Gemeinde Sylt über die Nutzung des sog. „Pionierlager“ für die Unterbringung von 0bdachlosen auf Grund der Fusion zu überarbeiten ist
> dass der Vorschlag auf Änderung der Erbbaurechtsverträge  „Mühlenweg“ zurückgenommen wird; es soll nur im konkreten Einzelfall darüber befunden werden, ob übergangsweise bei berufsbedingter Abwesenheit von der Insel Sylt eine Ausnahme von der Eigennutzung genehmigt wird
> dass die Vergabeordnung des Landes Schl.-H. zeitlich befristet höhere Wertgrenzen (Schwellenwerte) vorsieht
> dass der Kreis NF von einem Kartenverlag auf Entschädigung verklagt wird und das Amt eine Streitverkündungsvereinbarung mit dem Kreis abschließen wird
> dass damit zu rechnen sei, dass eine abstrakte Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht eingereicht wird, mit der die demokratische Legitimation der Ämter in Schleswig-Holstein geprüft werden soll


4.
Bestätigung der Wahl des stellv. Amtswehrführers

Am 13. März 2009 ist Herr Andreas Petersen in der Delegiertenversammlung der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Landschaft Sylt zum stellvertretenden Amtswehrführer gewählt worden. Der Oberbrandmeister Andreas Petersen ist seit 2003 Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kampen. Der Amtsausschuss bestätigt einstimmig die Wahl des stellvertretenden Amtswehrführers des Amtes Landschaft Sylt, Oberbrandmeister Andreas Petersen. Herr Amtsvorsteher Speth  ernennt ihn zum Ehrenbeamten und händigt die Urkunde aus.


5. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung des Vertrages mit der Gemeinde Sylt über das Sylter Archiv

Es wird über die Anpassung des bereits bestehenden Vertrages mit der Gemeinde Sylt beraten Der Vertrag ist auf Grund der verringerten Einwohnerzahl anzupassen. Abweichend von der bisherigen Regelung sollen die Personalkosten in voller Höhe in die Verteilung einfließen. Die Gemeinde Sylt verzichtet aber auf die Geltendmachung von Raum- und Bewirtschaftungskosten. Der Finanz- und Personalausschuss hat der Änderungen zugestimmt. Der Amtsausschuss beschließt einstimmig die Neufassung des Vertrages mit der Gemeinde Sylt über die Kooperation zur Durchführung des Landesarchivgesetzes.´


6. Beratung und Beschlussfassung über die Folgenutzung des Amtsgrundstücks (Grundsatzbeschluss)

Das Grundstück der ehem. Amtsverwaltung befindet sich im Eigentum des Amtes. Die ausgeschiedenen Gemeinden Rantum (Sylt) und Sylt-Ost sind auf Grund des Ausscheidens aus dem Amtsverbund anteilmäßig zu entschädigen. Die Gemeinde Sylt regt an, über ein Wohnungsbauprojekt für einheimische Familien  nachzudenken. Konkrete Planungen (Neubau oder Umbau) liegen derzeit noch nicht vor. Es gilt aber, hierzu grundsätzlich Stellung zu beziehen, weil bei dieser Nutzungsart der Wert des Grundstücks entsprechend geringer anzusetzen ist. Der Amtsausschuss hatte sich mit dieser Frage bereits in der Sitzung am 19.02.2009 befasst und grundsätzlich ein positives Signal abgegeben. Der Finanz- und Personalausschuss hat der Wohnnutzung zugestimmt. Das Grundstück ist derzeit im Bebauungsplan als Fläche für die öffentliche Verwaltung festgesetzt. Gemeinde Sylt hat die Planungshoheit und bestimmt damit vom Grundsatz her auch über mögliche Folgenutzungen. Zweitwohnungsbau ist nach der aktuellen Planungssituation auf Sylt unerwünscht. Kommunen sollten eigene Grundstücke nur für den insularen Wohnungsbedarf nutzen. Der Amtsausschuss folgt der Empfehlung des Finanz- und Personalausschusses und stimmt der Verwertung des Amtsgrundstücks zum Zwecke der Dauerwohnnutzung grundsätzlich zu. Da das Grundstück außerhalb des Amtsbereiches liegt, Wohnungsbau keine originär Aufgabe des Amtes ist und die Gemeinde Sylt mit der dem KLM über ein leistungsfähiges Wohnungsunternehmen verfügt, spricht sich der Amtsausschuss vom Grundsatz her für eine Veräußerung der Liegenschaft an die Gemeinde Sylt aus und erhebt dies bei Stimmenthaltung des Lister Vertreters zum Beschluss. Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept für die Folgenutzung  und die Eckpunkte eines Übertragungsvertrages vorzulegen.


7. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung der Vereinbarung zur Bezuschussung des Schwimmsports in List

Der Vertrag der Inselgemeinden mit dem TSV Westerland über die Bezuschussung des Schwimmsports läuft Mitte des Jahres aus (31.07.2009). Danach wäre der Schwimmsport in der Schwimmhalle in List nicht mehr gewährleistet. Es muss daher über eine Verlängerung des Vertrages mit dem TSV Westerland und die Bezuschussung durch die Inselgemeinden nachgedacht und entschieden werden. Es handelt sich um einen Betrag von 150.000 € pa. für alle Inselgemeinden. Die Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden wie auch die Gemeinde Sylt haben bereits ihre Zustimmung zu einer Verlängerung signalisiert. Der Finanz- und Personalausschuss hat eine gleichlautende Empfehlung abgegeben. Der Amtsausschuss beschließt einstimmig vorbehaltlich der Beschlussfassungen in den einzelnen Gemeinden die Verlängerung der Vereinbarung mit dem TSV Westerland über die Bezuschussung des Schwimmsports bis zum 31.07.2010


8. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der Hauptsatzung, hier: Verringerung der Zahl der Mitglieder des Finanz- und Personalausschusses auf 4 Mitglieder

Der Amtsausschuss ist nach der Fusion nur noch mit 7 Mitgliedern besetzt. Es kam daher die Anregung, über eine Verkleinerung des Finanz- und Personalausschusses nachzudenken, weil dieser sonst fast die Größe des Amtsausschusses hätte. Angemessen erschien in der Vorberatung, den Ausschuss auf 4 Mitglieder (jede amtsangehörige Gemeinde stellt ein Mitglied) zu verringern. Hierfür wäre eine Änderung der Hauptsatzung des Amtes notwendig. Der Amtsausschuss folgt der Empfehlung des Finanz- und Personalausschusses und beschließt, die Hauptsatzung durch einen Nachtrag dahingehend zu ändern, dass der Finanz- und Personalausschuss künftig nur noch aus 4 Mitgliedern besteht, wobei jede amtsangehörige Gemeinde ein Mitglied stellen soll. Die als Anlage beigefügte Fassung des Nachtrags zur Hauptsatzung des Amtes wird sodann einstimmig beschlossen. Der Amtsausschuss beschließt sodann im Vorgriff auf die Änderung der Hauptsatzung folgende Personen zu Mitgliedern im Finanz- und Personalausschuss:
Bgm. Stefanie Böhm
GV Reinhard Kaus
Bgm Rolf Speth
Bgm. Wolfgang Strenger


9. Beratung und Beschlussfassung über eine Neufassung der Gebührensatzung

Die Gebührenssatzung des Amtes soll nach Maßgabe der Überarbeitung der Gebührensatzung für die neue Gemeinde Sylt angepasst werden. Die Gebührensätze werden dabei zum Teil erhöht und mit der geschäftsführenden Gemeinde vereinheitlicht werden. Der Amtsausschuss folgt der Empfehlung des Finanz- und Personalausschusses, stimmt der Überarbeitung der Gebührensatzung und der Vereinheitlichung der Gebührensätze zu und erlässt die Satzung in der Fassung laut Vorlage. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Satzung nach gleichlautender Beschlussfassung der Gemeinde Sylt zu veröffentlichen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.


10. Beratung und Beschlussfassung über die Verteilung der Geschäftsführungsgebühr auf die
amtsangehörigen Gemeinden

Die Geschäftsführungsgebühr war bereits Gegenstand einer lebhaften Diskussion im Finanz- und Personalausschuss, weil zwei Gemeinden aus ihrer Sicht nachteilige Bemessungsgrundlagen sehen. In der Gemeinde Kampen (Sylt) ist dies die hohe Finanzkraft verbunden mit einer geringen Einwohnerzahl, in der Gemeinde List auf Sylt ist es die statistische Einwohnerzahl, die von der tatsächlichen Einwohnerzahl um etwa 1000 Personen abweicht. Herr Marställer weist darauf hin, dass anders als bei der Amtsumlage, die zwingend nach der Finanzkraft berechnet werden muss, hier ein anderer, freiwilliger Verteilungsmaßstab beschlossen werden kann. Die Verwaltung hatte hierzu verschiedene Modelle ausgearbeitet, die während der Sitzung des Ausschusses dargestellt wurden. Die Gemeinden haben in ihren Haushalten bereits Beträge für die Amtsumlage und die Geschäftsführungsgebühr eingestellt. Unter Berücksichtigung dieser bereitstehenden Beträge empfiehlt der Finanz- und Personalausschuss sodann folgenden Verteilungsmaßstab: 25 % der Vertragssumme von 912.187,31 € werden entsprechend der im Melderegister vorhandenen Einwohner abgerechnet und die verbleibenden 75 % werden entsprechend der Finanzkraft 2009 umgelegt. Des Weiteren wird die Geschäftsführungsgebühr über das Amt Landschaft Sylt an die Gemeinde Sylt weitergeleitet. Im Bereich Hörnum (Sylt) würde dies zu einer überplanmäßigen Ausgabe von etwa 7.000 Euro führen, die dem Ausschuss aber als vertretbar erscheint. Der Amtsausschuss beschließt sodann einstimmig die Verteilung der Geschäftsführungsgebühr im Jahr 2009 nach folgenden Verteilungsmaßstab: 25 % der Vertragssumme von 912.187,31 € werden entsprechend der im Melderegister vorhandenen Einwohner abgerechnet und die verbleibenden 75 % werden entsprechend der Finanzkraft 2009 umgelegt. Des Weiteren wird die Geschäftsführungsgebühr über das Amt Landschaft Sylt an die Gemeinde Sylt weitergeleitet.


11. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009

Herrn Marställer erläutert die wesentlichen Grundzüge des Haushaltes für das Jahr 2009. Dieser ist geprägt durch die Fusion und die Übernahme der Verwaltung durch die Gemeinde Sylt und auch durch das Freiwerden des Amtsgebäudes im Laufe des Jahres 2009. Im Bereich der Bewirtschaftungskosten sind einige Haushaltsansätze geblieben, die im Jahr 2010 aber nicht mehr in der Höhe zu erwarten sind. Hier besteht die Tendenz, dass es zu einer deutlich geringeren Ausgabe kommt, als zunächst angesetzt. Eine genaue Kalkulation ist zum aktuellen Zeitpunkt aber noch nicht möglich. Die Bewirtschaftungskosten selbst sind deutlich niedriger angesetzt worden, die Fernmeldegebühren sind weiterhin mit 40.000 Euro veranschlagt, weil dieser Betrag im Wesentlichen die noch auslaufende Leasing-Miete für die Fernmeldeanlage beinhaltet. Herr Marställer erläutert die deutlich verringerten Zinseinnahmen, die sich konjunkturbedingt und durch das Ausscheiden der beiden Gemeinden Rantum (Sylt) und Sylt-Ost ergeben werden. Der Kostenanteil für das Standesamt hat sich entsprechend der Verringerung der Einwohnerzahl des Amtes auf etwa die Hälfte verringert. Abstimmungsergebnis: Der Amtsausschuss beschließt den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung des Amtes Landschaft Sylt für das Jahr 2009 gem. Vorlage.


12. Beratung und Beschlussfassung über das Investitionsprogramm 2010 – 2012

Der Amtsausschuss beschließt einstimmig das Investitionsprogramm für das Jahr 2009 gem. Vorlage der Verwaltung.



Der Amtsvorsteher schließt die Sitzung um 18.25 Uhr

Protokoll vom 16.02.2009

Amtsausschuss

Tagesordnung

 

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den 1 stellv. Amtsvorsteher

Der 1. stellvertretende Amtsvorsteher Rolf Speth eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Amtsausschussmitglieder, stellt die fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und bittet darum, den TOP 7 vorzuziehen, da es sich hierbei um die Verabschiedung des stellvertretenden Amtswehrführers, Herrn Siegfried Engel, handelt. Es besteht Einvernehmen darüber, dass der TOP 7 vorgezogen wird.


7.
Beratung und Beschlussfassung über die Verabschiedung des stellvertretenden Amtswehrführers

Herr Speth bedankt sich bei dem erschienenen Herrn Siegfried Engel für seine Dienste und überreicht ihm als Dank einen Gutschein. Herr Engel bedankt sich für diese Aufmerksamkeit und verlässt die Amtsausschusssitzung.


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen von Einwohnern gestellt.


3.
Mitteilungen und Anfragen

Herr Rück fragt nach, ob schon Termine der einzelnen Gemeinden für die Ortsreinigung festliegen. Für die Gemeinde Wenningstedt-Braderup ist der 04. April vorgesehen, die Gemeinden List, Hörnum und Kampen können noch keinen genauen Termin mitteilen.

Als weiteren Punkt spricht Herr Rück das Verfahren für die Einladungen, Vorlagen, Protokolle des Amtsausschusses an. Bisher wurden alle notwendigen Unterlagen immer per Email versandt und weitergeleitet und es müsste nun erneut darüber beschlossen werden, ob das Verfahren so beibehalten werden kann oder ob jemand Einwände gegen diese Vorgehensweise hat. Herr Rück bittet die Amtsausschussmitglieder, sofern keine Einwände bestehen, ein vorgefertigtes Schreiben zu unterschreiben, indem bestätigt wird, dass die Mitglieder mit den Übersendungen von Einladungen, Vorlagen und Protokollen einverstanden sind und eine Emailadresse angegeben wird, die durch ein Passwort geschützt ist und den Zugriff Dritter nicht ermöglicht. Alle Amtsausschussmitglieder erklären sich bereit dazu, die Vorgehensweise bei zu behalten und das Bestätigungsschreiben zu unterzeichnen.

Herr Rück gibt nun bekannt, dass Frau Abeling künftig die Gemeinden Kampen und Hörnum rechtlich betreuen wird und Herr Rück die Gemeinden Wenningstedt- Braderup und List.

Herr Rück gibt weiter bekannt, dass der Mietvertrag mit der Gemeinde Hörnum (Sylt) für das Wohngebäude durch die Fristvereinbarung im Vertrag stillschweigend verlängert wurde.


4. Wahl der Amtsvorsteherin / des Amtsvorstehers

Herr Speth übergibt die Verhandlungsleitung an das älteste Mitglied des Amtsausschusses, Herrn Wolfgang Strenger. Sodann bitter Herr Strenger um Vorschläge für die Wahl der Amtsvorsteherin / des Amtsvorstehers. Herr Sönke Lorenzen schlägt Herrn Rolf Speth vor. Herr Speth wird nun mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zum neuen Amtsvorsteher gewählt. Er wird vereidigt und bekommt seine Ernennungsurkunde zum Amtsvorsteher ausgehändigt. Herr Speth bedankt sich für das ihm entgegen gebrachte Vertrauen und hofft auf eine weiterhin gute und harmonische Zusammenarbeit.


5. Neuwahl der bzw. des 1. und 2. stellvertretenden Amtsvorsteherin / s (vorsorglicher Tagesordnungspunkt)

Herr Speth übernimmt die Verhandlungsleitung wieder und bittet um Vorschläge für die Wahl des 1. und 2. stellvertretenden Amtsvorsteherin / s. Herr Strenger schlägt für die 1. stellvertretende Amtsvorsteherin Frau Katrin Fifeik vor. Es kommt nun zur Abstimmung und Frau Fifeik wird einstimmig zur 1. stellvertretenden Amtsvorsteherin gewählt. Frau Fifeik wird von Herrn Speth vereidigt und bekommt Ihre Ernennungsurkunde ausgehändigt. Herr Speth bittet nun um Vorschläge für die Wahl des 2. stellvertretenden Amtsvorstehers. Frau Fifeik schlägt Herrn Wolfgang Strenger vor, der sodann mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zum 2. stellvertretenden Amtsvorsteher gewählt wird. Herr Strenger wird ebenfalls von Herrn Speth vereidigt und bekommt seine Ernennungsurkunde ausgehändigt.


6.
Wahl eines Mitglieds in den Finanz- und Personalausschuss

Frau Fifeik meldet sich zu Wort und fragt nach, ob es überhaupt Sinn macht, einen so großen Finanz- und Personalausschuss, bestehend aus sechs Mitgliedern zu haben oder ob eine Verschlankung des Ausschusses nicht sinnvoller wäre, denn mit sechs Mitgliedern wäre der Finanz- und Prsonalausschuss ja mit fast so vielen Mitgliedern wie der Amtsausschuss vertreten. Herr Rück erläutert hierzu, dass dies möglich ist, jedoch dafür die Hauptsatzung geändert werden müsste. Es wird kurz darüber gesprochen, ob der TOP 6 vorerst abgesetzt werden soll oder ob man für die kurze Übergangszeit drei Mitglieder in den Finanz- und Personalausschuss wählen soll. Es wird die zweite Variante gewählt und Frau Böhm (Kampen), Frau Fifeik (We-Bra) und Herr Strenger (List) werden einstimmig in den Finanz- und Personalausschuss gewählt. Der Finanz- und Personalausschuss besteht damit aus folgenden Mitgliedern:
Bgm Stefanie Böhm (Kampen)
Bgm Katrin Fifeik (Wenningstedt-Braderup)
Gv Reinhardt Kaus (Wenningstedt-Braderup)
Bgm Wolfgang Strenger (List)
Gv Sönke Lorenzen (List)
Bgm Rolf Speth (Hörnum)


8. Beratung und Beschlussfassung über eine fusionsbedingte Aktualisierung des Vertrages über die Übernahme von Standesamtsaufgaben durch die Gemeinde Sylt

Herr Rück erklärt hierzu, dass es sich um keine inhaltlichen Änderungen der Vereinbarung handelt, sondern dass sich der Kostenverteilungsmaßstab verändert. Durch die Zusammenlegung der Gemeinden, soll künftig weniger gezahlt werden. Der Amtsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und beschließt den Vertrag gemäß Vorlage.


9. Beratung und Beschlussfassung über eine fusionsbedingte Aktualisierung des Vertrages mit der Gemeinde Sylt über die Durchführung des Archivgesetzes

Herr Rück berichtet, dass das Landesarchivgesetz vorgibt, dass bestimmte Dokumente länger aufbewahrt werden müssen und es verschiedene Möglichkeiten gibt, dieser Pflicht nachzukommen. Zum einen hätte man die Aufgabe der Archivierung an das Kreisarchiv übertragen können oder an das Sylter Archiv. Die amtsangehörigen Gemeinden haben sich damals für das Sylter Archiv entschieden, das demnach zuständig für alle Gemeinden ist. Es wird über die Kostenverteilung gesprochen. Nach dem aktuellen Vertrag wird nur ein Teil der Personalkosten an die Gemeinde Sylt zu erstatten sein. Seitens der Gemeinde wurde jedoch im Vorfeld angekündigt, man werde an das Amt herantreten mit der Bitte, sämtliche Personalkosten anteilig zu übernehmen (Einwohnerschlüssel), wobei die Raumkosten weiterhin nicht in Rechnung gestellt, sondern von der Gemeinde Sylt getragen werden. Für die amtsangehörigen Gemeinden würde dies eine Verdoppelung der Kosten bedeuten. Die Anfrage der Gemeinde Sylt muss abgewartet werden und aus diesem Grunde kann über einen neuen Vertrag erst in der nächsten Sitzung beraten werden.


10. Beratung und Beschlussfassung über eine Anpassung des Erbbaurechtsvertrages der Wohnanlage „Mühlenweg“

Die Wohneinheiten am „Mühlenweg“ sind durch einen Erbbaurechtsvertrag weitergegeben worden. Es besteht Interesse daran, dass die Nutzungsvereinbarung (Hauptwohnsitz und Familienangehörige) erweitert wird für den Fall, dass ein Erbbaurechtsnehmer aus beruflichen Gründen die Insel verlassen muss, in diesem Fall soll mit Zustimmung des Amtes eine Vermietung mit Hauptwohnsitzbindung ermöglicht werden. Der Amtsausschuss stellt dies in Aussicht und beauftragt die Verwaltung, eine Vorlage für die nächste Sitzung zu fertigen. Hierüber wird einstimmig beschlossen.


11. Beratung und Beschlussfassung über die künftige Verteilung der Geschäftsführungsgebühr für die Verwaltung des Amtes

Die Verteilung der Geschäftsführungsgebühr nach Maßgabe der Finanzkraft würde eine übermäßige Belastung der Gemeinde Kampen (Sylt) bedeuten. Aus diesem Grunde soll darüber nachgedacht werden, die Gebühr im Amtshaushalt nach Einwohnerzahlen zu verteilen. Entsprechende Vorlagen liegen vor, die dies verdeutlichen. Hierzu soll eine Vorberatung im Finanz- und Personalausschuss erfolgen, danach wird sich der Amtsausschuss erneut mit dieser Frage beschäftigen.


12. Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur Bestellung eines „Leitenden Verwaltungsbeamten“ durch die beauftragte Bürgermeisterin der Gemeinde Sylt

Es wird hierzu berichtet, dass die beauftragte Bürgermeisterin das Recht und auf Verlangen die Pflicht hat, an allen Sitzungen teilzunehmen und ihr auch ein Rederecht eingeräumt wird, daher besteht die Überlegung, eine Person aus der Verwaltung zu bestellen, die den Mitgliedern in den Sitzungen der Gremien beratend zur Seite steht. Dies soll nach Rücksprache mit Frau Reiber Herr Rück sein. Zur Bestellung von Herrn Rück als „Leitender Verwaltungsbeamter“ der Gemeinde Sylt bedarf es jetzt noch der Zustimmung des Amtsausschusses. Der Beschluss, Herrn Rück als „Leitenden Verwaltungsbeamten“ zu bestellen, erfolgt einstimmig.


13. Beratung und Beschlussfassung über den künftigen Internetauftritt des Amtes Landschaft Sylt

Herr Rück erklärt hierzu, dass der neue Internetauftritt der Gemeinde Sylt so aufgebaut werden soll, dass die alte Seite des Amtes Landschaft Sylt mit den amtsangehörigen Gemeinden auf der neuen Seite verlinkt wird und dass die Besucher auch direkt auf die neue Homepage weitergeleitet werden, wenn jemand noch die alte Seite im Internet aufrufen möchte (www.amtlandschaftsylt.de). Der Vorschlag, bei der Gestaltung der neuen Seite so vorzugehen, wird einstimmig beschlossen.


14. Beratung und Beschlussfassung (Grundsatzbeschluss) über die künftige Nutzung des Amtsgebäudes

Es wird berichtet, dass Überlegungen bestehen, das Grundstück des Amtsgebäudes nicht zu verkaufen, sondern dass man eigenen Grund und Boden behalten möchte. Herr Rück erläutert Genaueres zu dem Gedanken „Wohnungsbau“ auf dem Grundstück der Amtsverwaltung und dem „Lehrerhaus“. Man könnte beide Grundstücke miteinander verschmelzen und somit Wohnungsangebote für Einheimische bereithalten. Diese Idee wird positiv aufgenommen und es soll nun abgestimmt werden, ob ein Arbeitsauftrag zur Grundlagenermittlung an die Bauverwaltung gegeben werden kann. Die Amtsausschussmitglieder der Gemeinde List enthalten sich bei der Abstimmung, da die Gemeinde List erst später in den Amtsverbund mit eingestiegen ist und daher keinen Anteil an dem Grundstück des Amtes Landschaft Sylt besitzt. Die Abstimmung darüber, den Arbeitsauftrag an die Bauverwaltung zu geben, erfolgt daher mit vier Ja-Stimmen und drei Enthaltungen.


15. Verschiedenes

Herr Speth fragt in die Runde, ob sich noch jemand zu Wort melden möchte und noch etwas mitzuteilen hat. Dies ist jedoch nicht der Fall. Herr Speth bedankt sich für das Erscheinen der Amtsausschussmitglieder, betont nochmals, dass er sich eine gute Zusammenarbeit wünscht und beendet um 17:15 Uhr die Amtsausschusssitzung.

Protokoll vom 16.12.2008

Amtsausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Amtsvorsteher

Der Amtsvorsteher Manfred Uekermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Amtsausschussmitglieder und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Herr Uekermann bedankt sich noch bei Harro Johannsen für den zur Verfügung gestellten Sitzungsraum. BV Dirk Ipsen meldet sich kurz zu Wort und teilt mit, dass er, sofern die Sitzung länger dauern sollte, frühzeitiger die Sitzung verlassen muss, da noch ein anderes Gremium tagt, bei dem er anwesend sein muss. Herr Uekermann nimmt dies zur Kenntnis.


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen von Einwohnern gestellt.


3. Mitteilungen und Anfragen

Herr Uekermann übergibt das Wort an Herrn Rück. Es liegt ein Bescheid des Innenministeriums vor, wonach die Zahlung einer Fusionsprämie in Höhe von 130.000 € zugesichert wird. ie Mitgliedschaft des Amtes in der Wirtschaftsförderungsgesellschaft NF bleibt trotz der Fusion bestehen, allerdings ohne die Gemeinden Rantum (Sylt) und Sylt - Ost. Der Umlagebeitrag verringert sich dadurch erheblich. Der Innenminister hat dem Fortbestand des Amtes Landschaft Sylt mit den Gemeinden Hörnum (Sylt), Kampen (Sylt), List auf Sylt und Wenningstedt - Braderup (Sylt) zugestimmt.

Es wird berichtet, dass ein Treffen mit den Gemeindebüromitarbeiterinnen statt gefunden hat, in dem auch über das Sitzungsprogramm der neuen Kommune berichtet wurde. Es wird in Aussicht genommen, dass auch die Gemeinden künftig dieses Programm nutzen sollten. Hierzu bedarf es aber noch genauerer Abstimmungen.

Herr Rück berichtet weiter, dass der Internetauftritt des Amtes Landschaft Sylt bestehen bleibt und über einen Link auf der Seite der neuen Gemeinde Sylt erreichbar sein wird. Die Beschlussfassung hierzu erfolgt später in einer Sitzung des Amtsausschusses im Jahr 2009.

Als letzter Punkt wird  die Rückabwicklung des Kaufvertrages für das Grundstück „Verwaltungsneubau“ angesprochen. Der Zweckverband hat einer Rückabwicklung zugestimmt. Der Notartermin findet am Mittwoch, dem 17.12.2008 statt.


4. Bericht der Verwaltung über den aktuellen Stand der Zusammenführung der Verwaltungen

Herr Rück berichtet, dass das Ziel, die beiden Verwaltungen innerhalb einer Zeitspanne von einem halben Jahr zusammen zu führen, vielen recht kurz bemessen schien, sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt sagen lässt, dass die Planungen und die Zusammenführung weit fortgeschritten sind und vieles schon abgeklärt werden konnte. Die eigentlich als Übergangslösung vorgesehene Standortverwaltung könnte auch noch zu einer Dauerlösung werden, so ein Prüfungsauftrag der SPD Westerland an die Verwaltung. Bereits am 05. Januar 2009 findet der Umzug der Kassen der beiden Verwaltungen statt. Folgen werden danach das Ordnungsamt und die Finanzabteilung. Es wird weiterhin berichtet, dass man sich in Bezug auf die Leitungsfunktion der einzelnen Abteilungen einvernehmlich einigen konnte.


5. Bericht des Amtsvorstehers über die Zusammensetzung des Amtsausschusses ab dem 01.01.2009

Herr Uekermann erläutert, dass die Mitglieder aus Sylt-Ost und Rantum aus dem AmtsA ausscheiden, ebenso  Bgm. Harro Johannsen, da das Mandat des Bürgermeisters mit der Tätigkeit als Kämmerer der Gemeinde Sylt gem. § 31 a GO kollidieren würde. Herr Uekermann berichtet weiter, dass er ab dem 01.01.2009 ebenfalls sein Mandat als Amtsvorsteher verliert und Herr Speth die Funktion des Amtsvorstehers übernehmen wird und die nächste Amtsausschusssitzung einberuft und leitet. In der konstituierenden Sitzung des Amtsausschusses im Jahre 2009 wird dann die Neuwahl des Amtsvorstehers und des 2. Stellvertreters auf der Tagesordnung stehen müssen. Für die Gemeinde Wenningstedt - Braderup bleiben Frau Bgm. Fifeik und Herr Kaus im Amtsausschuss, für List Herr Bgm. Strenger, Herr Lorenzen, sowie Herr Diedrichsen. Die Gemeinde Hörnum wird im Amtsausschuss von Bgm. Speth vertreten und Kampen wird durch den / die neue Bürgermeister / -in noch neu benannt.


6. Beratung und Beschlussfassung über einen 1. Nachtrag zum Haushaltsplan 2008 nebst Änderung des Stellenplanes

Das Wort wird an Herrn Johannsen übergeben, der den 1. Nachtrag zum Haushaltsplan 2008 nebst Änderungen des Stellenplanes erläutert und genauer auf einzelne Punkte eingeht, insbesondere die Ausschüttung der für den Verwaltungsneubau erhobenen Sonderumlage. Herr Uekermann fragt, ob noch Klärungsbedarf besteht, dies wird jedoch verneint und die Beschlussfassung erfolgt sodann einstimmig.


7. Beratung und Beschlussfassung über einen vorläufigen Geschäftsführungsvertrag mit der Gemeinde „Sylt“

Es wird berichtet, dass sich für die aktuelle Vorlage des Geschäftsführungsvertrages noch einige redaktionelle oder klarstellende Änderungen ergeben haben, die nun durchgesprochen werden. Zunächst wird der § 5 angesprochen, der den Umfang des Sitzungsdienstes jetzt genauer definiert. Zu § 7 des Geschäftsführungsvertrages hat die Stadt Westerland den Wunsch geäußert, dass in den Vertrag das Recht der / die Bürgermeister/-in aufgenommen wird, an allen Sitzungen und Ausschüssen teilzunehmen. Ebenfalls wird die Akteneinsicht angesprochen, die nur über den/die Bürgermeister / -in erfolgen soll. Über diesen Punkt wird rege diskutiert mit dem Ergebnis, dass die Bürgermeister in die Akten ihrer Kommune auch über den jeweiligen Sachbearbeiter Einsicht nehmen könne, die Bürgermeister/in aber beteiligt werden kann. Nur in Ausnahmefällen soll die Akteneinsicht über die Bürgermeisterin erfolgen. Mit Nachdruck wird die Forderung erhoben, dass die Bauakten in den Gemeindebüros geführt werden. Zurzeit befinden sich die Bauakten der Gemeinde Wenningstedt - Braderup im Amt Landschaft Sylt in Keitum, während alle anderen Gemeinden Ihre Bauakten im jeweiligen Gemeindebüro aufbewahren. Dies wird von der Gemeinde Wenningstedt-Braderup nicht hingenommen, sofern keine nachvollziehbare Begründung erfolgt und die Akten sollen bis Ende des Jahres im Gemeindebüro in Wenningstedt - Braderup sein. Amtsvorsteher Uekermann hat gegen eine Überführung der Akten keine Bedenken. Es wird die Forderung erhoben, dass die Betreuung der gemeindlichen Bauausschüsse vor 0rt erfolgen soll und die Bauakten in den Gemeindebüros geführt werden. Es wird über den § 13 gesprochen, der eine Teilung der Fusionsprämie vorsah. Herr Rück gibt hierzu Erläuterungen ab und empfiehlt, dass die „Hochzeitsprämie“ und somit der komplette § 13 aus dem Vertrag gestrichen wird. Der Vertrag sieht die Höhe der Geschäftsführungsgebühr nach Maßgabe der Rechnungsergebnisse 2007 vor. Dies wird einstimmig anerkannt. Bgm. Johannsen gibt für die Gemeinde Kampen (Sylt) zu bedenken, dass dann die Gemeinde Kampen auf Grund ihrer hohen Finanzkraft künftig fast 50 vH der Geschäftsführungsgebühr tragen würde. Aus diesem Grunde  beantragt er, dass die amtsinterne Verteilung der Geschäftsführungsgebühr künftig nicht nach Finanzkraft, sondern einem anderen Schlüssel (z.B. Einwohnerzahlen) erfolgt. Der Amtsvorsteher sichert zu, diesen Punkt für die nächste Sitzung des Amtsausschusses im Jahr 2009 vorzusehen. Der Amtsausschuss beschließt sodann einstimmig unter Maßgabe den Geschäftsführungsvertrag mit den vorgenannten Änderungen und ermächtigt den amtierenden Amtsvorsteher zur Unterzeichnung des Vertrages mit der Beauftragten.


8. Beratung und Beschlussfassung über den Zuschnitt des Schiedsamtsbezirkes Sylt II nach der Fusion

Es wird kurz auf das Thema eingegangen und nach kurzer Erläuterung der Vorlage durch Amtsvorsteher Herrn Uekermann, wird dem Beschlussvorschlag, dass der Schiedsamtsbezirk Sylt II ab dem 01 Januar 2009 nur noch aus der Gemeinde Hörnum besteht einstimmig zugestimmt.


9. Verschiedenes

Der AmtsA regt gegenüber der neuen Kommune „Sylt“ an, dass sie Mitglied des Gemeindetages werden sollte. Die Verwaltung wird dies der Beauftragten bzw. später der neuen Kommune übermitteln.

Herr Uekermann bedankt sich für die Zeit, in der Herr Speth und Herr Johannsen ihn in der Funktion als Amtsvorsteher vertreten haben und berichtet danach, dass er Herrn Jansen in der heutigen Sitzung gerne als „Dankeschön“ für die lange Tätigkeit als Amtsvorsteher ein Buchgeschenk überreicht hätte, dies nun leider nicht geht, da Herr Jansen nicht anwesend ist. Es wird sich jedoch bestimmt ein anderer Zeitpunkt finden lassen, um Herrn Jansen das Buch zu überreichen. Weiterhin bedankt sich Herr Uekermann für das Erscheinen der Amtsausschussmitglieder und der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit und schließt die letzte Sitzung des Amtsausschusses im Jahre 2008 um 17:30 Uhr.

Protokoll vom 05.11.2008

Amtsausschuss

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung durch den 1. stellvertretenden Amtsvorsteher

Der 1. stellvertretende Amtsvorsteher Rolf Speth eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Amtsausschussmitglieder und stellt die Beschlussfähigkeit fest.


2. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen von Einwohnern gestellt.


3. Mitteilungen und Anfragen

Herr Rück berichtet, dass am 27.11.2008 um 17.oo Uhr  eine Besichtigung des alten StoV - Gebäudes, das als Übergangslösung für die Verwaltung dienen soll, stattfinden wird.

Weiterhin berichtet Herr Rück, dass die Zukunft des Amtsausschusses wie folgt aussehen wird: Die jetzige Zusammensetzung bleibt bestehen, jedoch verliert der amtierende Amtvorsteher Herr Manfred Uekermann, der von Sylt - Ost gestellt wurde dann sein Mandat. Die Stellvertretungen bleiben jedoch im Amt und müssen sich darauf einstellen, dass nächstes Jahr dann ein neuer Amtsvorsteher gewählt werden muss.

Als weiterer Punkt wird die künftige Internetadresse der neuen Gemeinde ab Anfang nächsten Jahres angesprochen. Es wird vorgetragen, dass die Gemeinde Sylt ein Anrecht auf die Domain www.sylt.de habe und jedoch noch entsprechende Vereinbarungen getroffen werden müssen. Herr Jansen meldet sich daraufhin zu Wort und merkt an, dass er diese Ansicht nicht teilt und er denkt, dass wenn es zu einem Rechtsstreit kommen würde, dieser verloren werden würde.


4. Beratung und Beschlussfassung über den Inhalt und Abschluss eines Geschäftsführungsvertrages mit der Gemeinde Sylt - Ost

Herr Rück erläutert, dass der bisherige Geschäftsführungsvertrag zum 31.12.2008 gekündigt wurde und jetzt ein neuer Vertrag abgeschlossen und mit Westerland, Sylt - Ost und Rantum abgestimmt werden muss. Er soll mit einer Befristung bis zum 30.09.2009 abgeschlossen werden. Der Hintergrund der Befristung des Vertrages bis zum 30.09.2009 lässt sich so erklären, dass vor dem 01.01.2009 keiner den Vertrag ohne Befristung endgültig abschließen kann, sondern es die Aufgabe der neuen Gemeindevertretung und des verkleinerten Amtsausschusses ist, den endgültigen Geschäftsführungsvertrag abzuschließen. Herr Rück verweist nun auf die Vorlage, die allen Amtsausschussmitgliedern vorliegt und erläutert die einzelnen Paragraphen und die wichtigsten Passagen. Hinsichtlich des Sitzungsdienstes (§ 5) und des Weisungsrechtes der Bürgermeister / -in (§ 5) sollen noch genauere Aussagen getroffen werden. Außerdem besteht Regelungsbedarf hinsichtlich der Betreuung  der gemeindlichen Liegenschaften durch die Verwaltung oder KLM. Nachdem einzelne Fragen geklärt wurden, kommt es zur Beschlussfassung. Der Amtsausschuss beschließt, der neuen Gemeinde „Sylt“ den als Anlage beigefügten Geschäftsführungsvertrag anzubieten mit der Befristung zum 30.09.2009. Der Abschluss des endgültigen Vertrages liegt dann in der Zuständigkeit des neuen Amtsausschusses und der  neuen Gemeindevertretung. Der Amtsvorsteher und die Beauftragte werden ermächtigt, diesen Vertrag zu unterzeichnen. Es wird mit 9 Jastimmen und 2 Enthaltungen dem Beschlussvorschlag zugestimmt.


5. Beratung und Beschlussfassung über die Übernahme der Aufgabe „insulares Entwicklungskonzept“ von den amtsangehörigen Gemeinden gem. § 5 Abs. 1 Amtsordnung

Es wird darauf eingegangen, inwieweit die Gemeindevertretungen schon über das insulare Entwicklungskonzept beschlossen haben. Keine der Inselgemeinden hat schon einen Beschluss gefasst, jedoch werden zeitnahe Termine genannt, an denen die Beschlussfassung erfolgen wird. Der Amtsausschuss nimmt von den beabsichtigten Übertragungsbeschlüssen zur Erstellung eines insularen Entwicklungskonzeptes Kenntnis und bestätigt die Übernahme der Aufgabe vorbehaltlich des Abschlusses des Geschäftsführungsvertrages. Dies wird mit 9 Jastimmen und 2 Enthaltungen beschlossen.


6. Beratung und Beschlussfassung über die Rückabwicklung des Kaufvertrages über das Grundstück für den geplanten Amtsneubau

Herr Rück erläutert, dass das Grundstück für den Amtsneubau am alten Tower, für das damals ca. 650.000 € ausgegeben wurde, auf Grund der Standortbestimmung der Verwaltung in Westerland nun für das Amt  wertlos sei und das Amt eine Rückabwicklung des Kaufvertrages erwartet. Herr Jansen meldet sich zu Wort und teilt mit, dass er das Grundstück nicht als wertlos bezeichnen würde und eventuell Unterkünfte für Obdachlose der Insel Sylt eingerichtet werden könnten. Es wird jedoch zu dieser Ansicht auch die Meinung vertreten, dass die Lage des Grundstückes nicht unbedingt der idealste Ort für dieses Vorhaben sei. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, mit dem Zweckverband Flughafen in zielgerichtete Verhandlungen auf Rückabwicklung des Kaufvertrages für das Verwaltungsgrundstück am „Alten Tower“ einzutreten, wobei eine Abwicklung noch im Jahre 2008 erfolgen soll. Der Amtsvorsteher wird einstimmig ermächtigt, einen Vertrag über die Rückabwicklung zu unterzeichnen.


7. Verschiedenes

Herr Johannsen und Frau Fifeik bitten um einen Beginn für die am 16. Dezember stattfindende Amtsausschusssitzung auf 16.oo Uhr. Die übrigen Amtsausschussmitglieder stimmen zu und sehen keine Probleme in der Änderung.